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Polizei-Tablets-Smartphones

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... ist die Anfrage zur Soft- und Hardware-Betriebsumgebung beim Einsatz von Tablets und Smartphones als dienstliche Devices bei der Polizei.

Ausgangspunkt war eine Meldung aus Niedersachsen, wonach dort in einem Pilotprojekt deren Einsatz getestet wird.


Niedersachsen


19.11.2015 - Nds. Innenministerium kündigt Pilotprojekt an


Innenminister startet Pilotprojekt mit Tablets im Einsatz- und Streifendienst der Polizei

60 Tablets und mobile Endgeräte werden jetzt im Einsatz- und Streifendienst der Niedersächsischen Polizei auf Herz und Nieren getestet. Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, hat jetzt das Pilotprojekt in den Polizeidirektionen Osnabrück, Oldenburg und Lüneburg offiziell gestartet. Auf den in die IT-Infrastruktur der Polizei sicher eingebundenen Tablets können die Beamtinnen und Beamten schnell und sicher Fachanwendungen nutzen oder mobil Auskünfte abfragen. Nach der Entwicklungsphase steht nun der erste Praxistest der Geräte und Anwendungen auf den Dienststellen und in den Streifenwagen an. Minister Pistorius sagte bei dem Termin heute (19. November 2015) in Oldenburg: „Natürlich soll die niedersächsische Polizei die riesigen Möglichkeiten von Tablets und mobilen Endgeräten schnellstmöglich in vollem Umfang nutzen können. Darum geht es bei diesem Pilotprojekt, die Polizei kann damit insbesondere vor Ort noch schneller arbeiten. Ich verspreche mir sehr viel von den Möglichkeiten der Geräte, übrigens auch was das immer noch mühevolle Nacharbeiten von den erfassten Daten am Schreibtisch angeht: diese werden ab sofort direkt vor Ort ins System eingegeben, was die Polizei auf der Straße deutlich effizienter machen wird."

Die Geräte kommen zunächst in folgenden Polizeidienststellen zum Einsatz: Polizeiinspektion Oldenburg-Stadt/Ammerland, Polizeikommissariat Syke, Polizeiinspektion Osnabrück sowie Polizeiinspektionen Lüneburg/Lüchow/Uelzen und Heidekreis.

Durch die Erprobungsphase soll u.a. festgestellt werden, wie und ob sich die Geräte für polizeiliche Zwecke eignen, wie es um die Netzleistung und -abdeckung bestellt ist und ob der Zugriff auf polizeiliche Daten und Abfragesysteme für die Bedürfnisse im täglichen Dienst ausreichend ist.

Natürlich begleitet der Datenschutzbeauftragte der Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen das Projekt sehr eng. Zudem wurde das Pilotprojekt mit Mitarbeitern der Landesbeauftragten für den Datenschutz abgestimmt. Die Tablets sind mit einem speziell gesicherten Betriebssystem ausgestattet, um insbesondere die Informationssicherheit zu gewährleisten und personenbezogene Daten zu schützen.

Die Tablets verfügen über eine sichere Internetanbindung und es sind erste polizeiliche „Apps" vorinstalliert. Diese Anwendungen bieten beispielsweise die Möglichkeit, Abfragen direkt vom Gerät aus an das Kraftfahrtbundesamt zu senden und unmittelbar eine Antwort zu erhalten. Weitere Apps werden nach und nach und noch während des Testbetriebs auf die Geräte überspielt, so dass auch Personenabfragen und die Eingabe von Grunddaten in das Vorgangssystem der Polizei möglich werden.

Die Tests in den Dienststellen sollen noch bis Ende Februar 2016 andauern.

Quelle: http://www.mi.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=14797&article_id=138806&_psmand=33


1.12.2015 - Presseanfrage der freiheitsfoo-Redaktion an die Landesdatenschutzbehörde von Niedersachsen


Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Bezug auf die Pressemitteilung des nds. Innenministeriums vom 19.11.2015

http://www.mi.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=14797&article_id=138806&_psmand=33

über den Einsatz von 60 Tablets und Smartphones bei der Polizei Hannover möchten wir fragen:

- Welches Betriebssytem wird auf den Geräten der Polizei Niedersachsen eingesetzt?

- Inwieweit können/dürfen Sie weitere Angaben zu diesem Erprobungsprojekt machen? Zum Beispiel:

-- Wie wird gewährleistet, dass nicht weitere Apps eigenmächtig hinzugefügt werden?

-- Welche Gerätetypen und -modelle werden eingesetzt?

-- Inwieweit wurde die Möglichkeit des Datenabgriffs oder der Datenmanipulation mittels fest in der Hardware integrierter Backdoors überprüft und ausgeschlossen?

-- Inwieweit wurden Vorsichtsmaßnahmen bei der Beschaffung der Geräte in Betracht gezogen oder getroffen, wonach die Möglichkeit einer Modifizierung der Geräte durch Dritte bei/nach der Bestellung oder dem Versand der Geräte ausgeschlossen werden konnte?

Vielleicht gibt es ja auch bereits öffentliche weitere Informationen dazu. Im Tätigkeitsbericht konnten wir nichts dazu finden, freuen uns aber über jeden Verweis/Link.

Danke für die Mühe und viele gute Grüße,


9.12.2015 - Rückmeldung von der nds. Landesdatenschutzbehörde


(...)

herzlichen Dank für Ihre Anfrage vom 1.12.2015.

Bezüglich des Einsatzes von Tablets und Smartphones bei der Polizei Niedersachsen wurde die hiesige Behörde bereits frühzeitig in die Projektierung einbezogen. Insbesondere die gemäß § 7 NDSG erforderlichen technisch-organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung einer angemessenen Datensicherheit konnten dem hiesigen Technikreferat schlüssig dargestellt werden.

Bitte sehen Sie mir nach, dass mir die Beantwortung Ihrer Detailfragen leider nicht möglich ist, da es sich um ein Führungs- und Einsatzmittel der Polizei und somit um Interna der Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen handelt.

Mit freundlichem Gruß
Im Auftrage


13.6.2016 - Aus einem Pilotprojekt wird Standard: Die ersten 45 Geräte werden übergeben


Bericht der HAZ dazu: http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Uebersicht/Polizisten-gehen-in-Niedersachsen-mit-Tablets-auf-Streife


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Zuletzt geändert am 14.06.2016 15:22 Uhr