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VUE-Polizei-Berlin

Grundlagen


Auch in Berlin, darf die Polizei laut (derzeitiger) Rechtslage im öffentlichen Raum Videoüberwachung betreiben.

Die Rechtsgrundlage befindet sich in den Paragraphen 19a (Eigensicherung der Polizei), 24a (gefährdete Objekte), 24b (an Stellen des ÖPNV) und 24c (KFZ-Kennzeichen-Scanning) des Berliner Polizeigesetzes, dem "ASOG Berlin" ("Allgemeines Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin").


Situation 2013


In 2013 wurde bereits zur damaligen Umfang der polizeilichen Videoüberwachung in Berlin nachgefragt. Die Antworten der Berliner Polizei lassen sich in drei Blogbeiträgen eines privat betriebenen Blogs nachlesen:

Grob zusammengefasst:

  • Es gab 63 polizeiliche Videoüberwachungsanlagen nach § 19a ASOG Bln, die zum Teil auch Aufzeichnungen angefertigt haben.
  • Zum Aussagen der Daseinsberechtigung, also ob und in welchem Umfang diese Kameras bereits präventiv oder strafverfolgend erfolgreich eingesetzt werden konnten, dazu konnte die Berliner Polizei keine Angaben machen.
  • Angeblich betrieb die Berliner Polizei keine eigenen Kameras zur ÖPNV-Videoüberwachung, diese Kameras waren alle in Besitz der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), die deren Bilder jedoch der Polizei zur Verfügung stellten. Wie viele Kameras das waren, wusste die Polizei aber nicht.
  • Wie teuer die Kameraanlagen bzgl. Einkauf, Installation oder Betrieb waren, konnte die Polizei keine Angaben machen.
  • Bei richtiger Interpretation des einen Antwortschreibens der Polizei vom 7.3.2013 wurde damals keine einzige stationäre Überwachungskamera zu Überwachung des öffentlichen Raums eingesetzt.


November 2016 - Neue Berliner Regierungskoalition Rot-Rot-Grün


Entgegen den Forderungen einiger Bürgerrechtsgruppen findet sich im rot-rot-grünen Koalitionsvertrag kein Wort und keine Positionierung zum Abbau oder Ausbau polizeilicher Videoüberwachung des öffentlichen Raums.


19.12.2016 - Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt


Im Zuge der emotionalen Berichterstattung zum Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt wurden erneut irrationale Forderungen zum Ausbau der Videoüberwachung erhoben, die die neue Regierung Berlins frühzeitig unter Druck gesetzt haben.


20.5.2017 - Berliner Zeitung: Polizeiliche Videoüberwachung im Zusammenhang mit dem Ev. Kirchentag


Quelle: http://www.bz-berlin.de/berlin/zum-kirchentag-knipst-berlin-die-kameras-an

Videoüberwachung

Zum Kirchentag knipst Berlin die Kameras an

20. Mai 2017 08:37

Die Polizei setzt Videoüberwachung ein, sichtet die Bilder live zur Gefahrenabwehr: Kommende Woche findet in Berlin der Kirchentag und das Pokalfinale statt.

Videoüberwachung? Geht doch, sogar beim rot-rot-grünen Senat: Kommende Woche knipst die Polizei vier Tage lang die Kameras an! Nach B.Z.-Informationen werden von Mittwoch bis Sonnabend für Kirchentag und Fußball-Pokalfinale drei Locations überwacht.

  • Breitscheidplatz, wo u.a. an Himmelfahrt ein Open-Air-Gottesdienst mit rund 3500 Gästen stattfindet.
  • Alexanderplatz – hier wird zu den Diskussions-Veranstaltungen mit je 2000 Besuchern gerechnet.
  • Brandenburger Tor mit erwarteten 60.000 Teilnehmern – hier werden auch Kanzlerin Merkel und Ex-US-Präsident Obama auftreten.
  • Stadtweit wird zudem aus dem Hubschrauber und mobilen Einsatzwagen gefilmt.

Die Technik wird teilweise vom Veranstalter und einem Dienstleister gestellt. Am Alex filmt die Polizei mit eigenen, neu angeschafften Geräten. In allen Fällen planen die Beamten den Kameraeinsatz und sichten das Material live zur Gefahrenabwehr.

„Auf die direkte Sichtung haben wir uns im Präventions- und Sicherheitspaket verständigt und setzen das jetzt erstmals um“, sagte Innensenator Andreas Geisel (51, SPD). „Diese Möglichkeit bietet das Polizeigesetz und soll gerade bei Großveranstaltungen auch genutzt werden.“

Am Breitscheidplatz kommt eine Panomera-Videotechnik zum Einsatz. Sie ermöglicht mehreren Personen den Zugriff aufs Videobild. So kann zeitgleich und parallel gezoomt und vergrößert werden.


27.5.2017 - Presseanfrage an die Berliner Polizei


Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen einer geplanten Berichterstattung zum Thema "Polizeiliche Videoüberwachung in Berlin" haben wir einige Fragen an Sie und möchten Sie um Beantwortung der Fragen bitten:

1.) Wie viele Überwachungskameras betreibt die Polizei Berlin derzeit entsprechend § 19a ASOG Bln. (Videoüberwachung zur Eigensicherung)?

2.) Wie viele stationäre Überwachungskameras betreibt die Polizei Berlin derzeit entsprechend § 24a ASOG Bln. (Videoüberwachung an gefährdeten Objekten)?

3.) Wie viele weitere stationäre Überwachungskameras betreibt die Polizei Berlin derzeit über die beiden vorgenannten Fälle (§§ 19a, 24a ASOG Bln.) hinaus in "offener" Weise und, auf welcher Rechtsgrundlage beruht diese Überwachung (z.B. § 24b ASOG Bln.) und wo befinden sich diese Kameras im Einzelnen?

Weitere Fragen zu den stationär und offen betriebenen Videoüberwachungsanlagen der Polizei Berlin nach § 24a ASOG Bln:

4.) Wo befinden sich diese Kameras im Einzelnen?

5.) Welche dieser Kameras zeichnet Bilder auf und wie lange ist die jeweilige Speicherdauer?

6.) Welche Bildauflösung haben diese Kameras und in welchem Brennweitenbereich (Zoom) können die Kameras im Einzelnen betrieben werden?

7.) Mittels welcher Maßnahmen sind die von diesen Kamera erfassten Bereiche für die allgemeine Öffentlichkeit gekennzeichnet?

8.) Welche Stellen haben Zugriff auf Bilder der Kameras?

9.) Welche Stellen haben Zugriff auf die Steuerung (Ausrichtung, Zoom) der Kameras?

10.) Wie viele Bilder der Gesamtheit aller Kameras werden in Echtzeit auf Bildschirmen dargestellt und wie viele davon in Echtzeit von Beamten oder Angestellten überwacht?

11.) Gibt es innerhalb oder außerhalb des Internets eine öffentliche Information über die Anzahl und Position dieser Kameras?

12.) Wie hat sich die Anzahl dieser Kameras in den vergangenen fünf Jahren enwickelt?

13.) Was sind die jährlichen Betriebskosten zur Unterhaltung dieser Kameras und der dazugehörigen Überwachungstechnik?

14.) Wie viele Straftaten konnten mittels dieser Kameras in den vergangenen drei Jahren aufgeklärt werden? Gibt es weitere Zahlen, Details oder Aufschlüsselungen hierzu?

15.) Gibt es weitere Videoüberwachungsanlagen, die entsprechend § 24a ASOG Bln. eingesetzt werden können (mobile Anlagen) und falls ja, wie viele davon gibt es, wie viele davon sind aktuell im Einsatz?

15.) Gibt es weitere Videoüberwachungsanlagen, die entsprechend § 24a ASOG Bln. eingesetzt werden können, stationär montiert sind aber nur temporär genutzt/betrieben werden und falls ja, wie viele davon gibt es, an welchen Stellen befinden sich diese und wie viele und welche dieser Anlagen sind aktuell in Betrieb?

Vielen Dank für Ihre Arbeit und viele gute Grüße,


7.6.2017 - Antworten von der Polizei Berlin


Sehr geehrter Herr xxx

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

Im Rahmen einer geplanten Berichterstattung zum Thema "Polizeiliche Videoüberwachung in Berlin" haben wir einige Fragen an Sie und möchten Sie um Beantwortung der Fragen bitten:

1.) Wie viele Überwachungskameras betreibt die Polizei Berlin derzeit entsprechend § 19a ASOG Bln. (Videoüberwachung zur Eigensicherung)?

Die Polizei Berlin verfügt derzeit über 484 Einsatzwagen, die mit einem Kamerasystem versehen sind, welches bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 19a ASOG Berlin verwendet werden kann.

2.) Wie viele stationäre Überwachungskameras betreibt die Polizei Berlin derzeit entsprechend § 24a ASOG Bln. (Videoüberwachung an gefährdeten Objekten)?

Die Polizei Berlin betreibt derzeit drei stationäre Kamerasysteme zur Datenerhebung an gefährdeten Objekten nach § 24a ASOG Berlin.

3.) Wie viele weitere stationäre Überwachungskameras betreibt die Polizei Berlin derzeit über die beiden vorgenannten Fälle (§§ 19a, 24a ASOG Bln.) hinaus in "offener" Weise und, auf welcher Rechtsgrundlage beruht diese Überwachung (z.B. § 24b ASOG Bln.) und wo befinden sich diese Kameras im Einzelnen?

Die Polizei Berlin betreibt derzeit 137 stationäre Kameras nach § 31b BlnDSG bzw. im Rahmen der Betriebssicherheit. Diese befinden sich verteilt auf verschiedenen Polizeigebäuden im gesamten Stadtgebiet.
An dieser Stelle ist anzumerken, dass § 31b BlnDSG bei der Erfüllung der Aufgaben nach dem ASOG Berlin nicht durch den § 51 ASOG Berlin ausgeschlossen wird. Vielmehr stellt § 24a ASOG Berlin eine lex speciales zu § 31 b BlnDSG dar, jedoch ausschließlich bei Vorliegen der Voraussetzungen für ein gefährdetes Objekt.

Weitere Fragen zu den stationär und offen betriebenen Videoüberwachungsanlagen der Polizei Berlin nach § 24a ASOG Bln:

4.) Wo befinden sich diese Kameras im Einzelnen?

Die drei, durch die Polizei Berlin betriebenen stationären Kamerasysteme zur Datenerhebung an gefährdeten Objekten nach § 24a ASOG Berlin befinden sich in den Bezirken Spandau und Friedrichshain-Kreuzberg.

5.) Welche dieser Kameras zeichnet Bilder auf und wie lange ist die jeweilige Speicherdauer?

Die Voraussetzungen der Dauer der Datenspeicherung richten sich nach § 24a ASOG Berlin.

6.) Welche Bildauflösung haben diese Kameras und in welchem Brennweitenbereich (Zoom) können die Kameras im Einzelnen betrieben werden?

Die Installation und Verwaltung der Kamerasysteme obliegt der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM). Aussagen zu technischen Daten sind aus diesem Grund seitens der Polizei Berlin nicht möglich.

7.) Mittels welcher Maßnahmen sind die von diesen Kamera erfassten Bereiche für die allgemeine Öffentlichkeit gekennzeichnet?

Die Bereiche, die von den Kamerasystemen erfasst werden, sind mit jeweils vier Hinweisschildern gekennzeichnet.

8.) Welche Stellen haben Zugriff auf Bilder der Kameras?

Außerhalb der Polizei Berlin hat niemand Zugriff auf die Bilder der Kameras.

9.) Welche Stellen haben Zugriff auf die Steuerung (Ausrichtung, Zoom) der Kameras?

Außer der Polizei Berlin hat niemand Zugriff auf die Steuerung der Kameras.

10.) Wie viele Bilder der Gesamtheit aller Kameras werden in Echtzeit auf Bildschirmen dargestellt und wie viele davon in Echtzeit von Beamten oder Angestellten überwacht?

Die durch die Kamerasysteme erfassten Bilder werden auf einem Monitor der Dienststelle dargestellt. Die Anzahl der Polizeimitarbeiter, welche visuell die übertragenen Bilder erfassen fluktuiert. Eine valide Aussage kann aufgrund dessen nicht erfolgen.

11.) Gibt es innerhalb oder außerhalb des Internets eine öffentliche Information über die Anzahl und Position dieser Kameras?

Die Veröffentlichung der Information, dass eine Datenerhebung mittels Videotechnik stattfindet, geht nicht über die in der Antwort zur Frage 7 dargestellte Beschilderung hinaus.

12.) Wie hat sich die Anzahl dieser Kameras in den vergangenen fünf Jahren enwickelt?

Vor fünf Jahren wurden zwei Kamerasysteme nach § 24a ASOG Berlin betrieben, zurzeit sind es drei Kamerasysteme.

13.) Was sind die jährlichen Betriebskosten zur Unterhaltung dieser Kameras und der dazugehörigen Überwachungstechnik?

Die Verwaltung des Kamerasystems obliegt der BIM. Daher können zu entstehenden Kosten keine Aussagen von der Polizei Berlin getroffen werden.

14.) Wie viele Straftaten konnten mittels dieser Kameras in den vergangenen drei Jahren aufgeklärt werden? Gibt es weitere Zahlen, Details oder Aufschlüsselungen hierzu?

In Bezug auf durch Kameratechnik aufgeklärte Straftaten erfolgt bei der Polizei Berlin keine statistische Erfassung.

15.) Gibt es weitere Videoüberwachungsanlagen, die entsprechend § 24a ASOG Bln. eingesetzt werden können (mobile Anlagen) und falls ja, wie viele davon gibt es, wie viele davon sind aktuell im Einsatz?

Die Polizei Berlin verfügt über 170 mobile Videobeobachtungsanlagen, die zur Datenerhebung gemäß § 24a ASOG Berlin geeignet wären. Hierbei handelt es sich um 165 tragbare Videokameras, fünf in Fahrzeugen verbaute Videokameras und fünf Kameras, die an verschiedenen Örtlichkeiten montiert werden können. Derzeitig befindet sich keine der genannten Videobeobachtungskameras im Zusammenhang mit einer Datenerhebung nach § 24a ASOG Berlin im Einsatz.

15.) Gibt es weitere Videoüberwachungsanlagen, die entsprechend § 24a ASOG Bln. eingesetzt werden können, stationär montiert sind aber nur temporär genutzt/betrieben werden und falls ja, wie viele davon gibt es, an welchen Stellen befinden sich diese und wie viele und welche dieser Anlagen sind aktuell in Betrieb?

Die Polizei Berlin betreibt derzeit keine weiteren stationär montierten Kamerasysteme, die auf der Grundlage des § 24a ASOG Berlin temporär genutzt werden können.

Mit freundlichen Grüßen
xxx
Pressesprecher


8.6.2017 - Vier Nachfragen an die Polizei Berlin


Sehr geehrte(r) Herr/Frau xxx,
sehr geehrter Herr xxx,
sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die Beantwortung unserer Fragen so weit.

Bitte erlauben Sie uns folgende vier Nachfragen:

a.) Zu Frage/Antwort Nrn. 2 und 4

Zum Zeitpunkt unserer Anfrage (27.5.2017) fand in Berlin der Evangelische Kirchentag statt, anlässlich dessen zumindest temporär und nach Angaben von Medienberichten weitere Überwachungskameras entsprechend § 24a ASOG Bln eingesetzt worden sind.

Bitte teilen Sie uns mit, wie viele dieser Kameras wann und an welchen Stellen eingesetzt worden sind.

b.) Zu Frage/Antwort Nr. 4

Bitte teilen Sie uns wie angefragt mit, an welcher exakten Stelle sich die polizeiliche Überwachungskamera jeweils befindet, zumindest aber welcher konkrete Bereich des öffentlichen Raums von dieser jeweils erfasst wird. Da diese Räume nach Ihren Angaben durch Beschilderungen markiert werden, spricht aus unserer Sicht nichts gegen die Erteilung dieser Auskunft.

c.) Zu Frage/Antwort Nr. 5

Aus § 24a ASOG Bln geht nicht hervor, über welchen Zeitraum die Aufnahmen polizeilicher Überwachungskameras entsprechend dieser Verordnung gespeichert werden (dürfen).

Bitte teilen Sie uns mit, wie lange die Speicherdauer der Aufzeichnungen dieser Kameras in jedem Einzelfall beträgt.

d.) Zu Frage/Antwort Nr. 6

Ergänzend: Welche Bildauflösung haben diejenigen zehn Polizei-Kameras, die die Polizei Berlin je zur Hälfte in Fahrzeugen verbaut und zum mobilen Einsatz vorrätig hat? In welchem Brennweitenbereich (Zoom) können die Kameras im Einzelnen betrieben werden?

Vielen Dank für Ihre Mühe und viele gute Grüße,


Kategorie(n): Videoueberwachung

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Zuletzt geändert am 08.06.2017 00:34 Uhr