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Pur-Abo-Modell

5.7.2023 - Pressemitteilugn der LfD Niedersachsen


Prüfung von Medienwebseiten in Niedersachsen abgeschlossen

„PUR-Abo-Modelle“ sind unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Anforderungen grund-sätzlich zulässig.

Die niedersächsische Prüfung der Webseiten von 5 Medienunternehmen in Bezug auf den Einsatz von Cookies und das Nutzertracking zu Werbezwecken ist abgeschlossen. Diese Prüfung war Teil einer bundesweiten Prüfung, in deren Rahmen in 11 Bundesländern insgesamt 49 Webangebote untersucht wurden. Die Webseiten mussten aufgrund verschiedenster datenschutzrechtlicher Mängel nachgebessert werden. Eine augenfällige Entwicklung in diesem Zusammenhang ist die Einführung sog. Pur Abo Modelle auf vielen Webangeboten.

Zu Beginn der niedersächsischen Prüfung waren auf den Webseiten der geprüften Medienunternehmen eine sehr hohe Anzahl von bis zu 760 Cookies und Drittdiensten eingebunden. Diese dienten mehrheitlich dem Tracking der Nutzer und der Ausspielung von personalisierter Werbung auf Basis der in Echtzeit stattfindenden Auktionierung von Werbeplätzen (Real Time Bidding). Alle fünf in Niedersachsen geprüften Webseiten entsprachen nicht den rechtlichen Anforderungen für den Einsatz von Cookies und anderen Trackingtechniken, s. die Pressemeldung vom 30.6.2021. Auf den Webseiten fanden sich Einwilligungsbanner über die keine wirksamen datenschutzrechtlichen Einwilligungen der Nutzer eingeholt worden waren. Die Einwilligungsbanner waren u.a. irreführend in ihrer Gestaltung (sog. dark patterns), so dass Einwilligungen nicht freiwillig erteilt wurden, und die Informationen völlig unzureichend oder zu wenig differenziert. Über die datenschutzrechtlichen Defizite wurden die Medienunternehmen in umfassenden Auswertungsschreiben informiert und es wurde ihnen die Gelegenheit gegeben, zu geplanten aufsichtsbehördlichen Maßnahmen Stellung zu nehmen.

Vor Abschluss der Prüfung kamen zwei wesentliche Entwicklungen zum Tragen. Erstens trat am 1.12.2021 das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetzes (TTDSG) in Kraft. Der neue § 25 TTDSG musste in die rechtliche Prüfung einbezogen werden. Konkrete rechtliche Bewertungsmaßstäbe wurden zuvor in der neuen Orientierungshilfe für Anbieter von Telemedien 2021 der DSK festgelegt. Zweitens begannen die Medienunternehmen sukzessive in ihre Einwilligungsbanner sog. „Pur-Abo-Modelle“ zu integrieren. Bei einem Pur-Abo-Modell werden den Nutzern einer Webseite über den Einwilligungsbanner grundsätzlich zwei Wahlmöglichkeiten gegeben, um die Inhalte lesen zu können. Entweder schließen sie ein Pur-Abonnement ab, um die Webseite ohne Nutzertracking, individuelle Profilbildung und personalisierte Werbung nutzen zu können, oder sie willigen ohne Pur-Abonnement in diese Vorgänge ein. Im Rahmen der koordinierten Medienprüfung erfolgte eine umfassende rechtliche Bewertung von Pur-Abo-Modellen, die in einem entsprechenden Beschluss der Datenschutzkonferenz veröffentlicht worden sind.

Die Medienunternehmen haben die Forderungen in Bezug auf die datenschutzkonforme Ausgestaltung der Einwilligungsbanner einschließlich des integrierten Pur-Abo-Modells anerkannt und weitgehend umgesetzt. Auf noch verbleibende datenschutzrechtliche Defizite wurden die Medienunternehmen in umfassenden Abschlussschreiben verbunden mit dem Vorbehalt einer erneuten Überprüfung hingewiesen.

Der länderübergreifende, koordinierte Ansatz dieser Prüfung hat sich bewährt, denn eine einheitliche und abgestimmte Bewertung der Webseiten der Medienbranche, der vor allem gesellschaftlich ein hohes Gewicht zukommt, war hier geboten. Die Prüfung hat uns allerdings auch deutlich vor Augen geführt, wie schnelllebig das Web ist. Bereits unmittelbar nach dem Abschluss der Medienprüfung wurden bereits erneute Veränderungen der Webseiten festgestellt. Damit die mit der Medienprüfung erreichten Verbesserungen der Datenschutzkonformität nachhaltig wirken, ist beabsichtigt, in absehbarer Zeit von dem Vorbehalt Gebrauch zu machen. eine Nachprüfung vorzunehmen.

Quelle: https://lfd.niedersachsen.de/startseite/infothek/presseinformationen/prufung-von-medienwebseiten-in-niedersachsen-abgeschlossen-223637.html


23.7.2023 - Presseanfrage an das RND


Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Verweis auf die aktuelle Beurteilung der Nds. Landesdatenschutzbeauftragten zu sog. "Pay oder Okay"-Zustimmungsverfahren im Zusammenhang mit den dabei eingesetzten Cookies und andere Trackigverfahren [1] bitten wir um eine Stellungnahme von Ihnen zu der Frage, ob ähnliche den Leser*innen von RND-Seiten (bspw. www.haz.de) abgeforderte aktuelle Zustimmungen Ihrer Ansicht nach den geltenden Vorschriften und datenschutzrechtlichen Anforderungen genügen oder nicht.

Wir werden zur Sache berichten und bitten um Antwort und Stellungnahme bis zum 27.7.2023.

Vielen Dank und viele gute Grüße,

Michael Ebeling, Hannover
Redaktion freiheitsfoo.de

[1] https://lfd.niedersachsen.de/startseite/infothek/presseinformationen/prufung-von-medienwebseiten-in-niedersachsen-abgeschlossen-223637.html und https://noyb.eu/sites/default/files/2023-07/11VerwarnungPurAboModellfinalgeschwrztp_Redacted.pdf


1.8.2023 - Nachfrage an die HAZ bzw. das RND


Sehr geeehrte Damen und Herren,

auf unsere Presseanfrage vom 23.7.2023 haben wir bis dato noch keine Rückmeldung von Ihnen erhalten.

Wann können wir mit einer Antwort dazu rechnen?

Viele gute Grüße,


13.8.2023 - Beschwerde an die LfD Niedersachsen


Hallo,

mit Bezug auf Ihre Pressemitteilung zur datenschutzrechtlichen Bewertung von sog. "Pur-Abo-Modellen" [1] möchte ich mich hiermit über den Online-Auftritt der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung (HAZ)

https://www.haz.de/

beschweren und um eine Prüfung bitten. Auch dort wird man, wie von Ihnen schon geschildert, vor dem Öffnen der Inhalte des Webauftritts vor die Wahl gestellt, entweder ein kostenpflichtiges Abonnement abzuschließen oder aber angeblich 411 Drittanbietern personen- und gerätebezogene Daten auszuliefern. Diesen zu widersprechen ist erst möglich, nachdem dem eingewilligt worden ist.

Seitens der Redaktion vom Blog freiheitsfoo.de haben wir die HAZ bzw. das für den Online-Auftritt zuständige RND zweimalig darum gebeten, dazu Stellung zu nehmen [2], bislang ohne jegliche Rückmeldung oder Reaktion.

Ich möchte Sie daher darum bitten, die Zulässigkeit dieses Webauftritts zu überprüfen und freue mich über jede Rückmeldung.

Vielen Dank und viele gute Grüße,


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Zuletzt geändert am 13.08.2023 08:14 Uhr