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VUE-Sachsen-DD

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Eine Wikiseite zum Sammeln von Informationen über Videoüberwachung des öffentlichen Raums in Sachsen, insbesondere Dresden, Leipzig und Chemnitz inklusive weiterer Augenmerk auf die Videoüberwachung im Dynamo-Dresden-Stadion.


26.10.2016 - Presseanfrage an das sächsische Innenministerium


Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen einer Berichterstattung zum Thema "Polizeiliche Videoüberwachung in Sachsen" haben wir einige Fragen an Sie und würden uns über eine Beantwortung der Fragen freuen.

Die Fragen im Einzelnen:

1.) Wie viele Videoüberwachungskameras zur Beobachtung des öffentlichen Raums betreibt die Polizei Sachsen und wo befinden sich diese jeweils im Einzelnen?

2.) Welches ist die Rechtsgrundlage für den polizeilichen Betrieb temporär oder stationär betriebener Kameras zur Überwachung des öffentlichen oder halb-öffentlichen Raums in Sachsen?

3.) Gibt es zu den in Sachsen so betriebenen Polizeikameras eine öffentlich einsehbare Liste oder Karte?

4.) Seit wann werden die einzelnen Kameras jeweils betrieben?

5.) Welche dieser Kameras zeichnen Bilder auf und für wie lange?

6.) Nach welchen genauen Kriterien wird entschieden, ob ein Einsatz einer Polizei-Überwachungskamera zur Erfassung öffentlichen Raums im Einzelnen als verhältnismäßig und rechtlich zulässig zu bewerten ist oder nicht?

7.) In welchem Umfang und in welchen zeitlichen Intervallen wird die Zulässigkeit des Weiterbetriebs von Polizei-Kameras überprüft?

8.) Gibt es in Sachsen Statistiken, Evaluationen oder Studien/Untersuchungen zu der Frage, wie erfolgreich der Einsatz polizeilicher Überwachungskameras bei Prävention und Strafverfolgung gewesen ist? Falls ja: Können Sie uns diese zugänglich machen?

9.) Wie viele Überwachungskameras der Betreiber des öffentlichen Personennahverkehrs gibt es in Leipzig, Chemnitz und Dresden, auf die die Polizei ggf. Zugriff nehmen kann?

10.) Kann die Polizei in Leipzig, Chemnitz und Dresden in Echtzeit auf Kameras der ÖPNV-Betreiber Zugriff nehmen und ggf. sogar diese hinsichtlich Ausrichtung und Zoom steuernd eingreifen oder wie sonst ist der Zugriff technisch geregelt - oder darf die Polizei in Sachsen nur auf von ÖPNV-Betreibern angefertigte Überwachungskamera-Aufzeichnungen zugreifen?

11.) Was ist die Rechtsgrundlage für den Zugriff auf die Kameras von ÖPNV-Betreibern?

12.) Gibt es Pläne oder Überlegungen zum Rückbau oder zur Erweiterung des Einsatzes polizeilicher Videoüberwachung im öffentlichen Raum Sachsens und falls ja, was ist derzeit angedacht?

Vielen Dank für Ihre Arbeit mit unserer Anfrage und viele gute Grüße,


26.10.2016 - Presseanfrage an die Polizeidirektion Dresden


Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen einer Berichterstattung zum Thema Videoüberwachung des öffentlichen und halböffentlichen Raums in Sachsen, insbesondere in Dresden, haben wir einige Fragen an Sie und würden uns über eine Beantwortung der Fragen freuen.

1.) Wie viele Videoüberwachungskameras zur Beobachtung des öffentlichen Raums betreibt die Polizei Dresden und wo befinden sich diese jeweils im Einzelnen?

2.) Gibt es hierzu eine öffentlich einsehbare Karte oder Auflistung der Kamerastandorte und deren Erfassungsbereich?

3.) Mittels welcher konkreter Maßnahmen wird auf die Kameras im öffentlichen Raum hingewiesen?

4.) Seit wann existieren die Polizeikameras im Einzelnen, bzw. seit wann sind Sie in Betrieb?

5.) Über welche Bildauflösung und über welchen Brennweitenbereich verfügen die von Ihnen betriebenen Kameras in Dresden im Einzelnen?

6.) Aufgrund welcher Daten oder PKS-Auszüge wird der Einsatz der einzelnen Kameras im Detail begründet?

7.) Können Sie uns Informationen über die genaue Entwicklung von Straftaten im Erfassungsbereich der einzelnen Kameras vor und nach deren Inbetriebnahmen (z.B. als Auszüge aus der PKS) mitteilen? Anders gefragt? Wie hat sich die Anzahl und die Art der im Erfassungsbereich der Kameras begangenen Straftaten im Detail jeweils entwickelt?

8.) Gibt es Erfahrungen zu Verdrängungseffekten bzw. wurden hierzu Untersuchungen angestellt?

9.) In welchem zeitlichen Intervall wird eine Überprüfung zum Weiterbestand einer Rechtsgrundlage durchgeführt?

10.) Wie häufig waren Bilder dieser polizeilichen Überwachungskameras in 2015 nötig oder signifikant hilfreich, um Straftäter zu ermitteln, zu überführen und diese zu verurteilen und um welche Art von Straftaten hat es sich dabei im Einzelnen gehandelt?

11.) Wie viele stationär installierte und wie viele mobile Überwachungskameras betreibt die Polizei Dresden üblicherweise bei Spielen des Fußballvereins Dynamo-Dresden im Fußballstadion an der Lennéstraße ("Dynamo-Stadion") und auf wie viele andere, nicht von der Polizei Dresden selber betriebene Kameras, hat die Polizei Dresden dort Zugriff?

12.) Gibt es im Dynamo-Stadion Technik zur Audio-Überwachung und wenn ja, zu welchem Zweck und auf welche Rechtsgrundlage wird diese betrieben?

13.) Gibt es für die Besucher im Dynamo-Stadion auf eigenen Wunsch die Möglichkeit, in video- und audio-überwachungsfreie Bereichen (Sitz- oder Stehplätze) auszuweichen?

14.) In welchem Umfang und für welchen Zeitraum werden Bild-/Video- (und ggf. Audio-)Aufzeichnungen aufbewahrt?

Vielen Dank für Ihre Arbeit und viele gute Grüße,


26.10.2016 - Presseanfrage an Dynamo Dresden


Sehr geehrter Herr xxx,
sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen einer Berichterstattung zum Thema Videoüberwachung des öffentlichen und halböffentlichen Raums in Sachsen, insbesondere in Dresden, haben wir einige Fragen an Sie und würden uns über eine Beantwortung der Fragen freuen.

1.) In welchem Umfang (Anzahl der stationären und ggf. mobilen Kameras) werden Besucher von Fußballspielen mit Beteiligung von Dynamo Dresden im Fußballstadion an der Lennéstraße ("Dynamo-Stadion") videoüberwacht?

2.) Welches ist die Rechtsgrundlage hierzu?

3.) Auf welche Weise werden die Besucher des Stadions auf diesen Umstand hingewiesen (Plakat, Schild, Geschäftsbedingungen, Inhalt des Hinweises)?

4.) Gibt es für die Stadionbesucher überwachungsfreie Zonen, also Sitz- oder Stehplätze, falls sich diese der Videoüberwachung nicht aussetzen möchten (Chance des Ausweichens, wie vom Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung vorgesehen)?

5.) Wie hat sich die Anzahl der Überwachungskameras im Dynamo-Stadion in den vergangenen Jahren entwickelt?

6.) Gibt es Pläne oder Überlegungen zur Reduzierung oder Ausweitung der Videoüberwachung im Dynamo-Stadion?

7.) Wie hoch sind die jährlichen Betriebskosten der Videoüberwachungsanlagen?

8.) Wer oder welche Stelle ist (formell) der Betreiber dieser Überwachungskameras?

9.) In welchem Umfang wird der Polizei Zugang zu Technik, Steuerung und Bildern dieser Überwachungskameras gewährt und was ist die jeweilige Rechtsgrundlage hierfür?

10.) Werden in Zusammenhang mit der Videoüberwachung auch Audio-Aufzeichnungen angefertigt und welches ist ggf. die Rechtsgrundlage hierfür?

11.) Gibt es eine Zusammenarbeit mit dem Landesdatenschutzbeauftragten bzw. gab es Überprüfungen der Kameraüberwachung durch diesen?

12.) Gibt es Statistiken oder Untersuchungen zu der Frage, wie häufig im Rahmen der Videoüberwachung im Dynamo-Dresden mittels dieser Besucher der Fußballspiele identifiziert worden sind und wie häufig diese Identifizierung zu einer Verurteilung von Personen geführt hat? Um welche Arten Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten hat es sich dabei im Detail gehandelt?

13.) Werden für spezielle Zuschauerbereiche (z.B. Fan-Block) spezielle Videokameras eingesetzt? Wenn ja, über welche technischen Fähigkeiten verfügen diese Kameras und die dazugehörige Technik (Auflösung, Brennweite)? Wer betreibt diese Kameras?

14.) Werden Techniken zur rechen- bzw. rechnergestützten Verhaltens- oder Gesichtserkennung eingesetzt?

15.) Wurden oder werden im Dynamo-Stadion oder dessen Umfeld Projekte im weit gefassten Bereich der Sicherheits- oder 'Panik'-Forschung unter Beteiligung von Audio-/Videobeobachtung und/oder Audio-/Videoaufzeichnung und/oder softwaregestützter Bildauswertung durchgeführt? Wenn ja, um welche Projekte handelt es sich? Welche Techniken wurden eingesetzt bzw. erprobt? Welcher Träger hat die Projekte jeweils verantwortlich durchgeführt? Wie waren die Ergebnisse bzw. wo wurden bzw. werden diese veröffentlicht?

Vielen Dank für Ihre Arbeit - wir versprechen Ihnen die ungekürzte Veröffentlichung all Ihrer Antworten.

Viele gute Grüße,


27.10.2016 - Antwort der Polizeidirektion Dresden


Sehr geehrter Herr xxx,
die Polizeidirektion Dresden betreibt keine eigenen Kameras im öffentlichen Raum.
Auch im Stadion betreiben wir keine eigenen Kameras. Für Fragen zu der installierten Kameraanlage des Stadions wenden Sie sich bitte an die Betreibergesellschaft des Stadions.

Freundliche Grüße

xxx
Pressesprecher


27.10.2016 - Nachfragen zur kurzen Rückmeldung der Polizeidirektion Dresden


Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für die Rückmeldung. Wir haben dazu noch folgende Rückfragen:

1.) Verstehen wir diese richtig in der Annahme, dass die vom sächsischen DSB benannte polizeiliche Videoüberwachungsanlagen in der Prager Straße und in der Alaunstraße ( https://www.saechsdsb.de/informationen-oeb/faqs-oeb/108-videoueberwachung-durch-die-polizei ) nicht mehr existieren? Falls dem so ist: Wann wurden diese Anlagen abgebaut und was war der Antrieb zum Rückbau?

2.) Interpretieren wir Ihre E-Mail weiter korrekt, dass es im Dynamo-Stadion Videoüberwachungstechnik gibt, die Sie benutzen bzw. auf deren Bilder Sie zugreifen können, wobei die Kameraanlagen aber von Dritten betrieben werden?

Für den Fall, dass dem so ist:

3.) Welches ist die Rechtsgrundlage für diese polizeiliche Videoüberwachung mit nicht-polizei-eigenen Kameras?

4.) Um wie viele Kameras, auf die Sie als Polizei im Stadion Zugriff haben, handelt es sich dabei?

5.) In welchem Umfang und für welchen Zeitraum werden Bild-/Video- (und ggf. Audio-)Aufzeichnungen aus dem Dynamo-Stadion bei der Polizei aufbewahrt?

Vielen Dank und viele gute Grüße,


27.10.2016 - Flotte erneute Rückmeldung seitens der Polizeidirektion Dresden


Sehr geehrter Herr xxx
von Ende 1999 bis Mitte 2010 haben wir eine Videoüberwachung der Prager Straße durchgeführt. Die Videoüberwachung diente lt. Errichtungsanordnung "der Bekämpfung von eng lokal begrenzten Kriminalitätsschwerpunkten in der Dresdener Innenstadt / Prager Straße". Konkret hatten sich Straftaten der Rauschgift- bzw. der damit verbunden Beschaffungskriminalität gehäuft, namentlich Taschendiebstähle und Autoeinbrüche. Zudem drohte sich eine "offene Drogenszene" zu etablieren. Die Überwachung wurde beendet, nachdem wir feststellen konnten, dass die Prager Straße kein Kriminalitätsschwerpunkt mehr ist.

Die Kamera auf der Alaunstraße wurde am 23.10.2014 durch Unbekannte zerstört. Die Umstände haben wir in unserer Medieninformation vom 23.10.2014 (376/14) veröffentlicht. (siehe Anlage)

Im Stadion handelt es sich nicht um eine Videoüberwachung sondern um eine Bildübertragung zur Steuerung eines komplexen Polizeieinsatzes. Rechtsgrundlage ist §37/1a SächsPolG. Die Nutzung der Stadionkameras durch die Polizei entspricht den DFB-Richtlinien. Hier werden bestimmte Standards für die einzelnen Ligen vorgegeben. In der Stadionordnung sind entsprechende Hinweise zu finden.

Die Videoanlage des Stadions verfügt über 18 Kameras. Diese Zahl variiert jedoch je nach Erforderlichkeit und technischer Erneuerung/Ausfälle.

Grundsätzlich erfolgt keine Aufzeichnung und Datenaufbewahrung durch die Polizei. Anlassbezogen, d.h. bei Vorliegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit werden entsprechende Speicherungen veranlasst und Daten für Strafverfahren aufbereitet. Die Aufbewahrungsfristen richten sich dann nach den Bestimmungen der Strafprozessordnung.

Freundliche Grüße

xx
Pressesprecher


Polizei-Dresden-Medieninformation 376/14 vom 23.10.2014 (Auszug)


Landeshauptstadt Dresden

Couragierte Zeugen mit Reizgas angegriffen

Zeit, Ort: 23.10.2014, gegen 03.15 Uhr

Dresden-Äußere Neustadt

In der vergangenen Nacht wurden zwei couragierte Zeugen (22/30) mit Reizgas angegriffen.

Der 22-Jährige und der 30-Jährige arbeiteten in einem Imbiss an der Alaunstraße. Gegen 03.20 Uhr hörten sie mehrere laute Schläge und nahmen an, dass dies vom Baugerüst am Nachbarhaus stammt. Als sie nach draußen gingen, sahen sie einen Mann auf dem Gerüst, der wiederholt mit einem Hammer auf eine an der Hauswand installierte Kamera einschlug. Die beiden Männer stellten sich dem vom Gerüst kommenden Mann in den Weg und wollten ihn aufhalten. Daraufhin schrie dieser sie an, den Weg freizugeben. Zeitgleich trat ein mutmaßlicher Komplize hinzu und sprühte dem 22-Jährigen unvermittelt Reizgas ins Gesicht. Danach flüchteten die Täter.

Der 22-jährige Iraker erlitt leicht Verletzungen und musste vor Ort medizinisch versorgt werden. Der 30-jährige türkische Staatsangehörige blieb unverletzt. Die Überwachungskamera der Polizei war auf den Gehweg gestürzt. Schadensangaben liegen noch nicht vor.

Beide Unbekannte waren maskiert. Der Mann, welcher auf dem Gerüst war, wurde als etwa 185 cm groß und schlank beschrieben. Er trug komplett schwarze Kleidung und Handschuhe. Er war zu Fuß in Richtung Bautzner Straße geflüchtet. Der Mann, der das Reizgas versprühte, wurde als etwas kleiner und kräftiger beschrieben. Er trug eine braune Jacke und fuhr nach den Angriff mit einem Fahrrad über die Böhmische Straße davon.

Die Kriminalpolizei hat die weiteren Ermittlungen aufgenommen.


Kategorie(n): Videoueberwachung

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Zuletzt geändert am 27.10.2016 14:10 Uhr