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Reform-Nds-Versammlungsgesetz

Was ist das hier?


Auf dieser Seite werden Informationen zur Reformation des umstrittenen Versammlungsgesetzes in Niedersachsen (Nds. Versammlungsgesetz - NVersG) durch die rot-grüne Landesregierung gesammelt.

Dass das Gesetz reformiert werden sollte, wurde im rot-grünen Koalitionsvertrag nach der Übernahme der Landesregierungsmacht von zuvor CDU-FDP angekündigt und ist auch nur logisch, weil Grüne und SPD beim Entstehen des Gesetzes in der vorherigen Legislaturperiode scharfe Kritik geäußert hatten.

Anders als allerdings ebenfalls im Koalitionsvertrag von SPD und Grünen angekündigt, passiert diese Gesetzesreform (wie andere im Land Niedersachsen auch) hinter verschlossenen Türen und ohne öffentliche Diskussion oder Beteiligung von zivilgesellschaftlichen Gruppen.


31.10.2014 - Stand der Dinge


Auf Nachfrage der FDP im Landtag wird im Landtags-Dokument LT-DS 17/2263 angekündigt, dass der neue Gesetzentwurf in 2015 eingereicht werden würde.


29.11.2015 - Wir fragen nach dem Stand der Dinge nach


(...)

ist - aus heutiger Sicht - der Stand der Antworten aus der LT-DS 17/2263 vom 31.10.2014 noch gültig, wonach die Gesetzentwürfe für die Reform von NVersG und NdsSOG noch in 2015 an den Landtag übersendet werden?

(...)


7.12.2015 - Antwort vom nds. IM: Keine Gesetzeseinbringung mehr in 2015


(...)

aus heutiger Sicht ist eine Übersendung noch in 2015 nicht vorgesehen.


9.12./16.12.2015 - Nochmal nachgefragt ... und wieder keine inhaltlich genauere Antwort


Noch einmal mit der Bitte um genauere Informationen nachgefragt (9.12.):

(...) gibt es denn zu den beiden Gesetzesvorhaben eine ungefähre Vorstellung, wann die jeweiligen Entwürfe der allg. Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden?

Und eine Woche später (16.12.) noch immer die unklare Rückmeldung aus dem Innenministerium:

(...) wie bereits zuvor erwähnt, kann der genaue Zeitpunkt der Übersendung der o.g. Gesetzentwürfe zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beziffert werden. Sobald die Einbringung der Gesetzentwürfe durch die Landesregierung in den nds. Landtag erfolgt ist, fertigt die Landtagsverwaltung eine Drucksache, die im Internet auf der Homepage des Landtages einsehbar ist.


12.8.2016 - Veröffentlichung des Gesetzentwurfs


Der Gesetzentwurf tauchte leise, still und heimlich im Dokumentarsystem des nds. Landtags auf:

http://www.landtag-niedersachsen.de/drucksachen/drucksachen_17_7500/6001-6500/17-6233.pdf

Ausgewählte Auszüge aus dem Parlaments-Dokument:

(...)

Die Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und Bündnis90/Die Grünen für die Jahre 2013 bis 2018 sieht nunmehr eine Aufwertung des Versammlungsrechts vor. Das Demonstrationsrecht soll gestärkt werden. Ziel ist es, das Versammlungsrecht noch bürgerfreundlicher zu gestalten. ["... noch bürgerfreundlicher ..." o_O]

(...)

Mit den vorgeschlagenen gesetzlichen Änderungen wird das Versammlungsrecht für die Polizei und die Versammlungsbehörden modernisiert. Zugleich sollen die Rechte der Bürgerinnen und Bürger gestärkt werden. Die Änderungen tragen zu einer erhöhten Transparenz und Übersichtlichkeit des Gesetzes und der einzelnen Befugnisse und Maßnahmen bei.

(...)

In dem Beteiligungsverfahren gemäß § 31 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Landesregierung und der Ministerien in Niedersachsen hatten die nachfolgenden Verbände und Stellen Gelegenheit, sich zu dem Gesetzentwurf zu äußern:

  • die Verwaltung des Niedersächsischen Landtags, die Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD),
  • die Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens (AGKSV),
  • die Gewerkschaft der Polizei, die Deutsche Polizeigewerkschaft im Deutschen Beamtenbund (DPolG),
  • der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BdK),
  • der Deutsche Gewerkschaftsbund Bezirk Niedersachsen–Bremen–Sachsen-Anhalt (DGB),
  • der Niedersächsische Beamtenbund und Tarifunion (NBB),
  • der Niedersächsische Richterbund (NRB),
  • der Verband der niedersächsischen Verwaltungsrichterinnen und -richter sowie
  • die Neue Richtervereinigung.

Die Verbandsbeteiligung hat im Wesentlichen folgende Ergebnisse erbracht:

  • Die Ergänzung, dass auch paramilitärisches Auftreten Gewaltbereitschaft vermitteln kann, ist allgemein begrüßt worden. Die DPolG und der NBB regten an, den Begriff „paramilitärisches Auftreten“ näher zu definieren.
  • Hinsichtlich des Verzichts auf die Angabe der Anschrift der Leitung einer Versammlung äußerten die AGKSV, der BdK, die DPolG und der NBB Bedenken, ob hierdurch nicht die im Vorfeld von Versammlungen notwendige Kontaktaufnahme wesentlich erschwert werde.
  • Die vorgesehene Streichung der Bannmeilenregelung hat der BdK als zeitgemäß erachtet. Die DPolG und der NBB erhoben gegen diese Maßnahme keine Einwände. Die Verwaltung des Niedersächsischen Landtags verwies auf ihre bereits im Rahmen der Ressortbeteiligung abgegebene Stellungnahme, in der sie die aus ihrer Sicht bedenkenswerten Folgen des Wegfalls darstellte.
  • Das Vorhaben, Verstöße gegen das Vermummungsverbot nicht mehr als Straftat, sondern als Ordnungswidrigkeit zu ahnden, wurde seitens der AGKSV, des BdK, der DPolG und des NBB nicht unterstützt.

Auf die Inhalte der eingegangenen Anregungen und Bedenken wird im Rahmen der Begründung der einzelnen Vorschriften eingegangen.

(...)


Zur Erinnerung: Was die rot-grüne Landesregierung zu Anfang versprach


Aus dem rot-grünen Koalitionsvertrag aus 2013, dort die Seite 19:

Aufwertung des Versammlungsrechts: Die rot-grüne Koalition wird das Demonstrationsrecht stärken. Ziel ist ein bürgerfreundliches Versammlungsrecht, das möglichst vielen Menschen Demonstrationen, Kundgebungen oder sonstige Versammlungen ermöglicht. Eingeschränkt werden sollen Datenabfragen bei Anmeldungen und Polizeiaufnahmen in geschlossenen Räumen. Das Vermummungsverbot soll schärfer eingegrenzt und der Datenschutz für Anmelderinnen und Anmelder sowie Ordnungskräfte verbessert werden. Die Bannmeilenregelung vor dem Niedersächsischen Landtag wird aufgehoben.

Dort auch noch nachzulesen (Präambel, Seite 3):

Um den großen Herausforderungen gemeinschaftlich zu begegnen, wollen wir mehr Demokratie wagen. Demokratie lebt von kontinuierlicher Beteiligung und Transparenz. Viel zu lange wurde in Niedersachsen ein obrigkeitsstaatlicher Politikstil betrieben. Beteiligung wurde zu sehr auf die Stimmabgabe bei Wahlen reduziert. Wir setzen dagegen auf Gemeinwohlorientierung statt auf Klientelpolitik und wir glauben an die Gestaltungskraft der Zivilgesellschaft. Wir verstehen modernes Regieren als einen lebendigen Austausch zwischen Bevölkerung, Landesparlament und Landesregierung.

Dieses sind die selbstgesteckten Maßstäbe, an denen sich die Landesregierung Weil messen lassen wird.


Kategorie(n): Versammlungsfreiheit

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Zuletzt geändert am 13.08.2016 07:48 Uhr