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Sprachassistenzsysteme

22.7.2019 - Anfrage an das Nds. Innenministerium


Sehr geehrte Damen und Herren,

im Zuge der Diskussionen um den Zugriff von Polizei und Staatsanwaltschaften auf Daten von "Sprachassistenzsystemen" wird Herr Pistorius am 9.6.2019 mit Äußerungen gegenüber der dpa wie folgt zitiert:

"Niedersachsens Innenminister Pistorius sagte der Deutschen Presse-Agentur in Hannover, bei der bevorstehenden Konferenz gehe es beim Tagesordnungspunkt "Digitale Spuren" nicht darum, die möglichen Datenquellen für die Polizeiarbeit zu erweitern. Ein Blick nach China zeige, wohin der hemmungslose Gebrauch von Daten führen könne. "Dann hätte letztlich jeder, der 'Alexa' oder 'Google Home' benutzt, im Zweifel eine Abhörwanze im Wohnzimmer", sagte der Sprecher der SPD-Innenminister."

(Quelle z.B. hier: https://heise.de/-4443282 )

In einer jüngst bekannt gewordenen Antwort der Bundesregierung (datiert vom 10.7.2019) zum gleichen Thema heißt es:

"Bei den beschriebenen vernetzten Geräten wie den intelligenten Sprachassistenten (z. B. Alexa) oder auch smarten Haushaltsgeräten handelt es sich nicht um eine Geräteklasse, die von der bisherigen Gesetzgebung nicht umfasst ist. Die in der Kleinen Anfrage bezeichneten Geräte stellen vielmehr lediglich eine Form des informationstechnischen Systems dar, für die zum jetzigen Zeitpunkt kein spezifischer strafprozessualer Regelungsbedarf ersichtlich ist. Da die bestehenden gesetzlichen Regelungen technikneutral und geräteunabhängig formuliert sind, erfassen sie diese Geräteklasse bereits."

(Quelle: BT-DS 19/11478, https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/114/1911478.pdf )

Dazu haben wir folgende Fragen und bitten aufgrund einer geplanten Berichterstattung um Beantwortung innerhalb von fünf Werktagen:

1.) Teilt das Niedersächsische Innenministerium die zitierte Auffassung der Bundesregierung?

2.) Inwiefern ist das Thema des polizeilichen Zugriffs auf Sprachassistenten-Daten durch den nds. Innenminister Pistorius bei der Innenministerkonferenz im Juni 2019 eingebracht oder behandelt worden bzw. in welcher Weise hat sich Herr Pistorius hierzu in der IMK positioniert?

3.) Wenn die Interpretation der Bundesregierung zutrifft, dann wäre das, was Herr Pistorius im o.g. Pressestatement an Eindruck erweckt hat ("Dann hätte letztlich jeder, der 'Alexa' oder 'Google Home' benutzt, im Zweifel eine Abhörwanze im Wohnzimmer.") nichtig. Wie bringt das Nds. Innenministerium die in sich widersprüchlichen Aussagen zusammen wie stellt es sich dazu?

4.) Wurden durch Nds. Polizeien, Staatsanwaltschaften oder Geheimdienste ("Verfassungsschutz") im Zuge laufender oder bereits abgeschlossener Verfahren bislang bereits Sprachassistenz-Daten erhoben bzw. von den die Sprachassistenzsysteme betreibenden Unternehmen abgerufen und falls ja, wie oft und in welchen Zusammenhängen (Bezüge zum StGB)?

Vielen Dank und viele gute Grüße,


25.9.2019 - Wir bloggen zur Sache: "Alexa, Siri, Echo und Co.: Allgegenwärtige Wohnzimmerwanzen privater Unternehmen mit garantiertem Zugriff auf die Daten durch den Staat – Bundesregierung stellt sich dumm und ignoriert bundesverfassungsgerichtliche Feststellungen"


https://freiheitsfoo.de/2019/09/25/staatliche-sprachassistenz-wanzen/


21.10.2019 - Antwort vom Nds. Innenministerium (endlich!)


Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Landespolizeipräsidium

Referat 23 – Kriminalitätsbekämpfung

Ihre E-Mail vom 22. Juli 2019 an die Pressestelle des Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport; Zugriffe auf Daten von Sprachassistenzsystemen

Sehr geehrter Herr xxx,

Ihre u.a. Anfragen beantworte ich wie folgt:

1.) Teilt das Niedersächsische Innenministerium die zitierte Auffassung der Bundesregierung?

Es ist richtig, dass bei der Gesetzgebung generell darauf geachtet wird, dass Regelungen technikneutral und geräteunabhängig gefasst werden, damit sie auch bei künftigen technischen Entwicklungen anwendbar bleiben.

Daher verzichtet der Gesetzgeber in der Regel bewusst darauf, konkrete Geräte in der Norm zu benennen. Diesen von der Bundesregierung zum Ausdruck gebrachten Grundgedanken teilt das Niedersächsische Innenministerium.

2.) Inwiefern ist das Thema des polizeilichen Zugriffs auf Sprachassistenten-Daten durch den nds. Innenminister Pistorius bei der Innenministerkonferenz im Juni 2019 eingebracht oder behandelt worden bzw. in welcher Weise hat sich Herr Pistorius hierzu in der IMK positioniert?

Ausweislich der Beschlussniederschrift zur 210. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) wurde unter TOP 27 die Thematik „Digitale Spuren“ ausschließlich mit der dort entsprechend dargestellten Zielrichtung behandelt. Die in der Fragestellung aufgezeigten Aspekte „Zugriff auf Sprachassistenten“ wurden vom niedersächsischen Innenminister nicht in die IMK eingebracht.

Der Beschluss ist unter dem nachstehenden Link abrufbar: https://www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termine/to-beschluesse/20190612_14.html;jsessionid=B90AC330B0ACA9A27F5AF9CC2FAEC218.2_cid391?nn=4812328

3.) Wenn die Interpretation der Bundesregierung zutrifft, dann wäre das, was Herr Pistorius im o.g. Pressestatement an Eindruck erweckt hat ("Dann hätte letztlich jeder, der 'Alexa' oder 'Google Home' benutzt, im Zweifel eine Abhörwanze im Wohnzimmer.") nichtig. Wie bringt das Nds. Innenministerium die in sich widersprüchlichen Aussagen zusammen wie stellt es sich dazu?

In seiner Aussage hat Minister Pistorius deutlich gemacht, dass sich die zuständigen Akteure auf der IMK-Sitzung nicht mit einer Ausweitung der bestehenden rechtlichen Grundlagen und auch nicht mit der Schaffung neuer Eingriffsbefugnisse befassen werden. Niedersachsen hat dies auch durch einen alternativen Beschlussvorschlag zu TOP 27 der IMK zum Ausdruck gebracht. Gemäß Beschlussniederschrift wurde zu TOP 27 der IMK-Sitzung schließlich ausdrücklich beschlossen, dass eine Erweiterung der bestehenden rechtlichen Grundlage nicht angestrebt wird. Insofern wurde die Auffassung des Ministers durch den IMK-Beschluss bestätigt.

Die Äußerung des Ministers steht nach hiesigem Verständnis grundsätzlich nicht im Widerspruch zur Auffassung der Bundesregierung. Politisch will der Minister einen ausufernden Gebrauch von Daten aus privaten Haushalten verhindern. Ob und ggf. unter welchen gegenwärtigen rechtlichen Voraussetzungen auf Daten von sogenannten Smart-Home-Geräten zugegriffen werden kann und gegebenenfalls Handlungsbedarf besteht, soll vom Arbeitskreis II, der der IMK untersteht, zunächst geprüft werden.

4.) Wurden durch Nds. Polizeien, Staatsanwaltschaften oder Geheimdienste ("Verfassungsschutz") im Zuge laufender oder bereits abgeschlossener Verfahren bislang bereits Sprachassistenz-Daten erhoben bzw. von den die Sprachassistenzsysteme betreibenden Unternehmen abgerufen und falls ja, wie oft und in welchen Zusammenhängen (Bezüge zum StGB)?

Informationen zu bestehenden und / oder abgeschlossenen Strafverfahren können von hier nicht gegeben werden.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

xxx
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Abteilung 2 - Landespolizeipräsidium
Referat 23 - Kriminalitätsbekämpfung
Lavesallee 6, 30169 Hannover


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Zuletzt geändert am 22.10.2019 15:11 Uhr