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20180302-PKS-HannoverWorum geht's?
Wir berichten hier darüber.
Bilder und Materialien zur PK
Bilder von der PK und Präsentation
Weitere einzelne Bilder der gezeigten Präsentation:
Weitere Materialien
3.3.2018 - Presseanfrage an die Polzeidirektion Hannover
in der PK vom 2.3.2018 zur Vorstellung der PKS 2017 für Stadt und Region Hannover haben Sie im Rahmen der Präsentation zwei Folien zu den Fallzahlen 2017 der Stadt Hannover bzgl. des Wohnungseinbruchsdiebstahls gezeigt. Es handelte sich dabei um die Folien-Nrn. 14 und 38. Die Zahlen/Werte auf diesen beiden Darstellungen differieren voneinander. 1.) Können Sie uns mitteilen, worin sich diese beiden Darstellungen bzw. die notierten Fallzahlen inhaltlich unterscheiden? Herr Kluwe sprach an einer Stelle davon, dass das Entdeckungsrisiko für Cybercrime-Straftäter wesentlich geringer sei als für Straftäter, die ihre Verbrechen im nicht-virtuellen Raum begingen. 2.) Gibt es für diese Behauptung Belege oder Untersuchungen? Ebenfalls mit Bezug auf Cybercrime und unter Berufung auf die LKA-Dunkelfeldstudien sprach Herr Kluwe davon, dass es eine Anzeigebereitschaft von Cybercrime-Geschädigten derzeit bei ca. 15% liegen würde. Das begründete er einerseits mit (möglicherweise) keinem Interesse der Geschädigten an Bekanntwerden der Straftat und andererseits mit der Möglichkeit, dass die Geschädigten gar nicht bemerken würden, dass sie bspw. einen Trojaner auf ihrem System haben und deswegen keine Anzeige erstatten. 3.) Der zweite Begründungsversuch leuchtet uns noch nicht ein: Wie kann in einer Dunkelfeldstudie ermittelt werden, dass bzw. in welchem Umfang Cybercrime-Geschädigte die dazugehörige Straftat nicht melden, wenn sie (auch im Zuge der LKA-Befragungen) doch gar nicht wissen, dass sie geschädigt worden sind? Können Sie dazu Stellung beziehen? 4.) Um was für eine Umstellung in der Erfassung von Cybercrime-Straftaten im nächsten Jahr handelt es sich im Detail, wie werden sich die Kriterien für die Erfassung solcher Straftaten in der PKS konkret ändern? Herr Kluwe teilte auf Nachfrage mit, dass im Rahmen der Fallbearbeitungen keine Opfereigenschaft "Wohnungs-/Obdachlose" existiert, sehr wohl aber mitgeteilt werden könne, wie sich die Zahlen zu Straftaten gegenüber "Flüchtlingen" (in der von Ihnen vorgebrachten Definition dieses Begriffes) oder zu Angriffen auf Flüchtlingsunterkünfte entwickelt haben. 5.) Können Sie uns hierzu noch Zahlen für 2017 nachliefern und die Entwicklung dieser Zahlen im Vergleich zu den Vorjahren bewerten? Danke für Ihre Arbeit und viele gute Wochenendgrüße,
3.3.2018 - Presseanfrage an das LKA Niedersachsen
auf unsere Nachfrage vom 4.10.2017 haben wir keine Antwort erhalten. Frau xxx von der Pressestelle der Polizeidirektion Hannover teilte allerdings gestern im Rahmen der PK zur Veröffentlichung von Zahlen der PKS 2017 für Stadt und Region Hannover mit, dass die letzte Dunkelfeldstudie aus 2017 fertig gestellt und im Rahmen einer PK vorgestellt worden sei und dass die Studie bzw. deren Auswertung auf Nachfrage bei Ihnen zu beziehen sei. Auf Ihren Internetseiten zum Thema, wie z.B. hier ist dazu nichts aktuelles nachzulesen. Wir haben im Rahmen dieser Presseanfrage nun folgende Bitten bzw. Fragen an Sie: 1.) Können Sie uns die letzte Studie bzw. Studienauswertung (nach Angaben des Polizeidirektors von Hannover, Herrn Kluwe, stammt die Studie aus 2016 und wurde in 2017 ausgewertet) zusenden oder mitteilen, wo diese abrufbar oder einsehbar ist? 2.) Wann hat die von Frau Stern erwähnte Pressekonferenz stattgefunden und warum haben Sie uns - trotz ausdrücklicher Bitte darum vom 4.10.2017 - nicht dazu eingeladen oder darüber informiert? Vielen Dank und viele gute Grüße,
18.3.2018 - Nachhaken bei der Polizei Hannover
können Sie uns mitteilen, wann wir mit den Antworten zu den fünf Nachfragen rechnen können? Viele gute Grüße,
26.3.2018 - Rückmeldung von der Polizei Hannover
ich bin leider zwischenzeitlich krankheitsbedingt ausgefallen und heute den ersten Tag wieder da. Ich kümmere mich umgehend.
27.3.2018 - Vertröstung der Polizei Hannover auf nach Ostern
leider muss ich Sie aufgrund diverser Abwesenheiten auf die Woche nach Ostern vertrösten. Ich habe bereits einige Antworten jedoch fehlt noch ein entscheidendes Teil und dieses kann ich erst nach Ostern abstimmen. Danke für Ihr Verständnis und angenehme Feiertage.
3.4.2018 - Antworten von der Polizei Hannover
anbei (unter Ihren Fragen) die Antworten zu ihren gestellten Fragen. Ich bitte nochmals um Entschuldigung für den verstrichenen Zeitraum. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. In der PK vom 2.3.2018 zur Vorstellung der PKS 2017 für Stadt und Region Hannover haben Sie im Rahmen der Präsentation zwei Folien zu den Fallzahlen 2017 der Stadt Hannover bzgl. des Wohnungseinbruchsdiebstahls gezeigt. Es handelte sich dabei um die Folien-Nrn. 14 und 38. Die Zahlen/Werte auf diesen beiden Darstellungen differieren voneinander.
1.) Können Sie uns mitteilen, worin sich diese beiden Darstellungen bzw. die notierten Fallzahlen inhaltlich unterscheiden?
Bei der Folie 14 handelt es sich um Fallzahlen aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Diese unterliegen festgeschriebenen, bundeseinheitlichen Zählregeln. Die Vorgänge werden ausschließlich erfasst und gezählt nach Abschluss der Ermittlungen und Abgabe an die Staatsanwaltschaft. Die Fallzahlen sind dann nach Abschluss des Berichtsjahres festgeschrieben und verändern sich nicht mehr. Die Folie 38 beinhaltet Eingangsfallzahlen. Diese Eingangsfallzahlen stellen das Jahr 2017 nach "Tatzeitendedatum" dar. Der Bearbeitungszustand spielt dabei keine Rolle. Die Zahlen der beiden Folien können nicht miteinander verglichen werden. Die Folie 14 stellt dar, was die Polizei für den Bereich der PD Hannover im Jahr 2017 endbearbeitet hat. Dabei spielt zum Beispiel die Tatzeit keine Rolle. So können zum Beispiel auch Taten aus den Vorjahren in der PKS erscheinen. Die Folie 38 stellt hingegen dar, was sich im Jahr 2017 nach Tatzeitende ereignet hat. -Herr Kluwe sprach an einer Stelle davon, dass das Entdeckungsrisiko für Cybercrime-Straftäter wesentlich geringer sei als für Straftäter, die ihre Verbrechen im nicht-virtuellen Raum begingen. 2.) Gibt es für diese Behauptung Belege oder Untersuchungen?
Hierbei handelt es sich um Aussagen zu möglichen Erklärungsansätzen, die in Teilen auf die Dunkelfeldstudie des LKA Niedersachsen fußen. Details zur Dunkelfeldstudie wären bitte beim LKA zu erfragen. Ebenfalls mit Bezug auf Cybercrime und unter Berufung auf die LKA-Dunkelfeldstudien sprach Herr Kluwe davon, dass es eine Anzeigebereitschaft von Cybercrime-Geschädigten derzeit bei ca. 15% liegen würde. Das begründete er einerseits mit (möglicherweise) keinem Interesse der Geschädigten an Bekanntwerden der Straftat und andererseits mit der Möglichkeit, dass die Geschädigten gar nicht bemerken würden, dass sie bspw. einen Trojaner auf ihrem System haben und deswegen keine Anzeige erstatten.
3.) Der zweite Begründungsversuch leuchtet uns noch nicht ein: Wie kann in einer Dunkelfeldstudie ermittelt werden, dass bzw. in welchem Umfang Cybercrime-Geschädigte die dazugehörige Straftat nicht melden, wenn sie (auch im Zuge der LKA-Befragungen) doch gar nicht wissen, dass sie geschädigt worden sind? Können Sie dazu Stellung beziehen?
Laut der aktuellen Dunkelfeldstudie 2016 lag die Anzeigebereitschaft bei Cybercrime-Geschädigten bei 15%. Die Aussage von Herrn Kluwe, dass viele Geschädigte die Taten noch gar nicht bemerkt hätten, bezog sich nicht auf die Anzeigenquote von 15%, sondern es sollte vielmehr ausdrücken, dass das Dunkelfeld in diesem Deliktsbereich sehr groß ist. 4.) Um was für eine Umstellung in der Erfassung von Cybercrime-Straftaten im nächsten Jahr handelt es sich im Detail, wie werden sich die Kriterien für die Erfassung solcher Straftaten in der PKS konkret ändern?
Im Bereich Cybercrime wurde ein bundeseinheitlicher Summenschlüssel "Cybercrime" eingeführt. Die alte Definition "Cybercrime im engeren Sinne" beinhaltete lediglich fünf Deliktschlüssel, die neue Definition beinhaltet 18 Deliktschlüssel. Die neue Erfassung bietet die Möglichkeit der genaueren Darstellung des Phänomens "Cybercrime". Herr Kluwe teilte auf Nachfrage mit, dass im Rahmen der Fallbearbeitungen keine Opfereigenschaft "Wohnungs-/Obdachlose" existiert, sehr wohl aber mitgeteilt werden könne, wie sich die Zahlen zu Straftaten gegenüber "Flüchtlingen" (in der von Ihnen vorgebrachten Definition dieses Begriffes) oder zu Angriffen auf Flüchtlingsunterkünfte entwickelt haben.
5.) Können Sie uns hierzu noch Zahlen für 2017 nachliefern und die Entwicklung dieser Zahlen im Vergleich zu den Vorjahren bewerten?
Die Erhebung der Zahlen zu Straftaten gegen Flüchtlinge gestaltet sich aus verschiedenen (Erfassungs-) Gründen schwierig. Daher ist es uns nur möglich Zahlen zu sogenannten Opferdelikten (zum Großteil Rohheitsdelikte) zu erheben. Flüchtlinge werden dabei über die Eintragungen im Aufenthaltsanlass beim Opfer ausgewertet. Nach diesen Kriterien gab es 992 Straftaten mit Flüchtlingen als Opfer. Vergleiche mit den Vorjahren sind noch nicht möglich, da die Auswertung erst seit der PKS 2017 möglich ist. Straftaten gegen Asylunterkünfte gab es 2017 eine. Dabei handelte es sich um ein Graffiti an einem Wohnort von Flüchtlingen.
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