Aktuelle Änderungen - Suchen:

Wichtige Seiten

Hilfestellungen

Externe Links

Alle Inhalte dieses Wikis, soweit nicht anders angegeben, unter Creative Commons CC-BY-SA

UEFA-DFB-Demoverbot-EM2024

19.9.2017 - Erstberichterstattung durch NDR/Panorama


Quelle: https://www.ndr.de/nachrichten/EM-Bewerbung-Staedte-unterwerfen-sich-der-UEFA,uefa122.html

 Stand: 19.09.2017 11:00 Uhr - Lesezeit: ca.3 Min.

EM-Bewerbung: Städte unterwerfen sich der UEFA

Für die Bewerbung um die Fußball-Europameisterschaft 2024 nehmen die deutschen Städte offenbar die Verletzung von Grundrechten in Kauf.

Der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts, Wolfgang Hoffmann-Riem, hält Teile der Verpflichtungserklärungen, die deutsche Bewerberstädte für die Fußball-EM 2024 unterschrieben haben, für verfassungswidrig. Die Verpflichtungserklärungen sicherten der UEFA Sonderrechte zu, die zu rechtswidrigen Grundrechtseingriffen führen könnten, sagte er gegenüber Panorama 3.

Die UEFA hatte von den 14 deutschen Bewerberstädten Verpflichtungserklärungen eingefordert und darin weitreichende Zusagen verlangt. Von den nun unterschriebenen Erklärungen können die Städte nicht mehr zurücktreten.

Keine Versammlungen in Stadionnähe

In einer "kommerziellen Zone" verpflichten sich die Städte beispielsweise, 500 Meter rund um die Stadien politische und religiöse Demonstrationen generell zu unterbinden. Wolfgang Hoffmann-Riem sagte dazu: "Das ist ganz klar verfassungswidrig". Die Versammlungsfreiheit sei durch das Grundgesetz und die europäische Menschenrechtskonvention geschützt. "Versammlungen dürften dann verboten werden, wenn etwa Gewalttätigkeiten drohen oder die öffentliche Sicherheit gefährdet ist", so Hoffmann-Riem, "aber nicht, um kommerzielle Interessen eines Fußballverbandes zu schützen oder unerwünschte Äußerungen zum Sport pauschal zu verhindern". Die UEFA begründet die Forderungen an die Bewerberstädte gegenüber dem NDR damit, dass "Sport und Politik nicht vermengt werden sollten".

Sonderrechte für die UEFA-Vermarktung

In weiteren Passagen der Verpflichtungserklärung mussten die Bewerberstädte der UEFA zusichern, Gesetze zum Schutz von UEFA-Vermarktungsrechten zu erlassen, sofern der Fußballverband die bestehende Rechtslage vor Ort für unzureichend hält. Hoffmann-Riem: "Eine Stadt kann sich durch den Bürgermeister oder durch einen Senator nicht dazu verpflichten, ein bestimmtes Gesetz zu erlassen. Das ist schon mal hoch problematisch, denn in einem gewaltenteilenden Staat wie in Deutschland ist die Gesetzgebung Sache der Parlamente."

Auch für lokale Gewerbeleute könnte die Verpflichtungserklärung zum Problem werden. Sie räumt den UEFA-Sponsoren weitreichende wirtschaftliche Sonderrechte ein. So dürften Kneipen in der Nähe von Stadien zum Beispiel keine Großleinwände aufbauen. Hoffmann-Riem schätzt dies als "rechtswidrigen Grundrechtseingriff" ein, sollte die Stadt dies durchsetzen. Schließlich sei die Berufsfreiheit des jeweiligen Gewerbetreibenden im Grundgesetz geschützt, so Hoffmann-Riem.

Hamburg und Leipzig sehen keine Bedenken

Mit den Recherchen konfrontiert erklären Hannover, Dortmund, Düsseldorf, Köln und München, dass sie sich im Rahmen der Bewerbungsreglements verpflichtet hätten, keine Aussagen zur Bewerbung zu treffen. Berlin, Frankfurt und Gelsenkirchen ließen die Fragen unbeantwortet.

Im NDR-Interview erklärt der Hamburger Innen- und Sportsenator Andy Grote: "Alle Garantieerklärungen und alles, was wir hier abgegeben haben, haben wir uns angesehen und wir halten das für machbar." Hamburg unterschrieb die Verpflichtungserklärungen ungeändert.

Auch Leipzig erklärt, die Stadt sehe "keine Gefahren", deshalb habe "Leipzig nach eingehender Prüfung die Verpflichtungs- und Garantieerklärungen abgegeben."

Nürnberg, Mönchengladbach und Stuttgart antworteten auf die Frage zu den möglichen Grundrechtsverletzungen ausweichend. So teilte die Stadt Stuttgart beispielsweise mit, Spiele würden "nur im Rahmen des geltenden Rechts erfolgen."

"Wirtschaft kann keine Gesetze außer Kraft setzen"

Nach Recherchen von Panorama 3 und des Sportclubs hat lediglich Bewerber Bremen "nach juristischer Prüfung" den Originaltext umfassend angepasst, um ihn rechtssicher unterzeichnen zu können. Dies betrifft im Kern die Einschränkungen von Grundrechten. Ekkehart Siering, Staatsrat in der Bremer Wirtschaftsbehörde, betonte: "Wirtschaft allein kann keine Gesetze außer Kraft setzen. Wir haben eine Rechtsordnung in Deutschland, an die halten wir uns auch. Wir können an der Stelle keine Ausnahme machen, weil es zum Beispiel besonders lukrativ sein könnte. Gesetze gelten für alle."

Die UEFA wollte sich zu weiteren Fragen nicht äußern.


19.9.2017 - DLF-Berichterstattung


http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2017/09/19/em_2024_uefa_verpflichtet_em_bewerberstaedte_zu_dlf_20170919_2257_97fc09c4.mp3

Und einen Tag später:

http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2017/09/20/sport_uefa_em_staedte_und_grundgesetz_bedenken_dlf_20170920_1326_6a903de0.mp3


19.9.2017 - Die UEFA reagiert


UEFA: "Das Demonstrationsverbot solle lediglich dazu dienen, Politik und Sport voneinander zu trennen."


20.9.2017 - Presseanfrage an Transparency International


Sehr geehrte Frau xxx,
sehr geehrte Damen und Herren,

aktuellen Medienberichten hat die UEFA im Rahmen der Städte-Bewerbungen zur Ausrichtung von Fußball-EM-Spielen einer etwaigen EM in Deutschland in 2024 von den Bewerbern Verpflichtungserklärungen abverlangt, die u.a. die eine pauschale Beschränkung, wenn nicht sogar ein pauschales Verbot von Versammlungen im Umfeld der Fußballstadien vorsah. In der heutigen Berichterstattung wird zudem von einer Reaktion des DFB hierzu berichtet, wonach Transparency International am gesamten Auswahlprozess beteiligt gewesen sei und keine Einwände gegen die vorformulierte Verpflichtungserkläurng erhoben.

TI hat selber im Vorfeld (am 12.12.2016) dazu

https://www.transparency.de/aktuelles/detail/article/vergabeprozess-fuer-die-euro-2024-gestartet-zivilgesellschaft-erwartet-vom-dfb-eine-verantwortungsbe/

gefordert:

"Vergabeprozess für die EURO 2024 gestartet: Zivilgesellschaft erwartet vom DFB eine verantwortungsbewusste Bewerbung
Mit dem Aufruf zur Bewerbung hat die UEFA den Prozess zur Vergabe der Fußball-Europa-Meisterschaft EURO 2024 gestartet. Der Deutsche Fußball-Bund DFB hat bereits eine Bewerbung angekündigt, die laut DFB-Präsident Reinhard Grindel ein „Leuchtturm-Projekt" werden soll.
Für diesen Leuchtturm fordern zivilgesellschaftliche Organisationen gemeinsam die Wahrung von Menschen- und Kinderrechten, Arbeits- und Antikorruptionsstandards auch in der Lieferkette sowie die systematische Einbeziehung aller Interessengruppen. „Angesichts der anhaltenden Diskussion über negative Effekte von Sport-Großveranstaltungen auf die lokale Bevölkerung und grundlegende Rechte weltweit erwarten wir vom DFB eine beispielhafte Bewerbung, die zeigt, wie sich Deutschland die Übernahme von Verantwortung im internationalen Sport vorstellt", sagt Sylvia Schenk von der Anti-Korruptionsorganisation Transparency International Deutschland e. V.
Transparency Deutschland erwartet umfassende Transparenz und Compliance in der Bewerbungsphase. Das beinhaltet die Offenlegung des Budgets und der Auswirkungen auf das Land und die jeweilige Stadt. Zudem müssen Richtlinien zu Werbe- und Lobbying-Maßnahmen sowie Hinweisgeberschutz etabliert werden. Ein Compliance-System ist für die Durchführung der EURO 2024 sowie den DFB als Organisation notwendig."

Wir haben im Rahmen einer geplanten Berichterstattung folgende Fragen und würden uns über eine kurzfristige Stellungnahme sehr freuen:

1.) Stimmt die Behauptung, dass TI die vorformulierten Verpflichtungserklärungen kennt und keine Einwände dagegen erhoben hat? Falls nicht, was stimmt an dieser Aussage nicht?

2.) Wie lautet der Passus innerhalb dieser Verpflichtungserklärung zur Einschränkung der Versammlungsfreiheit im Wortlaut und wie lautet die Erklärung im Gesamten?

3.) Welche Stellung bezieht TI gegenüber den bislang öffentlich gewordenen Punkten (1. Einschränkung der Versammlungsfreiheit, 2. Wirtschaftliche Sonderrechte für die UEFA, 3. Verordnungen zugunsten der UEFA z.B. zum Erlass spezieller Gesetze zu UEFA-Vermarktungsrechten) der Verfpflichtungserklärungen?

Vielen Dank für Ihre Mühen und viele gute Grüße,


20.9.2017 - Presseanfrage an den DFB


Sehr geehrte Damen und Herren,

im Ihrer Pressemitteilung vom 15.9.2017 zur Festlegung möglicher Austragungsorte einer Fußball-EM 2024 in Deutschland

https://www.dfb.de/news/detail/dfb-praesidium-legt-spielorte-fuer-bewerbung-um-euro-2024-fest-174061/?no_cache=1&cHash=b9737772eaaf18d93056d6b3e1e0956d

heißt es auszugsweise:

"Um ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren zur Auswahl der Spielorte zu garantieren, wurde dem internationalen Bewerbungsverfahren der UEFA ein nationales Verfahren des DFB vorgeschaltet. (...) Am Ende des Prozesses konnte das Bewerbungskomitee dem Präsidium ein Ranking vorlegen und die Gründe dafür erläutern. Ein entsprechender Evaluierungsbericht wurde bereits vor der heutigen Sitzung auf DFB.de veröffentlicht. (...) DFB-Präsident Reinhard Grindel sagt: "(...) Wir sind dankbar, dass Transparency International den Auswahlprozess begleitet hat. (...)" (...)"

Aktuellen Medienberichten zufolgen wurden von der Bewerberstädten die Unterzeichnung so genannter Verpflichtungserklärungen verlangt, die Regelungen enthält, zu denen grundsätzliche Kritik aufgekommen ist. Eine solche wird auch auf Seite 5 Ihres Evaluationsberichts - wenn auch nur sehr kurz und ohne weitere Details - erwähnt.

Im Rahmen einer geplanten Berichterstattung zum Thema möchten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen bitten:

1.) Wie lautet die Verpflichtungserklärung im Wortlaut?

2.) Was die eigenmächtige Änderung des Textes dieser Verpflichtungserklärung durch die Stadt Bremen Grund oder Mit-Grund dafür, dass Bremen nicht als potentieller EM-2024-Austragungsort ausgewählt worden ist? Falls es sich hierbei nicht um ein pauschales und grundsätzliches Ausschlusskriterium gehandelt haben sollte: In welchem "Ranking Skctor" Ihres Bewertungssystems ist dieser Umstand eingeflossen?

3.) Wurde die Verpflichtungserklärung seitens der UEFA verlangt und/oder formuliert oder geschah dieses auf Wunsch des DFB?

Vielen Dank für Ihre Mühen und viele gute Grüße,


20.9.2017 - Schnelle Antwort von TI


Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihre Anfrage und das damit verbundene Interesse an unserer Arbeit. Mit besten Grüßen von Sylvia Schenk, Leiterin der Arbeitsgruppe Sport von Transparency Deutschland, darf ich Ihnen untenstehende Antworten weiterleiten.

Mit besten Grüßen
xxx

--

1.) Stimmt die Behauptung, dass TI die vorformulierten Verpflichtungserklärungen kennt und keine Einwände dagegen erhoben hat? Falls nicht, was stimmt an dieser Aussage nicht?

Transparency Deutschland hatte zwar Zugang zu allen Bewerbungsunterlagen, es war aber nicht unsere Aufgabe, die Anforderungen an die Städte zu prüfen, noch gar eine (verfassungs-)rechtliche Bewertung vorzunehmen. Transparency Deutschland hat zu keiner der gestellten Anforderungen eine Bewertung abgegeben, wir haben lediglich das Auswahlverfahren als solches begleitet. Im Rahmen dessen ist uns nicht bekannt geworden, dass irgendeine der 14 beteiligten Städte verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht hat. Es wäre Sache der jeweiligen Rechtsämter gewesen, hier auf Probleme hinzuweisen. Es stand im Übrigen jeder Stadt frei, die zur Verfügung gestellten Entwürfe so abzuändern, dass sie eventuellen rechtlichen Bedenken Rechnung tragen.

2.) Wie lautet der Passus innerhalb dieser Verpflichtungserklärung zur Einschränkung der Versammlungsfreiheit im Wortlaut und wie lautet die Erklärung im Gesamten?

Die öffentlich zugänglichen Ausschreibungsunterlagen der UEFA finden Sie hier:

http://www.uefa.com/MultimediaFiles/Download/OfficialDocument/uefaorg/Regulations/02/46/30/61/2463061_DOWNLOAD.pdf

http://www.uefa.com/MultimediaFiles/Download/OfficialDocument/uefaorg/Regulations/02/46/30/63/2463063_DOWNLOAD.pdf

Darin ist auch ein Passus zum Ambush-Marketing enthalten. Soweit Vertrags-Entwürfe nicht veröffentlicht sind, ist es dem DFB als Bewerber laut Bewerbungsreglement der UEFA nicht gestattet, diese seinerseits öffentlich zu machen. Deshalb können auch wir über die obigen Links hinaus keine weiteren Informationen zur Verfügung stellen.

3.) Welche Stellung bezieht TI gegenüber den bislang öffentlich gewordenen Punkten (1. Einschränkung der Versammlungsfreiheit, 2. Wirtschaftliche Sonderrechte für die UEFA, 3. Verordnungen zugunsten der UEFA z.B. zum Erlass spezieller Gesetze zu UEFA-Vermarktungsrechten) der Verfpflichtungserklärungen?

Da verfassungsrechtliche Bedenken im Bewerbungsverfahren seitens der 14 Städte nicht erhoben wurden, warten wir ab, was die weitere Prüfung ergibt bzw. wie die Städte, die entsprechende Erklärungen unterschrieben haben, Stellung nehmen. Wir haben keine Verfassungsexpert/inn/en, die uns dazu ein Gutachten erstellen können.


20.9.2017 - Rückfragen an TI


Sehr geehrte Frau xxx,

vielen Dank für die prompten Antworten!

Am 20.09.2017 um xxx schrieb xxx:

Transparency Deutschland hatte zwar Zugang zu allen Bewerbungsunterlagen, (...)

a.) Das bedeutet aber immerhin, dass Ihnen die Verpflichtungserklärung, um die nun gestritten wird, vorlag und vorliegt, oder?

Transparency Deutschland hat zu keiner der gestellten Anforderungen eine Bewertung abgegeben, wir haben lediglich das Auswahlverfahren als solches begleitet. Im Rahmen dessen ist uns nicht bekannt geworden, dass irgendeine der 14 beteiligten Städte verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht hat. Es wäre Sache der jeweiligen Rechtsämter gewesen, hier auf Probleme hinzuweisen.

b.) Wie würden Sie sich angesichts der aktuellen Informationen Ihre eigenen Forderungen zu "umfassender Transparenz und Compliance in der Bewerbungsphase" sowie zur "Wahrung von Menschenrechten" erfüllt sehen?

c.) Ist Ihnen nicht bekannt, dass die Stadt Bremen die Verpflichtungserklärung für unzulässig erachtet hat oder wann wurde Ihnen diese Haltung bekannt?

Es stand im Übrigen jeder Stadt frei, die zur Verfügung gestellten Entwürfe so abzuändern, dass sie eventuellen rechtlichen Bedenken Rechnung tragen.

d.) War diese Freiheit irgendwo so ausdrücklich eingeräumt worden?

Soweit Vertrags-Entwürfe nicht veröffentlicht sind, ist es dem DFB als Bewerber laut Bewerbungsreglement der UEFA nicht gestattet, diese seinerseits öffentlich zu machen. Deshalb können auch wir über die obigen Links hinaus keine weiteren Informationen zur Verfügung stellen.

e.) In den von Ihnen verlinkten Unterlagen sind keinerlei Aussagen zu den nun bekannt gewordenen Verpflichtungserklärungen in Bezug auf Einschränkung/Verneinung der Versammlungsfreiheit im Zuge der geplanten EM-Spiele zu finden. Wie bewerten Sie diesen Umstand in Bezug auf die Forderung nach Offenheit und Transparenz?

Danke für Ihre Arbeit und viele gute Grüße,


21.9.2017 - Rückmeldung des DFB


Sehr geehrter Herr xxx,

gerne möchten wir Sie auf unsere Stellungnahme auf DFB.de verweisen: https://www.dfb.de/die-mannschaft/turniere/bewerbung-euro-2024/news-detail/<https://www.dfb.de/die-mannschaft/turniere/bewerbung-euro-2024/news-detail/?tx_news_pi1%5Bnews%5D=174326&cHash=f5a89b935476d72e571ce7cf85f5681f>

Einzelheiten zum Bewerbungsverfahren können Sie dem im Internet veröffentlichten Evaluierungsbericht entnehmen: https://assets.dfb.de/uploads/000/150/182/original_uefaeuro2024_evaluierungsbericht.pdf?1505455084

Mit freundlichen Grüßen,

DFB-Pressestelle


Inhalt der vom DFB verlinkten Stellungnahme


19.09.2017 17:10

Stellungnahme des DFB

Zur medialen Berichterstattung, einige der Bewerbungskriterien für die EURO 2024 würden gegen die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland verstoßen, hält der DFB Folgendes fest:

Es ist zunächst einmal Fakt, dass der DFB die Vorgaben und Anforderungen der UEFA bei den Bewerberstädten abgefragt hat. Der gesamte Auswahlprozess wurde dabei transparent durchgeführt, mit enger Begleitung durch Transparency International. Zudem wurden weitere externe Experten einbezogen - Hinweise auf verfassungsrechtliche Bedenken erhielten wir in diesem Prozess keine. Es ist deshalb verwunderlich, wenn jetzt jemand von verfassungswidrigen Vorgaben redet.

Der DFB steht mit seiner Bewerbung im Wettbewerb mit dem türkischen Verband und hat mit der Vorauswahl der Spielorte für jeden nachvollziehbar dokumentiert, dass er diese Bewerbung transparent und unter strenger Einhaltung aller Regeln angeht. Dabei ist jedoch auch zu sehen, dass im internationalen Bewerbungsverfahren der UEFA am Ende der Bewerber ausgewählt wird, der die Anforderungen der UEFA bestmöglich erfüllt.

Zu den in der Berichterstattung geäußerten Punkten, lässt sich des Weiteren aus juristischer Sicht festhalten:

Sämtliche Anforderungen, die den Bewerberstädten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens gestellt wurden und die auch innerhalb des Internationalen Bewerbungsverfahrens seitens der UEFA gefordert werden, dienen dem Hauptzweck in Form einer sicheren, reibungslosen und friedlichen Durchführung eines internationalen Fußballturniers. Die angeführten Beispiele beziehen sich lediglich auf einen kleinen Teil des jeweiligen Stadtgebiets, nämlich das Umfeld des Stadions. Keinesfalls werden Demonstrationen, Veranstaltungen oder ähnliches per se undurchführbar. Diese Reglementierung im Stadionumfeld stützt sich zum einen auf das bestehende Hausrecht, ferner sind auch sicherheits- und ordnungsrechtliche Aspekte von entscheidender Bedeutung.

Von den Städten wird entgegen der Darstellung gerade keine vorbehaltlose Zusicherung des Erlasses von Gesetzen zum Schutz von UEFA-Vermarktungsrechten verlangt. So ist diesbezüglich auf Seite 6 der UEFA EURO 2024 Tournament Requirements unter dem besagten Passus ausdrücklich aufgeführt, dass die Stadt nur dann überhaupt etwas erlassen kann und soll, wenn dies in den jeweiligen Kompetenz- und Zuständigkeitsbereich der Stadt fällt (im Wortlaut “as are within their relevant competencies or remits”). Sollten sie also nach geltendem Recht nicht autorisiert sein, müssen und können die Städte diese nicht erlassen und erfüllen trotzdem ihre Pflichten gegenüber der UEFA.

[dfb]


22.9.2017 - Nachfragen an den DFB


Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für den Hinweis zu Ihrer Stellungnahme zur aktuellen Diskussion, den Evaluierungsbericht hatten wir zuvor schon zur Kenntnis genommen (siehe auch unsere Presseanfrage).

Wir haben dazu folgende Fragen:

1.) Wie lautet die Verpflichtungserklärung im Wortlaut? Sofern Sie diese aus bestimmten Gründen (welchen?) nicht veröffentlichen möchten: Wie lautet der Passus zur Beschränkung der Versammlungsfreiheit im Wortlaut?

Der Wunsch zur Veröffentlichung dieses Passus ist insbesondere mit Blick auf die folgende Äußerung Ihrerseits von besonderem öffentlichen Interesse:

"Sämtliche Anforderungen, die den Bewerberstädten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens gestellt wurden und die auch innerhalb des Internationalen Bewerbungsverfahrens seitens der UEFA gefordert werden, dienen dem Hauptzweck in Form einer sicheren, reibungslosen und friedlichen Durchführung eines internationalen Fußballturniers. Die angeführten Beispiele beziehen sich lediglich auf einen kleinen Teil des jeweiligen Stadtgebiets, nämlich das Umfeld des Stadions. Keinesfalls werden Demonstrationen, Veranstaltungen oder ähnliches per se undurchführbar. Diese Reglementierung im Stadionumfeld stützt sich zum einen auf das bestehende Hausrecht, ferner sind auch sicherheits- und ordnungsrechtliche Aspekte von entscheidender Bedeutung."

2.) Was die eigenmächtige Änderung des Textes dieser Verpflichtungserklärung durch die Stadt Bremen Grund oder Mit-Grund dafür, dass Bremen nicht als potentieller EM-2024-Austragungsort ausgewählt worden ist? Falls es sich hierbei nicht um ein pauschales und grundsätzliches Ausschlusskriterium gehandelt haben sollte: In welchem "Ranking Skctor" Ihres Bewertungssystems ist dieser Umstand eingeflossen?

3.) Wurde die Verpflichtungserklärung seitens der UEFA verlangt und/oder formuliert oder geschah dieses auf Wunsch des DFB?

Und mit Bezug auf Ihre Stellungnahme vom 19.9.2017:

Transparency International betont in einer Stellungnahme an unsere Redaktion, dass es nicht die Aufgabe der Organisation gewesen sei, "die Anforderungen an die Städte zu prüfen, noch gar eine (verfassungs-)rechtliche Bewertung vorzunehmen."

Sie schreiben dagegen:

"Es ist zunächst einmal Fakt, dass der DFB die Vorgaben und Anforderungen der UEFA bei den Bewerberstädten abgefragt hat. Der gesamte Auswahlprozess wurde dabei transparent durchgeführt, mit enger Begleitung durch Transparency International. Zudem wurden weitere externe Experten einbezogen - Hinweise auf verfassungsrechtliche Bedenken erhielten wir in diesem Prozess keine. Es ist deshalb verwunderlich, wenn jetzt jemand von verfassungswidrigen Vorgaben redet."

4.) Ist TI - anders als von der Organisation selber behauptet - seitens des DFB über den Inhalt der Verpflichtungserklärung informiert und zu einer Bewertung dessen hinzugezogen worden?

5.) Inwieweit stimmt es, dass die Stadt Bremen Inhalte der Verpflichtungserklärung eigenmächtig geändert hat?

6.) Welche "externe Experten" haben die Verfassungsrechtlichkeit der Verpfllichtungserklärung überprüft bzw. diese als gegeben gesehen?

Vielen Dank für Ihre Arbeit und viele gute Grüße,


28.9.2017 - Nachfrage an den DFB


Sehr geehrte Damen und Herren,

können Sie uns mitteilen, wann wir mit Antworten auf unsere Fragen vom 22.9.2017 rechnen können?

Mit freundlichen Grüßen,


28.9.2017 - Nachfrage an TI


Sehr geehrte Frau xxx,

können Sie uns mitteilen, wann wir mit Antworten auf unsere Fragen vom 20.9.2017 rechnen können?

Mit freundlichen Grüßen,


29.9.2017 - Rückmeldung des DFB (keine Antworten)


Sehr geehrter Herr xxx,

bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es über die Stellungnahme hinaus derzeit kein weiteres Statement unsererseits gibt.

Mit freundlichen Grüßen,
DFB-Pressestelle


2.10.2017 - Presseanfrage an die Stadt Hannover


Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen einer geplanten Berichterstattung um die Einschränkung von Demonstrationsrechten bei einer etwaig in Deutschland stattfindenden Fußball-EM-2024 haben wir folgende Fragen an Sie und bitten um deren Beantwortung:

1.) Haben die für die Bewerbung der Stadt Hannover als Austragungsort von EM-2024-Spielen zuständigen Stellen die medial kontrovers diskutierten Verpflichtungserklärungen unterschrieben?

2.) Welche Stelle(n), Behörde(n) oder Amt/Ämter der Stadt Hannover waren für den Bewerbungsvorgang zuständig?

3.) Ist eine rechtliche Überprüfung der Verpflichtungserklärungen vorgenommen worden und falls ja, durch wen/welche Stelle und mit welchem Ergebnis?

4.) Halten/hielten Sie es für denkbar und möglich, die eingegangenen Verpflichtungserklärungen im Falle einer Umsetzung z.B. in Sachen Demonstrationsverbot zu umgehen oder aufweichen zu können?

Gegenüber dem NDR/Panorama hat die Stadt Hannover angeblich erklärt, aufgrund einer UEFA/dem DFB zugesagten Verpflichtung zur Nicht-Beauskunftung von Fragen zur Bewerbung keine Aussagen hierzu zu tätigen.

Offenbar interpretieren andere Städte (z.B. Hamburg, Leipzig, Bremen) die Zusammenarbeit mit den Fußballverbänden deutlich anders und geben sehr wohl Auskünfte zur Sache, ohne dafür angegriffen oder haftbar gemacht zu werden.

Insofern möchten wir um die Beantwortung der obigen Fragen bitten.

Vielen Dank für Ihre Arbeit und viele gute Grüße,


2.10.2017 - Presseanfrage an den DFB


Sehr geehrte Damen und Herren,

im "Code of Conduct" des DFB zum Nationalen Bewerbungsverfahren um die EM 2024 heißt es in der Präambel an allererster Stelle:

"Der DFB will seine Bewerbung als Ausrichter der UEFA EURO 2024 transparent und fair gestalten."

Können Sie uns mit Blick darauf mitteilen, inwiefern der DFB keine Antworten auf unsere sechs Fragen vom 22.9.2017, noch nicht einmal auf einzelne dieser Fragen erteilen möchte?

Andernfalls ist es nicht möglich, für diese Haltung Verständnis zu haben bzw. zu erzeugen, wie von Ihnen gewünscht.

Vielen Dank und viele gute Grüße,


4.10.2017 - Antwort von TI


Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihre Geduld, anbei die ausstehenden Antworten von xxx.

Beste Grüße
xxx

xxx
Leitung Politik & Kommunikation
Stellvertretende Geschäftsführerin


+++

a.) Das bedeutet aber immerhin, dass Ihnen die Verpflichtungserklärung, um die nun gestritten wird, vorlag und vorliegt, oder?

Wir haben online Zugang zu einem umfangreichen Unterlagenpaket, es war und ist aber nicht unsere Aufgabe, jedes einzelne Dokument anzuschauen oder gar zu prüfen. Dies wäre ehrenamtlich gar nicht leistbar und ist auch nicht nötig, um eine Einschätzung zu dem Auswahlverfahren abzugeben.


Transparency Deutschland hat zu keiner der gestellten Anforderungen eine Bewertung abgegeben, wir haben lediglich das Auswahlverfahren als solches begleitet. Im Rahmen dessen ist uns nicht bekannt geworden, dass irgendeine der 14 beteiligten Städte verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht hat. Es wäre Sache der jeweiligen Rechtsämter gewesen, hier auf Probleme hinzuweisen.
b.) Wie würden Sie sich angesichts der aktuellen Informationen Ihre eigenen Forderungen zu "umfassender Transparenz und Compliance in der Bewerbungsphase" sowie zur "Wahrung von Menschenrechten" erfüllt sehen?

Wir haben im letzten Quartal 2016 als Partner der Sport and Rights Alliance mit der UEFA über die Anforderungen im Bewerbungsverfahren zu Menschenrechten und Anti-Korruption verhandelt. Dabei ist unseren Forderungen weitgehend stattgegeben worden, so umfangreich sind derartige Vorgaben bislang noch in keinem Ausschreibungsverfahren auf internationaler Ebene enthalten gewesen: https://www.transparency.org/news/pressrelease/uefa_incorporates_human_rights_anti_corruption_criteria_into_bidding_requir

Auf dieser Grundlage nehmen wir zu den beiden angesprochenen Punkten wie folgt Stellung:


1. Transparenz

Wir haben der UEFA empfohlen, alle Unterlagen öffentlich zu machen, soweit nicht datenschutzrechtliche Vorschriften und/oder schützenswerte sonstige rechtliche Interessen dem entgegenstehen. Dem ist sie weitgehend, aber nicht im vollen Umfang gefolgt. Das jetzige Vorgehen ist ein großer Fortschritt gegenüber früheren bzw. den Verfahren bei anderen Sportorganisationen, erfüllt aber noch nicht alle unsere Vorstellungen.


2. Wahrung von Menschenrechten

Die UEFA verlangt in Sector 3 der Ausschreibung (siehe Anlage, Seiten 5/6) von den Bewerbern die Beachtung internationaler Konventionen betr. Menschenrechte sowie die Implementierung umfassender Compliance-Maßnahmen zur Einhaltung der nationalen Gesetze. Es ist schon von daher absurd anzunehmen, dass die UEFA gleichzeitig vom DFB und den Spielorten einen Verstoß gegen das Grundgesetz erwartet. Zu den international anerkannten Menschenrechten gehören Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit. Zudem mussten alle Bewerberstädte zum Sector 3 eine Garantie zum Nachhaltigkeitskonzept unterzeichnen (siehe hier Seite 9: https://www.dfb.de/fileadmin/_dfbdam/137126-2017-05-19_Anhang_I_-_DFB-Bewerbungsreglement_neu.pdf). In dieser Garantie werden die UN Guiding Principles for Business and Human Rights in Bezug genommen. Die Compliance soll ausdrücklich auch die "sorgfältige Prüfung von Risiken bezogen auf Menschenrechte" umfassen. Wir sehen damit unsere Forderungen zu Menschenrechten erfüllt. Außerdem verweisen wir nochmals darauf, dass von 14 Städten 13 keine verfassungsrechtlichen Bedenken hatten und auch Bremen diese im Verfahren nicht geäußert hat.


c.) Ist Ihnen nicht bekannt, dass die Stadt Bremen die Verpflichtungserklärung für unzulässig erachtet hat oder wann wurde Ihnen diese Haltung bekannt?

Das haben wir den Medien entnommen - die Meldungen kamen unseres Wissens in der Woche nach dem 15. September, d.h. nach der Entscheidung des DFB-Präsidiums. Unseres Wissens wurde im laufenden Verfahren keine Frage danach gestellt, wir haben die uns vorliegenden Fragen und Antworten daraufhin auch nochmals durchgesehen. Vorsorglich können Sie aber auch den DFB und vor allem die Stadt Bremen befragen. Wenn Bremen tatsächlich ein verfassungsrechtliches Problem gesehen hat, ist es verwunderlich, dass die Stadt nicht sofort und deutlich darauf hingewiesen hat. Das hätte schon die Fairness in so einem Verfahren gegenüber dem DFB und die Kollegialität gegenüber den anderen Städten verlangt.


Es stand im Übrigen jeder Stadt frei, die zur Verfügung gestellten Entwürfe so abzuändern, dass sie eventuellen rechtlichen Bedenken Rechnung tragen.
d.) War diese Freiheit irgendwo so ausdrücklich eingeräumt worden?

Wo das genau steht, fragen Sie bitte den DFB. Es gab von mehreren Städten Änderungen an verschiedenen Unterlagen/Erklärungen. Insofern sollte auch Bremen das gewusst haben - im Übrigen hat Bremen ja die Abänderung vorgenommen, sie sind also davon ausgegangen, dass das möglich ist.


Soweit Vertrags-Entwürfe nicht veröffentlicht sind, ist es dem DFB als Bewerber laut Bewerbungsreglement der UEFA nicht gestattet, diese seinerseits öffentlich zu machen. Deshalb können auch wir über die obigen Links hinaus keine weiteren Informationen zur Verfügung stellen.
e.) In den von Ihnen verlinkten Unterlagen sind keinerlei Aussagen zu den nun bekannt gewordenen Verpflichtungserklärungen in Bezug auf Einschränkung/Verneinung der Versammlungsfreiheit im Zuge der geplanten EM-Spiele zu finden. Wie bewerten Sie diesen Umstand in Bezug auf die Forderung nach Offenheit und Transparenz?

Eine "Verneinung der Versammlungsfreiheit" ist uns nicht bekannt. Im Übrigen siehe bitte Antwort unter b.


6.10.2017 - (Im wesentlichen) Nicht-Antwort von der Stadt Hannover


Guten Tag Herr xxx,

die Bearbeitung der Bewerbung erfolgte bei der Landeshauptstadt Hannover im Büro des Oberbürgermeisters, im Bereich Eventmanagement in Zusammenarbeit mit dem Fachbereichen Sport, Tiefbau, Wirtschaft, Finanzen sowie Recht. Involviert waren ferner die Hannover Marketing & Tourismus Gesellschaft HMTG, der Hannover Airport, über die HMTG etliche Hotels sowie der Niedersächsische Fußballverband NFV. Und natürlich die HDI Arena GmbH.

Zu Inhalten der Bewerbung und deren Bearbeitung äußern wir uns nicht und halten uns damit an die mit dem DFB getroffenen Vereinbarungen.

Mit freundlichen Grüßen

xxx
Pressesprecher
Landeshauptstadt Hannover
Trammplatz 2
30159 Hannover


4.4.2024 - Presseanfrage an das BMI


Sehr geehrte Damen und Herren,

im Zuge der Vorbereitung eines Beitrags bitten wir um Informationen darüber, ob und in welchem Umfang das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit im Zusammenhang mit der bevorstehenden Fußball-Europameisterschaft 2024 (UEFA EURO 2024) eingeschränkt werden wird.

Es wird bundesweit zehn Stadien als Austragungsspielorte geben (Berlin, Dortmund, Düsseldorf, Frankfurt, Gelsenkirchen, Hamburg, Köln, Leipzig, München und Stuttgart [1]) sowie zahlreiche Public Viewing Gelegenheiten.

Gibt es also bspw. Verträge mit der/den austragenden Organisation(en), die die Versammlungsfreiheit in diesen Kontexten ggf. einschränkt oder mit Regeln belegt?

Falls ja: Um welche Einschränkungen geht es dabei, wo und wann sind diese manifestiert worden, wo sind sie durch die Öffentlichkeit nachvollziehbar einzusehen?

Vielen Dank und viele gute Grüße,


4.4.2024 - Antwort vom BMI


Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihre Anfrage! Als ein Sprecher des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) kann ich Ihnen folgendes mitteilen:

Das Versammlungsrecht und das Ordnungsrecht fallen in die Zuständigkeit der Länder bzw. der jeweiligen Kommunen. Bitte richten Sie Ihre Frage an die Innenministerien der Länder bzw. direkt an die Gastgeberstädte ("Host Cities"). Planungen, die Versammlungsfreiheit während der UEFA EURO 2024 einzuschränken, sind dem BMI jedenfalls nicht bekannt.

Freundliche Grüße
im Auftrag

xxx Pressestelle | Pressesprecher
Bundesministerium des Innern und für Heimat


5.4.2024 - Presseanfragen an die Innenministerien der Bundesländer mit Austragungsstandorten


[Die nachfolgende PA ging an die Innenministerien/-senate der folgenden Bundesländer: Berlin, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Hamburg, Sachsen, Bayern, Baden-Württemberg]

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Zuge der Vorbereitung eines Beitrags bitten wir um Informationen darüber, ob und in welchem Umfang das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit im Zusammenhang mit der bevorstehenden Fußball-Europameisterschaft 2024 (UEFA EURO 2024) eingeschränkt werden wird.

Bezug ist eine öffentliche Thematisierung dieser Fragen aus dem September 2017.

Es wird bundesweit zehn Stadien als Austragungsspielorte geben - auch in Ihrem Bundesland - sowie zahlreiche Public Viewing Gelegenheiten.

Gibt es also bspw. Verträge oder Abmachungen mit der/den austragenden Organisation(en), die die Versammlungsfreiheit in diesen Kontexten ggf. einschränken oder mit Regeln belegen?

Falls ja: Um welche Einschränkungen geht es dabei im Einzelnen, wo und wann sind diese manifestiert worden, wo sind sie durch die Öffentlichkeit nachvollziehbar einzusehen?

Vielen Dank und viele gute Grüße,


5.4.2024 - Presseanfrage an den DFB


Sehr geehrte Damen und Herren,

im Zuge der Vorbereitung eines Beitrags bitten wir um Informationen darüber, ob und in welchem Umfang das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit im Zusammenhang mit der bevorstehenden Fußball-Europameisterschaft 2024 (UEFA EURO 2024) eingeschränkt werden wird.

Bezug ist die schon vor Jahren vorausgegangene Presseberichterstattung aus dem September 2017.

Es wird bundesweit zehn Stadien als Austragungsspielorte geben (Berlin, Dortmund, Düsseldorf, Frankfurt, Gelsenkirchen, Hamburg, Köln, Leipzig, München und Stuttgart), dazuzahlreiche Public Viewing Gelegenheiten.

Gibt es also bspw. Verträge oder Vereinbarungen, die die Versammlungsfreiheit in diesen Kontexten ggf. einschränken oder mit Regeln belegen?

Falls ja: Um welche Einschränkungen geht es dabei, wo und wann sind diese manifestiert worden, wo sind sie durch die Öffentlichkeit nachvollziehbar einzusehen?

Vielen Dank und viele gute Grüße,


Antworten zu den Anfragen vom 5.4.2024


5.4.2024 - (Nicht-)Antwort vom Berliner Senat


Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir nehmen uns Ihrer Presseanfrage gerne an. Bitte übersenden Sie uns jedoch vorab einen geeigneten Nachweis über Journalistische Betätigung in Form des bundeseinheitlichen Presseausweises und aussagekräftige Arbeitsproben bisheriger journalistischer Arbeit.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Senatsverwaltung für Inneres und Sport


5.4.2024 - Antwort aus Sachsen


Sehr geehrter Herr xxx,

bezüglich Ihrer Anfrage kann mitgeteilt werden, dass zum jetzigen Zeitpunkt für die Fußball-Europameisterschaft 2024 keine Einschränkungen der Versammlungsfreiheit vorgesehen sind. Generell sind die Versammlungsbehörden, in Sachsen die Kreispolizeibehörden, originär für Versammlungen zuständig.

Mit freundlichen Grüßen

xxx

Sachbearbeiter

SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN


8.4.2024 - Antwort aus Bayern


Sehr geehrter Herr xxx,

Vereinbarungen im Sinne der Fragestellung sind uns nicht bekannt.

Mit freundlichen Grüßen

xxx
Stellvertretende Pressesprecherin

Bayer. Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration


8.4.2024 - Antwort aus Hamburg


Sehr geehrter Herr xxx,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Es gilt das Versammlungsgesetz.

Mit freundlichen Grüßen

i.A.

xxx
Pressesprecher der Behörde für Inneres und Sport

Freie und Hansestadt Hamburg


9.4.2024 - Antwort aus Baden-Württemberg


Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Versammlungsfreiheit ist für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung von elementarer Bedeutung. Pauschale Vereinbarungen oder sonstige generelle Regelungen zur Beschränkung der Versammlungsfreiheit im Zusammenhang mit der bevorstehenden Fußball-Europameisterschaft 2024 (UEFA EURO 2024) sind deshalb in Baden-Württemberg nicht vorgesehen, zumal solche vor dem Hintergrund der herausragenden Bedeutung der Versammlungsfreiheit verfassungsrechtlich bedenklich wären. Im Einzelfall kann zur Abwendung von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung eine örtliche oder zeitliche Beschränkung einer Versammlung in Betracht zu ziehen sein. Eine entsprechende Entscheidung liegt im Ermessen der zuständigen Behörden unter Abwägung aller betroffenen Grundrechtsgüter sowie unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit.

Mit freundlichen Grüßen
xxx

Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg


9.4.2024 - Antwort vom DFB


Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Sämtliche Verpflichtungen der Host Cities gegenüber der UEFA stehen selbstverständlich immer unter dem Vorbehalt der Vereinbarkeit mit geltendem Recht. Auf Basis der zwischen UEFA und Host Cities bestehenden Vereinbarungen wird die Versammlungsfreiheit nicht eingeschränkt. Versammlungen können nach den geltenden Gesetzen durchgeführt werden.

Die entsprechenden "Tournament Requirements" finden Sie unter dem folgenden Link: https://www.uefa.com/MultimediaFiles/Download/OfficialDocument/uefaorg/Regulations/02/46/30/61/2463061_DOWNLOAD.pdf

Freundliche Grüße
Ihr DFB-Team


16.4.2024 - Antworten aus Nordrhein-Westfalen


Sehr geehrter Herr xxx,

danke für Ihre Anfrage.
Gerne möchte ich Ihnen als „ein Sprecher des NRW-Innenministeriums“ wie folgt antworten:

Eine Einschränkung der Versammlungsfreiheit ist grundsätzlich nicht möglich.

Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gehört zu den elementaren Gewährleistungen des freiheitlichen demokratischen Rechtsstaates und schützt grundsätzlich die gesamte Bandbreite des politischen Meinungsspektrums, einschließlich seiner kollektiven Kundgabe. Ein versammlungsbehördliches Einschreiten, mit dem eine (kollektive) Meinungsäußerung beschränkt werden soll, ist daher erst zulässig, wenn sich tatsächliche Anhaltspunkte dafür ergeben, dass sich mit Durchführung der angezeigten Versammlung eine unmittelbare Gefährdung für die öffentliche Sicherheit ergibt.

Dabei ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Beschränkende Verfügungen sind einem als ulitma ratio in Betracht zu ziehenden Verbot oder einer Auflösung einer Versammlung vorzuziehen.

Ergeben sich für den Einzelfall in der Betrachtung der sich der zuständigen Versammlungsbehörde bietenden Gesamtlage z.B. besondere Gefahrensituationen, so sind die Polizeibehörden auch zu Zeiten der Fußball-EM 2024 gehalten, die zur Gefahrenabwehr nötigen Maßnahmen zu ergreifen, um dieser Gefahr wirksam zu begegnen.

Mit freundlichen Grüßen

xxx
Ministerbüro
Sprecher für Polizeiangelegenheiten


17.4.2024 - Nachfragen an den DFB


Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank soweit. Erlauben Sie uns folgende Nachfrage für die Vorbereitung unseres Beitrags:

In dem von ihm verlinkten Dokument findet sich im Anhang der "Sector 04 — Legal Matters" und dort im Kapitel 5 unter der Überschrift "Prevention of Ambush Marketing and rights protection committee" eine Passage zur Einschränkung der Versammlungsfreiheit in den sog. "clean zones" rund um die Stadien, in denen die EM-Fußballspiele stattfinden. (Siehe Seiten 35f. des verlinkten pdf-Dokuments.)

Unsere Fragen dazu:

1.) Gibt es eine deutsche Übersetzung dieser Passagen? Immerhin findet die EM (auch) in Deutschland statt.

2.) Sind die hier aufgeführten Vorgaben und Regeln aktuell und finden daher Anwendung?

3.) Wie stehen Sie zu den Vorwürfen, dass sich diese Regelungen nicht mit der Rechts- und Lebenspraxis der Versammlungsfreiheit vereinbaren lassen, wie sie bspw. aus Art. 8 GG erwächst bzw. dieses Grundrecht darin manifestiert wird?

Wir bitten um Rückmeldung bis zum 23.4.2024.

Vielen Dank und viele gute Grüße,


22.4.2024 - Antwort vom DFB


Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihre Nachfragen. Unsere Antworten anbei.

1.) Gibt es eine deutsche Übersetzung dieser Passagen? Immerhin findet die EM (auch) in Deutschland statt.

Nein, da sich die Requirements im Bewerbungsverfahren an alle möglichen Bewerber aus den europäischen Nationalverbänden richten.

2.) Sind die hier aufgeführten Vorgaben und Regeln aktuell und finden daher Anwendung?

Die Requirements geben im Bewerbungsverfahren den grundsätzlichen Rahmen einer Bewerbung vor. Die operative Ausgestaltung erfolgt in Absprache mit den Städten und jeweiligen Behörden auf der Basis des geltenden Rechts.

3.) Wie stehen Sie zu den Vorwürfen, dass sich diese Regelungen nicht mit der Rechts- und Lebenspraxis der Versammlungsfreiheit vereinbaren lassen, wie sie bspw. aus Art. 8 GG erwächst bzw. dieses Grundrecht darin manifestiert wird?

Die konkrete Umsetzung der Vorgaben für das Rechteschutzprogramm erfolgt stets auf Basis des geltenden Rechts. Eine Einschränkung der Versammlungsfreiheit ergibt sich dadurch nicht. Siehe beispielsweise die EURO 2020 am Spielort München, wo im Zuge der "Regenbogen"-Diskussion Versammlungen und Demonstrationen im Umfeld der Arena durchgeführt wurden.

Freundliche Grüße

Ihr DFB-Team


23.4.2023 - Eine Nachfrage an den DFB


Sehr geehrte Damen und Herren,

in den "Requirements" heißt es an der von uns benannten Stelle auszugsweise:

"The relevant Authorities in the Host Country and in the Host Cities (including, city Authorities, police, legal prosecutors or courts, customs and the IP and trade mark office) must be enabled and empowered to protect UEFA’s intellectual property rights, (...) In particular, the relevant Authorities in the Host Country and in the Host Cities must take all necessary actions (whether before, during or after UEFA EURO 2024) to prevent Ambush Marketing and Counterfeit activities including by preventing (...) political and/or religious demonstrations; (...)"

Diese Regelung würde dem Art. 8 GG widersprechen. Interpretieren wir Ihre Antworten dann also wie folgt richtig, wenn wir davon ausgehen, dass dieser Teil der "Requirements" ungültig bzw. nichtig ist?

Wir würden uns über eine solche Klarstellung freuen, weil wir passgenau dazu berichten möchten.

Vielen Dank und viele gute Grüße,


26.4.2024 - Antwort vom DFB


Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank.

Wie von Ihnen bereits zitiert, ist eine Einschränkung von politischen und/oder religiösen Demonstrationen stets im Kontext der Verhinderung von Ambush Marketing und Fälschungen zu betrachten und nicht davon gelöst. Von einer Ungültigkeit oder Nichtigkeit der Regelung kann daher nicht die Rede sein. Wie erwähnt, wurden diese Regelungen aus den Requirements, die selbstverständlich nur im Einklang mit geltendem Recht umzusetzen sind, im weiteren Verlauf der Vorbereitung seit dem Start des Bewerbungsprozesses und im Gespräch mit den Städten konkretisiert. Beachten Sie bitte zuden, dass größere Demonstrationen im Stadionumfeld auch vor dem Hintergrund sicherheitstechnischer Erwägungen betrachtet und von den Sicherheitsbehörden entsprechend behandelt werden, ohne etwaige Vorgaben zum Rechteschutz in Betracht zu ziehen.

Freundliche Grüße

Ihr DFB-Team


Bearbeiten - Versionen - Druckansicht - Aktuelle Änderungen - Suchen
Zuletzt geändert am 30.04.2024 08:51 Uhr