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Verfassungsbeschwerden-VDS-2015Worum geht's?
Diese Wiki-Seite soll versuchen, einen Überblick über die einzelnen Vorgänge zu erzeugen.
MMR - Carl Christian Müller und Sören Rößner (Az 1 BvR 3156/15)
Dieser Beschwerde haben sich angeschlossen: Der Deutsche Medienverband (DMV), der Landesverband Berlin-Brandenburg des Deutschen Journalisten-Verband (DJV) und die Grünen-Abgeordnete Tabea Rößner.
FDP - Heinrich-Amadeus Wolff (Az 1 BvR 229/16)
Am 27.1.2016 wurde die Einreichung der Beschwerde bekanntgegeben. In einem weiteren Beitrag dazu werden weitere Beschwerdeführer*innen - allesamt Mitglieder der Partei - genannt. Die Beschwerdeschrift selber blieb unveröffentlicht. In einem Blogbeitrag bei netzpolitik.org vom 3.2.2016 erläutern Frau Leutheusser-Schnarrenberger, Herr Baum und Herr Hirsch ihren Standpunkt zur Verfassungsbeschwerde.
"digitalcourage" etc. - RA Meinhard Starostik (Az 1 BvR 2683/16)
An dieser Verfassungsbeschwerde, die anstelle einer dem AK Vorrat eigenen betrieben wird, kann man sich anders als in 2007/2008 nicht persönlich beteiligen, also nicht als Beschwerdeführer mitmachen, sondern lediglich symbolisch mit dem eingenen Namen unterstützen. Im wesentlichen unklar ist derzeit, wer in dieser Klage Beschwerdeführer wird und nach welchen Kritieren und von wem diese ausgewählt werden. [UPDATE] Am 28.11.2016 haben rund 20 Personen und Gruppen rund um Digitalcourage und AK Vorrat eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Symbolisch unterstützt von gut 32.000 Fürsprechern. Diese Verfassungsbeschwerde wird unter dem Az. 1 BvR 2683/16 geführt.
D64 e.V. - Niko Härting (Az 1 BvR 141/16)
Aus der Pressemitteilung wird nicht deutlich, wer alles zu den Beschwerdeführern zählt. Mindestens der Rechtsanwalt Jan Kuhlen (SPD) gehört dazu. Vertreten (und vermutlich hauptverantwortlich geschrieben) wird die Beschwerde von Niko Härting Am 22.12.2016 ergänzte D64 diese Verfassungsbeschwerde noch durch einen Eilantrag auf Aussetzung der neuen VDS, einen Tag, nachdem der EuGH in einem erneuten Urteil eine pauschale und flächen- bzw. bevölkerungsdeckende Vorratsdatenspeicherung ohne konkreten Anlaß als nicht mit den EU-Grundrechten vereinbar verurteilt hatte.
Herr G.
Weitere Details zu dieser Verfassungsbeschwerde (Az. 1 BvQ 55/15) sind nicht bekannt.
Florian Ritter (SPD Bayern) - Anwaltskanzlei Wächter und Kollegen
SpaceNet (TK-Provider), unterstützt vom ECO - RA Matthias Bäcker
28.11.2016 - Presseanfrage an das BVerfG zu Anzahl von Verfassungsbeschwerden
können Sie uns mitteilen, wie viele Verfassungsbeschwerden derzeit gegen das "Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten" bei Ihnen eingegangen bzw. anhängig sind? Gibt es hierzu einen Überblick? Gibt oder gab es darüber hinaus Verfassungsbeschwerden gegen dieses Gesetz, die nicht zur Entscheidung angenommen worden sind? Viele gute Grüße,
28.11.2016 - Informationen des Bundesverfassungsgerichts über Anzahl und Arten der eingegangenen Beschwerden
in Sachen Vorratsdatenspeicherung sind derzeit acht Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Die Aktenzeichen lauten 1 BvR 17/16, 1 BvR 141/16, 1 BvR 229/16, 1 BvR 847/16, 1 BvR 1258/1, 1 BvR 1560/16, 1 BvR 2023/16, 1 BvR 3156/16. In drei dieser anhängigen Verfahren (nämlich 1 BvR 17/16, 1 BvR 141/16 und 1 BvR 229/16) wurde der jeweils gleichzeitig gestellte Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bereits abgelehnt. Die Pressemitteilung zur Entscheidung im Verfahren 1 BvR 229/16 (und 1 BvQ 42/15) finden Sie unter dem nachfolgenden Link: http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/bvg16-042.html Daneben waren folgende Verfahren anhängig, die bereits entschieden wurden: - Zweimal wurde isoliert Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt (1 BvQ 42/15 und 1 BvQ 55/15). Die Anträge wurden jeweils abgelehnt (vgl. für das Verfahren 1 BvQ 42/15 die angeführte Pressemitteilung). - In sechs Verfahren (1 BvR 2653/15, 1 BvR 3153/15, 1 BvR 3154/15 1 BvR 3155/15, 1 BvR 428/16 und 1 BvR 2416/16) wurde die Verfassungsbeschwerde jeweils ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen. In allen Verfahren (außer in 1 BvR 3154/15 und 1 BvR 428/16) gestellte Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wurde gleichzeitig abgelehnt. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen xxx
21.12.2016 - Nachfrage an das BVerfG zu weiteren Verfassungsbeschwerden
am vergangenen Sonntag endete die 1-Jahres-Frist nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung ("Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten"). Können Sie uns mitteilen, ob und wie viele weitere Verfassungsbeschwerden seit Ihrer Beantwortung unserer letzten Anfrage dazu (vom 28.11.2016) bei Ihnen eingegangen sind, wie viele davon bereits ein Aktenzeichen erhalten oder ggf. nicht zur Entscheidung angenommen worden sind? Vielen Dank für Ihre Mühe und viele gute Grüße nach Karlsruhe,
21.12.2016 - Antwort des BVerfG: Zwei weitere Verfassungsbeschwerden eingegangen
in Sachen Vorratsdatenspeicherung sind im Zeitraum ab dem 28. November 2016 zwei neue Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht eingegangen. Sie werden unter den Aktenzeichen 1 BvR 2683/16 und 1 BvR 2782/16 geführt. Ansonsten haben sich keine Veränderungen ergeben; insbesondere erging keine Entscheidung. Mit freundlichen Grüßen xxx BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
22.12.2016 - Verfassungsbeschwerde aus der freiheitsfoo-Gruppe (Az. 1 BvR 2825/16)
Diese Beschwerde stützt sich im wesentlichen auf dem Text der Beschwerde zum Az. 1 BvR 2683/16 (Meinhard Starostik & Co.), inhaltlich erweitert um zwei Punkte:
Am 19.12.2016 hat ein Rechtsanwalt aus Bayern Verfassungsbeschwerde eingereicht (Az 1 BvR 2840/16)
Dezember 2016: Weitere Verfassungsbeschwerde einger Journalisten, Richter und Verbände gegen den neuen Whistleblower-Straftatbestand in der neuen VDS-Gesetzgebung (Az 1 BvR 2821/16)
Klagetextverfasser: Katharina de la Durantaye und Nikolaos Gazeas Beschwerdetext: https://freiheitsrechte.org/home/wp-content/uploads/2017/01/Verfassungsbeschwerde_Datenhehlerei_public.pdf
Kategorie(n): Vorratsdatenspeicherung |