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VUE-Stuttgart

5.8.2020 - Presseanfrage an den Landesdatenschutzbeauftragten Baden-Württembergs


Sehr geehrte Damen und Herren,

im Zuge einer Berichterstattung zur geplanten Einrichtung/Auseitung der Videoüberwachung öffentlichen Raums in der Stadt Stuttgart haben wir folgende Fragen und wären über eine baldige Beanwortung froh:

1. Liegt Ihnen bereits das Konzept mitsamt den geplanten rund 30 Standorten für die jüngst beschlossene temporäre Videoüberwachung in Stutgart vor?
Falls ja: Welches sollen die Standorte sein, wie ist die jeweilige Begründung für die Einrichtung der VÜ und ist das Konzept öffentlich?
Falls nein: Gab es bereits Gespräche zwischen dem Gemeinderat der Stadt Stuttgart und Ihnen zu dieser Sache und sofern ja, worum ging es in diesen und was ist der bisherige Stand der Dinge der Zusammenarbeit?

2. Gibt es bereits Informationen dazu, wer der Betreiber der Kameras sein soll (Kommune, Polizei), ob und wie lange eine Aufzeichnung erfolgen soll, wer Zugriff auf die Aufzeichnungen erhalten soll und ob und wie und durch welche Stelle eine Echtzeit-Beobachtung mittels der Kameras erfolgen soll?

3. Gibt es bereits ein Konzept zu der Frage, wie die Kameras im Zuge rechtzeitig vorher angekündigter Versammlungen abgebaut oder verhüllt oder sonstwie so für jedermann ersichtlich gestaltet/ausgerichtet werden, dass allen Versammlungsteilnehmern deutlich wird, dass die Kameras während der Demonstrationen außer Betrieb sind?

4. Welches wäre eine mögliche Rechtsgrundlage für den Betrieb solcher Kameras, wie in den Medienberichten beschrieben und angekündigt?

5 Gibt es eine öffentlich verfügbare PKS, die eine räumliche Zuordnung von Straftaten bzw. Straftatsverdachtsfällen ermöglicht bzw. entsprechend aufgegliedert ist?

6. Gibt es bereits jetzt polizeilich oder kommunal betriebene Videoüberwachung in Stuttgart und falls ja, in welchem Umfang und mit welchen Randbedingungen (stationär/mobil, permanent/temporär, mit/ohne Aufzeichnung und wie lange wird aufgezeichnet, Anzahl der Kameras und Standorte)?

Vielen Dank für Ihre Mühe und viele gute Grüße,


5.8.2020 - Flotte Antwort vom Landesdatenschutzbeauftragten


Sehr geehrter Herr xxx,

ein Konzept zur beabsichtigten Videoüberwachung bestimmter Bereiche der Stuttgarter Innenstadt liegt uns derzeit nicht vor. Ebenso wenig haben wir genaue Kenntnis über die geplanten Standorte der Kameras. Der offiziellen Meldung der Landeshauptstadt Stuttgart zufolge sollen der Obere Schlossgarten und der Schlossplatz sowie der Kleine Schlossplatz, die Zugangsbereiche der Stadtbahnhaltestellen Schlossplatz, Charlottenplatz und Hauptbahnhof sowie die Arnulf-Klett-Passage überwacht werden (https://www.stuttgart.de/service/aktuelle-meldungen/juli-2020/gemeinderat-beschliesst-finanzierung-von-temporaerer-videoueberwachung.php). Gespräche zwischen der Landeshauptstadt und uns fanden bisher nicht statt. Aufgrund entsprechender Pressemeldungen wandten wir uns an die Stadt mit Schreiben vom 27. Juli 2020 an die Stadt, um herauszufinden, was von dort geplant sei. In ihrer Antwort wies die Stadt darauf hin, dass datenschutzrechtlich Verantwortlicher für die Videoüberwachung nicht sie, sondern das Polizeipräsidium Stuttgart sei. Dieses wird dann auch unser Ansprechpartner wegen der datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen sein. Entsprechende Gespräche sind bereits ins Auge gefasst, konkrete Termine sind noch nicht vereinbart. Rechtsgrundlage für eine solche polizeiliche Videoüberwachung ist § 21 Absatz 3 des Polizeigesetzes (PolG). Grundvoraussetzung ist danach, dass es sich bei den überwachten Bereichen um sog. Kriminalitätsschwerpunkte handelt, d. h. die Kriminalitätsbelastung muss sich dort deutlich von derjenigen in anderen Stadtbereichen abheben. Dies ist durch entsprechende Zahlen nachzuweisen.

Wegen der polizeilichen Kriminalstatistik müssten Sie sich an das Innenministerium wenden. Sie liegt uns nicht vor. Bisher gibt es in Stuttgart keine polizeiliche Videoüberwachung. Eine solche gab es vor Jahren, sie wurde aber wieder eingestellt, nachdem dort die Kriminalitätsbelastung aufgrund der Überwachung deutlich zurückgegangen war und die gesetzlichen Voraussetzungen für die Überwachung damit entfallen waren. Von einer Videoüberwachung in kommunaler Verantwortung ist uns nichts bekannt.

Mit freundlichen Grüßen xxx

Leitender Beamter
Abteilungsleitung 1 und 2
beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg


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Zuletzt geändert am 06.08.2020 13:46 Uhr