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Refugee-DemoHannoverIm Rahmen der Demo am 20.09.2014 zeigten einige Leute, die auf einer Bank saßen, den Flüchtlingen den "Hitler-Gruß". Die Polzei war recht schnell vor Ort und man sah, dass sie sich mit den Gruß-zeigenden Leuten unterhielten. Einige sagen, dass diese nur verwarnt wurden. Einige wiederum, dass es zu einer Anzeige kam. So auch die Supporter der Demo: http://fluechtlingscamphannover.wordpress.com/ Hierzu haben wir die Staatsanwaltschaft Hannover gefragt: "Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr xxx, am 20.09.2014 fand eine Demonstration von den Flüchtlingen vom Protestcamp am Weißekreutzplatz und Unterstützern in Hannover statt. Als sich die Demonstration sich auf der Lister Meile zurück in Richtung Weißekreutzplatz bewegte, zeigten einige an der Demonstration nicht beteiligte Menschen den Flüchtlingen und ihren Unterstützern den "Hitler-Gruß". Die Polizei war kurze Zeit später vor Ort. Hierzu möchten wir Ihnen einige Fragen stellen: 1) Können Sie den Eingang einer entsprechenden Strafanzeige bestätigen? 2) Bezieht sich die Strafanzeige auf StGB § 86a? 3) Können Sie abschätzen, in welchem Zeitrahmen eine Gerichtsverhandlung stattfinden wird und ob Sie Gründe für einen Ausschluss der Öffentlichkeit sehen? 4) Inwiefern können Sie Angaben zu Details und zum Stand des Verfahrens machen? Vielen Dank für Ihre Mühen! Freundliche Grüße von den Menschen von freiheitsfoo." Am 13.10.2014 bekamen wir folgende Antwort: Sehr geehrte,
nach Auskunft des zuständigen Sachbearbeiters ist hier ein entsprechendes Verfahren noch nicht eingegangen.
Mit freundlichen Grüßen,"
Am 15.10.2014 schickten wir daher folgende Anfrage an die PD Hannover "am 20.09.2014 fand eine Demonstration von den Flüchtlingen vom
Protestcamp am Weißekreutzplatz und Unterstützern in Hannover statt.
Als sich die Demonstration auf der Lister Meile zurück in Richtung
Weißekreutzplatz bewegte, zeigten einige (oder einer) an der
Demonstration nicht beteiligten Menschen den Flüchtlingen und ihren
Unterstützern den "Hitler-Gruß". Ihre Kolleg_Innen waren diesbezüglich
nach kürzester Zeit vor Ort und haben mit den/der Person/en interagiert.
Von der Pressestelle der Staatsanwaltschaft Hannover haben wir
mitgeteilt bekommen, dass nach Auskunft des zuständigen Sachbearbeiters
ein entsprechendes Verfahren noch nicht eingegangen sei.
Daher möchten wir einige Fragen an Sie richten, mit der Bitte um
Beantwortung.
1) Können Sie das Zustandekommen einer entsprechenden Strafanzeige
bestätigen?
2) Ist die Aussage der Staatsanwaltschaft korrekt und wurde tatsächlich
das Verfahren von Ihnen noch nicht an diese weitergeleitet?
3) Können Sie abschätzen, in welchem Zeitrahmen eine Weitergabe an die
Staatsanwaltschaft erfolgen wird?
4) Inwiefern können Sie Angaben zu Details und zum Stand der
Ermittlungen machen?"
Am 22.10.2014 erhielten wir folgende Antwort: https://wiki.freiheitsfoo.de/uploads/Main/20141021_Schreiben%20an%20freiheitsfoo.pdf |