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Polizeigesetz-Reform-Saarland-2020

12.2.2020 - Landtag Saarland beschließt Gesetzentwurf in erster Lesung


Gesetz-Entwurf in Drucksache 16/1180 vom 5.2.2020: https://www.landtag-saar.de/file.ashx?FileId=12915&FileName=Gs16_1180.pdf

Inhalt (grob):

  • Erweiterung des Saarländischen Polizeigesetzes:
    • Kontaktgebot
    • Aufenthaltsgebot
    • dazugehörige "Gefährder"-Definiation
  • Auslagerung der bisherigen §§ 26-40 des Saarländischen Polizeigesetzes in ein neues "Saarländisches Gesetz über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch

die Polizei (SPolDVG)", ergänzt durch:

  • Elektronische Fußfessel
  • Erweiterung der Zulässigkeit von Videoüberwachung öffentlichen Raums
  • (Wieder-)Einführung KFZ-Kennzeichen-Scanning
  • Staats- bzw. Landestrojaner ("Quellen-TKÜ")
  • Polizeiliche Datenabfragen nach TMG
  • Einsatz von Mobilfunk-Jammern (zur Störung/Unterbrechung der Mobilfunk-Kommunikation)
  • Einrichtung einer "Referenzdatenbank" inkl. DNA-Datensätze
  • Erweiterung Bodycam-Zulässigkeit nun auch in Gebäuden und Wohnungen


13.3.2020 - Einladung zur schriftlichen und mündlichen Stellungnahme ans freiheitsfoo



14.3.2020 - Nachfragen an die Landtagsverwaltung


Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für die Einladung zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme sowie zur mündlichen Anhörung.

Wir haben dazu noch vorab folgende drei Fragen:

1. Gibt es eine Synopse (oder ähnliches), die die Regelungen des jetzigen Sächsischen Polizeigesetzes den geplanten Änderungen gegenüberstellt? Falls ja: Können Sie uns diese zur Verfügung stellen?

2. Gibt es im Falle der Teilnahme an der mündlichen Anhörung Aufwandsentschädigungen und/oder eine Fahrtkostenübernahme? Zur Information: Alle in unserer Gruppe "freiheitsfoo" beteiligten Menschen arbeiten rein ehrenamtlich.

3. Welche Landtagsfraktion hat die Einladung an uns zu dieser Sache vorgeschlagen?

Vielen Dank für Ihre Arbeit und viele gute Grüße,


15.3.2020 - Noch zwei Nachfragen an die Landtagsverwaltung im Saarland


Sehr geehrter Herr xxx,

bitte erlauben Sie uns ergänzend noch zwei weitere Fragen/Bitten:

4. Ist der Gesetzentwurf jenseits der ausgedruckten Version und der auf den Internetseiten des saarländischen Landtags verfügbaren PDF-Datei auch als txt-, doc- oder odf-Dokument verfügbar und können Sie uns eine solche ggf. zur Verfügung stellen? Hintergrund: Textausschnitt aus dem PDF-Dokument zum Zwecke des Zitierens in der Stellungnahme zu kopieren ist aufwendig und schwierig.

5. Können Sie uns mitteilen, welche einzelnen Gruppen und Personen insgesamt zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme oder zur mündlichen Anhörung am 7.5.2020 eingeladen worden sind?

Danke für die Mühen mit uns und viele gute Grüße,


17.3.2020 - Rückmeldung von der Landtagsverwaltung


Sehr geehrter Herr xxx,

eine Datei des Gesetzes lasse ich Ihnen gerne zukommen. Fahrtkosten und Aufwandsentschädigungen werden Ihnen nach den Regeln des JVEG in der aktuellen Fassung gewährt.

Sie wurden von der Fraktion Die LINKE. benannt.
Eine Synopse des sächsischen Polizeigesetzes können wir Ihnen leider nicht zur Verfügung stellen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen


18.3.2020 - Nachfragen an die Landtagsverwaltung


Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für die prompte Antwort!

Am 17.03.2020 um xxx schrieb xxx:

eine Datei des Gesetzes lasse ich Ihnen gerne zukommen. Fahrtkosten und Aufwandsentschädigungen werden Ihnen nach den Regeln des JVEG in der aktuellen Fassung gewährt.

Dazu zwei Nachfragen:

a) Die uns von Frau xxx zugesandte Datei ist ebenfalls im pdf-Datenformat. Uns geht es um die Frage, ob es den Text evtl. auch in einem anderen Textdatenformat (txt, doc, docx, odt) gibt. Ist da etwas anderes verfügbar, was Cut&Paste im Zuge der Erstellung der schriftlichen Stellungnahme erleichtern würde?

b) Gelten wir demnach als "Sachverständige" im Sinne des §1 (1) Nr. 1 JVEG?
https://www.gesetze-im-internet.de/jveg/__1.html
Das ist uns noch nicht ganz klar.

Und dann bliebe noch die Frage, ob Sie uns mitteilen können und dürfen, welche Gruppen und Personen insgesamt zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme oder zur mündlichen Anhörung am 7.5.2020 eingeladen worden sind. (Diese Frage ist allerdings hier "nur" von redaktionellem Interesse und nicht wesentlich für die Abgabe von Stellungnahmen.)

Danke für die Arbeit mit uns und viele gute Grüße,


18.3.2020 - Antwort von der Landtagsverwaltung


Hallo Herr xxx,

ein anderes Dateiformat kann von uns leider nicht zur Verfügung gestellt werden. Und ja, Sie gelten als Sachverständige im Sinne des JVEG.

Anbei die diesbezüglichen Richtlinien des Bundestags, die der Landtag des Saarlandes analog anwendet.

Es wurden insgesamt 27 Institutionen von uns angeschrieben. Darunter befinden sich u.a. der SSGT, LKT, Polizeigewerkschaften, Anwaltverein, die Datenschutzbeauftragte des Saarlandes sowie Personen aus Wissenschaft und Lehre, die sich mit der Thematik auskennen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Wir freuen uns auf Ihre Antwort.

MfG


22.3.2020 - Rückmeldung und Nachfrage an Landtagsverwaltung


Hallo Herr xxx,

Danke für die erneut so schnelle Rückmeldung!

Wir haben hier beim freiheitsfoo nun selber eine Synopse erarbeitet:

https://wiki.freiheitsfoo.de/uploads/Main/Synopse-Saarland-Polizeigesetze-CC-BY-SA-freiheitsfoo.pdf

Das dient uns selber bei der Verfassung unserer Stellungnahme. Für Sie aber hier schon einmal vorab, denn möglicherweise haben auch andere Stellen, Personen oder die Mitglieder des Innenausschusses Interesse oder Nutzen daran.

Darüber hinaus: Wäre es möglich, eine vollständige Liste der zur Stellungnahme/Anhörung eingeladenen Personen und Gruppen zu erhalten?

Viele gute Grüße,


3.5.2020 - Versendung der schriftlichen freiheitsfoo-Stellungnahme an den Landtag Saarland


Stellungnahme: https://wiki.freiheitsfoo.de/uploads/Main/20200503-freiheitsfoo-Stellungnahme-neue-Polizeigesetze-Saarland-LTDS-16-1180-final-anon.pdf

Blogbeitrag mit Kurzanalyse dazu: https://freiheitsfoo.de/2020/05/04/stellungnahme-polizeigesetze-saarland/


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Zuletzt geändert am 04.05.2020 17:56 Uhr