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VUE-Paketstationen

8.12.2017 - Wirtschaftswoche: "Innenministerium fordert Videoüberwachung von Packstationen"


Quelle: http://www.wiwo.de/unternehmen/dienstleister/post-innenministerium-fordert-videoueberwachung-von-packstationen/20683218.html

Das Bundesinnenministerium (BMI) spricht sich zur besseren Gefahrenbekämpfung für eine Videoüberwachung von Post-Packstationen wie denen der Deutsche Post DHL aus.

Der Einsatz von Videoüberwachung an öffentlich zugänglichen Packstationen „kann aus Sicht des BMI präventiv wie repressiv einen wertvollen Beitrag dazu leisten, die Sicherheit der Bevölkerung zu erhöhen“, heißt es in einer Stellungnahme des Ministeriums für die WirtschaftsWoche. Der Einsatz von Kameras könnte außerdem dabei helfen, „die Ermittlungstätigkeit der Polizei effektiv zu verbessern“.

Die Packstationen erlauben das anonyme Senden und Annehmen von Postsendungen. Von einer solchen Station aus wurde mutmaßlich die Paketbombe verschickt, die vergangene Woche zur Sperrung des Potsdamer Weihnachtsmarktes führte.

Die Post betreibt bislang rund 3400 solcher Schließfachsysteme in Deutschland. Aus Sicht des BMI stehen dem Videoeinsatz keine grundsätzlichen juristischen Hürden im Weg. Datenschutz- und polizeirechtlich ist eine Videoüberwachung öffentlich aufgestellter, aber privater Packstationen heute bereits möglich, betont das Innenressort – sofern „konkrete Anhaltspunkte für eine Gefährdungslage“ vorlägen.


9.12.2017 - heise.de: "DHL-Erpressungsversuch: Innenministerium will Paketstationen videoüberwachen"


Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/DHL-Erpressungsversuch-Innenministerium-will-Paketstationen-videoueberwachen-3914742.html

Das Bundesinnenministerium macht sich für eine Videoüberwachung von Paketstationen stark, über die etwa die Deutsche Post DHL den Versand und die Annahme von Päckchen ermöglicht. Damit könne die Sicherheit verbessert werden.

Im Zuge des jüngsten Erpressungsversuchs gegen die Deutsche Post DHL plädiert das Ressort des amtierenden Bundesinnenministers Thomas de Maizière (CDU) dafür, Paketautomaten mithilfe von Videokameras zu überwachen. Elektronische Augen etwa an den DHL-Packstationen könnten "präventiv wie repressiv einen wertvollen Beitrag dazu leisten, die Sicherheit der Bevölkerung zu erhöhen", zitiert die "Wirtschaftswoche" aus einer Stellungnahme des Ministeriums. Zugleich erhofft sich das Ressort davon eine Möglichkeit, "die Ermittlungstätigkeit der Polizei effektiv zu verbessern".

Über Packstationen der Post können Briefe und Päckchen anonym versendet und angenommen werden. Ermittler gehen davon aus, dass von einer der Anlagen eine Paketbombe verschickt wurde, die am Freitag vor einer Woche bei einer Apotheke im Potsdamer Zentrum landete und aufgrund des verdächtigen Inhalts zur vorübergehenden Sperrung eines nahe gelegenen Weihnachtsmarkts führte. Die Sendung soll im Zusammenhang mit einem Erpressungsversuch gegen die Post stehen.

DHL rät dazu, "momentan nur Sendungen von bekannten Absendern anzunehmen" oder Pakete, "die man selbst bestellt hat". Das Unternehmen gibt auf einer speziellen Webseite zudem Anhaltspunkte für eine verdächtige Sendung wie "Drähte oder Auffälligkeiten" daran. Eine Kontrolle von Inhalten sei aufgrund des Postgeheimnisses nicht erlaubt.

Konkrete Gefährdungslage

Für den Kameraeinsatz an den rund 3400 Schließfachsystemen der Post oder vergleichbaren Einrichtungen anderer Versandfirmen hält das Innenministerium keine rechtlichen Reformen für nötig. Datenschutz- und polizeirechtlich sei eine Videoüberwachung öffentlich aufgestellter, aber privater Packstationen bereits legal, heißt es aus dem Ressort. Voraussetzung dafür sei, dass "konkrete Anhaltspunkte für eine Gefährdungslage" vorlägen. Diese sieht das Ministerium derzeit offenbar gegeben.

Der Bundestag hatte im März mit schwarz-roter Mehrheit einen umstrittenen Entwurf für ein "Videoüberwachungsverbesserungsgesetz" beschlossen. Mit der damit einhergehenden Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes dürfen mehr Kameras an "öffentlich zugänglichen großflächigen Anlagen" angebracht werden. Das Parlament wollte damit vor allem die Sicherheit in Sport-, Versammlungs- und Vergnügungsstätten, Einkaufszentren oder Parkplätzen sowie in Einrichtungen und Fahrzeugen des öffentlichen Personennahverkehrs erhöhen. Die Datenschutzbehörden der Länder müssen seitdem in ihren Genehmigungsverfahren für öffentlich angebrachte Videokameras den "Schutz von Leben, Gesundheit oder Freiheit" von Menschen besonders berücksichtigen. (Stefan Krempl) / (ea)


23.1.2018 - Presseanfrage an das Bundesinnenministerium


Sehr geehrte Damen und Herren,

ab dem 8.12.2017 wurde darüber berichtet [1,2], dass das BMI dafür plädiere, Videoüberwachung an Paketstationen einzurichten bzw. auszubauen.

Können Sie uns mitteilen, inwiefern aus dieser Empfehlung eine Umsetzung in der Praxis gefolgt ist bzw. welche Pläne diesbezüglich derzeit bestehen oder diskutiert werden? Mit welchen Partnern ist das BMI dazu ggf. im Gespräch

Vielen Dank und viele gute Grüße,

[1] http://www.wiwo.de/unternehmen/dienstleister/post-innenministerium-fordert-videoueberwachung-von-packstationen/20683218.html

[2] https://www.heise.de/newsticker/meldung/DHL-Erpressungsversuch-Innenministerium-will-Paketstationen-videoueberwachen-3914742.html


23.1.2018 - Presseanfrage an DHL Deutsche Post


Sehr geehrte Damen und Herren,

Anfang Dezember 2017 wurde darüber berichtet, dass das Bundesinnenministerium der Deutschen Post DHL dazu rät, Videoüberwachung an den DHL-Paketstationen einzurichten bzw. auszubauen.

Können Sie uns mitteilen, inwiefern aus dieser Empfehlung eine Umsetzung in der Praxis gefolgt ist bzw. welche Pläne diesbezüglich derzeit bestehen oder diskutiert werden?

Wie viele DHL-Paketstationen gibt es derzeit, wie viele davon sind aktuell mit einer von DHL oder Dritten betriebenen Kameraüberwachung ausgerüstet?

Gibt es - im Falle von bereits existierender Videoüberwachung an diesen Stellen - bereits Praxiserfahrungen oder gar Statistiken zur Verhütung oder Verfolgung von Straftaten?

Vielen Dank und viele gute Grüße,


24.1.2018 - DHL antwortet ... oder auch nicht ...


Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich bitte um Verständnis, dass ich Ihnen auf Ihre Fragen auch nur das sagen kann, was wir bereits im Dezember zu diesem Thema gesagt haben: Bei einer Videoüberwachung der bundesweit rund 3.400 Packstations-Standorte sind auch immer datenschutzrechtliche Aspekte zu prüfen. Angaben zur technischen Ausstattung einzelner Standorte oder zur Aufdeckungsquote möglicher Ermittlungsfälle machen wir grundsätzlich nicht.

Mit freundlichen Grüßen,

xxx
Pressesprecherin/Spokesperson
Deutsche Post DHL Group
Global Media Relations
Corporate Communications and Responsibility Charles-de-Gaulle-Str. 20
53113 Bonn
Germany


24.1.2018 - Nachfragen an DHL


Sehr geehrte Frau xxx,

vielen Dank für die prompte Rückmeldung.

Wenn Sie soweit keine Auskunft erteilen möchten, zumindest diese Nachfragen noch:

Soweit DHL-Paketstationen mit Videoüberwachungsanlagen ausgerüstet sind, erfassen diese öffentlichen bzw. öffentlich zugänglichen Raum. In welcher Form weisen Sie (entsprechend §6b BDSG) auf diese Überwachung rechtzeitig (also vor Betreten der von der Kamera erfassten Raum) auf diesem Umstand hin?

Können Sie uns exemplarisch für Hannover zumindest eine konkrete Paketstation benennen, an der so eine Videoüberwachung eingesetzt wird?

Danke für die Mühe mit uns und viele gute Grüße,


24.1.2018 - Schnelle Antwort(sverweigerung) von der DHL


Sehr geehrter Herr xxx,

wie bereits gesagt, machen wir weder zu technischen Details noch zu einzelnen Standorten unserer Automaten weiterführende Angaben. Alle bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen werden aber für den Betrieb aller Packstationen selbstverständlich beachtet!

Viele Grüße
xxx


(ab) 25.1.2018 - Bestandsaufnahme einiger Packstationen der DHL in Hannover


Anmerkung: Packstation-Standorte lassen sich u.a. hier ermitteln: https://www.paket.net/dhl/packstation/

Überblick hier:


Outdoor-Packstation Nr. 101 - Brüderstraße, 30159 Hannover


OSM-Link: https://www.openstreetmap.org/?mlat=52.3785&mlon=9.7329#map=15/52.3785/9.7329


Outdoor-Packstation Nr. 110 - Tiergartenstraße 34, 30559 Hannover


OSM-Link: https://www.openstreetmap.org/?mlat=52.3633&mlon=9.8154#map=13/52.3633/9.8154


Indoor-Packstation Nr. 111 - Niemeyerstraße 1, 30449 Hannover


OSM-Link: https://www.openstreetmap.org/?mlat=52.3662&mlon=9.7141#map=14/52.3662/9.7141


Outdoor-Packstation Nr. 117 - Stauffenbergplatz 1, 30457 Hannover


OSM-Link: https://www.openstreetmap.org/?mlat=52.3423&mlon=9.6930#map=13/52.3423/9.6930


Outdoor-Packstation Nr. 119 - Windheimstraße 4, 30451 Hannover


OSM-Link: https://www.openstreetmap.org/?mlat=52.3747&mlon=9.7002#map=14/52.3747/9.7002


Outdoor-Packstation Nr. 120 - Woermannstraße 12, 30455 Hannover


OSM-Link: https://www.openstreetmap.org/?mlat=52.3573&mlon=9.6714#map=13/52.3573/9.6714


Outdoor-Packstation Nr. 121 - Callinstraße 23 (Schneiderberg), 30167 Hannover


OSM-Link: https://www.openstreetmap.org/?mlat=52.3861&mlon=9.7144#map=14/52.3861/9.7144


Outdoor-Packstation Nr. 128 - Vahrenwalder Str. 138, 30165 Hannover


OSM-Link: https://www.openstreetmap.org/?mlat=52.3978&mlon=9.7368#map=13/52.3978/9.7368


Outdoor-Packstation Nr. 130 - Franz-Nause-Straße 1-3, 30453 Hannover


OSM-Link: https://www.openstreetmap.org/?mlat=52.3749&mlon=9.6947#map=13/52.3749/9.6947


Outdoor-Packstation Nr. 133 - Göttinger Chaussee 107, 30459 Hannover


OSM-Link: https://www.openstreetmap.org/?mlat=52.3435&mlon=9.7178#map=13/52.3435/9.7178


Outdoor-Packstation Nr. 134 - Davenstedter Straße 234-240, 30455 Hannover


Bemerkenswert hier: Eine Paketklappe stand bei unserer Besichtigung offen ...

OSM-Link: https://www.openstreetmap.org/?mlat=52.3653&mlon=9.6680#map=13/52.3653/9.6680


Outdoor-Packstation Nr. 139 - Weidendamm 2, 30167 Hannover


OSM-Link: https://www.openstreetmap.org/?mlat=52.3841&mlon=9.7318#map=14/52.3841/9.7318


Outdoor-Packstation Nr. 144 - Hohe Straße 11, 30449 Hannover


OSM-Link: https://www.openstreetmap.org/?mlat=52.3662&mlon=9.7178#map=14/52.3662/9.7178


Outdoor-Packstation Nr. 148 - Melanchthonstraße 57, 30165 Hannover


OSM-Link: https://www.openstreetmap.org/?mlat=52.3994&mlon=9.7334#map=13/52.3994/9.7334


Outdoor-Packstation Nr. 149 - Bodestraße 2-6, 30167 Hannover


Die erste Packstation Hannovers, an der wir eine tatsächlich vorhandene Videoüberwachung festgestellt haben!

OSM-Link: https://www.openstreetmap.org/?mlat=52.3919&mlon=9.7222#map=14/52.3919/9.7222


Indoor-Packstation Nr. 150 - Ernst-August-Galerie, 2.OG zwischen Parkdeck und Rolltreppenbereich


Die zweite Packstation Hannovers, an der wir eine tatsächlich vorhandene Videoüberwachung festgestellt haben! Und die erste, bei der es sich um ein Kaba-Indoor-Modell zu handeln scheint.

OSM-Link: https://www.openstreetmap.org/?mlat=52.3773&mlon=9.7375#map=14/52.3773/9.7375


25.1.2018 - Anfrage an die Datenschutzbeauftragte der DHL (via DHL-Pressekontakt)


Sehr geehrte Frau xxx,

bitte reichen Sie doch die nachfolgende Anfrage an Ihre Datenschutzbeauftragte Frau Krader weiter - ich konnte auf den Internetseiten der DHL leider keine direkte E-Mail-Erreichbarkeit ermitteln.

Vielen Dank und viele gute Grüße,

xxx

+++

Datenschutzbeauftragte der DHL
xxx, LL.M
Deutsche Post AG
53250 Bonn

Sehr geehrte Frau xxx,
sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bitte ich um Auskunft zu sämtlichen von Ihnen direkt oder mittelbar betriebenen Videoüberwachungsanlagen öffentlichen oder halböffentlichen Raums der Packstationen Nr. 111 (Niemeyerstraße 1, 30449 Hannover) sowie Nr. 121 (Callinstraße 23 bzw. Schneiderberg, 30167 Hannover) in Hannover.

Gemäß § 4g Abs. 2 BDSG bitte ich um die Angaben aus § 4e Satz 1 Nr. 1 bis 8 für jede dieser Anlagen:

- Name oder Firma der verantwortlichen Stelle,

- Inhaber, Vorstände, Geschäftsführer oder sonstige gesetzliche oder nach der Verfassung des Unternehmens berufene Leiter und die mit der Leitung der Datenverarbeitung beauftragten Personen,

- Anschrift der verantwortlichen Stelle,

- Zweckbestimmungen der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung,

- eine Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien,

- Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können,

- Regelfristen für die Löschung der Daten,

- eine geplante Datenübermittlung in Drittstaaten.

Zudem bitten wir um Überprüfung der Situation zur nach § 6b BDSG notwendigen Kennzeichnung der Kameras, die unseres Erachtens nach den gesetzlichen Vorgaben des BDSG möglicherweise nicht entsprechen, da sie nicht bereits vor Betreten der von der VÜ erfassten Bereiche auf die Maßnahme (rechtzeitig) hinweisen.

Uns würde als Redaktion weiter interessieren, ob die VÜ-Maßnahmen an DHL-Packstationen seitens einer/eines Landes- oder Bundesdatenschutzbeauftragten überprüft worden sind und falls ja, wann das der Fall gewesen ist, wer der/die überprüfende Stelle war und welches Ergebnis diese Überprüfung mit sich gebracht hat.

Vielen Dank für Ihre Mühe und viele gute Grüße,


26.1.2018 - DHL-Pressestelle will Jedermanns-Auskunftsrecht verweigern


Sehr geehrter Herr xxx,
gerne erläutere ich es Ihnen nochmals: dazu machen wir grundsätzlich gegenüber der Presse keine Angaben!

Mit freundlichen Grüßen,
xxx


26.1.2018 - Aufforderung an DHL zur Erfüllung des Jedermanns-Auskunftsrechts


Sehr geehrte Frau xxx,

bei dem in § 4g (2) BDSG festgeschriebenen Auskunftsrecht handelt es sich um ein sog. "Jedermanns-Recht", siehe hier:

https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__4g.html

Dieses steht also auch mir als Redakteur zu, ja sogar eine rein anonyme Auskunftsanfrage wäre rein theoretisch rechtlich zulässig.

Bitte geben Sie uns abschließend Bescheid, ob Sie unsere Anfrage an Ihre Datenschutzbeauftragte weitergeleitet haben oder weiterleiten werden oder nicht.

Wir erwarten eine Beauskunftung spätestens innerhalb der nächsten 4 Wochen.

Bei Rückfragen bin ich gerne für Sie da.

Anmerkung der Redaktion (26.1.2018): Da eine Rückmeldung seitens der DHL-Pressestelle ausblieb, haben wir die Anfrage an die DHL-Datenschutzbeauftragte zusätzlich noch einmal per Post versandt.


26.1.2018 - Rückmeldung vom BMI


Sehr geehrter Herr xxx,

zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen als eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums Folgendes mitteilen:

Die Aufsicht über den Einsatz von Videoüberwachungsmaßnahmen bei nicht-öffentlichen Stellen – hierzu gehören auch die Post- und Paketdienstleister – obliegt nicht dem BMI, sondern den Datenschutzaufsichtsbehörden. Dem BMI ist nicht bekannt, ob die Post- und Paketdienstleister sich in dieser Frage an die Datenschutzaufsichtsbehörden gewendet und hierzu weitere Erörterungen stattgefunden haben.

Mit freundlichen Grüßen

xxx

Im Auftrag Dr. xxx

Pressestelle
Bundesministerium des Innern


26.1.2018 - Nachfrage an das BMI


Sehr geehrte Frau xxx,
sehr geehrte Damen und Herren,

bitte erlauben Sie zur eindeutigen Klärung Ihrer Rückmeldung folgende Nachfragen:

Gab es oder gibt es Gespräche oder sonstige inhaltliche Auseinandersetzungen zwischen dem BMI und der Deutschen Post DHL Group bzw. der Deutschen Post AG zur Sache? Falls ja, in welchem Umfang und mit welchem Ergebnis oder Inhalten?

Und:

Ist dem BMI bekannt, ob es seitens der DHL (bzw. der oben genannten Unternehmensgruppen) eine Reaktion, Absichten oder Pläne zum Ausbau der Videoüberwachung an DHL-Packstationen gibt oder solche diskutiert werden?

Viele gute Grüße,


29./30.1.2018 - Wir bloggen dazu


https://freiheitsfoo.de/2018/01/30/dhl-packstationen-vue/


30.1.2018 - Antwort vom BMI


Sehr geehrter Herr xxx,

zu Ihrer Nachfrage kann ich Ihnen als eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums Folgendes mitteilen:

Es gibt keine Gespräche des BMI mit der Deutschen Post DHL Group bzw. der Deutschen Post AG zum Ausbau der Videoüberwachung an Paketstationen. Das BMI hat keine Kenntnis davon, inwiefern die vorstehend genannten Unternehmen einen Ausbau der Videoüberwachung an Paketstationen beabsichtigen.

Viele Grüße

xxx

Im Auftrag
Dr. xxx

Pressestelle
Bundesministerium des Innern


30.1.2018 - Nun doch noch eine Rückmeldung von DHL zu unserer letzten Frage/Bitte


Sehr geehrter Herr xxx,
ich war Ihnen hier ja noch eine Rückmeldung schuldig: unsere Datenschutzbeauftragte hat sowohl Ihre direkte Anfrage erhalten als auch unseren E-Mail-Wechsel und wird sich bis Ende der Woche auf Ihr Auskunftsersuchen melden.

Viele Grüße,
xxx


2.2.2018 - Antwort von der Deutschen-Post-Datenschutzbeauftragten (die wir nur in Teilen veröffentlichen dürfen!)


Sehr geehrter Herr xxx,

Ihre Nachricht an Frau xxx ist sowohl elektronisch als auch schriftlich bei uns eingegangen. Frau xxx bat mich, die Beantwortung zu übernehmen.

Gerne teilen wir Ihnen folgendes mit:

1. Bzgl. der Packstationen Nr. 111 (Niemeyerstraße 1, 30449 Hannover) sowie Nr. 121 (Callinstraße 23 bzw. Schneiderberg, 30167 Hannover) [... gekürzte Antwort - den hier entfernten Teil sollen wir auf Bitte der Datenschutzbeauftragten nicht veröffentlichen ...]

Generell zum Einsatz der Videokameras bei Packstationen erhalten Sie anbei die Angaben gem. § 4g Abs. 2 BDSG.

2. Name oder Firma der verantwortlichen Stelle:

Deutsche Post AG; Sitz Bonn; Registergericht Bonn; HRB 6792

3. Inhaber, Vorstände, Geschäftsführer oder sonstige gesetzliche oder nach der Verfassung des Unternehmens berufene Leiter und die mit der Leitung der Datenverarbeitung beauftragten Personen:

Vorstand: Dr. Frank Appel, Vorsitzender; Ken Allen, John Gilbert, Dr. h.c.

Jürgen Gerdes, Melanie Kreis, Dr. Thomas Ogilvie, Tim Scharwath

4. Anschrift der verantwortlichen Stelle:

Charles-de-Gaulle-Str. 20, 53113 Bonn

5. Zweckbestimmungen der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung:

Sicherheitsbelange ( insbesondere zur Verfolgung von Straftaten sowie zur Wahrung berechtigter Interessen von unserem Unternehmen bzw. Dritter)

6. eine Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien:

- Kunden
- Mitarbeiter
- Sonstige Personen, die sich im Aufnahmebereich der Kameras von Packstationen aufhalten

Es handelt sich um Bilddaten.

7. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können:

Stellen innerhalb des Konzerns, die die Aufgaben bzgl. der unter 5. definierten Zweckbestimmung wahrnehmen und ggf. öffentliche Stellen im Rahmen der gesetzlichen Aufgabenwahrnehmung

8. Regelfristen für die Löschung der Daten:

Nach Wegfall des Zwecks der Datenverarbeitung, es sei denn, gesetzliche Aufbewahrungspflichten sehen eine längere Speicherung vor.

9. eine geplante Datenübermittlung in Drittstaaten:

Bzgl. der Bilddaten erfolgt kein Drittstaatentransfer.

10. Kennzeichnung nach § 6b BDSG:

Selbstverständlich werden wir nach Inbetriebnahme der Kameras die erforderlichen Piktogramme an den von Ihnen genannten Packstationen anbringen. Wir danken Ihnen zudem für Ihren Hinweis und werden ihn zum Anlass nehmen, die aktuellen Kennzeichnungen der Packstationen im Hinblick auf die DSGVO zu überprüfen.

Wir hoffen, dass wir mit unseren Antworten dienlich sein konnten.

Mit freundlichen Grüßen

xxx
Abteilung Datenschutz
Abteilungsleiterin

Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)

Deutsche Post AG
Friedrich-Ebert-Allee 45
53113 Bonn
Deutschland


4.2.2018 - Nachfragen an die Datenschutzbeauftragten der Deutschen Post


Sehr geehrte Frau xxx,
sehr geehrte Frau xxx,

vielen Dank für die flotte Rückmeldung.

Wir haben dazu allerdings folgende Rückfragen:

Sie bitten uns nicht öffentlich zu machen, dass [... gekürzt, weil wir darum gebeten worden sind, dieses Detail nicht zu veröffentlichen ...]

1.) Handelt es sich bei dieser Auskunft um eine Auskunft im Zuge der von uns gestellten Anfrage, die sich auf ein Jedermanns-Auskunftsrecht bezieht? Falls ja: Warum sollten wir in diesem Fall von einer Veröffentlichung absehen und was für Maßnahmen wären dann Ihrerseits zu treffen?

Nach der Begutachtung auch weiterer Packstationen der DHL sind wir der Überzeugung (z.B. die Packstation Nr. 110 in der Tiergartenstraße 34 in 30559 Hannover), dass die DHL eine Reihe von Packstationen betreibt, die mit dem Hinweis auf eine bestehende Videoüberwachung versehen sind, aber faktisch keine Videoüberwachung, auch keine temporär deaktivierte, aufweist.

Dieses betrifft bspw. auch die von uns in der Anfrage aufgeführte Packstation Nr. 121.

2.) Stimmt diese Annahme und falls ja, wieso wird dann seitens der DHL der Eindruck erzeugt, als werden die Packstation videoüberwacht, wenn das faktisch aber gar nicht der Fall ist?

3.) Bezieht sich Ihre Aussage, dass [... gekürzt, weil wir darum gebeten worden sind, dieses Detail nicht zu veröffentlichen ...] auch auf die drei im Raum der Packstation (Vorraum der Deutschen-Post-Filiale) befindlichen, an der Decke angebrachten Überwachungskameras?

4.) Ihre Angaben zu den in § 4e BDSG aufgeführten zu beauskunftenden Informationen sind bei den Nummern 5 (Zweckbestimmung) und 8 (Löschfristen von Bildaufzeichnungen) ungenau und unbestimmt. Bitte konkretisieren Sie diese Angaben für die in Hannover betriebenen Packstationen Nrn. 110, 111, 119 und 121.

Die Kennzeichnung zur Videoüberwachung an den Packstationen Nrn. 110, 119 und 121 entsprechen weder dem § 6b BDSG noch den Vorgaben der EU-DSGVO.

5.) Wie werden Sie bspw. gewährleisten, dass die Passanten vor dem Betreten etwaig videoüberwachter Bereiche auf diesen Umstand hingewiesen werden?

Vielen Dank für die Mühen und viele gute Grüße,


13.2.2018 - Noch einmal bei der Datenschutzbeauftragten der Deutschen Post nachgehakt und nachgefragt


Sehr geehrte Frau xxx,
sehr geehrte Frau xxx,

können Sie uns mitteilen, wann wir mit der Beantwortung unserer Rückfragen vom 4.2.2018 rechnen können?

Ergänzend dazu:

Nach Besichtigung von ca. 15 Packstationen im Raum Hannover haben wir darunter immerhin eine einzige gefunden, an der Videoüberwachung praktiziert wird.

Können Sie uns mit Bezug auf diese Packstation Nr. 149 (Bodestraße 2-6, 30167 Hannover) die Angaben zu Zweckbestimmung und Löschfristen der Bildaufzeichungen mitteilen?

Vielen Dank und viele gute Grüße,


19.2.2018 - Nochmal nachgehakt ...


Sehr geehrte Frau xxx,
sehr geehrte Frau xxx,

wir möchten gerne zum Sachverhalt berichten und diesen Bericht vorbereiten. Können Sie uns mitteilen, ob und falls ja, wann (ungefähr) wir mit Antworten auf unsere letzten Fragen rechnen können?

Danke für die Arbeit damit und viele gute Grüße,


20.2.2018 - Rückmeldung - Zwischenstandmitteilung


Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihre Nachfrage. Wir gehen derzeit davon aus, dass Sie bis ca. 02.03. eine Antwort von uns erhalten werden.

Mit freundlichen Grüßen

xxx
Abteilung Datenschutz
Abteilungsleiterin
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)

Deutsche Post AG


26.2.2018 - Antwort von der Deutschen Post / DHL


Sehr geehrter Herr xxx,

Ihre weiteren Fragen beantworten wir wie folgt:

Die Ihnen gegebene Auskunft zu der Tatsache, dass [... gekürzt, weil wir darum gebeten worden sind, dieses Detail nicht zu veröffentlichen ...] erfolgte im Ausnahmefall und nicht im Rahmen der Jedermann-Auskunft. Wir bitten weiterhin von einer Veröffentlichung abzusehen.

Wir bitten um Verständnis, dass wir keine weiteren Details bzgl. unserer konkreten Maßnahmen zur Sicherung unserer Anlagen und der Postsendungen mitteilen, um deren Wirksamkeit nicht zu gefährden.

Generell weisen wir in diesem Zusammenhang darauf hin, dass auch nach unserer Einschätzung eine Kennzeichnungspflicht besteht, sofern Videoaufnahmen stattfinden oder stattfinden könnten. Dies beinhaltet jedoch nicht zwingend, dass die Kameras permanent in Betrieb sein müssen.

Im Übrigen sehen wir unsere Angaben gemäß § 4e BGSG als ausreichend an.

Mit freundlichen Grüßen

xxx
Abteilung Datenschutz
Abteilungsleiterin
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)

Deutsche Post AG
Friedrich-Ebert-Allee 45
53113 Bonn
Deutschland


26.2.2018 - Rückmeldung und letzte Frage an die Datenschutzbeauftragte der DPDHL


Sehr geehrte Frau xxx,

Danke für die Rückmeldung. Ihrer Bitte auf Nichtveröffentlichung der betreffenden konkreten Angaben werden wir selbstverständlich nachkommen, allerdings werden wir es uns nicht nehmen lassen, über die in Hannover ausschnittsweise gewonnen Erkenntnisse durch Inaugenschein-Nehmen verschiedener Packstationen zu berichten. Dafür bitten wir um Verständnis.

Können Sie uns abschließend noch mitteilen, welche Datenschutzbehörde (BfDI oder LfD NRW) für Sie zuständig ist? Unserer Auffassung nach ist die von Ihnen erfolgte Beauskunftung im Zuge des Jedermann-Auskunftsrechts nicht ausreichend detailliert und dazu würden wir gerne die obere Aufsichtsbehörde um deren Meinung dazu fragen.

Danke für Ihre Arbeit mit uns und viele gute Grüße,


6.3.2018 - Die DHL-Datenschutzbeauftragte meldet sich nicht ... wir fragen beim BfDI nach


Sehr geehrte Damen und Herren,

können Sie uns mitteilen, ob die der Deutschen Post AG angehörige "Deutsche Post DHL Group" und deren Tochter, die "DHL International GmbH" der Aufsicht der BfDI unterstehen oder ob hierfür die LfD des Bundeslandes NRW zuständig ist?

Vielen Dank und viele gute Grüße,


6.3.2018 - Antwort vom Pressesprecher des BfDI


Hallo Herr xxx,

gerne kann ich Ihnen mitteilen, dass sich die aufsichtsrechtliche Zuständigkeit im Datenschutzbereich nicht zwingend von der gesellschaftsrechtlichen Organisationsstruktur eines Unternehmens rückgeschlossen werden kann, sondern sich vielmehr danach richtet, in welcher Funktion das Unternehmen Daten verarbeitet. Konkret auf Ihre Anfrage bezogen bedeutet das folgendes: Soweit die Unternehmen Postdienstleistungen erbringen, ist die BfDI die zuständige Aufsichtsbehörde. Werden von den Unternehmen hingegen Daten zu anderen Zwecken verarbeitet, liegt die Zuständigkeit bei der LDI NRW.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft weitergeholfen zu haben und stehe bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
xxx

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Pressestelle -
Husarenstraße 30
53117 Bonn


6.3.2018 - Anfrage an die BfDI-Pressestelle


Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für dieso prompte Rückmeldung!

Es geht inhaltlich um folgendes und vielleicht können Sie die sich daraus für uns ergebende Frage an die "richtige" Stelle bei Ihnen weiterleiten:

Die Deutsche Post DHL Group (im weiteren "DHL" genannt) betreibt bundesweit ca. 3.400 sog. "Packstationen". Einige (vermutlich wenige) davon sind mit einer Videoüberwachungskamera, eingebracht im Frontpanel des Bedienterminals, ausgerüstet.

Sämtliche Packstationen, unabhängig davon, ob mit oder ohne Videoüberwachungskamera, sind mit einem einzelnen Hinweis über dem Bedienterminal versehen, wonach die Packstation (angeblich) videoüberwacht werde.

Wir haben der DHL-Datenschutzbeauftragten mit Bezug auf § 4g (2) und § 4e BDSG um Auskunft über die Videoüberwachungsanlagen gebeten, nachdem uns die Pressestelle dieses Jedermann-Auskunftsrecht verweigern wollte, siehe im Detail hier

https://wiki.freiheitsfoo.de/pmwiki.php?n=Main.VUE-Paketstationen#toc25

und hier

https://wiki.freiheitsfoo.de/pmwiki.php?n=Main.VUE-Paketstationen#toc27

und erhielten eine sehr pauschale, nicht differenzierende Auskunft wie folgt:

https://wiki.freiheitsfoo.de/pmwiki.php?n=Main.VUE-Paketstationen#toc33

Diese Beauskunftung ist aus unserer Sicht ungenügend, weil sie

1.) nicht zwischen den verschiedenen Packstationen (mit und ohne Videoüberwachung) differenziert,

2.) die Angaben zu 5. (Zweckbestimmung) schwammig und unbestimmt erscheinen,

3.) die Angaben zu 8. (Aufzeichnungsdauer bzw. Löschfristen von Bildaufzeichnungen) ohne konkrete Benennung einer Aufzeichnungsdauer ("Regelfristen für die Löschung der Daten: Nach Wegfall des Zwecks der Datenverarbeitung, es sei denn, gesetzliche Aufbewahrungspflichten sehen eine längere Speicherung vor.") erfolgt und schließlich

4.) die Kennzeichnung nach den Vorgaben des §6b BDSG unzureichend ist, weil der Hinweis auf die Videoüberwachung erst lesbar ist, wenn man den Erfassungsbereich der Kameras bereits betreten hat.

Die Anfrage bezog sich im übrigen auf eine ganz konkrete benannte Packstation in Hannover, die eine Überwachungskamera eingebaut hat:

https://wiki.freiheitsfoo.de/pmwiki.php?n=Main.VUE-Paketstationen#toc35

Trotz erneuter Nachfrage und Bitte, diese aus unserer Sicht mangelhafte Beauskunftung zu verbessern, also konkreter auszuführen, weigerte sich die Deutsche-Post-Datenschutzbeauftragte Frau xxx, dem nachzukommen:

https://wiki.freiheitsfoo.de/pmwiki.php?n=Main.VUE-Paketstationen#toc38

Selbst unsere letzte, einfache Rückfrage, welche Datenschutzbehörde für diese Fragen zuständig ist, wurde uns bislang noch nicht beantwortet

https://wiki.freiheitsfoo.de/pmwiki.php?n=Main.VUE-Paketstationen#toc39

weswegen wir uns damit an Sie gewendet haben.

Nun unsere Frage:

Wie bewertet die BfDI den Vorgang, insbesondere die von uns vorgebrachten vier Kritikpunkte an Praxis und Beauskunftung zur Packstation-Videoüberwachung?

Und wie bewertet die BfDI die Tatsache, dass (vermutlich pauschal) alle Packstationen der DHL mit dem Hinweis auf angebliche Videoüberwachung versehen worden sind, obwohl nur wenige Packstationen eine solche überhaupt aufweisen?

Wir würden uns über eine Rückmeldung und Stellungnahme sehr freuen, möchten über den Komplex bald berichten.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit und Arbeit und viele gute Grüße,


9.3.2018 - Nach unserem Kontakt mit der BfDI: Rückmeldung von der Deutschen-Post-Datenschutzbeauftragten auf unsere Anfrage vom 26.3.2018 ...


Sehr geehrter Herr xxx,

für Postdienstleistungen ist die BfDI zuständig:

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Husarenstr. 30
53117 Bonn

Postfach 1468
53004 Bonn

Mit freundlichen Grüßen


11.3.2018 - Wir bloggen noch einmal dazu


https://freiheitsfoo.de/2018/03/11/dhl-packstation-vue-faktencheck/

Klick-Klack!


16.3.2018 - BfDI meldet sich zurück - ist nun doch nicht zuständig für unsere Fragen ...


Sehr geehrter Herr xxx,

bitte entschuldigen Sie, dass es diesmal ein wenig länger gedauert hat. Nach Prüfung der Thematik kann ich Ihnen mitteilen, dass vorliegend eine datenschutzrechtliche Aufsichtszuständigkeit der BfDI nicht besteht, da die in Rede stehende Videoüberwachung nicht im Zusammenhang mit dem geschäftsmäßigen Erbringen von Postdiensten steht, sondern - ausweißlich der von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen - vorwiegend der Überwachung des öffentlich zugänglichen Raums zur Wahrung von Sicherheitsbelangen dient. Daher obliegt die datenschutzrechtliche Bewertung in diesem Fall der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf, Telefon: 02 11/384 24-0, E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de.

Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Viele Grüße
xxx

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Pressesprecher -
Husarenstraße 30
53117 Bonn


26.3.2018 - Anfrage an die LDI NRW


Sehr geehrte Damen und Herren,

die BfDI-Pressestelle (namentlich Herr xxx) hat uns bezüglich einer Presseanfrage vom 6.3.2018 an Sie als zuständige Stelle verwiesen.

Den Vorgang inklusive unserer vier Fragen finden Sie im Anhang dieser Mail.

Können Sie uns diese Fragen beantworten bzw. Stellung dazu beziehen?

Vielen Dank und viele gute Grüße,


28.3.2018 - Zwischenstandsmeldung von der LDI NRW


Sehr geehrter Herr xxx,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Leider erreicht sie die Pressestelle erst jetzt.

Ich werde mich zu gegebener Zeit bei Ihnen melden. Zukünftig empfehle ich Anfragen direkt an pressestelle@ldi.nrw.de zu senden.

Freundliche Grüße aus Düsseldorf
Im Auftrag


6.4.2018 - Rückmeldung von der LDI NRW


Sehr geehrter Herr xxx,

bisher lagen uns keine Beschwerden oder Beratungsanfragen zur Videoüberwachung an Paketstationen vor. Wir werden die Angelegenheit prüfen und dazu zunächst die Deutsche Post DHL Group um eine Stellungnahme bitten.

Ihre Fragen beantworte ich – soweit jetzt schon möglich – gerne:

Wie bewertet die BfDI den Vorgang, insbesondere die von uns vorgebrachten vier Kritikpunkte an Praxis und Beauskunftung zur Packstation-Videoüberwachung?
Diese Beauskunftung ist aus unserer Sicht ungenügend, weil sie
1.) nicht zwischen den verschiedenen Packstationen (mit und ohne Videoüberwachung) differenziert,

Eine Differenzierung ist nicht zwingend erforderlich, solange die Differenzierung im Übrigen aus dem Verfahrensverzeichnis hervorgeht.

2.) die Angaben zu 5. (Zweckbestimmung) schwammig und unbestimmt erscheinen,

Die Zweckbestimmung ist so allgemeinverständlich und konkret wie möglich anzugeben und muss nach dem Normzweck eine vorläufige Rechtmäßigkeitsprüfung des Verfahrens ermöglichen. Die Angabe „Sicherheitsbelange (Verfolgung von Straftaten und Wahrung berechtigter Interessen von DHL und Dritten)“ sollte daher bezüglich der möglichen berechtigten Interessen noch weiter ausdifferenziert werden.

3.) die Angaben zu 8. (Aufzeichnungsdauer bzw. Löschfristen von Bildaufzeichnungen) ohne konkrete Benennung einer Aufzeichnungsdauer ("Regelfristen für die Löschung der Daten: Nach Wegfall des Zwecks der Datenverarbeitung, es sei denn, gesetzliche Aufbewahrungspflichten sehen eine längere Speicherung vor.") erfolgt

Es ist ein Zeitraum anzugeben, nach dessen Ablauf die Daten gelöscht werden. Ein Verweis auf die allgemeinen gesetzlichen Löschfristen genügt nicht. Auch hier sollte eine Konkretisierung erfolgen.

4.) die Kennzeichnung nach den Vorgaben des §6b BDSG unzureichend ist, weil der Hinweis auf die Videoüberwachung erst lesbar ist, wenn man den Erfassungsbereich der Kameras bereits betreten hat.

Falls dies tatsächlich so sein sollte (haben wir bisher nicht überprüft), wäre die Beschilderung entsprechend anzupassen. Dies gilt allerdings nur, sofern auch tatsächlich Kameras installiert sind, die bereits Aufnahmen tätigen.

Und wie bewertet die BfDI die Tatsache, dass (vermutlich pauschal) alle Packstationen der DHL mit dem Hinweis auf angebliche Videoüberwachung versehen worden sind, obwohl nur wenige Packstationen eine solche überhaupt aufweisen?

Da in solchen Fällen, in denen keine Videoüberwachung erfolgt, keine personenbezogenen Daten erhoben, verarbeitet und genutzt werden, ist die LDI NRW hierfür nicht zuständig. Bürger können sich auf dem Zivilrechtsweg hiergegen wehren, sofern sie ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht als beeinträchtigt ansehen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
xxx

Referat L1 - Grundsatzfragen, Öffentlichkeitsarbeit, internationaler Datenverkehr, Medien- und Onlinedienste

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Nordrhein-Westfalen


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Zuletzt geändert am 08.04.2018 22:15 Uhr