Aktuelle Änderungen - Suchen:

Wichtige Seiten

Hilfestellungen

Externe Links

Alle Inhalte dieses Wikis, soweit nicht anders angegeben, unter Creative Commons CC-BY-SA

Verfassungsbeschwerden-VDS-2015

Worum geht's?


Gegen die neue Vorratsdatenspeicherung für Deutschland, die am 18.12.2015 in Kraft getreten ist (bitte berücksichtigen: BNetzA-Regeln-Ausarbeitung 1 Jahr und Speicherfrist-Regelungen 0,5 Jahre kommen noch dazu) wurden von verschiedenen Seiten Verfassungsbeschwerden oder Klagen angekündigt oder sogar schon eingelegt.

Diese Wiki-Seite soll versuchen, einen Überblick über die einzelnen Vorgänge zu erzeugen.


MMR - Carl Christian Müller und Sören Rößner (Az 1 BvR 3156/15)


Am Tag des Inkrafttretens haben zwei Rechtsanwälte Verfassungsbeschwerde eingelegt und einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung eingereicht.

Dieser Beschwerde haben sich angeschlossen: Der Deutsche Medienverband (DMV), der Landesverband Berlin-Brandenburg des Deutschen Journalisten-Verband (DJV) und die Grünen-Abgeordnete Tabea Rößner.


Der Eilantrag wurde vom BVerfG per Pressemitteilung vom 13.4.2017 abgelehnt.


FDP - Heinrich-Amadeus Wolff (Az 1 BvR 229/16)


Die FDP hat am 26.10.2015 beschlossen. Prozessbevollmächtigter (und damit Verfasser und Organisator) soll Heinrich-Amadeus Wolff sein, des weiteren wurden 15 prominente FDP-Politiker als Beschwerdeführer genannt.

Am 27.1.2016 wurde die Einreichung der Beschwerde bekanntgegeben. In einem weiteren Beitrag dazu werden weitere Beschwerdeführer*innen - allesamt Mitglieder der Partei - genannt. Die Beschwerdeschrift selber blieb unveröffentlicht.

In einem Blogbeitrag bei netzpolitik.org vom 3.2.2016 erläutern Frau Leutheusser-Schnarrenberger, Herr Baum und Herr Hirsch ihren Standpunkt zur Verfassungsbeschwerde.


"digitalcourage" etc. - RA Meinhard Starostik (Az 1 BvR 2683/16)


Eine gemeinsam von Meinhard Starostik und Patrick Breyer verfasste Verfassungsbeschwerde wird via "digitalcourage" vorgebracht.

An dieser Verfassungsbeschwerde, die anstelle einer dem AK Vorrat eigenen betrieben wird, kann man sich anders als in 2007/2008 nicht persönlich beteiligen, also nicht als Beschwerdeführer mitmachen, sondern lediglich symbolisch mit dem eingenen Namen unterstützen.

Im wesentlichen unklar ist derzeit, wer in dieser Klage Beschwerdeführer wird und nach welchen Kritieren und von wem diese ausgewählt werden.

[UPDATE]

Am 28.11.2016 haben rund 20 Personen und Gruppen rund um Digitalcourage und AK Vorrat eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Symbolisch unterstützt von gut 32.000 Fürsprechern.

Diese Verfassungsbeschwerde wird unter dem Az. 1 BvR 2683/16 geführt.


D64 e.V. - Niko Härting (Az 1 BvR 141/16)


Am 19.1.2016 gab der SPD-nahe Verein D64 bekannt, Verfassungsbeschwerde eingelegt zu haben.

Aus der Pressemitteilung wird nicht deutlich, wer alles zu den Beschwerdeführern zählt. Mindestens der Rechtsanwalt Jan Kuhlen (SPD) gehört dazu. Vertreten (und vermutlich hauptverantwortlich geschrieben) wird die Beschwerde von Niko Härting

Am 22.12.2016 ergänzte D64 diese Verfassungsbeschwerde noch durch einen Eilantrag auf Aussetzung der neuen VDS, einen Tag, nachdem der EuGH in einem erneuten Urteil eine pauschale und flächen- bzw. bevölkerungsdeckende Vorratsdatenspeicherung ohne konkreten Anlaß als nicht mit den EU-Grundrechten vereinbar verurteilt hatte.


Der Eilantrag wurde vom BVerfG per Pressemitteilung vom 13.4.2017 abgelehnt.


Herr G.


Am 26.1.2016 wurde ein Beschluß des BVerfG bekannt, wonach ein Antrag auf einstweilige Anordnung zum Stopp der Umsetzung der neuen VDS - gestellt durch eine einzelne Person (lt. tagesschau) - abgelehnt worden ist.

Weitere Details zu dieser Verfassungsbeschwerde (Az. 1 BvQ 55/15) sind nicht bekannt.


Florian Ritter (SPD Bayern) - Anwaltskanzlei Wächter und Kollegen


Am 3.5.2016 wurde eine weitere Verfassungsbeschwerde des bayerischen Landtagsabgeordneten Florian Ritter bekannt. (heise-Meldung, Blogbeitrag von Florian Ritter)


SpaceNet (TK-Provider), unterstützt vom ECO - RA Matthias Bäcker


Am 9.5.2016 hat der in München ansässige Provider "SpaceNet" seine vor dem Verwaltungsgericht Köln eingelegte Klage gegen die neue VDS vorgestellt.


Der Eilantrag von SpaceNet zur Ausnahme von der Speicherpflicht wurde vom Verwaltungsgericht Köln im Februar 2017 abgewiesen, das berichtete u.a. heise.de am 14.2.2017.


28.11.2016 - Presseanfrage an das BVerfG zu Anzahl von Verfassungsbeschwerden


Sehr geehrter Herr xxx,
sehr geehrte Damen und Herren,

können Sie uns mitteilen, wie viele Verfassungsbeschwerden derzeit gegen das "Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten" bei Ihnen eingegangen bzw. anhängig sind?

Gibt es hierzu einen Überblick?

Gibt oder gab es darüber hinaus Verfassungsbeschwerden gegen dieses Gesetz, die nicht zur Entscheidung angenommen worden sind?

Viele gute Grüße,


28.11.2016 - Informationen des Bundesverfassungsgerichts über Anzahl und Arten der eingegangenen Beschwerden


Sehr geehrter Herr xxx,

in Sachen Vorratsdatenspeicherung sind derzeit acht Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Die Aktenzeichen lauten 1 BvR 17/16, 1 BvR 141/16, 1 BvR 229/16, 1 BvR 847/16, 1 BvR 1258/1, 1 BvR 1560/16, 1 BvR 2023/16, 1 BvR 3156/16.

In drei dieser anhängigen Verfahren (nämlich 1 BvR 17/16, 1 BvR 141/16 und 1 BvR 229/16) wurde der jeweils gleichzeitig gestellte Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bereits abgelehnt. Die Pressemitteilung zur Entscheidung im Verfahren 1 BvR 229/16 (und 1 BvQ 42/15) finden Sie unter dem nachfolgenden Link:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/bvg16-042.html

Daneben waren folgende Verfahren anhängig, die bereits entschieden wurden:

- Zweimal wurde isoliert Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt (1 BvQ 42/15 und 1 BvQ 55/15). Die Anträge wurden jeweils abgelehnt (vgl. für das Verfahren 1 BvQ 42/15 die angeführte Pressemitteilung).

- In sechs Verfahren (1 BvR 2653/15, 1 BvR 3153/15, 1 BvR 3154/15 1 BvR 3155/15, 1 BvR 428/16 und 1 BvR 2416/16) wurde die Verfassungsbeschwerde jeweils ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen. In allen Verfahren (außer in 1 BvR 3154/15 und 1 BvR 428/16) gestellte Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wurde gleichzeitig abgelehnt.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

xxx
--
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- Pressestelle -


21.12.2016 - Nachfrage an das BVerfG zu weiteren Verfassungsbeschwerden


Sehr geehrte Frau xxx,
sehr geehrte Damen und Herren,

am vergangenen Sonntag endete die 1-Jahres-Frist nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung ("Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten").

Können Sie uns mitteilen, ob und wie viele weitere Verfassungsbeschwerden seit Ihrer Beantwortung unserer letzten Anfrage dazu (vom 28.11.2016) bei Ihnen eingegangen sind, wie viele davon bereits ein Aktenzeichen erhalten oder ggf. nicht zur Entscheidung angenommen worden sind?

Vielen Dank für Ihre Mühe und viele gute Grüße nach Karlsruhe,


21.12.2016 - Antwort des BVerfG: Zwei weitere Verfassungsbeschwerden eingegangen


Sehr geehrter Herr xxx,

in Sachen Vorratsdatenspeicherung sind im Zeitraum ab dem 28. November 2016 zwei neue Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht eingegangen. Sie werden unter den Aktenzeichen 1 BvR 2683/16 und 1 BvR 2782/16 geführt. Ansonsten haben sich keine Veränderungen ergeben; insbesondere erging keine Entscheidung.

Mit freundlichen Grüßen

xxx

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- Pressestelle -


22.12.2016 - Verfassungsbeschwerde aus der freiheitsfoo-Gruppe (Az. 1 BvR 2825/16)


Eine letzte, siebzehnte Verfassungsbeschwerde wurde von einer Person aus dem Kreise des freiheitsfoo intiiert, datiert vom 14.12.2016, am 16.12. bzw. 17.12.2016 beim BVerfG eingegangen und dort am 22.12.2016 mit dem Aktenzeichen 1 BvR 2825/16 versehen worden.

Diese Beschwerde stützt sich im wesentlichen auf dem Text der Beschwerde zum Az. 1 BvR 2683/16 (Meinhard Starostik & Co.), inhaltlich erweitert um zwei Punkte:

  1. besondere Betroffenheit als journalistisch tätige, bloggende Person, ohne per Gesetz zur neuen Vorratsdatenspeicherung als solche anerkannt zu sein, also unrichtigerweise nicht zu derjenigen Gruppe der Menschen hinzugezählt zu sein, deren Kommunikation als "besonders schützenswert" bewertet wird,
  2. der besondere Augenmerk auf Mängel im von der Bundesnetzagentur verfassten Anforderungskatalog nach § 113f TKG, wie vom freiheitsfoo schon vor einiger Zeit veröffentlicht, allerdings angepasst an die letztgültige Fassung des Anforderungskatalogs vom 23.11.2016.


Am 19.12.2016 hat ein Rechtsanwalt aus Bayern Verfassungsbeschwerde eingereicht (Az 1 BvR 2840/16)


Inhaltlich führt er den Punkt der Überwachungsgesamtrechnung weiter und kommt zu dem Schluss, dass mit der aktuellen Erweiterung der Vorratsdatenspeicherung jene eine allumfassende Ausrichtung von amtlichen Datensammlungen auf strafprozessualen Maßnahmen bedeutet. Die Schwere des Eingriffes ergibt sich nur zum kleinen Teil aus dem aktuellen Gesetzen, sondern erst aus den tateinheitlich zwangsläufig folgenden Eingriffe der Ermittlungsbehörden. Dieses allumfassende technische Konstrukt, der Ausrichtung nicht bzw. amtlicher Datensammlungen auf strafprozessualen Maßnahmen sollen jeden Bürger klarmachen, dass Widerstand gegen diese "Rechtsordnung" sinnlos ist. Der Bürger werde von mündigen Bürger, der die Rechtsordnung in freier Entscheidung respektiert zum Tier herabwürdigt, dass diese "Rechtsordnung" fürchtet und sich zwangsläufig ungeordnet. Moderne Kommunikationsmittel wie Handys werden zu elektronischen Fußfesseln. Für diese Entwicklung der Vorratsdatenspeicherung machte auch das Bundesverfassungsgericht verantwortlich, weil es mit seinem Urteil zur Steuer CD (Az:2 BvR 2101/09) den Ermittlungsbehörden jede Freiheit gelassen habe an Informationen für Strafverfahren heranzukommen. Eigentlich nicht verwertbare Informationen, weil sie rechtswidrig erlangt wurden können durch ermittlungstaktische Zwischenschritte rein gewaschen werden. Der Schriftsatz ist öffentlich zugänglich (https://vorratsdatenspeicherung.jimdo.com)


Dezember 2016: Weitere Verfassungsbeschwerde einger Journalisten, Richter und Verbände gegen den neuen Whistleblower-Straftatbestand in der neuen VDS-Gesetzgebung (Az 1 BvR 2821/16)


Klagende: 12 Journalisten, Richter, Rechtsanwälte und Vereine

Klagetextverfasser: Katharina de la Durantaye und Nikolaos Gazeas

Beschwerdetext: https://freiheitsrechte.org/home/wp-content/uploads/2017/01/Verfassungsbeschwerde_Datenhehlerei_public.pdf

Quelle: https://netzpolitik.org/2017/netzpolitik-org-klagt-vor-verfassungsgericht-gegen-einschraenkung-der-pressefreiheit/


Kategorie(n): Vorratsdatenspeicherung

Bearbeiten - Versionen - Druckansicht - Aktuelle Änderungen - Suchen
Zuletzt geändert am 13.04.2017 13:17 Uhr