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VUE-Halle-Saale

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... soll zur losen Sammlung von Informationen und Dokumenten über Videoüberwachung in Halle (Saale) da sein.


Lose Linksammlung



Die Situation der polizeilichen Videoüberwachung im Juli 2016


Videoüberwachung am Markt


Seit 1999 betreibt die für Halle (Saale) zuständige Polizeidirektion sationäre, also dauerhaft aufgebaute Videoüberwachungskameras am großen Markt in der Innenstadt Halles. Zur Zeit können zwei Kameras ausgemacht werden, mindestens eine davon als hochwertige Domkamera aufgeführt. Vermutlich erfolgt die Datenverbindung mit der Leitstelle mittels Richtfunkstrecke.

Von Oktober 2012 bis Januar 2013 keimte im Stadtrat eine Diskussion über den Sinn dieser Kameras auf. Um den Sinn dieser Überwachung zu begründen wurden folgende Zahlen aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) präsentiert:

Jahr / Straftaten am Markt insgesamt / davon aufgeklärte Fälle
2006 / 176 / 62
2007 / 142 / 68
2008 / 161 / 71
2009 / 162 / 91
2010 / 111 / 31
2011 / 91 / 23

Die Zahl der Straftaten soll am Marktplatz zwischen 1999 und 2004 kontinuierlich von 215 auf 43 abgenommen haben. Ein Bezug zur Entwicklung der Straftaten in Halle insgesamt wurde allerdings nicht aufgezeigt bzw. hergestellt - damit ist diese Aussage erstmal wenig wert.

Es soll weniger Raub- und weniger Taschendiebstähle gegeben haben, die Anzahl der Vorfälle mit Körperverletzungen habe dagegen zugenommen!

Untersuchungen zur Frage, inwiefern es zu Verdrängungseffekten gekommen ist wurden nicht angestellt.

Ebenfalls konnte auf die Nachfrage, ob und wie oft Bilder der Überwachungskameras zur Aufklärung von Straftaten konkret und ausschlaggebend beigetragen haben, keine Auskunft erteilt werden.

Insofern erfüllt diese Überwachungsmaßnahme nicht die Bedingungen des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit nach § 5 des sachsen-anhaltinischen Polizeigesetzes (SOG LSA). Dort heisst es nämlich in den Absätzen 1 und 3:

(1) Von mehreren möglichen und geeigneten Maßnahmen haben die Sicherheitsbehörden oder die Polizei diejenigen Maßnahmen zu treffen, die den Einzelnen und die Allgemeinheit voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigen.
(3) Eine Maßnahme ist nur so lange zulässig, bis ihr Zweck erreicht ist oder sich zeigt, dass er nicht erreicht werden kann.


Fragwürdige Gesetzesgrundlage zur polizeilichen Videoüberwachung


Im Übrigen ist die Verfassungsmäßigkeit des § 16 Absatz 2 SOG LSA fragwürdig. Dieser Absatz regelt/erlaubt die Durchführung polizeilicher Videoüberwachung öffentlicher Plätze in Sachsen-Anhalt. Entsprechend dieses Paragraphen darf die Polizei generell und grundsätzlich immer dann Videoüberwachung betreiben, wenn es sich bei den abgefilmten Orten um solche handelt, "von denen aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte erfahrungsgemäß anzunehmen ist, dass dort Personen Straftaten verabreden oder verüben oder verabreden."

Mit dieser Beschreibung wäre eine nahezu flächendeckende Videoüberwachung zulässig, die aber nicht mit dem auf den Artikeln 1 und 2 des Grundgesetzes basierenden Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu vereinbaren wäre.


Videoüberwachung in Halle-Neustadt "Am Treff"


Mit Verweis auf "Überfälle, Schlägereien und Sachbeschädigungen" in der Nähe eines Einkaufszentrums in Halle-Neustadt und mit Bezug auf (zahlenmäßig nicht öffentlich gewordenen!) Straftat-Statistiken 2013/2014 wurde im Februar 2015 eine Videoüberwachungsanlage eingerichtet.

Es handelt sich dabei um eine einzelne Kamera.

Die folgenden in diesem Zusammenhang beschriebenenRandbedingungen gelten vermutlich auch für die anderen Polizeikameras in Halle:

  • Darstellung der Kamerabilder in Echtzeit auf einem Monitor (einem einzigen?) im Polizeirevier Halle. Unklar ist: Wird der Monitor/werden die Monitore von einem Polizeibeamten durchgängig ausgewertet? 24/7-Betrieb?
  • Die Bilder der Kameras werden aufgezeichnet.
  • Eine Löschung der Bilder erfolgt automatisiert nach 72 Stunden, sofern vorher keine besondere Datensicherung erfolgt.
  • Es gibt eine "wiederkehrende rechtliche Prüfung" der Anlage. In welchem Turnus diese durchgeführt wird und wie sie sich im Detail gestaltet, ist leider nicht bekannt.

Einem Zeitungsbericht zufolge hat es schon einmal zwischen 2005 und 2007 eine Videoüberwachungsstelle an gleicher oder ähnlicher Stelle gegeben. Genauere Details dazu sind nicht bekannt.


Videoüberwachung am Riebeckplatz


Nahe des Hauptbahnhofes befindet sich ein belebter Durchgang, der Riebeckplatz mit einigen kleinen Einkaufsmöglichkeiten. Am Platz fahren viele Straßenbahnen, jeglicher Fußverkehr vom Hauptbahnhof und ZOB in Richtung Innenstadt/Markt führt über diesen Platz.

Im November 2015 wurden auf einem Hochhaus am Riebeckplatz zwei hochwertige, vermutlich hochauflösende Domkameras installiert.

Mitte 2016 wurde eine dritte Domkameras an einem Laternenmasten nachgerüstet - das allerdings ohne öffentliche Information oder Begründung!

Sowieso informiert die Polizei Sachsen-Anhalt auf ihren Internetseiten gar nicht über deren Videoüberwachungsmaßnahmen. (Anders als in anderen Bundesländern!)

Ausgangspunkt für die Videoüberwachung war vermutlich ein offen betriebener Drogenhandel am Platz. Die Drogenszene scheint sich nach der Installation der Kameras in benachbarte, von den Kameras nicht erfasste Bereiche zurückgezogen zu haben. Ein klassischer Fall des Verdrängungseffekts. Zugrundeliegende Probleme wurden nicht angegangen und nicht gelöst.


Beschilderung


Die Beschilderung weist die Fußgänger in Form von Blechschildern und großformatigen Aufklebern darauf hin, dass sie einen videoüberwachten Bereich passieren bzw. betreten.

  • Die Fußgänger werden allerdings nicht darauf hingewiesen, wann sie den videoüberwachten Bereich wieder verlassen. Es verbleibt also ein dauerhaftes Gefühl des Überwachtwerdens. Bei der Beschilderung von Fußgängerzonen wird schließlich auch darüber informiert, wenn eine solche endet. Warum also nicht auch bei der Beschilderung videoüberwachter Zonen?
  • Ebenso unklar bzw. fragwürdig ist zum einen, warum die Autofahrer der benachbarten Straßen nicht (rechtzeitig) über die Überwachung informiert werden. Denn die Fahrzeuge können mutmasslicherweise ebenfalls identifizierbar überwacht und aufgezeichnet werden.
  • Schließlich sind potentiell mit-überwachte Bereiche (wie z.B. der ZOB und dem Riebeckplatz benachbarte Bereiche) nicht ausgeschildert. Eine unzulässige Praxis.


Diskussion um Ausweitung der polizeilichen Videoüberwachung in 2016


Anfang 2016 flammte nach den Vorfällen in der Silvesternacht in Köln auch in Halle eine - relativ sinnfreie und zusammenhanglose - Diskussion auf, ob nicht weitere öffentliche Plätze videoüberwacht werden müssten.

Forderungen nach einer Videoüberwachung vor dem ehemaligen Maritim-Hotel, das als Flüchtlingswohnheim dient, wurde seitens der Polizei eine Absage erteilt. An dieser Stelle kann man der Behörde keinen Populismus-Vorwurf machen sondern einen kühlen Kopf mit Sachverstand anerkennen.

Die Diskussion brach Anfang Juli 2016 wieder auf, als der sachsen-anhaltinische Innenminister Stahlknecht im Zusammenhang mit einem angeblichen Anstieg der Zahl von Wohnungseinbrüchen vorschlug, 80.000 Euro für zehn neue Überwachungskameras in gefährdeten Wohngebieten ausgeben zu wollen.

Es ist unklar, ob diese zehn Kameras nur für Halle gedacht sind oder für das ganze Bundesland Sachsen-Anhalt.

Ebenso unbeantwortet bleibt die Frage, warum gerade bzw. genau zehn Überwachungskameras angeschafft werden sollen, wenn noch gar nicht klar ist, nach welchen Kriterien überwachungs"würdige" Wohngebiete ausgesucht werden sollen. Hiermit wird offenbar, wie willkürlich und populistisch diese Vorgehensweise bzw. die Forderung nach mehr Videoüberwachung ist, von der fehlenden Recht- und Verhältnismäßigkeit ganz zu schweigen.

Auf Anfrage des MDR nannte die Hallenser Polizei folgende Zahlen zur Entwicklung der Anzahl von Wohnungseinbrüchen in verschiedenen Stadtteilen von Halle:

Innenstadt: 62 (2013) / 81 (2014) / 76 (2015)
Neustadt: 58 (2013) / 67 (2014) / 74 (2015)
Silberhöhe: 24 (2013) / 24 (2014) / 35 (2015)
Altstadt: 24 (2013) / 33 (2014) / 27 (2015)
Südstadt: 18 (2013) / 19 (2014) / 24 (2015)
Giebichenstein/Paulusviertel: 12 (2013) / 32 (2014) / 39 (2015)
Heide-Nord/Blumenau: 19 (2013) / 9 (2014) / 17 (2015)

Wie zuvor fehlt die Korrelation zur jeweiligen PKS-Entwicklung der Jahre, auch wäre zu einer "vernünftigen" Entwicklungsbeurteilung ein Mehrjahresvergleich notwendig. Signifikante Veränderungen können höchstens für Giebichenstein/Paulusviertel ausgemacht werden, aber selbst diese Bewertung steht auf wackeligen Füßen. Eine Untersuchung etwaiger Sondereinflüsse bleibt aus.


Videoüberwachung durch andere Stellen


Im Rahmen der Diskussion in Halle in 2016 wurde u.a. bekannt:


Videoüberwachung am Hallenser Hauptbahnhof


  • Videoüberwacht seit 1996
  • Derzeit "mehr als 20 Kameras" auf Vorplatz, an Eingängen und auf den Bahnsteigen
  • Betrieb und Unterhalt der Kameras durch die Deutsche Bahn, Benutzung durch die Bundespolizei (so wie überall üblich und dennoch fragwürdig)


Videoüberwachung durch den Hallenser Verkehrsbetriebe (ÖPNV) HAVAG


  • Einführung von Videoüberwachung seit Ende der 90er Jahre
  • Rund 600 Kameras für 102 Straßenbahnen
  • Abfrage von Bildaufzeichungen durch die Polizei: 97 Mal in 2014, 114 Mal in 2015


Bilder von einigen Videoüberwachungsstandorten vom 12.7.2016


Hauptbahnhof Halle (Saale) (ca. 20 Kameras)



Einkaufspassage zwischen HBF und Riebeckplatz (8 Domkameras)



Straßenbahnhaltestelle Riebeckplatz (ca. 8 Domkameras)



Riebeckplatz (3 Polizei-Domkameras)



IHK (mindestens 4 Kameras)



Marktplatz (mindestens zwei Polizeikameras)



Sonstiges



18.7.2016 - Presseanfrage an das Innenministerium Sachsen-Anhalt


Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen einer Berichterstattung zum Thema "Polizeiliche Videoüberwachung in Sachsen-Anhalt" haben wir einige Fragen an Sie und bitten um deren Beantwortung.

Die Fragen im Einzelnen:

1.) Wie viele Videoüberwachungskameras zur Beobachtung des öffentlichen Raums betreibt die Polizei Sachsen-Anhalt entsprechend § 16 Absatz 2 SOG LSA und wo befinden sich diese jeweils im Einzelnen?

2.) Gibt es hierzu eine öffentlich einsehbare Liste oder Karte?

3.) Seit wann werden die einzelnen Kameras jeweils betrieben?

4.) Welche dieser Kameras zeichnen Bilder auf?

5.) Welche dieser Kameras beziehen sich dabei auf Orte entsprechend der Nr. 3 des § 20 Absatz 2 SOG LSA und welche überwachen Orte entsprechend der Nr. 1 des § 20 Absatz 2 SOG LSA?

6.) Wie viele und welche der an den Orten nach Nr. 3 des § 20 Absatz 2 SOG LSA betriebenen Polizeikameras zeichnen den Ton auf, so wie es der § 16 SOG LSA zulässt?

7.) Nach welchen genauen Kriterien wird entschieden, ob ein Einsatz von Polizei-Überwachungskameras entsprechend § 16 Absatz 2 SOG LSA als verhältnismäßig zu bewerten ist oder nicht?

8.) Wie viele Überwachungskameras der Betreiber des öffentlichen Personennahverkehrs gibt es in Magdeburg, auf die die Polizei ggf. Zugriff nehmen kann?

9.) Stimmt es, dass es sich in Halle um derlei rund 600 Kameras handelt, die von der HAVAG betrieben werden und auf deren Bilder und Aufzeichnungen die Polizei Zugriff erhalten kann?

10.) Kann die Polizei in Halle und Magdeburg auf die Echtzeitbilder der Kameras der ÖPNV-Betreiber Zugriff nehmen und ggf. sogar diese hinsichtlich Ausrichtung und Zoom steuernd eingreifen oder wie sonst ist der Zugriff technisch geregelt?

11.) Was ist die Rechtsgrundlage für den Zugriff auf die Kameras von ÖPNV-Betreibern?

Aus Medienberichten zur Situation der polizeilichen Videoüberwachung in Halle/Saale sind einige Zahlen zur Entwicklung der Straftaten am Hallenser Markt (2006 bis 2011) sowie die Entwicklung der Wohnungseinbrüche in Halle, aufgeteilt nach den Hallenser Stadtteilen (2013 bis 2015) bekannt geworden.

12.) Können Sie uns die jährlichen Zahlen aus der polizeilichen Kriminalstatistik der Jahre 2006 bis 2015 zu den folgenden Details mitteilen?

12a.) Die Anzahl der Straftaten am Hallenser Markt, aufgeschlüsselt z.B. in Körperverletzungen, Diebstähle und Sonstiges.

12b.) Die Anzahl der davon aufgeklärten Straftaten.

12c.) Die Anzahl der aufgeklärten Straftaten, in denen Bildmaterial der Überwachungskameras am Hallenser Markt maßgeblich zur Aufklärung und Verfolgung der Straftat beigetragen hat.

12d.) Die Anzahl der Straftaten

12e.) Die Anzahl der Wohnungseinbrüche in Sachsen-Anhalt.

12f.) Die Anzahl der Wohnungseinbrüche in Magdeburg.

12g.) Die Anzahl der Wohnungseinbrüche in Halle (Saale), aufgeteilt in die Hallenser Stadtteile

  • Innenstadt
  • Neustadt
  • Silberhöhe
  • Altstadt
  • Südstadt
  • Giebichenstein/Paulusviertel
  • Heide-Nord/Blumenau

13.) Wann wurde die dritte polizeiliche Videoüberwachungskamera am Hallenser Riebeckplatz installiert, was war der Grund für diese weitere Überwachungskamera und inwiefern wurde die Öffentlichkeit über die Ausweitung der Videoüberwachung an dieser Stelle informiert?

Anwohnern des Riebeckplatzes zufolge hat die Errichtung der polizeilichen Videoüberwachung dort lediglich zu einer räumlichen Verdrängung bzw. Verlagerung der Rauschgiftkriminalität geführt, die Ausgangspunkt für diese Überwachungsmaßnahme gewesen ist.

14.) Inwiefern gibt es bei der Polizei Sachsen-Anhalt Untersuchungen und Evaluierungen zur Erfassung und Bewertung solcher Verdrängungseffekte und fließen diese in die jährliche Bewertung der Überwachungskameras hinsichtlich ihrer Rechtmäßigkeit ein?

Zur Diskussion um die Anschaffung von zehn zusätzlichen Polizei-Überwachungskameras:

15.) Wie konkret sind die Pläne für die Anschaffung zehn zusätzlicher Polizei-Überwachungskameras in Sachsen-Anhalt für insgesamt rund 80.000 Euro?

16.) Wann ist mit der Beschaffung und mit Einsatz dieser Kameras zu rechnen?

17.) Wo sollen die Kameras aufgestellt werden und soll dieses stationär, temporär oder halb-stationär erfolgen?

18.) Sollen diese Kameras zum Einsatz gegen Wohnungseinbruchkriminalität mit oder ohne Aufzeichnung der Bilder betrieben werden und wenn ja, wo soll die Speicherung der Bilder vorgenommen werden (Kamera, Polizei-Server, lokaler Server ...)?

19.) Ist eine Echtzeit-Überwachung der Bilder dieser Kameras vorgesehen und falls ja, wie viele Beamte werden für diese Arbeit eingesetzt werden und wird diese visuelle Beobachtung von Kamerabildern im 24/7-Modus - also durchgängig - oder nur zeitlich punktuell erfolgen?

Vielen Dank für Ihre Arbeit und viele gute Grüße,


2.8.2016 - Antworten vom Innenministerium Sachsen-Anhalt


(...)

in Beantwortung Ihrer Presseanfrage vom 18.07.2016 kann zu den von Ihnen eröffneten Fragekomplexen inhaltlich wie folgt ausgeführt werden:

Die präventiv-polizeiliche Videoüberwachung öffentlicher Räume richtet sich im Land Sachsen-Anhalt nach der Befugnisnorm des § 16 II SOG LSA in Verbindung mit § 20 II SOG LSA. Hiernach können durch die Polizei Bild- und Tonaufnahmen bzw. -aufzeichnungen an gefährdeten Objekten sowie an Orten von denen anzunehmen ist, dass hier Straftaten verabredet, vorbereitet oder verübt werden sollen, angefertigt werden. Die Prüfung der Gefährdung eines Objektes bzw. der Anhaltspunkte anhand derer eine Prognose auf die zukünftige Begehung von Straftaten erstellt werden kann, erfolgt anhand des bisherigen Deliktaufkommens, der Täterklientel und der Örtlichkeit dem Einzelfall angepasst. Ein verallgemeinertes Vorgehen kann deshalb nicht benannt werden. Insgesamt werden durch die drei Polizei-direktionen in Sachsen-Anhalt derzeitig an zwölf Orten Kamerasysteme basierend auf der Ermächtigungsgrundlage des § 16 II SOG LSA betrieben. Hier erfolgen im 24/7-Betrieb Bildaufnahmen und -aufzeichnungen. In Abstimmung mit dem Landesdatenschutzbeauftragten ist ein Zugriff auf die Daten, welche lokal gespeichert werden, nur innerhalb von 72 Stunden möglich. Danach werden die Aufnahmen automatisch gelöscht bzw. überschrieben. Eine Tonaufnahme erfolgt in keinem Fall. Um zu gewährleisten, dass lediglich der öffentliche Bereich videografiert wird, erfolgt eine technische Privatzonenausblendung.

Die Entscheidung zum Betrieb der Systeme erfolgt in den Polizeibehörden auf Basis der Bewertung der örtlichen Kriminalitätslage und der daraus resultierenden Gefahrenlage. Die letztliche Anordnung erfolgt durch die Behördenleiter. Eine öffentlich einsehbare Zusammen-stellung aller Einsatzorte von Videotechnik wird nicht angeboten. Hinsichtlich der Möglichkeit für den Bürger von der polizeilichen Maßnahme Kenntnis zu nehmen, wird auf die jeweils vorhandene örtliche Beschilderung vertraut. Weitere Details zum Betrieb der Anlagen und die vorausgehende rechtliche Bewertung sind bei den örtlich zuständigen Behörden zu erfragen.

Auf nicht polizeiliche Videoüberwachungsanlagen, gegebenenfalls von Privatunternehmen haben die Polizeidirektionen keinen direkten bzw. steuernden Zugriff. Gleichwohl kann Bild- oder Tonmaterial, welches eine strafbare Handlung wiedergibt, im Rahmen der Beweismittelerhebung, z.B. bei Personennahverkehrsunternehmen auf Grundlage der Strafprozessordnung sichergestellt werden.

Die Daten der polizeilichen Kriminalstatistik bilden u.a. die Grundlage für die jeweiligen Lageeinschätzungen und rechtlichen Bewertungen der örtlich zuständigen Behörden. Hier wird die Kriminalitätsentwicklung insbesondere an den Standorten von Maßnahmen gemäß § 16 II SOG LSA regelmäßig überprüft und bewertet.

Die von Ihnen angefragten Daten aus der polizeilichen Kriminalstatistik sind den Anlagen 1 und 2 zu entnehmen. Daten für den Tatort "Marktplatz" der Stadt Halle (Saale) werden in der PKS nicht erfasst. Hierfür stehen keine Auswertemöglichkeiten zur Verfügung - auswertbar sind Gemeinden und deren Orts- bzw. Stadtteile. Ein solches Kriterium erfüllt der Marktplatz nicht.

Eine Videobeobachtung allein führt nicht zur Aufklärung von Straftaten. Sie ist nur ein einzelner Baustein aus einer Vielzahl weiterer geeigneter und erforderlicher polizeilicher Maßnahmen. Alle diese Maßnahmen zusammen können am Ende zur Feststellung von Tatverdächtigen und im weiteren Zuge zur Aufklärung einer Straftat führen. Aus diesem Grund erfolgt auch keine statistische Erfassung darüber, welche polizeiliche Maßnahme einen wesentlichen oder überwiegenden Anteil an der Aufklärung von Delikten hatte. Grundsätzlich kann aus den Kriminalitätsentwicklungen festgestellt werden, dass der Einsatz von Videotechnik tat-sächliche Polizeipräsenz nicht ersetzen kann, aber in bestimmten Fällen und bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen durchaus geeignet sein kann, ausgewählten Delikten entgegenzutreten. Die Auswertungen dieser Maßnahmen erfolgt in der örtlich zuständigen Polizeibehörde.

Die polizeiliche Videoüberwachung als Mittel der Gefahrenabwehr soll im Land Sachsen-Anhalt auch weiterhin lageangepasst genutzt werden. Das Erschweren der unerkannten Begehung von Straftaten auf öffentlichen Wegen und Plätzen steht dabei im Vordergrund. Der bundesweit starke Anstieg von Eigentumsdelikten macht eine polizeiliche Reaktion auch in Sachsen-Anhalt notwendig, wozu neben dem Ausbau der Kriminalprävention und der verstärkten Streifentätigkeit auch der Einsatz von Videotechnik zählen kann. Wie bereits der Presse zu entnehmen war, werden zusätzlich zehn Kamerasysteme im Gesamtwert von ca. 80.000 Euro beschafft. Die konkreten Verwendungsorte und der Umfang der Nutzung obliegt ebenfalls der o.a. rechtlichen Prüfung. Daher sind Angaben zum Personaleinsatz für den Betrieb der Anlagen zurzeit nicht möglich.

Mit freundlichen Grüßen

xxx
Pressesprecher
Leiter Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Strategische Planung

Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt
Halberstädter Str. 2/am "Platz des 17. Juni"
39112 Magdeburg

Dateianhänge: Zwei Dateien, deren Inhalt in den folgenden Screenshots wiedergegeben wird.


Aufschlüsselung des Antwortblocks auf unsere einzelnen Fragen - Aufbereitung der Rückmeldung


1.) Wie viele Videoüberwachungskameras zur Beobachtung des öffentlichen Raums betreibt die Polizei Sachsen-Anhalt entsprechend § 16 Absatz 2 SOG LSA und wo befinden sich diese jeweils im Einzelnen?

Keine Antwort.

2.) Gibt es hierzu eine öffentlich einsehbare Liste oder Karte?

Nein.

3.) Seit wann werden die einzelnen Kameras jeweils betrieben?

Keine Antwort.

4.) Welche dieser Kameras zeichnen Bilder auf?

Vermutlich alle, also grundsätzlich Betrieb mit 72h-Aufzeichnung.

5.) Welche dieser Kameras beziehen sich dabei auf Orte entsprechend der Nr. 3 des § 20 Absatz 2 SOG LSA und welche überwachen Orte entsprechend der Nr. 1 des § 20 Absatz 2 SOG LSA?

Keine Antwort.

6.) Wie viele und welche der an den Orten nach Nr. 3 des § 20 Absatz 2 SOG LSA betriebenen Polizeikameras zeichnen den Ton auf, so wie es der § 16 SOG LSA zulässt?

Keine Antwort, außer dass keine der Kameras Tonaufzeichnung durchführt.

7.) Nach welchen genauen Kriterien wird entschieden, ob ein Einsatz von Polizei-Überwachungskameras entsprechend § 16 Absatz 2 SOG LSA als verhältnismäßig zu bewerten ist oder nicht?

Dazu gibt es keine (genaue) Antwort. Lediglich der Hinweis, dass die PKS zur Bewertung/Entscheidung hinzugezogen wird.

8.) Wie viele Überwachungskameras der Betreiber des öffentlichen Personennahverkehrs gibt es in Magdeburg, auf die die Polizei ggf. Zugriff nehmen kann?

Keine Antwort.

9.) Stimmt es, dass es sich in Halle um derlei rund 600 Kameras handelt, die von der HAVAG betrieben werden und auf deren Bilder und Aufzeichnungen die Polizei Zugriff erhalten kann?

Keine Antwort.

10.) Kann die Polizei in Halle und Magdeburg auf die Echtzeitbilder der Kameras der ÖPNV-Betreiber Zugriff nehmen und ggf. sogar diese hinsichtlich Ausrichtung und Zoom steuernd eingreifen oder wie sonst ist der Zugriff technisch geregelt?

Nein, es gibt keinen "direkten oder steuernden" Zugriff, lediglich das Recht auf Datenübermittelung im Rahmen der StPO-Gesetzgebung.

11.) Was ist die Rechtsgrundlage für den Zugriff auf die Kameras von ÖPNV-Betreibern?

StPO, nur Zugriff auf Aufzeichnungen, siehe eben.

Aus Medienberichten zur Situation der polizeilichen Videoüberwachung in Halle/Saale sind einige Zahlen zur Entwicklung der Straftaten am Hallenser Markt (2006 bis 2011) sowie die Entwicklung der Wohnungseinbrüche in Halle, aufgeteilt nach den Hallenser Stadtteilen (2013 bis 2015) bekannt geworden.

12.) Können Sie uns die jährlichen Zahlen aus der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) der Jahre 2006 bis 2015 zu den folgenden Details mitteilen?

12a.) Die Anzahl der Straftaten am Hallenser Markt, aufgeschlüsselt z.B. in Körperverletzungen, Diebstähle und Sonstiges.

Eine Aufschlüsselung der PKS-Daten für den Bereich des Marktes ist nicht möglich.

12b.) Die Anzahl der davon aufgeklärten Straftaten.

Keine Antwort.

12c.) Die Anzahl der aufgeklärten Straftaten, in denen Bildmaterial der Überwachungskameras am Hallenser Markt maßgeblich zur Aufklärung und Verfolgung der Straftat beigetragen hat.

Keine Antwort.

12d.) Die Anzahl der Straftaten.

Keine Antwort.

12e.) Die Anzahl der Wohnungseinbrüche in Sachsen-Anhalt.

Siehe angehängte DOC-Datei. Nachfolgend eine von uns (freiheitsfoo) daraus entwickelte Grafik:

12f.) Die Anzahl der Wohnungseinbrüche in Magdeburg.

Siehe angehängte DOC-Datei. Nachfolgend eine von uns (freiheitsfoo) daraus entwickelte Grafik:

12g.) Die Anzahl der Wohnungseinbrüche in Halle (Saale), aufgeteilt in die Hallenser Stadtteile.

Siehe angehängte XLS-Datei. Nachfolgend eine von uns (freiheitsfoo) daraus entwickelte Grafik:

13.) Wann wurde die dritte polizeiliche Videoüberwachungskamera am Hallenser Riebeckplatz installiert, was war der Grund für diese weitere Überwachungskamera und inwiefern wurde die Öffentlichkeit über die Ausweitung der Videoüberwachung an dieser Stelle informiert?

Keine Antwort.

Anwohnern des Riebeckplatzes zufolge hat die Errichtung der polizeilichen Videoüberwachung dort lediglich zu einer räumlichen Verdrängung bzw. Verlagerung der Rauschgiftkriminalität geführt, die Ausgangspunkt für diese Überwachungsmaßnahme gewesen ist.

14.) Inwiefern gibt es bei der Polizei Sachsen-Anhalt Untersuchungen und Evaluierungen zur Erfassung und Bewertung solcher Verdrängungseffekte und fließen diese in die jährliche Bewertung der Überwachungskameras hinsichtlich ihrer Rechtmäßigkeit ein?

Keine Antwort.

Zur Diskussion um die Anschaffung von zehn zusätzlichen Polizei-Überwachungskameras:

15.) Wie konkret sind die Pläne für die Anschaffung zehn zusätzlicher Polizei-Überwachungskameras in Sachsen-Anhalt für insgesamt rund 80.000 Euro?

Die Kameras werden beschafft.

16.) Wann ist mit der Beschaffung und mit Einsatz dieser Kameras zu rechnen?

Keine Antwort.

17.) Wo sollen die Kameras aufgestellt werden und soll dieses stationär, temporär oder halb-stationär erfolgen?

Wo die Kameras aufgestellt werden, ist nicht klar. Zum weiteren gibt es keine Antwort.

18.) Sollen diese Kameras zum Einsatz gegen Wohnungseinbruchkriminalität mit oder ohne Aufzeichnung der Bilder betrieben werden und wenn ja, wo soll die Speicherung der Bilder vorgenommen werden (Kamera, Polizei-Server, lokaler Server ...)?

Keine Antwort.

19.) Ist eine Echtzeit-Überwachung der Bilder dieser Kameras vorgesehen und falls ja, wie viele Beamte werden für diese Arbeit eingesetzt werden und wird diese visuelle Beobachtung von Kamerabildern im 24/7-Modus - also durchgängig - oder nur zeitlich punktuell erfolgen?

Keine Antwort bzw. es sei noch nicht klar.


9.8.2016 - Pressenachfrage an das Innenministerium Sachsen-Anhalt


Sehr geehrter Herr xxx,
sehr geehrter Herr xxx,
sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre schnelle und ausführliche Rückmeldung zu unserer Anfrage und die damit verbundene Arbeit!

Nach Durchsicht der Angaben und Zahlen und unter Berücksichtigung Ihres Verweises, dass Fragen zu bestimmten, einzelnen Kameras an die jeweiligen Polizeidienststellen zu richten sind, haben wir noch folgende Fragen an Sie:

I.) Wie viele Videoüberwachungskameras zur Beobachtung des öffentlichen Raums betreibt die Polizei Sachsen-Anhalt entsprechend § 16 Absatz 2 SOG LSA und wo befinden sich diese jeweils im Einzelnen?

II.) Gibt es hinsichtlich der "Entscheidung zum Betrieb der Systeme auf Basis der Bewertung der örtlichen Kriminalitätslage und der daraus resultierenden Gefahrenlage" behördenübergreifende, landesweit gültige Kriterien, Vorgaben oder Richtlinien und wie lauten diese ggf.?

III.) Wie weit ist der Beschaffungsvorgang von zehn weiteren Überwachungskameras gediehen?

IV.) Sollen diese zehn Kameras vergleichbar mit den bisherigen bestehenden Polizeikameras stationär, halb-stationär oder nur temporär errichtet und eingesetzt werden?

V.) Sie schreiben:
"Daten für den Tatort "Marktplatz" der Stadt Halle (Saale) werden in der PKS nicht erfasst. Hierfür stehen keine Auswertemöglichkeiten zur Verfügung - auswertbar sind Gemeinden und deren Orts- bzw. Stadtteile. Ein solches Kriterium erfüllt der Marktplatz nicht."
Wenn es keine Auswertemöglichkeit für die Straftaten am Marktplatz von Halle (Saale) gibt, woher stammen dann die Daten, die in Presseberichten von 2013 und 2015
http://hallespektrum.de/nachrichten/politik/hauptausschuss-gegen-abschaffung-der-videoueberwachung-auf-dem-markt/28638/
http://www.mz-web.de/halle-saale/sicherheit-in-halle-polizei-beginnt-mit-videoueberwachung-am-riebeckplatz-23328416
diesbezüglich zu entnehmen sind?

Vielen Dank für Ihre Arbeit und viele gute Grüße,


24.8.2016 - Nachfrage beim Innenministerium von Sachsen-Anhalt


Sehr geehrter Herr xxx,
sehr geehrter Herr xxx,
sehr geehrte Damen und Herren,

können Sie uns mitteilen, wann wir (in etwa) mit Ihren Antworten rechnen können? Es geht um die Planung unseres Blogbeitrags zum Thema.

Vielen Dank und viele gute Grüße,


25.8.2016 - Antworten vom LSA-Innenmnisterium


[Anmerkung: Die Anzahl der je Standort vorhandenen Kameras hat das Innenministerium auf weitere Nachfrage nachgeliefert. Wir haben Sie dem Inhalt der nachfolgenden Mail eingefügt.]]

(...)

zu Ihrer Nachfrage vom 9. August 2016 antworte ich wie folgt:

Durch die Polizeidirektionen als anordnende Behörden werden aktuell insgesamt elf Maßnahmen zur präventiv-polizeilichen Videoüberwachung gem. § 16 Abs. 2 SOG LSA betrieben. Dabei werden folgende Orte/ Objekte überwacht:

1. Magdeburg
1.1 Willi-Brandt-Platz, (3 Kameras)
1.2 Hasselbachplatz, (6 Kameras)
1.3 Julius-Bremer-Straße (1 Kameras)

2. Burg
2.1 Schartauer Straße (4 Kameras)

3. Gardelegen
3.1 Isenschnibber Feldscheune (2 Kameras)

4. Klietz
4.1 Landesaufnahmeeinrichtung Klietz, Haus 31 (5 Kameras)

5. Halle (Saale)
5.1 Markt, (4 Kameras)
5.2 Am Treff, (4 Kameras)
5.3 Riebeckplatz (3 Kameras)

6. Merseburg
6.1 Steele am Neumarkt (2 Kameras)
6.2 Abgeordnetenbüro MdL Herr Striegel, König-Heinrich-Str. 8a (2 Kameras)

7. Eisleben
7.1 Markt (2 Kameras)

Wie bereits in der Beantwortung Ihrer ersten Anfrage ausgeführt, erfolgt die Prüfung der Gefährdung eines Objektes bzw. der Anhaltspunkte anhand derer eine Prognose auf die zukünftige Begehung von Straftaten erstellt werden kann anhand des bisherigen Deliktaufkommens, der Täterklientel und der Örtlichkeit dem Einzelfall angepasst. Ein verallgemeinertes Vorgehen kann deshalb nicht benannt werden. Im Übrigen hat sich die anordnende Behörde an den Vorgaben des SOG LSA und einschlägigen gerichtlichen Entscheidungen zu orientieren.

Hinsichtlich der neu zu beschaffenden Videotechnik haben sich keine wesentlichen Neuerungen zur Beantwortung Ihrer vorherigen Anfrage ergeben. Nach Veranlassung der Ausschreibung wird nunmehr einer entsprechenden Resonanz von Anbietern entgegengesehen.

Eine abschließende Entscheidung über Art und Umfang der zu beschaffenden Technik ist bislang nicht gefallen. Ein Einsatz vergleichbar mit den bisherigen Videosystemen ist wahrscheinlich. Wie von Ihnen aus der Beantwortung Ihrer ersten Anfrage richtig zitiert, bieten die durch die Polizeiliche Kriminalstatistik zur Verfügung gestellten Daten nicht die Möglichkeit einer tatortspezifischen Suche, wie es im Fall des Marktplatzes in Halle (Saale) notwendig wäre. Aus diesem Grund werden Vorgangsdaten genutzt, welche diese Recherchekriterien zulassen. Hieraus ergibt sich allerdings auch ein erhöhter Rechercheaufwand. Beispielhaft füge ich die Daten für den Marktplatz Halle (Saale) in den Jahren 2012-2015 als Anlage bei.

Auf ihre Frage, woher die Daten in den von Ihnen benannten Pressemitteilungen stammen, ist mir nicht möglich zu antworten, da in den Veröffentlichungen keine Quelle benannt worden ist.

Mit freundlichen Grüßen

xxx
Stellv. Pressesprecher
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Strategische Planung

Anlage:


Übersichtskarte



Ende 2016 - Neue Videoüberwachung in Wohngebieten


Am 5.10.2016 meldete die MZ, dass die Einrichtung von vier Überwachungskameras in Halle-Südpark gewünscht werde:

Wie sie am Mittwoch mitteilte, werden in Teilen des Südparks Kontrollbereiche eingerichtet, zivile Beamte sollen zusätzlich zu den uniformierten Streifen durch das Viertel patrouillieren, zwei Straßen künftig per Video überwacht werden.
Letzteres betrifft die Eduard-Künneke- und die Mendelssohn-Bartholdy-Straße. Hier möchten die Beamten insgesamt vier Kameras installieren. „Die Auswertungen haben ergeben, dass dort am ehesten Straftaten aufgetreten sind“, erklärte Antje Hoppen, Sprecherin der Polizeidirektion (PD)-Süd diese Auswahl.
Ihre Behörde beruft sich auf einen Passus im Landesgesetz für öffentliche Sicherheit und Ordnung (LSO), der die Videoüberwachung an Orten erlaubt, „an denen aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte erfahrungsgemäß anzunehmen ist, dass dort Personen Straftaten verabreden, vorbereiten, verüben oder sich Straftäter verbergen.“
Die Bilder aus dem Südpark sollen ins Polizeirevier Halle übertragen werden. Dort würde das Videomaterial nach 72 Stunden selbsttätig durch Überspielen gelöscht, teilt die PD-Süd mit: „Sofern nicht die Daten zur Verfolgung von Straftaten benötigt werden.“

Bereits am 20.1.2017 meinte die MZ bzw. die Hallenser Polizei den Erfolg der Maßnahmen bewerten zu können:

Mehr Streifen, verdachtsunabhängige Personenkontrollen und Videoüberwachung – mit diesem Maßnahmenbündel versucht die Polizei seit Oktober, dem Kriminalitätsproblem im Südpark Herr zu werden. Offenbar mit Erfolg. Zumindest weisen die Polizeistatistiken einen deutlichen Rückgang der Kriminalität im zweiten Halbjahr, in dem zur Hälfte das Maßnahmenpaket galt, auf.
Zählten die Beamten im ersten Halbjahr in dem Plattenbauviertel im Süden der Neustadt noch 347 angezeigte Straftaten, waren es zwischen Juli und Dezember 292. Ein Rückgang um 16 Prozent. Besonders deutlich fällt das Minus bei schwerem Diebstahl, also vor allem bei Einbrüchen aus. Hier sank die Zahl von 55 auf 32 Fälle um 41 Prozent. Auch bei Rohheitsdelikten, wie Raub und Körperverletzung, und Branddelikte registrierte die Polizei einen Rückgang.
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Die Beamten hätten die Kontrollen insbesondere zu Schwerpunktzeiten also in den frühen Abendstunden und nachts durchgeführt: „Mitunter hat die Polizei zu diesen Zeiten mehr nichtdeutsche Passanten in dem betreffenden Bereich angetroffen.“ Die Polizei möchte Kontrollen und Videoüberwachung zunächst bis Herbst fortsetzen. Weitere Maßnahmen sind laut Karlstedt derzeit nicht geplant.

Offenbar ist, dass ein (angeblicher) Rückgang der Straftaten nicht auf den Einsatz von Videoüberwachung zurückgeführt werden kann, weil ja mehrere Maßnahmen gleichzeitig ergriffen worden sind. Warum "angeblich"? Der Vergleich vom ersten mit dem zweiten Halbjahr hinkt. Aussagekräftiger wäre ein Vergleich mit dem gleichen Halbjahr des Vorjahres, um saisonale Effekte auszublenden. Das alles illustriert hervorragend, wie unwissenschaftlich/unsachlich hier polizeilich vorgegangen und wie sehr unkritisch seitens der Presse über alles berichtet wird.


Kategorie(n): Videoueberwachung

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Zuletzt geändert am 12.07.2017 21:51 Uhr