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Zoo-Hannover

5.4.2018 - Presseanfrage an den Zoo Hannover


Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen einer geplanten Berichterstattung haben wir folgende Fragen:

In Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Stand 18.11.2017) hier

https://shop.erlebnis-zoo.de/agb

heißt es unter Punkt 4k:

"Die zur ZooCard-Bestellung gespeicherten Kundendaten werden zur Erstellung der ZooCards, zur Verwaltung der ZooCards und des ZooCardabonnements, zur Zutrittskontrolle sowie im Rahmen des § 28 BDSG zu Marketingmaßnahmen der Zoo Hannover GmbH, der Zoo Hannover Service GmbH, der Zoostiftung Region Hannover sowie Partner-Unternehmen genutzt."

1.) Zu welchen Zwecken findet die Übertragung der Kundendaten an die Zoostifung Region Hannover statt und wozu werden diese dort verwendet?

2.) Welches sind die Partner-Unternehmen im Detail?

Sofern man innerhalb Ihres Webseitenangebots auf dieser Seite

https://shop.erlebnis-zoo.de/?utm_source=startseite&utm_campaign=schnellnavigation&utm_content=shop

den Begriff "Zoo-Ordnung" anklickt, gelangt man zu den o.g. AGB's.

Auf der Rückseite von uns vorliegenden, papiergebundenen "ZooCard-Anträgen" findet sich unter dem Begriff "Zoo-Ordnung" allerdings ein ganz anderes Konglomerat von Regeln und Vorschriften.

3.) Worin unterscheiden sich die AGB's von der "Zoo-Ordnung" und wo sind letztere online abrufbar?

Im Antrag für eine ZooCard heißt es unter "Umgang mit Ihren Daten":

"Die ZooCard ist nicht übertragbar. Deshalb wird zur Identitätskontrolle bei Ihrem ersten Zoobesuch ein digitales Foto aufgenommen und gespeichert oder Sie können Ihren amtlichen Lichbildausweis vorweisen. Bei jedem weiteren Zoobesuch wird dann am Drehkreuz auf die gleiche Weise ein digitales Foto erstellt und durch einen Vergleich Ihre Identität festgestellt oder Sie legen Ihren amtlichen Lichtbildausweis vor. Eine Verwendung der Bilddaten zu anderen Zwecken als der Identitätsprüfung beim Zoobesuch ist ausgeschlossen."

Dazu haben wir folgende Fragen:

4.) Wie viele ZooCard-Inhaber bzw. wie viel Prozent dieser Menschen machen von der Alternativmöglichkeit gebrauch, anstelle der Aufnahme eines Fotos sich mittels Lichtbildausweis auszuweisen und Eintritt zu erlangen?

5.) In welcher Form bzw. in welchem Umfang werden aus dem digitalen Foto der ZooCard-Inhaber biometrische Merkmale abgeleitet und gespeichert?

6.) Erfolgt der bei späteren Zoobesuchen praktizierte Abgleich der Fotos manuell oder automatisiert?

7.) Wie hoch ist die Quote der Abgleiche der Bilder beim Eintritt der ZooCard-Inhaber, bei der eine weitergehende manuelle Kontrolle der Person erfolgt?

8.) Wie lang werden die Bilder der ZooCard-Inhaber gespeichert? Wie lang die Fotos, die bei der Erstellung der ZooCard angefertigt werden, wie lang die Fotos, die bei jedem Zoobesuch aufgenommen werden?

9.) Werden Protokoll- oder Logdateien über die einzelnen durchgeführten Besuche der ZooCard-Inhaber angefertigt und falls ja, wie lange werden diese aufbewahrt und werden diese Daten weiter verarbeitet oder ausgewertet und in welcher Form?

10.) Können Sie tatsächlich ausschließen, dass die hier besprochenen Fotos im Falle einer Straftat oder im Zuge polizeilicher oder staatsanwaltlicher Ermittlungen nicht an diese Behörden ausgehändigt werden?

11.) Ist letzteres schon ein- oder mehrmal vorgekommen? Falls ja: Wie oft und und in welchen Zusammenhängen?

12.) Gibt es im Zoo Hannover Überwachungskameras? Falls ja: Bitte erteilen Sie uns Einblick in die dazugehörigen Verfahrensverzeichnisse. Die Rechtsgrundlage hierfür ist der § 4g Abs. 2 BDSG - es geht um die Angaben aus § 4e Satz 1 Nr. 1 bis 8 BDSG.

Vielen Dank für Ihre Mühe und viele gute Grüße,


6.4.2018 - Zwischenstands-Rückmeldung vom Zoo Hannover


Sehr geehrter Herr xxx,

Ihre Anfrage haben wir an die zuständige Abteilung weitergeleitet. Wir melden uns, sobald wir eine Rückmeldung erhalten haben.

Ihnen ein schönes Wochenende,
beste Grüße

i. V. xxx
Pressesprecherin


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Zuletzt geändert am 08.04.2018 22:06 Uhr