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Weihnachtsmarkt-Terrorangst-2023

2.12.2023 - Innenminister NRW Reul fordert (zum x-ten mal) Vorratsdatenspeicherung


Anschlagspläne gegen Weihnachtsmärkte - NRW-Innenminister Reul (CDU) fordert mehr Befugnisse im Umgang mit Kommunikationsdaten

Angesichts konkreter Anschlagspläne gegen Weihnachtsmärkte hat der nordrhein-westfälische Innenminister Reul mehr Befugnisse für die Polizei im Umgang mit Daten im Internet gefordert. Er wolle keinen Überwachunsgsstaat, sagte der CDU-Politiker im Dlf. Wenn man aber vorher mehr Informationen hätte, sei die Chance größer, dass Anschläge verhindert werden könnten.

Reul warb dafür, dass zum Beispiel Ermittler Zugriff auf Internet-Adressen bekämen und diese auch weitergegeben werden dürften. Notwendig seien zudem mehr IT-Spezialisten in den Behörden. Die Arbeit der Polizei werde durch den Datenschutz und die Rechtsprechung von Gerichten erheblich eingeengt.

In Nordrhein-Westfalen und Brandenburg waren zuletzt zwei Jugendliche festgenommen worden, die mit der IS-Terrormiliz sympathisieren und gemeinsam einen Anschlag auf einen Weihnachtsmarkt geplant haben sollen. Auch in Niedersachsen ist ein Verdächtiger festgenommen worden.

Quelle: https://www.deutschlandfunk.de/nrw-innenminister-reul-cdu-fordert-mehr-befugnisse-im-umgang-mit-kommunikationsdaten-100.html


3.12.2023 - Blogbeitrag als Starter


Medienkritik: Zur Festnahme eines Terrorverdächtigen in Helmstedt/Niedersachsen. Und was daraus gemacht wird. [Update]

Am 21.11.2023 hat die niedersächsische Polizei in Helmstedt einen 20jährigen Iraker in „Präventionsgewahrsam genommen“, also verhaftet. Ihm wird vorgeworfen, einen Anschlag auf Menschen im Zuge der Vorweihnachtszeit geplant oder zumindest mit dem Gedanken dazu gespielt zu haben.

Die bislang öffentlich gewordenen Fakten zu diesem Vorgang sind mager. Zeitungen und Nachrichtenportal verbreiten allerdings nahezu unisono, dass dieser Mann einen Anschlag auf „den“ Weihnachtsmarkt in Hannover geplant habe. Es gibt mehrere Weihnachtsmärkt in Hannover.

Der NDR am 1.12.2023 dazu:

„Ziel des Anschlags könnte nach Informationen von NDR und WDR möglicherweise der Weihnachtsmarkt in Hannover gewesen sein. Das „können wir derzeit nicht ausschließen“, sagte ein Sprecher des niedersächsischen Landeskriminalamts (LKA) am Freitag der Deutschen Presse-Agentur.“

„Nicht ausschließen“ zu können ist als Tatsachenaussage wertlos.

In einem weiteren NDR-Bericht vom Vortag ist es sogar noch vager bzw. wird diese Annahme sogar konkret entkräftet. Die Nds. polizeifreundlich eingestellte Innenministerin Behrens – und wer sollte besser informiert sein als diese! – entkräftet sogar noch viel deutlicher:

„(…) Das Landeskriminalamt erklärt, der 20jährige Mann, der in Helmstedt festgenommen worden war habe sich in Chats dazu bereit erklärt, einen Anschlag für die Terrororganisation Islamischer Staat zu verüben – möglicherweise auf dem Weihnachtsmarkt in Hannover. (…) NDR-Interviewer Jan Starkebaum: „Frau Behrens, wie konkret waren diese Anschlagspläne des Mannes, der das festgenommen wurde?“. Innenminsterin Behrens: „Also so konkret waren sie glaube ich nicht, dass wir sagen können, für einen bestimmten Weihnachtsmarkt. Aber er hat angekündigt, dass er Anschläge im Zusammenspiel mit Großveranstaltungen in der Weihnachtszeit offensichtlich ausüben möchte und deswegen haben wir ihn in Präventionsgewahrsam genommen, damit wir sicher gehen können und diese Erkenntnisse vertiefen können.“ (…)

Das straft – nach bisherigem Erkenntnisstand – alle diejenigen Medien Lügen, die konkret von einem Anschlagsplan auf einen hannoverschen Weihnachtsmarkt schreiben oder – auch nicht viel besser – ihre Überschriften – so wie das Populismusblatt mit den vier großen Buchstaben gerne – mit Fragen schmücken. So lautet die Überschrift des o.g. NDR-Beitrag vom 1.12.2023 beispielsweise:

„Terroranschlag auf Weihnachtsmarkt in Hannover geplant?“

Nüchterne und faktenbasierte Berichterstattung geht anders.

Die Frage, warum sich diese Berichterstattung in den Vermutungsmodus begibt kann von hier aus nicht beantwortet werden.

Update 4.12.2023

Ein weiterer Bericht des NDR zur Sache vom 4.12.2023 beginnt erneut mit der o.g., gar nicht rhetorischen Frage. Wichtiger ist, dass in dem Beitrag nun folgendes steht:

„Der Iraker steht nach Informationen von NDR und WDR im Verdacht, ein Attentat mit einem Messer auf einem Weihnachtsmarkt in Hannover geplant zu haben.“

Demnach besitzen NDR und WDR Informationen, die über den Kenntnisstand der Innenministerin neun Tage nach der Verhaftung des mutmasslichen Attentäters hinausgehen? Das wirft Fragen auf: Warum teilen die beiden Sendeanstalten ihre Informationen nicht mit Polizei und Staatsanwaltschaft? Und falls diese doch auf dem gleichen Wissensstand sein sollten: Warum verlautbart die Innenministerin dann etwas anderes?

Auch auf diese Fragen haben wir keine Antworten.

Quelle: https://freiheitsfoo.de/2023/12/03/medienkrititik-weihnachtsmarktanschlagsgefahr/


7.12.2023 - GdP fordert Gesichtserkennung-Videoüberwachung für Weihnachtsmärkte


Gesichterkennung zur Terrorabwehr: Der Mensch erkennt am besten

Die Gewerkschaft der Polizei fordert Videoüberwachung mit Software zur Gesichtserkennung auf Weihnachtsmärkten. Chaos Computer Club hat Vorbehalte.

Die Angst vor Terroranschlägen auf Weihnachtsmärkte ist mit dem Krieg der Hamas gegen Israel zurückgekehrt – und die Gewerkschaft der Polizei nutzt dies, um ihre Forderung nach mehr Videoüberwachung und Anwendung von Gesichtswiedererkennungs-Software zu erneuern. „Das bräuchten wir jetzt“, sagte am Montag in der ARD deren aus Bremen stammender Vorsitzender Jochen Kopelke. „Das setzt Ressourcen frei und dann können wir mehr Streifen, bürgerfreundliche Polizeiarbeit auf Weihnachtsmärkten, aber auch in Innenstädten machen.“

Im Gespräch mit der taz erinnerte Kopelke an ein aus seiner Sicht erfolgreiches Pilotprojekt am Berliner Bahnhof Südkreuz von Sommer 2017 bis Sommer 2018. Dort hatten Videokameras in bestimmten gekennzeichneten Bereichen gefilmt; die Aufnahmen wurden in Echtzeit von Software daraufhin ausgewertet, ob bestimmte freiwillige Test-Personen zu sehen waren. In der Realität wären dies „echte“ Straf­tä­te­r:in­nen oder Gefährder:innen, von denen Bildmaterial vorhanden ist.

Nach Darstellung des damaligen Bundesinnenministers Horst Seehofer hatten sich die getesteten Systeme „in beeindruckender Weise bewährt, so dass eine breite Einführung möglich ist“. So seien in acht von zehn Fällen die Test-Personen zuverlässig wiedererkannt worden. Falsche Wiedererkennungen habe es nur in 0,1 Prozent der Fälle gegeben.

Zweifel an dieser positiven Darstellung der Ergebnisse hatte der Chaos Computer Club, der den Abschlussbericht des Bundesinnenministeriums auswertete. Die Trefferquote von 80 Prozent sei eine rechnerische, heißt es in der Stellungnahme der Hackervereinigung aus dem Oktober 2018. Der Wert werde nur erreicht, wenn alle drei getesteten Systeme zugleich zum Einsatz kämen. „Tatsächlich ist das durchschnittliche Ergebnis des Versuchs für das beste der drei Testsysteme die peinliche Zahl von 68,5 Prozent.“

Viele Fehlalarme

Auch die Falscherkennungsrate sei geschönt und liege mit 0,67 Prozent höher. „Bei einer durchschnittlichen Anzahl von etwa 90.000 Reisenden pro Tag am Bahnhof Südkreuz hieße ein solcher Wert, dass täglich 600 Passanten und mehr fälschlich ins Visier der biometrischen Installation gerieten“, schrieben die Hacker.

In all diesen Fällen müssten Po­li­zei­be­am­t:in­nen entscheiden, ob sie dem Computeralarm nachgehen und die Personen überprüfen. Vorstellbar sei, dass sie bei so vielen Meldungen auch dann einmal nicht reagieren, wenn ein tatsächlich gesuchter Straftäter auf dem Bildschirm erscheint. Auch den Versuchsaufbau hielt der Chaos Computer Club für unbrauchbar. So seien die Testpersonen in hoher Auflösung mit guter Beleuchtung fotografiert worden.

Tatsächlich sind die vorhandenen Aufnahmen von bekannten Straf­tä­te­r:in­nen oder Ge­fähr­de­r:in­nen selten gestochen scharf. Sie können auch nur in grober Auflösung vorliegen oder unscharf, bei schlechten Lichtverhältnissen aufgenommen. Zudem bemängelte der Chaos Computer Club die geringe Anzahl der Testpersonen und dass diese „kein aussagekräftiges Abbild der Bevölkerung“ in Hinblick auf Alter, Geschlecht und Ethnie dargestellt hätten.

Der GdP-Vorsitzende Jochen Kopelke kritisierte dennoch, dass das Projekt der computergestützten Gesichtswiedererkennung aus politischen Gründen nicht weiter verfolgt wurde. Das hat in erster Linie mit datenschutzrechtlichen Überlegungen zu tun. Derzeit berät das EU-Parlament über den Umgang mit solchen Systemen. Zwischendurch hatte es sogar so ausgesehen, als würde die Wiedererkennung in Echtzeit ganz verboten werden. Jetzt soll den Ländern offenbar doch ein größerer Spielraum eingeräumt werden, wie das Mediennetzwerk Euractiv vor einem Monat meldete. So könnte es sein, dass sie zur Verhinderung oder Aufklärung schwerer Straftaten doch erlaubt wird.

Super-Recognizer werden in sieben Ländern und bei der Bundespolizei eingesetzt

Eine Alternative zur Gesichtswiedererkennung mit künstlicher Intelligenz sind Menschen, die besonders gut darin sind, Personen wiederzuerkennen, von denen sie nur Bilder kennen und die sich seit dieser Aufnahme stark verändert haben – so genannte Super Recognizer. Diese werden in Deutschland in sieben Bundesländern bei der Polizei sowie bei der Bundespolizei eingesetzt.

Bisher gebe es keine wissenschaftlichen Untersuchungen, die einen Vorteil der künstlichen Intelligenz gegenüber solchen Personen bewiesen, schreibt Meike Ramon, Professorin für kognitive Neurowissenschaften auf der Homepage ihres Instituts an der Universität Lausanne. Es scheine viel dafür zu sprechen, dass Menschen besser mit schwierigen Bedingungen zurecht kommen, heißt es weiter. Ramon ist führende Spezialistin für menschliche Super Recognition.

Der GdP-Vorsitzende Jochen Kopelke hält nichts vom Einsatz der Super Recognizer. Das sei zu personalaufwändig und nicht notwendig, weil es technische Lösungen dafür gebe.

Quelle: https://taz.de/Gesichterkennung-zur-Terrorabwehr/!5974143/


16.12.2023 - NDR: 20jähriger Iraker Terrorverdächtiger wurde abgeschoben


Anschlagspläne auf Weihnachtsmarkt? Iraker abgeschoben

Stand: 16.12.2023 12:10 Uhr

Ein 20-jähriger Iraker, der einen Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Hannover geplant haben soll, ist laut Innenministerium am Freitagabend abgeschoben worden.

"Die länderübergreifende Kooperation unserer Sicherheitsbehörden funktioniert", sagte Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) am Samstag. Die "allgemeine Bedrohungslage" bleibe weiterhin angespannt, erklärte Behrens weiter. Der 20-Jährige wurde den Angaben zufolge durch einen Erlass des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt in den Irak abgeschoben. Mit der Abschiebung sei ein unbefristetes Einreise- und Aufenthaltsverbot verbunden, erklärte ein Sprecher der niedersächsischen Landesregierung.

Mann wollte offenbar Menschen mit Messer attackieren

Der Mann aus Sachsen-Anhalt war bereits am 21. November in Helmstedt festgenommen und in Präventivgewahrsam genommen worden. Nach Recherchen von NDR und WDR soll er geplant haben, Menschen auf dem Weihnachtsmarkt in Hannover mit einem Messer zu attackieren. Es soll sich bei dem Mann um einen Islamisten handeln, der sich dazu bereit erklärt habe, zur Unterstützung der Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) ein solches Attentat zu verüben, heißt es aus Ermittlungskreisen. Der Mann wohnte in Sachsen-Anhalt und arbeitete in Niedersachsen.

Quelle: https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Anschlagsplaene-auf-Weihnachtsmarkt-Iraker-abgeschoben-,islamisten242.html


18.12.2023 - Presseanfrage an das Nds. Innenministerium


Sehr geehrte Damen und Herren,

zum Fall des zuvor in Helmstedt festgenommenen und in "Präventivgewahrsam" inhaftierten 20jährigen Terrorverdächtdigen aus dem Irak haben wir in Vorbereitung eines Beitrags folgende Fragen und bitten um deren Beantwortung bis zum Abend, des 19.12.2023:

1.) Ist die Abschiebung des 20jährigen Irakers erfolgt? Falls ja: Wann?

2.) Wohin wurde abgeschoben, auf welchem Wege erfolgte die Abschiebung?

3.) Welches war die Rechtsgrundlage für die Abschiebung?

4.) Seit wann befand sich der Iraker in Deutschland?

5.) Am 30.11.2023 teilte die Innenministerin Behrens mit, dass es keine konkreten Anschlagspläne auf irgendeinen Weihnachtsmarkt gegeben habe. NDR und WDR berichten ab 1.12.2023 dagegen davon, ihnen lägen Informationen vor, dass der Weihnachtsmarkt in Hannover konkretes Anschlagsziel gewesen sei. Können Sie letzeres bestätigen oder dementieren?

6.) Warum wurde kein Strafverfahren gegen den Iraker eingeleitet?

7.) Wird es weitere Ermittlungen zum Fall geben? Falls ja, durch wen und in welcher Form wird die Öffentlichkeit in Zukunft darüber auf dem Laufenden gehalten?

8.) War die Abschiebung aus der Sicht des IM die richtige Maßnahme wenn man dabei inkauf nimmt, dass weitere Aufklärung durch Befragung des Terrorverdächtigen damit verunmöglicht wird?

Vielen Dank und viele gute Grüße,


18.12.2023 - Abweisende Rückmeldung des Nds. Innenministeriums


Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihre Anfrage! Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen zuständigkeitshalber an die Pressestelle des Innenministeriums in Sachsen-Anhalt, die Pressestelle des Generalbundesanwaltes oder der Pressestelle des LKA Niedersachsen.

Freundliche Grüße,

xxx

Pressesprecherin

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit -


18.12.2023 - Weiterleitung der ursprünglichen Presseanfrage an das MI Sachsen-Anhalt, Generalbundesanwalt und LKA Niedersachsen


Sehr geehrte Damen und Herren,

auf Veranlassung von Frau xxx vom Nds. Innenministerium senden wir Ihnen hiermit unsere Presseanfrage (s.u.) mit der Bitte um Beantwortung - soweit in ihrem Ressort möglich - zu.

Wir bitten um Beantwortung oder Rückmeldung bis zum Abend des 20.12.2023.

Vielen Dank und viele gute Grüße,


18.12.2023 - Rückfragen an das Nds. Innenministerium


Sehr geehrte Frau xxx,
sehr geehrte Damen und Herren,

die Presseanfrage habe ich vorschlagsgemäß an die von Ihnen genannten anderen Stellen weitergeleitet.

Die an das Nds. MI direkt gerichtete Frage Nr. 8 können diese naturgemäß allerdings nicht beantworten, so dass ich Sie erneut noch einmal mit der Bitte um Klärung an Sie richte:

8.) War die Abschiebung aus der Sicht des Nds. MI die richtige Maßnahme wenn man dabei inkauf nimmt, dass weitere Aufklärung durch Befragung des Terrorverdächtigen damit verunmöglicht wird?

Und dazu noch in etwas veränderter Form die Frage Nr.5:

5.) Steht die Innenministerin Behrens weiterhin zu ihrer Aussage vom 30.11.2023, wonach es keine konkreten Anschlagspläne auf irgendeinen Weihnachtsmarkt gegeben habe?

Wir bitten seitens der Redaktion um Antwort/Stellungnahme bis zum Abend des 20.12.2023.

Können Sie uns bei der Gelegenheit dann auch noch möglichst mitteilen, wann wir mit der Beantwortung unserer Presseanfrage vom 30.11.2023 (!) zum Thema Polizeidrohnen rechnen dürfen?

Vielen Dank für Ihre Arbeit und viele gute Grüße,


20.12.2023 - Antwort vom LKA Niedersachsen


Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die das LKA Niedersachsen wie folgt beantworten kann:

5.) Am 30.11.2023 teilte die Innenministerin Behrens mit, dass es keine konkreten Anschlagspläne auf irgendeinen Weihnachtsmarkt gegeben habe.

NDR und WDR berichten ab 1.12.2023 dagegen davon, ihnen lägen Informationen vor, dass der Weihnachtsmarkt in Hannover konkretes Anschlagsziel gewesen sei. Können Sie letzeres bestätigen oder dementieren?

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Weihnachtsmarkt in Hannover ein Ziel gewesen ist.

Die weiteren Fragen kann ich Ihnen nicht beantworten, da das LKA Niedersachsen hier nicht zuständig ist.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

xxx

Pressesprecher
Dezernatsleiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit


20.12.2023 - Antwort vom Innenministerium Sachsen-Anhalt


Sehr geehrter Herr xxx,

Ihre Anfrage beantworte ich für das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt (MI LSA) wie folgt:

1.) Ist die Abschiebung des 20jährigen Irakers erfolgt? Falls ja: Wann?

2.) Wohin wurde abgeschoben, auf welchem Wege erfolgte die Abschiebung?

3.) Welches war die Rechtsgrundlage für die Abschiebung?

Zur Beantwortung der Fragen 1 bis 3 verweise ich auf die beigefügte Pressemitteilung.

4.) Seit wann befand sich der Iraker in Deutschland?

Der irakische Staatsangehörige reiste Ende Juli 2022 nach Deutschland ein.

5.) Am 30.11.2023 teilte die Innenministerin Behrens mit, dass es keine konkreten Anschlagspläne auf irgendeinen Weihnachtsmarkt gegeben habe.

NDR und WDR berichten ab 1.12.2023 dagegen davon, ihnen lägen Informationen vor, dass der Weihnachtsmarkt in Hannover konkretes Anschlagsziel gewesen sei. Können Sie letzeres bestätigen oder dementieren?

6.) Warum wurde kein Strafverfahren gegen den Iraker eingeleitet?

7.) Wird es weitere Ermittlungen zum Fall geben? Falls ja, durch wen und in welcher Form wird die Öffentlichkeit in Zukunft darüber auf dem Laufenden gehalten?

8.) War die Abschiebung aus der Sicht des IM die richtige Maßnahme wenn man dabei inkauf nimmt, dass weitere Aufklärung durch Befragung des Terrorverdächtigen damit verunmöglicht wird?

Eine Zuständigkeit des MI LSA für die Beantwortung ist nicht gegeben. Bitte wenden Sie sich ggf. an den Generalbundesanwalt.

Gleichwohl kann ich Ihnen mitteilen, dass zur Abwehr einer terroristischen Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland die Abschiebung des Ausländers eine geeignete und erforderliche Maßnahme war. Die Abschiebung erfolgte im Einvernehmen mit der zuständigen Ermittlungsbehörde.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

xxx
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt


Pressemitteilung des MI SA vom 16.12.2023


Innere Sicherheit

Abschiebung eines Irakers aus dem polizeilichen Gewahrsam

Gestern Abend wurde ein 20-jähriger Iraker, der in Sachsen-Anhalt wohnhaft war und in Niedersachsen arbeitete, aus dem polizeilichen Gewahrsam in Niedersachsen in sein Herkunftsland abgeschoben.

Grundlage hierfür war eine Abschiebungsanordnung nach § 58a Aufenthaltsgesetz (AufenthG), die durch das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt erlassen wurde. Voraussetzung für eine solche Maßnahme nach § 58a AufenthG ist die Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder einer terroristischen Gefahr. Nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden hatte der Iraker eine schwere Gewalttat geplant. Mit der Abschiebung ist ein unbefristetes Einreise- und Aufenthaltsverbot verbunden.

Innenministerin Dr. Tamara Zieschang dankte allen beteiligten Behörden für die länderübergreifende ausgezeichnete Zusammenarbeit: „Dank der hohen Wachsamkeit der Sicherheitsbehörden wurden Anschlagspläne vereitelt. Die heute erfolgte Abschiebung ist das Ergebnis der sehr gut funktionierenden Zusammenarbeit mehrerer Behörden. Viele Rädchen haben hier fortlaufend und ohne Unterbrechung ineinandergegriffen – angefangen bei den polizeilichen Maßnahmen, über die Ingewahrsamnahme bis hin zur parallelen Vorbereitung und schließlich Durchführung der Abschiebung.“

Niedersachsens Ministerin für Inneres und Sport, Daniela Behrens: „Dieser Vorgang zeigt: die länderübergreifende Kooperation unserer Sicherheitsbehörden funktioniert. Dank dieser guten Zusammenarbeit ist es gelungen, eine ernstzunehmende Bedrohung für unsere Bürgerinnen und Bürger abzuwehren und den Iraker zeitnah in sein Herkunftsland abzuschieben. Hier zeigt sich auch beispielhaft, dass wir mit dem Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz und der Möglichkeit des Präventivgewahrsams bei bevorstehenden terroristischen Straftaten gut aufgestellt sind. Wir werden auch in Zukunft wachsam bleiben und in unseren Bemühungen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger nicht nachlassen. Denn die Wahrheit ist: die allgemeine Bedrohungslage bleibt nach wie vor angespannt.“


20.12.2023 - Antwort vom Generalbundesanwalt


Sehr geehrter Herr xxx,

auf Ihre Anfrage teile ich mit, dass der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof in der Sie interessierenden Sache ein Ermittlungsverfahren eingeleitet hat. Weitere Auskünfte kann ich Ihnen hierzu nicht erteilen.

Mit freundlichen Grüßen

xxx
Staatsanwalt beim Bundesgerichtshof
- Stellv. Pressesprecher -


21.12.2023 - Nachfragen an das MI Sachsen-Anhalt


Sehr geehrter Herr xxx,
sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank soweit.

Können Sie uns noch die Frage beantworten, auf welchem Wege die Abschiebung erfolgte?

Und dann noch folgende Nachfrage:

Interpretieren wir Ihre Pressemitteilung vom 16.12.2023 insofern richtig, als dass die Rechtsgrundlage das dort erwähnte Landesgesetz Sachsen-Anhalts war, die Abschiebung andererseits aber von Niedersachsen aus und durch die niedersächsische Polizei erfolgt ist?

Ist dieses im Rahmen der Amtshilfe geschehen oder welche anderen Rechtsgrundlagen haben hier gegolten?

Gibt es schließlich des MI Sachsen-Anhalt eine Stellungnahme zu der Frage, ob die Abschiebung die richtige Maßnahme gewesen ist wenn man dabei inkauf nimmt, dass weitere Aufklärung durch Befragung des Terrorverdächtigen damit verunmöglicht wird?

Wir bitten um eine Beantwortung oder Rückmeldung/Stellungnahme bis zum Abend des 22.12.2023.

Vielen Dank für die Arbeit und Ihnen allen eine gute Weihnachts- und Feiertagszeit,


21.12.2023 - Nachhaken beim MI Niedersachsen


Sehr geehrte Frau xxx,
sehr geehrte Damen und Herren,

von den drei von Ihnen zur Weiterleitung unserer Presseanfrage vorgeschlagenen Stellen haben wir inzwischen Antworten erhalten.

Können Sie uns nun auch noch Antworten auf die Presseanfragen vom 18.12.2023 und 30.11.2023 erteilen?

Viele gute Grüße und Ihnen allen eine gute Weihnachts- und Feiertagszeit,


21.12.2023 - Antwort vom MI Sachsen-Anhalt


Sehr geehrter Herr xxx,

Ihre Nachfrage beantworte ich wie folgt:

1.) Können Sie uns noch die Frage beantworten, auf welchem Wege die Abschiebung erfolgte?

Die Abschiebung erfolgte auf dem Luftweg. Weitere Angaben zum konkreten Ablauf der Abschiebung sind wegen der Geheimhaltungspflicht nach § 97a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) nicht möglich. Ich bitte um Verständnis.

2.) Und dann noch folgende Nachfrage: Interpretieren wir Ihre Pressemitteilung vom 16.12.2023 insofern richtig, als dass die Rechtsgrundlage das dort erwähnte Landesgesetz Sachsen-Anhalts war, die Abschiebung andererseits aber von Niedersachsen aus und durch die niedersächsische Polizei erfolgt ist?

3.) Ist dieses im Rahmen der Amtshilfe geschehen oder welche anderen Rechtsgrundlagen haben hier gegolten?

Grundlage für die Maßnahme war eine Abschiebungsanordnung nach § 58a AufenthG, die vom Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt erlassen worden war. Das AufenthG ist ein Bundesgesetz und keine landeseigene Regelung. Die Abschiebung wurde durch das Land Sachsen-Anhalt vorbereitet und vollzogen.

Die Gewahrsamnahme in Niedersachsen beruhte auf dem Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG).

4.) Gibt es schließlich des MI Sachsen-Anhalt eine Stellungnahme zu der Frage, ob die Abschiebung die richtige Maßnahme gewesen ist wenn man dabei inkauf nimmt, dass weitere Aufklärung durch Befragung des Terrorverdächtigen damit verunmöglicht wird?

Ich verweise auf die Antwort vom gestrigen Tag. Zur Abwehr einer terroristischen Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland war die Abschiebung des Ausländers eine geeignete und erforderliche Maßnahme. Wie bereits dargestellt, erfolgte die Abschiebung im Einvernehmen mit der zuständigen Ermittlungsbehörde.

Im Übrigen merke ich an, dass die zur Rede stehende Person anwaltlich vertreten war.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

xxx

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbei


21.12.2023 - "Antworten"/Floskel-Ausweichtexte vom MI Niedersachsen


Sehr geehrter Herr xxx,

nachfolgend übersenden wir Ihnen die Beantwortung Ihrer Anfrage:

War die Abschiebung aus der Sicht des Nds. MI die richtige Maßnahme wenn man dabei inkauf nimmt, dass weitere Aufklärung durch Befragung des Terrorverdächtigen damit verunmöglicht wird?

An dieser Stelle wird auf die Generalbundesanwaltschaft verwiesen, da dort das entsprechende Ermittlungsverfahren geführt wird.

Steht die Innenministerin Behrens weiterhin zu ihrer Aussage vom 30.11.2023, wonach es keine konkreten Anschlagspläne auf irgendeinen Weihnachtsmarkt gegeben habe?

Das Nds. Ministerium für Inneres und Sport teilt hierzu mit:

Weihnachtsmärkte und sonstige Veranstaltungen mit Bezug zum Weihnachtsfest stehen im besonderen Fokus der niedersächsischen Sicherheitsbehörden. Die Polizeidirektionen sind gehalten, bei exponierten Veranstaltungen auf Grundlage entsprechender Sicherheitskonzepte nach eigener Lagebeurteilung eine erhöhte polizeiliche Präsenz sowohl auf und an den Veranstaltungsgeländen sowie an neuralgischen Punkten (z. B. Zugängen, Zufahrtstraßen etc.) sicherzustellen. Die niedersächsischen Sicherheitsbehörden arbeiten intensiv daran, mögliche Gefahrenlagen frühestmöglich zu erkennen und entsprechend abzuwehren. Gemäß Gefährdungseinschätzung der Sicherheitsbehörden liegen im Ergebnis aktuell keine Erkenntnisse vor, aus denen sich eine konkrete Gefährdung für Veranstaltungen im Zusammenhang mit der Adventszeit, insbesondere für Weihnachtsmärkte, ableiten lässt.

Gleichwohl geht nach wie vor generell und bundesweit eine hohe Gefahr von radikalisierten Einzeltäterinnen und -tätern aus. Dies belegt u.a. der von Ihnen genannte Sachverhalt. Der Vorgang zeigt aber auch, dass die niedersächsischen Sicherheitsbehörden die Gefahr des islamistischen Terrors ausgesprochen ernst nehmen und vernetzt agieren, um mögliche Straftaten bereits im Vorfeld zu erkennen und zu verhindern.

Freundliche Grüße,

xxx

Pressesprecherin

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit -


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Zuletzt geändert am 21.12.2023 22:12 Uhr