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Staatstrojaner-Gesetzgebung
Worum geht es hier?
10.6.2016 - netzpolitik.org:
11.6.2016 - Anfrage an die nds. Justizministerin, ob sie tatsächlich der Justizministerkonferenz-Entscheidung für einen Bundestrojaner zugestimmt hat
können Sie uns den Bericht von netzpolitik.org https://netzpolitik.org/2016/quellen-tkue-konferenz-der-justizminister-fordert-ausweitung-von-staatstrojaner-einsaetzen/ bestätigen oder dementieren, wonach auch Sie als niedersächsische Justizministerin auf der letzten Konferenz der Justizminister und Justizministerinnen vom 1./2. Juni 2016 im brandenburgischen Nauen der Forderung des TOP II.21 zugestimmt haben, wonach "die Quellen-TKÜ ein unverzichtbares Instrument der Strafverfolgung darstelle" und der Bundesjustizminister dazu aufgefordert wird, "eine tragfähige Rechtsgrundlage für den Einsatz der Quellen-TKÜ" zu schaffen? Wir würden uns über eine Klarstellung Ihres Abstimmverhaltens sehr freuen. Vielen Dank und viele gute Grüße,
14.6.2016 - Nds. Innenministerin will lieber gar nichts sagen, findet Quellen-TKÜ aber in manchmal gut
Das Abstimmungsverhalten und die Abstimmungsergebnisse der Konferenzen der Justizministerinnen und Justizminister stellen nach Auffassung des Niedersächsischen Justizministeriums interne Vorgänge im Rahmen der Willensbildung der Justizministerinnen und Justizminister dar. Von hier werden daher weder das Abstimmungsverhalten oder das konkrete Abstimmungsergebnis noch Erklärungen Dritter hierzu kommentiert. Zu der Quellen-TKÜ im Allgemeinen kann ich angeben, dass es aus Sicht des Niedersächsischen Justizministeriums Fälle geben mag, in denen der Einsatz der Quellen-TKÜ erfolgversprechend sein kann. Dabei ist aber nicht nur an Fälle der Strafverfolgung zu denken, sondern auch an Fälle der Gefahrenabwehr. Ein vordringlicher Punkt in der Diskussion besteht für das Niedersächsische Justizministerium aber in jedem Fall darin, dass die rechtliche Grundlage für eine Quellen-TKÜ den Anforderungen des Grundgesetzes entsprechen und damit verfassungsgemäß sein muss. Ich hoffe, dass ich Ihnen damit weiterhelfen konnte. Mit freundlichen Grüßen xxx
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