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VUE-Starbucks

4.3.2017 - Anfrage zur Videoüberwachung im Starbucks in Hannover, Ernst-August-Galerie


An: starbucks@buettner-group.com

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich Auskunft zu sämtlichen von Ihnen bzw. von dem Inhaber der Starbucks-Filiale in der "Ernst-August-Galerie" an der Kurt-Schumacher-Straße in Hannover direkt oder mittelbar betriebenen Videoüberwachungsanlagen.

Gemäß § 4g Abs. 2 BDSG bitte ich um die Angaben aus § 4e S. 1 Nr. 1 bis 8 für jede dieser Anlagen:

- Name oder Firma der verantwortlichen Stelle,

- Inhaber, Vorstände, Geschäftsführer oder sonstige gesetzliche oder nach der Verfassung des Unternehmens berufene Leiter und die mit der Leitung der Datenverarbeitung beauftragten Personen,

- Anschrift der verantwortlichen Stelle,

- Zweckbestimmungen der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung,

- eine Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien,

- Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können,

- Regelfristen für die Löschung der Daten,

- eine geplante Datenübermittlung in Drittstaaten.

Zudem bitte ich um Überprüfung der Situation der nach § 6b BDSG notwendigen Kennzeichnung der o.g. von den Videoüberwachungskameras erfassten Bereiche. So konnte ich eine Beschilderung beim Betreten der Filiale durch den Innenbereich der "Ernst-August-Galerie" nicht vorfinden.

Vielen Dank für Ihre Mühe und viele gute Grüße,


9.3.2017 - Antwort von Starbucks


Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Im Anhang finden Sie den Datenschutzbericht für die Videoüberwachung der Filiale, welcher die Meisten Ihrer Fragen beantworten sollte (Teil 1 / Teil 2). Eine Datenübermittlung in Drittstaaten erfolgt nicht.

Art und Umfang der Videoüberwachung in unseren Filialen ist mit dem für uns zuständigen Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) abgestimmt.

Laut der zuletzt durchgeführten Kontrollen in der Filiale sind die Hinweisschilder wie vorgegeben an beiden Eingängen angebracht. Dies wurde auch nochmal von der Filiale bestätigt.

Sollten Sie noch Rückfragen haben wenden Sie sich bitte jederzeit gerne an mich.

Viele Grüße

xxx

Internal Control Manager

AmRest Coffee Deutschland Sp. z o.o. & Co. KG (authorised licensee of Starbucks EMEA Ltd)

Arnulfstrasse 19

80335 München


7.4.2017 - Nachfrage an Starbucks


Sehr geehrter Herr xxx,
sehr geehrte Frau xxx,

vielen Dank für die prompte und ausführliche Rückmeldung und Beantwortung!

Tatsächlich befindet sich am Galerie-Inneren-Eingang zum Starbucks ein Hinweisschild, dieses genügt jedoch nicht den Anforderungen, die der §6b BDSG stellt, und zwar aus zwei Gründen:

1.) Starbucks-Besucher, die aus Richtung der Rolltreppen kommend das Starbucks-Cafe betreten, werden diese Kennzeichnung nicht wahrnehmen, weil sie sich auf der anderen Seite des Eingangs befindet und die Eingangsbreite sehr groß ausgeführt ist.

2.) Das Hinweisschild wurde auf Fußbodenhöhe angebracht und wird aus diesem Grunde in aller Regel nicht erkannt bzw. wahrgenommen. Vergleichbare Anbringungshöhen hat das Niedersächsische Landesamt für Datenschutz bereits für unzulässig erklärt - sogar im gleichen ECE-Center, in dem sich auch die hier behandelte Starbucks-Filiale befindet.

Ich bitte darum, die Kennzeichnung entsprechend den Anforderungen umzuändern und würde mich über eine Rückmeldung dazu freuen.

Eine aktuelle Bildaufnahme der derzeitigen Situation können Sie hier vorfinden:

https://wiki.freiheitsfoo.de/uploads/Main/starbucks-hannover-eag.jpg

Viele gute Grüße aus Hannover,


8.4.2017 - Antwort von Starbucks


Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihre weiteren Erklärungen und das Bild. Wir sehen die Anforderungen aus §6 Absatz 2 BDSG erfüllt. Hier wird ja lediglich gefordert, dass der Umstand der Beobachtung durch geeignete Maßnahmen erkennbar zu machen ist. Ziel ist also, dass sich interessierte Personen vor dem Betreten des Geschäfts informieren können, ob eine Überwachung stattfindet. Dies ist insbesondere aufgrund der Größe unseres Hinweises und der Tatsache, dass sich alle Informationen auf der linken Seite befinden, problemlos möglich.

Eine Anbringung des Hinweises auf der anderen Seite ist hingegen nicht möglich, da dieser Bereich nicht mehr zu unserer Mietfläche gehört.

Viele Grüße, ebenfalls aus Hannover,

xxx
Internal Control Manager


Kategorie(n): Videoueberwachung

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Zuletzt geändert am 08.04.2017 09:32 Uhr