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Praxis-Polizeibeauftragte-SH

17.12.2021 - Ausgangspunkt: CILIP-Blogbeitrag


Polizeibeauftragte in Schleswig-Holstein: Reale Verbesserung oder gleichbleibende Polizeihörigkeit?

17. Dezember 2021

Von Irene

Als Mitarbeiterin der unabhängigen Beschwerdestelle in Kiel bearbeitete eine Staatsschützerin einen Fall aus einem Umfeld, zu dem sie im Polizeidienst selbst ermittelt hatte. Noch mehr läuft dort aber gehörig schief. Ein Erfahrungsbericht.

Die Grünen rühmten sich 2016 für die Einführung der Polizeibeauftragten beim Landtag in Schleswig-Holstein, angeblich unabhängig von der Polizei. So sollte eine Ansprechpartnerin geschaffen werden für Bürgerinnen und Bürger, die sich über Probleme mit der Polizei des Landes Schleswig-Holstein beschweren möchten. Unabhängige Beschwerdestellen werden auch seit Jahren von amnesty international gefordert, um Polizeigewalt zu bekämpfen. In anderen Bundesländern wird bei solchen Forderungen Schleswig-Holstein als Positivbeispiel genannt. Schauen wir uns die Realität an, ein Experiment, was denn so eine unabhängige Beschwerdestelle taugt.

Ein konkreter Anlass: Im September 2021 blockieren etwa 20 Personen mit einem Tripod, also einem dreibeinigen Holzgestell, die Straße B404 in Kiel für eine Mobilitätswende weg vom motorisierten Individualverkehr. Die Straße soll zur Autobahn A21 ausgebaut werden, für die Anbindung an die Stadt, die sogenannte Südspange sollen Schrebergärten und Wald weichen. Die Polizei räumt nach einigen Stunden und nimmt die meisten Beteiligten mit auf die Wache, unabhängig davon, ob sie vor Ort Personalien angeben oder diese verweigern. Auf der Wache darf keine der Personen telefonieren, obwohl mehrere danach verlangt haben. Telefonisch gibt sie die Auskunft, dass sie die Personen nur festhalten würde und diese deshalb nicht telefonieren lassen müsste.

Die Gesetzesgrundlagen sind da allerdings eindeutig: Sowohl im Landesverwaltungsgesetz als auch in der Strafprozessordnung, also den beiden Grundlagen, nach denen Menschen durch die Polizei eingesperrt werden, ist das Recht auf die Benachrichtigung einer Vertrauensperson (also ein Telefonat) festgeschrieben – im vorliegenden Fall müssten §163c StPO und §114b StPO angewendet werden. Das gilt unabhängig von der Straftat, die vorgeworfen wird, auch Mörderinnen oder Vergewaltiger haben das Recht auf ein entsprechendes Telefonat. Ob jetzt Klimagerechtigkeitsaktivist*innen oder „normale“ Kriminelle betroffen sind ist für den weiteren Verlauf also vollkommen unerheblich. Ich beschwere mich deshalb bei der unabhängigen Beschwerdestelle per Mail.

Wer arbeitet in der „unabhängigen“ Stelle?

Nach einer kurzen Empfangsbestätigung bekomme ich fast zwei Monate später eine Antwort: Eine Einladung zu einem Gesprächsangebot, unterschrieben von einer „Kriminalhauptkommissarin, Supervisorin und Beraterin“. Ein erster Schock. Als direkt oder indirekt Betroffene von Polizeigewalt, Machtmissbrauch oder polizeilichem Fehlverhalten soll ich mich vertrauensvoll an eine Polizistin wenden?

Tatsächlich arbeiten bei der Beauftragten für die Landespolizei Schleswig-Holstein insgesamt vier Personen: die offizielle Beauftragte El Samadoni, eine Juristin und zwei Polizistinnen. Auf die Nachfrage, ob denn eine der vier einmal festgenommen wurde, weiß die Kommissarin keine Antwort, sie selbst zumindest nicht. Allein diese Besetzung sagt schon sehr viel über die Arbeit der „unabhängigen“ Stelle aus: Die Hälfte der dort arbeitenden Personen kennt den Polizeialltag, hat Konflikte aus Sicht der Polizei wahrgenommen und bearbeitet, Erfahrungen mit Gewalt oder Schikane durch die Polizei hat dagegen vermutlich keine der dort arbeitenden Personen. Selbst wenn diese Personen noch so motiviert wären, könnten sie ihren Erfahrungsschatz nicht ausblenden und würden allein dadurch schon der Sichtweise der Polizei näher stehen.

Verstärkt wird das Problem dadurch, dass diese einseitige Besetzung nicht als Problem wahrgenommen wird, sondern im Gegenteil befürwortet wird. Auf meine kritische Anmerkung hin kommt die Antwort: „Für diese Bearbeitung sind das Wissen und die Erfahrung aus der polizeilichen Organisation unentbehrlich. Wir stehen mit diesem mediativen Ansatz demnach in der Mitte und in der Rolle einer Art Schlichtungsstelle / eines Vermittlers“. Eine Freundin kommentiert bissig: „Die Polizei steht in der Mitte zwischen der Polizei und den Menschen.“ Ihr merkt, wo der Fehler liegt. Ich denke, wenn es wirklich um Verständnis für Betroffene von polizeilicher Machtausübung geht, wäre es wirklich hilfreicher, zwei Menschen dort zu haben, die selbst mal die Erfahrung gemacht haben, wie es ist festgenommen zu werden, allem hilflos ausgeliefert zu sein, nicht zu wissen, was als nächstes mit einer passiert, keine Ahnung zu haben, wann mensch wieder freikommt, durchsucht zu werden. Weil die Perspektive sich ändert.

Wer ist das Problem?

Nach ein bisschen Nachdenken nehme ich mehr abgegessen als enthusiastisch trotzdem das Angebot für ein Telefongespräch an, mal probieren, wie es weiter geht. Das Telefonat bestätigt all meine Erwartungen und Vorurteile gegenüber Polizist*innen. Ich erkläre die Grundsituation (Straßenblockade, Räumung, Wegsperren) und sage dass Menschen Vorwürfe gemacht wurden. Daraufhin wird nachgebohrt. Ich sage, dass ist nicht von Belang, es geht dabei einzig und allein um die Tatsache, dass den Personen Vorwürfe gemacht wurden und sie also festgenommen wurden (was die Rechtsgrundalge fürs Einsperren und deshalb relevant ist). Auf erneutes Nachbohren bestätige ich, ja es könne schwerer Eingriff in den Straßenverkehr gewesen sein oder Landfriedensbruch.

Sie fragt, ob die Menschen denn Personalien verweigert hätten, wie das manchmal passieren würde. Ich sage drei Personen haben diese angegeben, wurden aber trotzdem mitgenommen. Die anderen nicht. Frage von der „unabhängigen Polizistin“: „Aber die Personen haben nicht mal überlegt, Personalien anzugeben, um raus zu kommen?“ Ich erkläre erneut, dass das vollkommen ohne Bedeutung für die Frage sei, dass die Polizei Rechte verletzt hätte und den Leuten das Telefonat verweigert hätte. Sie weist mich daraufhin, dass das manchmal Zeit in Anspruch nehmen würde und die sich auch um was anders hätten kümmern müssen. Mir fällt es schwer, mich zusammen zu reißen als ich sage, das kann vielleicht bei der ersten Person sein, die relativ schnell wieder draußen war, aber nicht fünf Stunden lang. Die Menschen hätten Rechte und das stünde so im Gesetz und vollkommen egal, was die Polizei sonst noch zu tun hat, sie muss sich halt dran halten, erkläre ich, gefühlt kommt nichts an. Stattdessen werde ich gefragt, ob ich von den Betroffenen beauftragt worden sei. Ich erkläre, dass das irrelevant für die Frage sei, dass die Polizei hier gegen geltendes Recht verstoßen habe.

Auf die Frage, ob es nur um das Telefonat ginge, erwähne ich noch, dass beim Räumen eines Tripods durch Auseinanderziehen auch die darin befindliche Person gefährdet wurde. Dies wird lediglich mit einer kurzen Nachfrage quittiert, ob der Person etwas passiert sei? Nein, mit Glück war sie unverletzt.

Nachfragen, warum konkret die Polizei telefonieren verweigert hat, wann das verlangt wurde, wie lange die einzelnen Personen festgehalten wurde, was das mit den Betroffenen gemacht hat, gibt es nicht. Ich hätte vermutlich nicht auf alles eine Antwort gehabt. Aber dass in diese Richtung gar nicht erst gefragt wurde, zeigt doch sehr deutlich, dass hier die Polizistin durchkommt, mit all ihren Vorurteilen: Es geht darum, was die Festgenommen gemacht haben, ob sie irgendwelche Straftaten begangen haben, warum sie so „unvernünftig“ waren und keine Personalien angegeben haben. Damit werden diese als „böse“ abgestempelt, um das Verhalten der Polizei nicht in Frage stellen zu müssen. Dabei ist es – in der Theorie des hochgelobten Rechtsstaats – vollkommen egal, was Menschen getan haben für die Rechte, die ihnen selbst noch als Gefangene – theoretisch – zugestanden werden. Praktisch gilt jedoch wie immer, gerade bei der Polizei: (Angebliche/ vermeintliche) Kriminelle haben halt keine Rechte.

Schlichtung und einvernehmliche Lösungen

Immer wieder Thema ist auch das Ziel meines Anliegens. Ich formuliere ganz klar: Ich will, dass das in Zukunft anders wird und nicht wieder passiert. Strafe ist nicht mein Konzept, erkläre ich, Sanktionen mir egal. Aber schon das scheint irgendwie das falsche Anliegen zu sein, für die Polizeibeauftragte. Wenn mein Ziel nicht „gegenseitiges Verständnis“ sei, wird mir bereits im Vorfeld über Mailkommunikation nahegelegt, mich woanders hin zu wenden.

„Ich weiß nicht wirklich, warum ich Verständnis haben soll für eine Polizei, die Menschen elementarste Grundrechte verweigert. Wenn das bei mir erzeugt werden soll, bin ich wohl falsch, weiß aber auch nicht, an wen ich mich sonst wenden soll. Ein Gericht würde mir sagen, dass die Klage unzulässig ist, weil ich in diesem Fall nicht selbst betroffen war. Außerdem verstehe ich es nicht, dass bloß weil ich eine Beschwerde über Fehlverhalten der Polizei habe, ich Verständnis für dieses Fehlverhalten haben soll“, antworte ich, ebenfalls per Mail und frage: „Erzählen Sie ernsthaft auch Menschen, denen von der Polizei Gewalt angetan wurde, dass Ziel ein gegenseitiges Verständnis ist? Das kommt mir doch hochgradig abschreckend vor.“ Darauf gibt es keine schriftliche Antwort mehr.

Auch im Telefonat geht es dann mal wieder um einvernehmliche Lösungen und das Ziel der Polizeibeauftragten, Transparenz und Vertrauen in die Polizei wieder herzustellen. Ich sage klar, wenn die einvernehmliche Lösung ist, dass die Polizei nächstes Mal Leute telefonieren lässt, dazu können wir kommen. Jetzt wird also eine Stellungnahme der Polizei angefordert.

Aber Verständnis und Vertrauen für die Polizei werde ich nicht haben. Hatte ich mal, vor vielen Jahren, aber das hat die Polizei über 15 Jahre systematisch zerstört und das wird eine angeblich unabhängige Polizeibeauftragte, die doch nur die typischen Fragen der Polizei stellt und sich eben nicht für andere Sichtweisen interessiert, nicht wiederherstellen. Eine Polizeibeauftragte, die doch nur mein Verständnis für die Bullen will.

Wie das mit der Schlichtung aussehen soll, zeigt auch der Fall einer Freundin, der ein Polizist das Knie zertrümmert hat und die sich ebenfalls an die Polizeibeauftragte wendete. Der Vorschlag zur Schlichtung sah am Ende so aus, dass sie sich allein mit dem entsprechenden Polizistin hätte treffen sollen. Sie hat das abgelehnt. Verständlicherweise. Ein Vorschlag zur Aufarbeitung von Gewalt sieht so aus, dass sich das Gewaltopfer alleine mit dem Täter treffen soll? Wer das einmal abstrahiert, sieht sofort, dass das kein Versuch einer Schlichtung oder Mediation, sondern ein weiterer Schlag ins Gesicht der betroffenen Person ist.

Datenschutz

Auf meine Weigerung, meine Telefonnummer weiter zu geben, aus Angst sie könne in Polizeidatenbanken landen, kommt eine empörte Ablehnung, das würde nicht passieren. Aber damit eine Stellungnahme von Seiten der Polizei eingeholt wird, soll ich unterschreiben, dass ich sowohl einverstanden damit bin, „dass die zuständigen Behörden/Dienststellen der Landespolizei Schleswig-Holstein der oben genannten Dienststelle Auskünfte über meine persönlichen und sachlichen Verhältnisse erteilen und Akteneinsicht gewähren“ als auch damit, dass „die mich betreffenden Daten an Verwaltungen/Behörden zwecks Einholung von Stellungnahmen“ weitergegeben werden. Währenddessen wird auf der Webseite damit geworben, dass Eingaben auch anonym möglich seien.

Die Krönung des Ganzen: Befangen ohne Ende

Schon bis hierhin ist klar, dass mit Unabhängigkeit und Unvoreingenommenheit nicht zu rechnen ist. Die Krone aufgesetzt wird dem aber, als ich einen Zusammenhang herstelle und feststelle, mit wem ich da eigentlich telefoniert und geschrieben habe. Die Kriminalhauptkommissarin war bis vor einem Jahr noch beim polizeilichen Staatschutz in Kiel tätig und sie hat dort im letzten Jahr wegen einer Straßenblockade ermittelt – einer Blockade auf exakt der gleichen Straße um die es im vorliegenden Beschwerdeverfahren ging und bei der relativ offensichtlich war, dass sie zumindest von ähnlichen Gruppen ausging. Deshalb also die ganzen Fragen, warum Menschen Personalien verweigern und was ihnen vorgeworfen wird. Aber damit nicht genug: Im Zuge dessen hat sie auch ein Ermittlungsverfahren gegen mich geführt, beantragt, dass von mir beschlagnahmte Sachen von mir einbehalten werden (übrigens rechtswidrigerweise, wie sich vor Gericht herausstellte) und mir dazu Briefe geschrieben, Ich weiß nicht, ob sie sich an meinen Namen erinnert, kann es mir aber gut vorstellen, dass sie deshalb und wegen der inhaltlichen Nähe den Fall selbst ausgesucht hat, eine Beschwerde, in der sie sich in jeder Hinsicht als befangen hätte erklären müssen.

Ich schreibe dazu eine Dienstaufsichtsbeschwerde und thematisiere da auch ihre alten Ermittlungen, die auch da schon parteilich gegen uns waren: „Die Voreingenommenheit zeigte sich bereits in den Ermittlungen, so schrieb sie beispielsweise, eine Person habe Widerstand geleistet, obwohl weder das Ergebnis der Ermittlungen noch ein entsprechendes Gerichtsurteil vorlagen, trat also die Unschuldsvermutung mit Füßen. Das entsprechende Verfahren wurde kurze Zeit später eingestellt. In ihren weiteren Berichten und Schreiben gibt es weitere Hinweise auf Voreingenommenheit gegenüber den Aktivist*innen, wie beispielsweise dass nur gegen diese ermittelt wurde, aber nicht gegen Personen, die diese tätlich angegriffen haben.“

Was soll erreicht werden?

Transparenz und Stärkung des Vertrauens in die Polizei soll die Polizeibeauftragte erreichen, wird mir als vorrangiges Ziel genannt, im Gesetz steht das als „partnerschaftliches Verhältnis zwischen Bürger und Polizei stärken“ (§10 BüPolBG). Der Teil aus dem Gesetz, dass sie bei der Abhilfe von begründeten Beschwerden helfen soll, wurde mir bisher im Dialog verschwiegen. Es wird also wieder die eigene Arbeit so verstanden, wie sie bequem ist oder dem eigenen polizeilich geprägten Verständnis unterliegt.

Aber das ist Detailkritik. An der Berichterstattung zum Tätigkeitsbericht von 2018 bis 2020 wird deutlicher, worum es geht: Darum, zu vermitteln, dass es gar nicht so viele Probleme gibt und dass wenn es welche gibt die Beschwerdestelle eine gute Arbeit macht und alle Konflikte mit der Polizei schlichtet. So heißt es im NDR: „Bürgerinnen und Bürger beschwerten sich etwa über Einsatzkräfte, die sich im Ton vergriffen. Insgesamt gab es zwei Vorwürfe wegen rechtswidriger Polizeigewalt. … Die meisten Fälle konnten im Gespräch unter Vermittlung der Polizeibeauftragten geklärt werden.“

Wenn wir uns die oben geschilderte Arbeitsweise anschauen, ist das auch nicht weiter verwunderlich: Wenn Menschen an einer Schlichtung gar nicht interessiert sind, werden sie schlicht weiter verwiesen und ihre Fälle nicht behandelt, so zumindest habe ich die Kommunikation dazu verstanden. Ein Beispiel wie mit Betroffenen von Polizeigewalt umgegangen wird, zeigt mir, dass das eben auch nicht die Stelle ist, wo Betroffene sich hinwenden können. Wenn ich mich an eine unabhängige Stelle wende und dann alles von einer Polizistin bearbeitet wird, die dafür gesorgt hat, das Zeug erst mal beschlagnahmt bleibt und offensichtlich wollte, dass andere und ich verurteilt werden, dann bin ich falsch. Wenn ich von nem Bullen zusammen geschlagen werde und mir als erstes gesagt wird, ich soll Verständnis dafür haben – wahrlich, dann bin ich da falsch. Insofern soll die Polizeibeauftragte auch die öffentliche Wahrnehmung beeinflussen im Sinne davon, dass Fälle von Polizeigewalt total selten sind und falls sie doch mal auftreten sollten kritisch und unabhängig aufgearbeitet würden. Aber das werden sie nicht und selten ist Polizeigewalt auch nicht.

Mir fallen auch mehr Fälle in meinem direkten Umfeld ein – aber sie landen eben nicht bei der Polizeibeauftragten, eben weil wir dort falsch sind. Weil wir aus gutem Grund kein Verständnis für die Gewalttäter in Uniform haben (die sogar dort arbeiten).

Als gäbe es nicht schon genug Feigenblätter. Danke für Nichts.

Quelle: https://www.cilip.de/2021/12/17/polizeibeauftragte-in-schleswig-holstein-reale-verbesserung-oder-gleichbleibende-polizeihoerigkeit/

Links und Auszüge zur Stelle und Arbeit der Polizeibeauftragten in Schleswig-Holstein


Homepage der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten des Landes SH


http://www.buergerbeauftragte-sh.de/

[Anmerkung: Aufruf der Seite erzeugt Fehler-404-Anzeige, Stand 1.1.2022]


3.2.2015 - Antrag der CDU in SH: Polizei braucht Vertrauen statt Misstrauen – Kein Polizeibeauftragter für Schleswig-Holstein


https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/3600/drucksache-18-3642.pdf

\\ 22.6.2016 - Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Bürgerbeauftragte oder den Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein


http://lissh.lvn.parlanet.de/shlt/lissh-dok/infothek/gvb/2016/XQQGVB1613.pdf


1.9.2016 - Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Bürgerbeauftragte oder den Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein


http://lissh.lvn.parlanet.de/shlt/lissh-dok/infothek/gvb/2016/XQQGVB1614.pdf


15.9.2019 - DPolG Schleswig-Holstein im intensiven Austausch mit der Polizeibeauftragten


Quelle: https://bdzovbremen.blogspot.com/2019/09/dpolg-schleswig-holstein-im-intensiven-austausch-mit-der-polizeibeauftragten.html

Auszug:

Am 14. August traf sich der Geschäftsführende Landesvorstand der DPolG, Torsten Gronau, Frank Hesse und Thomas Nommensen, mit der Beauftragten für die Landespolizei, Samiah El Samadoni, und ihrer Mitarbeiterin, Heide von Petersdorff, im Kieler Büro der Beauftragten. In einem intensiven, etwa dreistündigen Gespräch in vertrauensvoller sowie sehr offener Atmosphäre wurden Positionen und Bewertungen zu aktuellen Themen zwischen der Polizeibeauftragten des Landtags und dem DPolG-Vorstand ausgetauscht. Erwartungsgemäß konnte in den Bewertungen ein ausgesprochen hohes Maß an Übereinstimmung mit El Samadoni erzielt werden. (...) Nach Bewertung der DPolG ist und bleibt eine neue sowie bessere Führungskultur innerhalb der Landespolizei nicht nur ein ausdrücklicher, wiederholt geäußerter Wunsch von Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU), sondern einer der wesentlichsten Themenkomplexe, die es gilt, konsequent zu bearbeiten. Samiah El Samadoni und ihre Mitarbeiterinnen sind in jedem Fall wichtige Partner der DPolG, um an diesem wichtigen Zukunftsprojekt mit Vehemenz zu arbeiten.


Beauftragten-Tätigkeitsbericht 2016-2018


https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/02200/drucksache-19-02250.pdf


Beauftragten-Tätigkeitsbericht 2018-2020


https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/03000/drucksache-19-03018.pdf


3.9.2020 - freiheitsfoo fordert eine "tatsächlich unabhängige und mit „schlagkräftigen“ Ermittlungsbefugnissen ausgestattete Polizeibeauftragte"


https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/umdrucke/04400/umdruck-19-04494.pdf


16.6.2021 - Burkhard Peters (Grüne): Polizeibeauftragte: Die Stelle ist eine Erfolgsgeschichte!


Quellen: https://burkhardpeters.de/startseite/expand/774639/nc/1/dn/1/ und https://burkhardpeters.de/presse/meine-reden/#c774637 und https://burkhardpeters.de/presse/meine-reden/expand/813820/nc/1/dn/1/

Auszug:

(...) Frau El Samadoni ist eine kompetente Anlaufstelle für Bürger*innen und auch eine engagierte Vertreterin der Interessen innerhalb der Polizei selbst. (...) Die Polizeibeauftragte wird gebraucht! (...) Liebe Frau El Samadoni, wir sind froh und glücklich, dass es Sie und Ihr engagiertes Team gibt. Seien Sie versichert, dass die Grüne Landtagsfraktion Sie immer und in jeder Situation bei Ihrer wichtigen Arbeit unterstützen wird.


20.12.2021 - Presseanfrage an PolizeiGrün


Sehr geehrte Damen und Herren von PolizeiGrün,

im Blog des CILIP gibt es einen ernüchternden und bedrückenden Erfahrungsbericht zur Praxis der unabhängigen Polizeibeauftragten beim Landtag in Schleswig-Holstein:

https://www.cilip.de/2021/12/17/polizeibeauftragte-in-schleswig-holstein-reale-verbesserung-oder-gleichbleibende-polizeihoerigkeit/

Deren Einrichtung und Ausgestaltung wurde seinerzeit von der Fraktion der Bündnsi90/Grünen im Landtag vorangetrieben.

Dem Bericht zufolge offenbaren sich einige schwerwiegende strukturelle Probleme bzw. Konstruktionsfehler in der Ausgestaltung der Stelle.

Wir werden zur Sache berichten und bitten Sie in Vorbereitung unseres Beitrag um eine (gerne kurze) schriftliche Stellungnahme zur vorgebrachten Kritik.

Über die Stellungnahme oder wenigstens eine Rückmeldung bis zum 11.1.2022 würden wir uns freuen.

Viele gute Grüße,


27.12.2021 - Antwort von PolizeiGrün


Sehr geehrter Herr xxx,

aus Sicht von PolizeiGrün muss die personelle Besetzung von unabhängigen Beschwerdestellen die grundsätzliche Aufgabe dieser Stelle berücksichtigen. Deshalb ist es wichtig, dass Mitarbeiter*innen dieser Beschwerdestellen auch Personen sind, die Diskriminierungserfahrungen gemacht haben u. einen kritischen Blick auf staatliche Arbeit, insbesondere die Polizei haben. Daneben ist sicher juristischer Sachverstand in einer solchen Stelle unabdingbar. Die Arbeit von Polizeibeamt*innen in Beschwerdestellen schließt das nicht grundsätzlich aus, denn auch Kenntnisse über polizeiliche Strukturen und Abläufe können bei der Beschwerdebearbeitung von Bedeutung sein. Aber eine eigenständige Bearbeitung einer Beschwerdesache, zumal mit derartiger Nähe zum frühreren Aufgabengebiet, ist auch unserer Sicht nicht darstellbar. Die Problematik der ausgewogenen Personalbesetzung macht sich natürlich bei kleinen Beschwerdestellen der Länder bemerkbar, weil ein kleiner Personalkörper gar nicht alle Bedürfnisse abbilden kann.

Die im Artikel von CILIP geschilderte Verfahrensweise ist in jedem Fall abzulehnen und widerspricht unserem Verständnis einer unabhängigen Beschwerdestelle. Von der Arbeit einer unabhängigen Beschwerdestelle getrennt sehen wir die Durchführung von unabhängigen Ermittlungen. Bei Fehlverhalten, Missachtung von Verfahrensvorschriften und damit evtl. verwirklichter Straftatbestände ist die unabhängige Beschwerdestelle mit ihrem vermittelnden Ansatz nicht die richtige Stelle.

Mit freundlichen Grüßen

xxx

PolizeiGrün


1.1.2022 - Presseanfrage an die Grünen-Landtagsfraktion im SH-Landtag


Sehr geehrte Damen und Herren,

im Blog des CILIP gibt es einen ernüchternden und bedrückenden Erfahrungsbericht zur Praxis der unabhängigen Polizeibeauftragten beim Landtag in Schleswig-Holstein [1]. Deren Einrichtung und Ausgestaltung wurde seinerzeit von der Fraktion der Bündnsi90/Grünen im Landtag vorangetrieben, ja zuletzt sogar als "Erfolgsgeschichte" bewertet [2].

Dem Bericht zufolge offenbaren sich einige schwerwiegende strukturelle Probleme bzw. Konstruktionsfehler in der Ausgestaltung der Stelle, die im wesentlichen auch von PolizeiGrün geteilt werden [3].

Wir werden zur Sache berichten und bitten Sie in Vorbereitung unseres Beitrag um eine (gerne kurze) schriftliche Stellungnahme zur vorgebrachten Kritik.

Wie werden Sie als Landtagsfraktion der Bündnis90/Grünen im Landtag Schleswig-Holstein auf die Kritik reagieren bzw. welche Schlüsse ziehen Sie daraus?

Über eine Stellungnahme bis zum 11.1.2022 würden wir uns freuen.

Viele gute Grüße,


[1] https://www.cilip.de/2021/12/17/polizeibeauftragte-in-schleswig-holstein-reale-verbesserung-oder-gleichbleibende-polizeihoerigkeit/

[2] https://burkhardpeters.de/presse/meine-reden/#c774637

[3] https://wiki.freiheitsfoo.de/pmwiki.php?n=Main.Praxis-Polizeibeauftragte-SH#toc12


10.1.2022 - Antwort von Burkhard Peters, Bündnis90/Grüne vom Landtag-Schleswig-Holstein


Sehr geehrter Herr xxx,
wir sind davon überzeugt, dass die Einführung einer unabhängigen Polizeibeauftragtenstelle beim Landtag tatsächlich eine Erfolgsgeschichte ist. Das zeigen allein schon die Entwicklung der Eingangszahlen seit Oktober 2016 und die Fallbeispiele und Erledigungsziffern aus den Tätigkeitsberichten.

Wurde seitens der CDU/FDP und auch seitens der Polizeigewerkschaften anfangs behauptet, eine derartige Stelle sei völlig überflüssig und werde wahrscheinlich überhaupt nicht in Anspruch genommen (das sollte vor allem für die Möglichkeit von Eingaben seitens Polizeibediensteter nach § 14 BüPolBG gelten), sprechen die Fallzahlen eine andere Sprache:

10/2016 bis 9/2017 44 Beschwerden / 134 Eingaben von Polizeikräften
10/2017 bis 9/2018 61 " " / 153 " "
10/2018 bis 9/2019 70 " " / 172 " "
10/2019 bis 9/2020 120 " " / 136 " "

Aus diesen Zahlen geht hervor, dass die Stelle - vor allem in den ersten 3 Jahren - äußerst stark von Polizeibediensteten in Anspruch genommen wurde. Aus der hohen Zahl der Eingaben aus der Polizei heraus, ergibt sich auch die dringende Notwendigkeit, für die Fallbearbeitung Mitarbeiter*innen einzusetzen, die selber eine längere Berufserfahrung aus dem Polizeivollzugsdienst mitbringen. Diese helfen, die Vorgänge innerhalb der Polizei kompetent einzuschätzen, weil sie den eigenen Laden kennen. Dass eine weitere Sachbearbeitungsstelle dringend erforderlich ist, die dann mehr für Sachbearbeitung der Beschwerden von Bürger*innen zuständig sein wird und nicht aus dem Polizeivollzugsdienst stammt, ist auch klar und wird im kommenden Haushalt des Landtags von uns eingefordert werden.

Wir gehen davon aus, dass Vorwürfe gegenüber der Polizei von allen Mitarbeiter*innen Polizeibeauftragten grundsätzlich ernst genommen werden. Nicht nur in Bezug auf Handlungen der Polizei, die rechtswidrig sind. Auch bei solchen Handlungen, die möglicherweise legal, aber in der Methode trotzdem fragwürdig sind. Da die Bürger- und Polizeibeauftragte Samiah El Samadoni (vormals Rechtsanwältin) auch die Antidiskriminierungsbeauftrage des Landes ist (s. § 1 Abs. 2 BüPolBG), ist sie selber auch erfahren im Umgang mit Petitionen, die Diskriminierungserleben zum Inhalt haben. Wir sehen, dass es für manche Menschen eine Hürde darstellen kann, sich mit negativen Erfahrungen durch die Polizei ausgerechnet erneut einer Polizist*in zu öffnen. Möglicherweise könnte es sinnvoll sein, dass gerade für die Beschwerden von Bürger*innen nicht die Polizist*in bei der Beschwerdestelle eingesetzt wird. Gleichzeitig verweist PolizeiGrün ja zu Recht darauf, dass die Polizeibeauftragte nur wenig Personal hat.Aus anderen Diskriminierungsfällen wissen wir außerdem, dass einseitige Nachfragen für die umfassende Sachverhaltsermittlung nicht hilfreich sind und auch das Vertrauen erheblich untergraben. Auf jeden Fall fänden wir es problematisch, wenn die Polizist*in der gleichen oder einer ähnlichen Sache tätig gewesen wäre und die eigene Befangenheit nicht reflektiert oder daraus Konsequenzen ableitet. Zu den konkreten Vorwürfen von "Irene" können wir letztlich nichts sagen, weil wir bei den Gesprächen nicht dabei waren.

Mittlerweile hat sich die Polizeibeauftragte mit dem Fall aber selbst befasst und ist mit der Betroffenen im Gespräch.

Selbstverständlich nehmen wir die Vorwürfe ernst. Aber selbst unterstellt den Fall, der Sachverhalt hätte sich exakt so zugetragen wie geschildert, würden wir ohne umfassende Darstellung der Gegenseite und ohne weitere Beschwerden nicht auf ein strukturelles Problem schließen. Geschweige denn den Erfolg der Einrichtung einer Polizeibeauftragten und die Besetzung mit Samiah El Samadoni generell in Zweifel ziehen.

Mit freundlichen Grüßen
Burkhard Peters


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Zuletzt geändert am 10.01.2022 14:51 Uhr