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Polizisten-Kennzeichnungspflicht-NDS27.2.2023 - HAZ-Beitrag: Niedersachsens Innenministerin findet Kennzeichnung von Polizisten „nicht so wichtig
Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens findet die Einführung einer Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte in Niedersachsen „nicht so wichtig“. Das Projekt stehe im Koalitionsvertrag von SPD und Grünen in Niedersachsen, sagte die SPD-Politikerin beim Antrittsbesuch bei der Polizeidirektion Hannover. „Der Koalitionsvertrag gilt für die gesamte Legislatur, und die ist lang“. Angesichts vieler Themen, die aktuell bei der Polizei auf der Agenda stünden, sei die Kennzeichnungspflicht in ihren Augen eher nachrangig. „Priorität hat das bei mir nicht“. Der Koalitionsvertrag von Rot-Grün sieht vor, dass die Kennzeichnungspflicht zunächst befristet für Polizeikräfte in geschlossenen Einsätzen eingeführt und dann evaluiert wird. Betroffen wären demnach vor allem Großeinsätze der Polizei, etwa bei Demonstrationen oder Sportveranstaltungen. Die Kennzeichnungspflicht ist ein Projekt, das vor allem den Grünen am Herzen liegt. Auch aus Sicht von Hannovers Polizeipräsident Volker Kluwe hat die Kennzeichnungspflicht keine besondere Dringlichkeit. „Es ist nicht so, dass die Polizei heute völlig anonym unterwegs ist“, sagte Kluwe. „Wir müssen uns nicht verstecken.“ In zehn Jahren habe es bei der PD nicht einen Fall einer Beschwerde gegeben, in dem eine Polizeibeamtin oder ein Polizeibeamter anonym geblieben wäre. CDU und AfD im Landtag kritisierten das Projekt: „Das Misstrauen von Rot-Grün gegen unsere Polizei spricht Bände. Die CDU vertraut unserer Polizei, es braucht keine Kennzeichnungspflicht“, schrieb CDU-Fraktionschef Sebastian Lechner auf Twitter. Der AfD-Innenpolitiker Stephan Bothe sagte: „Die Beamten und ihre Familien geraten dadurch in Gefahr. Das darf nicht sein.“
25.2.2024 - Nds. Innenministerin Behrens hält die im Koalitionsvertrag vereinbarte Kennzeichnungspflicht von Polizist*innen immer noch "nicht für die drängendste Frage"
Bewerberzahlen bei der Polizei in Niedersachsen gesunken Noch immer bewerben sich viele junge Menschen bei der Polizei in Niedersachsen. Doch die Auswahl wird geringer. Eine Gewerkschaft hat Ideen, wie das Einstellungsverfahren verändert werden könnte. Hannover. Die Bewerberzahlen bei der Polizei in Niedersachsen sind weiter zurückgegangen. 2023 haben sich 3757 Frauen und Männer bei der Polizei beworben und damit fast 600 weniger als noch ein Jahr zuvor, wie das Innenministerium in Hannover mitteilte. 2021 gingen noch rund 4600 Bewerbungen ein. Oppositionsfraktionen und eine Gewerkschaft haben Ideen, wie das Auswahlverfahren verändert werden könnte. Noch immer bewarben sich mehr Menschen, als Polizisten eingestellt worden. Im vergangenen Jahr waren es 816 Nachwuchskräfte, die für das erste Einstiegsamt eingestellt worden waren. 2022 waren es 904 Kräfte. Die Polizei Niedersachsen stellt diese Kräfte jeweils zum 1. März und 1. September ein. Das Studium wird in Niedersachsen an drei Standorten angeboten – in Oldenburg, Nienburg und Hannoversch Münden. Innenministerin: Noch immer genügend gute Bewerber Innenministerin Daniela Behrens (SPD) sagte in Hannover: „Fakt ist: Wir haben weniger Bewerbungen für die Polizei als noch in den Vorjahren. Hier kommt insbesondere der demografische Wandel zum Tragen. Dieser sorgt für weniger Nachwuchs in allen Bereichen der Gesellschaft, auch bei der Polizei.“ Allerdings habe man immer noch genügend gute Bewerberinnen und Bewerber, „die ein großes Interesse daran haben, diesen sehr anspruchsvollen, vielseitigen und schönen Beruf zu ergreifen.“ Anspruchsvoller Beruf: Polizeischüler bei einer Schießübung. Ein Sprecher der Gewerkschaft der Polizei Niedersachsen (GdP) teilte mit, dass der Bewerberrückgang ein drastischer Einschnitt sei. „Bei den Einstellungstests kritisieren wir, dass immer noch eine hohe Anzahl an Bewerbenden durch automatisierte Computertests zur allgemeinen Studierfähigkeit herausgesiebt wird. Man kann davon ausgehen, dass alle, die das Abitur bestanden haben, kognitiv in der Lage sind, an der Polizeiakademie zu studieren“, hieß es vom GdP-Sprecher. Gewerkschaft fordert anderen Schwerpunkt bei Einstellungskriterien Der Schwerpunkt bei den Einstellungskriterien sollte nach Gewerkschaftsansicht noch mehr auf die Werteorientierung und das Demokratieverständnis gelegt werden. „Diesen Schritt des Auswahlverfahrens im persönlichen Gespräch erreichen viele aber gar nicht, weil sie bei den automatisierten Logiktests möglicherweise einen schlechten Tag hatten“, betonte der Sprecher. Zudem lasse die Polizei als Arbeitgeber viel Potenzial ungenutzt – etwa bei Zusatzleistungen wie vergünstigten Eintritten in Sportstätten oder Gesundheitsleistungen. Die Innenministerin sagte, bereits seit einigen Jahren habe sich die Polizei weiter geöffnet, um etwa auch Schülerinnen und Schüler ohne Abitur anzusprechen. „Allerdings höre ich von jungen Menschen auch, dass die Einstellungsvoraussetzungen bei der Polizei hoch sind – vor allem die medizinischen und die sportlichen Anforderungen.“ Hier gebe es Überlegungen, mögliche Anpassungen vorzunehmen, „ohne jedoch die Standards der Polizei insgesamt abzusenken“. Wie das konkret aussehen könnte, sagte Behrens zunächst nicht. CDU-Innenpolitiker: Beförderungschancen müssen erhöht werden CDU-Innenpolitiker André Bock sagte, dass die Polizisten schneller in eine höhere Besoldungsstufe kommen sollten. Zudem müssten die Polizeigebäude im Land saniert werden. „Es macht keinen Sinn, Bewerber nach Niedersachsen zu locken, wenn diese in maroden Gebäuden unter schlechten Arbeitsbedingungen ihren Dienst versehen müssen.“ Es brauche zudem mehr Wertschätzung, Anerkennung und Rückhalt in der Gesellschaft für den Polizeiberuf. Weiter sagte Bock, dass ein Absenken der Einstellungshürden in Sachen der körperlichen Fitness, der Kommunikation oder des Umgangs mit Stress keinen Sinn ergebe. Es sollte aus seiner Sicht großzügiger verfahren werden bei der Frage, ob zu einem späteren Zeitpunkt Krankheiten auftreten könnten, die zu einer Berufsunfähigkeit führen könnte. „Frauen mit Brustimplantaten generell vom Polizeiberuf fernzuhalten, weil in einem robusten Einsatz möglicherweise das Implantat beschädigt werden könnte und es damit zu einer dauernden Dienstunfähigkeit kommen kann, ist nicht mehr zeitgemäß“, sagte Bock. AfD-Innenpolitiker Stephan Bothe nannte als einen Grund für den Bewerberrückgang die seiner Meinung nach relativ schlechte Bezahlung im Vergleich zur freien Wirtschaft. „Dazu kommen wechselnde und damit familienunfreundliche Arbeitszeiten mit Schicht- und Nachtdiensten, die eine zusätzliche Belastung darstellen.“ Der Dienst werde zudem zunehmend schwieriger – etwa durch Clankriminalität, sagte Bothe. Kennzeichnungspflicht bei Polizei kein dringendes Thema Ein anderes Polizeithema hat für die Innenministerin indes keine Dringlichkeit. Dabei geht es um die Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte. „Derzeit halte ich diese Frage nicht für die drängendste. Für mich ist es vielmehr wichtig, dass wir in der aktuellen Lage, in der wir so viele Sicherheitsanforderungen haben, kein Misstrauen gegenüber der Polizei aufbauen“, sagte die SPD-Politikerin. Die Polizei habe ein solches Misstrauen nicht verdient, betonte die Innenministerin. Der Koalitionsvertrag von Rot-Grün sieht vor, dass die Kennzeichnungspflicht zunächst befristet für Polizeikräfte in geschlossenen Einsätzen eingeführt und dann evaluiert wird. Das könnte beispielsweise bei Großeinsätzen der Polizei greifen, etwa bei Demonstrationen oder Sportveranstaltungen. Der Koalitionsvertrag gilt für die noch bis 2027 laufende Legislaturperiode. Weiter sagte die Ministerin: „Bislang haben wir in Niedersachsen in den geschlossenen Einheiten keinen einzigen Fall eines Übergriffs einer Polizistin oder eines Polizisten, den wir nicht aufklären konnten oder bei dem wir nicht klar zuordnen konnten, welcher Beamte oder welche Beamtin dort übergriffig gehandelt hat.“
26.2.2024 - Presseanfrage an das Nds. Innenministerium
in einem Beitrag der "HAZ" vom 25.2.2024 [1] erklärt die Nds. Innenministerin Behrens, dass die Einführung der im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Kennzeichnungspflicht für Polizist*innen in geschlossenen Einsätzen "nicht die drängendste Frage" für sie sei. Weiterhin erklärt Frau Behrens: "Bislang haben wir in Niedersachsen in den geschlossenen Einheiten keinen einzigen Fall eines Übergriffs einer Polizistin oder eines Polizisten, den wir nicht aufklären konnten oder bei dem wir nicht klar zuordnen konnten, welcher Beamte oder welche Beamtin dort übergriffig gehandelt hat." Wir werden zum Thema Kennzeichnungspflicht von Polizeikräften berichten und haben dazu folgende zwei Fragen, um deren Beantwortung wir bis zum 28.2.2024 bitten: 1. Wird die laut rot-grünen Koalitionsvertrag vereinbarte Kennzeichnungspflicht für Polizeikräfte noch in der laufenden Legislaturperiode umgesetzt? Falls so geplant: Wie weit sind die Vorbereitungen dafür im Detail fortgeschritten? 2. Können Sie die Behauptung der Innenministerin bestätigen, wonach es in Niedersachsen bislang keinen einzigen Fall ungeklärter Identifizierung von Polizeikräften im Zuge der Anwendung rechtswidriger Polizeigewalt gab und gibt? Vielen Dank und viele gute Grüße, xxx
14.3.2024 - Antwort vom Nds. Innenministerium
Sehr geehrter Herr xxx, vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen für das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport wie folgt beantworte: 1. Wird die laut rot-grünen Koalitionsvertrag vereinbarte Kennzeichnungspflicht für Polizeikräfte noch in der laufenden Legislaturperiode umgesetzt? Falls so geplant: Wie weit sind die Vorbereitungen dafür im Detail fortgeschritten? Antwort Frage 1: 1. Können Sie die Behauptung der Innenministerin bestätigen, wonach es in Niedersachsen bislang keinen einzigen Fall ungeklärter Identifizierung von Polizeikräften im Zuge der Anwendung rechtswidriger Polizeigewalt gab und gibt? Antwort Frage 2: Mit freundlichen Grüßen xxx Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
2.9.2025 - RotGrün Nds. bringen im Landtag Vorschlag zur beschränkten Polizistenkennzeichnung ein
Der Landtag wolle beschließen: Entschließung Beamtinnen und Beamten sowie Angestellten im Öffentlichen Dienst ist die Demokratie im besonde- ren Maße anvertraut. Dies gilt in ganz besonderem Maß auch und gerade für die Polizei in Nieder- sachsen, die nicht nur die demokratische Verfassungsordnung verteidigt, wenn sie gefährdet ist, son- dern Polizei vermittelt in ihrem gesamten Auftreten auch die demokratischen Werte unseres Gemein- wesens, so der Präsident des Bundesverfassungsgerichts a. D. und Vorsitzende des Vereins Gegen Vergessen - Für Demokratie e. V., Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Andreas Voßkuhle in seiner Key Note auf dem Kongress Netzwerk Demokratiestarke Polizei im Oktober 2023. Daher genießt die Polizei ein hohes Vertrauen in der Bevölkerung und ist zugleich in besonderer Weise gefordert, dieses Ver- trauen jederzeit auch gegenüber ihren größten Kritikerinnen und Kritikern unter Beweis zu stellen. Keine leichte Aufgabe, gerade weil „das hohe Vertrauen der Bevölkerung in die Institution Polizei nicht dazu führen darf, sich zurückzulehnen und auf schlechte Umfragewerte anderer staatlicher Ak- teure zu verweisen. Vielmehr gilt es, die besondere Verantwortung der Polizei für den demokrati- schen Rechtsstaat fortlaufend mit Leben zu erfüllen - und dazu gehört auch eine strukturelle Weiter- entwicklung“, so Andreas Voßkuhle weiter. (Link: https://www.pa.polizei-nds.de/aktuelles/presse/kongress-netzwerk-demokratiestarke-polizei-fur-eine-wehrhafte-demokratie-117143.html] Vor diesem Hintergrund begrüßt der Landtag ausdrücklich die intensiven Bemühungen der Landes- regierung für unsere Polizei. Mit Initiativen wie „Polizeischutz für die Demokratie“ wird ein klares Zei- chen für eine starke, demokratisch eingebundene Polizei gesetzt, die auf Vertrauen, Transparenz und rechtsstaatlicher Legitimation fußt und damit auch auf die innere Haltung der Polizei ausstrahlt. Die Polizei in Niedersachsen erfüllt tagtäglich ihre Aufgaben mit hoher Professionalität, Besonnenheit und Verlässlichkeit und ist dabei gefordert, den hohen Anforderungen an das staatliche Gewaltmo- nopol gerecht zu werden. Deshalb sind auch die Anforderungen an Transparenz und Nachvollzieh- barkeit staatlichen Handelns bei der Polizei besonders hoch - resultiert doch das Vertrauen in die Demokratie und ihre Institutionen zum einen aus der Akzeptanz von und Legitimation durch klare Verfahrensregeln und zum anderen durch die Möglichkeit der Aufsicht staatlichen Handelns auf der anderen Seite. Ziel der Einrichtung der wissenschaftlich begleiteten Pilotierung einer anonymisierten, individualisier- ten taktischen Einsatzkennzeichnung niedersächsischer Polizeikräfte in geschlossenen Einsätzen ist es deshalb, hier durch Transparenz und Nachvollziehbarkeit das Vertrauen in die Polizei weiter zu stärken und die hohe demokratische Verankerung sowie Professionalität der niedersächsischen Polizei sichtbar zu machen. Bereits heute kommen in spezialisierten Einheiten individuelle taktische Kennzeichnungen zum Ein- satz, die sich in der Bewältigung besonderer Lagen bewährt haben. So werden etwa bei lebensbe- drohlichen Einsatzlagen taktische Helmkennzeichnungen getragen, die sich insbesondere in der Konzeption und Durchführung dieser Einsätze als hilfreiches Mittel zur internen Orientierung und Kommunikation erwiesen haben. Die anonymisierte, individualisierte taktische Einsatzkennzeichnung niedersächsischer Polizeikräfte in geschlossenen Einsätzen ist somit ein Element moderner Einsatzkultur, das Transparenz schafft, Vertrauen ins staatliche Gewaltmonopol stärkt und zugleich die Schutzinteressen der Polizeikräfte in anspruchsvollen Einsätzen schützt sowie die Einsatzfähigkeit in Hochbelastungssituationen stärkt. Vor diesem Hintergrund begrüßt der Landtag – die Initiative „Polizeischutz für die Demokratie“ der Polizei Niedersachsen, die durch die Qualifi- zierung von Demokratiepatinnen und -paten das freiheitlich-demokratische Selbstverständnis in- nerhalb der Polizei stärkt und die Widerstandskraft gegen demokratiegefährdende Tendenzen erhöht, – die enge Zusammenarbeit der Polizei mit zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren im Rahmen dieser Initiative, die den Austausch fördert und die Polizei als aktive Partnerin im Schutz der Demokratie sichtbar macht. Der Landtag bittet die Landesregierung daher, 1. eine zunächst auf zwei Jahre angelegte Pilotphase zur befristeten anonymisierten, individuali- sierten taktischen Einsatzkennzeichnung niedersächsischer Polizeikräfte in geschlossenen Einsätzen umzusetzen, 2. das Projekt von Beginn an wissenschaftlich evaluieren und begleiten zu lassen, insbesondere mit Blick auf Auswirkungen auf die Einsatzpraxis, das Sicherheitsgefühl der eingesetzten Poli- zeikräfte sowie auf das Vertrauen der Bevölkerung, 3. dem Landtag zum Ablauf der Frist einen Evaluationsbericht als Grundlage für eine Entschei- dung über eine dauerhafte Implementierung vorzulegen. Begründung Die Polizei in Niedersachsen ist eine tragende Säule und Partnerin bei der Verteidigung unserer Demokratie. Sie schützt die öffentliche Sicherheit, steht für die Durchsetzung rechtsstaatlicher Ord- nung und begegnet den vielfältigen Herausforderungen des Alltags mit Engagement, Professionalität und Verantwortungsbewusstsein. Polizeikräfte, die sich diesem Auftrag mit höchster Integrität ver- pflichtet fühlen und danach handeln, verdienen daher gesellschaftliche Anerkennung, politischen Rückhalt und konkrete Unterstützung. Zugleich gilt es, das hohe Vertrauen der Bevölkerung weiter zu stärken und hierfür alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die eine vernünftige und sinnvolle Balance zwischen Vertrauensvorschuss und Nachvollziehbarkeit herstellen, ohne den polizeilichen Alltag über Gebühr zu belasten oder die kon- kreten Schutzinteressen von Polizeikräften in geschlossenen Einsätzen zu übergehen. Die zunächst pilotierte Einführung einer anonymisierten, individualisierten taktischen Einsatzkennzeichnung nie- dersächsischer Polizeikräfte in geschlossenen Einsätzen bietet hierfür einen erprobbaren und rechts- staatlich eingebetteten Ansatz. Sie dient nicht nur der objektiven Nachvollziehbarkeit des Einsatzge- schehens, sondern unterstützt auch die Orientierung innerhalb der taktischen Einheit in Hochbelas- tungssituationen. Die wissenschaftliche Begleitung der Pilotierung etwa an der Zentralen Polizeidirektion Hannover ermöglicht eine fundierte Bewertung möglicher Auswirkungen auf Einsatzabläufe, Vertrauensverhält- nisse und das Sicherheitsempfinden aller Beteiligten. Zugleich erlaubt die Begrenzung auf geschlos- sene Einsätze eine passgenaue Erprobung unter realistischen Einsatzbedingungen, bei denen eine Zuordnung einzelner Kräfte bislang zwar grundsätzlich möglich, aber mitunter schwierig ist. Die Einführung der anonymisierten, individualisierten taktischen Einsatzkennzeichnung setzt ein kla- res Zeichen für eine moderne, transparente und vertrauenswürdige Polizei. Quelle: https://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_19_10000/08001-08500/19-08238.pdf
12.9.2025, NDR - Kennzeichnung für Polizisten: Kritik am Vorstoß von Rot-Grün
Bei dem Vorstoß von SPD und Grünen geht es nicht um Polizisten im Streifendienst, sondern um so genannte "geschlossene Einsätze", bei denen zum Beispiel Hundertschaften auf der Straße sind – etwa bei Demonstrationen, Fußballspielen oder Ausschreitungen. In dem rot-grünen Antrag, der am Freitag im Niedersächsischen Landtag beraten werden soll, ist die Rede von einer "anonymisierten, individualisierten taktischen Einsatzkennzeichnung". Das heißt: Jeder Beamte könnte zum Beispiel eine personalisierte Nummer an der Einsatzkleidung tragen. Bei Streitfällen könnten beteiligte Polizisten so sicher identifiziert und die Kommunikation im Einsatz verbessert werden, glaubt Rot-Grün. Der Name soll nicht sichtbar sein. SPD und Grüne sprechen von "moderner Einsatzkultur“" SPD und Grüne betonen, damit werde das Einsatzgeschehen objektiv nachvollziehbar. Beamte könnten sich in ihrer taktischen Einheit im Einsatz zudem besser orientieren, heißt es. Zwei Jahre lang soll das in einer Pilotphase getestet werden, von Wissenschaftlern begleitet. Die Kennzeichnung sei ein "Element moderner Einsatzkultur", schreiben SPD und Grüne in ihrem Entschließungsantrag. Gewerkschaften lehnen Pläne ab Bei der niedersächsischen Polizei kommt der Vorstoß nicht gut an. Die Gewerkschaft der Polizei in Niedersachsen lehnt die Pläne durchweg ab. Die GdP sieht einen enormen Aufwand, der kaum Nutzen bringt. Es gebe bereits Kennzeichnungen für Gruppen im Einsatz, das Verfahren sei bundesweit abgestimmt. Bislang sei jeder Polizist zu identifizieren gewesen. "Dieses bewährte System funktioniert in der Praxis einwandfrei", sagt Kevin Komolka, Landesvorsitzender der GdP Niedersachsen. "Uns ist kein Fall bekannt, in dem eine individuelle Identifizierung nicht möglich gewesen wäre." DPolG: Polizei unter Generalverdacht Aus Sicht der GdP ist zudem nicht nachvollziehbar, wie mit der neuen Kennzeichnung die Kommunikation der Einsatzkräfte verbessert werden soll. Auch die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hält nichts davon und verweist auf mehr Bürokratie. Und: Polizisten fühlten sich mit dem rot-grünen Vorstoß unter Generalverdacht gestellt. "Wir sprechen uns daher gegen die Einführung einer Kennzeichnungspflicht aus und setzen stattdessen auf Vertrauen, Professionalität und die bereits bestehenden Mechanismen", erklärt der DPolG-Landesvorsitzende Patrick Seegers. Lechner: "Ausdruck von Misstrauen" Auch bei den Oppositionsfraktionen im niedersächsischen Landtag löst der angedachte Pilotversuch Kopfschütteln aus. "Dafür gibt es keinerlei Notwendigkeit", sagte CDU-Fraktionschef Sebastian Lechner dem NDR Niedersachsen. "Diese Kennzeichnungspflicht ist eine ideologisch getriebene Maßnahme und Ausdruck von Misstrauen gegenüber der niedersächsischen Polizei." Auch die AfD kritisiert ein "latentes Misstrauen", das aus dem Antrag spreche. Die Polizei brauche vielmehr politische Rückendeckung.
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