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Rot-Gruenes-Oeffentliches-Videokataster-NDS

17.11.2022 - Presseanfrage an die Pressestelle der Grünen im Nds. Landtag


Sehr geehrter Herr xxx,
sehr geehrte Damen und Herren,

auf Seite 104 des rot-grünen Koalitionsvertrags für Niedersachsen heißt es:

"Für eine klare und transparente Regelung der Videoüberwachung im öffentlichen Raum werden wir ein öffentliches Videokataster einführen."

Wir möchten ggf. dazu berichten. Können Sie uns erläutern, was genau damit gemeint ist?

Vielen Dank und viele gute Grüße,


1.1.2023 - Nachhaken I


Sehr geehrter Herr xxx,
sehr geehrte Damen und Herren,

auf unsere Presseanfrage vom 17.11.2022 (!) haben wir bislang keine Antwort erhalten.

Daher diese nun an einen erweiterten Kreis von Empfängern.

Vielleicht können Sie uns ergänzend zu unserer Anfrage nicht nur erläutern, was mit dem geplanten "öffentlichen Videokataster" gemeint ist sondern auch, welches Ressort der Landesregierung für die Umsetzung zuständig ist und wie weit die Planungen inzwischen gediegen sind.

Wir bitten um Beantwortung bis zum 11.1.2023.

Viele gute Grüße und Ihnen allen ein gutes neues Jahr 2023!


2.1.2023 - Rückmeldung von den Grünen I


Sehr geehrter Herr xxx,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage und entschuldigen Sie bitte, dass Sie bisher keine Antwort erhalten haben.

Ich werde mich kümmern, da aber bisher nicht alle Kollegen aus dem Weihnachtsurlaub zurück sind, gehe ich davon aus, Ihnen erst kommende Woche antworten zu können. Als neuer Pressesprecher der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hatte ich bislang noch keine Berührungspunkte mit diesem Themenbereich.

Herzlich Grüße


18.1.2023 - Nachhaken II


Hallo Herr xxx,

Danke für die Rückmeldung vom 2.1.2023. Können Sie uns schon etwas zur Sache mitteilen?

Viele gute Grüße,


18.1.2023 - Rückmeldung II


Lieber Herr xxx,

wir hatten hier in den vergangenen Tagen viel zu tun. Ich hake unbedingt bei den Kollegen nach, die mir zugesichert hatten, sich zeitnah bei mir zu melden. Das haben sie leider nicht getan, weshalb Ihr Anliegen leider in den Hintergrund getreten ist.

Wie geschrieben: Ich hake nach und melde mich. Versprochen!

Mit freundlichen Grüßen


29.1.2023 - Nachhaken III


Hallo Herr xxx,

gibt es schon was neues zur Klärung der Frage, was im Nds. Koalitionsvertrag mit "öffentliches Videokataster" gemeint ist, wer die Sache vorantreibt und wie weit sie bislang gediegen ist?

Viele gute Grüße,


9.2.2023 - Nachhaken IV


Sehr geehrter Herr xxx,

ich befürchte, mit meiner erneuten Nachfrage zu nerven. Dennoch: Können Sie uns erläutern, was der Passus im Nds. Koalitionsvertrag zum "Öffentlichen Videokataster" bedeuten soll? Es wäre doch sehr verwunderlich, wenn sich niemand dazu Gedanken gemacht bzw. an die Umsetzung begeben würde.

Viele gute Grüße,


23.2.2023 - Nachhaken V


Hallo Herr xxx,

ich nehme dieses nun als letzten Versuch - nochmals zwei Wochen nach unserer letzten und erfolglosen Nachfrage und über drei Monate (!) nach unserer ersten Anfrage - um Sie um Informationen zu bitten, wie die Aussage im rot-grünen Koalitionsvertrag hinsichtlich der "Einführung eines öffentlichen Videokatasters" zu werten sind - siehe dazu unsere Fragen der vergangenen sechs (!) E-Mails.

Wir möchten Sie nun darum bitten, uns dazu spätestens bis zum 1.3.2023 etwas mitzuteilen. Wir möchten nämlich zur Sache berichten.

Viele gute Grüße,


23.2.2023 - Rückmeldung III


Lieber Herr xxx,

ich verstehe sie sehr gut. Und mir ist auch daran gelegen, Ihr Anliegen bald beantworten zu können.

Der Hintergrund: die für Themen wie das Ihre zuständige Referentin übergibt derzeit Ihr Büro an einen anderen Mitarbeiter. Ich habe mit diesem Kollegen gesprochen, er wird sich des Themas annehmen und sich bald bei mir zurückmelden.

Dann, so hoffe ich, werde ich Ihre Anfrage endlich beantwortet haben.

Bitte haben Sie dafür Verständnis.

In der Hoffnung, Ihnen schon bald befriedigende Antworten liefern zu können

xxx
Pressesprecher
Bündnis 90/Die Grünen im Landtag Niedersachsen


24.2.2023 - Presseanfrage an die SPD-Fraktion im Landtag


Sehr geehrte Damen und Herren,

auf Seite 104 des rot-grünen Koalitionsvertrags für Niedersachsen heißt es:

"Für eine klare und transparente Regelung der Videoüberwachung im öffentlichen Raum werden wir ein öffentliches Videokataster einführen."

Wir möchten ggf. dazu berichten. Können Sie uns erläutern, was genau damit gemeint ist?

Welches Ressort der Landesregierung ist für die Umsetzung zuständig und wie weit sind die Planungen inzwischen gediegen?

Vielen Dank und viele gute Grüße,


28.2.2023 - Antwort von der SPD


Sehr geehrter Herr xxx,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 24. Februar zur vereinbarten Einführung eines transparenten, öffentlichen Videokatasters in Niedersachsen.

Die gesetzliche Grundlage für Videoüberwachung im öffentlichen Raum bildet § 32 Abs. 3 des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (NPOG). Voraussetzung für eine öffentliche Videoüberwachung ist nach § 32 Abs. 3 S. 2 NPOG, dass die Beobachtung kenntlich zu machen ist. Dies wird neben öffentlicher Anbringung durch Hinweisschilder, seit dem 16. Oktober 2014 auch als polizeiliches Videoanlagenkataster im digitalen Raum veröffentlicht.

Dieses bereits bestehende Videoanlagenkataster der Polizei Niedersachen, wird von den sechs Polizeidirektionen Braunschweig, Göttingen, Hannover, Lüneburg, Oldenburg und Osnabrück mit der Zielrichtung der Gefahrenabwehr betrieben.

Hintergrund der Planungen zur Einführung eines öffentlichen Videokatasters entsprechend des rot-grünen Koalitionsvertrages ist es, dass bestehende polizeiliche Videokataster im öffentlichen Raum noch transparenter zu gestalten und zu erweitern.

Ein transparenteres Videokataster, könnte demnach auf einer gebündelten Website, nutzer*innenfreundlich aufgearbeitet und neben der Polizei um entsprechende Verwaltungsbehörden erweitert sein, welche ebenfalls öffentliche Straßen und Plätze sowie andere zugängliche Orte mittels Bildübertragung offen beobachten.

Planmäßig ist das Ministerium für Inneres und Sport für die Umsetzung zuständig. Die Planungen sind auf den Lauf der Legislaturperiode angelegt und befinden derzeit sich noch im Anfangsstadium.

Mit freundlichen Grüßen

xxx
Pressesprecher

SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag


1.3.2023 - Antwort von den Grünen


Sehr geehrter Herr xxx,

wir Grünen setzen uns dafür ein, dass die Orte im öffentlichen Raum, an denen Videoüberwachung stattfindet, zentral verzeichnet und abrufbar sind. Es soll also ein landesweites öffentliches Verzeichnis dieser Orte geben. Dabei ist genau zu regeln, unter welchen Voraussetzungen Sicherheitsbehörden Zugang zu den Aufzeichnungen der Videokameras erhalten.

Ansatzweise kann man unter https://www.mi.niedersachsen.de/startseite/themen/innere_sicherheit/polizei_niedersachsen/allgemeines_uber_die_polizei/videoueberwachung-der-polizei-niedersachsen-126954.html ersehen, was mit einem Videokataster gemeint ist.

Allerdings sind dort nur die polizeilichen Videoüberwachungsanlagen aufgeführt. Wir wollen hingegen ein umfassendes Kataster aller Videoüberwachungsanlagen im öffentlichen Raum.

Es tut mir sehr leid, dass Sie auf diese Antwort sehr lang warten mussten, aber ich habe Ihnen ja bereits beschrieben, dass diese Verzögerung insbesondere damit zu tun hat, dass in der Landtagsfraktion der Grünen an vielen Stellen personelle Wechsel vollzogen werden mussten.

Daran liegt es auch, dass ich auf ihre Frage, wie der Stand der Planungen des Verzeichnisses über die Videoüberwachung ist, leider keine konkrete Antwort liefern kann. Fest steht: Die rot-grüne Regierung hat erst vor vier Monate ihre Arbeit aufgenommen und im Koalitionsvertrag zahlreiche Vorhaben festgehalten. Sie zu verwirklichen, ist dann die Aufgabe der vor uns liegenden Monate.

Mit freundlichen Grüßen

xxx
Pressesprecher
Bündnis 90/Die Grünen im Landtag Niedersachsen


2.3.2023 - Nachfrage an die Grünen


Hallo Herr xxx,

Danke für die Auskunft!

Wir haben zuletzt auch die SPD im Landtag dazu angefragt und deren Antwort scheint sich uns in wichtigen Details von Ihrer zu unterscheiden:

https://wiki.freiheitsfoo.de/pmwiki.php?n=Main.Rot-Gruenes-Oeffentliches-Videokataster-NDS#toc-11

So interpretieren wir die SPD-Auskunft so, dass es lediglich - wie u.a. auch von Ihnen in Teilen beschrieben - um eine einheitliche Darstellung aller polizeilichen Videoüberwachung öffentlichen Raums nach §32 (3) NPOG geht. Darüber hinaus "könnte" - so die SPD - dort auch die Videoüberwachung öffentlicher Räume durch andere Behörden aufgelistet werden.

Ihrer Interpretation zufolge geht es aber um die Auflistung aller VÜ-Anlagen im öffentlichen Raum, egal ob von Polizei, anderen Behörden oder von Privat/Unternehmen.

Daher unsere Nachfrage:

Was davon genau ist mit der Formulierung im Koalitionsvertrag als rot-grüner Konsens vereinbart worden und was ist eine unverbindliche Option?

Das zu klären wäre ja sehr wichtig, weil es sich um Unternehmungen ganz unterschiedlichen Ausmasses handelt.

Viele gute Grüße,


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Zuletzt geändert am 02.03.2023 06:09 Uhr