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Ueberbeschilderung-VUE-Polizei-Hannover


21.6.2021 - Beschwerde an die LfD Niedersachsen


Sehr geehrte Damen und Herren,

ausgelöst durch ein Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichts Hannover in 2011 begann die Polizeidirektion Hannover damit, die mittels ihrer stationären Videokameras potentiell überwachten Bereiche des öffentlichen Raums (mehr oder weniger) zu kennzeichnen. Verursacht durch sich fortsetzende Kritik und ein weiteres Gerichtsverfahren, das erst 2020 vor dem Oberverwaltunsgericht Lüneburg endete (Az. 11 LC 149/16) hantierte die Behörde in diesem Zusammenhang mit insgesamt vier verschiedenen Kennzeichungsvarianten:

1) Hochformatige Aufkleber an Stahl- und Beton-Pfosten in zwei verschiedenen Größen (ab 2011/2012).

2) Querformatige Blechschilder an wenigen bestimmten, nach nicht bekannt gewordenen Kriterien ausgewählten Standorten (ab 2012).

3) Hochformatige DIN-A4-große Aufkleber an Stahl- und Beton-Pfosten (Ende 2019, Anfang 2020).

4) Querformatige Blechschilder als Ersatz zu 3. in Folge des OVG-Urteils aus dem Oktober 2020 (Anfang 2021).

Die Polizeidirektion führt seit 2012 eigenen Angaben zufolge ein Kataster über die von ihr angebrachten Kennzeichnungen (Quelle: Niederschrift einer mündlichen OVG-Verhandlung vom 21.1.2020) und führt darüber hinaus angeblich zweimal jährlich (jeweils zum 1.3. und zum 1.9. eines Jahres) eine vollständige Überprüfung aller Kennzeichnung auf Vorhandensein und Beschädigungen derselben durch (Quelle: Internes Dokument der Polizeidirektion zur 10. Fortschreibung der Lage zur Überprüfung der Regelung zum Betrieb und zur Nutzung der Polizeikameras vom 19.12.2019).

Hiermit lege ich Beschwerde ein, dass die Polizeidirektion Hannover die Kennzeichnung ihrer Videoüberwachungskameras nur halbherzig durchführt, insbesondere alte Schilder bzw. Aufkleber an Stellen, die ehemals videoüberwacht waren, dieses inzwischen aber nicht mehr sind, nicht oder nur unvollständig entfernt, was vermuten lässt, dass das polizeieigene Kataster und die halbjährlichen Überprüfungen nicht sorgfältig geführt bzw. durchgeführt wurden und werden.

Eine solche "Über-Kennzeichnung" findet allerdings auch im Zusammenhang mit (noch) existierenden Überwachungskameras der Polizei statt.

Beispielhaft - und alles andere als abschließend - möchte ich diese Behauptungen belegen und Sie als zuständige Behörde darum bitten, sich der Beschwerde anzunehmen, die Sachlage zu prüfen und die Polizeidirektion Hannover dazu aufzufordern, unzulässige und unrichtige Kennzeichnungen endlich entfernen zu lassen, weil diese sonst eine Selbstbeschränkung in der Wahrnehmung von Grund- und Freiheitsrechten bei denjenigen führen kann, die diese Kennzeichnungen lesen und ernst nehmen.

Bisherige - nicht wenige - Versuche, die Polizei auf diese Mißstände hinzuweisen, waren leider erfolglos.

Es kann nicht richtig sein, dass mir und anderen Menschen als Nutzer*innen des öffentlichen Raums in Einzelfällen der Eindruck vermittelt wird, dass man sich möglicherweise im Erfassungsbereich polizeilicher Videoüberwachung befindet, wenn dieses faktisch gar nicht der Fall ist. "Überbeschilderungen" müssen konsequent beseitigt oder korrigiert werden.

Exemplarische Beispiele für Kennzeichnungen von Orten, an denen tatsächlich keine Videoüberwachung durch die Polizei erfolgt mit Bezug auf die obige Nummerierung von Kennzeichnungsarten:

Ad 1) Limmerstraße, Fahrtrichtung Ost, vor der Auffahrt auf den Westschnellweg in Fahrtrichtung Süden.

Hier handelt es sich um den Hinweis auf eine noch existierende Überwachungskameras, die allerdings inzwischen nicht mehr von der Polizei betrieben wird.

Position: https://www.openstreetmap.org/?mlat=52.3749&mlon=9.6959#map=16/52.3749/9.6959

Bild der Situation:

Ad 2) Schiffgraben, Fahrrichtung Südwest, vor der Kreuzung zur Berliner Allee.

An dieser Stelle lässt sich keine Überwachungskamera (mehr) ausmachen.

Position: https://www.openstreetmap.org/?mlat=52.3759&mlon=9.7518#map=16/52.3759/9.7518

Bild der Situation:

Ad 4) Seilwindergasse, Gehrichtung Südwest in Richtung Schmiedestraße.

Das Hinweisschild suggeriert, dass die gesamte Seilwindergasse polizeilich videoüberwacht sei, was selbst nach eigenen Angaben der Polizei Hannover nicht der Fall ist. Mutmasslicherweise soll das Schild auf den Erfassungsbereich einer Polizeikamera an der Ecke Karmarschstraße/Marktstraße hinweisen. Dieser kann jedoch - wenn überhaupt - erst am Ende der Seilwindergasse beginnen, an der Schmiedestraße.

Position: https://www.openstreetmap.org/?mlat=52.3729&mlon=9.7368#map=16/52.3729/9.7368

Bild der Situation:

Weitere Beispiele insbesondere zu 1), aber auch zu 4) ließen sich anfügen. Ich sehe es allerdings nicht als meine Aufgabe an, eine abschließende Katastierung unrichtiger Polizei-Kennzeichnungen zu erarbeiten und durchzuführen.

Über eine Rückmeldung von Ihnen würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank für Ihre Arbeit und viele gute Grüße,


1.4.2023 - Antwort/Stellungnahme an die LfD Niedersachsen


Ihr Zeichen: LfD1.12M-23/104

Sehr geehrter Herr xxx,

ich habe heute Ihre Stellungnahme zu meiner Beschwerde erhalten und daher zunächst einmal vielen Dank für Ihre Arbeit in dieser Sache.

Der Vollständigkeit halber: Meine Beschwerde habe ich bereits am 2.6.2021 an die LfD Niedersachsen mittels E-Mail versendet, doch scheint sie dort nicht angekommen oder nicht entschlüsselt worden zu sein, wovon ich bis zum Februar 2023 allerdings nichts wusste.

Ich freue mich, dass die PD Hannover nun auf Ihre Intervention hin an den beispielhaft genannten Stellen soweit wie von Ihnen beschrieben tätig geworden ist und Über-Kennzeichnungen von Videoüberwachung abgebaut hat, nachdem Sie die Jahre zuvor meine diesbezüglich direkt an die Polizei gerichteten Hinweise und Bitten ignoriert hat.

Ich gehe davon aus, dass die PD Hannover die Beschilderungspläne zu aktuell betriebenen Kameras korrekt führt, stelle davon aber unabhängig fest, dass sie keinen Überblick über ihre Kennzeichnung zuvor betriebener Kameras hat. Insofern bleibe ich dabei, dass sie - anders als von ihr selber dargelegt - in diesen Fällen eben keine "ordnungsgemäße" Buchführung ihrer Beschilderung durchgeführt hat.

Von alledem unabhängig möchte ich zu zwei Punkten Stellung beziehen:

I.) Umfang der Überkennzeichnung polizeilicher Videoüberwachung in Hannover

Aus meiner Beschwerde vom 2.6.2021 zitiert:

"Beispielhaft - und alles andere als abschließend - möchte ich diese Behauptungen belegen und Sie als zuständige Behörde darum bitten, sich der Beschwerde anzunehmen, die Sachlage zu prüfen und die Polizeidirektion Hannover dazu aufzufordern, unzulässige und unrichtige Kennzeichnungen endlich entfernen zu lassen, weil diese sonst eine Selbstbeschränkung in der Wahrnehmung von Grund- und Freiheitsrechten bei denjenigen führen kann, die diese Kennzeichnungen lesen und ernst nehmen. (...) Weitere Beispiele insbesondere zu 1), aber auch zu 4) ließen sich anfügen. Ich sehe es allerdings nicht als meine Aufgabe an, eine abschließende Katastierung unrichtiger Polizei-Kennzeichnungen zu erarbeiten und durchzuführen."

Dazu stehe ich nach wie vor. Ich bin der Meinung, dass es Aufgabe und Arbeit der Polizei sein muss, alle bisherigen Standorte auf Über-Kennzeichnung zu überprüfen, aber nicht meine. Die von mir genannten Beispiele sind - ich wiederhole mich - rein exemplarisch aber nicht abschließend gewesen.

Deswegen bitte ich Sie, die PD Hannover zu einer ebensolchen umfassenden und abschließenden Überprüfung aufzufordern.

II.) Zur Zurückweisung meiner Beschwerde zur Ausführung/Plazierung der Kennzeichnung zur Polizeikamera Karmarschstraße-Marktstraße

Ich begrüße die Aussage der PD Hannover und stimme ihr zu:

"Der Anbringungsort [...] des Hinweisschildes solle den Passanten ermöglich, rechtzeitig, noch vor Betreten des überwachten Bereichs, dem Erkennen und Identifizieren durch die Videoüberwachung auszuweichen und einen anderen Weg zu wählen."

Unter Berücksichtigung diese Grundsatzes stelle ich dreierlei fest:

II.a) Wie aus Ihrer Karte deutlich wird markiert die Polizei die gesamte Seilwindergasse als polizeilich videoüberwacht. Das ist eindeutig aber nicht der Fall. Dieses eine Schild (auch hierzu ließen sich weitere Beispiele anderer Schilder an diesem und an anderen Kamerastandorten benennen!) muss also an einer anderen Stelle der Seilwindergasse, idealerweise erst direkt kurz vor der Schmiedestraße angebracht werden, damit hier nicht unnötigerweise Überwachungsdruck aufgebaut wird.

Es ist richtig, dass diese Fragen in der Verhandlung vom OVG Lüneburg seinerzeit leider nicht behandelt worden sind, weil sich dieses nur auf Ausführung der Kennzeichnung selber konzentriert und beschränkt hat. Die Unsinnigkeit und Unrichtigkeit der bestehenden Plazierung der benannten Kennzeichnung ist jedoch davon auch unabhängig logisch nachvollziehbar ... wie ich finde.

Insofern bestehe ich weiterhin darauf, dass mindestens dieses in dieser Beschwerde behandelte Schild umgesetzt werden muss und bitte Sie um entsprechenden Hinweis an die PD Hannover.

II.b) Die sich aus dem zitierten Grundsatz erwachsende Forderung nach rechtzeitiger Kennzeichnung, um Passanten ein Ausweichen zu ermöglichen muss logischerweise auch für Teilnehmer am Straßenverkehr und auch an allen anderen Standorten der Polizeikameras gelten.

Mit Blick insbesondere auf die Polizeikameras an vielbefahrenen Straßen wird schnell klar, dass die Polizei diesen Grundsatz selber nicht einhält bzw. beherzt. Heißt: Verkehrsteilnehmer (Kfz, Motorrad, Fahrrad) haben nach Erreichen und Erkennen des VÜ-Kennzeichnungs-Schildes mitunter eben nicht mehr die Möglichkeit, eine Ausweichroute zu wählen. Jedenfalls nicht, ohne andere Verkehrsteilnehmer oder sich selber zu gefährden oder die Vorschriften der StVO zu verletzen.

Auf Wunsch teile ich Ihnen hierfür gerne Beispiele mit, diese lassen sich aber auch so sehr leicht ausmachen.

Deswegen bitte ich Sie, die PD Hannover dazu aufzufordern, die Beschilderung ihrer Überwachungskameras unter Würdigung des oben zitierten Grundsatzes zu überprüfen und zu ergänzen oder zu korrigieren.

II.c) Das Ernstnehmen des von der Polizei zitierten Grundsatzes wirft die grundsätzliche Frage auf, wie es denn zulässig sein kann, dass es im gesamten Stadtzentrum Hannovers keine Ausweichmöglichkeiten mehr gibt es, es sei denn, dass man auf das Betreten des Stadtkerns gänzlich verzichtet. Die Unterstellung, dass allen Passanten, die der polizeilichen Videoüberwachung ausweichen wollen, das Betreten der Innenstadt Hannovers unmöglich sein darf, diese Unterstellung wäre jedoch unverhältnismäßig.

Daher bitte ich Sie, die PD Hannover dazu aufzufordern, die Dichte der polizeilichen Videoüberwachung zu reduzieren und dadurch überwachungsfreie Innenstadtbereiche ohne Überwachungsdruck wiederherzustellen.

Bei Rückfragen bin ich gerne für Sie da.

Vielen Dank für Ihre Arbeit und viele gute Grüße,


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Zuletzt geändert am 01.04.2023 18:38 Uhr