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Virtuelle-Hauptversammlungen

16.3.2022 - Einreichung einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur "Verstetigung virtueller Hauptversammlungen"


Sehr geehrte Damen und Herren,

als Teil des Redaktionskollektivs "freiheitsfoo.de" und als in den vergangenen fünfzehn Jahren praktizierender "kritischer Aktionär" (ohne deswegen Teil des gleichnamigen Verbands zu sein) möchte ich mich im folgenden mit Sachkritik an dem von Ihnen am 9.2.2022 veröffentlichten Gesetzentwurf zur Etablierung ausschließlich virtueller Hauptversammlungen (HV) von Aktionärsgesellschaften (AG) [1] bei Ihnen melden.

Die Kritik in groben Zügen wie folgt:

  • Rein "virtuell" abgehaltene HV können nicht die Praxis, Lebendigkeit und Wirksamkeit echter Begegnungen und persönlichen Anreden phyischer oder hybrider HV ersetzen. Ebendiese Lebendigkeit in Form eines echten Dialogs zwischen Vorstand und Aufsichtsrat einerseits und Aktienhalter*innen andererseits macht den besonderen Wert des deutschen Aktienrechts und der deutschen Aktionärskultur aus, die erst mit Beginn der rein virtuellen HV mit Beginn der Corona-Pandemie ein jähes Ende fand. Es ist ein großer Unterschied, ob sich die Verantwortlichen einer AG Auge in Auge der Kritik von Aktionär*innen stellen müssen oder ob Sie sich diese lediglich auf einem Bildschirm gefallen lassen müssen. Eine zwischenmenschliche Interaktion in Worten, Gesten und mittels Stimmungen ist in letzterem Fall nicht möglich.
  • Bei ausschließlich virtuellen HV werden die Menschen ausgeschlossen, die aus technischen Gründen, aus persönlichkeitsrechtlichen Gründen oder aus Gründen der persönlichen Befähigung nicht in der Lage oder nicht willens sind, sich der Online-Beteiligung zu stellen.
  • Die in § 130a (4) des Entwurfs der Gesellschaft bzw. dem Versammlungsleiter erteilten Befugnisse, Redezeiten zu beschränken und über die Reihenfolge der Redebeiträge (unabhängig vom chronologischen Eingang der Redebeitraganträge) geben den AG's einen erheblichen Einfluss, den diese in ihrem Sinne nutzen könnten, um unliebsame Beiträge inhaltlich zu beschneiden oder durch Verschiebung an das Ende der Beiträge in ihrer Beachtung und Wirkung benachteiligen zu können. Etwaige gleichgerichtete Versuche bei nicht-virtuellen HV konnte bislang durch Interventionen von Ationär*innen Einhalt geboten werden. Das wäre bei virtuellen HV dann aus technischen Gründen nicht mehr möglich.
  • Der § 130a (6) beinhaltet ein großes Missbrauchspotential, das zum Ausschluss potentiell missliebiger Redebeiträge ausgenutzt werden könnte. Rechtsschutz hiergegen wurde nicht vorgesehen.
  • Der § 130a (7) und vor allem der § 131 (1d) beschränken das Nachfragerecht auf Nachfragen zu Antworten selbst gestellter Fragen. Das ist eine massive Einschränkung der Aktionärsrechte, denn sachlich substantielle Nachfragen zu Antworten von Fragen anderer Aktionär*innen werden so pauschal und ohne ersichtlichen Grund unterbunden. Es ist bzw. war gelebte Praxis und Ausdruck einer HV-Debattenkultur, dass man als Aktionär*innen sinnvolle und begründete Nachfragen zu erst während der laufenden HV erhaltenen Informationen/Auskünfte stellen kann/konnte, stammten diese aus Bemerkungen oder Antworten von Vorstand oder Aufsichtsrat.
  • Der § 131 (1b) des Entwurfs ist inhaltlich unbestimmt, wenn von einer "angemessenen Beschränkung" des Umfangs eingereichter Fragen die Rede ist. Auch das birgt ein erhebliches Missbrauchspotential.
  • Der § 131 (1d) lässt offen und unbestimmt, in welcher Form Nachfragen gestellt werden können. Als Textnachricht im Online-Portal oder per Videoschalte?
  • Grundsätzlich ist die Trennung von Redebeitrag und Fragestellung ein schwerwiegender Eingriff in die Praktizierung einer lebendigen Debatten- und Gesprächskultur. Viele Fragestellungen ergeben nur im Kontext eines zuvor im Redebeitrag erläuterten Kontextes einen Sinn. Die Aufspaltung von Redebeitrag und Fragestellung würde zu einer Entwertung der Aktionärsrechte führen.

Abschließend halte ich fest, dass das im Gesetzentwurf betriebene Vorhaben, HV künftig de facto ausschließlich virtuell und ohne jegliche phyisische Präsenz der Aktienhalter*innen durchführen zu lassen, eine massive Beschneidung der Aktionärsrechte bedeuten würde, eine Verkümmerung der Kommunikationskultur deutscher Aktiengesellschaften.

Die Verankerung des Rechts zur Durchführung hybrider Veranstaltungen wäre dagegen eine gerechtere Lösung und würde in ähnlicher Weise zu Kosteneinsparungen führen.

Ich würde mich freuen, wenn meine Kritik und Bedenken Eingang in den Gesetzgebungsprozess finden würden, auch wenn der Termin zur Einreichung von Stellungnahmen formell seit sechs Tagen verstrichen ist.

Wir haben seitens des Blogs freiheitsfoo.de bereits verschiedentlich auf die Probleme und Fragen zu virtuellen HV hingewiesen [2].

Über eine Rückmeldung von Ihnen würde ich mich freuen.

Viele gute Grüße,

Michael Ebeling
xxx
xxx
xxx

[1] https://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/0209_Verstetigung_virtuelle_Hauptversammlung.html und https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/RefE_virtuelle_Hauptversammlung.pdf?__blob=publicationFile&v=3

[2] https://freiheitsfoo.de/2021/01/13/fortfuehrung-corona-desaster-virutelle-hauptversammlungen-2021/ und https://freiheitsfoo.de/2021/10/21/tod-der-ag-hv-kritik/


Mai 2023 - Anfrage an Aktiengesellschaften, die auch nach Corona virtuelle HVs abhalten


Wir haben - vereinzelt im März 2023, konzertiert am 28. und 29.5.2023 - einige Aktiengesellschaften angeschrieben, die trotz nicht mehr anstehender Corona-Pandemie weiterhin virtuelle Hauptversammlungen abhalten:


Anfrage


Sehr geehrte Damen und Herren

obwohl viele Aktiengesellschaften nach weitgehendem Ende der Corona-Pandemie ihre Hauptversammlungen wieder in Präsenz und mit einem echten Treffen der Aktionäre und Aktionärinnen stattfinden lassen wird/wurde Ihre Hauptversammlung erneut virtuell abgehalten.

Wir werden zur Sache berichten und bitten in diesem Zusammenhang um Erläuterung für diese Entscheidung.

Werden bei Ihnen zukünftig auch hybride Formen der Durchführung der HV angedacht und falls nein, warum nicht?

Wir bitten um Rückmeldung bis zum 2.6.2023.

Vielen Dank und viele gute Grüße,


Übersicht angeschriebener Aktiengesellschaften


Wir haben insgesamt folgende 27 AGs/SEs angefragt:

  • Rheinmetall AG
  • OHB SE
  • Ströer SE
  • Tyssenkrupp AG
  • Siemens Energy AG
  • Siemens AG
  • TUI AG
  • Bayer AG
  • Mercedes-Benz Group AG
  • EnBW AG presse@enbw.com
  • Hannover Rück SE
  • Allianz AG
  • RWE AG
  • Talanx AG
  • Münchener Rück AG
  • Deutsche Lufthansa AG
  • Hugo Boss AG
  • BMW AG
  • MTU Aero Engines AG info@mtu.de
  • E.ON SE
  • Deutsche Bank AG
  • Vonovia SE
  • Uniper SE
  • Zalando SE
  • Deutsche Wohnen SE
  • Daimler Truck SE
  • uestra AG

Die Antworten - soweit sie eingingen - nachfolgend:


Antworten


6.4.2023 - Rheinmetall AG


Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihre Anfrage bei Rheinmetall.

Die Rheinmetall AG macht von ihren gesetzlichen Möglichkeiten zur Einberufung einer virtuellen Hauptversammlung Gebrauch. Unter Berücksichtigung der Aktionärs- und Unternehmensinteressen ist es das Anliegen der Unternehmensführung, eine rechtssichere und störungsfreie Veranstaltung zu ermöglichen und dabei etwaige Risiken - insbesondere mit Blick auf die sicherheitspolitischen Zusammenhänge - von vornherein auszuschließen.

Eine virtuelle HV ermöglicht einem deutlich größeren, internationalen Kreis von Aktionären die Teilnahme und Wahrnehmung des Rederechts und reduziert zugleich die mit der Hauptversammlung verbundenen CO2- Emissionen.

Aktuell veröffentlichte Einladungen von Emittenten im DAX und MDAX sehen aus unserer Sicht ebenfalls überwiegend virtuelle Hauptversammlungen vor.

Freundliche Grüße / Kind regards

xxx
Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Head of Public Relations


25.5.2023 - OHB SE


Sehr geehrter Herr xxx,

leider muss ich Ihre E-Mail tatsächlich übersehen haben, pardon dafür.

Nun zu Ihrer Anfrage: Wir entscheiden trotz der vorsorglichen Satzungsänderung unter Abwägung aller Faktoren in jedem Jahr neu über das Format der Hauptversammlung. Sowohl für die Präsenz als auch für die virtuelle Veranstaltung gibt es Für- und Gegenargumente, für die virtuelle Durchführung spricht:

- Niedrigschwellige Teilnahmemöglichkeit: Keine Anreise und damit verbunden keine Kosten, Emissionen

- Wir als Hochtechnologie-Unternehmen verschließe uns nicht der Nutzung der vorhandenen Technik für die virtuelle Durchführung (effizienteste Form)

Auch ein hybrides Format möchte ich für die Zukunft nicht ausschließen, der Nachteil dieses Formates ist der deutlich höherer Aufwand für die Organisation, die deutlich höheren Kosten und die schlechtere Planbarkeit.

Mit freundlichen Grüßen

i.V. xxx
Leiterin Unternehmenskommunikation & Investor Relations
OHB SE


30.5.2023 - Munich Re SE


Sehr geehrter Herr xxx,

unter folgendem Link finden Sie ausführliche Antworten auf Ihre Fragen: Documents and information regarding AGM 2023 (munichre.com)

https://www.munichre.com/content/dam/munichre/mrwebsiteslaunches/2023-hv/HV23-FactBook-TOP-7-DE.pdf/_jcr_content/renditions/original./HV23-FactBook-TOP-7-DE.pdf

Mit freundlichen Grüßen

xxx
Spokesperson

-

Ausschnitt aus dem genannten Dokument:

Vorteile einer virtuellen Hauptversammlung:

  • Gewährung zusätzlicher Aktionärsrechte, zum Beispiel des Rechts zur Einreichung von Stellungnahmen im Vorfeld der Hauptversammlung
  • Bessere Erreichbarkeit, insbesondere keine An-/Abreise nach/von München notwendig.
  • Nachhaltigkeit (erheblich reduzierte CO2 Emissionen; Energieeffizienz)
  • Infektionsschutz
  • Kosteneinsparungen (> EUR 1 Mio. p.a.)


30.5.2023 - Zalando SE


Lieber Herr xxx,

vielen Dank für Ihre E-Mail. Die Antworten zu Ihren Fragen finden Sie unten.

''Wir werden zur Sache berichten und bitten in diesem Zusammenhang um Erläuterung für diese Entscheidung.''

Aufgrund der in den vergangenen Jahren gesammelten Erfahrungen sind wir der Ansicht, dass sich das virtuelle Format der Hauptversammlung bei Zalando bewährt hat. Die Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung führt zu einer Vereinfachung der Teilnahmemöglichkeit für unsere Aktionär*innen. Insbesondere wird die Teilnahme für unsere Aktionär*innen mit Wohnsitz bzw. Sitz im Ausland vereinfacht. Dadurch werden schließlich auch Reiseaktivitäten und damit durch die Hauptversammlung veranlasste Emissionen vermindert. Auch führt die virtuelle Hauptversammlung zu einer erhöhten Planungssicherheit.

''Werden bei Ihnen zukünftig auch hybride Formen der Durchführung der HV angedacht und falls nein, warum nicht?''

Vorstand und Aufsichtsrat halten es für vorzugswürdig, jedes Jahr aufs Neue abzuwägen und zu entscheiden, in welcher Form die Hauptversammlung abgehalten werden soll. Um diese Flexibilität beizubehalten und auf die Gegebenheiten des jeweiligen Jahres einzugehen, haben wir von der gesetzlichen Alternative Gebrauch gemacht, eine Ermächtigung des Vorstands vorzuschlagen. Über die Gestaltung der HV 2024 werden wir deshalb erst vor der HV 2024 entscheiden. Der Vorstand wird seine Entscheidung unter Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaft und ihrer Aktionär*innen treffen und hierbei insbesondere die Wahrung der Aktionärsrechte ebenso wie ESG-Belange, Aspekte des Gesundheitsschutzes der Beteiligten sowie Aufwand und Kosten in den Blick nehmen. Auch werden wir die Erfahrungen, die wir im Umgang mit dem virtuellen Format der diesjährigen Hauptversammlung sammeln, genau beobachten und bei der Entscheidung berücksichtigen. Wir bekräftigen, dass uns ein enger, regelmäßiger und offener Dialog mit unseren Aktionärinnen und Aktionären sehr wichtig ist.

Viele Grüße,

xxx

Head of Business & Financial Communications


30.5.2023 - BMW AG


Sehr geehrter Herr xxx,

Danke für Ihre Anfrage.

Bei der Entscheidung über das Format der Hauptversammlung hat die BMW Group die folgenden Abwägungskriterien berücksichtigt: Wahrung der Aktionärsrechte, Inhalt der geplanten Tagesordnung, Gesundheitsschutz, Prozessstabilität und Planungssicherheit, Reichweite des Formats, Energie- und Ressourcenverbrauch sowie Aufwand für die Versammlungsdurchführung.

Zum Zeitpunkt der Entscheidung war die Planung einer Präsenz-HV mit erheblichen Unsicherheiten in Folge der Corona-Pandemie und der Energiemangellage verbunden. Generell geht eine Präsenz-Hauptversammlung mit einem höheren Energie- und Ressourcenverbrauch sowie einem größeren Aufwand einher.

Mit der virtuellen Hauptversammlung verfügen wir über ein Format, das den Aktionären eine einfache und weniger aufwändige Teilnahme mit vergleichbaren Mitwirkungsmöglichkeiten ermöglicht. Das virtuelle Format ermöglicht einen einfachen Zugang für entferntere Aktionäre, die ohne Reiseaufwand teilnehmen können. Mehrere Aktionäre aus dem Ausland waren zur HV am 11. Mai 2023 zugeschaltet. Bei der Abstimmung „Ermächtigung zur Abhaltung virtueller Hauptversammlungen“ stimmten knapp 93% der Aktionäre mit „Ja“. Sie finden die Übersicht der Abstimmungsergebnisse hier<https://www.bmwgroup.com/content/dam/grpw/websites/bmwgroup_com/ir/downloads/de/2023/hv/5.3.D7.pdf>.

Sollten wir uns wieder für das virtuelle Format entscheiden, werden die Aktionärsrechte selbstverständlich berücksichtigt. Die Entscheidung, ob die HV 2024 virtuell, hybrid oder komplett in Präsenz stattfinden wird, ist noch nicht getroffen.

Mit freundlichen Grüßen

xxx

BMW Group
xxx
Corporate, Finance and Sales Communications


30.5.2023 - Daimler Truck AG


Hallo Herr xxx,

vielen Dank für ihre Anfrage.

Bei der Vorbereitung wurden Präsenz-, hybride und virtuelle Hauptversammlung in Betracht gezogen.

Nach der neuen Rechtslage ist die virtuelle Hauptversammlung aus Sicht von Vorstand und Aufsichtsrat eine vollwertige Alternative, da die Rechte der Aktionärinnen und Aktionäre den Rechten in einer Präsenz-Hauptversammlung gleichwertig sind. Aktionäre können insbesondere von ihrem Rede-, Auskunfts- und Antragsrecht Gebrauch machen, wodurch der für die Aktienkultur bedeutsame Austausch und Kontakt zwischen der Unternehmensleitung und den Aktionären auch im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung gewährleistet ist.

Wir bitten um Verständnis, dass wir zum jetzigen Zeitpunkt keine verbindliche Aussage zu zukünftigen Event-Formaten machen können.

Viele Grüße

xxx
Global Finance Communications

Daimler Truck AG


30.5.2023 - MTU Aero Engines AG


Sehr geehrter Herr xxx,

besten Dank für Ihre Nachricht.

Als Technologieunternehmen betrachten wir die virtuelle Hauptversammlung als ein modernes, komfortables und aktionärsfreundliches Format, das dem weltweiten Trend der Digitalisierung Rechnung trägt. Mit der virtuellen Hauptversammlung können wir die Vorteile virtueller Veranstaltungsformate nutzen, die sich in den vergangenen Jahren in vielen Bereichen bewährt haben. So erleichtert das virtuelle Format insbesondere den Aktionären den Zugang zur Hauptversammlung, die für die Teilnahme an einer Präsenzveranstaltung z. B. eine weite Anreise und damit einen hohen Zeitbedarf in Kauf nehmen müssten. Gerade im Hinblick auf unsere sehr stark internationale Aktionärsstruktur ist das ein großer Vorteil.

Auf unserer Website finden Sie dazu das Statement unseres Aufsichtsratsvorsitzenden Gordon Riske in seiner Rede: https://www.mtu.de/de/investor-relations/publikationen-events/hauptversammlung/ (unter Replay Videoübertragung der HV); außerdem das Abstimmungsergebnis zu TOP 6 (Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung) unter "Ergebnisse der Hauptversammlung 2023".

Freundliche Grüße

xxx
Unternehmenskommunikation und Public Affairs
Corporate Communications and Public Affairs

MTU Aero Engines AG


30.5.2023 - Deutsche Bank AG


Lieber Herr xxx,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema virtuelle HV, die wir wie folgt beantworten möchten:

Die Entscheidung für die diesjährige virtuelle Hauptversammlung hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter Berücksichtigung der Rechte und Interessen der Aktionäre und der Gesellschaft sowie gemäß den gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorgaben getroffen. Dabei wurden auch die Vor- und Nachteile einer rein virtuellen Hauptversammlung gegenüber einem hybriden Modell und einer reinen Präsenzveranstaltung abgewogen. Dabei hatte das Ziel einer möglichst breiten Aktionärsbeteiligung besondere Bedeutung. Das virtuelle Format ermöglicht etwa eine aktive Beteiligung unserer Aktionäre durch Vorabeinreichung von Stellungnahmen in Textform, welche wir vor der Hauptversammlung auf unserer Internetseite veröffentlicht haben. Redebeiträge in Bild und Ton können während der Hauptversammlung live eingebracht werden. Außerdem können Aktionärinnen und Aktionäre auf diesem Weg das Antrags- und Fragerecht im Rahmen der gesetzlichen Regelungen ausüben.

Ebenso haben Nachhaltigkeits- und Kostenerwägungen eine wichtige Rolle gespielt. Das virtuelle Format vermeidet längere Anreisen der Aktionäre und sparte dieses Jahr gegenüber einem Präsenzformat Kosten in Höhe von rund 2 Mio. Euro und rund 80 % der CO2-Emissionen ein. Schließlich betrachtet auch der Gesetzgeber das virtuelle Format nunmehr als gleichwertige Alternative zur Präsenz-Hauptversammlung. Ein hybrides Format würde nach unserer Auffassung dagegen zu einem deutlichen Mehraufwand und zusätzlicher Komplexität bei der Vorbereitung und Durchführung der Versammlung führen. Denn es müsste beiden Formaten hinreichend Rechnung getragen werden. Zu den Kosten für eine Präsenzveranstaltung (wie z.B. Saalmiete, Catering, Security) kämen noch die technischen Anforderungen und die damit verbundenen Kosten, um eine interaktive Online-Teilnahme zu ermöglichen. Das hybride Format kam im Übrigen seit seiner Einführung im Jahr 2009 nur vereinzelt zur Anwendung und konnte sich in der Praxis nicht durchsetzen.

Wir werden jeweils zu gegebener Zeit entscheiden, in welchem Format wir unsere ordentliche Hauptversammlung im Jahr 2024 und danach abhalten werden. Dabei wird der Vorstand die weitere Entwicklung berücksichtigen und besonders auf die Wahrung der Aktionärsrechte sowie die Interaktions- und Teilnahmemöglichkeiten der Aktionäre achten.

Ich hoffe das hilft Ihnen weiter.

Kind Regards / Beste Grüße
xxx

DEUTSCHE BANK AG
Media Relations


31.5.2023 - E.ON SE


Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihre Nachricht und Fragen.

Wir haben mit dem Format der virtuellen Hauptversammlung in den vergangenen Jahren durchweg positive Erfahrungen gemacht. Dazu haben wir unsere digitalen Formate umfangreich angepasst, um unseren Aktionärinnen und Aktionären eine attraktive und vor allem informative Veranstaltung zu ermöglichen. Mit der Anpassung unserer Formate konnten wir unsere Hauptversammlung digitaler, frischer und kompakter gestalten.

Darüber hinaus hat E.ON die Aktionärinnen und Aktionäre über das Format der Hauptversammlung entscheiden lassen. In der Hauptversammlung am 17. Mai 2023 haben unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein deutliches Votum abgegeben: Über 80 Prozent des anwesenden Grundkapitals stimmten für die entsprechende Satzungsermächtigung und damit die Möglichkeit, die Hauptversammlung auch in den kommenden zwei Jahren virtuell durchzuführen.

Weitere Informationen dazu finden Sie auch in unserer Pressemitteilung zur Hauptversammlung vom 17. Mai 2023: https://www.eon.com/de/ueber-uns/presse/pressemitteilungen/2023/erich-clementi-zum-neuen-aufsichtsratsvorsitzenden-von-eon-gewaehlt.html

Mit besten Grüßen

xxx
Spokesperson

Group Communications and Political Affairs
M +49 173 68 40 25 3 | xxx@eon.com

E.ON SE, Brüsseler Platz 1, 45131 Essen, Germany


31.5.2023 - Vonovia SE


Hallo Herr xxx,

vielen Dank für Ihre Anfrage und das Interesse an unserem Unternehmen.

Wir haben im Vorfeld die verschiedenen Optionen zur Durchführung der Hauptversammlung geprüft. Nach Abwägen aller Argumente und im Einklang mit den rechtlichen Rahmenbedingungen haben wir uns in diesem Jahr für das virtuelle Format entschieden. Das ist jedoch keine feststehende Entscheidung für kommende Jahre: Es ist weiterhin möglich, die Hauptversammlung in Zukunft in Präsenz oder hybrid abzuhalten.

Die Beteiligung unserer Aktionärinnen und Aktionäre an der Hauptversammlung ist wichtig für eine funktionierende Aktionärsstruktur. Unser Ziel ist es, jedes Jahr eine transparente Hauptversammlung mit einer möglichst hohen Teilnahmequote durchzuführen. Deshalb bieten wir allen Aktionärinnen und Aktionären auch ein vollständiges Rede-, Frage- und Antragsrecht an, das dem Live-Format gleichkommt. Die virtuelle Hauptversammlung ermöglicht besonders viel Flexibilität: internationale Aktionärinnen und Aktionäre sowie Aktionärinnen und Aktionäre mit weit entferntem Wohnsitz können so schnell und unkompliziert teilnehmen. Hinzu kommen verringerte Reisekosten und Treibhausgasemissionen.

Melden Sie sich gerne, sollten Sie noch weitere Fragen haben. Wir freuen uns auf Ihren Artikel.

Viele Grüße nach Hannover
xxx
Pressesprecher
Corporate Media Relations

Vonovia SE


1.6.2023 - Bayer AG


Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Hauptversammlung der Bayer AG hat am 28.4.2023 den Tagesordnungspunkt 6 zum Thema virtuelle Hauptversammlungen mit einer Mehrheit von 79 Prozent der Stimmen angenommen. Hinsichtlich Ihrer Fragen verweisen wir auf die entsprechenden Erläuterungen in der Tagesordnung:

-

6. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands, die Abhaltung virtueller Hauptversammlungen vorzusehen (Änderung von § 13 der Satzung)

Der neu eingeführte § 118a Abs. 1 Satz 1 AktG ermöglicht es, in der Satzung vorzusehen oder den Vorstand zu ermächtigen vorzusehen, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird (virtuelle Hauptversammlung). § 118a Abs. 5 AktG sieht vor, dass eine derartige Satzungsermächtigung für einen Zeitraum von längstens fünf Jahren nach ihrer Eintragung in das Handelsregister zulässig ist.

In der Satzung der Bayer Aktiengesellschaft soll eine entsprechende Ermächtigung aufgenommen werden. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Ansicht, dass sich das Format der virtuellen Hauptversammlung in den vergangenen drei Jahren, in denen Hauptversammlungen aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen ebenfalls virtuell durchgeführt wurden, grundsätzlich bewährt hat. Durch die virtuelle Hauptversammlung, wie sie in § 118a AktG nun dauerhaft im Aktiengesetz geregelt ist, werden die Rechte der Aktionäre im Vergleich zu den zuvor vorübergehend seit 2020 vorgesehenen Formen der virtuellen Hauptversammlung deutlich erweitert. Diese entsprechen nun weitestgehend den Aktionärsrechten in der Präsenzhauptversammlung. Die neue Form der virtuellen Hauptversammlung sieht in Annäherung an Präsenzhauptversammlungen etwa den direkten Austausch zwischen Aktionären und Verwaltung während der Hauptversammlung im Wege der Videokommunikation vor. Insbesondere besteht während der virtuellen Hauptversammlung ein Antrags[1]und Wahlvorschlags- sowie ein Rederecht der Aktionäre. Zudem steht den Aktionären ein Auskunftsrecht zu. Bayer plant nicht, im Fall der Durchführung virtueller Hauptversammlungen die Einreichung von Fragen bereits vor der Versammlung zuzulassen und dabei den Umfang der Einreichung von Fragen in der Einberufung zu beschränken. Gleichwohl kann es Gründe geben, Hauptversammlungen der Gesellschaft als Präsenzhauptversammlungen durchzuführen und von der Möglichkeit der Durchführung virtueller Hauptversammlungen keinen Gebrauch zu machen. Vor der Einberufung einer Hauptversammlung wird die Gesellschaft deshalb in jedem Einzelfall prüfen, ob diese als virtuelle Hauptversammlung oder als Präsenzhauptversammlung abgehalten werden soll. Der Einladung zur Bayer-Hauptversammlung 2023 Tagesordnung 9 Vorstand wird bei der Entscheidung über das Format der Hauptversammlung unter anderem die Gegenstände der Tagesordnung, das Ziel einer möglichst breiten Beteiligung der Aktionäre und neben Kostenaspekten auch Fragen des Gesundheitsschutzes sowie Nachhaltigkeitserwägungen berücksichtigen. Die Satzungsermächtigung für den Vorstand zur Durchführung virtueller Hauptversammlungen ist auf zwei Jahre nach ihrer Eintragung in das Handelsregister befristet. Die Aktionäre erhalten dadurch die Möglichkeit, zeitnah darüber zu befinden, ob sich diese Regelung aus ihrer Sicht bewährt hat.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen:

§ 13 der Satzung der Gesellschaft (Ort der Hauptversammlung) wird um einen Absatz 2 ergänzt, wodurch der bisherige Satz 1 von § 13 zu Absatz 1 wird und § 13 insgesamt wie folgt neugefasst wird:

-

„§ 13 Ort der Hauptversammlung

(1) Die Hauptversammlung findet am Sitz der Gesellschaft oder in einer deutschen Stadt mit mehr als 100.000 Einwohnern statt.

(2) Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird (virtuelle Hauptversammlung). Diese Ermächtigung gilt für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Eintragung dieser Satzungsregelung in das Handelsregister der Gesellschaft. Auf die virtuelle Hauptversammlung finden alle Regelungen dieser Satzung für Hauptversammlungen Anwendung, einschließlich § 16 Abs. 3, soweit nicht das Gesetz zwingend etwas anderes vorsieht oder in dieser Satzung ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.“

-

Die vollständige Tagesordnung finden Sie hier:

https://www.bayer.com/sites/default/files/einladung-zur-hauptversammlung-2023.pdf

-

Freundliche Grüße

xxx

Head of Corporate Media Relations

Bayer AG

Communications

Building W 11, 039

51368 Leverkusen, Germany


2.6.2023 - Hugo Boss AG


Sehr geehrter Herr xxx,

Vielen Dank für Ihre Anfrage.

Nachstehend finden Sie unser Company Statement:

Die Hauptversammlung der HUGO BOSS AG wird immer lange im Voraus geplant. Dementsprechend sind viele Aspekte einzubeziehen. Hierzu gehören unter anderem die Nachhaltigkeitserwägungen, die Kosten, und die Möglichkeit zur Teilnahme von Aktionären, die nicht oder nur schwer zur Hauptversammlung anreisen können. Im Ergebnis wurde daher nach Abwägung aller Gründe entschieden, auch im Jahr 2023 eine virtuelle Hauptversammlung unter Wahrung aller Aktionärsrechte durchzuführen.

Derzeit haben wir noch keine konkreten Pläne wie wir künftig unsere Hauptversammlung durchführen werden.
Wir werden zu gegebener Zeit entscheiden, ob wir wieder ein virtuelles Format nutzen, eine hybride Veranstaltung abhalten oder eine reine Präsenzveranstaltung organisieren werden. Dabei werden wir alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigen.

Beste Grüße

xxx

xxx
TEAM LEADER MEDIA RELATIONS & CONTENT
GLOBAL CORPORATE COMMUNICATIONS

HUGO BOSS AG
Dieselstrasse 12, 72555 Metzingen, Germany


7.6.2023 - Ströer SE


Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihre Frage. Bitte entschuldigen Sie die verspätete Rückmeldung, die der aktuellen Urlaubszeit geschuldet ist. Ströer hat sich für die Hauptversammlung 2023 aus verschiedenen Gründen für ein virtuelles Format entscheiden. Vor dem Hintergrund der angepassten rechtlichen Regeln für virtuelle Hauptversammlungen präsentiert sich das virtuelle Format als ein moderner Ansatz, weil so Aktionär:innen ihre Rechte in gleichem Umfang wahrnehmen können, zur Tagesordnung sprechen und Fragen stellen können, wie dies bei einer Präsenzveranstaltung der Fall ist. Eine virtuelle Hauptversammlung stellt aus unserer Sicht eine mittlerweile etablierte Form der Hauptversammlung dar. So hat beispielsweise eines der größten DAX-Unternehmen, die Siemens AG, ihre Hauptversammlung 2023 virtuell durchgeführt.

Die virtuelle Form der Hauptversammlung bietet allen Aktionär:innen, unabhängig von Aufenthaltsort oder Zeitzone, gleichermaßen eine einfache und komfortable Teilnahme an der Veranstaltung. Zusätzlich ist die virtuelle Form auch aus Nachhaltigkeitsgesichtspunkten eine ressourcenschonende und moderne Form zur Wahrnehmung der Aktionärsrechte und Kommunikation mit dem Unternehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Ströer Unternehmenskommunikation


8.6.2023 - Nachhaken


Wir schreiben alle AGs/SEs an, die bislang noch nicht geantwortet haben und bitten um Rückmeldung.


8.6.2023 - Talanx AG


Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihre Anfrage und entschuldigen Sie bitte die verzögerte Rückmeldung.

Der Gesetzgeber hat vor dem Hintergrund der in den letzten Jahren gesammelten, grundsätzlich positiven Erfahrungen und der fortschreitenden Digitalisierung die dauerhafte Möglichkeit geschaffen, Hauptversammlungen unter bestimmten Voraussetzungen virtuell abzuhalten.

Als Talanx AG erhoffen wir uns durch das virtuelle Format vor allem eine Steigerung der Aktionärspräsenz und eine erleichterte Teilnahme für ausländische Aktionärinnen und Aktionäre der Talanx AG.

Unsere auf diese Weise mit der virtuellen Hauptversammlung gesammelten Erfahrungen evaluieren wir systematisch und mithilfe der so gewonnen Erkenntnisse bewerten wir das Format zukünftig erneut.

Herzliche Grüße


9.6.2023 - Deutsche Wohnen SE


Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihre Anfrage und entschuldigen Sie bitte die späte Rückmeldung.

Wir haben im Vorfeld die verschiedenen Optionen zur Durchführung der Hauptversammlung geprüft. Nach Abwägen aller Argumente und im Einklang mit den rechtlichen Rahmenbedingungen haben wir uns in diesem Jahr für das virtuelle Format entschieden. Das ist jedoch keine feststehende Entscheidung für kommende Jahre: Es ist weiterhin möglich, die Hauptversammlung in Zukunft in Präsenz oder hybrid abzuhalten.

Die Beteiligung unserer Aktionärinnen und Aktionäre an der Hauptversammlung ist wichtig für eine funktionierende Aktionärsstruktur. Unser Ziel ist es, jedes Jahr eine transparente Hauptversammlung mit einer möglichst hohen Teilnahmequote durchzuführen. Deshalb bieten wir allen Aktionärinnen und Aktionären auch ein vollständiges Rede-, Frage- und Antragsrecht an, das dem Live-Format gleichkommt. Die virtuelle Hauptversammlung ermöglicht besonders viel Flexibilität: internationale Aktionärinnen und Aktionäre sowie Aktionärinnen und Aktionäre mit weit entferntem Wohnsitz können so schnell und unkompliziert teilnehmen. Hinzu kommen verringerte Reisekosten und Treibhausgasemissionen.

Mit freundlichen Grüßen

xxx

Leiter Unternehmenskommunikation


14.6.2023 - ÜSTRA AG


(...)

1.) Wird die üstra ihre diesjährige Hauptversammlung mit physischer Präsenz der Aktionäre und Aktionärinnen oder als "virtuelle" Hauptversammlung abhalten? Falls letzteres: Warum nicht als Präsenzveranstaltung?

Es ist vorgesehen, die diesjährige Hauptversammlung als Präsenzveranstaltungen abzuhalten.

2.) Werden bei Ihnen zukünftig auch hybride Formen der Durchführung der Hauptversammlung angedacht und falls nein, warum nicht?

Es ist vorgesehen, eine Ermächtigung des Vorstands gemäß §118a Abs. 1 Satz 1 AktG in die Satzung der Gesellschaft aufnehmen, so dass zukünftig nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaft und ihrer Aktionäre in diesem Rahmen über das Format entschieden werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

xxx
ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe


16.6.2023 - TUI AG


Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Eine Hauptversammlung wird langfristig geplant und vorbereitet, so wurde die Entscheidung zur Art der Umsetzung der Hauptversammlung im Februar 2023 bereits im September des vergangenen Jahres getroffen.

Mit Blick auf die beiden Pandemie geprägten Winter in den Vorjahren, als mit neuen Coronavirus-Varianten häufig kurzfristige weitreichende Einschränkungen unter anderem bei Großveranstaltungen einhergingen, gab uns die virtuelle Hauptversammlung deutlich mehr Planungssicherheit. Außerdem konnten mehr Personen live bei unserer virtuellen Veranstaltung teilnehmen, als bei einer Präsenzveranstaltung. Darüber hinaus übertragen wir die Reden des Aufsichtsratsvorsitzenden und der Vorstände frei und für jedermann zugänglich im Internet.

Die Hauptversammlung der TUI AG am 14. Februar war jedoch nicht mehr mit den virtuellen Hauptversammlungen zu Pandemiezeiten vergleichbar. Die Aktionärsrechte wurden deutlich gestärkt und denen einer Präsenzveranstaltung angeglichen.

Über den Zeitpunkt und das Format (virtuell, in Präsenz oder als hybrid-Veranstaltung) der nächsten Hauptversammlung der TUI AG werden wir unsere Aktionäre zur gegebenen Zeit und rechtzeitig informieren. Voraussichtlich wird die nächste Hauptversammlung im Februar 2024 stattfinden.

Bei weiteren Fragen stehen wir gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

TUI Investor Relations


Zusammenfassung


Summarisch


17 von 27 angeschriebenen AGs/SEs haben geantwortet. Nicht geantwortet haben:

  • Thyssenkrupp AG
  • Siemens Energy AG
  • Siemens AG
  • Mercedes-Benz Group AG
  • EnBW AG presse@enbw.com
  • Hannover Rück SE
  • Allianz AG
  • RWE AG
  • Deutsche Lufthansa AG
  • Uniper SE


Inhaltlich


Gründe für eine virtuelle Hauptversammlung


Wir haben versucht, die Begründungen der Gesellschaften für die Durchführung virtueller HV zu systematisieren und kommen zur Häufigkeit der Nennung der folgenden Argumente:

  • Einfachere Teilnahmemöglichkeit, auch für Aktionär*innen mit weiter Anreise - höhere Beteiligungsquote (13x)
  • Nachhaltigkeit/weniger Schadstoff-Emissionen (10x)
  • Billiger (5x)
  • Infektionsschutz (3x)
  • Planungssicherheit (3x)
  • "Effizienz" (1x)
  • Zusätzliche Gelegenheit zur Einreichung von Stellungnahmen im Vorfeld der HV (1x)
  • Ermöglichung einer "störungsfreien Veranstaltung" (1x)


Absichten über die Form zukünftiger Hauptversammlungen


Dazu gaben die Gesellschaften folgendes an:

  • Wahrscheinlich virtuelle Hauptversammlunge, eventuell aber auch hybrid oder in Präsenz (8x)
  • Auch zukünftig nur virtuelle Hauptversammlungen. (5x)
  • Keine Aussage zur Durchführungsform der nächsten Hauptversammlung. (2x)
  • Durchführung der nächsten Hauptversammlung als Präsenzveranstaltung. (1x)


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Zuletzt geändert am 27.06.2023 02:54 Uhr