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Zensus201126.10.2017 - Presseanfrage an das Statistische Bundesamt (Destatis)
mit Bezug auf die mündliche Verhandlung des BVerfG vom vergangenen Dienstag zum Normenkontrollverfahren im Zusammenhang mit dem Zensus 2011 haben wir für geplante Berichterstattungen folgende Fragen und würden uns über die Beantwortung sehr freuen: 1.) In welcher Art bzw. in welchem Umfang waren die beiden vom Gericht geladenen sachverständigen Dritten Frau Susanne Rässler und Herr Ralf Münnich im Vorfeld und während der Durchführung des Zensus 2011 bei dessen Entwicklung, der dazugehörigen Gesetzgebung und bei der Begleitung der Durchführung und Auswertung des Zensus beteiligt? 2.) Wie lautete der "Fragenkatalog", der dem derzeitigen Präsidenten des Statistischen Bundesamts durch das BVerfG vorgelegt worden ist? 3.) Worum handelt es sich bei dem in der mündlichen Verhandlung mehrfach genannten Evaluations- oder Forschungsprogramm, welches den Zensus begleitend installiert worden ist? Wie lautet dessen offizieller Name, sind weitere Informationen oder Ergebnisse zu diesem Projekt verfügbar, wann wurde es beschlossen und durch wen, in welchem Zeitraum wurde es betrieben? 4.) Die sachverständige Dritte, Frau Rässler, sprach davon, dass man "zur Zensus-Korrektur die Österreicher hinzugezogen" habe. Was hat sie damit gemeint? 5.) Worum handelt es sich bei der "0-Anschriften-Problematik"? 6.) Wurde bis zum heutigen Datum seitens des BVerfG oder anderer Stellen auf die auf Anordnung des BVerfG entgegen § 19 ZensG 2011 nicht gelöschten Zensus-2011-Daten zugegriffen? 7.) Wie hoch sind nach derzeitigem Stand der Dinge die Gesamtkosten des Zensus 2011 gewesen? Falls eine Gesamtsumme nicht genannt werden kann: Wie hoch sind die Kosten seitens des Bundesamts für Statistik bis heute gewesen? 8.) Sind Ihnen andere Länder bekannt, in denen Volkszählungen durchgeführt wurden oder werden, die einen Methodenwechsel strukturell vergleichbar mit dem bei der Erhebung des Zensus 2011 eingesetzten (Unterschiedliche Erhebungsmethoden für Gemeinden mit mehr und weniger als 10.000 Einwohner) angewendet haben und falls ja, welche Länder sind das? 9.) Gibt es für den anlaufenden Zensus 2021 eine wie vom Zensus 2011 bekannte Institution der Zensuskommission oder eine vergleichbare Instanz oder ist etwas vergleichbares für die Zukunft geplant? Vielen Dank für Ihre Arbeit und viele gute Grüße,
29.10.2017 - IFG-Anfrage an das BMI:
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Das Management-Handbuch für den Zensus 2021. Bezug: Dort heißt es auszugsweise: "Das Sammeln erster Ideen zur Qualitätssicherung und -verbesserung für den kommenden Zensus 2021 zeigte, dass alle Beteiligten des Projektes ein standardisiertes Vorgehen sowie verbindliche Ziele und Regelungen wünschten. Aus diesem Bedarf resultiert das Management-Handbuch für den Zensus 2021. Darin verständigten sich die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder auf gemeinsame Projektziele und griffen die Erkenntnisse aus der Evaluierung des Zensus 2011 auf." Sollten Teile meines IFG-Antrags mit etwaigen Kosten verbunden sein, so bitte ich nicht nur um vorherige Benachrichtigung sondern auch um eine davon unabhängige Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile dieses Antrags, die nicht mit einer Entstehung von Kosten verbunden sind. Ich weise hiermit ausdrücklich darauf hin, dass ich keinerlei im Rahmen dieser IFG-Anfrage entstehenden Kosten akzeptieren werde, solange mir diese nicht vor ihrem Entstehen schriftlich angekündigt worden sind und solange ich die Übernahme dieser Kosten nicht schriftlich zugestimmt bzw. diese akzeptiert habe. Vielen Dank für Ihre Arbeit und Bemühungen mit meiner IFG-Anfrage und viele gute Grüße,
2.11.2017 - Antwort von Destatis
Tel. +49 (0)611 xxx Sehr geehrter Herr xxx, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 26. Oktober 2017. Anbei erhalten Sie die Antworten auf Ihre Fragen: 1.) In welcher Art bzw. in welchem Umfang waren die beiden vom Gericht geladenen sachverständigen Dritten Frau Susanne Rässler und Herr Ralf Münnich im Vorfeld und während der Durchführung des Zensus 2011 bei dessen Entwicklung, der dazugehörigen Gesetzgebung und bei der Begleitung der Durchführung und Auswertung des Zensus beteiligt?
Antwort: Frau Prof. Rässler war Mitglied der Zensuskommission, Herr Prof. Münnich hat das Forschungsprojekt zur methodischen Entwicklung einer ergänzenden Stichprobenerhebung geleitet. 2.) Wie lautete der Fragenkatalog, der dem derzeitigen Präsidenten des Statistischen Bundesamts durch das BVerfG vorgelegt worden ist?
Antwort: Wir bitten um Verständnis, dass Unterlagen eines laufenden Gerichtsverfahrens nicht zur Verfügung gestellt werden können. 3.) Worum handelt es sich bei dem in der mündlichen Verhandlung mehrfach genannten Evaluations- oder Forschungsprogramm, welches den Zensus begleitend installiert worden ist? Wie lautet dessen offizieller Name, sind weitere Informationen oder Ergebnisse zu diesem Projekt verfügbar, wann wurde es beschlossen und durch wen, in welchem Zeitraum wurde es betrieben?
Antwort: Es gab weder ein Zensus-begleitendes Forschungsprogramm noch ein Zensus-begleitendes Evaluierungsprogramm; vielmehr gab es in der Phase der Zensusvorbereitung das sog. Stichprobenforschungsprojekt und nach Abschluss des Zensus eine Evaluierung. 4.) Die sachverständige Dritte, Frau Rässler, sprach davon, dass man (Zitat) zur Zensus-Korrektur die Österreicher hinzugezogen habe. Was hat sie damit gemeint?
Antwort: Eine Zusammenarbeit mit Österreich ist im Bereich der Methodenentwicklung zur Haushaltegenerierung erfolgt. Darüber hinaus können wir keine Einschätzungen zu Aussagen von Frau Prof. Rässler vornehmen. 5.) Worum handelt es sich bei der 0-Anschriften-Problematik?
Antwort: Nullanschriften sind Anschriften, an denen zum Zeitpunkt der Stichprobenziehung keine Personen gemeldet waren, die aber dennoch Bestandteil der Auswahlgrundlage für die Stichprobenziehung waren, da sie als Anschriften mit Wohnraum (und damit als Anschriften mit möglicherweise „Fehlbestands-Personen“) identifiziert worden waren (z.B. aufgrund einer positiven Wohnraumprüfung gemäß §14 ZensG 2011). Diese Nullanschriften hatten im sog. Stichprobenforschungsprojekt nicht simuliert werden können, da die Datengrundlage dieses Projekts im Wesentlichen auf dem Melderegister beruhte. Ein Ausschluss von Nullanschriften aus der Stichprobe hätte eine systematische Verzerrung der Einwohnerzahlen nach unten zur Folge gehabt (Ignorieren von reinen „Fehlbestands-Anschriften“), umgekehrt kann ihre Einbeziehung den Stichprobenzufallsfehler gegenüber den Erwartungen aus dem Forschungsprojekt erhöhen. Bzgl. des Stichprobendesigns war die explizite Berücksichtigung der Nullanschriften etwa in Form einer eigenen Adressgrößenklassen-Schicht wegen der bindenden Vorgabe der Stichprobenverordnung (Festlegung auf 8 Anschriftengrößenklassen) nicht mehr möglich. Bezüglich der Wahl eines geeigneten Hochrechnungsverfahrens hat Prof. Münnich im Vorfeld der Hochrechnung festgestellt, dass das Vorhandensein von Nullanschriften nicht zu einer Revision oder Nachjustierung seiner Empfehlungen aus dem Stichprobenforschungsprojekt führt. 6.) Wurde bis zum heutigen Datum seitens des BVerfG oder anderer Stellen auf die auf Anordnung des BVerfG entgegen § 19 ZensG 2011 nicht gelöschten Zensus-2011-Daten zugegriffen?
Antwort: Wir bitten um Verständnis, dass wir keine Auskunft zum laufenden Gerichtsverfahren geben. 7.) Wie hoch sind nach derzeitigem Stand der Dinge die Gesamtkosten des Zensus 2011 gewesen? Falls eine Gesamtsumme nicht genannt werden kann: Wie hoch sind die Kosten seitens des Bundesamts für Statistik bis heute gewesen?
Antwort: Die Gesamtkosten des Zensus 2011 in Höhe von 667,4 Mill. Euro sind auf der Homepage zum Zensus 2011 veröffentlicht: https://www.zensus2011.de/SharedDocs/Aktuelles/Kosten_des_Zensus_2011.html?nn=3065474 8.) Sind Ihnen andere Länder bekannt, in denen Volkszählungen durchgeführt wurden oder werden, die einen Methodenwechsel strukturell vergleichbar mit dem bei der Erhebung des Zensus 2011 eingesetzten (Unterschiedliche Erhebungsmethoden für Gemeinden mit mehr und weniger als 10.000 Einwohner) angewendet haben und falls ja, welche Länder sind das?
Antwort: Nein. 9.) Gibt es für den anlaufenden Zensus 2021 eine wie vom Zensus 2011 bekannte Institution der Zensuskommission oder eine vergleichbare Instanz oder ist etwas vergleichbares für die Zukunft geplant?
Antwort: Das Zensusanordnungsgesetz 2021 ist noch in Vorbereitung, so dass keine Aussagen über eine mögliche Einrichtung getroffen werden können. Sowohl der Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten als auch der Statistische Beirat haben sich bereits mit dem Zensus 2021 beschäftigt. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Bitte nutzen Sie dafür unser Kontaktformular https://www.destatis.de/kontakt/ Mit freundlichen Grüßen xxx
2.11.2017 - Nachfragen an Destatis
vielen Dank für die Antworten. Wir haben dazu noch ein paar Nachfragen und bitten um Verständnis, dass wir aufgrund der Zeichenmengenbefristung Ihres Kontaktformulars diese per E-Mail an Sie versenden. Nachfragen zur Frage und Antwort Nr. 3: a.) Wann wurde die Entscheidung zur Einrichtung eines Forschungsprojekts zur methodischen Entwicklung einer ergänzenden Stichprobenerhebung getroffen und wann begann dieses Projekt? b.) Die externe Evaluierung des Zensus 2011 wurde Ihren Angaben zufolge im September 2014 seitens des BMI in Auftrag gegeben. Wann wurde die Entscheidung für eine solche Evaluierung getroffen und was waren die ausschlaggebenden Gründe hierfür? Nachfragen zur Frage und Antwort Nr. 5: c.) Wann wurde man zum ersten mal auf die 0-Anschriften-Problematik aufmerksam? d.) Wann erfolgte die Feststellung von Herrn Münnich, dass das Vorhandensein von Nullanschriften nicht zu einer Revision oder Nachjustierung seiner Empfehlungen aus dem Stichprobenforschungsprojekt führen müsse? e.) In welchem Bereich sind durch die tatsächlich angewandte Hochrechnungsmethode für die Auswertung des Zensus 2011 Fehler in den Ergebnissen zu erwarten, weil für die 0-Anschriften keine eigene Adressgrößenklassen-Schicht eingerichtet worden ist? Vielen Dank für Ihre Mühe und viele gute Grüße,
2.11.2017 - Presseanfrage an Frau Rässler, Uni Bamberg
in der mündlichen Verhandlung des BVerfG vom 25.10.2017 haben Sie dem Gericht gegenüber erklärt: "Die Österreicher haben wir zur Zensus-Korrektur hinzugezogen."
Können Sie uns für unsere Berichterstattung über den Prozess beschreiben, in welchem Zuge österreichische Behörden, Forschungseinrichtungen oder andere Stellen und Personen bei der Vorbereitung, Durchführung oder Auswertung des Zensus 2011 beteiligt gewesen sind? Vielen Dank für Ihre Mühe und viele gute Grüße,
2.11.2017 - Presseanfrage an das BVerfG
im Nachgang zur mündlichen Verhandlung des zweiten Senats des BVerfG zum Zensus 2011 (Az. 2 BvF 1/15 und 2 BvF 2/15) haben wir folgende zwei Nachfragen: 1.) Die letzte einstweilige Anordnung des BVerfG zur Aussetzung der ansonsten gesetzlich vorgeschriebenen Löschung von Erhebungs- und Verarbeitungsdaten des Zensus 2011 ist bis zum 13.12.2017 befristet. Wird es aus heutiger Sicht eine weitere Verlängerung dieser Aussetzung geben? 2.) Wurde bis zum heutigen Datum seitens des BVerfG oder anderer Stellen auf die auf Anordnung des BVerfG entgegen § 19 ZensG 2011 nicht gelöschten Zensus-2011-Daten zugegriffen? Vielen Dank für Ihre Mühe und auch Danke für die freundliche Aufnahme in Ihrem Hause,
2.11.2017 - Presseanfrage an das BMI
Im Zuge der von uns geplanten Berichterstattung über das Verfahren des zweiten Senats des BVerfG zum Zensus 2011: Können Sie uns den von Herrn MinDir a.D. Wolfgang Hannappel verfassten Evaluierungsbericht „Externe Evaluierung des Zensus 2011“ aus dem März 2016 zusenden oder uns mitteilen, wo dieser abrufbar/einsehbar ist? Vielen Dank und viele gute Grüße,
4.11.2017 - Antwort von Frau Rässler
diese Formulierung habe ich, glaube ich, so nicht gewählt. Aber zur Sache: Ich hatte seinerzeit durch meine Forschungsarbeiten im Rahmen einer Konferenz 2008 in Wien Kontakt zu den Kollegen von Statistik Austria bekommen. Österreich, wie auch einige andere skandinavischen Länder setzen bereits auf den registerbasierten Zensus. Ich hatte daraufhin angeregt, sich doch zum Erfahrungsaustausch zu treffen. Frau Lenk, die damals den Zensus Austria mitbegleitete, wurde dann auch zur Sitzung im Januar 2009 der Zensuskommission, deren Mitglied ich war, eingeladen und hat über ihre Erfahrungen aus der (Probe-)Registerzählung 2006 berichtet. Inwieweit allerdings daraus eine Zusammenarbeit mit dem Statistischen Bundesamtes entstand, entzieht sich meiner Kenntnis. Da müssten Sie im Bundesamt nachfragen. Ich meine, über den Erfahrungsaustausch ging es nicht hinaus. Mit den besten Grüßen aus Bamberg,
5.11.2017 - Nachfrage an Frau Rässler
vielen Dank für die Rückmeldung und Antwort. Die Aussage wie zitiert habe ich selber und von mir ausdrücklich als Zitat markiert aus der mündlichen Verhandlung mitgeschrieben. Allerdings ist es ja vor Gericht manchmal so, dass das mündlich ausgeführte nicht in allen Punkten druckreif oder im Feindetail korrekt ist. Das Statistische Bundesamt teilte uns auf Anfrage hin mit, dass es eine Zusammenarbeit mit Österreich ist im Bereich der Methodenentwicklung zur Haushaltegenerierung gegeben hat. Die Funktion und Aufgabe der Zensuskommission wird seitens des Bundesamts wie folgt beschrieben: "Die Zensuskommission – ein mit anerkannten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern verschiedener Fachrichtungen besetztes Gremium – prüft die von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder entwickelten Konzepte, Methoden und Verfahren und spricht Empfehlungen für das weitere Vorgehen aus."
Ist Ihnen von der Zusammenarbeit mit Österreich zur Haushaltegenerierungs-Methodikentwicklung im Rahmen Ihrer Arbeit als Mitglied der die Volkszählung 2011 kontrollierenden Zensuskommission nie etwas bekannt geworden? Viele gute Grüße aus Hannover,
6.11.2017 - Antwort von Frau Rässler
dass sich die Ämter ausstauschen (insbesondere bei der Haushaltegenerierung, die aber in der Verantwortung des Bayerischen statistischen Landesamtes lag und nicht bei DESTATIS), war bekannt und ja auch von uns gewünscht und angestoßen. Aber zu prüfen, in welchem Detaillierungsgrad zusammengearbeitet wurde, war auch nicht unsere Aufgabe. Bei Schwierigkeiten hätte man uns zu Rate ziehen können, das war aber wohl nicht notwendig. Mit den besten Grüßen,
6.11.2017 - Rückmeldung vom Bundesverfassungsgericht
ich komme zurück auf Ihre E-Mail-Anfrage. Freundliche Grüße, xxx xxx
6.11.2017 - IFG-Antwort vom BMI
Das BMI hat das Handbuch nicht! o_O
7.11.2017 - Antworten vom Stat. Bundesamt
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 2. November 2017. Nachfolgend finden Sie die Antworten auf Ihre Nachfragen. 3 a.) Wann wurde die Entscheidung zur Einrichtung eines Forschungsprojekts zur methodischen Entwicklung einer ergänzenden Stichprobenerhebung getroffen und wann begann dieses Projekt? Antwort: 3 b.) Die externe Evaluierung des Zensus 2011 wurde Ihren Angaben zufolge im September 2014 seitens des BMI in Auftrag gegeben. Wann wurde die Entscheidung für eine solche Evaluierung getroffen und was waren die ausschlaggebenden Gründe hierfür? Antwort: 5 c.) Wann wurde man zum ersten mal auf die 0-Anschriften-Problematik aufmerksam? Antwort: 5 d.) Wann erfolgte die Feststellung von Herrn Münnich, dass das Vorhandensein von Nullanschriften nicht zu einer Revision oder Nachjustierung seiner Empfehlungen aus dem Stichprobenforschungsprojekt führen müsse? Antwort: 5 e.) In welchem Bereich sind durch die tatsächlich angewandte Hochrechnungsmethode für die Auswertung des Zensus 2011 Fehler in den Ergebnissen zu erwarten, weil für die 0-Anschriften keine eigene Adressgrößenklassen-Schicht eingerichtet worden ist? Antwort: Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen xxx
9.11.2017 - Antwort/Beauskunftung durch das BMI
anbei übersende ich Ihnen den erbetene Bericht. Aus Datenschutzgründen sind Namen geschwärzt. Streichungen im Text wurden (natürlich) nicht vorgenommen. Mit freundlichen Grüßen Bundesministerium des Innern
13.11.2017 - Nachfrage an das BMI
vielen Dank! Gibt es zwingende Gründe, die dagegen sprechen, das Dokument nach bereits erfolgten Schwärzungen zur Wahrung des Daten- und Persönlichkeitsrechtsschutzes der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen? Falls ja, welche? Danke für Ihre Arbeit und viele gute Grüße,
13.11.2017 - Anfrage an das Stat. Bundesamt zum Management-Handbuch für den Zensus 2021
auf Anfrage hin teilt uns das BMI mit, dass das "Management-Handbuch für den Zensus 2021" dort nicht vorliegt und wir uns bei Interesse daran an Sie wenden sollen. Können Sie uns das Handbuch zugänglich machen oder mitteilen, wo es abrufbar ist? Vielen Dank und viele gute Grüße,
17.11.2017 - Antwort vom Stat. Bundesamt
das Management-Handbuch für den Zensus 2021 wird demnächst (voraussichtlich bis Ende November) online veröffentlicht, zunächst vorübergehend auf www.destatis.de bis zur Fertigstellung der neuen Webseite für den Zensus 2021. Wir werden Sie informieren, sobald dies geschehen ist. Mit freundlichen Grüßen xxx Pressesprecher
19.11.2017 - Nachfrage an das Stat. Bundesamt
vielen Dank für die Information. Spricht etwas dagegen, uns das Handbuch schon jetzt in digitaler Form zukommen zu lassen? Viele gute Grüße,
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