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Polizeigesetz-Reform-Saarland-202012.2.2020 - Landtag Saarland beschließt Gesetzentwurf in erster Lesung
Inhalt (grob):
die Polizei (SPolDVG)", ergänzt durch:
13.3.2020 - Einladung zur schriftlichen und mündlichen Stellungnahme ans freiheitsfoo
14.3.2020 - Nachfragen an die Landtagsverwaltung
vielen Dank für die Einladung zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme sowie zur mündlichen Anhörung. Wir haben dazu noch vorab folgende drei Fragen: 1. Gibt es eine Synopse (oder ähnliches), die die Regelungen des jetzigen Sächsischen Polizeigesetzes den geplanten Änderungen gegenüberstellt? Falls ja: Können Sie uns diese zur Verfügung stellen? 2. Gibt es im Falle der Teilnahme an der mündlichen Anhörung Aufwandsentschädigungen und/oder eine Fahrtkostenübernahme? Zur Information: Alle in unserer Gruppe "freiheitsfoo" beteiligten Menschen arbeiten rein ehrenamtlich. 3. Welche Landtagsfraktion hat die Einladung an uns zu dieser Sache vorgeschlagen? Vielen Dank für Ihre Arbeit und viele gute Grüße,
15.3.2020 - Noch zwei Nachfragen an die Landtagsverwaltung im Saarland
bitte erlauben Sie uns ergänzend noch zwei weitere Fragen/Bitten: 4. Ist der Gesetzentwurf jenseits der ausgedruckten Version und der auf den Internetseiten des saarländischen Landtags verfügbaren PDF-Datei auch als txt-, doc- oder odf-Dokument verfügbar und können Sie uns eine solche ggf. zur Verfügung stellen? Hintergrund: Textausschnitt aus dem PDF-Dokument zum Zwecke des Zitierens in der Stellungnahme zu kopieren ist aufwendig und schwierig. 5. Können Sie uns mitteilen, welche einzelnen Gruppen und Personen insgesamt zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme oder zur mündlichen Anhörung am 7.5.2020 eingeladen worden sind? Danke für die Mühen mit uns und viele gute Grüße,
17.3.2020 - Rückmeldung von der Landtagsverwaltung
eine Datei des Gesetzes lasse ich Ihnen gerne zukommen. Fahrtkosten und Aufwandsentschädigungen werden Ihnen nach den Regeln des JVEG in der aktuellen Fassung gewährt. Sie wurden von der Fraktion Die LINKE. benannt. Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen
18.3.2020 - Nachfragen an die Landtagsverwaltung
vielen Dank für die prompte Antwort! Am 17.03.2020 um xxx schrieb xxx: eine Datei des Gesetzes lasse ich Ihnen gerne zukommen. Fahrtkosten und Aufwandsentschädigungen werden Ihnen nach den Regeln des JVEG in der aktuellen Fassung gewährt.
Dazu zwei Nachfragen: a) Die uns von Frau xxx zugesandte Datei ist ebenfalls im pdf-Datenformat. Uns geht es um die Frage, ob es den Text evtl. auch in einem anderen Textdatenformat (txt, doc, docx, odt) gibt. Ist da etwas anderes verfügbar, was Cut&Paste im Zuge der Erstellung der schriftlichen Stellungnahme erleichtern würde? b) Gelten wir demnach als "Sachverständige" im Sinne des §1 (1) Nr. 1 JVEG? Und dann bliebe noch die Frage, ob Sie uns mitteilen können und dürfen, welche Gruppen und Personen insgesamt zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme oder zur mündlichen Anhörung am 7.5.2020 eingeladen worden sind. (Diese Frage ist allerdings hier "nur" von redaktionellem Interesse und nicht wesentlich für die Abgabe von Stellungnahmen.) Danke für die Arbeit mit uns und viele gute Grüße,
18.3.2020 - Antwort von der Landtagsverwaltung
ein anderes Dateiformat kann von uns leider nicht zur Verfügung gestellt werden. Und ja, Sie gelten als Sachverständige im Sinne des JVEG. Anbei die diesbezüglichen Richtlinien des Bundestags, die der Landtag des Saarlandes analog anwendet. Es wurden insgesamt 27 Institutionen von uns angeschrieben. Darunter befinden sich u.a. der SSGT, LKT, Polizeigewerkschaften, Anwaltverein, die Datenschutzbeauftragte des Saarlandes sowie Personen aus Wissenschaft und Lehre, die sich mit der Thematik auskennen. Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Wir freuen uns auf Ihre Antwort. MfG
22.3.2020 - Rückmeldung und Nachfrage an Landtagsverwaltung
Danke für die erneut so schnelle Rückmeldung! Wir haben hier beim freiheitsfoo nun selber eine Synopse erarbeitet: https://wiki.freiheitsfoo.de/uploads/Main/Synopse-Saarland-Polizeigesetze-CC-BY-SA-freiheitsfoo.pdf Das dient uns selber bei der Verfassung unserer Stellungnahme. Für Sie aber hier schon einmal vorab, denn möglicherweise haben auch andere Stellen, Personen oder die Mitglieder des Innenausschusses Interesse oder Nutzen daran. Darüber hinaus: Wäre es möglich, eine vollständige Liste der zur Stellungnahme/Anhörung eingeladenen Personen und Gruppen zu erhalten? Viele gute Grüße,
3.5.2020 - Versendung der schriftlichen freiheitsfoo-Stellungnahme an den Landtag Saarland
Blogbeitrag mit Kurzanalyse dazu: https://freiheitsfoo.de/2020/05/04/stellungnahme-polizeigesetze-saarland/
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