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Videoueberwachung-ECE-Center-HannoverWorum geht es?
Das Einkaufszentrum wurde in 2008 eröffnet und soll angeblich 230 Millionen Euro gekostet haben, nachdem das dort zuvor befindliche Hauptpostamt abgerissen wurde. Es beherbergt rund 150 einzelne Geschäfte in drei Etagen aufgeteilt. In diesem Konsumkomplex gibt es zahlreiche Videoüberwachungsanlagen, zum Teil von dem Betreiber des Einkaufscenters, zum Teil durch die dort befindlichen Läden selber betrieben. Um die soll es hier gehen. Anmerkung: Zum Namensgeber Ernst-August I. heißt es bei Wikipedia u.a.: König Ernst August erwies sich als unbeliebter Herrscher, der das relativ freiheitliche Staatsgrundgesetz, das seine Vorgänger 1833 erlassen hatten, 1837 bei seinem Amtsantritt wieder aufhob. Gegen die Aufhebung der Verfassung richtete sich 1837 der vielbeachtete Protest der Göttinger Sieben, die daraufhin sämtlich als Professoren der Universität Göttingen entlassen wurden.
Insofern war die Namenswahl dann vielleicht doch recht passend ... :) Vorgeschichte(n)
15./27.10.2008
Darin wurde die ECE-Videoüberwachung als eines von mehreren "Negativ-Beispielen" aufgeführt und dokumentiert. Es heißt es auf den Seiten 15-16: An den Haupteingängen findet man an einer der beiden Seiten in schwacher Schrift die so genannte "Center-Hausordnung", die z.B. am Eingang von der Kurt-Schumacher-Straße während der Neueröffnung durch einen offenstehenden Türflügel verdeckt war. In der Hausordnung wird dem Kunden gesagt, was man im Center darf oder - besser gesagt - nicht darf.
Wenn man sich die Mühe macht, die zwölf "Regeln der Hausordnung" durchzulesen, findet man neben den Verboten des Fotografierens und Musizierens oder dem nur eingeschränkt erlaubten Sitzen oder Verweilen im Center auch unter Punkt 12: "Das Center ist videoüberwacht."
Viel unauffälliger lässt sich ein solcher Hinweis nicht verstecken.
Im Inneren des Centers sind nicht alle, aber viele der einzelnen Geschäfte durch unterschiedliche Technik stark videoüberwacht, es findet sich jedoch kein weiteres Hinweisschild dazu.
Im §6b des Bundesdatenschutzgesetzes heißt es:
"Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle sind durch geeignete Maßnahmen erkennbar zu machen."''
Weil in diesem Fall jedes überwachende Geschäft in Eigenregie die Videoüberwachung durchführt muss auch jedes solche Geschäft mit einem Hinweis zur Videoüberwachung versehen werden, in dem auch die "verantwortliche Stelle" - also der Betreiber der Anlage - ausdrücklich genannt wird. Wir halten die Art und Weise, wie das ECE die Videoüberwachung betreibt, daher für ordnungswidrig!
Sehr geehrte Damen und Herren, bei unserem Gesprächstermin am letzten Mittwoch zum Thema Videoüberwachung in Ihrem Hause wurde uns mitgeteilt, dass die einzelnen Ladenbetreiber innerhalb der Ernst-August-Gallerie eine Kennzeichnung von Videoüberwachungsanlagen entsprechend § 6b BDSG durchführen müssen, sofern sie eine solche in Eigenregie betreiben. Bei einem losen Spaziergang sind uns 36 bis 38 Läden in der Ernst-August-Gallerie aufgefallen, die sich augenscheinlich nicht daran halten. In einigen Fällen geht das sogar so weit, dass Domkameras in den Gehwegbereich des Einkaufszentrums ausgerichtet waren, wo sich Menschen an Gastronomie-Tischen inmitten der Flanierzone zum Essen und zum Plaudern niederlassen. In wenigstens einem anderen Fall scheint eine Kamera offenbar zur Mitarbeiter-Überwachung eingesetzt zu werden. Sie haben sich schon in der Vergangenheit klar zu solchen Anlagen kritisch geäußert und wir möchten Sie hiermit auf diese Anlagen öffentlich hinweisen und - sofern aus Ihrer Sicht nötig und richtig - um Intervention bitten. Viele gute Grüße, Michael Ebeling für die Menschen von freiheitsfoo 18.12./20.12./21.12.2008
Daraufhin wurde geantwortet: vielen Dank für Ihre Mail vom 18.12.2008 und das damit übermittelte Material. Bei der Einrichtung unserer Videoüberwachungsanlage haben wir alle gesetzlichen Vorgaben beachtet werden jedoch noch mal alles genauestens prüfen und im Bedarfsfalle für Optimierung sorgen.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Lieben ein gesegnetes Weihnachtsfest
Dazu hat der AK Vorrat Hannover am 21.12.2008 zurückgeschrieben: herzlichen Dank für Ihre Nachricht als Reaktion auf unsere E-Mail!
Können Sie uns später darüber informieren, was die erneute Überprüfung der ausgeführten Kennzeichnung zur Videoüberwachung ergeben hat?
Wir wünschen Ihnen und Ihren Kollegen gute und erholsame Tage von den sicherlich anstrengenden Arbeitstagen im Vorfeld dieser Feiertage!
... und nie wieder etwas von den Leuten des ECE-Einkaufszentrums gehört, obwohl im Folgejahr sogar noch einmal nachgefragt worden ist, was denn nun aus der Überprüfung geworden sei ... :( 10.2.2011
In dessen Folge werden auch in Hannover die Domkameras vor den Toiletten der "Ernst-August-Gallerie" abgebaut. In einem Bericht einer Lokalzeitung vom 11.2.2011 heißt es dazu: Eine Überprüfung der niedersächsischen Datenschutzbehörde im Jahr 2009 ergab, dass auch die Ernst-August-Galerie in Bereichen filmt, in denen eine Überwachung rechtlich nicht erlaubt ist. „Das betrifft etwa Cafés und Eingänge zu den einzelnen Läden, in denen die Besucher ein Recht darauf haben, sich unbeobachtet bewegen zu können“, sagt Michael Knaps, Sprecher der Behörde. Des Weiteren seien die Hinweise auf die Videoüberwachung unzureichend, viele Schilder seien entweder zu klein oder in schlechter Höhe angebracht.
Ein weiterer gravierender Mangel besteht laut den Datenschützern in der Verwendung des Videomaterials, das die 46 in der Galerie angebrachten Kameras aufzeichneten. Die Firma ECE gibt an, mit der Überwachung zur Sicherheit der Besucher beizutragen, da in Notfällen sofort reagiert werden könne. Es gibt jedoch niemanden, der die Kamerabilder während der Aufzeichnung beobachtet. Darüber hinaus, so Knaps, hätten die Prüfer Videomaterial gefunden, das älter als die zulässigen 72 Stunden gewesen sei.
Catharina Schubert, Managerin der Ernst-August-Galerie, weist diesen Vorwurf zurück. „Wir sind uns unserer Verantwortung durch die Aufzeichnungen bewusst und achten darauf, die Bänder nach der vorgegebenen Zeit zu überspielen.“ Die Kameras dienten in erster Linie der Abschreckung vor möglichen Straftaten wie Diebstahl und Vandalismus und seien vorwiegend auf die Hauptverkehrswege ausgerichtet. Dass auf einigen Videobändern auch Cafés zu sehen sind, könne jedoch nicht verhindert werden. Schubert sieht derzeit keinen Anlass, die Situation zu verändern, sie will zunächst das Urteil aus Hamburg abwarten.
Situation Videoüberwachung am 24.3.2014
Bei einem nicht mehr als flüchtigen (!) Rundgang am 24.3.2014 sind uns etliche Läden aufgefallen, die die Kennzeichnungspflicht nicht oder nur unzureichend (*) erfüllen und die den Anforderungen der Gesetze nicht Genüge tun, also ganz unabhängig von der Frage, ob Videoüberwachung sinnvoll und verhältnismäßig ist oder nicht, illegal betrieben wird: 26.3.2014 - Anschreiben an das LfD, Pressenotiz
Nachricht an das LfD
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei unserem Gesprächstermin am letzten Mittwoch zum Thema Videoüberwachung in Ihrem Hause wurde uns mitgeteilt, dass die einzelnen Ladenbetreiber innerhalb der Ernst-August-Gallerie eine Kennzeichnung von Videoüberwachungsanlagen entsprechend § 6b BDSG durchführen müssen, sofern sie eine solche in Eigenregie betreiben.
Bei einem losen Spaziergang sind uns 36 bis 38 Läden in der Ernst-August-Gallerie aufgefallen, die sich augenscheinlich nicht daran halten.
In einigen Fällen geht das sogar so weit, dass Domkameras in den Gehwegbereich des Einkaufszentrums ausgerichtet waren, wo sich Menschen an Gastronomie-Tischen inmitten der Flanierzone zum Essen und zum Plaudern niederlassen.
In wenigstens einem anderen Fall scheint eine Kamera offenbar zur Mitarbeiter-Überwachung eingesetzt zu werden.
Sie haben sich schon in der Vergangenheit klar zu derartiger Videoüberwachung im ECE kritisch geäußert. Wir möchten Sie hiermit auf diese Anlagen öffentlich hinweisen und - sofern aus Ihrer Sicht nötig und richtig - um Intervention bitten.
Viele gute Grüße, ...
Pressenotiz
Ernst-August-Gallerie mit zahlreicher illegaler Videoüberwachung
Liste mit weit über 30 konkreten Fällen dem Landesdatenschutzbeauftragten vorgelegt
Obwohl der niedersächsische Landesdatenschutzbeauftragte bereits im Februar 2011 gegen rechtswidrige Videoüberwachung im hannoverschen ECE-Einkaufszentrum "Ernst-August-Gallerie" vorgegangen ist[1], wuchern dort die illegalen Videoüberwachungsanlagen weiter.
Im Rahmen einer aktuellen Untersuchung[2] stellte die Initiative freiheitsfoo eine Liste von mehr als 36 Läden im ECE-Center zusammen, die die Kennzeichnungspflicht ihrer Videoüberwachungsanlagen missachten und somit rechtswidrig Überwachungskameras betreiben. Darunter auch Fälle von offensichtlich gezielter Videoüberwachung von Mitarbeitern oder von inmitten der Flanierzone befindlichen Gastronomiebereichen.
Diese Liste wurde an das Landesdatenschutzamt übermittelt und dieses um Intervention gebeten.
Die Initiative freiheitsfoo lehnt Videoüberwachung als hinsichtlich seiner Wirkung unbewiesenes, unverhältnismässiges und zudem technologisch riskantes Mittel ab.
Videoüberwachung wird insbesondere von staatlicher Seite häufig in populistischer Weise eingesetzt und ständig ausgeweitet, sie beeinträchtigt die Menschen in ihrer freien Entfaltung und ist schädlich für unsere Gesellschaft.
Verweise:
[1] http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Uebersicht/Ueberwachung-in-Ernst-August-Galerie-wohl-rechtswidrig|http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Uebersicht/Ueberwachung-in-Ernst-August-Galerie-wohl-rechtswidrig]]
Kategorie(n): Videoueberwachung |