Aktuelle Änderungen - Suchen:

Wichtige Seiten

Hilfestellungen

Externe Links

Alle Inhalte dieses Wikis, soweit nicht anders angegeben, unter Creative Commons CC-BY-SA

20150530-Demo-fuer-ein-autonomes-Stadtteilzentrum-Hannover-Linden

Was ist das hier?


Eine kleine Wikiseite mit ein paar wenigen Fotos von wenigen Momenten einer Demonstration in Hannover vom 30.5.2015: "4 Jahre ohne".


Demobeobachtungs-Kommentare


Wir haben die Demoroute nur entlang eines kurzen Stückes begleitet. Dabei ist uns aufgefallen, dass die Polizei zum Teil rechtswidrig die Teleskop-Kamera des vorausfahrenden Videoüberwachungs-Fahrzeugs ausgefahren und die Versammlung grundlos gefilmt hat.

Das war zum Beispiel während des Halts vor einem ehemalig besetzten Haus in der Limmerstraße 98 der Fall. Dort haben wir einen der verantwortlichen Polizisten darauf hin angesprochen, der die Videoüberwachung damit meinte rechtfertigen zu können, weil angeblich einige Demoteilnehmer vermummt seien. Dieses war jedoch genau so wenig der Fall wie dass es einen konkreten Anlaß gab, der eine bevorstehende Straftat begründen könnte.

Kurz nach der Intervention wurde die Überwachungskamera eingefahren. :)

Mindestens eine BeDo-Einheit begleitete die Demo auf ihrem Weg.

Ca. jede*r zweite Polizeibeamte/-beamtin führte eine große Pfefferspray-Sprühflasche mit sich.


Bilder von der Demo


  • (Zur Erläuterung: Die Farbkleckse an der Fassade eines ehemalig besetzten Gebäudes stammen nicht von der Demo, sondern sind Relikte eines 4 Jahre alten Protests gegen Gentrifizierung, die in die Gestaltung der neuen Hausfassade vom Betreiber integriert wurden. Gleiches gilt für das Graffiti "AUTONOMES ZENTRUM".


12.6.2015 - Nachfrage bei der Polizei Hannover wegen der von uns kritisierten Videoüberwachungspraxis


Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen der Demonstration "4 Jahre ohne" vom 30.5.2015 hat die begleitende Polizei die Versammlung an verschiedenen Stellen und zu verschiedenen Zeiten videoüberwacht.

Zu mindestens einem Zeitpunkt ist das aus unserer Sicht völlig grundlos geschehen - es handelt sich um den Halt der Demonstration vor einem Haus in der Limmerstraße, die genaue Position ist hier markiert:

http://www.openstreetmap.org/?mlat=52.37527&mlon=9.70141#map=18/52.37527/9.70141

Die dort stattfindende Kundgebung wurde zu großen Teilen mittels aus einem Polizei-Kamerawagen ausgefahrener Überwachungskamera abgefilmt. Auf Nachfrage nach dem Grund teilte ein Beamter mit, dass sich Teilnehmer der Versammlung vermummt hätten. Das war zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht der Fall, noch weniger bestand irgendein Anlaß, von einer bevorstehenden Straftat auszugehen. Erst nach der kritischen Nachfrage wurde die Polizei-Kamera dann doch eingefahren bzw. eingezogen.

Dazu haben wir folgende Fragen und bitten um Beantwortung:

1.) Was war die Rechtsgrundlage der Videoüberwachung der Versammlung an oben genannter Stelle?

2.) Wurden diese Überwachungsbilder aufgezeichnet und falls ja:

2a.) Auf welcher Rechtsgrundlage ist dieses geschehen?

2b.) Wie wurde mit den Aufnahmen verfahren?

2c.) Wurden die Aufnahmen gelöscht, ohne zuvor vervielfältigt oder gesichtet worden zu sein?

3.) Welcher Beamter bzw. welche Beamtin (bitte keine Angaben von Namen, aber die Angabe von Funktion und Rang) war bei dieser Versammlung für die Entscheidung über Einsatz/Nichteinsatz von Videoüberwachung zuständig?

Vielen Dank für Ihre Mühen mit uns und viele gute Grüße,


18.2.2016 - Nach gut acht Monaten: Magere Antworten der Polizei Hannover


Die Antwort zu den Fragen 1-2 im Klartext:

Die Videoüberwachung der Polizeidirektion Hannover bei Versammlungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und erfüllt diese im vollen Umfang. Die einschlägigen Vorschriften wurden Ihnen bereits mehrfach mitgeteilt. Eine rechtliche Überprüfung dieser von uns getroffenen Maßnahmen ist jedem gem. der rechtlichen Vorgaben möglich und rechtstaatlich garantiert. Zu laufenden Ermittlungsverfahren dürfen wir keine Angaben machen.


10.3.2016 - Nachfrage an die PD Hannover


Sehr geehrter Herr xxx,
sehr geehrter Herr xxx,
sehr geehrte Damen und Herren,

Danke für Ihre Mail vom 18.2.2016 und die darin enthaltenen Antworten zu unseren Anfragen vom 12.6.2015 und vom 16.2.2016.

Zu Ihrer Antwort zu unserer Anfrage vom 12.6.2015 (Polizeiliche Videoüberwachung einer Demonstration vom 30.5.2015):

Sie bitten uns um Verständnis, dass Sie zu laufenden Ermittlungsverfahren keine Fragen beantworten dürfen. In der Mail bitten Sie zudem um Verständnis für "die etwas längere Bearbeitungszeit".

Wir könnten mehr Verständnis für Ihre Rückmeldung aufbringen, die aus unserer Sicht mager ausgefallen ist und auf die wir lange gewartet haben, wenn Sie uns folgende Fragen noch im Nachgang beantworten könnten:

1.) Warum hat die Beantwortung dieser Frage mit mehr als acht Monaten so außergewöhnlich lange gedauert?

2.) Stimmt unsere aus Ihrer Rückmeldung abgeleitete Annahme, dass es im Zuge der Demonstration, zu der wir Ihnen sechs Fragen gestellt haben, derzeit ein Ermittlungsverfahren läuft? Und falls ja: Seit wann ist dieses genau anhängig bzw. war das Verfahren auch schon zum Zeitpunkt unserer Anfrage existent?

3.) Unsere Frage Nr. 1 war schlecht formuliert: Wir wissen und verstehen, dass das NVersG die Rechtsgrundlage für eine polizeiliche Videoüberwachung einer Versammlung ist. Wir möchten aber gerne wissen, welche Vorfälle im Einzelnen die Videoüberwachung der Demo im Einzelnen begründet haben. Dieses zu beauskunften schreitet in keiner unzulässigen Weise in ein laufendes Ermittlungsverfahren ein sondern ist das gute Fragerecht aller an der Versammlung beteiligten. Falls es für Sie in diesem Zusammenhang von Bedeutung ist: der unterzeichnende Redakteur dieser Nachricht war zum Zeitpunkt der Videoüberwachung zeitweise Versammlungsteilnehmer. Es liegt also ein begründetes Interesse an der Beauskunftung vor, um die wir hiermit noch einmal bitten möchten.

Gleiches gilt für unsere Fragen Nrn. 2, 2b und 2c. Deren Beantwortung ist - selbst bei Vorhandensein eines laufenden Ermittlungsverfahrens - möglich und schreitet nicht in ein solches in unzulässiger Art und Weise ein.

Für die Beantwortung der Frage 3 bedanken wir uns und bitten nach Klärung der Details zu den anderen Fragen um deren Beantwortung.

Zu Ihrer Antwort zu unserer Anfrage vom 12.6.2015 (Fragen zur Durchsuchung des UJZ Korn und zur Demonstration dazu am darauf folgenden Tag):

(...) (Details zum zweiten Abschnitt in unserem Anschreiben an die PD Hannover zu einer anderen Anfrage siehe hier.)

Vielen Dank für Ihre Arbeit mit unseren Fragen und viele gute Grüße,

Redaktion freiheitsfoo.de

Kategorie(n): Versammlungsfreiheit Videoueberwachung

Bearbeiten - Versionen - Druckansicht - Aktuelle Änderungen - Suchen
Zuletzt geändert am 10.03.2016 13:50 Uhr