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Twitter-Account-LKA-NDS

Wozu diese Wikiseite?


Am 1.12.2015 hat die niedersächsische Polizei in Gestalt des nds. Landeskriminalamtes (LKA) einen eigenen Twitter-Account in Betrieb genommen.

Kurz vor dem offiziellen und medial gut vorbereiteten Start um 12 Uhr soll sich jemand Unbefugtes Zugriff zum Twitter-Account der Polizei verschafft haben.

Das und die weitere Frage, warum die Polizei presseöffentlich dazu aufgerufen hat, Hinweise zu Fahndungen öffentlich zu twittern, hat die freiheitsfoo-Redaktion veranlasst, dem LKA NDS ein paar Fragen zu stellen.

Und das soll hier dokumentiert werden.


12.7.2015 - Der Jurist Felix Hanschmann zweifelt Rechtmäßigkeit Twitter-Nutzung durch die Polizeien an


http://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurt/zweifel-an-twitter-nutzung-der-polizei-frankfurt-13697081.html

Auszug daraus:

(...)
Hanschmann beschäftigt sich an der Goethe-Universität mit öffentlichem Recht und hat die Twitter-Accounts der Frankfurter Polizei und anderer Dienststellen untersucht. Bei seiner Kritik geht es ihm nicht um Verkehrsmeldungen oder Berichte über gerettete Entenfamilien. Hanschmann sagt, die Polizei greife vor allem beim Begleittwittern zu Demonstrationen in Grundrechte ein - ohne dass es dafür eine gesetzliche Grundlage gebe.
Tatsächlich gibt es für das Twittern der Polizei kein Gesetz - braucht es aber auch nicht, findet das Innenministerium. Bei dem, was die Polizei in dem Netzwerk tue, handele es sich um „schlichtes Verwaltungshandeln“. Hanschmann ist anderer Meinung und nennt Beispiele: So schränke es die im Grundgesetz garantierte Versammlungsfreiheit ein, wenn Menschen durch das Handeln der Polizei von der Teilnahme an einer Demonstration abgeschreckt werden könnten.
Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs kann das zum Beispiel geschehen, wenn martialisch aussehende Hundertschaften der Polizei Demonstrationen vorne, hinten und an der Seite begleiten. Hanschmann sieht so etwas analog auch bei Twitter: Am Blockupy-Tag hat die Polizei morgens das Bild von Krähenfüßen gepostet, die sie auf einer Straße im Westend gefunden hatte. Darunter stand der Satz: „Verhindert, dass Straftäter eure Inhalte untergraben“, versehen mit dem Blockupy-Hashtag #18M. „Die Straftat wurde einer Demonstration zugeschrieben, ohne dass es dafür einen Beweis gegeben hätte“, sagt Hanschmann.
(...)


6.12.2015 - Presseanfrage an das LKA Niedersachsen


Sehr geehrte Damen und Herren,

einem Zeitungsbericht zufolge

http://www.haz.de/Nachrichten/Der-Norden/Uebersicht/Niedersachsens-Polizei-fahndet-bei-Twitter

ist der von Ihnen seit dem 1.12.2015 betriebene Twitter-Account

https://twitter.com/polizeini_fa

von einem oder einer Dritten kurzzeitig "gekapert" worden.

Dazu haben wir folgende Fragen:

1.) Seit wann ist der Twitter-Account namens "polizeini_fa" vom LKA Nds. angemeldet?

2.) War ein unsicher gewähltes Passwort der Grund für die Ermöglichung des "Kaperns" oder welche andere Gründe haben die ungewünschte Fremdbenutzung des Twitter-Accounts ermöglicht? (Bitte um Detailangaben, soweit aus Ihrer Sicht möglich.)

3.) Welche nun erweiterten Maßnahmen ("Änderungen bei Twitter") haben Sie getroffen, um ein erneutes "Kapern" des Zugriffs auf Ihren Twitter-Account zu verhindern?

In der Kurzbeschreibung des Twitter-Profils heißt es am Ende:

"Keine Anzeigen/Hinweise bei Twitter!"

Dagegen steht in der Pressemitteilung zur Inbetriebnahme des Twitter-Accounts

http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/105578/3189329

folgendes:

"Unter dem URL https://twitter.com/PolizeiNI_Fa können uns Bürgerinnen und Bürger zukünftig ihre Hinweise und Informationen zu den von uns geposteten Fahndungen "twittern"."

4.) Bitte erläutern Sie uns den darin liegenden Widerspruch und teilen Sie uns mit, wie nun Ihre endgültige Haltung ist.

5.) Wie meinen Sie verhindern zu können, dass nicht doch andere Twitter-Benutzer personenbezogene Daten oder Hinweise aufgrund der von Ihnen angestoßenen Twitter-Aktivität über den Twitter-Dienst öffentlich machen?

6.) Halten Sie es für rechtlich vertretbar und verantwortbar dass - ausgelöst durch Fahndungsaufrufe über Ihren neuen Twitter-Acccount - solche personenbezogene Daten öffentlich werden und auf US-Servern des Unternehmens Twitter gespeichert und dort (siehe jüngstes Safe-Harbour-Urteil des EuGH) keinem ausreichenden Datenschutz unterliegen?

7.) Ist die Nds. Landesdatenschutzbeauftragte im Vorfeld Ihrer Twitter-Aktivität eingebunden worden und wie lautete ggf. Ihre Stellungnahme zu dieser Öffentlichkeitsarbeit des LKA Nds.?

Vielen Dank für Ihre Mühen und viele gute Grüße,

xxx
Redaktion freiheitsfoo.de


21.1.2016 - Die niedersächsische Landesdatenschutzbeauftragte zum Thema


Nach zweifachen Nachhaken beim niedersächsischen Landesamt für Datenschutz erhielten wir zur bedenklichen Aufforderung des LKA, mittels Twitter Hinweise zu Fahndungen zu übermitteln am 21.1.2016 folgende Rückmeldung vom Pressesprecher der Datenschutzbehörde:

(...) aufgrund Ihrer ergänzenden Anfrage vom 08.01.2016 wurde am heutigen Tage fernmündlich Rücksprache mit der Pressestelle des Landeskriminalamtes Niedersachsen gehalten. Das LKA bestätigte, dass die in Rede stehende Formulierung in der Mitteilung vom 30.11.2015 "sehr unglücklich gewählt" worden sei.
Selbstverständlich, so das LKA, sollten Mitteilungen, die personenbezogene Daten beinhalten, den FAQ und auch dem Hinweis auf der Twitter-Startseite der Polizei entsprechend nicht über Twitter versandt werden. Eine Richtigstellung mit fast achtwöchigem Verzug zu der eigentlichen Bezugsmitteilung sei jedoch in Anbetracht der vorgenannten Maßnahmen nicht angedacht.
Im Rahmen einer darüber hinaus erfolgten Nachfrage beim Servicecenter Fahndung im Landeskriminalamt Niedersachsen wurde unserer Behörde zudem bestätigt, dass Bürgerinnen und Bürger bislang keinerlei Tweets mit personenbezogenen Daten gepostet hätten. Zudem würde in einem solchen Falle eine sofortige Löschung derartiger Beiträge von Seiten der Polizei veranlasst werden.
Ich hoffe, Ihre Anfrage nunmehr abschließend beantwortet zu haben und bedanke mich nochmals für Ihr Interesse.
Mit freundlichem Gruß
Im Auftrage


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Zuletzt geändert am 13.02.2016 23:19 Uhr