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20171216-Demobeobachtung-Gegen-Polizeigewalt

Anfang Dezember 2017 - Demoankündigung auf "facebook"


Liebe Genoss*innen,

bei den Protesten gegen den Bundesparteitag der AfD in Hannover am 2. Dezember ist es durch die Polizei zu massiven Übergriffen und unverhältnismäßigen Einsätzen gegen Blockadeversuche gekommen. Trauriger Höhepunkt dieser Übergriffe war der Angriff auf 3 Blockierende, die mit einer Metallpyramide einen Weg zum Congress Centrum blockieren wollten. Um dies zu verhindern prügelten die Bullen brutal auf sie ein,was damit endete, dass einem Genossen eine offene Fraktur des Schienen- und Wadenbeins zugefügt wurde und auch die anderen Beiden Verletzungen davontrugen.

Obwohl es sich hier um klare Übergriffe der Polizei handelt, wird gegen die betroffenen Genossen ermittelt.

Wir wollen mit einer Demonstration ein klares Zeichen gegen Polizeigewalt setzen und uns ausdrücklich solidarisch mit den verletzten Genossen erklären.

Deswegen wollen wir euch alle dazu aufrufen, am

Samstag, den 16.12.17 um 14 Uhr zur Lutherkirche in die Nordstadt von Hannover zu kommen und mit uns gemeinsam zu demonstrieren. Die genaue Route wird noch bekannt gegeben!

Das Motto der Demonstration lautet " Wir für euch! Gegen Polizeigewalt"!

Lasst uns damit ein starkes Zeichen gegen Polizeigewalt setzen und den Betroffenen zeigen, dass sie nicht allein sind!

Also Samstag 16.12.17, 14 Uhr Lutherkirche! Wir sehen uns auf der Straße!

Wir für euch! Gegen Polizeigewalt!


9./13.12.2017 - Polizeigewalt in Göttingen


Siehe hier: https://freiheitsfoo.de/2017/12/14/goettingen-entgrenzte-polizeigewalt/


14.12.2017 - Ankündigung einer freiheitsfoo-Demobeobachtung bei der Polizei Hannover


Per E-Mail an: - Versammlungsbehörde Hannover - Polizeidirektion Hannover

Sehr geehrte Damen und Herren,

für den nächsten Samstag, den 16.12.2017 ist uns ein Aufruf zu einer Demonstration "Wir für Euch! Gegen Polizeigewalt" bekannt geworden.

Seitens der freiheitsfoo-Gruppe werden wir etwaige Versammlungen in diesem Kontext beobachten, begleiten und dokumentieren.

Die freiheitsfoo-Demobeobachter werden keine Teilnehmer der Versammlung sein.

Wir werden als unabhängige Demobeobachter gekennzeichnet sein und uns als solche zu erkennen geben.

Bitte informieren Sie die vor Ort tätigen Beamten und Beamtinnen über diese Demonstrationsbeobachtung, so dass es zu keinen unnötigen Irritationen wie zuletzt bei den Demonstrationen zu/gegen den AfD-Bundesparteitag Anfang Dezember 2017 erfahren kommt.

Wir werden die Versammlungen aufsuchen und begleiten, nicht aber die Versammlungen beeinflussen.

Polizeihandlungen werden wir beobachten und dokumentieren, nicht aber einschreiten oder gar behindern. Die Befragung von Polizeibeamten oder Polizeiführern bei gegebenen Anlaß oder zu bestimmten Handlungen behalten wir uns allerdings ausdrücklich vor.

Selbstverständlich werden wir sorgsam mit den von uns gewonnenen Informationen und Bildmaterial umgehen und die Persönlichkeitsrechte von Polizisten, Polizistinnen, Versammlungsteilnehmern und allen anderen Menschen achten und wahren.

Ausdrücklich möchten wir auf die dank Rechtssprechung und internationaler Abkommen der Bundesrepublik Deutschland verankerten Rechtsstellung einer neutralen Demonstrationsbeobachtung und hinweisen, wie von uns im Schreiben vom 30.11.2017 an Sie ausführlich dargelegt.

Vielen Dank und viele gute Grüße,

Für die Menschen vom freiheitsfoo:

xxx


16.12.2017 - Bilder von der Demo



16.12.2017 - Polizeiliche Hofbericherstattung durch die HAZ


Die Hannoversche Allgemeine Zeitung schickte keine Journalisten zur Demo, "berichtete" aber dennoch prominent über die Demo, indem sie sich seitens der Polizei berichterstatten ließ und deren Darstellung unkritisch und unfreflektiert einfach übernahm/wiedergab: http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Uebersicht/Linke-demonstrieren-gegen-Polizeigewalt-beim-AfD-Parteitag-in-Hannover

Zu den Inhalten und Aussagen sowie den Wortbeiträgen der Kundgebung konnte die HAZ auf diese Weise selbstverständlich gar nicht sagen und schwieg sich dazu ganz aus.

Offenbar interessiert es nur noch, ob eine Demo "friedlich" oder "unfriedlich" verläuft ...


17.12.2017 - Presseanfrage an die Polizei Hannover


Sehr geehrte Damen und Herren,

am vergangenen Samstag (16.12.2017) fand in Hannover eine Versammlung bzw. ein "Umzug" unter dem Motto "Wir für euch! Gegen Polizeigewalt!" statt.

Wir werden über diese Demonstration berichten und möchten Ihnen dazu folgende Fragen stellen und bitten um Beantwortung:

Im Zuge einer Kundgebung der Versammlung auf dem Engelbosteler Damm wurde seitens der Versammlungsbehörde verfügt, dass die Demonstration (nach eigenen Angaben der Polizei rund 200 Personen groß!) nicht den Straßenraum benutzen dürfte, sondern sich sämtlichst auf eine Seite des Bürgersteigs zu versammeln habe. Zugleich wurde auferlegt, dass Eingänge zu Häusern und Geschäften freizuhalten seien. Zur ersteren Verfügung wurde ausgeführt, dass noch nicht einmal eine einseitige Belegung der Straße zulässig sein würde: "Vorbeifahrende LKW könnten die Versammlungsteilnehmer möglicherweise erfassen und verletzen."

Tatsächlich ist es allerdings zu einer mindestens einspurigen Sperrung des Engelbosteler Damms gekommen, wenn auch durch die hohe Zahl an Polizeikräften und nicht durch die Versammlung selber.

1.) Warum wurde der "E-Damm" nun doch einseitig gesperrt, wenn doch dadurch - nach eigener Argumentation - eine unzulässige Gefährdung, in diesem Fall für die Polizeibeamten und -beamtinnen damit verbunden gewesen ist?

2.) Wie bewerten Sie weiterhin die Behauptung, dass die gelebte Praxis einer nahezu vollständigen Sperrung des E-Damms gleichgekommen ist und insofern die Versammlung durchaus auf der Straße, auf der sie zuvor und danach die Straßenbreite auch gänzlich nutzend unterwegs gewesen ist, hätte abgehalten werden können?

3.) Welche Rechtssprechung(en) untermauert die Behauptung, dass in diesem konkreten Fall das Selbstgestaltungsrecht der Versammlung und damit einhergehend das Recht, die Versammlung auf der Straße abzuhalten, dem Wunsch nach einem möglichst reibungslose verlaufenden Adventssamstags-Individual-Verkehr zurückzustehen habe?

4.) Wie begründen Sie die ausdrückliche Forderung der Polizeieinsatzleitung an den Versammlungsleiter, die gesetzlichen Grundlagen zum Vermummungsverbot an die Versammlungsteilnehmer zu verkünden? Gibt es eine Rechtsgrundlage für diese Forderung und falls ja, welche ist das?

5.) Warum war die polizeiliche Videoüberwachungskamera am Königsworther Platz auf die vorbeiziehende Demonstration ausgerichtet, zumindest aber nicht weggeschwenkt, wie das rechtlich notwendig gewesen wäre?

6.) Wurde die Versammlung von dieser Kameras erfasst und weiter: Gibt es ggf. sogar Aufzeichnungen davon?

7.) Können Sie versichern bzw. bestätigen, dass die (offensichtlich) an und in der Versammlung mitlaufenden, zivil gekleideten Polizeibeamten keine Handy- oder Smartphone-Aufnahmen von der Versammlung oder von Teilen davon gemacht haben?

Unseren Informationen zufolge wurde die Versammlung am 8.12.2017 bei der Versammlungsbehörde angekündigt und es erfolgte am 14.12.2017 eine per E-Mail an den Anmelder versendete Einladung zu einem Kooperationsgespräch am 15.12.2017. Der Auflagenbescheid wurde dem Anmelder am späten Nachmittag oder Abend des 14.12.2017 zugestellt.

8.) Sind diese Informationen soweit richtig und falls ja:

8a.) Warum wurde erst so kurzfristig zu einem Kooperationsgespräch, und dieses dann auch erst einen Tag vor der Demonstration, eingeladen?

8b.) Warum wurde der Auflagenbescheid erst so spät verfasst und an den Versammlungsanmelder per E-Mail zugesendet?

9.) Warum wurde dem Demoanmelder entgegen seines ausdrücklichen Wunsches der Auflagenbescheid nicht auch noch (vor Beginn der Versammlung!) in papierschriftlicher Form zugestellt?

10.) Stimmt es, dass diese Zusendung des Auflagenbescheids per E-Mail neben den Namen und der Anschrift des Anmelders auch das Motto bzw. den Titel der Versammlung enthielt?

11.) Warum konnte oder wollte keiner der anwesenden und seitens der freiheitsfoo-Demobeobachtung angesprochenen Polizeieinsatzleiter bzw. höherrangigen Polizeikräfte die Frage nach der Anwesenheit von Mitarbeitern aus der Versammlungsbehörde beantworten?

12.) Waren Mitarbeiter der Versammlungsbehörde bei der Demonstration anwesend und falls ja, in welchem zeitlichen Umfang?

Wir sind uns bewusst, dass die Begleitung dieser Versammlung für die daran teilnehmenden Polizeibeamten und -beamtinnen nicht schön gewesen ist, da Anlaß und Ausrichtung der Demonstration keine polizeisympathische Stimmung aufkommen ließ. Dennoch würden wir uns über eine baldige Beantwortung unserer Frage sehr freuen.

Danke für Ihre Arbeit und viele gute Grüße,


18.12.2017 - Vertröstende Antwort von der PD Hannover


Polizeidirektion Hannover
Dezernat 12

Sehr geehrter Herr xxx,

hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage.
Da sich die Fragen auf ihre persönlichen Beobachtungen beziehen, die Beantwortung keine Dringlichkeit erkennen lässt und Sie nicht Betroffener sind bitte ich um Verständnis, dass wir die Vielzahl von Anfragen zum Einsatzgeschehen priorisieren und Sie in diesem Jahr dazu keine Auskunft mehr bekommen.

Ich wünsche Ihnen angenehme Weihnachtstage und alles Gute für das Jahr 2018.

Mit freundlichen Grüßen
xxx
Leitender Polizeidirektor


18.12.2017 - Rückmeldung an die Polizei Hannover


Sehr geehrter Herr xxx,
sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die Zwischenstandsmeldung!

Sie haben völlig Recht: Diese Anfrage ist nicht eilig, wenn wir auch gerne zeitnah über die stattgefundene Versammlung berichtet hätten. Aber es gibt sicher wichtigere Nachfragen und eine Antwort im üblichen Arbeitsrhytmus im neuen Jahr und nicht in der leider üblich gewordenen Weihnachtshektik reicht von uns aus hier völlig aus.

Ihnen und den Menschen um Sie herum wünsche ich frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr, das gleiche an alle Kollegen und Kolleginnen - unabhängig von aller Sachkritik, die wir ja immer wieder anbringen. Und für die Feiertage wünsche ich im Sinne aller möglichst wenig schlimme Erlebnisse und Geschehnisse, also hoffentich viel Zeit, um zur Ruhe zu kommen.


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Zuletzt geändert am 18.12.2017 22:15 Uhr