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Reform-Nds-VersammlungsgesetzWas ist das hier?
Dass das Gesetz reformiert werden sollte, wurde im rot-grünen Koalitionsvertrag nach der Übernahme der Landesregierungsmacht von zuvor CDU-FDP angekündigt und ist auch nur logisch, weil Grüne und SPD beim Entstehen des Gesetzes in der vorherigen Legislaturperiode scharfe Kritik geäußert hatten. Anders als allerdings ebenfalls im Koalitionsvertrag von SPD und Grünen angekündigt, passiert diese Gesetzesreform (wie andere im Land Niedersachsen auch) hinter verschlossenen Türen und ohne öffentliche Diskussion oder Beteiligung von zivilgesellschaftlichen Gruppen.
31.10.2014 - Stand der Dinge
29.11.2015 - Wir fragen nach dem Stand der Dinge nach
ist - aus heutiger Sicht - der Stand der Antworten aus der LT-DS 17/2263 vom 31.10.2014 noch gültig, wonach die Gesetzentwürfe für die Reform von NVersG und NdsSOG noch in 2015 an den Landtag übersendet werden? (...)
7.12.2015 - Antwort vom nds. IM: Keine Gesetzeseinbringung mehr in 2015
aus heutiger Sicht ist eine Übersendung noch in 2015 nicht vorgesehen.
9.12./16.12.2015 - Nochmal nachgefragt ... und wieder keine inhaltlich genauere Antwort
(...) gibt es denn zu den beiden Gesetzesvorhaben eine ungefähre Vorstellung, wann die jeweiligen Entwürfe der allg. Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden?
Und eine Woche später (16.12.) noch immer die unklare Rückmeldung aus dem Innenministerium: (...) wie bereits zuvor erwähnt, kann der genaue Zeitpunkt der Übersendung der o.g. Gesetzentwürfe zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beziffert werden. Sobald die Einbringung der Gesetzentwürfe durch die Landesregierung in den nds. Landtag erfolgt ist, fertigt die Landtagsverwaltung eine Drucksache, die im Internet auf der Homepage des Landtages einsehbar ist.
12.8.2016 - Veröffentlichung des Gesetzentwurfs
http://www.landtag-niedersachsen.de/drucksachen/drucksachen_17_7500/6001-6500/17-6233.pdf Ausgewählte Auszüge aus dem Parlaments-Dokument: (...) Die Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und Bündnis90/Die Grünen für die Jahre 2013 bis 2018 sieht nunmehr eine Aufwertung des Versammlungsrechts vor. Das Demonstrationsrecht soll gestärkt werden. Ziel ist es, das Versammlungsrecht noch bürgerfreundlicher zu gestalten. ["... noch bürgerfreundlicher ..." o_O] (...) Mit den vorgeschlagenen gesetzlichen Änderungen wird das Versammlungsrecht für die Polizei und die Versammlungsbehörden modernisiert. Zugleich sollen die Rechte der Bürgerinnen und Bürger gestärkt werden. Die Änderungen tragen zu einer erhöhten Transparenz und Übersichtlichkeit des Gesetzes und der einzelnen Befugnisse und Maßnahmen bei. (...) In dem Beteiligungsverfahren gemäß § 31 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Landesregierung und der Ministerien in Niedersachsen hatten die nachfolgenden Verbände und Stellen Gelegenheit, sich zu dem Gesetzentwurf zu äußern:
Die Verbandsbeteiligung hat im Wesentlichen folgende Ergebnisse erbracht:
Auf die Inhalte der eingegangenen Anregungen und Bedenken wird im Rahmen der Begründung der einzelnen Vorschriften eingegangen. (...)
Zur Erinnerung: Was die rot-grüne Landesregierung zu Anfang versprach
Aufwertung des Versammlungsrechts: Die rot-grüne Koalition wird das Demonstrationsrecht stärken. Ziel ist ein bürgerfreundliches Versammlungsrecht, das möglichst vielen Menschen Demonstrationen, Kundgebungen oder sonstige Versammlungen ermöglicht. Eingeschränkt werden sollen Datenabfragen bei Anmeldungen und Polizeiaufnahmen in geschlossenen Räumen. Das Vermummungsverbot soll schärfer eingegrenzt und der Datenschutz für Anmelderinnen und Anmelder sowie Ordnungskräfte verbessert werden. Die Bannmeilenregelung vor dem Niedersächsischen Landtag wird aufgehoben.
Dort auch noch nachzulesen (Präambel, Seite 3): Um den großen Herausforderungen gemeinschaftlich zu begegnen, wollen wir mehr Demokratie wagen. Demokratie lebt von kontinuierlicher Beteiligung und Transparenz. Viel zu lange wurde in Niedersachsen ein obrigkeitsstaatlicher Politikstil betrieben. Beteiligung wurde zu sehr auf die Stimmabgabe bei Wahlen reduziert. Wir setzen dagegen auf Gemeinwohlorientierung statt auf Klientelpolitik und wir glauben an die Gestaltungskraft der Zivilgesellschaft. Wir verstehen modernes Regieren als einen lebendigen Austausch zwischen Bevölkerung, Landesparlament und Landesregierung.
Dieses sind die selbstgesteckten Maßstäbe, an denen sich die Landesregierung Weil messen lassen wird.
Kategorie(n): Versammlungsfreiheit |