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Ticketkauf-DB-nur-mit-Datenabgabe-20230914.9.2023 - heise.de: Deutsche Bahn: Sparpreisticket-Käufer müssen Kontaktdaten angeben
Wer künftig in einem Reisezentrum oder in einer der Agenturen der Deutschen Bahn (DB) einen Fernfahrschein zum Spar- oder Supersparpreis kaufen will, muss dabei seine Kontaktdaten angeben. Ab 1. Oktober sollen die Tickets digital ausgegeben werden, dafür werde eine E-Mail-Adresse oder eine Mobilfunknummer benötigt, erläuterte ein DB-Sprecher gegenüber heise online. Als Kontaktdaten sollen auch jene von Dritten angegeben werden können, zum Beispiel von Familienmitgliedern. Die digitalen Tickets können in den DB Navigator geladen werden. Auf Wunsch bekomme die Kundschaft im Reisezentrum einen Papierausdruck. "Die Änderung betrifft zunächst nur die Spar- und Super Sparpreise", erläuterte der Sprecher weiter. Hintergrund für die Umstellung sei der "eindeutige Trend zur Digitalisierung in der Gesellschaft". Derzeit buchten etwa 80 Prozent der DB-Kundschaft ihre Fernverkehrstickets über bahn.de oder die App DB Navigator. Bessere Reisebegleitung "Das digitale Ticket, das nun auch im Reisezentrum ausgegeben wird, ermöglicht es uns, unsere Kund:innen bei Änderungen zu ihrer Reise im Rahmen der digitalen Reisendenbegleitung besser zu informieren", erklärte der DB-Sprecher gegenüber heise online. Die Kundschaft könne so während der Reise Informationen wie Ankunfts- und Abfahrtszeiten, Informationen zu Gleiswechsel oder alternative Reisemöglichkeiten per Mail erhalten. Zudem kündigte die DB an, die Reisezentren künftig stärker auf die Beratung auszurichten. Kommende Woche wolle sie das erste Reisezentrum mit dem neuen Konzept in Düsseldorf vorstellen. Die Digitalisierung soll dabei helfen, die DB verdeutlicht sie durch eine überarbeitete Website bahn.de und durch den "Next DB Navigator", eine Art breiter öffentlicher Betatest für seine nächste App. Wer mit der neuen Website nicht zufrieden ist, kann es noch mit der früheren Version versuchen.
15.9.2023 - Presseanfrage an die Deutsche Bahn AG
Sehr geehrte Damen und Herren, gestern wurde berichtet, dass der Erwerb von Spar- und Supersparpreistickets zukünftig teilweise die Abgabe von Kontaktdaten erfordert. So schreibt bspw. heise.de [1]: "Wer künftig in einem Reisezentrum oder in einer der Agenturen der Deutschen Bahn (DB) einen Fernfahrschein zum Spar- oder Supersparpreis kaufen will, muss dabei seine Kontaktdaten angeben. Ab 1. Oktober sollen die Tickets digital ausgegeben werden, dafür werde eine E-Mail-Adresse oder eine Mobilfunknummer benötigt, erläuterte ein DB-Sprecher gegenüber heise online. Als Kontaktdaten sollen auch jene von Dritten angegeben werden können, zum Beispiel von Familienmitgliedern." Wir wollen dazu berichten und haben folgende Fragen, um deren Beantwortung wir bis zum 19.9.2023 bitten: 1.) Werden die so erworbenen Tickets zukünftig als personalisierte Tickets behandelt oder können diese auch an Dritte zur Nutzung weitergegeben werden? 2.) Ist die Abgabe von Kontaktdaten zwingend oder ist der Verzicht auf die Abgabe möglich, weil diese Ihren eigenen Angaben ja lediglich dazu dient, die Kunden ggf. "bei Änderungen zu ihrer Reise im Rahmen der digitalen Reisendenbegleitung besser informieren zu können" (O-Ton DB-Pressesprecher)? 3.) Wird bei der Abgabe von Handynummer oder wahlweise E-Mail deren Richtigkeit/Existenz überprüft? 4.) Wird dieser Zwang zur Abgabe personenbezogener Daten künftig auch für den Erwerb dieser Tickets an Automaten gelten oder gibt es Planungen hierzu? 5.) Und bedeutet dieser Vorgang insgesamt möglicherweise, dass die DB AG künftig nur noch personenbezogene Tickets ausgeben möchte? Vielen Dank und viele gute Grüße, xxx
3.10.2023 - Nachhaken bei der DB
wir bitten um Beantwortung unserer Presseanfrage vom 15.9.2023 bis zum 6.10.2023. Vielen Dank und viele gute Grüße,
3.10.2023 - Beschwerde bei der Datenschutzbeauftragten der DB AG: Erhebung personenbezogener Daten beim Kauf von DB-Spartickets
hiermit möchte ich mich über die jüngst von der DB AG eingeführte Regelung beschweren, wobei beim Kauf eines Spartickets am Schalter [1] (bald auch am Automaten [2]) die Abgabe einer Telefonnummer und einer E-Mail-Kontaktadresse verlangt wird, sei es die vom Käufer oder einem "Familienmitglied". Als Grund für diese Maßnahme wurden bislang genannt: - Der "eindeutige Trend zur Digitalisierung in der Gesellschaft". - Ermöglichung, "Kund:innen bei Änderungen zu ihrer Reise im Rahmen der digitalen Reisendenbegleitung besser zu informieren." Und zwar "per Mail". - "Zur Übermittlung der Tickets und für Informationen zur Reise". - Informierung von "Kund:innen bei Änderungen zu ihrer Reise im Rahmen der digitalen Reisendenbegleitung". Ich möchte mich hiermit darüber beschweren, dass diese Daten zwingend erhoben werden, die Datenerhebung also nicht optional im Sinne des Opt-In praktiziert wird. Es spricht nichts dagegen, Die Kund*innen um ausdrücklich freiwillige Abgabe dieser Daten zu bitten. Alles andere wäre aus unserer Sicht datenschutzrechtlich nicht haltbar und würde zudem das Recht auf anonyme Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel aushebeln. Ich bitte um Ihre Stellungnahme zu dem von mir vorgebrachten Bedenken. Vielen Dank und viele gute Grüße,
9.10.2023 - Nochmal Nachhaken bei der Deutschen Bahn
wir bitten nochmals um Beantwortung, wenigstens aber um eine Rückmeldung zu unseren Presseanfragen vom 15.9. und 3.10. d.J. Viele gute Grüße,
9.10.2023 - Antwort von der Deutschen Bahn
bitte entschuldigen Sie, dass wir uns erst jetzt melden. Hier unser Statement mit den Antworten auf Ihre Fragen: Ganz klar: Die Spar- und Flexpreise wird es auch in Zukunft in unseren Reisezentren und den DB-Agenturen geben und unsere Kund:innen erhalten auch weiterhin auf Wunsch einen Papierausdruck ihres Tickets. Allerdings geben wir unsere Sparpreis-Tickets nun auch im Reisezentrum als digitale Tickets aus. Dazu ist es nötig, dass unsere Kund:innen neben ihrem Namen auch eine E-Mail-Adresse oder eine Mobilfunknummer angeben. Die Kontaktdaten können auch die Daten Dritter (wie beispielsweise von Familienmitgliedern) sein. Außerdem ist es selbstverständlich auch weiterhin möglich, Fahrkarten für andere Personen zu buchen, auf deren Namen die Tickets dann ausgestellt werden. Übertragbar sind personalisierte Tickets gemäß der AGs nicht. Die angegebene E-Mail-Adresse bzw. Handynummer wird ausschließlich für vertragliche Zwecke genutzt, also zur Übermittlung der Tickets und für Informationen zur Reise. Zu Werbezwecken werden die Daten nicht genutzt. Für die Deutsche Bahn hat der sorgsame und gesetzeskonforme Umgang mit den Daten ihrer Kund:innen selbstverständlich höchste Priorität. Diesbezüglich steht das Unternehmen auch im regelmäßigen Austausch mit den zuständigen Datenschutzbehörden und einem Kreis unabhängiger Expert:innen im DB-Datenschutzbeirat. Hintergrund für die Umstellung ist der anhaltende Trend zur Digitalisierung in der Gesellschaft: Schon heute buchen 4 von 5 Kund:innen ihr Fernverkehrsticket über bahn.de oder die App DB Navigator. Der Anteil nicht personalisierter Tickets ist sehr gering und seit Jahren rückläufig. Das digitale Ticket, das nun auch im Reisezentrum ausgegeben wird, ermöglicht es uns, unsere Kund:innen bei Änderungen zu ihrer Reise im Rahmen der digitalen Reisendenbegleitung besser zu informieren. Damit erhalten unsere Kund:innen während der Reise wichtige Informationen wie Ankunfts- und Abfahrtszeiten, Informationen zu Gleiswechsel oder alternative Reisemöglichkeiten bequem per Mail. Zudem können die digitalen Tickets in den DB Navigator geladen werden und sind somit im Smartphone immer mit dabei. Die Möglichkeit, Sparpreis-Angebot am DB-Automaten zu kaufen, nutzen mittlerweile noch zwei Prozent unserer Kund:innen. Daher haben wir uns entschieden, den Kauf von Sparpreise am Automaten zum Ende dieses Jahres einzustellen. Wenn Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich gern an mich. Noch eine Bitte: Sollten Sie mich zitieren wollen, dann bitte – wie bei der DB üblich – nicht namentlich, sondern mit „Sprecherin der DB“ o.ä. – danke. Viele Grüße! xxx Deutsche Bahn AG
10.10.2023 - Alte und neue Fragen als Presseanfrage an die DB
Danke für die Rückmeldung, auch wenn Sie offensichtlich aus Textbausteinen besteht, die sich nicht ganz mit unseren Fragen decken. Aus diesem Grund möchten wir (zum Teil erneut!) um die Beantwortung folgender Fragen bitten: A2.) Ist die Abgabe von Namen und Kontaktdaten zwingend oder ist der Verzicht auf die Abgabe möglich, weil diese Ihren eigenen Angaben ja lediglich dazu dient, die Kunden ggf. "bei Änderungen zu ihrer Reise im Rahmen der digitalen Reisendenbegleitung besser informieren zu können" (O-Ton DB-Pressesprecher)? A3.) Wird bei der Abgabe von Handynummer oder wahlweise E-Mail deren Richtigkeit/Existenz überprüft? N1.) Sie schreiben, dass es zukünftig keine Sparpreisangebote mehr am Automaten geben wird. Das bedeutet zugleich, dass der Erwerb von Sparpreisangeboten an die Öffnungs- und Wartezeiten in den Reisezentren gebunden sein wird. Sind Sie sicher, dass die Kundschaft diesen Schritt daher gutieren wird? N2.) Können Sie uns genauer erläutern, woher sich die Zahl aus der Angabe ergibt, wonach "mittlerweile noch zwei Prozent unserer Kund:innen die Möglichkeit nutzen, Sparpreis-Angebot am DB-Automaten zu kaufen"? N3.) Interpretieren wir Ihre Textbausteine aus der Antwort insofern richtig, als dass es zukünftig keine nicht-personalisierten Tickets mehr geben soll? Falls ja: Wer ist für diese Entscheidung im Detail verantwortlich und wann und in welchem Gremium ist diese gefallen? Aufgrund der vorangeschrittenen Zeit seit unserer Presseanfrage und der zunehmenden Diskussion zur Sache [1] bitten wir um Beantwortung bis zum 12.10.2023. Vielen Dank und viele gute Grüße, xxx
11.10.2023 - Antworten von der DB
danke für die Nachfragen, hier die Antworten: A2.) Beim Kauf von Sparpreistickets im Reisezentrum ist es nötig, dass unsere Kund:innen sowohl ihren Namen als auch eine E-Mail-Adresse oder eine Mobilfunknummer angeben. A3.) Nein N1.) Der Kauf von Sparpreisangeboten ist auch künftig rund um die Uhr über unsere digitalen Vertriebskanäle möglich. N2.) Diese Angabe ergibt sich aus unseren Auswertungen der Verkaufszahlen der einzelnen Fernverkehrsprodukte je Vertriebskanal. N3.) Der Trend geht seit Jahren klar in Richtung digitale Buchung. Wir tragen diesem Trend Rechnung und bauen unsere digitalen Vertriebskanäle immer weiter aus. Diesen Weg wollen wir konsequent weitergehen und unser Angebot in den nächsten Jahren schrittweise immer weiter digitalisieren. Ob auch beim Flexpreis künftig ein Name angegeben werden muss, kann ich Ihnen aktuell noch nicht sagen. Die DB Fernverkehr AG ist ein eigenwirtschaftliches Unternehmen, Entscheidungen werden im Rahmen der unternehmerischen Freiheit getroffen. Wie immer die Bitte: Sollten Sie mich zitieren wollen, dann bitte - wie bei der DB üblich - nicht namentlich, sondern mit "Sprecherin der DB" o.ä. - danke. Viele Grüße! xxx
14.10.2023 - Zwei Nachfragen an die DB
Danke soweit für die Antworten. Dazu haben wir genau zwei Nachfragen, um deren Beantwortung wir bis zum 17.10.2023 bitten: . Unsere Frage: N1.) Sie schreiben, dass es zukünftig keine Sparpreisangebote mehr am Automaten geben wird. Das bedeutet zugleich, dass der Erwerb von Sparpreisangeboten an die Öffnungs- und Wartezeiten in den Reisezentren gebunden sein wird. Sind Sie sicher, dass die Kundschaft diesen Schritt daher gutieren wird? Ihre Antwort: N1.) Der Kauf von Sparpreisangeboten ist auch künftig rund um die Uhr über unsere digitalen Vertriebskanäle möglich. Nachfrage dazu: Wie sollen diejenigen Kunden und Kundinnen Sparpreistickets außerhalb der Öffnungszeiten der Ticketverkaufsschalter in den Reisezentren und an Bahnhöfen ohne Reisezentren zukünftig Spartickets erwerben, wenn Sie keine "digitalen Vertriebskanäle" nutzen wollen oder können? . Unsere Frage: N2.) Können Sie uns genauer erläutern, woher sich die Zahl aus der Angabe ergibt, wonach "mittlerweile noch zwei Prozent unserer Kund:innen die Möglichkeit nutzen, Sparpreis-Angebot am DB-Automaten zu kaufen"? Ihre Antwort: N2.) Diese Angabe ergibt sich aus unseren Auswertungen der Verkaufszahlen der einzelnen Fernverkehrsprodukte je Vertriebskanal. Nachfrage dazu: Aber solche Prozentangaben ("Prozent unserer Kund:innen, die die Möglichkeit nutzen, Sparpreis-Angebot am DB-Automaten zu kaufen") sind doch gar nicht möglich, wenn Sie gar nicht wissen, wie viele Kunden/Kundinnen es waren, die die von ihnen registrierten Verkäufe an den Automaten getätigt haben. Wie also kommen Sie dann auf die 2-Prozent-Angabe im Detail? Wie viele Sparpreistickets wurden in 2022 an Automaten verkauft, wie viele an den Reisezentren-Schaltern und wie viele über "digitale Vertriebskanäle"? . Vielen Dank und viele gute Grüße,
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