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Verschaerfung-Waffengesetz-2019-2020


8.10.2020 - Anfrage an das Nds. Innenministerium


Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrer Pressemitteilung vom 20.12.2019 heißt es:

"Der Bundesrat hat heute (20. Dezember 2019) in seiner letzten Sitzung in diesem Jahr dem vom Bundestag vorgelegten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes zugestimmt. Durch den Beschluss ist es nun möglich, das Führen von bestimmten Messern im Umfeld von Schulen, Einkaufszentren oder im öffentlichen Nahverkehr zu verbieten. (...) Die neue Regelung besagt, dass Waffenverbotszonen auch unabhängig von Kriminalitätsschwerpunkten eingerichtet werden können. Dazu Minister Pistorius: „Klar ist: Es gibt bestimmte Orte, an denen schlicht niemand eine Waffe oder ein Messer mit feststehender oder feststellbarer Klinge braucht. Das gilt im Umfeld von Schulen oder Kindergärten genauso wie in der Fußgängerzone. Darum ist es sinnvoll, dass die zuständigen Behörden durch die neuen Regelungen ermächtigt werden, Waffenverbotszonen auch an diesen Orten festzulegen.“ Niedersachsen wird diese Verordnungsermächtigung zeitnah umsetzen."

Quelle: https://www.mi.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/bundesrat-stimmt-verscharftem-waffengesetz-auf-initiative-von-niedersachsen-zu-183812.html

Inwiefern hat diese Umsetzung bereits stattgefunden und wo lassen sich die dazugehörigen Verordnungen nachlesen/einsehen?

Ist eine Evaluation zur Praxistauglichkeit und zum Effekt der Verordnung und ihrer Anwendung geplant oder im Gange und falls nicht, warum nicht?

Vielen Dank und viele gute Grüße,


14.10.2020 - Antworten vom Nds. Innenministerium


Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Mit Inkrafttreten des 3. Waffenrechtsänderungsgesetzes am 20.02.2020 wurden die Landesregierungen ermächtigt, durch Rechtsverordnungen Waffenverbotszonen auch im Umfeld von Schulen, Einkaufszentren oder im öffentlichen Nahverkehr einzurichten. Diese Verordnungsermächtigung kann auf andere Behörden übertragen werden.

In Niedersachsen wird diese Verordnungsermächtigung auf die unteren Waffenbehörden bei den Kommunen übertragen. Hierfür ist eine Änderungen der sog. Subdelegationsverordnung und anschließend eine Änderung der Verordnung zur Durchführung des Waffengesetzes (DVO-WaffG) erforderlich. Die Anpassung der Subdelegationsverordnung ist am 18.08.2020 veröffentlicht worden. Die DVO-WaffG befindet sich aktuell in der finalen Abstimmung. Erst nach Verkündung dieser DVO-WaffG-Änderung kann von der neuen Verordnungsermächtigung Gebrauch gemacht werden.

Eine gesonderte Evaluation ist aktuell nicht geplant.

Die Verordnungen finden Sie auf http://www.nds-voris.de .

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport


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Zuletzt geändert am 15.10.2020 22:48 Uhr