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Alle Inhalte dieses Wikis, soweit nicht anders angegeben, unter Creative Commons CC-BY-SA

Videoueberwachung-DeutscheBahn

Worum geht es hier?


Fast durchgängig (oder vollständig?) an allen großen Bahnhöfen der Deutschen Bahn das gleiche Bild:

Wenige bis viele Überwachungskameras außen am Bahnhof - an den Eingängen, Fassaden und Nebenbereichen.

Aber keinerlei Kennzeichnung oder Warnung davor.

Auch unklar: Wer betreibt denn diese Kameras? Die Deutsche Bahn AG? Irgendein Tochterunternehmen der DB AG? Die Bundespolizei?

Dieses Wiki dokumentiert einen Interventionsversuch auf Basis geltender Rechtsvorschriften.


16.3.2013 - Mail an die Deutsche Bahn AG


Sehr geehrte Damen und Herren,

auf der Nordseite des Bahnhofs Friedrichstraße (Gebäudeseite Richtung Tränenpalast) befinden sich mindestens zwei Videoüberwachungsanlagen, die entgegen dem § 6b BDSG nicht gekennzeichnet sind. Entgegen den Behauptungen eines DB-Sicherheits-Mitarbeiters, der mir seinen Namen oder seine Dienstnummer leider nicht nennen wollte, ist das rechtswidrig.

Ich bitte um Entfernung oder Kennzeichnung der Anlagen und um Rückmeldung.

Vielen Dank und viele gute Grüße,


18.3.2013 - Mail von der Deutschen Bahn


Sehr geehrter Herr xxx,

dem Bahnhofsmanagement Berlin wurde Ihre o. g. Kritik übermittelt. Wir möchten Ihnen mitteilen, dass wir sofort die Kameraüberwachungsschilder nachrüsten werden, anlog anderen Bahnhöfen, wie z. B. Berlin Ostbahnhof.

Wir danken Ihnen für Ihren kritischen Hinweis und verbleiben

Mit freundlichen Grüßen

xxx
Bahnhofsmanagement Berlin (I.SV-O-BLN (O))
Stationsbetreuerin Ostbahnhof/Lichtenberg
(Beschwerdemanagement)


8.5.2014 - Mail an den Bundesdatenschutzbeauftragten


Sehr geehrte Damen und Herren,

bei Zugreisen fällt mir immer wieder auf, dass viele von außen an den Bahnhöfen der Deutschen Bahn befindlichen Videoüberwachungsanlagen keine Kennzeichnung aufweisen.

Ich kann das zumindest aus dem Stegreif für den Hauptbahnhof Hannover und den Bahnhof Berlin-Friedrichstraße reklamieren.

Letzterer Fall ist aus meiner Sicht besonders ärgerlich, weil ich die DB schon im März 2013 darauf hingewiesen hatte und man mir seinerzeit sehr flott zurückgemeldet hatte, dass man eine Beschilderung nachrüsten werde, siehe hier http://www.devianzen.de/2013/03/18/spazierengehen-in-berlin/ und die Mail der DB als Anhang am Ende dieser Mail. Doch bis heute ist das nicht geschehen (siehe Bild im Anhang).

Ich würde mich freuen, wenn Sie sich dem Problem annehmen und mir ggf. Rückmeldung geben könnten, was sich daraus ergeben hat.

Danke für Ihre Arbeit und viele gute Grüße,


9.5.2014 - Mail vom Bundesdatenschutzbeauftragten


Sehr geehrter Herr xxx,

für Ihr Schreiben vom 8. Mai 2014 danke ich Ihnen.

Leider kann ich in der geschilderten Angelegenheit nicht tätig werden. Meine Zuständigkeit beschränkt sich nämlich, abgesehen von Ausnahmen bei Unternehmen, die Telekommunikations- oder Postdienstleistungen erbringen oder unter das Sicherheitsüberprüfungsgesetz fallen, auf die Datenschutzkontrolle bei öffentlichen Stellen des Bundes.

Die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen bei den Landesbehörden und Kommunalverwaltungen kontrollieren die Landesbeauftragten für den Datenschutz.

Die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen in der Privatwirtschaft wird ansonsten von den Aufsichtsbehörden der Länder für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich überwacht. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Hauptsitz der verantwortlichen Stelle bzw. des Unternehmens.

Für Ihr Anliegen ist der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, An der Urania 4-10, 10787 Berlin, E-Mail: mailbox@datenschutz-berlin.de, zuständig.

Ich stelle Ihnen anheim, sich an die zuständige Stelle zu wenden oder mir mitzuteilen, ob ich Ihre Eingabe dorthin weiterleiten soll.

Mit freundlichen Grüßen


9.5.2014 - Mail an den Berliner Datenschutzbeauftragten


Sehr geehrter Herr Dix,
sehr geehrte Damen und Herren,

vom BfDI aus Bonn erhielt ich die Mitteilung, dass Sie für diesen Hinweis bzw. diese Bitte (siehe den nachfolgenden kurzen Mailverkehr) zuständig sind, weil die Deutsche Bahn keine öffentliche Stelle ist.

Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie sich darum kümmern könnten.

Viele gute Grüße,


15.5.2014 - Mail vom Berliner Datenschutzbeauftragten


Sehr geehrter Herr xxx,

Ihre E-Mail vom 9. Mai 2014 haben wir erhalten. Leider können wir Ihnen in der Angelegenheit nicht weiterhelfen.

Als Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit obliegt uns die Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz ausschließlich im Bereich der öffentlichen Stellen des Landes Berlin und der privaten Datenverarbeiter mit Sitz in Berlin.

Die Deutsche Bahn AG hat im Rahmen von weitreichenden Konzernstrukturveränderungen den Geschäftssitz ihrer juristisch selbständigen Tochterunternehmen nach Frankfurt/Main verlegt. Dies hat zur Folge, dass sich auch die Zuständigkeit für die datenschutzrechtliche Aufsicht über diese Tochterunternehmen geändert hat. Wir bitten Sie daher, sich direkt mit der zuständigen hessischen Aufsichtsbehörde für den privaten Bereich im Datenschutzrecht, dem

Hessischen Datenschutzbeauftragten
Gustav-Stresemann-Ring 1
65189 Wiesbaden
Telefon: (0611) 1408-0
Telefax: (0611) 1408-900
Email: poststelle@datenschutz.hessen.de
Webseite: http://www.datenschutz.hessen.de

in Verbindung zu setzen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aufgrund der gesetzlichen Aufgabenzuweisung ein anderer Weg leider nicht möglich ist.

Abschließend möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die unverschlüsselte Übermittlung von personenbezogenen Informationen in einer E-Mail im Internet mit erheblichen datenschutzrechtlichen Risiken verbunden ist. Wir empfehlen Ihnen daher, Ihre Anfrage an die zuständige Aufsichtsbehörde auf dem normalen Postweg zu versenden. Sofern Sie Ihre Anfrage mit einer E-Mail an die Aufsichtsbehörde richten wollen, sollten Sie diese unter Verwendung des öffentlichen PGP-Schlüssels des Empfängers (ist zumeist auf dessen Homepage im Internet veröffentlicht) verschlüsseln und der Nachricht - für eine vertrauliche Beantwortung Ihrer Anfrage - Ihren eigenen öffentlichen Schlüssel beifügen.

Mit freundlichen Grüßen


15.5.2014 - Mail an den hessischen Datenschutzbeauftragten


Sehr geehrte Damen und Herren,

zu meiner Anfrage/Beschwerde (siehe unten) wurde ich vom BfDI an den Berliner Datenschutzbeauftragten verwiesen.

Von dort erhielt ich nun eben die Nachricht, dass ich mich damit an Sie in Hessen wenden muss. Das tue ich hiermit und hoffe, dass Sie mir weiterhelfen können bzw. die Beschwerde bearbeiten.

Ich würde mich über eine Rückmeldung sehr freuen.

Viele gute Grüße


13.11.2015 - Mail an den hessischen Datenschutzbeauftragten


Sehr geehrte Damen und Herren,

auch rund 1,5 Jahre nach meiner Beschwerde habe ich weder etwas von Ihnen dazu gehört, noch hat sich die rechtswidrige Situation an nahezu allen großen Bahnhöfen der DB Deutschlands etwas geändert.

Bitte informieren Sie mich doch umgehend, was (bei Ihnen) aus dieser Sache geworden ist.

Aus meiner Sicht ist es Ihre behördliche Pflicht, meiner sachlichen Beschwerde nachzugehen und die Rechslage zu prüfen.

Viele gute Grüße,


20.11.2015 - Antwort vom hessischen Landesdatenschutzbeauftragten


(...)

ich bedaure, dass Sie bis jetzt keine Antwort von uns bekommen haben.

Inzwischen habe ich mich mit dem Konzerndatenschutz in Verbindung gesetzt und ihn zur Stellungnahme bezüglich der fehlenden Beschilderung der Videoüberwachungsanlagen an Bahnhöfen aufgefordert. Sobald mir die Antwort vorliegt, werde ich Sie erneut kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen


23.12.2015 - Antwort vom hessischen Landesdatenschutzbeauftragten: Angeblich nun alles okay in Hannover und Berlin


Unter dem Aktenzeichen 90.15.46:0054-vd erhielten wir folgende Rückmeldung:


7.1.2016 - Rückmeldung an den hessischen Landesdatenschutzbeauftragten: Die Angaben der DB stimmen nicht


Sehr geehrte Frau xxx,
sehr geehrte Damen und Herren,

für Ihr Schreiben vom 23.12.2015 mit dem Aktenzeichen 90.15.46:0054-vd: Danke!

Allerdings stimmen die von der Deutschen Bahn AG Ihnen gegenüber aufgestellten Behauptungen nicht. Denn zumindest am Hauptbahnhof in Hannover hat sich die Situation der Nicht-Beschilderung der Überwachungskameras außen am Bahnhof nicht geändert. Es gibt kein einziges Hinweisschild zu den dort in Betrieb befindlichen Domkameras.

Wir von der Initiative freiheitsfoo gehen davon aus, dass die Situation an vielen, wenn nicht an allen größeren Bahnhöfen Deutschlands die gleiche ist und möchten Sie bitten, nun endlich so tätig zu werden, dass die DB AG (oder wer auch immer für diese Videoüberwachungsanlagen zuständig ist) endlich den gesetzlichen Bestimmungen nachkommt und Videoüberwachungsanlagen derart kennzeichnet, dass jeder Passant vor Erreichen des videoüberwachten Raumes ausdrücklich auf die potentielle Erfassung hingewiesen wird und ebenfalls darüber informiert wird, wer der Ansprechpartner bei Fragen zur Überwachung ist.

Die Situation am Hauptbahnhof Hannover vom heutigen Tage finden Sie grob mit zwei Bildern dokumentiert - auch wenn diese Bilder selbstverständlich nicht die Gesamtsituation vollständig wiedergeben können:

https://wiki.freiheitsfoo.de/uploads/Main/20160107-hbf-hannover-vorne.jpg

https://wiki.freiheitsfoo.de/uploads/Main/20160107-hbf-hannover-hinten.jpg

Bitte geben Sie uns innerhalb der nächsten vier Wochen Bescheid, wie diese Sache weiterverfahren ist.

Viele gute Grüße,

Redaktion freiheitsfoo.de


8.4.2017 - Nochmal Nachhaken bei der hessischen Landesdatenschutzbehörde


Sehr geehrte Damen und Herren,

auf meine Nachricht vom 7.1.2016 haben Sie bislang nicht reagiert.

Wir möchten Sie nochmals darum bitten, sich um meine Eingabe zu kümmern und mir wenigstens zurückzumelden, dass Sie sich darum kümmern.

Bitte geben Sie mir innerhalb einer Woche ein Lebenszeichen zurück - vielen Dank!

Viele gute Grüße,


19.4.2017 - Auf Anraten der Pressestelle der Berliner Datenschutzbeauftragten - Eingabe an diese Behörde


Sehr geehrte Damen und Herren,

auf Hinweis von Frau xxx aus Ihrer Pressestelle wende ich mich an Sie:

An dem Bahnhof Friedrichstraße befinden sich im nörlichen Außenbereich, also im öffentlichen begehbaren Raum, mindestens zwei Videoüberwachungskameras, die nicht gekennzeichnet sind.

Position grob hier:

https://www.openstreetmap.org/?mlat=52.52053&mlon=13.38725#map=17/52.52053/13.38725

Das ist mir bereits im Frühjahr 2013 (!) aufgefallen und ein Anschreiben an die Deutsche Bahn AG wurde mir dahingehend beantwortet, dass man die Beschilderung nachrüsten werde, was aber bis heute nicht geschehen ist.

Ich habe zu dieser Sache seither an verschiedensten Stellen interveniert, bislang allerdings ohne jeden Erfolg - die gesamte Chronik dieser Odyssey ist hier öffentlich nachlesbar im Detail dokumentiert:

https://wiki.freiheitsfoo.de/pmwiki.php?n=Main.Videoueberwachung-DeutscheBahn

Bei einem Telefonkontakt mit Frau xxx aus Ihrem Haus wies sie mich darauf hin, dass für solche Beschwerden mit Bezug auf Bahnhöfen, die sich in Berlin befinden, durchaus Ihre Behörde zuständig sei. Das sei auch so, obwohl mir im Mai 2014, also vor nunmehr schon drei Jahren, bereits etwas gegensätzliches beauskunftet worden sei.

Ich möchte Sie also bitten, diese Eingabe als Beschwerde aufzunehmen und der Sache nach Möglichkeit Ihrer zeitlichen Ressourcen nachzugehen. Ganz sicherlich handelt es sich nicht nur um das Fehlen einer DB-Videoüberwachungs-Beschilderung an den Außenhüllen von Bahnhöfen um einen Einzelfall der Friedrichstraße, sondern dieser Mangel zieht sich über sehr viele Bahnhöfe im gesamten Bundesgebiet hinweg. Vielleicht ist diese Information für Sie von Bedeutung.

Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.

Vielen Dank für Ihre Arbeit und viele gute Grüße,


6.5.2019 - Anfrage an die Deutsche Bahn AG


Sehr geehrte Damen und Herren,

am 25.5.2018 trat die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGV) in Kraft.

Können Sie uns mitteilen, ob und in welchem Umfang die von der DB AG an den verschiedenen Standorten betriebenen Videoüberwachungskameras bzw. -anlagen entsprechend den neuen Vorschriften gekennzeichnet worden sind?

Wir möchten gerne über das Thema der VÜ-Kennzeichnungspflicht berichten und bitten um eine Beantwortung innerhalb von drei Werktagen.

Vielen Dank und viele gute Grüße,


Kategorie(n): Videoueberwachung

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Zuletzt geändert am 06.05.2019 23:49 Uhr