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Sicherheitskooperation-Polizei-Hannover-mit-UESTRA

21.9.2017 - Pressekonferenz zur Erneuerung der Sicherheitskooperation PD-Hannover mit ÜSTRA AG


19.9.2017 - Einladung zur PK durch die PD Hannover (erfolgte nach ausdrücklicher Bitte von uns an die PD)


Gemeinsame Einladung an die Medienvertreter

Unterzeichnung des Sicherheitskooperationsvertrages zwischen ÜSTRA und Polizeidirektion Hannover

Sehr geehrte Damen und Herren,
unter der Überschrift „Aufklärung und Beratung von Betreibern des Öffentlichen Personenverkehrs zur Früherkennung geplanter Anschläge“ werden André Neiß, Vorstandsvorsitzender der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe AG, und Hannovers Polizeipräsident Volker Kluwe am Donnerstag, 21.09.2017, um 11:00 Uhr, die zwischenzeitlich aktualisierte Vereinbarung über die Zusammenarbeit beider Behörden mit ihren Unterschriften besiegeln.
Zu diesem Termin, bei dem auch ÜSTRA Vertriebsleiter Peter Bierschwale und protec Geschäftsführer Mathias Lindscheid anwesend sein werden, möchten wir Sie herzlich in das

Kundenzentrum der ÜSTRA,
Sitzungszimmer 1. OG,
Karmarschstraße 30/32,
30159 Hannover,

einladen.


Bilder



Notizen von der PK


Einleitung Polizeipräsident Kluwe:

  • Kooperationsvertrag erstmals 31.5.2005 im Vorfeld der Fußball-WM 2006 unterzeichnet.
  • Absage des Fußball-Länderspiels D-NL am 17.11.2015 aufgrund angeblicher Terrorgefahr gab Anlaß, Vereinbarung neu zu überdenken, zu erweitern, auch wenn die Zusammenarbeit damals sehr gut lief.
  • Einrichtung einer gemeinsamen AG zwischen ÜSTRA und Polizei im Januar 2017
  • Zwischenzeitlich gibt es zu dem Handlungs- bzw. Durchsetzungsempfehlungen mit insgesamt 16 Punkten, die wir mit dem neuen Vertrag umsetzen.
  • ==> erweitere Sicherheitskooperationsvereinbarung mit dem Namen "Aufklärung und Beratung von Betreibern des ÖPV zur Früherkennung geplanter Anschläge"
  • zur Umsetzung des täglichen Dienstes bzw. der alltäglichen Zusammenarbeit aber auch zur Zusammenarbeit bei Fahndungen
  • gemeinsame Lagebild-Erstellung
  • Informations- und Kommunikationskanäle aktualisiert
  • regelmäßige Sicherheitsbesprächungen, mindestens halbjährlich, ansonten zusätzlich anlaßbezogen
  • Planbesprechungen sowie eine große gemeinsame Übung 2018 "Stabs- und Rahmenführung"

Einleitung ÜSTRA-Vorstandsvorsitzender Neiß:

  • "ausgesprochen gute Zusammenarbeit mit der Polizei"
  • Zusammenarbeit bei Terror und Alltagsdelikten
  • Schulung des ÜSTRA- und Protec-Personals, auch gemeinsam mit der Polizei

Informationen aus der Pressefragerunde:

  • Kampagne "Aufmerksam unterwegs" - Fahrgäste sollen Hinweise auf abnormale Gegenstände und auffällige Personen geben
  • Auf Nachfrage zu den konkreten 16 Punkten (genannt wurden nur 14):
    • Informationswege regeln
    • Gemeinsame Gremien Polizei - ÖPV-Betreiber
    • Kategorisierung gefährdeter ÖPV-Anlagen
    • Ständige Ansprechbarkeit organisieren
    • Kümmern um Information der Reisenden im Ernstfall
    • Weitergabe polizeilicher Informationen an ÖPV-Betreiber, soweit wie rechtlich möglich
    • Qualifikation der Beschäftigten des ÖPV
    • Evakuierungsplanungen
    • Einsatz von Sicherheitsmitarbeitern
    • Polizeiliche Nutzung der Videoüberwachung des ÖPV-Betreibers
    • Koordination gemeinsamer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
    • Planung der Infrastruktur
    • Sicherheitsbeauftragte
    • IT-Sicherheit
  • Es wird gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen geben, bei protec u.a. in Selbstverteidigung.
  • Es ist nicht geplant, zusätzliches Personal für Sicherheitsaufgaben einzustellen.
  • Keine neuen oder erweiterten Befugnisse für Protec-Mitarbeiter.
  • Angeblich keine bisherige Intransparenz des Umgangs von Polizei und ÜSTRA mit dem Vorhandensein der gemeinsamen Vereinbarungen bislang, obwohl ÜSTRA diese Kooperation auf den Hauptversammlungen bislang bestritten bzw. nur sehr widerwillig zugegeben hat! Herr Kluwe: "Ich bin davon ausgegangen, dass die Kooperation bekannt ist. Ich sehe keinen Grund, warum nicht offen darüber gesprochen werden soll."
  • Keine Ausweitung polizeilicher Befugnisse, auf ÜSTRA-Videoüberwachung zuzugreifen. Herr Kluwe: "Da sind wir in Hannover immer schon sehr weit gewesen, da sehen wir also nicht den ganz großen Handlungsbedarf."
  • IMK-Arbeitskreis 2, nachgeordnet, hat bundesweite Arbeitsgruppe eingesetzt, die Empfehlungskatalog erstellt hat. 2006 gab es schon einmal eine Urfassung mit 13 Empfehlungen, die jetzt auf 16 Punkte aufgestockt worden ist.
  • Es soll (allerdings erst auf Nachfrage durch Journalisten bestätigt!) eine Plakataktion zur Kampagne "Aufmerksam unterwegs!" geben.


Pressemitteilung der PD Hannover


Quelle: http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/66841/3741387

ÜSTRA Vorstand und Hannovers Polizeipräsident unterzeichnen Sicherheitskooperationsvertrag

Hannover (ots) - Vor dem Hintergrund einer erhöhten, wenn auch abstrakten Gefährdungslage haben André Neiß, Vorstandsvorsitzender der ÜSTRA, und Polizeipräsident Volker Kluwe, im Beisein von Peter Bierschwale, ÜSTRA Vertriebsleiter, und Mathias Lindscheid, protec Geschäftsführer, am Donnerstagvormittag, 21.09.2017, die zwischenzeitlich aktualisierte Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft und der Polizeidirektion Hannover mit ihren Unterschriften besiegelt. Polizeipräsident Kluwe erinnerte bei dieser Gelegenheit an eine für die Polizeidirektion Hannover sehr schwierige Einsatzsituation und erklärte, dass "im Zuge des abgesagten Länderspiels 2015 einmal mehr deutlich geworden ist, wie wichtig es ist, an einem Strang zu ziehen und wie gut das Zusammenspiel mit der ÜSTRA geklappt hat."

Bereits Ende Mai 2005 sind die Hannoversche Behörde und die ÜSTRA eine Kooperation, mit dem gemeinsam erklärten Bestreben, die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Hannover zu erhöhen, Kriminalität wirksam vorzubeugen sowie Gefahren frühzeitig zu erkennen, eingegangen.

Diese Allianz mündete schließlich in der Initiative zur Aufklärung und Beratung der Betreiber und Nutzer des Öffentlichen Personenverkehrs (ÖPV). Ziel dieser Kampagne ist es, die in direktem Kontakt mit den öffentlichen Verkehrsbetrieben stehenden Personen unter der Überschrift "Aufmerksam unterwegs" für verdächtige Situationen und Personen zu sensibilisieren.

Nach den terroristischen Anschlägen mit islamistischem Hintergrund in Europa und hier insbesondere dem Anschlag auf dem Weihnachtsmarkt in Berlin gilt auch für die Bundesrepublik Deutschland eine erhöhte, wenn auch abstrakte, Gefährdungslage. Volker Kluwe betonte: "Vor diesem Hintergrund, ist es mir ein wichtiges Anliegen, unsere seit langen Jahren währende und sehr wertvolle Zusammenarbeit in Form eines aktualisierten Sicherheitskooperationsvertrages heute erneut schriftlich zu besiegeln."

Darüber hinaus geht es bei der Kooperation insbesondere aber auch um die tägliche Zusammenarbeit bei Alltagsdelikten. Dafür werden die Mitarbeiter der ÜSTRA und protec sensibilisiert und gezielt fortgebildet. Zudem soll der regelmäßige Austausch beim Einschätzen von Gefährdungslagen sowohl der ÜSTRA als auch der Polizei helfen, entsprechende vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen.

In diesem Gesamtkontext wurde die bereits seit Jahren bestehende Kooperationsvereinbarung evaluiert, weiterentwickelt und unter der Überschrift "Aufklärung und Beratung von Betreibern des ÖPV zur Früherkennung geplanter Anschläge" den Rahmenbedingungen, die sich u.a. mit Informationswegen, der Kategorisierung gefährdeter ÖPV-Anlagen, Evakuierungsprozessen sowie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, aber auch Infrastruktur, einheitlichen Qualifikationsstandards und IT-Sicherheit beschäftigen, angepasst. "Die Zusammenarbeit und Unterstützung der Polizei in den täglichen Abläufen sowie die Fortbildung unserer ÜSTRA Mitarbeiter und unserer Tochterfirma protec ist für uns nicht nur eine Pflicht, sondern eine Herzensangelegenheit für die Sicherheit unserer Fahrgäste", macht André Neiß deutlich.


Pressemitteilung der ÜSTRA


Quelle: https://www.uestra.de/unternehmen/presse-medien/pressemitteilungen/details/2017/uestra-vorstand-und-hannovers-polizeipraesident-unterzeichnen-sicherheitskooperationsvertrag/

Text ist wortgleich mit der PM der Polizei!


Presseresonanz



21.9.2017 - Presseanfrage an die PD Hannover


Sehr geehrte Frau xxx,

wie heute besprochen, hier unsere Nachfragen zur heutigen PK. Weil wir darüber berichten möchten, wären wir für kurzfristige Antworten sehr dankbar.

1.) Hat die Polizei Hannover Zugriff auf die Steuerungen der (z.B. an U-Bahn- und Stadtbahnhöfen) fest installierten Überwachungskameras der ÜSTRA AG?

2.) Auf die auf der ÜSTRA-AG-Hauptversammlung jährlich gestellte Frage "Wie viele der Straftaten an Haltestellen und in Bussen und Bahnen der ÜSTRA konnten nachweislich mit Hilfe von Videoüberwachungstechnik aufgeklärt werden?" heißt es in der Antwort von Herrn Neiß regelmäßig: "Das wüssten wir auch gerne, doch leider liegen uns dazu keine Daten vor. Es gibt keine Rückkopplung von der Polizei." Ist es möglich, eine solche "Rückkopplung" zukünftig zu ermöglichen und die abgefragte Zahl festzustellen und an die ÜSTRA mitzuteilen?

3.) Wie ist der aktuelle Stand zu den Ermittlungen der tatsächlichen Gefährdungslage im Rahmen der Absage des Fußball-Länderspiels Deutschland-Niederland vom 17.11.2015?

4.) Stimmt es, dass zumindest in früheren Jahren auch die VMZ Niedersachsen in die "Sicherheitskooperation" eingebunden war und falls ja, seit wann ist sie es nicht mehr und warum nicht? Gibt es ggf. eine eigene Kooperationsvereinbarung mit der VMZ Niedersachsen und wird/wurde auch diese erneuert bzw. wann ist/soll das geschehen?

5.) Seit wann existiert die Kategorisierung der einzelnen Stadtbahn-Haltestellen nach Gefährdungslage?

6.) Herr Kluwe sprach in seinem Statement vom geplanten neuen "Zusammenwirken bei Fahndungen" zwischen der ÜSTRA und der PD Hannover. Was genau ist damit gemeint?

7.) Auch sprach Herr Kluwe davon, "gemeinsam mit der ÜSTRA Lagebilder zu erstellen". Können Sie diese Zusammenarbeit kurz beschreiben?

8.) Für 2018 soll im Zusammenhang mit terroristischen Bedrohungslagen eine gemeinsame "größere" Übung durchgeführt werden, die Rede war von einer "Stabs- und Rahmenführung". Welchen Umfang wird diese Übung haben und für wann ist diese geplant?

9.) Wo sind die 16 Punkte/Empfehlungen der von der IMK-Arbeitsgruppe 2 erarbeiteten Handlungsempfehlung oder eben diese nachlesbar? Von wann stammt diese?

10.) Welchen textlichen Umfang hat die heute unterzeichnete "Sicherheitskooperationsvereinbarung"?

11.) Ist der Inhalt dieser Vereinbarung einsehbar und falls nein, warum nicht?

12.) Mittels dieser Vereinbarung werden Teilaufgaben der polizeilichen Gefahrenabwehr an die ÜSTRA AG deligiert. Das lässt sich an der gemeinsamen Nutzung der Videoüberwachung festmachen, allerdings auch an anderen Detailpunkten der Zusammenarbeit. Ich hatte zwar schon auf der PK gefragt, inwiefern hierzu eine konkrete Rechtsgrundlage besteht und welche Haltung die PD Hannover zu der Kritik an diesem Vorgehen bezieht, allerdings hatte Herr Kluwe die Frage offenbar nicht verstanden und lediglich erklärt, dass den Protec-Mitarbeitern keine neuen oder erweiterten Befugnisse zugeteilt werden würden. Darum ging es aber in dieser Frage nicht. Können Sie hierzu deswegen schriftlich nachträglich etwas sagen/schreiben?

Eine Bitte noch: Können Sie unsere Redaktions-E-Mail-Adresse in Ihren Standard-Presseverteiler aufnehmen?

Vielen Dank für die Arbeit mit uns und viele gute Grüße,


21.9.2017 - Presseanfrage an die LfD Niedersachsen


Sehr geehrte Damen und Herren,

auf der Pressekonferenz vom 21.9.2017 stellten der Polizeipräsident Kluwe sowie der ÜSTRA-AG-Vorstandsvorsitzende Neiß einen neuen, erweiterten "Sicherheitskooperationsvertrag" in groben Zügen vor.

Erwähnt wurden (u.a.!), dass der Zugriff der Polizei auf seitens der ÜSTRA stationär betriebenen Videoüberwachungskameras bzw. deren Bilder ggf. ausgeweitet werden soll, aber auch, dass die ÜSTRA zukünftig bei polizeilichen Fahndungen mehr als bislang behilflich sein soll. In diesem Zuge soll die Weitergabe polizeilicher Informationen an die ÜSTRA soweit, wie datenschutzrechtlich möglich, erfolgen.

Unsere Frage an die LfD Niedersachsen in diesem Zuge:

1.) Ist die LfD bei der Entstehung des Vertrages zur Beratung hinzugezogen worden?

2.) Ist der LfD der Wortlaut der Vereinbarung bekannt?

3.) Auf welcher Rechtsgrundlage könnte ein Zugriff der Polizei Hannover auf Bilder, Aufzeichnungen oder Steuerung der ÜSTRA-Videoüberwachung basieren und wird dieser schon heute faktische Zugriff der Polizei Hannover auf sämtliche stationäre ÜSTRA-Kameras (Aussage der ÜSTRA auf ihrer Hauptversammlung 2017) von der LfD kontrolliert oder ist dieser in der Vergangenheit schon einmal Teil einer Überprüfung gewesen?

Vielen Dank für die Arbeit mit uns und viele gute Grüße,


25.9.2017 - Antwort der LfD Niedersachsen


Sehr geehrter Herr xxx,

anbei die Antworten auf Ihre Fragen:

1.:

nein

2.:

nein

3.:

Ein aktiver Zugriff der Polizei auf die Videobilder der ÜSTRA, insbesondere der Bilddaten, die in der Verkehrsmanagementzentrale (VMZ) der ÜSTRA am Glocksee auflaufen, ist nur aufgrund polizeilicher Ermächtigungsnormen (NdsSOG, StPO) zulässig. Die Übermittlung dieser Daten durch die ÜSTRA an die Polizei kommt zudem nur in Betracht, wenn die Voraussetzungen der Zweckänderungsvorschrift des § 6b Abs. 3 S.2 BDSG vorliegen. Die ÜSTRA darf daher nicht außerhalb eines konkreten polizeilichen Ermittlungsverfahrens, ohne individuelle Anforderung der Polizei und ohne Nennung der polizeilichen Vorgangsnummer Videodaten herausgeben. Das mit der Sicherheitspartnerschaft offenbar verfolgte Ziel, die ÜSTRA als "Hilfspolizist" zu nutzen und zu erwarten, dass sie proaktiv die für polizeirelevant erachteten Videodaten von sich aus an die Polizei übermittelt, ist mit der derzeitigen datenschutzrechtlichen Rechtslage nicht vereinbar. Dies ist Polizei und ÜSTRA aufgrund einer von der Landesdatenschutzbeauftragten vor ca. fünf Jahren durchgeführten Überprüfung der Zusammenarbeit in der VMZ auch bekannt.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage


27.9.2017 - Antworten der PD Hannover


Polizeidirektion Hannover
Dezernat 12


Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrter Herr xxx,

Ihre Nachfragen beantworte ich wie folgt:

zu 1.: Die Polizei hat keinen Zugriff auf die Steuerung von Kameras der ÜSTRA an Haltestellen der Stadtbahn.

zu 2.: Polizeiliche Ermittlungserfolge auf Grundlage von Auswertungen der im Einzelfall sichergestellten Videoaufnahmen werden über die Pressestelle der Polizeidirektion Hannover veröffentlicht. Eine Statistik darüber wird nicht geführt.

zu 3.: Zurzeit werden weiterhin keine Auskünfte über die andauernde Aufbereitung der Absage des Fußballländerspieles vom 17.11.2015 gegeben.

zu 4.: Mit der VMZ Nds./Region Hannover bestand und besteht keine Sicherheitskooperation.

zu 5.: Es handelt sich hier um ein Risikoregister der ÜSTRA und nicht um ein polizeiliches Register.

zu 6.: Der Auftrag für Sicherheitskräfte der ÜSTRA erstreckt sich auf das Beobachten, Erkennen und Melden von sicherheitsrelevanten Ereignissen.

zu 7.: Es geht hier um den Austausch sicherheitsrelevanter Informationen, was bereits in der Vereinbarung im Jahre 2005 festgeschrieben wurde.

zu 8.: Über Planungen zu Übungen der Polizei erteilen wir keine Auskünfte, da sie der Geheimhaltung unterliegen.

zu 9.: Die angesprochene Rahmenkonzeption enthält 16 Handlungsempfehlungen aus dem Jahre 2015, welche nicht öffentlich sind.

zu 10.: 5 Seiten

zu 11.: Diese Vereinbarung ist nicht öffentlich.

zu 12.: Es ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich, auch nur "Teilaufgaben der polizeilichen Gefahrenabwehr" an Private zu vergeben. Das Sicherheitspersonal der ÜSTRA beobachtet, erkennt und meldet auffällige Sachverhalte an die Polizei. Darüber hinaus geben Sicherheitskräfte der ÜSTRA Hilfeersuchen von Bürgerinnen und Bürger an die Polizei weiter und stehen als Zeugen zur Verfügung, sofern sie strafbare Handlungen oder Ordnungswidrigkeiten beobachtet haben.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß
im Auftrage

xxx

Sachgebiet Gefahrenabwehr, Umwelt- und Katastrophenschutz


27.9.2017 - Nachfragen an die PD Hannover


Sehr geehrter Herr xxx,
sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die Antworten. Es ergeben sich folgende Nachfragen:

Am 27.09.2017 um xxx schrieb xxx:

zu 1.: Die Polizei hat keinen Zugriff auf die Steuerung von Kameras der ÜSTRA an Haltestellen der Stadtbahn.

Nach ÜSTRA-eigenen Angaben hat die PD Hannover Zugriff auf alle von der ÜSTRA betriebenen, fest-installierten (also an Stadtbahn-Haltestellen und U-Bahnhöfen befindlichen) Überwachungskameras.

a.) Stimmt diese Aussage?

b.) Besteht diese Zugriffsmöglichkeit dauerhaft?

c.) In welchem Umfang wird protokolliert, wann und wie oft die PD Hannover auf Bilder der ÜSTRA-VÜ-Anlagen Zugriff genommen bzw. sogar Aufzeichnungen davon angefertigt oder verwendet hat?

zu 3.: Zurzeit werden weiterhin keine Auskünfte über die andauernde Aufbereitung der Absage des Fußballländerspieles vom 17.11.2015 gegeben.

d.) Werden Auskünfte dann erteilt, wenn die Aufbereitung abgeschlossen sein wird?

e.) Durch welche Stelle erfolgt diese Aufbereitung?

zu 4.: Mit der VMZ Nds./Region Hannover bestand und besteht keine Sicherheitskooperation.

f.) Ist es aber dennoch richtig, dass die PD Hannover zumindest zeitweise Zugriff auf die Bilder der Überwachungskameras der VMZ hatte oder sogar noch hat?

zu 5.: Es handelt sich hier um ein Risikoregister der ÜSTRA und nicht um ein polizeiliches Register.

Die Frage lautete, seit wann es dieses Register gibt.

g.) Seit wann gibt es dieses Risikoregister bzw. seit wann hat die PD Hanover Zugriff darauf?

zu 6.: Der Auftrag für Sicherheitskräfte der ÜSTRA erstreckt sich auf das Beobachten, Erkennen und Melden von sicherheitsrelevanten Ereignissen.

h.) Wie definiert sich ein "sicherheitsrelevantes Ereignis", dass die ÜSTRA im Rahmen der Kooperation dazu veranlasst, Meldung an die PD Hannover zu erstatten?

Herr Kluwe sprach auf der PK davon, dass auch polizeiliche Informationen an die ÜSTRA weitergeleitet werden würden, sofern dieses "datenschutzrechtlich zulässig" sei.

i.) Um welche Informationen handelt es sich dabei?

zu 7.: Es geht hier um den Austausch sicherheitsrelevanter Informationen, was bereits in der Vereinbarung im Jahre 2005 festgeschrieben wurde.

j.) Welcher Art oder Kategorie "sicherheitsrelevanter Informationen" sind die Daten, die von der PD Hannover an die ÜSTRA geleitet werden und welcher Art bzw. Kategorie die Daten, die von der ÜSTRA an die PD Hannover gegeben werden?

zu 8.: Über Planungen zu Übungen der Polizei erteilen wir keine Auskünfte, da sie der Geheimhaltung unterliegen.

k.) Wird es also keine Öffentlichkeitsarbeit im Vorfeld, währenddessen oder im Nachgang dazu geben?

Unbeantwortet bleibt unsere Frage, ob Sie unsere Redaktion in Ihren Presseverteiler aufnehmen. Können Sie hierzu noch kurz etwas sagen?

Danke für die Arbeit und beste Grüße,


11.10.2017 - Antworten von der PD Hannover (Hervorhebungen durch uns)


Sehr geehrter Herr xxx,

Ihren erneuten Nachfragen kann ich nachgehen, sofern sie unsere Behörde betreffen. Bitte wenden Sie sich bei anderen Fragen (z.B. zur ÜSTRA) direkt an das Unternehmen.

Die PD Hannover hat keinen Zugriff auf die ÜSTRA-Kameras.

Zur unmittelbaren Verfolgung von Straftaten und nicht geringfügigen Ordnungswidrigkeiten im Bereich von kameraüberwachten Haltestellen stellt die ÜSTRA im konkreten Einzelfall und nur auf Antrag der Leitenden Beamtin oder des Leitenden Beamten vom Dienst der Lage- und Führungszentrale (LFZ) der PD Hannover dem LFZ entsprechende Live-Kamerabilder für den Zeitraum des Vorfalles zur Verfügung.

Im Zuge der Aufbereitung der Geschehnisse um das abgesagte Fußballländerspiel am 17.11.2015 lief ein Verfahren bei der Generalbundesanwaltschaft. Bitte wenden sie sich diese Stelle.

Die PD Hannover hat im konkreten Einzelfall (z.B. Verkehrsunfall) für ihren Zuständigkeitsbereich in der LFZ Zugriff auf die sog. Verkehrskameras der Region Hannover an den Bundesautobahnen A 2 und A7.

Die Formulierungen sicherheitsrelevantes Ereignis", "polizeiliche Informationen" und "sicherheitsrelevante Informationen" fassen jeweils eine größere Menge vorstellbarer Einzelfälle im Bereich Sicherheit und Ordnung zusammen. Es werden also immer die jeweils gegebenen Sachverhalte auf Grundlage der jeweils aktuellen Rechtslage polizeilich bewertet.

Zu Übungen von und mit der Polizei geben wir grundsätzlich keine Auskünfte.

Schließlich bleibt mir noch, Ihnen mitzuteilen, dass die PD Hannover keinen eigenen "Presseverteiler" bedient. Sie erhalten diesbezüglich noch eine Nachricht von unserer Pressestelle.

Mit freundlichem Gruß
im Auftrage

xxx

Sachgebiet Gefahrenabwehr, Umwelt- und Katastrophenschutz


Kurz danach erreichte uns dann noch die folgende Nachricht:


Sehr geehrter Herr xxx,

wir versenden unsere Pressemitteilungen über das Presseportal "na.news aktuell". Ab sofort erhalten Sie unsere Meldungen direkt an Ihre Mail-Adresse.

Mit freundlichen Grüßen

xxx
Pressesprecherin

Polizeidirektion Hannover
Pressestelle


11.10.2017 - Nachfrage an die Pressestelle der PD Hannover


Sehr geehrte Frau xxx,

vielen Dank!

Werden auch die Einladungen an Pressevertreter zu von Ihnen veranstalteten Pressekonferenzen oder anderen Formen von Presse-Öffentlichkeitsarbeit versendet? Falls nein: Können Sie uns zu solchen Veranstaltungen zukünftig generell mit einladen bzw. dazu anschreiben?

Viele gute Grüße,


11.10.2017 - Nachfragen an die PD Hannover zu unbeantwortet gebliebenen Fragen


Sehr geehrter Herr xxx,
sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die Antworten!

Die folgenden Fragen von uns blieben unbeantwortet - können Sie uns dazu noch etwas sagen?

+++ 8< Schnipp +++

c.) In welchem Umfang wird protokolliert, wann und wie oft die PD Hannover auf Bilder der ÜSTRA-VÜ-Anlagen Zugriff genommen bzw. sogar Aufzeichnungen davon angefertigt oder verwendet hat?

g.) Seit wann gibt es dieses Risikoregister bzw. seit wann hat die PD Hanover Zugriff darauf?

Herr Kluwe sprach auf der PK davon, dass auch polizeiliche Informationen an die ÜSTRA weitergeleitet werden würden, sofern dieses "datenschutzrechtlich zulässig" sei.

i.) Um welche Informationen handelt es sich dabei?

+++ >8 Schnapp +++

Zur letzten Frage i.) bitten wir über die von Ihnen allgemein verfasste Beantwortung nähere Angaben darüber, ob und in welchem Umfang bspw. Fahndungsersuchen oder Informationen daraus an die ÜSTRA weitergegeben werden oder werden sollen. Davon sprach Herr Kluwe im Rahmen der PK und es stellt sich konkret die Frage, in welchen Fällen, nach welchen Regeln und in welchem Umfang hier Informationen von der PD Hannover an die ÜSTRA weiter gegeben werden sollen.

Vielen Dank und viele gute Grüße,


12.10.2017 - Rückmeldung von der Polizei Hannover


Sehr geehrter Herr xxx,

wir haben die Fragen im Rahmen der polizeilichen Auskunftsmöglichkeiten erschöpfend beantwortet.

Bitte teilen Sie mir eine telefonische Erreichbarkeit ihrer Redaktion mit, da einige Nachfragen auch zügig telefonisch abgearbeitet werden können.

Mit freundlichem Gruß,

xxx

P.S.: Was bedeutet "Schnipp" "Schnapp"?


17.10.2017 - Rückmeldung an die Polizei Hannover


Sehr geehrter Herr xxx,

Danke für die Rückmeldung. Dann ist uns klar, dass die drei offenen Fragen beantwortet werden können, aber aus welchen Gründen auch immer nicht beauskunftet werden dürfen oder werden.

Die telefonische Erreichbarkeit unserer Redaktion läuft über meine Person, siehe hier unser Impressum:

https://freiheitsfoo.de/kontakt/

Meine Telefon-Nummer lautet xxx.

Wir bitten um Verständnis, dass wir im Einzelfall auf schriftliche Beantwortung bestehen. Das ist bei unserer Redaktionsarbeit aufgrund konkreter schlechter Erfahrungen aus der Vergangenheit (mit verschiedenen Stellen) sogar der übliche Standard, den wir ausdrücklich erbitten.

Die Wörter "Schnipp" und "Schnapp" stellen in Verbindung mit der ASCII-Darstellung von Scheren ("8<" und ">8") die Einrahmung eines Zitats oder Textextrakts dar.

Viele gute Grüße und eine gute Nacht wünschend,


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Zuletzt geändert am 20.11.2017 00:24 Uhr