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Polizisten-Kennzeichnungspflicht-NDS27.2.2023 - HAZ-Beitrag: Niedersachsens Innenministerin findet Kennzeichnung von Polizisten „nicht so wichtig
Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens findet die Einführung einer Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte in Niedersachsen „nicht so wichtig“. Das Projekt stehe im Koalitionsvertrag von SPD und Grünen in Niedersachsen, sagte die SPD-Politikerin beim Antrittsbesuch bei der Polizeidirektion Hannover. „Der Koalitionsvertrag gilt für die gesamte Legislatur, und die ist lang“. Angesichts vieler Themen, die aktuell bei der Polizei auf der Agenda stünden, sei die Kennzeichnungspflicht in ihren Augen eher nachrangig. „Priorität hat das bei mir nicht“. Der Koalitionsvertrag von Rot-Grün sieht vor, dass die Kennzeichnungspflicht zunächst befristet für Polizeikräfte in geschlossenen Einsätzen eingeführt und dann evaluiert wird. Betroffen wären demnach vor allem Großeinsätze der Polizei, etwa bei Demonstrationen oder Sportveranstaltungen. Die Kennzeichnungspflicht ist ein Projekt, das vor allem den Grünen am Herzen liegt. Auch aus Sicht von Hannovers Polizeipräsident Volker Kluwe hat die Kennzeichnungspflicht keine besondere Dringlichkeit. „Es ist nicht so, dass die Polizei heute völlig anonym unterwegs ist“, sagte Kluwe. „Wir müssen uns nicht verstecken.“ In zehn Jahren habe es bei der PD nicht einen Fall einer Beschwerde gegeben, in dem eine Polizeibeamtin oder ein Polizeibeamter anonym geblieben wäre. CDU und AfD im Landtag kritisierten das Projekt: „Das Misstrauen von Rot-Grün gegen unsere Polizei spricht Bände. Die CDU vertraut unserer Polizei, es braucht keine Kennzeichnungspflicht“, schrieb CDU-Fraktionschef Sebastian Lechner auf Twitter. Der AfD-Innenpolitiker Stephan Bothe sagte: „Die Beamten und ihre Familien geraten dadurch in Gefahr. Das darf nicht sein.“
25.2.2024 - Nds. Innenministerin Behrens hält die im Koalitionsvertrag vereinbarte Kennzeichnungspflicht von Polizist*innen immer noch "nicht für die drängendste Frage"
Bewerberzahlen bei der Polizei in Niedersachsen gesunken Noch immer bewerben sich viele junge Menschen bei der Polizei in Niedersachsen. Doch die Auswahl wird geringer. Eine Gewerkschaft hat Ideen, wie das Einstellungsverfahren verändert werden könnte. Hannover. Die Bewerberzahlen bei der Polizei in Niedersachsen sind weiter zurückgegangen. 2023 haben sich 3757 Frauen und Männer bei der Polizei beworben und damit fast 600 weniger als noch ein Jahr zuvor, wie das Innenministerium in Hannover mitteilte. 2021 gingen noch rund 4600 Bewerbungen ein. Oppositionsfraktionen und eine Gewerkschaft haben Ideen, wie das Auswahlverfahren verändert werden könnte. Noch immer bewarben sich mehr Menschen, als Polizisten eingestellt worden. Im vergangenen Jahr waren es 816 Nachwuchskräfte, die für das erste Einstiegsamt eingestellt worden waren. 2022 waren es 904 Kräfte. Die Polizei Niedersachsen stellt diese Kräfte jeweils zum 1. März und 1. September ein. Das Studium wird in Niedersachsen an drei Standorten angeboten – in Oldenburg, Nienburg und Hannoversch Münden. Innenministerin: Noch immer genügend gute Bewerber Innenministerin Daniela Behrens (SPD) sagte in Hannover: „Fakt ist: Wir haben weniger Bewerbungen für die Polizei als noch in den Vorjahren. Hier kommt insbesondere der demografische Wandel zum Tragen. Dieser sorgt für weniger Nachwuchs in allen Bereichen der Gesellschaft, auch bei der Polizei.“ Allerdings habe man immer noch genügend gute Bewerberinnen und Bewerber, „die ein großes Interesse daran haben, diesen sehr anspruchsvollen, vielseitigen und schönen Beruf zu ergreifen.“ Anspruchsvoller Beruf: Polizeischüler bei einer Schießübung. Ein Sprecher der Gewerkschaft der Polizei Niedersachsen (GdP) teilte mit, dass der Bewerberrückgang ein drastischer Einschnitt sei. „Bei den Einstellungstests kritisieren wir, dass immer noch eine hohe Anzahl an Bewerbenden durch automatisierte Computertests zur allgemeinen Studierfähigkeit herausgesiebt wird. Man kann davon ausgehen, dass alle, die das Abitur bestanden haben, kognitiv in der Lage sind, an der Polizeiakademie zu studieren“, hieß es vom GdP-Sprecher. Gewerkschaft fordert anderen Schwerpunkt bei Einstellungskriterien Der Schwerpunkt bei den Einstellungskriterien sollte nach Gewerkschaftsansicht noch mehr auf die Werteorientierung und das Demokratieverständnis gelegt werden. „Diesen Schritt des Auswahlverfahrens im persönlichen Gespräch erreichen viele aber gar nicht, weil sie bei den automatisierten Logiktests möglicherweise einen schlechten Tag hatten“, betonte der Sprecher. Zudem lasse die Polizei als Arbeitgeber viel Potenzial ungenutzt – etwa bei Zusatzleistungen wie vergünstigten Eintritten in Sportstätten oder Gesundheitsleistungen. Die Innenministerin sagte, bereits seit einigen Jahren habe sich die Polizei weiter geöffnet, um etwa auch Schülerinnen und Schüler ohne Abitur anzusprechen. „Allerdings höre ich von jungen Menschen auch, dass die Einstellungsvoraussetzungen bei der Polizei hoch sind – vor allem die medizinischen und die sportlichen Anforderungen.“ Hier gebe es Überlegungen, mögliche Anpassungen vorzunehmen, „ohne jedoch die Standards der Polizei insgesamt abzusenken“. Wie das konkret aussehen könnte, sagte Behrens zunächst nicht. CDU-Innenpolitiker: Beförderungschancen müssen erhöht werden CDU-Innenpolitiker André Bock sagte, dass die Polizisten schneller in eine höhere Besoldungsstufe kommen sollten. Zudem müssten die Polizeigebäude im Land saniert werden. „Es macht keinen Sinn, Bewerber nach Niedersachsen zu locken, wenn diese in maroden Gebäuden unter schlechten Arbeitsbedingungen ihren Dienst versehen müssen.“ Es brauche zudem mehr Wertschätzung, Anerkennung und Rückhalt in der Gesellschaft für den Polizeiberuf. Weiter sagte Bock, dass ein Absenken der Einstellungshürden in Sachen der körperlichen Fitness, der Kommunikation oder des Umgangs mit Stress keinen Sinn ergebe. Es sollte aus seiner Sicht großzügiger verfahren werden bei der Frage, ob zu einem späteren Zeitpunkt Krankheiten auftreten könnten, die zu einer Berufsunfähigkeit führen könnte. „Frauen mit Brustimplantaten generell vom Polizeiberuf fernzuhalten, weil in einem robusten Einsatz möglicherweise das Implantat beschädigt werden könnte und es damit zu einer dauernden Dienstunfähigkeit kommen kann, ist nicht mehr zeitgemäß“, sagte Bock. AfD-Innenpolitiker Stephan Bothe nannte als einen Grund für den Bewerberrückgang die seiner Meinung nach relativ schlechte Bezahlung im Vergleich zur freien Wirtschaft. „Dazu kommen wechselnde und damit familienunfreundliche Arbeitszeiten mit Schicht- und Nachtdiensten, die eine zusätzliche Belastung darstellen.“ Der Dienst werde zudem zunehmend schwieriger – etwa durch Clankriminalität, sagte Bothe. Kennzeichnungspflicht bei Polizei kein dringendes Thema Ein anderes Polizeithema hat für die Innenministerin indes keine Dringlichkeit. Dabei geht es um die Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte. „Derzeit halte ich diese Frage nicht für die drängendste. Für mich ist es vielmehr wichtig, dass wir in der aktuellen Lage, in der wir so viele Sicherheitsanforderungen haben, kein Misstrauen gegenüber der Polizei aufbauen“, sagte die SPD-Politikerin. Die Polizei habe ein solches Misstrauen nicht verdient, betonte die Innenministerin. Der Koalitionsvertrag von Rot-Grün sieht vor, dass die Kennzeichnungspflicht zunächst befristet für Polizeikräfte in geschlossenen Einsätzen eingeführt und dann evaluiert wird. Das könnte beispielsweise bei Großeinsätzen der Polizei greifen, etwa bei Demonstrationen oder Sportveranstaltungen. Der Koalitionsvertrag gilt für die noch bis 2027 laufende Legislaturperiode. Weiter sagte die Ministerin: „Bislang haben wir in Niedersachsen in den geschlossenen Einheiten keinen einzigen Fall eines Übergriffs einer Polizistin oder eines Polizisten, den wir nicht aufklären konnten oder bei dem wir nicht klar zuordnen konnten, welcher Beamte oder welche Beamtin dort übergriffig gehandelt hat.“
26.2.2024 - Presseanfrage an das Nds. Innenministerium
in einem Beitrag der "HAZ" vom 25.2.2024 [1] erklärt die Nds. Innenministerin Behrens, dass die Einführung der im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Kennzeichnungspflicht für Polizist*innen in geschlossenen Einsätzen "nicht die drängendste Frage" für sie sei. Weiterhin erklärt Frau Behrens: "Bislang haben wir in Niedersachsen in den geschlossenen Einheiten keinen einzigen Fall eines Übergriffs einer Polizistin oder eines Polizisten, den wir nicht aufklären konnten oder bei dem wir nicht klar zuordnen konnten, welcher Beamte oder welche Beamtin dort übergriffig gehandelt hat." Wir werden zum Thema Kennzeichnungspflicht von Polizeikräften berichten und haben dazu folgende zwei Fragen, um deren Beantwortung wir bis zum 28.2.2024 bitten: 1. Wird die laut rot-grünen Koalitionsvertrag vereinbarte Kennzeichnungspflicht für Polizeikräfte noch in der laufenden Legislaturperiode umgesetzt? Falls so geplant: Wie weit sind die Vorbereitungen dafür im Detail fortgeschritten? 2. Können Sie die Behauptung der Innenministerin bestätigen, wonach es in Niedersachsen bislang keinen einzigen Fall ungeklärter Identifizierung von Polizeikräften im Zuge der Anwendung rechtswidriger Polizeigewalt gab und gibt? Vielen Dank und viele gute Grüße, xxx
14.3.2024 - Antwort vom Nds. Innenministerium
Sehr geehrter Herr xxx, vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen für das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport wie folgt beantworte: 1. Wird die laut rot-grünen Koalitionsvertrag vereinbarte Kennzeichnungspflicht für Polizeikräfte noch in der laufenden Legislaturperiode umgesetzt? Falls so geplant: Wie weit sind die Vorbereitungen dafür im Detail fortgeschritten? Antwort Frage 1: 1. Können Sie die Behauptung der Innenministerin bestätigen, wonach es in Niedersachsen bislang keinen einzigen Fall ungeklärter Identifizierung von Polizeikräften im Zuge der Anwendung rechtswidriger Polizeigewalt gab und gibt? Antwort Frage 2: Mit freundlichen Grüßen xxx Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
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