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Videoueberwachung-DB-Regio-Nord
9.12.2013: Pressekonferenz zur flächendeckenden Videoüberwachung der S-Bahn Hannover
Aussagen der Pressekonferenz
Weitere Informationen aus der anschließenden Fragerunde
Bilder von der Pressekonferenz
2.2.2014: Offener Brief mit fünf Fragen an die DB Regio Nord
1.) Bitte nennen und belegen Sie uns unabhängige und seriöse Fakten, Studien oder sonstige Dokumente, auf denen sich Ihre oben zitierte Behauptung stützt.
Aktuell sind noch nicht alle der in den S-Bahnen installierten Videoüberwachungsanlagen in Betrieb, so jedenfalls die Vermutung der sich einander widersprechenden Aufkleber, die sich in einigen Zügen befinden, siehe zum Beispiel hier:
2.) Ist diese Vermutung richtig und was ist der Grund für für die Nicht-Inbetriebnahme?
3.) Gibt es inzwischen einen Kontakt mit dem Landesdatenschutzbeauftragten zu dieser Thematik? Hintergrund ist die Tatsache, dass dieser eine wie von Ihnen eingeführte flächendeckende Videoüberwachung des öffentlichen Personentransports ablehnt, siehe den aktuellen Streit zwischen der Datenschutzbehörde und der Üstra, die Betreiberin der hannoverschen Stadtbahnen ist, nachzulesen z.B. hier:
4.) Vertreten Sie die vom Regionspräsidenten Herrn Jagau geäußerte Ansicht, dass die Anlagen hauptsächlich zur Verbesserung des subjektiven Sicherheitsempfindens dienlich sind?
5.) Wo können wir die für diese Überwachungsanlagen gefertigten datenschutzrechtlich notwendigen Dokumentationen als davon Betroffene einsehen oder sind diese irgendwo im Internet zu finden?
19.2.2014: Rückmeldung, aber keine Antworten von der DB
Von ein paar organisatorischen Erläuterungen abgesehen wird nur das wiederholt, was wir bereits auf der Pressekonferenz vom 9.12.2013 gehört hatten. Von unseren fünf Fragen wird dagegen nur eine beanwortet. Die vier anderen Fragen werden einfach ausgeblendet. 23.2.2014: Nachhaken bei der DB Region Niedersachsen - Wo ist denn nun die angebliche Notwendigkeit und warum die Ignoranz der 4/5 Fragen von uns?
Sehr geehrter Herr K...,
sehr geehrter Herr E...,
danke für Ihren Brief vom 17. Februar 2014. Die Erklärungen zur Organisationsstruktur sind interessant, die weiteren Erläuterungen allerdings nur Wiederholungen der bekannten Statements aus der Pressekonferenz vom 9.12.2013 und wie aus anderen öffentlichen Quellen bekannt.
Wir nehmen zur Kenntnis, dass Sie immerhin dem Präsidenten der Region Hannover, Herrn Heike Jagau entgegentreten und ihm öffentlich widersprechen, wenn dieser davon redet, dass es bei der Videoüberwachung in den S-Bahnen der Region Hannover doch nur um die Verbesserung des subjektiven Sicherheitsempfindens ginge.
Damit haben Sie eine unserer fünf Fragen vom 2.2.2014, nämlich die Frage Nr. 4 beantwortet. Das ist allerdings die einzige der fünf konkreten Fragestellungen, auf die Sie überhaupt eingegangen sind.
Uns scheint die Meinung von Herrn Jagau ehrlicher (und damit entlarvender) zu sein als Ihre Behauptung, dass mit Videoüberwachungsanlagen im ÖPNV, hier in den S-Bahnen, "auch die objektive Sicherheitslage verbessert" würde.
Schon im letzten Brief haben sich unsere Fragen u.a. auf genau diesen Aspekt bezogen und deswegen möchten wir Sie hiermit noch einmal darum bitten, auf die anderen vier, von Ihnen bis jetzt einfach ignorierten Fragen, konkret und gehaltvoll einzugehen.
Diese vier offen gebliebenen Fragen lauteten und lauten:
In einem (...) Beitrag der "Neuen Presse" werden Sie mit Bezug auf "Übergriffe auf Fahrgäste wie auch Vandalismus und Graffiti" wie folgt zitiert:
„Anderswo ist durch Kameras ein Rückgang von derartigen Schäden um 50 bis 60 Prozent festgestellt worden.“
1.) Bitte nennen und belegen Sie uns unabhängige und seriöse Fakten, Studien oder sonstige Dokumente, auf denen sich Ihre oben zitierte Behauptung stützt.
Aktuell [Stand: 2.2.2014] sind noch nicht alle der in den S-Bahnen installierten Videoüberwachungsanlagen in Betrieb, so jedenfalls die Vermutung der sich einander widersprechenden Aufkleber, die sich in einigen Zügen befinden, siehe zum Beispiel hier:
2.) Ist diese Vermutung richtig und was ist der Grund für für die Nicht-Inbetriebnahme?
3.) Gibt es inzwischen einen Kontakt mit dem Landesdatenschutzbeauftragten zu dieser Thematik? Hintergrund ist die Tatsache, dass dieser eine wie von Ihnen eingeführte flächendeckende Videoüberwachung des öffentlichen Personentransports ablehnt, siehe den aktuellen Streit zwischen der Datenschutzbehörde und der Üstra, die Betreiberin der hannoverschen Stadtbahnen ist, nachzulesen z.B. hier:
5.) Wo können wir die für diese Überwachungsanlagen gefertigten datenschutzrechtlich notwendigen Dokumentationen als davon Betroffene einsehen oder sind diese irgendwo im Internet zu finden?
Schließlich möchten wir Sie noch auf ein Papier des nordrhein-westfälischen Landesdatenschutzbeauftragten hinweisen. In dem Dokument https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Datenschutz/submenu_Datenschutzrecht/Inhalt/Videoueberwachung/Inhalt/Videoueberwachung_Verkehrsmittel/Videoueberwachung_Verkehrsmittel_Video.pdf beschreibt dieser die aus seiner Sicht notwendigen Bedingungen zum Einsatz von Videoüberwachungstechnik im ÖPNV und auszugsweise heißt es dort:
"Die Videobeobachtung darf nicht der Regelfall sein, sondern nur stattfinden, wenn sie notwendig ist. (...) es darf keine automatische Ausstattung aller Verkehrsmittel mit Videokameras stattfinden. (...) Dieser Passus will beschreiben, dass der Grundsatz "Keine Videoüberwachung" sein sollte."
Alleine aufgrund der Tatsache, dass einige der von der DB Region Nord betriebenen und mit flächendeckender Videoüberwachung ausgerüsteten S-Bahnen bis nach Nordrhein-Westfalen fahren (Linie S1 bis Minden und Linie S5 bis nach Paderborn) dürfte das für Sie von Interesse sein. Wir sehen uns darin jedenfalls in unserer kritischen Grundhaltung bestärkt:
Wir können keine Notwendigkeit der Videoüberwachung in den S-Bahnen erkennen und Sie belegen uns keine.
Auch dieser Brief von uns an Sie ist ein offener Brief, wir werden ihn also genau so wie Ihre Antworten im Internet der Öffentlichkeit zugänglich machen.
Viele gute Grüße,
die Menschen von freiheitsfoo.
19.3.2014: Post von der "DB Mobility Logistics AG"
Dazu werden wir der AG noch einmal zurückschreiben. 19.3.2014: Treffen mit der Landesdatenschutzbehörde Niedersachsens
Dabei kam es u.a. auch zu ein paar Informationen zum Thema "Videoüberwachung im ÖPNV bzw. in Stadtbahnen und S-Bahnen":
28.3.2014: Schreiben an die DB
Sehr geehrter Herr K.,
sehr geehrter Herr E.,
danke für den Brief vom 14.3.2014, er ist letzten Mittwoch, den 19.3. bei uns eingetroffen.
Zur Frage Nr. 1 stellen wir fest, dass Sie uns keine "unabhängigen und seriösen Fakten, Studien oder sonstige Dokumente" liefern, mit der Sie Ihre Behauptung belegen können, die Sie am 10.12.2013 in der "Neuen Presse" haben veröffentlichen lassen. Dort heißt es:
"Anderswo ist durch Kameras ein Rückgang von derartigen Schäden um 50 bis 60 Prozent festgestellt worden."
Diese Ansicht wurde auch auf der vorausgegangenen Pressekonferenz vom 9.12.2013 medienwirksam vertreten.
Wir bitten Sie daher um Verständnis, dass wir diese von Ihrem Unternehmen vorgebrachte Behauptung - bis zu einer Vorbringung der von uns nun mehrfach erfragten Belege - öffentlich als unbelegbare Unterstellung oder als Lüge bezeichnen.
Zur Frage Nr. 2 möchten wir ebenfalls erneut auf eine Zeitverschiebungsproblematik hinweisen, die Ihnen noch nicht verständlich geworden zu sein scheint. Sie schreiben uns nun:
"Hierzu hatten wir Ihnen in unsrem Schreiben vom 17. Februar [2014] erläutert, dass die Arbeiten zum Einbau der Kameras von Ende November 2012 bis Juli 2013 erfolgten, sodass in Übergangszeiträumen eingebaute Kameratechnik noch nicht in Betrieb war. Hiermit lässt sich die von Ihnen angesprochene zeitweise noch nicht erfolgte Inbetriebnahme zwanglos erklären."
Uns erklärt ein "Übergangszeitraum vom November 2012 bis Juli 2013" tatsächlich nicht, warum in mindestens einem S-Bahn-Zug am Anfang Februar 2014 (!) die Aufkleber mit der Betitelung "Kameraaufzeichnung noch nicht in Betrieb" angebracht waren.
Waren die Kameras defekt? Das würde das "noch" in der Beschilderung nicht erklären.
Gab es technische Probleme bei der Inbetriebnahme? Das wollen oder können Sie uns nicht erklären?
Oder wurde schlicht von Ihrem Unternehmen vergessen, die Aufkleber rechtzeitig und umfassend zur Inbetriebnahme der Überwachungsanlage zu entfernen? Das wäre ein Datenschutzverstoß.
Falls Sie unserem Nicht-Verstehen dieses Komplexes und Ihrer Ausführungen dazu ein Ende setzen können, würden wir uns freuen.
Zur Frage Nr. 3: Danke für die Beantwortung. Sie haben Recht - die Frage haben Sie uns tatsächlich schon im letzten Brief beantwortet. Bitte entschuldigen Sie unsere Unaufmerksamkeit!
Zur Frage Nr. 4: Danke für die nochmalige Beantwortung, die wir gar nicht mehr verlangt hatten.
Zur Frage Nr. 5 bedanken wir uns für den "öffentlichen/externen/abstrakten" Auszug aus der Verfahrensmeldung. Ist dieses die komplette Verfahrensbeschreibung zu den besprochenen Überwachungsanlagen? Falls nicht möchten wir die Frage noch einmal stellen, an welcher örtlichen Stelle wir die vollständige Dokumentation einsehen können! Dazu verweisen wir auf §§ 4e und 4g Absatz 2 BDSG. Uns reicht ein Hinweis, an wen wir uns dazu z.B. in Hannover konkret wenden oder vorstellig werden dürfen.
Falls wir uns noch eine Frage erlauben dürfen: Könnten Sie zu der von uns zitierten Passage aus der Orientierungshilfe des NRW-Landesdatenschutzbeauftragten eine Stellungnahme geben? Uns würde interessieren, wie Sie diese Vorschriften mit der flächendeckenden Videoüberwachung in den S-Bahnen der Region Hannover in Einklang bringen meinen zu können bzw. warum Sie der Meinung sind, das nicht tun zu müssen.
Wir vermuten, dass wir Ihnen mit unseren Nachfragen zu viel Arbeitszeit und -kraft rauben. Das täte uns wirklich leid. Wir bedanken uns sehr für Ihr Angebot, uns persönlich mit Ihnen in Verbindung zu setzen und kommen eventuell später einmal gerne darauf zurück. Die in diesem Brief gestellten Fragen bitten wir Sie aber uns schriftlich zu beantworten, damit die daran interessierte Öffentlichkeit diese transparent nachlesen und nachvollziehen kann.
Dafür bitten wir um Ihr Verständnis und bedanken uns für Ihre Geduld mit uns!
Mit freundlichen Grüßen
31.3.2014: Petition an den Nds. Landtag: Abbau der Videoüberwachung im ÖPNV mittels Einfluß auf die LNVG
\\Absender:
Hiermit fordern wir den niedersächsischen Landtag und die niedersächsische Landesregierung dazu auf, ihren Einfluss auf die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) auszuüben, um die Videoüberwachung im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu reduzieren und mittelfristig ganz einzustellen.
Die LNVG ist verantwortlich für die Ausschreibungen zur Gestaltung des ÖPNV in Niedersachsen. Die LNVG ist eine hundertprozentige Tochter des Landes Niedersachsen. Bislang hat die LNVG für eine faktisch beständige Ausweitung von Videoüberwachung der Fahrgäste im ÖPNV Niedersachsen gesorgt, indem sie derartige Forderungen in ihre Ausschreibungen verankert hat. Begründet wird dieses in öffentlichen Aussagen stets mit der angeblichen faktischen Verbesserung objektiver Sicherheit und subjektiven Sicherheitsempfindens. Beleg: https://wiki.freiheitsfoo.de/pmwiki.php?n=Main.Videoueberwachung-DB-Regio-Nord#toc1 Das subjektive Sicherheitsempfinden sagt nichts über eine tatsächliche Verbesserung der Sicherheit von Menschen aus, kann und darf somit also als Argument für mehr Videoüberwachung nicht hinreichen. Eine Verbesserung der objektiven Sicherheitslage durch mehr Videoüberwachung in Zügen, Bahnen und Bussen ist dagegen unbewiesen. Selbst auf mehrfaches Nachfragen war die DB Regio beispielsweise nicht in der Lage, ihre Behauptung, dass "anderswo dank der Videoüberwachung ein Rückgang der Vandalismusschäden um 50 bis 60 % festgestellt worden sei", mit auch nur irgend einem einzelnem Faktum zu untermauern. Beleg: https://wiki.freiheitsfoo.de/pmwiki.php?n=Main.Videoueberwachung-DB-Regio-Nord#toc4 Davon abgesehen stellt sich sogar zu dieser Schein-Begründung die Frage, ob der mit einer umfassenden und dauerhaften Videoüberwachung und -aufzeichnung verbundene Grundrechtseingriff in einem vernünftigen Verhältnis zu dem angeblich erzielbaren Zweck des Verhinderns von Vandalismus zu setzen ist oder nicht. Auch hierzu konnten bislang von keiner Stelle Zahlen oder unabhängige Untersuchungen, geschweige denn belastbare Belege geliefert werden. Ohne die Belegung von Tatsachen oder anderen die Behauptung belegenden Umstände, dass Videoüberwachung und -aufzeichnung die Sicherheit der Fahrgäste in bezüglich des damit verbundenen Grundrechtseingriffs *verhältnismäßiger* Art und Weise verbessern würde, darf keine Videoüberwachung dieser Art betrieben werden. Es handelt sich dabei vielmehr um einen anlasslosen Eingriff in die Grundrechte aller Fahrgäste, der dem Land Niedersachsen und damit den Einwohnern dieses Landes viel Geld kostet. Ergänzend sei erwähnt, dass die Ausschreibungen der LNVG dazu geführt haben, dass die S-Bahnen der Region Hannover (und vermutlich sogar weitere ÖPNV-Teilnetze) inzwischen zu 100% videoüberwacht werden. Beleg: http://www.neuepresse.de/Hannover/Meine-Stadt/S-Bahn-Sicherheit-1224-Kameras-in-68-Zuegen Das nennt man flächendeckende Videoüberwachung, die in diesem Fall 4 Millionen Euro verschlungen hat. (Anschaffung und Installation, ohne Betriebs- und Wartungskosten der Folgejahre.) Eine flächendeckende Videoüberwachung des öffentlichen Lebens oder prägnanten Teilen davon, ist mit unserem Grundgesetz und dem seinen Artikel 1 und Artikel 2 Absatz 1 abgeleiteten Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung unvereinbar. Dieses gilt ebenso für die faktische flächendeckende Videoüberwachung sämtlichen S-Bahn-Verkehrs in der Region Hannover. Auszug aus der Empfehlung des nordrhein-westfälischen Landesdatenschutzbeauftragten "Videoüberwachung in öffentlichen Verkehrsmitteln": "Die Videobeobachtung darf nicht der Regelfall sein, sondern nur stattfinden, wenn sie notwendig ist. (...) es darf keine automatische Ausstattung aller Verkehrsmittel mit Videokameras stattfinden. (...) Dieser Passus will beschreiben, dass der Grundsatz "Keine Videoüberwachung" sein sollte."
Position der Gewerkschaft der Polizei (GdP): "Eine flächendeckende Videoüberwachung lehnt die Gewerkschaft der Polizei (GdP) dagegen ab. Ihr Chef Bernhard Witthaut verwies im "Focus" auf das Bundesverfassungsgericht. Karlsruhe habe abschließend entschieden, dass eine Videoüberwachung nur an gefährlichen Orten erlaubt sei."
Quelle: http://www.br.de/nachrichten/videoueberwachung-deutschland-debatte-100.html Das Verwaltungsgericht Hannover spricht sich ebenfalls grundsätzlich gegen flächendeckende Videoüberwachung aus, wenn es in seinem Urteil vom 14.7.2011 zu seiner ablehnenden Bewertung des § 32 Absatz 3 NdsSOG deutlich schreibt: "Letztlich erlaubt die Vorschrift jedenfalls nach ihrem Wortlaut (in den Grenzen von Art. 13 GG) die flächendeckende Beobachtung Öffentlich zugänglicher Orte in Niedersachsen."
Quelle: http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/20110714_vg-h_pol_vue.pdf Auf der 59. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder haben diese am 15. März 2000 in ihrer Entschließung "Risiken und Grenzen der Videoüberwachung" die bis heute aus ihrer Sicht notwendigen Bedingungen für dein Einsatz datenschutzkonformer Videoüberwachung aufgestellt. Einleitend erläutern die Datenschutzbeauftragten darin: "Mit der Videoüberwachung sind besondere Risiken für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verbunden. Weil eine Videokamera alle Personen erfasst, die in ihren Bereich kommen, werden von der Videoüberwachung unvermeidbar völlig unverdächtige Menschen mit ihren individuellen Verhaltensweisen betroffen. Erfassung, Aufzeichnung und Übertragung von Bildern sind für die Einzelnen in aller Regel nicht durchschaubar. Schon gar nicht können sie die durch die fortschreitende Technik geschaffenen Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten abschätzen und überblicken. Die daraus resultierende Ungewissheit, ob und von wem sie beobachtet werden und zu welchen Zwecken dies geschieht, erzeugt einen latenten Anpassungsdruck. Dies beeinträchtigt nicht nur die grundrechtlich garantierten individuellen Entfaltungsmöglichkeiten, sondern auch das gesellschaftliche Klima in unserem freiheitlichen und demokratischen Gemeinwesen insgesamt."
Und dann: "Alle Menschen haben das Grundrecht, sich in der Öffentlichkeit zu bewegen, ohne dass ihr Verhalten durch Kameras aufgezeichnet wird."
Schließlich an späterer Stelle dieses Dokuments noch deutlicher: "Videoüberwachung darf nicht großflächig oder flächendeckend installiert werden, selbst wenn jeder Einsatz für sich gesehen gerechtfertigt wäre."
Die derzeitige von der LNVG vorangetriebene Videoüberwachung in den Bahnen und Bussen Niedersachsens sorgt für genau das Gegenteil! Die Züge S-Bahn der Region Hannover sind beispielsweise allesamt und vollflächig videoüberwacht. Menschen, die diesen Öffentlichen Personennahverkehr nutzen wollen werden in ihrer Freizügigkeit erheblich eingeschränkt, mangels alternativer ÖPNV-Ausweichmöglichkeiten, wie beim Einsatz von Videoüberwachung im öffentlichen Raum eigentlich verlangt, wird ihr Grundrecht auf Freizügigkeit erheblich eingeschränkt. Dies führt zu einer faktischen Benachteiligung dieser Menschen und zu Ausgrenzung. Anderen Menschen, die auf die Nutzung des ÖPNV angewiesen sind (darunter in besondererer Umfang Menschen aus sozial benachteiligten Gruppen unserer Gesellschaft), wird mangels der Alternativlosigkeit massiv in ihr Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung eingegriffen und der Pegel des allgemeinen Überwachungsdrucks stark erhöht. Aus all diesen Gründen unsere Petition.
9.4.2014 - Die Petition ist eingegangen ...
8.5.2014 - Weitere Fakten zur Untermauerung nachgelegt
16.4.2014: Rückmeldung der Deutschen Bahn
Kurz zusammengefasst, was wirklich neu in diesem Brief ist:
19.2.2015 - Ablehnung unserer Petition im nds. Landtag - Die "Grünen" finden die flächendeckende Videoüberwachung gut
Das Ergebnis teilte uns der Petitionsausschuss noch am gleichen Tag mit: Angeblich soll sich die FDP für unseren Antrag, die "Grünen" im Gegenzug dagegen ausgesprochen haben. Wir werden den stenografischen Bericht der Plenumssitzung abwarten ... Digitalisierte Stellungnahme des nds. Innenministeriums
Verkehr zur Eingabe 00877/11/17 betr.: Reduzierung bzw. Einstellung der Videoüberwachung im OPNV/SPNV Der Petent sowie seine Unterstützer fordern die niedersächsische Landesregierung auf, ihren Einfluss auf die LandesnahverkehrsgeselIschaft Niedersachsen mbH (LNVG) auszuüben, um die Videoüberwachung im öffentlichen Personennahverkehr zu reduzieren und mittelfristig ganz einzustellen. Er begründet dies mit einem Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Kunden der in keinem angemessenen Verhältnis zu den mit der Videoüberwachung verfolgten Zielen steht. Die LNVG ist eine 100 % ige Tochter des Landes Niedersachsen und unter anderem Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) außerhalb der Region Hannover und des Verbandsgebietes des Zweckverbandes Großraum Braunschweig. In dieser Funktion ist sie für die Ausschreibung von Eisenbahnlinien sowie das Vergabeverfahren zuständig. In den Ausschreibungsverfahren, in denen die LNVG den Einsatz von Videobildaufzeichnungsanlagen verlangt, hat sie sowohl festgelegt welches Ziel damit verfolgt wird, als auch konkrete Vorgaben zu Art und Umfang der Bildaufnahmen, Kennzeichnungspflicht und Umgang mit dem Bildmaterial unter Berücksichtigung des Datenschutzes gemacht. Ziel der Aufzeichnung ist danach die Beweissicherung, vor allem bei Sachbeschädigung und Straftaten gegen Personen. Fahrgäste und Öffentlichkeit erwarten ein hohes Maß an Sicherheit, Service und Qualität in den Fahrzeugen des Nahverkehrs. Vor allem Übergriffe auf Reisende und Mitarbeiter sowie Vandalismus können dazu führen, dass das Image des SPNV Schaden nimmt. Darüber hinaus entstehen durch die Beseitigung der Schäden hohe Kosten. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt,’ dass Videoüberwachung eine sinnvolle Ergänzung zum übrigen Sicherheitsprogramm wie z.B. dem verstärkten Einsatz von Zugbegleitern und zusätzlichem Sicherheitspersonal darstellen kann. Das Landespolizeipräsidium bestätigte, dass in der Vergangenheit Videoaufzeichnungen im öffentlichen Personennahverkehr zur Aufklärung von Straftaten führten und dies auch für die Zukunft erwartet werden dürfte. Es erklärte, dass Videoaufzeichnungen im ÖPNV ein wichtiger Bestandteil polizeilicher Ermittlungsarbeit sein können. Die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen (Videoüberwachung) ist gemäß 5 6b Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) nur zulässig, soweit sie zur Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen, zur Wahrnehmung des Hausrechts oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen. Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle sind durch geeignete Maßnahmen erkennbar zu machen. Die Daten sind unverzüglich zu löschen, wenn sie zur Erreichung des Zwecks nicht mehr erforderlich sind oder schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer weiteren Speicherung entgegenstehen. Aus den monatlichen Statusberichten der Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) lassen sich folgende Vorkommnisse gehäuft feststellen: - Vandalismus im Zug (z. B. Edding-Schmierereien, Graffiti) - gewalttätige Übergriffe auf Zugpersonal und Mitreisende - Diebstahl (z. B. Nothammer, Feuerlöscher, Gegenstände von Reisenden) - sexuelle Belästigung von Zugpersonal und Mitreisenden - Rauchen im Zug - Drogendelikte Ziel der Aufzeichnung ist neben der Verhinderung von Straftaten gegen Sachen (Vandalismus) und Personen (Fahrgäste und Zugbegleiter), vor allem die Verfolgung von Straftaten durch Auswertung des Bildmaterials und Identifikation der Straftäter. Nach Auffassung der LNVG ist die Videoüberwachung als geeignetes Mittel auch erforderlich, um den o.g. Zweck zu erreichen. Als milderes Mittel ist zwar die Anwesenheit von Sicherheitspersonal/Zugbegleitern denkbar, jedoch lässt sich nicht in jedem Wagen jederzeit Personal vorhalten und zum anderen haben auch die Angriffe auf das Zugbegleitpersonal zugenommen. Nach dem „DB Sicherheitsbericht 2013“ sind Körperverletzungen gegen Mitarbeiter der Deutschen Bahn im vergangenen Jahr um 20% auf 1.200 Delikte angestiegen. Davon betroffen sind zwar zu zwei Dritteln Sicherheitskräfte, allerdings kommt es immer häufiger auch bei der Fahrkartenkontrolle zu Angriffen. Der Überführung dieser Täter sind die Videokameras ebenfalls dienlich. Ein milderes, ähnlich wirksames Mittel in Bezug auf die Verfolgung von Straftaten in Nahverkehrszügen ist derzeit nicht erkennbar. Der Petent wendet sich insbesondere gegen eine flächendeckende Überwachung von Nahverkehrszügen. Diesbezüglich werden zur Zeit bundesweit Diskussionen zwischen den Landesdatenschutzbeauftragten und den SPNV Aufgabenträgern geführt, inwieweit eine temporäre Videoaufzeichnung bzw. eine Ausweisung überwachungsfreier Bereiche sinnvoll und praktikabel wären. Nach Ansicht der LNVG bestünde bei Überwachung lediglich einzelner, deutlich kenntlich gemachter Bereiche jedoch die Gefahr, dass, insbesondere in langen, unübersichtlichen Zügen, die überwachungsfreien Zonen („Graffitizonen“) gezielt von potentiellen Straftätern aufgesucht würden. Hierdurch würde die Wahrscheinlichkeit, dass gerade in diesen nicht überwachten Bereichen Straftaten verübt werden, ansteigen und der Zweck der gesamten Videoüberwachung in Frage gestellt. Dort, wo eine Dokumentation der Delikte stattfindet, konnte eine Verdrängung der Kriminalität in diese „toten Winkel“ festgestellt werden (Daniela Brandt, Wirkungen situativer Kriminalprävention - eine Evaluationsstudie zur Videoüberwachung in der Bundesrepublik Deutschland, 2004) Hinsichtlich der Eingriffsintensität der Videoüberwachung im SPNV in die „Persönlichkeitsrechte der Betroffenen ist zu berücksichtigen, dass die Aufenthaltsdauer der Fahrgäste in Zügen des SPNV anders als im Schienenpersonenfernverkehr eher kurz ist. Der Kunde, der auf die Verwendung von Videobildaufzeichnungsanlagen schon im Eingangsbereich der Züge durch Piktogramme aufmerksam gemacht wird, kann sich daher für diesen überschaubaren Zeitraum anders darauf einstellen, als auf Strecken des Fernverkehrs. Insofern ist der angeführte „latente Anpassungsdruck“ in Nahverkehrszügen sehr viel mehr durch den Aufenthalt auf engem Raum mit regelmäßig vielen anderen Reisenden gegeben als durch die Anwesenheit von Videokameras. Zudem werden lediglich Bilder aufgezeichnet und kein Ton, also gerade nicht die — verbale — Kommunikation zwischen Fahrgästen. Des Weiteren werden die aufgezeichneten Daten nicht verwertet, sondern nach 72 Stunden automatisch überschrieben (Ringspeicher), es sei denn, es wurde eine Straftat verübt. Die Aufzeichnung erfolgt in einem verschlossenen Gerät, das nur im Falle eines Vorkommnisses von berechtigten Personen geöffnet und ausgelesen werden kann („Blackbox“). Auswertung, Aufbewahrung und Löschung der Videos müssen entsprechend den jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen durch das jeweilige EVU vorgenommen werden. Es erfolgt keine Live-Beobachtung durch die in den Zügen eingebauten Kameras. Wird Videotechnik in Fahrzeugen des SPNV eingebaut, erfolgt dies nach einer abgeschlossenen datenschutzrechtlichen Vorabkontrolle durch die Datenschutzbeauftragten der EVU. Dabei werden die Anforderungen der Aufgabenträger mit strengen technischen und organisatorischen Maßnahmen umgesetzt, sodass die Persönlichkeitsrechte Betroffener größtmöglich gewahrt werden. Bei der Umsetzung der persönlichkeits- und datenschutzrechtlichen Vorgaben stehen die EVU regelmäßig in Abstimmung mit den zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden derjeweilig betroffenen Bundesländer. Zwar ist richtig, dass bei den EVU und bei der Bundespolizei noch keine umfangreichen Statistiken über die Wirksamkeit von Videoüberwachung geführt werden. Insbesondere für die in der Petition angeführte S-Bahn Hannover gibt es noch kein Zahlenmaterial, da die Videotechnik erst vor kurzem installiert wurde. Dort, wo Statistiken geführt werden, zeigt sich jedoch der positive Effekt deutlich. So zum Beispiel in München: Von 2008 bis 2012 wurden nach und nach alle 238 Züge der Baureihe 423 im Bereich München mit Videotechnik ausgestattet. Insbesondere bei den Schäden durch Graffiti (im Innenraum) zeigt sich seit der Ausstattung mit Videotechnik sowie der entsprechenden Strafverfolgung ein kontinuierlicher Rückgang von Schäden von 316 T€ im Jahr 2008, 303 T€ 2009, 254 T€ 2010, 243 T€ 2011, 58 T€ im Jahr 2012 auf 27 T€ im Jahr 2013. Die Schäden konnten somit im genannten Zeitraum erheblich gesenkt werden. Im Übrigen bewerten die Sicherheitsverantwortlichen der Deutschen Bahn den Erfolg weitaus größer als nur die budgetären Reduzierungen, da sich Graffitischmierereien stark negativ auf die wahrgenommene (subjektive) Sicherheit auswirken und damit geeignet sind, das positive Image der umweltfreundlichen Bahn nachhaltig zu beschädigen. Sowohl durch eine hohe Aufklärungsrate als auch durch die abschreckende Wirkung von Videoaufzeichnungsanlagen auf potentielle Täter erhöht sich jedoch insgesamt das subjektive Sicherheitsempfinden der Fahrgäste und insbesondere auch ältere Menschen trauen sich so eher zu den SPNV/ÖPNV zu nutzen. Zudem haben sowohl die objektive als auch die subjektive Sicherheit einen prägenden Einfluss auf die Arbeitszufriedenheit der Beschäftigten im Bahnbetrieb und das Wohlbefinden der Fahrgäste sowie die ÖPNV-Nutzungsakzeptanz. Einer forsa-Untersuchung (forsa.Q4359/29784.7 04/14 Ma/Wi) zur Folge ist der wichtigste Aspekt, um sich in öffentliche Verkehrsmitteln sicher zu fühlen, der Einsatz von Videoüberwachung. Die Landesregierung unterstützt die LNVG in ihrem Bestreben den Fahrgästen und Zugbegleitern ein hohes Maß an Sicherheit, Service und Qualität im SPNV zu bieten. Sie billigt dazu grundsätzlich auch den Einsatz von Videoaufzeichnungen, die zudem dazu geeignet sind, die Polizei bei der Aufklärung von Straftaten zu unterstützen und so den Geschädigten unter Umständen zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen verhelfen kann. Dies ist im Interesse der Allgemeinheit, die ansonsten die den EVU's durch Vandalismus entstehenden Kosten im Rahmen von Fahrpreiserhöhungen tragen müssten. Gleichzeitig nimmt die Landesregierung die an sie herangetragenen Bedenken hinsichtlich des Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte ernst. Sie wird daher die LNVG auffordern, insbesondere in Bezug auf Dauer und Umfang der Überwachung, weiterhin eng mit dem Landesdatenschutzbeauftragten zusammenzuarbeiten und die bundesweiten Bestrebungen zur Erstellung einer einheitlichen Orientierungshilfe bei Videoeinsatz im SPNV zu verfolgen, zu unterstützen und zu gegebener Zeit umzusetzen. Zusätzlich wird sie die LNVG bitten eine Statistik über die Wirksamkeit der Videoüberwachung in ihrem Gebiet zu führen und die dadurch gewonnenen Erkenntnisse bei Überlegungen zu weiteren Einsätzen von Videoaufzeichnungen im SPNV zu berücksichtigen. Auzug aus der "Debatte" im Landtag dazu
Ich rufe jetzt die laufende Nr. 9 der Eingabenübersicht auf, Eingabe 00877/11/17, betr. Reduzierung bzw. Einstellung der Videoüberwachung im öffentlichen Personennahverkehr. Hierzu gibt es einen Änderungsantrag der Fraktion der FDP. Wir kommen zur Beratung. Zu Wort gemeldet hat sich Jan-Christoph Oetjen, FDP-Fraktion. Jan-Christoph Oetjen (FDP): Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen über die Petition von Michael Ebeling, der dem einen oder anderen hier aus seiner Tätigkeit beim AK Vorrat in Hannover bekannt ist, und weiteren Petenten. Es handelt sich um eine fundierte Petition, die sich kritisch mit der Videoüberwachung im öffentlichen Personennahverkehr auseinandersetzt. Gerade vor dem Hintergrund der aktuell laufenden Diskussion zwischen der Landesschutzdatenbeauftragten und den Aufgabenträgern des ÖPNV, wie beispielweise der Üstra hier in Hannover, empfinde ich es als unverständlich, verehrte Kolleginnen und Kollegen, dass diese Petition hier einfach mit „Sach- und Rechtslage“ abgebügelt wird. Die Landesnahverkehrsgesellschaft bestimmt im Rahmen ihrer Ausschreibungen die Frage der Videoüberwachung, und wir sind der Meinung, dass die Landesregierung diese Petition in ihre Meinungsbildung beispielsweise zum Polizeigesetz, beispielsweise zum Datenschutzgesetz mit einbeziehen sollte. Wir beantragen daher „Material“. Wir finden es besonders bemerkenswert, dass die Kolleginnen und Kollegen von den Grünen sogar das ablehnen. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP - Jörg Bode [FDP]: Und das vor dem Parteitag!) Vizepräsident Karl-Heinz Klare: Vielen Dank. - Es hat sich nun der Kollege Belit Onay, Bündnis 90/Die Grünen, zu Wort gemeldet. Bitte schön, Herr Onay! Belit Onay (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Oetjen, ich muss den Versuch der FDP, sich hier als Jeanne d’Arc des Datenschutzes zu gerieren, leider zurückweisen; denn wir würgen keine Debatte ab, das möchte ich noch einmal klarstellen. (Christian Grascha [FDP]: Sicher!) Der Grund, aus dem wir hier für „Sach- und Rechtslage“ stimmen, ist, dass zum einen die Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums die Rechtslage sehr gut beschreibt, nämlich die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen und auch die Einbettung der Verkehrsbetriebe. Zum anderen wird aber vor allem - das haben Sie teilweise schon angemerkt - auf die Sachlage hingewiesen, nämlich darauf, dass sich auf Bundesebene die Datenschutzbeauftragten ohnehin gerade zu diesem Thema austauschen. Jetzt kommt das Interessante. Auf der letzten Seite der Stellungnahme finden Sie folgenden Absatz: „Gleichzeitig nimmt die Landesregierung die an sie herangetragenen Bedenken hinsichtlich des Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte sehr ernst.“ (Christian Dürr [FDP] lacht - Christian Grascha [FDP]: Ich kenne diese Stellungnahme auch!) Sie führt im Folgenden aus, dass die LNVG aufgefordert wird, die Petition mit in die Diskussion aufzunehmen. In diesem Sinne stimmen die Regierungsfraktionen für „Sach- und Rechtslage“. (Christian Dürr [FDP] Wir wollen doch nur „Material“!) Aber wir werden hier keine Debatte abwürgen, sondern die Debatte läuft. Gerade mit Blick auf die Stellungnahme sei eine Forsa-Untersuchung (Christian Dürr [FDP]: Dann können wir doch auf „Material“ entscheiden!) - ich darf noch ganz kurz zu Ende reden - angemerkt, wonach in öffentlichen Verkehrsmitteln zwar das Sicherheitsgefühl dadurch gesteigert wird, aber es eine trügerische Sicherheit ist. Keine Kamera springt Ihnen zu Hilfe, wenn es hart auf hart kommt. (Christian Dürr [FDP]: So ist es! Eben!) Von daher ist das eine wichtige Debatte. Die werden wir natürlich weiterführen. Vielen Dank. Vizepräsident Karl-Heinz Klare: Herr Kollege Dürr, zu dieser Petition? (Christian Dürr [FDP]: Ich wollte eigentlich eine Zwischenfrage stellen!) - Das war nicht erkennbar! Vielen Dank. - Weitere Wortmeldungen zu dieser Eingabe liegen nicht vor. Dann kommen wir zu den Abstimmungen in der Reihenfolge der Eingabenübersicht. (...) Ich rufe jetzt auf die Eingabe 00877/11/17, betr. Reduzierung bzw. Einstellung der Videoüberwachung im öffentlichen Personennahverkehr. Zunächst geht es um den Änderungsantrag der FDP, der für „Material“ plädiert. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Damit ist der Änderungsantrag der FDP abgelehnt worden. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses. Sie lautet „Sach- und Rechtslage“. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das Erste war die Mehrheit. Damit ist „Sach- und Rechtslage“ beschlossen worden. (Christian Dürr [FDP]: Das ist nicht gut!) Wir sind jetzt am Ende des Tagesordnungspunktes 18 angelangt. Quelle: http://www.landtag-niedersachsen.de/parlamentsdokumente/steno/17_wp/2015/endber058.pdf 3.4.2015 - Die neue nds. Landesdatenschutzbeauftragte Frau Thiel (CDU) nimmt Stellung
Ein Auszug: Fragesteller (Heiko Randermann, HAZ): Von ihrem Vorgänger haben Sie einen Streit mit den privaten Nahverkehrsgesellschaften geerbt. Diese haben aus Sicherheitsgründen Kameras in den Bussen und Bahnen installiert, Ihre Behörde ist dagegen. Bleibt es dabei?
Barbara Thiel (nds. Landesdatenschutzbeauftragte seit 1.1.2015, CDU): Es gibt keinen Streit mit den privaten Nahverkehrsgesellschaften, die den regionalen Bahnverkehr betreiben. Es besteht vielmehr ein Rechtsstreit mit der Üstra in Hannover. Der Datenschutz muss auch bei der Videoüberwachung im ÖPNV gewährleistet sein, das ist keine Frage, ich persönlich kann aber auch das Sicherheitsbedürfnis der Unternehmen und auch vieler Fahrgäste gut nachvollziehen. Die Mobilität gerade älterer Menschen soll jetzt und in Zukunft zu einem guten Teil über öffentliche Verkehrsmittel gewährleistet werden. Doch die Menschen werden die Verkehrsmittel nicht nutzen, wenn sie sich nicht sicher fühlen.
Fragesteller: Das klingt, als seien Sie bereit, ihren Widerstand gegen die Kameraüberwachungen in den Bahnen aufzugeben.
Barbara Thiel: Wir sind nicht grundsätzlich gegen Videoüberwachung, wohl aber in der gegenwärtig praktizierten Form. Außerdem kann Videoüberwachung immer nur ein Bestandteil eines umfassenden Sicherheitskonzepts sein. Darüber müssen wir reden. Mit der Üstra etwa befinden wir uns gegenwärtig in einem gerichtlichen Mediationsverfahren. Die Frage der Kameraüberwachung im öffentlichen Raum wird immer Teil meines Arbeitsbereichs sein, eine weitere Vertiefung dieses Themas kann ich mir aber angesichts der vielen aktuellen Herausforderungen im Datenschutz zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vorstellen.
"Keine weitere Vertiefung des Themas Videoüberwachung im öffentlichen Raum" ... soso ... 16.4.2015 - Die taz nimmt unseren Hinweis auf die abgelehnte Petition auf
23.4.2015 - Ähnliches aus Schleswig-Holstein, der NDR berichtet
Ein Beitrag von Patrick Breyer beschreibt die Situation und weist zudem auf einen NDR-Fernsehbeitrag zum Thema hin. 24.4.2015 - Der Bahnbetreiber Metronom will Fußballfans von seinen Zügen ausschließen und verlangt vollständige Videoüberwachung
Diese Gelegenheit nutzt der ÖPNV-Anbieter, der einige Strecken in Norddeutschland alleinig betreiben darf aus, um erneut für die flächendeckende Videoüberwachung zu werben. So heißt es im Print-Artikel der HAZ vom 25.4.2015: Fragesteller (Tobias Morchner von der HAZ): Stellt Metronom weitere Forderungen auf?
Metronom: Ja. Das Unternehmen fordert eine Videoüberwachung in den Zügen. Das Ansinnen wird derzeit allerdings von den Datenschutzbeauftragten der Länder abgeblockt.
Dass sich hinter der "Abblockung" gute verfassungsrechtliche Gründe verbergen, scheint den Bahnbetreiber nicht zu interessieren - es geht weiter nur um Symbolpolitik, um subjektives Sicherheitsempfinden und nicht um die Frage, was die gesellschaftlichen Gründe für die Fußballfan-Ausschreitungen sind, also um eine reine Symptombekämpfung ohne Tiefenwirkung. Siehe hierzu auch den HAZ-Online-Beitrag (ohne die zitierte Passage) sowie den taz-Beitrag, der das inhaltlich wiederum aufgreift.
10.2.2016 - Verwaltungsgericht legt Klageverfahren aus formellen Gründen zu den Akten
Keine Befugnis der Landesdatenschutzbeauftragten zur Untersagung der Videoüberwachung in den Fahrzeugen der üstra Verwaltungsgericht hebt Einstellungsverfügung auf Das Verwaltungsgericht hat mit heutigem Urteil auf die Klage der üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG eine datenschutzrechtliche Verfügung der Landesbeauftragten für den Datenschutz aufgehoben. Mit der angefochtenen Verfügung hatte die Landesbeauftragte für den Datenschutz die Einstellung der Videoüberwachung in Bussen und Bahnen angeordnet, solange die üstra AG kein datenschutzkonform abgestuftes Überwachungskonzept vorlege oder anhand einer konkreten Gefahrenprognose nachweise, dass die bisher praktizierte flächendeckende Videobeobachtung erforderlich sei. Das Verwaltungsgericht hat der Klage stattgegeben, ohne die zwischen den Beteiligten streitige datenschutzrechtliche Rechtmäßigkeit der Videoüberwachung als solche zu beurteilen. Die Verfügung erweise sich schon mangels ausreichender Rechtsgrundlage als rechtswidrig. Die Landesbeauftragte könne sich dafür nicht auf das Bundesdatenschutzgesetz stützen. Die üstra AG nehme mit dem Betrieb des öffentlichen Personennahverkehrs hoheitliche Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge wahr und sei insofern öffentliche Stelle im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes. Auf öffentliche Stellen in den Ländern sei das Bundesdatenschutzgesetz aber nur unter weiteren, hier nicht gegebenen Voraussetzungen anwendbar. Eine Rückverweisung aus dem Niedersächsischen Landesdatenschutzgesetz in das Bundesdatenschutzgesetz gebe es nicht. Nach dem insofern im Rechtsverhältnis der Beteiligten zueinander allein einschlägigen Landesdatenschutzgesetz habe die Landesbeauftragte für den Datenschutz nicht dieselben Eingriffsbefugnisse wie nach dem Bundesdatenschutzgesetz; insbesondere könne sie eine für datenschutzwidrig gehaltene Praxis nicht untersagen, sondern lediglich beanstanden. Die ausdrücklich auf die Einstellung der derzeitigen Praxis gerichtete Verfügung sei schon deshalb aufzuheben. Die zwischen den Beteiligten streitige Frage, wie die Videoüberwachung nach dem Bundesdatenschutzgesetz zu beurteilen wäre, stelle sich nach alledem in diesem Gerichtsverfahren nicht. Die Kammer hat gegen das Urteil wegen grundsätzlicher Bedeutung die Berufung zum Nds. Oberverwaltungsgericht zugelassen. Az. 10 A 4379/15
4.4.2016 - Die Datenschutzbeauftragte Niedersachsens kündigt Berufung ein
Datenschutzbeauftragte legt Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover zur Üstra-Videoüberwachung ein Barbara Thiel, Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, will die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover zur flächendeckenden Videoüberwachung in Bussen und Bahnen der Üstra AG durch das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht überprüfen lassen. Das Verwaltungsgericht Hannover hatte in seinem Urteil vom 10.02.2016 davon abgesehen, über die Rechtmäßigkeit der Kameraüberwachung zu entscheiden. Anlass des Verfahrens war eine Klage der Üstra AG gegen eine bereits von Thiels Amtsvorgänger erlassene Verfügung, mit der die Einstellung der flächendeckenden Videoüberwachung in den Fahrzeugen der Hannoverschen Verkehrsbetriebe angeordnet worden war. Zuvor hatte sich die Üstra AG nicht dazu in der Lage gesehen, die Notwendigkeit einer flächendeckenden Kameraüberwachung nachvollziehbar zu belegen. „Ich bin keineswegs generell gegen Kameras in Bussen und Bahnen", machte Thiel deutlich. „Für die Strafverfolgung können solche Aufnahmen im Einzelfall durchaus sinnvoll sein. Das von der Üstra praktizierte Ausmaß der Videoüberwachung ist dafür allerdings nicht erforderlich. Dass sich potentielle Straftäter von Kameras abhalten lassen, ist äußerst zweifelhaft und bislang nicht belegt." Das Verwaltungsgericht Hannover gab der Klage zwar statt, entschied aber nicht in der Sache. Die Verbotsverfügung war auf das Bundesdatenschutzgesetz gestützt worden; die Richter sahen demgegenüber das Niedersächsische Datenschutzgesetz als einschlägig an, das Verbotsverfügungen zur Ahndung von Rechtsverstößen nicht kennt. „Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass wir die richtige Rechtsgrundlage angewendet haben", so Thiel. „Ich hoffe außerdem, dass die Berufung auch dazu führen wird, die wichtige Frage nach dem Umfang der Videoüberwachung gerichtlich klären zu lassen." Quelle: http://www.lfd.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=12992&article_id=142208&_psmand=48
2.7.2016 - Presseanfrage an die LNVG und an das nds. Wirtschaftsministerium
gestrigen Zeitungsmeldungen zufolge sowie einer eigenen Pressemitteilung zufolge wird sich die niedersächsische Landesregierung unter dem derzeitigen Landeswirtschaftsminister Olaf Lies für eine flächendeckende Videoüberwachung "in allen Nahverkehrszügen" aus. In Ihrer Pressemitteilung heisst es auszugsweise: Eine überwältigende Mehrheit von 93 Prozent aller Bahnreisenden befürwortet den Einsatz von Videokameras in Regionalzügen zur Erhöhung der Sicherheit. Das zeigen die Ergebnisse einer aktuellen, repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstitutes Forsa im Auftrag der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen (LNVG). Minister Lies und die LNVG werden sich vor diesem Hintergrund künftig bei allen Ausschreibungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) für Videoüberwachung in sämtlichen Nahverkehrszügen einsetzen.
Minister Lies erklärt dazu heute vor Journalisten in Hannover:
„Unser Ziel ist es, den Schienenpersonennahverkehr so attraktiv wie möglich zu machen. Die Fahrgäste müssen sich in den Zügen sicher und wohl fühlen. Eine große Mehrheit der Bahnreisenden hat sich in der Umfrage Videokameras gewünscht. Das eindeutige Ergebnis bestärkt uns in unserer bisherigen Haltung: Gemeinsam mit den Verkehrsministern aller Bundesländer habe ich mich bereits für Videoüberwachung in Nahverkehrszügen ausgesprochen. Wir werden es in Niedersachsen jetzt schrittweise verpflichtend einführen. 50 Prozent aller Zugkilometer werden schon heute videoüberwacht. Die LNVG wird das Thema in den folgenden Streckenausschreibungen verbindlich mit aufnehmen, so dass in einigen Jahren alle Züge entsprechend ausgerüstet sind. Die Kameras sollen das Sicherheitsgefühl der Fahrgäste stärken, potentielle Straftäter abschrecken und natürlich bei der Aufklärung helfen, falls doch einmal etwas geschieht.“
(...)
LNVG-Geschäftsführer Hans-Joachim Menn präsentierte am Donnerstag im Einzelnen das Ergebnis der Umfrage, bei der Forsa im April dieses Jahres 2.400 Reisende in Nahverkehrszügen in Niedersachsen persönlich befragt hat. „93 Prozent aller Reisenden finden es richtig, dass es Videokameras in Regionalzügen gibt. Das Urteil pro Videoaufzeichnung fällt dabei in allen Altersgruppen einhellig aus. Es wird von Männern ebenso befürwortet wie von Frauen und ist auch nicht davon abhängig, ob die Befragten häufiger oder seltener mit der Bahn unterwegs sind. Nur sieben Prozent positionieren sich gegen eine Videoaufzeichnung. Sie nennen als Gründe für ihre Ablehnung unter anderem die Einschränkung ihrer Persönlichkeitsrechte bzw. ein Zuviel an staatlicher Kontrolle“, erläutert Menn.
In der Berichterstattung des Madsack-Konzerns dazu (in den Print-Varianten der Beiträge) heisst es außerdem: LNVG-Geschäftsführer Hans-Joachim Menn sagte, die Kameraüberwachung habe auf Straftäter eine abschreckende Wirkung: Auf Strecken ohne Kameras komme es jeden zweiten Tag zu einem Übergriff, auf Strecken mit Kameras nur jeden 13. Tag. Personal trage in Zügen ohne Kameras ein fünfmal höheres Risiko, Opfer eines Angriffs zu werden."
Schließlich ist in einem Blatt des Springer-Konzerns noch zu lesen: Demnächst wird die Beförderung (derzeit DB Regio) für die Jahre 2021 bis 2034 neu augeschrieben.
Im Rahmen einer geplanten Berichterstattung zu diesem Themenkomplex haben wir folgende Fragen an Sie und bitten um Beantwortung: 1.) Inwieweit ist in den bereits bestehenden Verträgen bzw. in den dafür geltenden Beförderungsrichtlinien bereits jetzt die Verpflichtung zur flächendeckenden Videoüberwachung bei Neuanschaffung von Fahrzeugen enthalten? Soweit uns bekannt, gibt es eine solche Vorschrift mindestens für die von der DB Regio betriebenen S-Bahnen in der Region Hannover und darüber hinaus. 2.) Sofern die von Ihnen angekündigte Vorschrift zur flächendeckenden Videoüberwachung im Personennahverkehr kommen sollte: Zu wann ist mit der Umsetzung, also mit einer flächendeckenden Videoüberwachung tatsächlich (in etwa) zu rechnen? 3.) Wie lauten die genauen Details zu der Forsa-Umfrage, auf die Bezug genommen wird? Wie lautete also die genaue Fragestellung, auf welche Art und Weise wurde die Repräsentativität gewährleistet etc.? 4.) Auf welchen Untersuchungen beruhen die Aussagen von Herrn Menn aus dem letztgenannten Ausschnitt und wo können die Details hierzu in vollem Umfang nachgelesen werden? Bzw.: Können Sie uns die Grundlagen für diese Aussagen zukommen lassen? 5.) Hielte es der nds. Wirtschaftsminister Herr Lies für zulässig und verhältnismäßig, Videoüberwachung des öffentlich zugänglichen Raums von Nahverkehrstransportmitteln anzuordnen, wenn zwar das persönliche Sicherheitsgefühl der Fahrgäste mehrheitlich stiege, ein Nachweis über die Effektivität der Überwachungsmaßnahme allerdings nicht stichhaltig etwas ausgesagt werden könnte? 6.) Hält der nds. Wirtschaftsminister eine flächendeckende Videoüberwachung in Nahverkehrszügen ohne Einzelfallprüfung von Notwendigkeit und Wirksamkeit der Maßnahme auf einzelnen Strecken für verhältnismäßig? 7.) Würde der nds. Wirtschaftsminister schließlich für die Wiedereinführung der Todesstrafe plädieren, wenn sich bei einer repräsentativen Umfrage eines Forschungsinstituts eine Mehrheit der Befragten dafür aussprechen würde oder eine abschreckende Wirkung auf Straftäter behauptet oder gar belegt würde? Bitte betrachten Sie die letzte Frage nicht als rhetorische Frage. Vielmehr erhoffen wir uns darauf eine klare und eindeutige Antwort. Vielen Dank für Ihre Arbeit und viele gute Grüße,
12.7.2016 - Antworten von der Pressestelle des nds. Wirtschaftsministeriums
Ihren Fragenkatalog beantworte ich Ihnen wie folgt. 1.) Inwieweit ist in den bereits bestehenden Verträgen bzw. in den dafür geltenden Beförderungsrichtlinien bereits jetzt die Verpflichtung zur flächendeckenden Videoüberwachung bei Neuanschaffung von Fahrzeugen enthalten? Soweit uns bekannt, gibt es eine solche Vorschrift mindestens für die von der DB Regio betriebenen S-Bahnen in der Region Hannover und darüber hinaus. Eine vertragliche Verpflichtung zur Videoaufzeichnung ist losgelöst von einer Neubeschaffung von Fahrzeugen zu sehen.
Eine Verpflichtung zur Videoaufzeichnung ergibt sich zum einen aus dem Angebot des jeweiligen Verkehrsunternehmens, das dieses im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens abgegeben hat.
Mit Zuschlagerteilung sind die Bestandteile des vom Verkehrsunternehmen angebotenen Leistungspakets, darunter u.a. die Videoaufzeichnung, vertraglich vereinbart. Zum anderen hat die LNVG in jüngerer Zeit in den Vergabeunterlagen den Einsatz von Videotechnik vorgegeben (z.B. Strecke Emden - Rheine bzw. Rheine/Bielefeld -Hannover - Braunschweig ). Ferner enthalten die Beförderungsbedingungen des Niedersachsentarifs, d.h. des für den Schienenpersonennahverkehr in Niedersachsen geltenden Regel- und Tarifwerkes, einen Vorbehalt, der dem jeweiligen Verkehrsunternehmen das Recht einräumt, die Fahrgasträume mit Videogeräten zu überwachen.
2.) Sofern die von Ihnen angekündigte Vorschrift zur flächendeckenden Videoüberwachung im Personennahverkehr kommen sollte: Zu wann ist mit der Umsetzung, also mit einer flächendeckenden Videoüberwachung tatsächlich (in etwa) zu rechnen? In den unter Federführung der LNVG organisierten SPNV-Linien wird eine Ausstattung der Fahrzeuge mit Videoaufzeichnungstechnik bis 2025 flächendeckend angestrebt und deren Anwendung vertraglich fixiert.
3.) Wie lauten die genauen Details zu der Forsa-Umfrage, auf die Bezug genommen wird? Wie lautete also die genaue Fragestellung, auf welche Art und Weise wurde die Repräsentativität gewährleistet etc.? Es wird auf den umfangreichen forsa-Bericht Bezug genommen. http://www.lnvg.de/fileadmin/user_upload/Formulare/SPNV/Ergebnisbericht_Fahrgastbefragung_Videoaufzeichung_2016_01.pdf
4.) Auf welchen Untersuchungen beruhen die Aussagen von Herrn Menn aus dem letztgenannten Ausschnitt und wo können die Details hierzu in vollem Umfang nachgelesen werden? Bzw.: Können Sie uns die Grundlagen für diese Aussagen zukommen lassen? Die LNVG hat unter den von ihr federführend betreuten Strecken/Netzen die Verkehrsunternehmen nach der Zahl der Übergriffe auf deren Personal im Jahr 2015 befragt.
Damit wurden damit knapp 2/3 der insgesamt im Verantwortungsbereich der LNVG gefahrenen Betriebsleistungen erfasst.
Da die erbrachten Betriebsleistungen mit und ohne Videoaufzeichnungstechnik nur näherungsweise die gleiche Größenordnung haben, wurde die Zahl der Übergriffe in Bezug zu der in den jeweiligen Netz-Kategorien gefahrenen Zugkilometer-Leistungen gesetzt. Dies ergibt im Vergleich ein fünffach höheres Risiko für das Zugpersonal in nicht videoüberwachten Zügen. Darüber hinaus hat die LNVG zwei Teilnetze, die ihren Kern beide im Raum Bremen haben, näher betrachtet, indem nicht nur der Umfang des Fahrplanangebotes verglichen, sondern auch ein zeitlicher Bezug hergestellt wurde.
Setzt man hier die Zahl der Übergriffe vom videoüberwachten und vom nicht überwachten Netz ins Verhältnis, ergibt sich, dass das Personal im nicht überwachten Netz alle 2 Tage, das Personal in dem Netz, in dem Videoaufzeichnungstechnik eingesetzt wird, nur alle 13 Tage mit Übergriffen konfrontiert ist.
5.) Hielte es der nds. Wirtschaftsminister Herr Lies für zulässig und verhältnismäßig, Videoüberwachung des öffentlich zugänglichen Raums von Nahverkehrstransportmitteln anzuordnen, wenn zwar das persönliche Sicherheitsgefühl der Fahrgäste mehrheitlich stiege, ein Nachweis über die Effektivität der Überwachungsmaßnahme allerdings nicht stichhaltig etwas ausgesagt werden könnte? Die Frage ist hypothetisch. Das Sicherheitsgefühl steigt. Und die Untersuchen der LNVG zeigen, das Videoüberwachungen objektiv ein Mehr an Sicherheit bringen.
6.) Hält der nds. Wirtschaftsminister eine flächendeckende Videoüberwachung in Nahverkehrszügen ohne Einzelfallprüfung von Notwendigkeit und Wirksamkeit der Maßnahme auf einzelnen Strecken für verhältnismäßig? Ja.
7.) Würde der nds. Wirtschaftsminister schließlich für die Wiedereinführung der Todesstrafe plädieren, wenn sich bei einer repräsentativen Umfrage eines Forschungsinstituts eine Mehrheit der Befragten dafür aussprechen würde oder eine abschreckende Wirkung auf Straftäter behauptet oder gar belegt würde? Meinen Sie diese Frage wirklich ernst?
Ich verweise nur kurz auf das Ministerzitat aus unserer Presseinformation: "Eine große Mehrheit der Bahnreisenden hat sich in der Umfrage Videokameras gewünscht. Das eindeutige Ergebnis bestärkt uns in unserer bisherigen Haltung: Gemeinsam mit den Verkehrsministern aller Bundesländer habe ich mich bereits für Videoüberwachung in Nahverkehrszügen ausgesprochen."''
Bestärkt uns in unserer bisherigen Haltung...
Beste Grüße xxx
Kategorie(n): Videoueberwachung |