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VUE-biometrisch

Worum geht's?


Im März 2017 wurde bekannt, dass das Dreigestirn aus Bundesinnenministerium, BKA und Deutsche Bahn AG ein besonderes Videoüberwachungs-Pilotprojekt am Berliner Südkreuz-Bahnhof durchführen werden.

Dabei geht es um Echtzeit-Überwachung aller Personen auf diesem Bahnhof bei gleichzeitiger Identifizierung von Personen mittels der Erfassung und des Abgleichs biometrischer Merkmale dieser Menschen.

In euphemistisch angehauchtes Neusprech eingekleidet bezeichnet das BMI das als "intelligente Videoüberwachung".

Diese Wiki-Seite dient dem Sammeln von Infos und Materialien dazu.


Ausgangslage der medialen Berichterstattung


9.3.2017 - Ole Schröder (BMI) an Andrej Hunko (Die Linke)


http://www.andrej-hunko.de/start/download/doc_download/942-antwort-des-bmi-zur-nachfrage-wegen-intelligenter-videotechnik-am-berliner-bahnhof-suedkreuz

Sehr geehrter Herr Hunko,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 28. Februar 2017. In der Antwort auf Ihre schriftliche Frage wurde auf "den aktuellen Stand der Technik" nur in Bezug auf den Test von Systemen zur biometrischen Gesichtserkennung in Live-Videoströmen von Überwachungskameras verwiesen, nicht jedoch zu sonstigen untersuchten Funktionalitäten der Projekte APFel, ADIS, MuViT und CAMINSENS. Insoweit wurde Ihre Frage durch den Hinweis beantwortet, dass der genaue Umfang des Test in Bezug auf weitere Funktionalitäten intelligenter Videoüberwachung noch nicht festgelegt ist, und somit auch nicht, ob etwaige in den genannten Projekten untersuchten Funktionalitäten getestet werden sollen. Die Abstimmungen zwischen den Projektpartnern hierzu sind noch nicht abgeschlossen.

Forschungsschwerpunkte waren bei APFel, ADIS und CaminSens: Personenverfolgung (Tracking und Bewegungsprädiktion), Erkennung des potentiell interventionsbedürftigen Verhaltens von Personen sowie Erkennung und Bewertung von Bewegungsmustern. Das Projekt MuVIT beschäftigt sich mit der Analyse gesellschaftlicher und echtlicher Aspekte der intelligenten Videoanalyse. Bei der geplanten Erprobung der Funktionalitäten der intelligenten Videoanalyse sollen nach derzeitigem Stand der Abstimmung "Tracking" (Nachverfolgung einer einzelnen markierten Person innerhalb des Bahnhofs durch automatisierte Markierung und automatisierte Nachverfolgung dieser Person) und "liegende Person" (Teilaspekt bei der Erkennung des potentiell interventionsbedürftigen Verhaltens) zum Umfang der getesteten Funktionalitäten der intelligenten Videoanalyse gehören. Eine Erprobung der Bewegungsprädiktion sowie der Erkennung von Bewegungsmustern sind nicht geplant.


23.3.2017 - netzpolitik.org


https://netzpolitik.org/2017/ueberwachungslabor-berlin-suedkreuz-tracking-und-gesichtserkennung-geplant/

Überwachungslabor Berlin-Südkreuz: Tracking und Gesichtserkennung geplant

Bundespolizei, BKA und Deutsche Bahn erproben am Bahnhof Berlin-Südkreuz die „intelligente Videoüberwachung“. Eine Software soll Gesichter erkennen und Personen über mehrere Kameras hinweg nachverfolgen. Beide Behörden forschen an weiteren Methoden zur Gesichtserkennung.

am 23.03.2017 von Matthias Monroy

Bei der geplanten Erprobung einer „intelligenten Videoanalyse“ am Fernbahnhof Südkreuz in Berlin will das Bundesinnenministerium unter anderem eine Software zur Nachverfolgung von Personen einsetzen. Dies schreibt der Parlamentarische Staatssekretär Ole Schröder auf eine entsprechende Nachfrage. Einzelne Personen können dabei auf dem Monitor markiert werden. Mithilfe dieser „automatisierten Markierung“ kann ihr Weg auch über mehrere Kameras hinweg nachvollzogen werden. Das Verfahren funktioniert in Echtzeit, aber auch für die Suche in Videoarchiven.

Laut der Berliner Zeitung Morgenpost sollen die Tests noch in diesem Jahr beginnen. Zunächst wird die erforderliche Technik ausgeschrieben. Die Durchführung übernehmen die Deutsche Bahn und die Bundespolizei. Auch das Bundeskriminalamt (BKA) ist beteiligt.

Rechtslage ist unklar

Dem Bundesinnenministerium zufolge soll am Berliner Bahnhof Südkreuz auch die Behandlung eines „potentiell interventionsbedürftigen Verhaltens“ automatisiert werden. Erprobt werden zuerst Situationen mit dem Vorfall „liegende Person“. Der Morgenpost zufolge sollte am Bahnhof Südkreuz auch versucht werden, Graffiti-Sprüher mithilfe der Software zu erkennen. In dem Schreiben des Staatssekretärs heißt es jedoch, eine Erkennung von Bewegungsmustern sei nicht geplant. Die Zeitung hatte auch berichtet, dass nicht beaufsichtigte Gepäckstücke erkannt würden.

Die Videoüberwachung der Bundespolizei ist im § 27 des Bundespolizeigesetzes geregelt. Ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste im Bundestag meldet aber Zweifel an, ob der Paragraf auch für die „intelligente Videoanalyse“ herangezogen werden kann. Ursprünglich bezeichnete er die Möglichkeit, Kameras aus der Ferne zu drehen und zu schwenken oder auf einzelne Personen zu fokussieren.

Schließlich werden am Südkreuz auch Verfahren zur „biometrischen Gesichtserkennung in Live-Videoströmen von Überwachungskameras“ erprobt. Hierzu will die Bundespolizei eine Datenbank mit Gesichtsbildern „freiwilliger Probanden“ einrichten. Mit welchen polizeilichen Datenbanken der spätere Wirkbetrieb erfolgen soll, ist noch unklar.

Kritik an dem Verfahren kommt unter anderem von der Berliner Datenschutzbeauftragten Maja Smoltczyk. Sie sieht durch den Einsatz von Videokameras mit Gesichtserkennung die Freiheit, sich in der Öffentlichkeit anonym zu bewegen, in Gefahr.

Biometrische Gesichtserkennung auch mobil

Ein ähnliches Forschungsprojekt betreibt die Bundesbereitschaftspolizei mit der Deutschen Bahn zum „zielgerichteten Auffinden gewaltbereiter Personen“. Mithilfe von Handkameras und fest installierten Übersichtskameras sollen Bilder von potentiellen StraftäterInnen erstellt und gesichert werden. Das Kommunikations- und Sensorsystem wird zuerst für das Szenario „Anreise von Fußballfans“ entwickelt. Später soll das System auch auf andere Großveranstaltungen übertragbar sein.

Laut dem Bundesinnenministerium beginnt auch das BKA in diesen Tagen mit einem eigenen Probelauf zur Gesichtserkennung. Zum Einsatz kommt eine Software der Firma Cognitech aus Dresden, die unter dem Namen „Examiner“ auch auf mobilen Android-Geräten installiert werden kann. PolizistInnen können auf diese Weise eine Person bei einer Kontrolle scannen und mit der beim BKA zentral geführten INPOL-Datei abgleichen.

Ein weiteres BKA-Projekt begann im Sommer letzten Jahres und soll Bild- und Videomassendaten, wie sie nach der Silvesternacht in Köln anfielen, teilautomatisiert analysieren.

Projekte der Firma L-1 Identity Solutions

Die Nachverfolgung „auffällig erscheinender Personen“ hatte das Bundesinnenministerium vor einigen Jahren bereits im Projekt „APFeL“ beforscht und getestet. Das Projekt stand unter der Leitung der Firma L-1 Identity Solutions aus Bochum, beteiligt waren die Flughäfen Hannover-Langenhagen und Erfurt.

Erst im Dezember wurde L-1 Identity Solutions mit einem neuen Projekt beauftragt. Unter dem Abkürzung „FLORIDA“ führt der Überwachungsspezialist ein deutsch-österreichisches Kooperationsprojekt an, das ein System zur Suche von Bild- und Audiodateien entwickeln soll. Assoziierte Partner aufseiten der Polizei sind wieder das BKA und die Bundespolizei, außerdem die Polizeidirektionen Baden-Württemberg und Karlsruhe sowie das Landeskriminalamt Baden-Württemberg. Die Beteiligten wollen prüfen, inwiefern bereits existierende Verfahren zur Videoanalyse eingesetzt werden können. Für die Objektverfolgung sollen neue Algorithmen entwickelt werden.

In FLORIDA werden große Datenmengen aus verschiedenen Quellen automatisiert verarbeitet, darunter neben der Videoüberwachung im öffentlichen Raum auch Uploads von ZeugInnen oder im Internet gefundenes Material. Zur Verbesserung der Rechenleistung könnten hierzu Cloud-basierte „Rechenknoten“ genutzt werden. Über eine Schnittstelle werden die gefundenen Video- und Audiodateien in die Fallbearbeitungssysteme der Kriminalämter eingepflegt.


24.3.2017 - Berliner Zeitung


http://www.berliner-zeitung.de/berlin/gesichtserkennung-polizisten-sollen-sich-als-freiwillige-zur-verfuegung-stellen-26247956

Gesichtserkennung

Polizisten sollen sich als Freiwillige zur Verfügung stellen

Berlin - Die Deutsche Bahn (DB) hat das Südkreuz zum Zukunftsbahnhof auserkoren. Das Bundesunternehmen testet dort digitale Wagenstandsanzeiger und intelligente Gepäckschließfächer – um nur einige sichtbare Beispiele zu nennen. Doch künftig werden in einem der wichtigsten Fernbahnhöfe Berlins auch Versuche stattfinden, die im Verborgenen bleiben. Das Bundesinnenministerium teilte jetzt mit, welche Videoüberwachungstechniken am Südkreuz erprobt werden. Andrej Hunko, Bundestagsabgeordneter der Linken, befürchtet einen „massiven Grundrechtseingriff“.

Videoüberwachung kann Terroranschlägen und anderen Formen der Kriminalität vorbeugen, sagt Innenminister Thomas de Maizière (CDU). Er fordert, dass auch Bahnhöfe besser überwacht werden. 2017 sollen Tests beginnen, und dabei geriet das Südkreuz in den Blick. Biometrische Gesichtserkennung

Der Bahnhof ist modern, er ging erst 2006 in Betrieb. Laut DB wird er täglich von 100.000 Menschen genutzt. Es ist viel los – aber nicht zu viel, um neue Technik nicht zu verwirren.

Auf Anfrage von Hunko erklärte Staatssekretärin Emily Haber, worum es dem Innenministerium, der Bundespolizei und dem Bundeskriminalamt geht. Beabsichtigt sei, am Südkreuz den „Stand der Technik von Systemen zur biometrischen Gesichtserkennung in Live-Videoströmen von Überwachungskameras“ zu erproben. Anders gesagt: Getestet wird eine Technik, die Menschen in Videobildern aufspürt. Videokameras nehmen Gesichter ins Visier, Computer gleichen die Bilder mit gespeicherten Daten ab. Entdeckt die Technik einen Gesuchten in der Menge, schlägt sie Alarm.

Für den Versuch werde eine „Datenbank mit Gesichtsbildern freiwilliger Probanden“ aufgebaut, so Haber weiter. Dem Vernehmen werden sich Bundespolizisten dafür zur Verfügung stellen. Im Anschluss an den Test sei zu entscheiden, ob die Technik weiter betrieben wird. Auch darüber, ob am Südkreuz weitere „Funktionalitäten intelligenter Videotechnik“ erprobt werden, werde noch befunden – mit der Bahn.

Markierung auffälliger oder gesuchter Personen

Parlamentarier Hunko fragte nach und bekam eine weitere Antwort aus dem Innenministerium – diesmal vom Parlamentarischen Staatssekretär Ole Schröder (CDU). Noch sei nicht genau festgelegt, welchen Umfang der Test haben wird, so Schröder. Nach jetzigem Stand sollen zwei weitere Techniken der Videoanalyse erprobt werden. Zum einen geht es um „Tracking“: Personen werden markiert – etwa, weil sie sich auffällig verhalten oder gesucht werden. Danach kann das System sie innerhalb des Bahnhofs automatisch verfolgen. Das zweite Stichwort lautet: „liegende Person“. Ein Mensch liegt am Boden – auch das kann ein Verhalten sein, bei dem Sicherheitskräfte eingreifen sollen.

Dabei bleibe es sicher nicht, sagt Hunkos Mitarbeiter Matthias Monroy. „Natürlich kann die Software viel mehr. Ich denke, als weitere Parameter werden ,Graffitisprühen’ und ,Rennen’ ausprobiert.“

Test am BER noch nicht möglich

Die Linke hat rechtliche Bedenken. Zwar gestattet Paragraf 27 des Bundespolizeigesetzes der Bundespolizei Videoüberwachung, so Hunko. „Dort ist aber nicht von der computergestützten Analyse der Daten die Rede.“ Der Paragraf erlaube nur, dass Polizisten die Kameras ferngesteuert drehen und fokussieren dürfen.

Bevölkerungsscanner, die Video- und Tondateien aus dem öffentlichen Raum analysieren, lehnt Hunko ab. „In Bahnhöfen würden auch Unbeteiligte gefilmt und mit Polizeidatenbanken gerastert. Die Maßnahme würde zu vielen falschen Treffern und zu vielen falschen Verdächtigungen führen.“

Mitarbeiter Monroy erwartet sogar, dass der Bund den Einsatz der Technik noch ausweitet. Er geht davon aus, dass weitere Tests folgen, an den Flughäfen Hannover und Erfurt. „Man hätte das gern am BER in Schönefeld gemacht – aber aus bekannten Gründen ging das nicht.“


30.3.2017 - Datenschutzkonferenz


http://www.lfd.niedersachsen.de/download/116822

Entschließung

der Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder

Einsatz von Videokameras zur biometrischen Gesichtserkennung birgt erhebliche Risiken

In Pilotprojekten wird derzeit der Einsatz von Videoüberwachungssystemen erprobt, die erweiterte Möglichkeiten der Verhaltensauswertung und der Identifizierung von Beobach- teten bieten. Neben der Mustererkennung steht besonders die biometrische Gesichtser- kennung im Fokus dieser Projekte. Dies verschärft die ohnehin schon vorhandene Proble- matik derartiger neuer Überwachungsverfahren, mit denen „abweichendes Verhalten“ er- kannt werden soll. 1

Der Einsatz von Videokameras mit biometrischer Gesichtserkennung kann die Freiheit, sich in der Öffentlichkeit anonym zu bewegen, gänzlich zerstören. Es ist kaum möglich, sich solcher Überwachung zu entziehen oder diese gar zu kontrollieren.

Anders als bei konventioneller Videoüberwachung könnten Passanten mit dieser Technik nicht nur beobachtet und anhand bestimmter Muster herausgefiltert werden, sondern während der Überwachung anhand von Referenzbildern (Templates) automatisiert identi- fiziert werden. Damit wird eine dauerhafte Kontrolle darüber möglich, wo sich konkrete Personen wann aufhalten oder bewegen und mit wem sie hierbei Kontakt haben. Ermög- licht wird so die Erstellung von umfassenden Bewegungsprofilen und die Verknüpfung mit anderen über die jeweilige Person verfügbaren Daten.

Siehe auch Entschließung der 83. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder „Öffentlich geförderte Forschungsprojekte zur Entdeckung abweichenden Verhaltens im öffentlichen Raum - nicht ohne Datenschutz".

Neben den genannten massiven gesellschaftspolitischen Problemen bestehen auch er- hebliche rechtliche und technische Bedenken gegen den Einsatz solcher Überwachungs- techniken. Biometrische Identifizierung arbeitet mit Wahrscheinlichkeitsaussagen; bei dem Abgleich zwischen ermitteltem biometrischen Merkmal und gespeichertem Template sind falsche Identifizierungen keine Seltenheit. Beim Einsatz dieser Technik durch Straf- verfolgungsbehörden kann eine falsche Zuordnung dazu führen, dass Bürgerinnen und Bürger unverschuldet zum Gegenstand von Ermittlungen und konkreten polizeilichen Maßnahmen werden. Dieselbe Gefahr besteht, falls sie sich zufällig im öffentlichen Raum in der Nähe von gesuchten Straftätern oder Störern aufhalten.

Es gibt keine Rechtsgrundlage für die Behörden von Bund und Ländern für den Einsatz dieser Technik zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung. Die bestehenden No rmen zum Einsatz von Videoüberwachungstechnik erlauben nur den Einsatz technischer Mittel für reine Bildaufnahmen oder -aufzeichnungen, nicht hingegen für darüber hinausgehende Datenverarbeitungsvorgänge. Aufgrund des deutlich intensiveren Grundrechtseingr iffs, der durch Videotechnik mit erweiterter Auswertung einhergeht, können die bestehenden gesetzlichen Regelungen nicht analog als Rechtsgrundlage herangezogen werden, da sie für einen solchen Einsatz verfassungsrechtlich zu unbestimmt sind.

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind Maßnahmen mit großer Streubreite ein erheblicher Grundrechtseingriff. So verlangt das Bundesverfassungsge- richt bereits für das automatisierte Erfassen von KFZ-Kennzeichen zwecks Abgleichs mit dem Fahndungsbestand eine normenklare und verhältnismäßige Rechtsgrundlage, die ei- nen anlasslosen und flächendeckenden Einsatz ausschließt. Da bereits die allgemeine Regelung zur Videoüberwachung nicht zur Erfassung von KFZ-Kennzeichen ermächtigt, muss dies erst recht für die viel stärker in die Grundrechte Betroffener eingreifende Vi- deoüberwachung zwecks Abgleichs biometrischer Gesichtsmerkmale einzelner Personen gelten. Ein Einsatz der Videoüberwachung mit Gesichtserkennung darf daher auf derzeiti- ger Grundlage auch im Rahmen eines Pilotbetriebs nicht erfolgen.

Der europäische Gesetzgeber hat die enormen Risiken dieser Technik für die Pri- vatsphäre erkannt und die Verarbeitung biometrischer Daten zur Identifizierung sowohl in der ab Mai 2018 wirksamen Datenschutz-Grundverordnung als auch in der bis Mai 2018 umzusetzenden Datenschutz-Richtlinie im Bereich Justiz und Inneres nur unter entspre- chend engen Voraussetzungen für zulässig erachtet. Wird über den Einsatz dieser Tech- nik nachgedacht, muss der Wesensgehalt des Rechts auf informationelle Selbstbestim- mung gewahrt bleiben und es müssen angemessene und spezifische Regelungen zum Schutz der Grundrechte und -freiheiten der Betroffenen vorgesehen werden. Hierzu gehö- ren u. a. eine normenklare Regelung für die Verwendung von Templates, z. B. von Perso- nen im Fahndungsbestand, für den Anlass zum Abgleich des Templates mit den aufge- nommenen Gesichtern sowie zum Verfahren zur Zulassung von technischen Systemen für den Einsatz.

Etwaige gesetzliche Regelungen müssten die vorgenannten verfassungs - und europa- rechtlichen Bedingungen beinhalten und den mit dieser Technik verbundenen erheblichen Risiken für die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger angemessen Rechnung tra- gen!


Recherche April 2017


4.4.2017 - Presseanfrage an das BMI


Sehr geehrter Herr xxx,
sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen einer Berichterstattung zum Thema Videoüberwachung am Berliner Südkreuz-Bahnhof haben wir folgende Fragen und würden uns über eine kurzfristige Beantwortung sehr freuen:

1.) Wie weit ist das Ausschreibungsverfahren zu diesem Vorhaben zur "intelligenten Videoüberwachung" fortgeschritten und wann kann mit einer Entscheidung in dieser Sache gerechnet werden?

2.) Welche Unternehmen sind zur Beteiligung an diesem Ausschreibungsverfahren eingeladen worden?

3.) Wann soll mit der Installation und Einrichtung der für das Pilotprojekt notwendigen Technik begonnen werden?

4.) Wann soll - nach derzeitiger Planung - mit dem Testbetrieb und wann mit dem regulären Betrieb des Pilotprojekts begonnen werden?

5.) Gibt es Überlegungen oder Planungen, weitere Pilotprojekte zur "intelligenten Videoüberwachung" durchzuführen?

6.) Gibt es Kontakte oder Gespräche mit den Betreibern der Flughäfen Hannover-Lagenhagen oder Erfurt für solche etwaigen weiteren Pilotprojekte?

Vielen Dank für Ihre Arbeit und viele gute Grüße,


7.4.2017 - Nachhaken beim BMI


Sehr geehrte Damen und Herren,

können Sie uns sagen, wann Sie unsere Anfrage vom Dienstag bearbeiten können werden? Wir möchten gerne zum Thema weiter recherchieren und berichten und benötigen dafür Ihre Antworten.

Vielen Dank und viele gute Grüße,


10.4.2017 - Zwischen-Rückmeldung vom BMI


Sehr geehrter Herr xxx,

wir werden im Verlauf dieser Woche eine Pressemitteilung zum Pilotprojekt "Sicherheitsbahnhof" herausgeben. Wenn es Ihre interne Planung zulässt, wäre ein Zuwarten mit der Berichterstattung evtl. überlegenswert.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
xxx

Bundesministerium des Innern
Leitungsstab - Presse; Internet


10.4.2017 - Bitte an das BMI um einzelne Beantwortung


Sehr geehrte Frau xxx,

Danke für die Rückmeldung!

Unsere Fragen gingen mutmasslicherweise über das hinaus, was in einer Pressemitteilung zum Berliner Pilotprojekt zu erwarten ist. (Siehe Frage-Nrn. 1-2, 5-6).

Deswegen möchten wir Sie bitten, unsere Fragen unabhängig von der beabsichtigten Presseinformation zu beantworten. Wir würden gerne bald darüber berichten und ggf. werden Ihre Antworten ja auch erst Ausgangspunkt für weitere Recherchen sein.

Vielen Dank und viele gute Grüße,


11.4.2017 - PM = Kleine Teil-Antwort vom BMI


Sehr geehrter Herr xxx,

anbei unsere Pressemitteilung zum Thema "Pilotprojekt Sicherheitsbahnhof", wie zugesagt.

Ich vermute, dass sich Ihre Fragen damit klären lassen? Wenn nicht, melden Sie sich gerne noch einmal.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
xxx


Pressemitteilung des BMI vom 11.4.2017


Das Projekt Sicherheitsbahnhof Berlin Südkreuz geht an den Start

Das Bundesministerium des Innern, die Deutsche Bahn AG, die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt haben ihre Pläne hinsichtlich der zukünftigen Zusammenarbeit am Sicherheitsbahnhof konkretisiert: Die behördenübergreifende Projektgruppe hat sich auf die Durchführung von zwei separat zu erprobenden Testszenarien am Bahnhof Berlin Südkreuz verständigt.

In Verantwortung der Sicherheitsbehörden soll ein Test von Systemen zur Gesichtserkennung erfolgen. Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière: „Der Einsatz von Videoüberwachungsanlagen trägt schon heute zur Aufklärung von Straftaten bei und steigert das Sicherheitsbefinden unserer Bürgerinnen und Bürger. Kameras leisten einen wichtigen Beitrag für mehr Sicherheit. Intelligente Gesichtserkennungssysteme könnten zukünftig noch wesentlich bessere Ergebnisse bringen. Technischer Fortschritt darf nicht bei den Sicherheitsbehörden halt machen. Daher testen wir jetzt im Rahmen des Pilotprojektes, was auf Grundlage der aktuellsten Technik möglich ist.“

Mehrere Hersteller von Gesichtserkennungssystemen sollen hierfür zeitnah ausgewählt werden. Der Testbeginn ist für das dritte Quartal 2017 vorgesehen und soll einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten betragen. Für den Feldtest werden freiwillige Testpersonen geworben, aus deren Lichtbildern eine Datenbank zum Abgleich erstellt wird. Das Datenschutzkonzept sieht umfassende Hinweise auf den Test, leichte Ausweichmöglichkeiten für Bahnreisende und umfassende Löschpflichten vor.

In einem zweiten, von den Projektpartnern in gemeinsamer Verantwortung durchgeführten Testszenario, soll ein intelligentes Videoanalysesystem für die Behandlung und Auswertung verschiedener Gefahrenszenarios erprobt werden. Dabei sollen u.a. Gefahrensituationen wie das Erkennen hilfloser Personen oder stehengelassener Gegenstände automatisiert erkannt und die Beobachter alarmiert werden.

Zum Hintergrund/Videoüberwachung an deutschen Bahnhöfen:

Die DB AG baut in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium des Innern und der Bundespolizei ihre Videoanlagen kontinuierlich aus. Seit Jahresbeginn 2016 ist die Zahl der Bahnhöfe mit Videoüberwachung bis Ende Dezember auf 900 gestiegen. In den Bahnhöfen stieg die Anzahl der Videokameras im gleichen Zeitraum von rund 5.000 auf 6.000 – und damit ebenfalls um 20 Prozent. Insgesamt werden mehr als 80 Prozent der Fahrgastströme im System Bahn erfasst. In rund 50 großen Bahnhöfen werden Bilder live beobachtet. Auch die Bundespolizei kann die Bilder live verfolgen. Zusätzlich hat ausschließlich die Bundespolizei Zugriff auf die aufgezeichneten Videodaten.

Für Rückfragen steht Ihnen die Pressestelle des Bundesinnenministeriums gerne zur Verfügung.


Essenz bzw. Neuigkeiten aus der PM


  • Zwei technologische Projektziele:
    • Automatisierte Gesichtserkennung
      • Einsatz/Test von Gesichtserkennungssysteme "mehrerer Hersteller"
    • "Behandlung und Auswertung verschiedener Gefahrenszenarios":
      • Automatisiertes Erkennen hilfloser Personen
      • Automatisiertes Erkennen stehengelassener Gegenstände
  • Projektbeginn: 3. Quartal 2017 (1.7.-1.10.2017)
  • Projektdauer: 6 Monate
  • Erstellung eines Datenschutzkonzeptes inklusive folgender Inhalte:
    • "umfassende Hinweise auf den Test"
    • "leichte Ausweichmöglichkeiten für Bahnreisende"
    • "umfassende Löschfristen"


11.4.2017 - Nachhaken beim BMI und Bitte um Beantwortung der offen gebliebenen 5/6 Fragen


Sehr geehrte Frau xxx,

vielen Dank für die PM. Wie von uns vermutet und unschwer zu erkennen, werden fünf der von uns am 4.4.2017 an Sie gerichteten Fragen damit leider nicht beantwortet.

Ich liste Ihnen diese Fragen der Einfachheit halber noch einmal auf:

+++ 8< Schnipp +++

1.) Wie weit ist das Ausschreibungsverfahren zu diesem Vorhaben zur "intelligenten Videoüberwachung" fortgeschritten und wann kann mit einer Entscheidung in dieser Sache gerechnet werden?

2.) Welche Unternehmen sind zur Beteiligung an diesem Ausschreibungsverfahren eingeladen worden?

3.) Wann soll mit der Installation und Einrichtung der für das Pilotprojekt notwendigen Technik begonnen werden?

5.) Gibt es Überlegungen oder Planungen, weitere Pilotprojekte zur "intelligenten Videoüberwachung" durchzuführen?

6.) Gibt es Kontakte oder Gespräche mit den Betreibern der Flughäfen Hannover-Lagenhagen oder Erfurt für solche etwaigen weiteren Pilotprojekte?

+++ >8 Schnapp +++

Weil wir von der Redaktion gerne endlich über das Pilotprojekt berichten wollen und weil wir wie schon erwähnt ggf. weitere Recherchen anstellen müssen, bitten wir Sie nun darum, uns doch so schnell wie möglich Antworten auf die verbleibenden fünf Fragen mitzuteilen.

Vielen Dank für Ihre Arbeit damit und viele gute Grüße,


Ergänzende Zusatzfrage

Sehr geehrte Frau xxx,

eine ergänzende Frage bzw. einen zusätzlichen Fragenkomplex haben wir noch:

7.) Was steht in dem in der PM erwähnten Datenschutzkonzept im Detail? Und falls dieses noch gar nicht im Detail existiert: Wann wird dieses Dokument fertig gestellt werden? Welche Behörden/Stellen erstellen dieses? Ist die Berliner Datenschutzbeauftragte und die BfDI in der Erstellung des Datenschutzkonzepts eingebunden (gewesen)?

Vielen Dank!


12.4.2017 - Antwort vom BMI


Sehr geehrter Herr xxx,

nachfolgend, wie erbeten:

1.) Wie weit ist das Ausschreibungsverfahren zu diesem Vorhaben zur "intelligenten Videoüberwachung" fortgeschritten und wann kann mit einer Entscheidung in dieser Sache gerechnet werden?

Wie bereits in der beigefügten Pressemitteilung ausgeführt, sollen im Rahmen des Pilotprojekts „Sicherheitsbahnhof Berlin Südkreuz“ Tests von Gesichtserkennungssystemen und intelligenten Videoanalysesystemen durchgeführt werden. Die Erprobung der Systeme erfolgt dabei in separaten Testszenarien. Der Test von Systemen zur Gesichtserkennung erfolgt in alleiniger Verantwortung der Sicherheitsbehörden. Der Test von Systemen zur intelligenten Videoanalyse findet in gemeinsamer Verantwortung der Projektpartner von BMI, DB AG, BKA und BPOL statt; federführend ist hier die DB AG. Die Ausschreibung der Technik für die intelligenten Videosysteme wird zurzeit bei der DB AG vorbereitet. Ein genauer Zeitpunkt für den Beginn der Ausschreibung steht noch nicht fest.

2.) Welche Unternehmen sind zur Beteiligung an diesem Ausschreibungsverfahren eingeladen worden?

Siehe Antwort zu Frage 1.

3.) Wann soll mit der Installation und Einrichtung der für das Pilotprojekt notwendigen Technik begonnen werden?

Der Testbeginn des Tests von Gesichtserkennungssystemen ist für das 3. Quartal 2017 vorgesehen. Die Umsetzung bzw. Installation der Technik für die Gesichtserkennungssysteme erfolgt voraussichtlich ebenfalls im 3. Quartal 2017.

5.) Gibt es Überlegungen oder Planungen, weitere Pilotprojekte zur "intelligenten Videoüberwachung" durchzuführen?

Entscheidungen hierzu können erst nach Auswertung der Testergebnis vorbeireitet und im Rahmen möglicher Folgemaßnahmen getroffen/umgesetzt werden.

6.) Gibt es Kontakte oder Gespräche mit den Betreibern der Flughäfen Hannover-Lagenhagen oder Erfurt für solche etwaigen weiteren Pilotprojekte?

Siehe Antwort zu Frage 5.

7.)

Bei der Erstellung des Datenschutzkonzepts, das u.a. Hinweise auf den Test, Ausweichmöglichkeiten für Passanten und umfassende Löschpflichten enthält, wurden Gespräche mit BfDI und den BDI Berlin geführt.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
xxx

Bundesministerium des Innern
Leitungsstab - Presse; Internet


13.4.2017 - Vier Nachfragen an das BMI


Sehr geehrte Frau xxx,

vielen Dank für die nun flotte Antwort!

Wir haben dazu drei Rückfragen:

Am 12.04.2017 um 13:xx schrieb xxx@bmi.bund.de:

1.) Wie weit ist das Ausschreibungsverfahren zu diesem Vorhaben zur "intelligenten Videoüberwachung" fortgeschritten und wann kann mit einer Entscheidung in dieser Sache gerechnet werden?
Wie bereits in der beigefügten Pressemitteilung ausgeführt, sollen im Rahmen des Pilotprojekts „Sicherheitsbahnhof Berlin Südkreuz“ Tests von Gesichtserkennungssystemen und intelligenten Videoanalysesystemen durchgeführt werden. Die Erprobung der Systeme erfolgt dabei in separaten Testszenarien. Der Test von Systemen zur Gesichtserkennung erfolgt in alleiniger Verantwortung der Sicherheitsbehörden. Der Test von Systemen zur intelligenten Videoanalyse findet in gemeinsamer Verantwortung der Projektpartner von BMI, DB AG, BKA und BPOL statt; federführend ist hier die DB AG. Die Ausschreibung der Technik für die intelligenten Videosysteme wird zurzeit bei der DB AG vorbereitet. Ein genauer Zeitpunkt für den Beginn der Ausschreibung steht noch nicht fest.
2.) Welche Unternehmen sind zur Beteiligung an diesem Ausschreibungsverfahren eingeladen worden?
Siehe Antwort zu Frage 1.

8.) Können Sie uns mitteilen, welche Unternehmen oder Systeme bereits aus heutiger Sicht zur Ausschreibung kommen werden?

9.) Müssen wir uns zu Fragen der Ausschreibung zur "Technik zur intelligenten Videoanalyse" weiter an Sie oder an die federführende DB AG wenden?

7.)
Bei der Erstellung des Datenschutzkonzepts, das u.a. Hinweise auf den Test, Ausweichmöglichkeiten für Passanten und umfassende Löschpflichten enthält, wurden Gespräche mit BfDI und den BDI Berlin geführt.

10.) Können Sie uns mitteilen, ob hierbei Konsens über die Ausführungen zum Datenschutzkonzept erzielt werden konnte oder falls nicht, in welcher Form diese beiden Stellen in Zukunft bei dessen Erarbeitung einbezogen werden sollen?

11.) Wann ist mit der Fertigstellung des Datenschutzkonzeptes zu rechnen und wie weit ist dessen Erarbeitung bereits gediehen?

Viele gute Grüße aus Hannover,


13.4.2017 - Mails (jeweils gleichlautend) an die BfDI und an die Berliner Datenschutzbeauftragte


Sehr geehrte Damen und Herren,

das Bundesinnenministerium teilte uns auf Nachfrage mit, dass es "bei der Erstellung des Datenschutzkonzepts für das Pilotprojekt zur 'intelligenten Videoüberwachung' am Berliner Südkreuz-Bahnhof Gespräche mit BfDI und den BDI Berlin geführt" worden seien.

Dazu haben wir folgende Fragen für unsere Berichterstattung zum Thema und würden uns über kurzfristige Rückmeldung - soweit wie noch vor den Feiertagen möglich - freuen:

1.) Seit wann wurde Ihre Behörde seitens des BMI zu den Beratungen über dieses Datenschutzkonzept hinzugezogen?

2.) Konnten Sie die Ihnen relevant erscheinenden Punkte umfänglich in das Datenschutzkonzept einbringen bzw. wurden diese berücksichtigt und falls nicht, zu welchen Punkten gibt es noch Uneinigkeit oder Diskussionsbedarf?

3.) Stimmt es, wie es das BMI indirekt andeutet, dass das Datenschutzkonzept für das Pilotprojekt am Berliner Südkreuz-Bahnhof bereits fertig gestellt worden ist und falls ja, wie lautet der Inhalt des Datenschutzkonzepts im Detail? Falls nein: Was ist der aktuelle Stand in der Erarbeitung dieses Dokuments?

Vielen Dank für Ihre Arbeit und viele gute Grüße,


13.4.2017 - Telefonat mit der Pressestelle der Berliner Datenschutzbeauftragten


Gehalt von zwei Telefongesprächen mit der Behörde:

  • Die Berliner Datenschutzbeauftragte ist formell nicht zuständig für das Pilotprojekt, weil die Bundespolizei die datenverarbeitende Stelle/Behörde ist. Deswegen zuständig: BfDI.
  • Es gab ein einziges Gespräch zum Pilotprojekt, an dem die Berliner DSB beteiligt war: Am 23.3.2017 im Haus des BMI.
  • Die Berliner DSB hat in diesem Zusammenhang keinerlei Vorgaben machen können. (Siehe Zuständigkeitsfrage.)
  • Allgemein, was die Haltung zum Pilotprojekt betrifft, verweist die Berliner Behörde auf die gemeinsame Entschließung der Datenschutzkonferenz vom 30.3.2017, die das Vorhaben scharf kritisiert und als verfassungswidrig bezeichnet.
  • Allerdings: Die Berliner DSB ist zuständig für das unter der Federführung der Deutschen Bahn AG geleitete und angekündigte Projekt zur automatisierten Erfassung und Analyse des Verhaltens der Bahnhofspassanten!
  • Dazu sagte uns die Pressestelle auf explizite Nachfrage:
    • Dazu liegen uns bis heute keinerlei Infos vor.
    • Deswegen können wir das Vorhaben aus heutiger Sicht noch überhaupt nicht beurteilen.
    • Unsere Kooperation mit der DB AG ist sehr gut, wir gehen davon aus, dass wir seitens der Bahn rechtzeitig informiert werden, sobald nähere Details feststehen.


13.4.2017 - Antworten vom BMI


Sehr geehrter Herr xxx,

zu Ihren Nachfragen kann ich Ihnen als eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums Folgendes mitteilen:

8.) Können Sie uns mitteilen, welche Unternehmen oder Systeme bereits aus heutiger Sicht zur Ausschreibung kommen werden?

Wie bereits mitgeteilt werden die Vergabeverfahren für die jeweilige Technik derzeit durch BMI und BPOL bzw. die DB AG vorbereitet. Angaben, welche Hersteller sich nach Bekanntmachung mit einem entsprechenden Angebot am Ausschreibungsverfahren beteiligen werden, können derzeit noch nicht gemacht werden.

9.) Müssen wir uns zu Fragen der Ausschreibung zur "Technik zur intelligenten Videoanalyse" weiter an Sie oder an die federführende DB AG wenden?

Fragen bitte an die DB AG.

10.) Können Sie uns mitteilen, ob hierbei Konsens über die Ausführungen zum Datenschutzkonzept erzielt werden konnte oder falls nicht, in welcher Form diese beiden Stellen in Zukunft bei dessen Erarbeitung einbezogen werden sollen?

In einer Besprechung mit BfDI und BDI Berlin wurde das Datenschutzkonzept vorgestellt und konkretisiert. Eine Finalisierung des Konzeptes kann erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens und Auswahl der zu testenden Technik erfolgen. Bis dahin werden die Gespräche mit den Beteiligten fortgeführt.

11.) Wann ist mit der Fertigstellung des Datenschutzkonzeptes zu rechnen und wie weit ist dessen Erarbeitung bereits gediehen?

Siehe Antwort zu Frage 10)

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
xxx


13.4.2017 - Antworten von der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit


1. Seit wann wurde Ihre Behörde seitens des BMI zu den Beratungen über dieses Datenschutzkonzept hinzugezogen?

Die BfDI hat im März dieses Jahres im BMI einen Informationsbesuch zum Pilotprojekt Gesichtserkennung am Berliner Südkreuz-Bahnhof durchgeführt. In diesem Zusammenhang wurde ihr das Vorhaben erstmals vorgestellt und diskutiert. Zudem wurden die räumlichen Verhältnisse vor Ort besichtigt.

2. Konnten Sie die Ihnen relevant erscheinenden Punkte umfänglich in das Datenschutzkonzept einbringen bzw. wurden diese berücksichtigt und falls nicht, zu welchen Punkten gibt es noch Uneinigkeit oder Diskussionsbedarf?

Zu dem Testverfahren wird sich die BfDI dem BMI gegenüber im Detail äußern, sobald dieses ihr ein schriftliches Konzept vorgelegt hat. Dies ist bislang noch nicht geschehen.

Das Pilotprojekt der Bundespolizei ist für sich genommen allerdings aus datenschutzrechtlicher Sicht noch nicht als schwerwiegender Eingriff zu sehen. Hierbei soll ein Datenabgleich zunächst nur mit einer begrenzten Zahl von Personen durchgeführt werden, die sich als Testpersonen freiwillig zur Verfügung gestellt haben. Der Bereich, in dem die Gesichtserkennung erfolgt, wird zudem besonders gekennzeichnet, so dass Passanten ihn leicht umgehen können. Die grundrechtliche Eingriffstiefe hält sich für die Dauer des Testverfahrens also in Grenzen.

Das ändert allerdings nichts an den grundsätzlichen Bedenken gegen die automatisierte Gesichtserkennung. Darauf hat auch die Datenschutzkonferenz hingewiesen. Sollten derartige Systeme später einmal in den Echtbetrieb gehen, wäre dies ein erheblicher Grundrechtseingriff. Es stellt sich schon die Frage, mit welchen Datenbeständen der Abgleich der Videobilder erfolgen soll. Nur mit bekannten terroristischen Gefährdern, mit weiteren Datenbeständen der Polizeien oder sogar mit umfassenderen nicht polizeilichen Datenbeständen? Hinzu kommen weitere Gesichtspunkte wie etwa das Risiko der Fehlerkennung.

3. Stimmt es, wie es das BMI indirekt andeutet, dass das Datenschutzkonzept für das Pilotprojekt am Berliner Südkreuz-Bahnhof bereits fertig gestellt worden ist und falls ja, wie lautet der Inhalt des Datenschutzkonzepts im Detail? Falls nein: Was ist der aktuelle Stand in der Erarbeitung dieses Dokuments?

Wie bereits erwähnt liegt der BfDI ein entsprechendes Konzept nicht vor, so dass diesbezüglich nur an das BMI verwiesen werden kann.

Verantwortlich: Andrea Voßhoff

Redaktion: xxx

Pressestelle der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit


13.4.2017 - Presseanfrage an die Deutsche Bahn AG


Sehr geehrte Damen und Herren,

wie das Bundesinnenministerium mitgeteilt hat, liegt die Federführung der Planung und Durchführung des Pilotprojekts zur Videoüberwachung am Berliner Südkreuz-Bahnhof in Verbindung mit einem "intelligenten Videoanalysesystem" zur automatisierten Erfassung und Erkennung verschiedener Gefahrenszenarios in den Händen der Deutschen Bahn AG. Das BMI hat uns mit der Beantwortung der folgenden Fragen an Sie weiter verwiesen.

Im Rahmen einer Berichterstattung zum Thema würden uns über eine kurzfristige Beantwortung sehr freuen:

1.) Wie weit ist das Ausschreibungsverfahren zu diesem Vorhaben zur "intelligenten Videoüberwachung" fortgeschritten und wann kann mit einer Entscheidung in dieser Sache gerechnet werden?

2.) Welche Unternehmen sind zur Beteiligung an diesem Ausschreibungsverfahren eingeladen worden oder sollen - nach heutigem Stand der Dinge - dazu angefragt werden?

3.) Gibt es ein Datenschutzkonzept zu dem von Ihnen verantworteten Teil des Pilotprojekts? Falls ja: Wie lautet dieses im Detail? Falls nein: Zu wann soll dieses (voraussichtlich) fertig erstellt worden sein?

4.) In welchem Umfang ist die Berliner Beauftragte für den Datenschutz bereits bis jetzt in die Planungen eingebunden und wie, in welchem Umfang und wann soll deren Beteiligung im weiteren Verlauf der Projektplanung erfolgen?

5.) Welche genauen Varianten von Gefahrenszenarien neben den bereits genannten (1. Erkennen hilfloser Personen, 2. Erkennen stehengelassener Gegenstände) sind für das im 3. Quartal 2017 geplante Pilotprojekt zur Berücksichtigung vorgesehen?

6.) Welche weiteren Varianten von Gefahrenszenarien sind darüber hinaus denkbar oder sogar schon angedacht oder geplant?

Vielen Dank für Ihre Arbeit und viele gute Grüße,


14.4.2017 - Einschub: Offener Brief einer Person aus dem freiheitsfoo-Kreis, gerichtet an die Berliner und an die Bundes-Datenschutzbeauftragte


Sehr geehrte Damen und Herren,

aus beruflichen Gründen frequentiere ich täglich den Bahnhof Südkreuz.

Mit großer Beunruhigung verfolge ich die Pläne, die dort verkehrenden Personen einer weitreichenden Gesichts- und Verhaltenserkennung und einem Tracking zu unterziehen.

Ich bin persönlich bereits mit der systematischen Speicherung von Bilddaten nicht einverstanden - mit Gesichts- und Verhaltenserkennung und Tracking noch viel weniger - und sehe eine große Gefahr für die Gesellschaft, die nicht durch lokale "Sicherheit" aufgewogen werden könnte, selbst wenn diese tatsächlich das Ziel wäre.

Ich beziehe mich hierbei auf folgenden Pressebericht: [1] (siehe Fuß der Mail)

Für diese Mail habe ich bewusst die Form eines offenen Briefes gewählt, weil ich die unerhörten Pläne von BMI, BKA und der DB AG, dort einen Bevölkerungsscanner zu testen, für so gefährlich halte, dass die größtmögliche öffentliche Begleitung der Vorgänge run um diese Pläne geboten ist.

Ich wende mich sowohl an den BlnBDI als auch an den BfDI, um Ihnen meine Besorgnis über diese Pläne mitzuteilen und auf die Versagung jedweder Unterstützung und wohlwollenden Begleitung des Projektes zu plädieren.

Dabei möchte ich zu bedenken geben, dass es unerheblich ist, welche Personen während des Testbetriebs in der Datenbank eingetragen sind und welche nicht. Sobald eine Gesichts- oder Verhaltenserkennung stattfindet, wird der Mensch als Datum missbraucht und seiner Würde als Individuum beraubt. Letztendlich werden durch solche Projekte alle Passanten als Versuchskaninchen missbraucht, ganz gleich wie die - der Erfassung notwendigerweise nachgeordneten - Kriterien in der Software (laut Angabe der Betreiber) aussehen.

Ich bitte Sie dringlichst, die technische und logische Unmöglichkeit eines nachträglichen Ausnehmens bestimmter Personen bei der Bewertung zu beachten - schließlich werden zunächst einmal alle aufgenommen und es muss eine Gesichtserkennung durchgeführt werden, um herauszufinden, wer (wahrscheinlich) nicht in der Datenbank gespeichert ist.

Als Informatiker mit Erfahrung in den relevanten Gebieten weiss ich auch, dass es technisch kaum möglich ist, wirksam den Schutz von Daten und Persönlichkeitsrechten zu garantieren, wenn eine Erfassung erst einmal stattfindet. Versprechungen in dieser Hinsicht stellen sich regelmäßig als Makulatur heraus.

Die Erfahrung zeigt außerdem, dass zunähcst angeblich nicht vorgesehene Zwecke nach Etablierung eines Bevölkerungs-Erfassungssystems stets nachgeschoben werden ("Feature Creep") und eine nachträgliche Aufweichung der anfangs vorgeschobenen "Begrenzung" in der Natur der Sache liegt:

a) Im Nachhinein ist es schwierig, gegen die naheliegende Ausweitung der Verarbeitung der erst einmal "anfallenden" und gespeicherten Daten zu argumentieren - insbesondere, wenn mal wieder ein Kriminalfall oder ein angeblicher Anschlagsplan durch die Presse getrieben wird.

b) falls das Pilotprojekt in irgendeiner Form als "Erfolg" dargestellt werden kann (womit man wohl ob seiner faktenfernen "sicherheits"-ideologischen Begründung fest rechnen darf) wird es weitere Verbreitung finden. Etwaige hoch und heilig zugesicherte "überwachungsfreie Zonen" und "Ausschilderung" und "Freiwilligkeit" werden nach und nach verschwinden, so wie es auch bei der Video-Vorratsspeicherung der Bussen vieler Nahverkehrsverbünde geschehen ist.

Ich bitte Sie also unbedingt, die leicht abzusehende weitere Ausweitung bei der Bewertung nicht unberücksichtigt zu lassen. Das ist keine schwierige oder kontroverse Prognose, denn so ist es bisher bei jeder lukrativen Datensammelmaschinerie gelaufen - muss ich an biometrische Pässe, PNR oder die eGK erinnern?

Bereits die weit verbreitete unkontrollierbare Video-Vorratsspeicherung durch private Stellen ist in meinen Augen eine Katastrophe und bedeutet das Ende der freien Gesellschaft, falls sie nicht eingedämmt werden kann, Betroffenenrechte weiter geschleift werden und die Vernetzung und Weitergabe an staatliche Stellen oder Dritte weiter vorangetrieben wird.

Dadurch, dass alles im Nachhinein beliebig nachvollziehbar wird, verändert sich viel mehr als nur das Verhalten. Jede Verhaltens-Vorratsspeicherung, auch ohne sofortige Auswertungsabsicht, schmälert die freie Entfaltung der Persönlichkeit und dürfte damit selbst bei legitimen, konkreten Zielen wie dem Schutz vor Überfällen ehrlicherweise niemals als ein "mildes" Mittel gewertet werden.

Die Video-Vorratsdatenspeicherung hätte niemals "normal" werden dürfen. Sie wurde meines Erachtens Schritt für Schritt unterschätzt, was den Weg zu einem flächendeckenden Laissez-Faire ebnete und dem unsäglichen "Videoüberwachungsverbesserungsgesetz" den Weg bereitete.

Der Ausbau zu einem vernetzten Bevölkerungsscanner ist der nächste Schritt - er war abzusehen - das ist genau das, was viele Kritiker befürchtet hatten. Nun dürfen wir zusehen, wie diese düstere Prognose ebenfalls Schritt für Schritt zur neuen Realität und "Normalität" wird.

In meinen Augen ist die automatische Verhaltensbewertung aus diversen Gründen niemals akzeptabel - aus pragmatischen Gesichtspunkten nicht zuletzt deshalb, weil damit falsche Versprechungen von "Sicherheit" vebunden werden und die Betreiber sich nicht einmal in der Pflicht sehen, einen deutlichen Vorteil in Aussicht zu stellen. Die Einsparung von Personal hat jedenfalls gewiss nichts mit Sicherheit zu tun.

Im Gegenteil, die Fetischisierung vermeintlicher technischer "Lösungen" sozialer Probleme und die damit verbundene Geringschätzung menschlicher Eigenverantwortung sind meines Erachtens eine fixe Idee ohne Begründung in der Realität und einzig dazu geeignet, die Gesellschaft zu zersetzen und damit unsicherer und brutaler zu machen. Die schöne neue Welt, die sich Befürworter versprechen, ist offensichtlich ein Luftschloss und der angebliche Zweck steht somit stark zu bezweifeln.

Ich vermute, dass es den Verantwortlichen nicht um Sicherheit geht, sondern dass dass lediglich aus politischen und wirtschaftlichen Gründen vermeintliche "Sicherheits"-Technik gefördert werden soll, die sich aber ebensogut kontraproduktiv auswirken kann. Somit dürfte kein berechtigtes Interesse an der Durchführung - trotz datenschutzrechtlicher Bedenklichkeit - vorliegen.

Dass eine automatische Verhaltensbewertung genau wie die inzwischen fatalerweise breit akzeptierte Vorratsdatenspeicherung dann auch noch einen krassen Eingriff in die Persönlichkeitsentfaltung darstellt, muss ich wohl nicht erwähnen. Was wiegt schwerer, die dauerhaft verletzte Menschenwürde durch automatische Beobachtung oder die höchst fragwürdigen, ja geradezu widersprüchlichen Versprechungen, durch Technik statt Menschen vielleicht ein Bisschen mehr "Sicherheit" zu erlangen? Selbst im Experimentierstadium sollte die Antwort klar sein.

Es gilt also, dem fortschreitenden Datenmissbrauch bereits bei der Erhebung einen Riegel vorzuschieben. Von den zuständigen Datenschutzstellen erwarte ich nichts weniger als eine kämpferische Haltung gegenüber den Bestrebungen etlicher Zeitgenossen, eine totalitäre Kontrollgesellschaft zu errichten.

Ein Experiment, bei dem das Verhalten von Personen ausgewertet wird, die dem nicht zugestimmt haben, wäre schon dann ethisch fragwürdig, wenn es wirklich um "Erkenntnisse" ginge und nicht um die Förderung von "Sicherheitstechnik", die keine ist.

Bitte sehen Sie mir nach, dass es mir schwerfällt, diese Entwicklung noch in ruhigen, neutralen Worten zu beschreiben. Es reicht! Bitte geben Sie alles, um das zu stoppen! Die Relativierung des Umfangs seitens des BMI in der Antwort [2] auf die Anfrage eines MdB kann ich aus beschriebenen Gründen nicht ernstnehmen. Salamitaktik wurde schon viel zu lange gegen Datenschutz und Sicherheit (vor der ausufernden Überwachung) eingesetzt.

Das Projekt am Südkreuz und alle ähnlichen Bestrebungen müssen gestoppt werden.

[1] https://netzpolitik.org/2017/ueberwachungslabor-berlin-suedkreuz-tracking-und-gesichtserkennung-geplant/

[2] http://www.andrej-hunko.de/start/download/doc_download/942-antwort-des-bmi-zur-nachfrage-wegen-intelligenter-videotechnik-am-berliner-bahnhof-suedkreuz

Ich bitte auch im Namen weiterer Personen, die ähnliche Sorgen haben zumindest um eine kurze Mitteilung, inwiefern das bei Ihnen ähnlich gesehen wird oder in welchen Punkten Ihre Einschätzung von meiner abweicht.

Mit freundlichen, besorgten Grüßen,

Dr. Nils Erik Flick


19.6.2017 - heise.de-Meldung - Freiwillige für Südkreuz gesucht / RFID-Scanner im öffentlichen Raum / Projektbeginn 1.8.2017


Meldung von heise vom 19.6.2017: https://heise.de/-3746657

Auch interessant, die Pläne zum Ausbau der S-Bahn-Videoüberwachung in Berlin bis Ende 2017, ein Foto von Detlef Borchers: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Gesichtserkennung-per-Video-Bundespolizei-sucht-Berliner-Freiwillige-3746657.html?view=zoom;zoom=1


Bilder vom Südkreuz-Bahnhof Mai/Juni 2017



Recherche Juni 2017


19.6.2017 - Presseanfrage an die BfDI zum neuen Informationsstand


Sehr geehrte Damen und Herren,

heute wurden weitere Details zum Pilotprojekt automatisiert identitätserkennender Videoüberwachung am Berliner Südkreuz-Bahnhof bekannt:

https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/Nohomepage/170619_gesichtserkennung.html

https://heise.de/-3746657

Aus den Veröffentlichungen der Presse und der Bundespolizei geht hervor, dass die Testpersonen RFID-Transponder bei sich tragen und dass alle Ein- und Ausgänge des Südkreuz-Bahnhofs mit RFID-Scanner-Portalen ausgestattet werden, zumindest für den Zeitraum der ersten Testphase. Auf den FAQ-Seiten der Bundespolizei heißt es weiter:

"Die Testpersonen werden gebeten, innerhalb des Erprobungszeitraumes regelmäßig, im besten Fall mehrmals täglich, über den Bahnhof Berlin Südkreuz zu verkehren und dabei ihren zugewiesenen Transponder bei sich zu tragen. Dabei sollen die Testpersonen die im Bahnhof Berlin Südkreuz entsprechend markierten Bereiche durchschreiten (Westhalle)."

Wir haben folgende Fragen an Sie und würden uns im Rahmen einer geplanten Berichterstattung um kurzfristige Beantwortung freuen:

1.) Wurden Sie, wurde die BfDI in die weitere Ausgestaltung der Details des o.g. Pilotprojekts eingebunden? Zum Beispiel zu der Frage, wie die überwachungsfreien Zonen/Bereiche festgelegt und wie diese beschildert werden sollen?

2.) Was ist unter "Westhalle" zu verstehen und gehen wir recht in der Annahme, dass es sich dabei um den gesamten nordwestlichen Teil der obergeschossigen Gleisanlagen handelt ( https://www.openstreetmap.org/#map=18/52.47636/13.36511 ), was zur Folge haben würde, dass Personen, die der Pilot-Videoüberwachung entgehen wollen, diese Gleisebene ausschließlich über den einen, südlicheren Zugang betreten dürften? Falls diese Annahme soweit stimmt: Halten Sie diese Versuchsanordnung für zulässig? Immerhin wäre (hypothetischerweise) dann anzunehmen, dass viele Bahnkunden aus Bequemlichkeitsgründen oder aufgrund konkreter Sitzplatzreservierungen mehr oder weniger ungewollt in den pilot-videoüberwachten Bereich geraten.

3.) Ist der Einsatz der RFID-Scanner-Portale mit Ihnen abgestimmt worden?

4.) Halten Sie die Aufstellung von RFID-Scanner-Portalen in der oben beschriebenen umfänglichen Weise für zulässig?

5.) Gibt es eine Ausweichmöglichkeit für Personen, die ein solches von der Bundespolizei betriebenes Scanner-Portal nicht durchschreiten möchten?

Vielen Dank für Ihre Arbeit und viele gute Grüße,


19.6.2017 - Nachhaken und neue Fragen bei/an die Deutsche Bahn


Sehr geehrte Damen und Herren,

auf unsere Presseanfrage vom 13.4.2017 haben Sie bis heute leider nicht geantwortet.

Wir möchten die Gelegenheit der jüngsten Bekanntmachung von Informationen zum Südkreuz-Pilotprojekt der Bundespolizei

https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/Nohomepage/170619_gesichtserkennung_faq.html?nn=5931604#doc9461560bodyText1

dazu nutzen, um noch einmal um die Beantwortung unserer Fragen zu bitten. Zu den sechs Fragen von vor zwei Monaten gesellen sich noch die folgenden ergänzenden Fragen dazu (in fortlaufender Nummerierung):

7.) Welcher genaue räumliche Bereich ist unter "Westhalle des Südkreuz-Bahnhofs" zu verstehen?

8.) Ist die Ausdehnung des räumlichen Bereiches mit der Test-Videoüberwachungstechnik mit der BfDI abgestimmt worden?

9.) Ist der umfängliche Einsatz von RFID-Scanner-Portalen mit der BfDI abgestimmt und von dieser als zulässig befunden worden?

10.) Vorheriger Berichterstattung zufolge sollten Bundespolizisten als Versuchspersonen zum Einsatz kommen, siehe hier: http://www.berliner-zeitung.de/berlin/testlauf-ab-herbst-wird-am-suedkreuz-gesichtserkennung-erprobt-26247956 Warum wurden diese Pläne geändert?

Wir möchten bald über das Pilotprojekt berichten und wären Ihnen für eine kurzfristige Antwort sehr dankbar.

Vielen Dank für Ihre Mühe und viele gute Grüße,


19.6.2017 - Presseanfrage an die Bundespolizei


Sehr geehrte Damen und Herren,

aktuell berichten Sie zu weiteren Details des Pilotprojekts "intelligenter Videoüberwachung" am Südkreuz-Bahnhof in Berlin:

https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/Nohomepage/170619_gesichtserkennung_faq.html?nn=5931604#doc9461560bodyText1

Im Rahmen einer geplanten Berichterstattung haben wir dazu folgende Fragen und würden uns über eine baldige Beantwortung sehr freuen:

1.) Welcher genaue räumliche Bereich ist unter "Westhalle des Südkreuz-Bahnhofs" zu verstehen?

2.) Ist die Ausdehnung des räumlichen Bereiches mit der Test-Videoüberwachungstechnik mit der BfDI abgestimmt worden?

3.) Ist der umfängliche Einsatz von RFID-Scanner-Portalen mit der BfDI abgestimmt und von dieser als zulässig befunden worden?

4.) Vorheriger Berichterstattung zufolge sollten Bundespolizisten als Versuchspersonen zum Einsatz kommen, siehe hier: http://www.berliner-zeitung.de/berlin/testlauf-ab-herbst-wird-am-suedkreuz-gesichtserkennung-erprobt-26247956 Warum wurden diese Pläne geändert?

Vielen Dank für Ihre Mühe und viele gute Grüße,


21.6.2017 - Antworten vom BMI zur Bundespolizei-Anfrage


Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die uns zuständigkeitshalber von der Pressestelle des Bundespolizeipräsidiums zur Beantwortung übermittelt wurde.

Als eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums beantworte ich diese wie nachstehend ersichtlich.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
xxx

+++

1.) Welcher genaue räumliche Bereich ist unter "Westhalle des Südkreuz-Bahnhofs" zu verstehen?

Der Test erfolgt im Bereich von 3 von 6 direkt nebeneinander liegenden Türen der Westhalle in Richtung Busbahnhof, sowie im Bereich der herabfahrenden Rolltreppe und der Hälfte der angrenzenden Treppe, die von der S-Bahn (Ring) zu den Eingängen hinunterführt. In beiden Bereichen ist eine einfache Umgehung des Testbereichs ohne großen Zeitaufwand möglich. Die Bereiche werden für den Testzeitraum entsprechend gekennzeichnet.

+++

2.) Ist die Ausdehnung des räumlichen Bereiches mit der Test-Videoüberwachungstechnik mit der BfDI abgestimmt worden?

3.) Ist der umfängliche Einsatz von RFID-Scanner-Portalen mit der BfDI abgestimmt und von dieser als zulässig befunden worden?

Zu dem geplanten Test gab es am 23. März 2017 eine Besprechung mit Vertretern der BfDI sowie der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, in der die Bereiche des Tests und der Einsatz eines Referenzsystems erörtert wurde.

+++

4.) Vorheriger Berichterstattung zufolge sollten Bundespolizisten als Versuchspersonen zum Einsatz kommen, siehe hier:

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/testlauf-ab-herbst-wird-am-suedkreuz-gesichtserkennung-erprobt-26247956

Warum wurden diese Pläne geändert?

Die Planungen des Tests sahen von vornherein einen Einsatz freiwilliger Testpersonen vor. Eine Planänderung ist insoweit nicht erfolgt.


21.6.2017 - Antworten von der DB


Hallo Herr xxx,

hier die Antworten auf Ihre Fragen zum Thema Intelligente Videotechnik:

1.) Wie weit ist das Ausschreibungsverfahren zu diesem Vorhaben zur "intelligenten Videoüberwachung" fortgeschritten und wann kann mit einer Entscheidung in dieser Sache gerechnet werden?

Das Ausschreibungsverfahren der DB wird Ende vsl. des dritten Quartals starten.

2.) Welche Unternehmen sind zur Beteiligung an diesem Ausschreibungsverfahren eingeladen worden oder sollen - nach heutigem Stand der Dinge - dazu angefragt werden?

Die Deutsche Bahn schreibt Aufträge grundsätzlich offen aus.

3.) Gibt es ein Datenschutzkonzept zu dem von Ihnen verantworteten Teil des Pilotprojekts? Falls ja: Wie lautet dieses im Detail? Falls nein: Zu wann soll dieses (voraussichtlich) fertig erstellt worden sein?
4.) In welchem Umfang ist die Berliner Beauftragte für den Datenschutz bereits bis jetzt in die Planungen eingebunden und wie, in welchem Umfang und wann soll deren Beteiligung im weiteren Verlauf der Projektplanung erfolgen?

Das Datenschutzkonzept ist Bestandteil des Projekts und Voraussetzung für Start der Ausschreibung. Zuständige Stellen des Datenschutzes von beteiligten Institutionen und Behörden sind ebenso involviert wie die für die am Projekt beteiligten Behörden und Firmen zuständigen Bunde- und Landesstellen.

5.) Welche genauen Varianten von Gefahrenszenarien neben den bereits genannten (1. Erkennen hilfloser Personen, 2. Erkennen stehengelassener Gegenstände) sind für das im 3. Quartal 2017 geplante Pilotprojekt zur Berücksichtigung vorgesehen?
6.) Welche weiteren Varianten von Gefahrenszenarien sind darüber hinaus denkbar oder sogar schon angedacht oder geplant?

Im Hinblick auf die bevorstehende Ausschreibung können wir dazu keine Angaben machen.

7.) Welcher genaue räumliche Bereich ist unter "Westhalle des Südkreuz-Bahnhofs" zu verstehen?

Die Ortsbezeichnung Westhalle bezieht sich auf den vom BMI verantworteten Teil des Versuchs und meint die Zugangahalle auf Straßenniveau mit dem Ausgang in Richtung Hildegard-Knef-Platz. Die Auswahl der Kameras für den von de DB verantwortenen Versuch wird nach der Ausschreibung mit dem Lieferanten definiert.

8.) Ist die Ausdehnung des räumlichen Bereiches mit der Test-Videoüberwachungstechnik mit der BfDI abgestimmt worden?

Für den von der DB verantworteten Teil des Projekts ist keine Ausdehnung des räumlichen Bereichs der Videoüberwachung vorgesehen.

9.) Ist der umfängliche Einsatz von RFID-Scanner-Portalen mit der BfDI abgestimmt und von dieser als zulässig befunden worden?

Diese Frage betrifft ausschließlich den vom BMI verantowrten Teil.

10.) Vorheriger Berichterstattung zufolge sollten Bundespolizisten als Versuchspersonen zum Einsatz kommen, siehe hier: http://www.berliner-zeitung.de/berlin/testlauf-ab-herbst-wird-am-suedkreuz-gesichtserkennung-erprobt-26247956 Warum wurden diese Pläne geändert?

Diese Frage betrifft ausschließlich den vom BMI verantowrten Teil.

Herzliche Grüße

xxx
Sprecher Sicherheit
Kommunikation Wirtschaft, Recht und Regulierung

Deutsche Bahn AG
Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin


22.6.2017 - Nachfragen an das BMI


Sehr geehrte Frau xxx,

vielen Dank für die schnelle Beantwortung unserer Fragen! Wir haben dazu zwei Nachfragen:

Am 21.06.2017 um xxx schrieb xxx@bmi.bund.de:

Der Test erfolgt im Bereich von 3 von 6 direkt nebeneinander liegenden Türen der Westhalle in Richtung Busbahnhof, sowie im Bereich der herabfahrenden Rolltreppe und der Hälfte der angrenzenden Treppe, die von der S-Bahn (Ring) zu den Eingängen hinunterführt. In beiden Bereichen ist eine einfache Umgehung des Testbereichs ohne großen Zeitaufwand möglich. Die Bereiche werden für den Testzeitraum entsprechend gekennzeichnet.

Gibt es dazu eine Grafik, eine Karte, eine Übersicht, die das anschaulich darstellt?

Zu dem geplanten Test gab es am 23. März 2017 eine Besprechung mit Vertretern der BfDI sowie der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, in der die Bereiche des Tests und der Einsatz eines Referenzsystems erörtert wurde.

Das heißt, auch der Einsatz der RFID-Scanner-Portale wurde von der BfDI begrüßt oder zumindest als zulässig akzeptiert?

Die Planungen des Tests sahen von vornherein einen Einsatz freiwilliger Testpersonen vor. Eine Planänderung ist insoweit nicht erfolgt.

Heißt das, dass die Angabe aus dem von uns verlinkten Berliner-Zeitung-Bericht, wonach Bundespolizeibeamten ausschließlich oder vorrangig als Testpersonen eingesetzt werden sollten, nicht stimmt? Denn darauf bezog sich ja unsere Frage.

Danke für die Mühe mit unseren Fragen und viele gute Grüße,


22.6.2017 - Nachfragen an die DB


Sehr geehrter Herr xxx,

danke für die nun so schnelle Beantwortung. Folgende Fragen sind für uns noch offen:

Am 21.06.2017 um xxx schrieb xxx@deutschebahn.com:

3.) Gibt es ein Datenschutzkonzept zu dem von Ihnen verantworteten Teil
des Pilotprojekts? Falls ja: Wie lautet dieses im Detail? Falls nein: Zu
wann soll dieses (voraussichtlich) fertig erstellt worden sein?
4.) In welchem Umfang ist die Berliner Beauftragte für den Datenschutz
bereits bis jetzt in die Planungen eingebunden und wie, in welchem
Umfang und wann soll deren Beteiligung im weiteren Verlauf der
Projektplanung erfolgen?
Das Datenschutzkonzept ist Bestandteil des Projekts und Voraussetzung für
Start der Ausschreibung. Zuständige Stellen des Datenschutzes von
beteiligten Institutionen und Behörden sind ebenso involviert wie die für
die am Projekt beteiligten Behörden und Firmen zuständigen Bunde- und
Landesstellen.

Interpretieren wir Ihre Antwort richtig, dass es nach aktuellem Stand der Dinge noch kein fertiges Datenschutzkonzept gibt?

7.) Welcher genaue räumliche Bereich ist unter "Westhalle des
Südkreuz-Bahnhofs" zu verstehen?
Die Ortsbezeichnung Westhalle bezieht sich auf den vom BMI verantworteten
Teil des Versuchs und meint die Zugangahalle auf Straßenniveau mit dem
Ausgang in Richtung Hildegard-Knef-Platz.

Gibt es dazu eine Grafik oder eine erläuternde Karte?

Ist die gesamte Westhalle Teil des Pilotprojekts?

8.) Ist die Ausdehnung des räumlichen Bereiches mit der
Test-Videoüberwachungstechnik mit der BfDI abgestimmt worden?
Für den von der DB verantworteten Teil des Projekts ist keine Ausdehnung
des räumlichen Bereichs der Videoüberwachung vorgesehen.

Wir haben unsere Frage missverständlich formuliert: Gefragt war, ob die Ausdehnung und Lage des für das Pilotprojekt videoüberwachten Bereiches mit der BfDI abgestimmt worden ist. Können Sie dazu noch etwas sagen?

9.) Ist der umfängliche Einsatz von RFID-Scanner-Portalen mit der BfDI
abgestimmt und von dieser als zulässig befunden worden?
Diese Frage betrifft ausschließlich den vom BMI verantowrten Teil.

Ist es nicht auch für die DB relevant, in welchem Umfang RFID-Scanner-Portalen im Bereich des öffentlichen DB-Bahnhofs Südkreuz eingesetzt werden? Immerhin ergibt sich ggf. eine Kennzeichnungspflicht, die die DB umzusetzen hätte.

Ist der Einsatz der RFID-Scanner-Portale aus der Sicht der DB zulässig?

Danke für die Arbeit mit unseren Nachfragen und viele gute Grüße,


26.6.2017 - Antwort von der BfDI


Die Fragen werden zusammenhängend wie folgt beantwortet:

Die BfDI besuchte im April auf Bitte der Bundespolizei des Berliner Südkreuz, bei dem das Projekt zur biometrischen Gesichtserkennung in seinem damaligen Planungsstand vorgestellt wurde. Hierbei wurde der BfDI die Grundkonzeption des Tests vorgestellt und grundsätzliche datenschutzrechtliche Fragen erörtert. Ansonsten war die BfDI nicht aktiv eingebunden.

Die der BfDI zur Verfügung gestellten Informationen beschränkten sich auf das generelle Setup des Tests. Danach soll in einem klar erkennbaren abgegrenzten Bereich ein System zur biometrischen Gesichtserkennung eingesetzt werden. Teilnehmer sind freiwillige Testpersonen, die in die Verarbeitung ihrer Daten einwilligen. Nur zu diesen Testpersonen, die zudem einen Transponder als Referenzsystem erhalten, werden Daten abgeglichen.

Bundespolizei und BMI haben versichert, dass Passanten den gekennzeichneten Testbereich barrierefrei umgehen können. Dabei wurde vor Ort präsentiert, dass eine Umgehung des Testbereichs über die zweite Treppenhälfte und einen Fahrstuhl möglich ist. Die Bundespolizei wurde gebeten, die BfDI weitergehend zu informieren, sobald sich die Planungen des Tests weiter konkretisiert haben.

Mit Blick auf die rechtliche Bewertung des Tests gilt nach wie vor die Ihnen gegenüber am 13.04.2017 getätigte Aussage. Das Pilotprojekt selbst ist danach bei Vorliegen einer datenschutzkonformen Einwilligung der Betroffenen und einem Testaufbau, der eine problemlose Umgehung der Datenerfassung ermöglicht, nicht zu beanstanden. Dies umfasst auch den Einsatz des Transponderreferenzsystems. Ein Echtbetrieb ohne Einwilligung der Betroffenen wäre hingegen aufgrund seiner erheblichen Grundrechtseingriffe ohne eine verfassungskonforme Rechtsgrundlage nach heutigem Recht datenschutzwidrig.

Die grundsätzliche datenschutzrechtliche Akzeptanz des Tests bedeutet noch nicht, dass keine Einwände gegen eine weitreichende Rechtsgrundlage zur Gesichtserkennung bestehen. Eine solche wäre verfassungsrechtlich sorgfältig zu prüfen. Es wäre etwa zu unterscheiden, ob nur die Daten terroristischer Gefährder zum Abgleich bereitstehen würden oder gleich der gesamte Fahndungsbestand. Ebenfalls wäre zu berücksichtigen, wie zuverlässig solche Systeme sind. Besteht die Gefahr von Falscherkennungen, führt dies zu einer hohen Eingriffsintensität, da auch unbescholtene Reisende mit unter Umständen gravierenden Eingriffen rechnen müssten.

Verantwortlich: Andrea Voßhoff

Redaktion: xxx

Pressestelle der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit


26.6.2017 - Nachhaken beim BMI


Sehr geehrte Frau xxx,

können Sie uns mitteilen, wann wir mit Rückmeldung zu unseren Fragen erhalten können? Für die Planung unseres Beitrags zu diesem Thema mit aktuellem Bezug wäre das sehr hilfreich für uns.

Vielen Dank und viele gute Grüße,


26.6.2017 - Nachhaken bei der DB


Sehr geehrter Herr xxx,

können Sie uns mitteilen, wann wir mit Rückmeldung zu unseren Fragen erhalten können? Für die Planung unseres Beitrags zu diesem Thema mit aktuellem Bezug wäre das sehr hilfreich für uns.

Vielen Dank und viele gute Grüße,


26.6.2017 - Nachfragen an die BfDI


Sehr geehrter Herr xxx,
sehr geehrte Damen und Herren,

danke für die Antworten, die wir hier

https://wiki.freiheitsfoo.de/pmwiki.php?n=Main.VUE-biometrisch#toc32

allgemein öffentlich einsehbar eingepflegt haben.

Bitte erlauben Sie uns drei Nachfragen:

Sie schreiben:

"Bundespolizei und BMI haben versichert, dass Passanten den gekennzeichneten Testbereich barrierefrei umgehen können. Dabei wurde vor Ort präsentiert, dass eine Umgehung des Testbereichs über die zweite Treppenhälfte und einen Fahrstuhl möglich ist. Die Bundespolizei wurde gebeten, die BfDI weitergehend zu informieren, sobald sich die Planungen des Tests weiter konkretisiert haben."

1.) Ist die BfDI über die zuletzt via Bundespolizei-Meldung (siehe unsere Anfrage) bekannt gewordenen weiteren Details rechtzeitig, also vor Veröffentlichung auf Bundespolizei-Homepage, informiert worden?

2.) Liegt der BfDI eine genaue Darstellung oder Beschreibung der räumlichen Ausdehnung des vom Pilotprojekt der "intelligenten Videoüberwachung" erfassten/überwachten Bereiches in der "Westhalle" des Südkreuz-Bahnhofs vor?

Sie schreiben weiter:

"Mit Blick auf die rechtliche Bewertung des Tests gilt nach wie vor die Ihnen gegenüber am 13.04.2017 getätigte Aussage. Das Pilotprojekt selbst ist danach bei Vorliegen einer datenschutzkonformen Einwilligung der Betroffenen und einem Testaufbau, der eine problemlose Umgehung der Datenerfassung ermöglicht, nicht zu beanstanden. Dies umfasst auch den Einsatz des Transponderreferenzsystems."

3.) Liegen der BfDI Details zur Ausgestaltung der RFID-Scannerportal-Technik vor, also z.B. Informationen zum Frequenzbereich der eingesetzten Transponder, ob es sich dabei um aktive oder passive RFID-Tags handelt und inwiefern Nicht-Freiwillige, die diese Scanner-Portale durchschreiten, bzw. deren RFID-Tags, die diese Menschen bei sich Tragen (Kundenkarten, Zugangssystem-Karten, Bekleidung etc.), nicht Teil der Erfassung durch die Scannerportale werden oder werden können.

Zum letzten geben wir zu bedenken, dass - sofern wir die Angaben des BMI richtig verstehen - 3 von 6 Türflügeln RFID-Transponder-überwacht werden sollen. Das Eingangsportal besteht aus zwei einflügelingen und zwei zweiflügeligen Türanlagen, siehe hier:

Anders ausgedrückt: Im üblichen Verkehrsbetrieb, zumindest aber zu Stoßzeiten lässt sich ein Umgehen der Portale gar nicht praktisch verwirklichen.

Vielen Dank für Ihre Arbeit mit unseren Fragen und viele gute Grüße,


27.6.2017 - Rückmeldung von der DB - Bitte um Telefonat


Hallo Herr xxx,

können wir mal telefonieren?

Herzliche Grüße

xxx
Sprecher Sicherheit
Kommunikation Wirtschaft, Recht und Regulierung


27.6.2017 - Antworten vom BMI


Sehr geehrter Herr xxx,

beigefügt erhalten Sie die erbetenen Antworten. Sie sind direkt unter den Fragen eingefügt. Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag

xxx

Leitungsstab - Presse; Internet; Öffentlichkeitsarbeit
Bundesministerium des Innern
Alt-Moabit 140, 10557 Berlin

+++

Gibt es dazu eine Grafik, eine Karte, eine Übersicht, die das anschaulich darstellt?

Die 3 übersandten Bilder veranschaulichen den Testbereich durch eingefügte Markierungen, die den Testbereich darstellen.

Das heißt, auch der Einsatz der RFID-Scanner-Portale wurde von der BfDI begrüßt oder zumindest als zulässig akzeptiert?

Für die zeitlich befristete Erprobung des Nutzens von Gesichtserkennungstechnik mit freiwilligen Testpersonen gab es auch hinsichtlich des Referenzsystems keine Beanstandungen durch die BfDI.

Heißt das, dass die Angabe aus dem von uns verlinkten Berliner-Zeitung-Bericht, wonach Bundespolizeibeamten ausschließlich oder vorrangig als Testpersonen eingesetzt werden sollten, nicht stimmt? Denn darauf bezog sich ja unsere Frage.

Ausweislich des Zeitungsberichtes (http://www.berliner-zeitung.de/berlin/testlauf-ab-herbst-wird-am-suedkreuz-gesichtserkennung-erprobt-26247956) wurden die Angaben zu Bundespolizisten als Testpersonen von dem Autor wohl falsch vernommen. Es wurde stets die Anwerbung von Testpersonen verfolgt.


28.6.2017 - Kurzes Telefonat mit dem "Sicherheits-Sprecher" von der DB


Beim vierten Versuch, Herrn xxx telefonisch zu erreichen, gelingt die Kontaktaufnahme. Herr xxx lässt sich kurz den Unterschied zwischen (u.a.) redaktioneller Dokumentation der Pressearbeit in diesem Arbeitswiki und der Blog-Berichterstattung erläutern und kündigt dann an, unsere Fragen schriftlich beantworten zu wollen.


28.6.2017 - Antwort von der BfDI


Wie bereits mitgeteilt, wurden die Testbereiche Mitarbeitern der BfDI vor Ort gezeigt. Im Übrigen steht die BfDI bezüglich weiterer Details (unter anderem auch zur Ausge- staltung des Transponderreferenzsystems und der genauen Abgrenzung des Testbe- reichs) im Kontakt mit der Bundespolizei und hat diese nochmals angeschrieben, um weitergehende Informationen zu erhalten, die dann datenschutzrechtlich bewertet werden.


30.6.2017 - Nachfrage an das BMI


Sehr geehrte Frau xxx,
sehr geehrte Damen und Herren.

Am 27.06.2017 um xxx schrieb Presse@bmi.bund.de:

Am 21.06.2017 um 10:46 schrieb Lisa.Haeger@bmi.bund.de<Lisa.Haeger@bmi.bund.de>:
Der Test erfolgt im Bereich von 3 von 6 direkt nebeneinander liegenden Türen der Westhalle in Richtung Busbahnhof, sowie im Bereich der herabfahrenden Rolltreppe und der Hälfte der angrenzenden Treppe, die von der S-Bahn (Ring) zu den Eingängen hinunterführt. In beiden Bereichen ist eine einfache Umgehung des Testbereichs ohne großen Zeitaufwand möglich. Die Bereiche werden für den Testzeitraum entsprechend gekennzeichnet.
Gibt es dazu eine Grafik, eine Karte, eine Übersicht, die das anschaulich darstellt?
Die 3 übersandten Bilder veranschaulichen den Testbereich durch eingefügte Markierungen, die den Testbereich darstellen.

Die drei angehängten Bilder besitzen leider keine eingefügten Markierungen.

Können Sie uns die erwähnten Bilder zukommen lassen oder andersweitig eine Grafik oder eine Karte, mit der deutlich wird, wie sich der vom Pilotprojekt überwachte Bereich räumlich konkret und nachvollziehbar darstellt?

Vielen Dank und viele gute Grüße,


30.6.2017 - Rückmeldung vom BMI mit neuen Bildern


Sehr geehrter Herr xxx,

ich hoffe, die Markierungen sind nun besser zu erkennen.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag

xxx

Leitungsstab - Presse; Internet; Öffentlichkeitsarbeit

Anmerkung: Der Mail lag eine PowerPoint-Präsentation bei, die in den drei Bildern je eine Markierung eingefügt hatte:


17.7.2017 - Vergebliche Versuche, mit dem zuständigen Pressesprecher der DB telefonisch in Kontakt zu treten


Auf Anruf beim Festnetzanschluß des DB-Pressesprechers teilte uns dort eine Vertretung mit, dass wir Herrn xxx auf dem Handy anrufen sollten und dort erreichen könnten. Drei mit zeitlichem Abstand durchgeführte Versuche, brachten aber leider nichts. Herr xxx nahm nicht ab.


17.7.2017 - Nochmaliges Nachhaken beim DB-Pressesprecher per E-Mail


Sehr geehrter Herr xxx,

trotz mehrfacher Versuche konnten ich Sie heute telefonisch nicht erreichen. Können Sie mich bitte zurückrufen oder alternativ die Fragen unserer Redaktion - wie von Ihnen am 28.6.2017 telefonisch versprochen - beantworten?

Vielen Dank und viele gute Grüße,


19.7.2017 - Telefongespräch mit dem DB-Presse-Sicherheitsbeauftragten


Am Nachmittag des 19.7.2017 haben wir Herrn xxx endlich erreicht. Er sagte zu, möglichst noch bis zum Freitag unsere Fragen zu beantworten. Es seien sehr ins Detail gehende Fragen, die man üblicherweise nicht per Presseanfrage erhält/beantwortet und die deswegen Zeit benötigten.


19.7.2017 - Antworten von der DB


Hallo Herr xxx,

hier die noch offenen Antworten - sorry, dass Sie mahnen mussten!

Interpretieren wir Ihre Antwort richtig, dass es nach aktuellem Stand der Dinge noch kein fertiges Datenschutzkonzept gibt?

Ihre Interpretation ist richtig. Eine endgültiges Datenschutzkonzept kann erst erstellt werden, wenn klar ist, welche technischen Anwendungen tatsächlich erprobt werden. Grundsätzlich gilt, dass im Verantwortungsbereich der DB über die Live-Beobachtung hinaus keinerlei Datenverarbeitung oder Datenspeicherung geplant ist.

Gibt es dazu eine Grafik oder eine erläuternde Karte? Ist die gesamte Westhalle Teil des Pilotprojekts?

In der Westhalle sind zwei deutlich gekennzeichnete Bereiche für die Erprobung vorgesehen. Zum einen einen Hälfte des Zugangs vom Hildegard-Knef-Platz, zum anderen die abwärtsführende Rolltreppe vom Bahnstieg der Ringbahn in die westliche Halle. Eine Grafik erfragen Sie bitte bei der Pressestelle des projektführenden BMI.

Wir haben unsere Frage missverständlich formuliert: Gefragt war, ob die Ausdehnung und Lage des für das Pilotprojekt videoüberwachten Bereiches mit der BfDI abgestimmt worden ist. Können Sie dazu noch etwas sagen?

Notwendige Abstimmungen sind im Rahmen der Projektvorbereitung und -realisierung durch das BMI sichergestellt. Einzelheiten dazu bitte in der Pressestelle des BMI erfragen.

Ist es nicht auch für die DB relevant, in welchem Umfang RFID-Scanner-Portalen im Bereich des öffentlichen DB-Bahnhofs Südkreuz eingesetzt werden? Immerhin ergibt sich ggf. eine Kennzeichnungspflicht, die die DB umzusetzen hätte. Ist der Einsatz der RFID-Scanner-Portale aus der Sicht der DB zulässig?

Die Kennzeichnung übernimmt die projektleitenden Stelle, das Bundesinnenministerium. Erfasst werden nur RFID-Sensoren, die den freiwilligen Probanden ausgehändigt werden. Der Einsatz der RFID-Scanner erfolgt ausschließlich durch die Probanden auf freiwilliger Basis. Daher ist er aus unserer Sicht zulässig.

Herzliche Grüße

xxx
Sprecher Sicherheit
Kommunikation Wirtschaft, Recht und Regulierung


Bilder vom 8.5.2018


Eingangsbereich. Türautomatik für nicht-überwachten Eingang der 2flg. Tür defekt!
Rechts Kamera B23A passt auf die andere Kamera links G03 auf.
Einer der Anlagenteile zur Identifizierung der aktiv in den Versuch eingewilligten Testpersonen.
Auf den blauen Wegweiserpunkten ist nicht notiert, ob es sich um den überwachten oder nicht überwachten Bereich handelt. Zudem wäre eine deutlichere Farbdifferenz sinnvoll gewesen. Beide Wegweiserpunkt-Modelle sind in blau/weiß gehalten. Eine eindeutigere Unterscheidung wäre möglich gewesen, wenn bspw. die überwachten Bereiche eindeutig mit rot gekennzeichnet worden wären.
Kamera G01
U.a. Kamera B01a
Kamera K03
Kamera G03, offensichtlich bereits mindestens einmal Opfer eines Farbanschlags gewesen.
Blick vom OG zu Treppen und Fahrstuhl: Menschen benutzen intuitiv die rechte Treppenhälfte zum Verlassen des Bahnsteigs oder die entsprechende Rolltreppe - beides im Fokus der Überwachungs-Pilotprojekts. Umweg über linke Treppenhälfte oder über einen der beiden Fahrstühle ist praxis- und realitätsfern. Kennzeichnung auf dem Fußboden wird hier (wie auch im EG) in der Lebenspraxis in aller Regel nicht beachtet/wahrgenommen.
Überblick EG-Ebene: Verwirrende bzw. für normale Menschen unklare kreuzende Wegführung.
Kamera G01
Kamera G02
Kamera K01


Kategorie(n): Videoueberwachung

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Zuletzt geändert am 12.05.2018 23:51 Uhr