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Verfassungsbeschwerde-VUE-VerbesserungsgesetzWorum geht es?
Diese Wikiseite dokumentiert den Vorgang dieser Verfassungsbeschwerde, soweit das von außen möglich ist.
14.2.2018 - Presseanfrage an das Bundesverfassungsgericht
mit Schreiben vom 27.6.2017 (verfasst durch RA Meinhard Starostik, Berlin), haben drei Personen eine Verfassungsbeschwerde gegen § 6b Abs. 1, Satz 2 und Absatz 3, Satz 2 BDSG eingelegt: https://www.piratenpartei.de/files/2017/06/VB-VIDEO_20170627223833.pdf Presseberichterstattung hierzu siehe u.a. hier: Das Az. zu dem Verfahren liegt uns leider nicht vor. Können Sie uns mitteilen, wie der Verfahrensstand hierzu aktuell ist? Welcher Senat ist für diese Beschwerde zuständig? Wie lautet das Aktenzeichen des Verfahrens und - sofern die Beschwerde ggf. nicht zur Entscheidung angenommen sein sollte - wie lautet der Beschluss dazu und von wann datiert dieser? Danke für Ihre Arbeit und viele gute Grüße,
14.2.2018 - Beauskunftung durch das BVerfG
das Verfahren 1 BvR 1410/17 wurde am 1. 8. 2017 durch eine Kammer des Ersten Senats erledigt. Da es sich um eine Nichtannahme ohne Begründung handelt, wurde der Beschluss nicht veröffentlicht. Bitte beachten Sie , dass ich Ihnen wie üblich die Namen der Beschwerdeführer nicht nennen/bestätigen kann. Freundliche Grüße, Dr. xxx
19.2.2018 - Presseanfrage an die Piratenpartei
das Bundesverfassungsgericht hat uns mitgeteilt, dass die von drei Piratenpartei-Poliiker*innen eingelegte Verfassungsbeschwerde gegen die Erweiterung des §6b BDSG nicht zur Entscheidung angenommen worden ist. Wir wollen in den nächsten Tagen darüber berichten. Gibt es ihrerseits, seitens der Beschwerdeführer oder seitens des Rechtsanwalts Meinhard Starostik ggf. eine kurze (!) Stellungnahme zu dem Vorgang? Falls ja, würden wir das in der Berichterstattung ggf. berücksichtigen oder verlinken. Danke für die Arbeit mit unserer Anfrage und viele gute Grüße,
21.2.2018 - Antwort von der Piratenpartei
Ich konnte für euch Folgendes recherchieren: Erste Auswirkungen sieht man nun (leider) schon hier: https://www.oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/videoueberwachung-in-den-stadtbahnen-und-bussen-der-uestra-ist-mit-dem-datenschutzrecht-vereinbar-157471.html Die Auswirkungen des 'Videoüberwachungsverbesserungsgesetzes' sind also schon heute überall zu spüren: für mehr Videoüberwachung werden in vielen Bundesländern die Polizeigesetze geändert und auch im Entwurf des Koalitionsvertrags ist der weitere Ausbau der Videoüberwachung fest vorgesehen. Dazu ein Statement von Frank Herrmann: Ältere Beiträge zum Thema findest Du hier: und hier: Weitere Zitate von dort kannst Du gern nehmen. Wenn ich Dir noch weiter behilflich sein kann, sag Bescheid!
Februar 2018 - Hamburgs Datenschutzbeauftragter hat verfassungsrechtliche Bedenken zur Erweiterung des §6b ...
Eine gute Zusammenfassung dazu findet sich in einem Blogbeitrag der "die Datenschützer Rhein Main".
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