Aktuelle Änderungen - Suchen:

Wichtige Seiten

Hilfestellungen

Externe Links

Alle Inhalte dieses Wikis, soweit nicht anders angegeben, unter Creative Commons CC-BY-SA

Verfassungsbeschwerde-VUE-Verbesserungsgesetz

Worum geht es?


Im Juni 2017 legten drei Menschen aus der Piratenpartei eine Verfassungsbeschwerde gegen die euphemistisch als "Videoüberwachungs-Verbesserungsgesetz" bezeichnete Erweiterung des § 6b BDSG ein.

Diese Wikiseite dokumentiert den Vorgang dieser Verfassungsbeschwerde, soweit das von außen möglich ist.


14.2.2018 - Presseanfrage an das Bundesverfassungsgericht


Sehr geehrter Herr xxx,
sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom 27.6.2017 (verfasst durch RA Meinhard Starostik, Berlin), haben drei Personen eine Verfassungsbeschwerde gegen § 6b Abs. 1, Satz 2 und Absatz 3, Satz 2 BDSG eingelegt:

https://www.piratenpartei.de/files/2017/06/VB-VIDEO_20170627223833.pdf

Presseberichterstattung hierzu siehe u.a. hier:

https://www.taz.de/!5422196/

Das Az. zu dem Verfahren liegt uns leider nicht vor.

Können Sie uns mitteilen, wie der Verfahrensstand hierzu aktuell ist?

Welcher Senat ist für diese Beschwerde zuständig?

Wie lautet das Aktenzeichen des Verfahrens und - sofern die Beschwerde ggf. nicht zur Entscheidung angenommen sein sollte - wie lautet der Beschluss dazu und von wann datiert dieser?

Danke für Ihre Arbeit und viele gute Grüße,


14.2.2018 - Beauskunftung durch das BVerfG


Sehr geehrter Herr xxx,

das Verfahren 1 BvR 1410/17 wurde am 1. 8. 2017 durch eine Kammer des Ersten Senats erledigt. Da es sich um eine Nichtannahme ohne Begründung handelt, wurde der Beschluss nicht veröffentlicht. Bitte beachten Sie , dass ich Ihnen wie üblich die Namen der Beschwerdeführer nicht nennen/bestätigen kann.

Freundliche Grüße,

Dr. xxx
Pressesprecher des Bundesverfassungsgerichts
Schlossbezirk 3
76131 Karlsruhe


19.2.2018 - Presseanfrage an die Piratenpartei


Sehr geehrte Damen und Herren,

das Bundesverfassungsgericht hat uns mitgeteilt, dass die von drei Piratenpartei-Poliiker*innen eingelegte Verfassungsbeschwerde gegen die Erweiterung des §6b BDSG nicht zur Entscheidung angenommen worden ist.

Wir wollen in den nächsten Tagen darüber berichten.

Gibt es ihrerseits, seitens der Beschwerdeführer oder seitens des Rechtsanwalts Meinhard Starostik ggf. eine kurze (!) Stellungnahme zu dem Vorgang?

Falls ja, würden wir das in der Berichterstattung ggf. berücksichtigen oder verlinken.

Danke für die Arbeit mit unserer Anfrage und viele gute Grüße,


21.2.2018 - Antwort von der Piratenpartei


(...) vielen Dank für Deine Anfrage an uns!

Ich konnte für euch Folgendes recherchieren:
Die Verfassungsbeschwerde wurde ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen.
Der Beschluss wurde nur wenige Wochen nach Einreichung gefasst. Dagegen ist nichts weiter zu unternehmen. Es bleibt jetzt nur noch der Rechtsweg in Einzelfällen gegen unzumutbare Videokamera-Installationen eröffnet.

Erste Auswirkungen sieht man nun (leider) schon hier: https://www.oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/videoueberwachung-in-den-stadtbahnen-und-bussen-der-uestra-ist-mit-dem-datenschutzrecht-vereinbar-157471.html

Die Auswirkungen des 'Videoüberwachungsverbesserungsgesetzes' sind also schon heute überall zu spüren: für mehr Videoüberwachung werden in vielen Bundesländern die Polizeigesetze geändert und auch im Entwurf des Koalitionsvertrags ist der weitere Ausbau der Videoüberwachung fest vorgesehen.

Dazu ein Statement von Frank Herrmann:
"Offensichtlich wollen die Sicherheitsbehörden ein attraktives Umfeld für einen weiteren Terror-Anschlag schaffen. Mit Kameras an vielen öffentlichen Plätzen kann ein Terrorist sicher sein, das seine Tat auch dokumentiert wird und mit vielen Bildern verbreitet werden kann. Dass Videoüberwachung keine Taten verhindert, sondern bestenfalls eine Unterstützung bei der Aufklärung ist, weiß heute jedes Kind. Wir möchten aber nicht, das weiter in eine Überwachungstechnik investiert wird, die zu 99,99% unschuldige Menschen überwacht und im Ernstfall nur dafür taugt, Taten nachvollziehen zu können."

Ältere Beiträge zum Thema findest Du hier:

https://www.piratenpartei.de/2017/06/28/verfassungsbeschwerde-zu-videoueberwachungsverbesserungsgesetz-eingereicht/

und hier:

https://www.piratenpartei.de/2017/06/25/piraten-reichen-verfassungsbeschwerde-gegen-das-videoueberwachungsverbesserungsgesetz-ein/

Weitere Zitate von dort kannst Du gern nehmen.

Wenn ich Dir noch weiter behilflich sein kann, sag Bescheid!


Februar 2018 - Hamburgs Datenschutzbeauftragter hat verfassungsrechtliche Bedenken zur Erweiterung des §6b ...


... und meint, dass diese nicht mit der EUDSGV zu vereinbaren sei, siehe den "Tätigkeitsbericht Datenschutz 2016/17" aus Hamburg:

https://www.datenschutz-hamburg.de/uploads/media/26._Taetigkeitsbericht_Datenschutz_2016-2017_HmbBfDI_01.pdf

Eine gute Zusammenfassung dazu findet sich in einem Blogbeitrag der "die Datenschützer Rhein Main".


Bearbeiten - Versionen - Druckansicht - Aktuelle Änderungen - Suchen
Zuletzt geändert am 11.03.2018 22:54 Uhr