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Abfrage-Landtagsfraktionen-und-die-neue-VDS

Worum geht es?


Nachdem die Bundesregierung am 15.4.2015 die Pläne für eine neue Vorratsdatenspeicherung in Deutschland veröffentlicht hat stellt sich die Frage, wie sich der Bundesrat zur im Detail angekündigten Gesetzgebung stellen wird.

Und zwar unabhängig davon, ob die Gesetzesänderungen diesen als Zustimmungs- oder Einspruchsgesetze passieren werden, selbst im letzteren Fall bestände wenigstens die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Dessen etwaiges Negativ-Votum könnte die Bundesregierung zwar überstimmen, das wäre allerdings ein markantes politisches Signal.

Wir haben uns überlegt, dazu insbesondere die Fraktionen der Bündnis 90/Die Grünen in denjenigen Landesregierungen anzuschreiben, in denen Sie in Regierungsverantwortung sitzen.

Auf dieser Wikiseite werden Anfragen und Antworten dokumentiert.


Anfragetext


+++ Presseanfrage +++

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 15. April 2015 verkündete die große Koalition der derzeitigen Bundesregierung, eine Gesetzgebung zur Verankerung einer neuen Vorratsdatenspeicherung für Deutschland verabschieden zu wollen.

Für eine Veröffentlichung auf unserem Blog bitten wir um die Beantwortung der folgenden zwei Fragen in diesem Zusammenhang:

1. Wie bewerten Sie als Fraktion den vom BMJ veröffentlichten Leitfaden für eine neue Vorratsdatenspeicherung?

2. Wie wird die von Ihnen in Teilen mitgebildete und -getragene Landesregierung abstimmen bzw. wie wird sie sich verhalten, falls eine diesem Leitfaden entsprechende Gesetzgebung zur Abstimmung in den Bundesrat eingebracht wird?

Wir würden uns angesichts der Aktualität über eine kurzfristige Rückmeldung sehr freuen.

Viele gute Grüße,

die Menschen von freiheitsfoo.

https://www.freiheitsfoo.de


18.4.2015 - Anfragen an die grünen Landesregierungsfraktionen


Diese Presseanfrage ging an die Pressestellen folgender Landtagsfraktionen:

  • Baden-Württemberg
  • Bremen
  • Hessen
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

[UPDATE: Die noch frische rot-grüne Koalition in Hamburg wurde erst am 29.4.2015 angeschrieben.]

Antworten werden an hier auf dieser Seite ungekürzt veröffentlicht, sobald sie eingegangen sind.


Antworten


In der (chronologischen) Reihenfolge, in denen sie bei uns eingegangen sind:


18.4.2015 - Die Grünen in Schleswig-Holstein

(...)
da wir diese Woche noch Ferien in SH haben und der zuständige Abgeordnete, Burkhard Peters, sich noch im Ausland befindet, kann ich vorerst nur auf unsere Presseinformation verweisen, die wir letzte Woche dazu herausgegeben haben und die Sie auf unserer homepage finden können.
Sie können sich aber gerne nächste Woche nochmals melden, falls die Anfrage dann noch aktuell sein sollte.
Schönes Wochenende
xxx


Auszug aus der erwähnten Pressemitteilung vom 15.4.2015:

Zum heute (15.4.2015) vorgestellten Kompromiss von Union und SPD zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung sagt der innen- und rechtspolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Burkhard Peters:
Es bleibt dabei: Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist aus den vom Bundesverfassungsgericht und dem europäischen Gerichtshof dargelegten Gründen ein unangemessenes Mittel der Totalüberwachung. Die Bundesregierung wird mit ihrem untauglichen Versuch, eine verfassungskonforme Vorratsdatenspeicherung einzuführen, scheitern.
Unsere Beschlusslage in Schleswig-Holstein ist glasklar. Wir haben im Koalitionsvertrag verabredet und in zahlreichen Beschlüssen im Landtag klargestellt, dass es mit der Küstenkoalition keine Vorratsdatenspeicherung geben wird.


Unsere Nachfrage dazu:

(...)
herzlichen Dank für die schnelle (Wochenend-)Rückmeldung!
Ja - das reicht für's erste voll aus.
Aber bitte reichen Sie doch möglichst noch nach Rückkehr von Herrn Peters nach, wie sich die schleswig-holsteinische Landesvertretung im Bundesrat im Fall des Falles verhalten würde. Gibt es bspw. die Absicht, einen Vermittlungsausschuss anzurufen? Gibt es Abstimmungen mit den anderen grün mitregierten Bundesländern? (Nur, falls Sie dazu etwas sagen können ...)
Viele gute Grüße und ebenfalls ein gutes, erholsames Wochenende,


20.4.2015 - Die Grünen in Baden-Württemberg


wir lehnen den Vorstoß trotz der angedachten Restriktionen ab, weil das Kernproblem der Vorratsdatenspeicherung nicht behoben ist: Es bleibt eine anlasslose Massenüberwachung. Und das ist für uns der Knackpunkt. Ob die Einschränkungen juristisch Bestand hätten, zweifeln wir ebenfalls an.
Da es seit Bekanntwerdes des Vorstoßes vergangene Woche noch keine Fraktionssitzung gab, hat sich die ganze Fraktion aber bisher nicht detailliert mit dem Thema beschäftigen können. Das kommt aber noch bald. Ich hoffe, unsere politische Einschätzung genügt Ihnen vorerst.
Auch wenn es jetzt etwas formalistisch klingt: Für Anfragen zum Abstimmungsverhalten der Landesregierung sollte sich die Regierung selbst äußern.
Falls Sie noch Fragen haben, melden Sie sich.
Freundliche Grüße


Unsere Nachfrage dazu:

(...)
vielen Dank für die Rückmeldung!
Wann sollen wir wegen des Ergebnisses der bevorstehenden Fraktionssitzung bei Ihnen noch einmal nachfragen?
Und: Können Sie seitens Ihrer Fraktion gar keine Aussage bezüglich des Abstimmungsverhaltens im Bundestag aussagen? Gibt es hinsichtlich der Vorratsdatenspeicherung evtl. eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag?
Mit vielen guten Grüßen,


20.4.2015 - Die Grünen in Schleswig-Holstein II


(...)
ich konnte inzwischen Herrn Peters zu Ihrer Frage erreichen und er sagte mir, dass wir in Schleswig-Holstein nicht beabsichtigen, an unserer Haltung zur Vorratsdatenspeicherung etwas zu ändern. Wir Grüne sind dagegen und würden uns nach wie vor dafür einsetzen, dass die Landesregierung im Bundesrat gegen die Einführung einer Vorratsdatenspeicherung stimmt.
Mit freundlichem Gruß


Unsere weitere Nachfrage dazu:

(...)
herzlichen Dank für Ihre Mühen mit unserer Anfrage. Verstehe ich Ihre Antwort aber insoweit richtig, als dass es keine genaue Absprache mit Ihren Koalitionspartnern SPD und SSW gibt, wie Schleswig-Holstein dann im Bundesrat abstimmen wird?
Viele gute Grüße,


20.4.2015 - Die Grünen in Nordrhein-Westfalen


(...)
gerne verweise ich Sie auf einen aktuellen Blog zum Thema von Matthi Bolte, unserem Sprecher für Netzpolitik und Datenschutz: http://gruene-fraktion-nrw.de/blog/blogpost/nachricht/alles-halb-so-schlimm-doch-und-noch-viel-schlimmer.html Aus diesem können Sie natürlich gerne zitieren.
Zum Bundesratsverfahren:
„Wir können allein anhand der Eckpunkte des Bundesjustizministeriums nicht abschließend bewerten, ob ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zustimmungspflichtig ist. Falls ja, haben wir als GRÜNE in den Ländern immer wieder klar gemacht, dass es im Bundesrat von uns keine Zustimmung zur Vorratsdatenspeicherung geben wird.“
Bei Rückfragen melden Sie sich gerne.
Beste Grüße,


Unsere Nachfrage dazu:

(...)
danke für die schnelle Rückmeldung.
Den Blog von Herrn Bolte werden wir auf unseren Seiten verlinken.
Eine Nachfrage aber noch zu diesem Satz:
"Falls ja, haben wir als GRÜNE in den Ländern immer wieder klar gemacht, dass es im Bundesrat von uns keine Zustimmung zur Vorratsdatenspeicherung geben wird."
Heißt "von uns" auch "mit uns" oder anders gefragt: Gibt es eine Abmachung und damit Klarheit innerhalb der rot-grünen Landesregierung von NRW, daß man sich der neuen Vorratsdatenspeicherung im Bundesrat widersetzen wird? Oder gibt es eine Abmachung im aktuellen Koalitionsvertrag dazu?
Viele gute Grüße,


20.4.2015 - Die Grünen in Thüringen


(...)
kurzfristig kann ich Ihnen nicht versprechen, aber wir werden uns um Beantwortung bis Ende der Woche bemühen.
VG


Unsere Nachfrage dazu:

(...)
vielen Dank für die Rückmeldung.
Am 20.04.2015 um 15:01 schrieb B90GR xxx:
> kurzfristig kann ich Ihnen nicht versprechen, aber wir werden uns um Beantwortung bis Ende der Woche bemühen.
Das würde uns freuen und reichen.
Viele gute Grüße,


20.4.2015 - Die Grünen in Bremen


(...)
unser datenschutzpolitischer Sprecher xxx arbeitet gerade an einer Initiative dazu und schickt Ihnen eine Antwort. Kann 2/3 Tage dauern, weil wir hier jetzt Parlamentssitzungen haben.
Beste Grüße


Unsere Nachfrage dazu:

(...)
vielen Dank für die Zwischenstands-Rückmeldung!
Viele gute Grüße,


21.4.2015 - Die Grünen in Hessen


(...)
sorry für die späte Antwort; weil Ihre Mail am Wochenende kam, hatte ich sie übersehen.
"Die ablehnende Haltung der hessischen GRÜNEN zur Vorratsdatenspeicherung hat sich nicht verändert. Wir kennen bisher auch keine Vorschläge, wie sich eine solche Speicherung verfassungskonform umsetzen ließe. Ob das mit den Vorschlägen aus dem BMJ gelänge, bezweifeln wir. Wir haben im Koalitionsvertrag mit der CDU festgehalten, dass wir zur Vorratsdatenspeicherung unterschiedliche Positionen haben. In solchen Fällen ist es üblich, dass ein von einer Koalition regiertes Bundesland sich im Bundesrat enthält." sagt Jürgen Frömmrich, innenpolitischer Sprecher
Besten Gruß


Unsere Rückmeldung dazu:

(...)
vielen Dank für die klare Anwort.
Viele gute Grüße,


21.4.2015 - Die Grünen in Baden-Württemberg II


(...)
ich merke es mir für kommende Woche nach der Fraktionssitzung vor und melde mich wieder. Zum Abstimmungsverhalten äußere ich mich nie. Ich bin da ziemlich strikt, was die unterschiedlichen "Rollen" bzw. Aufgaben angeht.
Im grün-roten Koa-Vertrag steht:
"Bei der Vorratsdatenspeicherung setzen wir uns dafür ein, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts präzise einzuhalten."
Viele Grüße,


21.4.2015 - Die Grünen in Schleswig-Holstein III


(...)
da für uns die Sachlage eindeutig ist und wir unsere ablehnende Haltung zur Vorratsdatenspeicherung auch in unserem rot-grün-blauen Koalitionsvertrag vereinbart haben, gibt es für uns zurzeit keine Veranlassung, über eine etwaige Abstimmung im Bundesrat zu beraten.
Mit freundlichem Gruß


Unsere Rückmeldung dazu:

(...)
vielen Dank für die Klarstellung.
Viele gute Grüße,


27.4.2015 - Erinnerungen


Wir haben folgende Grünen-Fraktionen noch einmal freundlich um Beantwortung der Fragen bzw. Nachfragen gebeten:

  • Bremen (Rückmeldung seitens der Grünen erfolgte noch am 27.4.!)
  • Niedersachsen (Rückmeldung seitens der Grünen erfolgte noch am 27.4.!)
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Thüringen (Rückmeldung seitens der Grünen erfolgte am 28.4.)


28.4.2015 - Die Grünen in Rheinland-Pfalz


(...)
vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider ist Frau Kirmizitas erkrankt, weshalb die Anfrage erst jetzt beantwortet wird.
Dabei können wir die Antwort angenehm kurz halten:
1. Der Leitfaden ist für uns GRÜNE nicht zustimmungsfähig.
2. siehe Punkt 1.
Viele Grüße


Unsere Nachfrage dazu:

(...)
danke für die Info soweit. Bedeutet die Antwort zu 2., dass die grün mitregierte Landesregierung in RLP für die Anrufung eines Vermittlungsausschusses votieren wird?
Viele gute Grüße und der Frau Kirmizitas die besten Gesundungsgrüße!


28.4.2015 - Die Grünen in Baden-Württemberg II


(...)
wir haben heute das Thema in der Fraktionssitzung diskutiert und damit ist unsere schon geschilderte ablehnende Haltung von vergangener Woche in der Diskussion bekräftigt. Allerdings werden wir erst einen vorliegenden Gesetzentwurf präzise beurteilen können oder evtl. auch einen Beschluss fassen.
Vom grünen Teil der Regierung gibt es auch schon eine Ansage:
Viele Grüße,

[Anmerkung: In dem verlinkten Artikel wird berichtet, dass sich der baden-württembergische Inneminister Gall (SPD) offen für die neue VDS ausgesprochen, der "grüne" Verbraucherschutzminister Bonde diesem jedoch widersprochen hat.]


Unsere Nachfrage dazu:

(...)
danke für die erneute Rückmeldung.
Ich erlaube mir trotz Ihrer Stellungnahme die folgende Rückfrage:
Sie können also nicht sagen bzw. es gibt also keine Verabredung, ob die grün-rote Landesregierung in Baden-Württemberg im Bundesragt einen Bundesregierungs-Gesetzentwurf entsprechend der von BMJ und BMI vorgestellten und angeblich unumstößlichen Leitlinien zustimmen wird bzw. genauer gefragt, ob Baden-Württemberg im Bundesrat für die Anrufung eines Vermittlungsausschusses stimmen wird oder ob es sich zu dieser Forderung enthält oder gar dagegen stimmt?
Viele gute Grüße,


28.4.2015 - Die Grünen in Thüringen II


(...)
Hallo,
hier kommen nun unsere Antworten. Entschuldigung noch einmal, dass es nun doch länger gedauert hat.
Falls Sie Rückfragen haben, jederzeit gerne.
VG
' - - - '
Dirk Adams, innen- und datenschutzpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag:
1. Wie bewerten Sie als Fraktion den vom BMJ veröffentlichten Leitfaden für eine neue Vorratsdatenspeicherung?
Was die Bundesregierung gemacht hat, ist „Leitlinien zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfristen für Verkehrsdaten“ vorzugeben. Die Vorratsdatenspeicherung mit einem neuen Label zu versehen, reicht aus unserer Sicht nicht aus, denn auch eine "Vorratsdatenspeicherung light", wie sich de Maizière und Maas dies ausgedacht haben, bleibt eine Vorratsdatenspeicherung und damit eine anlasslose, massenhafte Überwachung der Bürgerinnen und Bürger.
In der Praxis werden diese Leitlinien Konsequenzen haben, die wir Grüne entschieden ablehnen:
  • Für BerufsgeheimnisträgerInnen enthalten sie Verwendungs- und Verwertungsverbote. Das klingt für den Laien gut, faktisch ist jedoch erst feststellbar, ob eine Telefonnummer oder IP-Adresse zu einem/r BerufsgeheimnisträgerIn gehört, wenn gegen sie oder ihn ermittelt wird, Daten also bereits gespeichert sind. Eine Handynummer macht erst Sinn, wenn der Klarname erfasst wird und bereits in den Schutzbereich von Rechtsanwältinnen und -anwälten, oder Seelsorgerinnen und Seelsorger eingedrungen worden ist. Bleibt es dabei, wird die Bundesregierung an dieser Stelle an den hohen juristischen Hürden, die ihr das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs sowie das Bundesverfassungsgerichtsurteil auferlegt haben, scheitern.
  • Versuche, die Wirtschaft zu mehr Datensparsamen Produkten zu bewegen, werden ad absurdum geführt. Mit dem ausführlichen Katalog an Speicherverpflichtungen werden metadatensparsame Entwicklungen für Unternehmen unattraktiv.
  • Innerhalb einer Speicherfrist von 4 Wochen für Standortdaten entstehen je nach Nutzungsverhalten mit einem Smartphone zw. 2.000 und 20.000 Metadatensätze. Die Bewegungsprofile, die somit erstellt werden können, lassen umfangreiche Schlüsse über Freundeskreise, Gewohnheiten und Reiseprofile zu.
2. Wie wird die von Ihnen in Teilen mitgebildete und -getragene Landesregierung abstimmen bzw. wie wird sie sich verhalten, falls eine diesem Leitfaden entsprechende Gesetzgebung zur Abstimmung in den Bundesrat eingebracht wird?
Der rot-rot-grüne Koalitionsvertrag ist an dieser Stelle ganz klar: Wir lehnen die Einführung der Vorratsdatenspeicherung und ähnliche Angriffe auf die Bürgerrechte entschieden ab. Die Vorratsdatenspeicherung stellt einen tiefen und unverhältnismäßigen Eingriff in das Menschenrecht auf Datenschutz und Privatsphäre dar. Wer einerseits Bürger- und Pressefreiheit schützen will und gleichzeitig die Vorratsdatenspeicherung fördert, widerspricht sich selbst.


Unsere Rückmeldung dazu:

(...)
Vielen Dank für die Antworten und die klare Ansage.


28.4.2015 - Die Grünen in Bremen II


(...)
vielen Dank für Ihre Anfrage. Im Anhang finden Sie dazu meine Position, die auch die Position meiner Grünen Fraktion in der Bremischen Bürgerschaft ist.
Viele Grüße
' - - - '
1. Die Vorratsdatenspeicherung, also die anlasslose und massenhafte Speicherung von Telekommunikationsverbindungsdaten aller Bürgerinnen und Bürgern auf Vorrat, ist für uns Grüne eine zentrale Frage der Bürgerrechtspolitik. Wir lehnen diese anlasslose Massenüberwachung der Telekommunikationsverkehrsdaten aller Bundesbürger als einen Angriff auf die Grundrechte entschieden ab. Auch das Bundesverfassungsgericht hatte die Umsetzung der EU-Richtlinie für nicht verfassungskonform erklärt. Das Bundesverfassungsgericht stellte in seinem Urteil auch klar, dass die Streubereite der Überwachungsmaßnahmen sehr tief in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger eingreife. Ebenso hat der Europäische Gerichtshof die anlasslose Vorratsdatenspeicherung als unvereinbar mit dem EU-Grundrecht und damit für nichtig erklärt. Die Vorratsdatenspeicherung stellt alle Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht. Die Haltung zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung ist somit der Gradmesser für den Umgang mit unseren Bürger- und Grundrechten. Die Mitte April 2015 vorgelegten Leitlinien von Bundesjustizminister Maas sollen als Grundlage dienen, das Vorhaben der Vorratsdatenspeicherung einzuführen. Der durchsichtige Versuch, die Vorratsdatenspeicherung in „Mindest- oder Höchstspeicherfristen“ umzuetikettieren, macht das bürgerrechtsfeindliche Vorhaben nicht besser, sondern zeigt nur den zynischen Umgang damit. Es ist und es bleibt eine anlasslose Massenüberwachung. Gerade nach den Enthüllungen durch Edward Snowden müssen wir die Ideologie der Massenüberwachung noch intensiver bekämpfen. Den Rechtsstaat und den Schutz unserer Bürgerrechte in der digitalen Welt gilt es ganz entschieden zu verteidigen.
2. Der Bremer Senat muss laut Koalitionsvereinbarung immer einheitlich abstimmen. Wenn ein Koalitionspartner bei einer anstehenden Abstimmung mit Nein stimmen möchte, sieht die Koalitionsvereinbarung vor, dass der Bremer Senat einer Initiative nicht zustimmen kann. Die ablehnende Haltung der Grünen zur Vorratsdatenspeicherung ist dem amtierenden Bremer Senat bekannt. Wie sich der Senat der kommenden Legislaturperiode zusammensetzt und dazu verhält, hängt davon ab, in welcher Konstellation Bremen nach der Wahl am 10. Mai regiert wird.


29.4.2015 - Die Grünen in Rheinland-Pfalz II


(...)
da es noch keinen Gesetzentwurf gibt über den wir beraten können, kann es auch noch keine Abstimmung über das Verhalten im Bundesrat geben. Unsere Position als Koalitionspartner ist aber klar und deutlich.
Viele Grüße


29.4.2015 - Die Grünen in Baden-Württemberg III


(...)
wir sind nicht die Landesregierung und können uns dazu deshalb nicht äußern. Das machen wir nie. Wir versuchen die Demokratie-Theorie möglichst ordentlich umzusetzen. ;-)
Ich glaube nicht, dass sich die Landesregierung äußern wird, bevor ein Gesetzentwurf vorliegt. Aber fragen Sie doch einfach dort nach, ob die Kollegen schon etwas sagen können.
Viele Grüße,


29.4.2015 - Die Grünen in Niedersachsen


(...)
vielen Dank für Ihre Presseanfrage zum Thema Vorratsdatenspeicherung. Unser datenschutzpolitischer Sprecher Belit Onay beantwortet diese wie folgt:
"Unser Koalitionsvertrag ist in dieser Hinsicht eindeutig, wir setzen uns gegen die, ob auf Europa- oder Bundesebene, diskutierten verschiedenen Vorschläge zur Vorratsdatenspeicherung ein. Die Vorratsdatenspeicherung ist ein hochproblematischer Eingriff in die Grundrechte. Daher hält auch der juristische Dienst des Europäischen Parlaments eine neue Vorratsdatenspeicherung für grundrechtskonform kaum machbar. Die vom EuGH in Anlehnung an den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof entwickelten Kriterien für allgemeine Überwachungsprogramme ("general programmes of surveillance"), bei denen anlasslos ohne Anfangsverdacht jede und jeder überwacht wird, sind extrem eng.
Aus diesem Grund sehen wir den Leitfaden des BMJ für eine neue Vorratsdatenspeicherung sehr kritisch. Wir werden uns daher in der kommenden Sitzung des Rechtsausschusses im Landtag durch das Niedersächsischen Justizministeriums zum Vorhaben des BMJ unterrichten lassen und ggf. im Bundesrat entsprechend positionieren."
Freundliche Grüße


Unsere Nachfrage dazu:

(...)
vielen Dank für die Antworten.
Ich habe noch eine Nachfrage dazu:
Einerseits heißt es, dass die Aussagen im Koalitionsvertrag eindeutig gegen die VDS positioniert sind. Andererseits schreiben Sie, dass sich die niedersächsische Vertretung "gegebenenfalls im Bundesrat entsprechend positionieren" wolle.
Es ist ja bekannt, dass zumindest der derzeitige Innenminister von Niedersachsen, Herr Pistorius von der SPD, eine neue VDS befürworten möchte, während der Ministerpräsident von der gleichen Partei noch indifferent zu sein scheint.
Wie würde sich Niedersachsen also konkret im Bundesrat positionieren, wenn es um die Frage zur Einschaltung des Bundesrats-Vermittlungsausschusses und zur Haltung dessen in Sachen neuer VDS-Gesetzgebung geht?
Viele gute Grüße,


30.4.2015 - Die Grünen in Nordrhein-Westfalen II


(...)
entschuldigen Sie bitte die krankheitsbedingte, verspätete Rückmeldung.
Da wir momentan nicht abschätzen können, wie ein mögliches Bundesratsverfahren ausschaut, möchten wir über mögliche weitere Schritte auch nicht spekulieren. Bei Uneinigkeit innerhalb der Koalition enthält sich das Land im Bundesrat. So ist es grundsätzlich im Koalitionsvertrag festgehalten. Dies käme dann einer Ablehnung gleich.
Beste Grüße,


8.5.2015 - Noch einmal: Erinnerungen bzw. Nachfragen


Wir haben folgende Fraktionen noch einmal freundlich um Beantwortung der Fragen bzw. Nachfragen gebeten:

  • Grünen-Fraktion in Hamburg
  • Linken-Fraktion in Brandenburg


18.5.2015 - Die Grünen in Niedersachsen II


Auch von der Landtagsfraktion in Niedersachsen stand noch eine Antwort auf Rückfragen aus - wir haben noch einmal höflich nachgefragt und auf die aktuellste, die Vorratsdatenspeicherung befürwortende Äußerung des nds. Innenministers Pistorius verwiesen. Und erhielten noch am gleichen Tag die folgende Rückmeldung (die zur unterschiedlichen Interpretation des Koalitionsvertrags allerdings keine Aussage trifft, was an sich auch eine Aussage ist...):

(...)
wir werden uns erst dann konkreter äußern können, wenn ein Gesetzentwurf vorliegt. Gleichzeitig möchte ich darauf hinweisen, dass der Ministerpräsident, auch in der Berichterstattung zum Thema, nicht indifferent erscheint. Sie haben lediglich Boris Pistorius erwähnt, aber unsere Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz nicht. Gerade sie hatte sich aber auch ausführlich und konkret zur VDS geäußert, beispielsweise hier:
Für Statements zur Haltung der Landesregierung bitte ich Sie, sich an die Mitglieder der Landesregierung bzw. deren SprecherInnen zu wenden.
Viele Grüße


19.5.2015 - Die Grünen in Niedersachsen III


(...)
vielen Dank für Ihre Nachfrage! Zur Beantwortung möchte ich Ihnen gerne die jüngste Rede von Belit Onay zum Thema schicken: http://youtu.be/8q3VM1_rsWo und Ihnen ein telefonisches Gespräch mit ihm anbieten. Lassen Sie mich einfach wissen, wenn das in Ihrem Sinne ist! VG ...

Ein paar subjektiv ausgewählte Aussagen von Herrn Onay aus diesem Redebeitrag:

  • "Wir stehen der VDS sehr skeptisch gegenüber."
  • "Wir müssen stattdessen mit präventiven Maßnahmen reagieren."


19.5.2015 - Die Grünen in Hamburg


(...)
''wir strukturieren uns nach der Regierungsbildung gerade neu, deshalb ist vermutlich die Anfrage durchgerutscht - bitte entschuldigen Sie.

Ich leite dies weiter ans zuständige Ressort.''

Viele Grüße,


22.5.2015 - Die Grünen in Hamburg II


(...)
bitte entschuldigen Sie die späte Antwort. Für Sie als Hintergrundinformation: Unsere Fraktion ist gerade in der Einfindungsphase nach der Regierungsbildung mit einigen neuen Abgeordneten, deshalb fällt die Antwort jetzt noch etwas unkonkret aus. Hier die zitierfähigen Sätze:
Dr. Carola Timm, Sprecherin für Datenschutz der Grünen Bürgerschaftsfraktion, sagt zum Thema Vorratsdatenspeicherung:
„Bei der Vorratsdatenspeicherung werden ohne konkreten Anlass personenbezogene Daten erhoben. Das ermöglicht Rückschlüsse auf das persönliche Kommunikationsverhalten und stellt einen intensiven Eingriff in das Persönlichkeitsrecht dar. Das Bundesjustizministerium hat gerade einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt, der die Vorratsdatenspeicherung unter bestimmten Voraussetzungen erlauben soll. Dies werden wir uns nun genau ansehen, um zu bewerten, was das für Hamburg bedeutet.“
Viele Grüße und noch einmal Entschuldigung,


22.5.2015 - Die Grünen in Hamburg III


Erstaunlicherweise, aber auch netterweise erhalten wir vom parlamentarischen Geschäftsführer noch folgende, dieses mal sehr ausführlich auf unsere Fragen eingehende Antworten:

(...)
1. Wie bewerten Sie als Fraktion den vom BMJ veröffentlichten Leitfaden für eine neue Vorratsdatenspeicherung?
Wir GRÜNE in Bund und Ländern erteilen der geplanten Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung durch die schwarz-rote Bundesregierung eine klare Absage.
Die vorgestellten Leitlinien von Bundesjustizminister Heiko Maas, die in Verhandlungen mit Bundesinnenminister Thomas de Maizière einvernehmlich entstanden sind, sind der durchsichtige und von Vornherein zum Scheitern verurteilte Versuch die anlasslose Massenüberwachung per Vorratsdatenspeicherung äußerlich umzuetikettieren. Auch die nun vorgelegten Leitlinien stellen einen unverhältnismäßigen Eingriff in unsere Grundrechte dar und führen die bürgerrechtsfeindliche Politik der Großen Koalition fort. Das Grundproblem der anlasslosen Speicherung der Kommunikationsverkehrsdaten großer Teile der digitalen Kommunikation aller Bürgerinnen und Bürger, bleibt bestehen. Durch das Festhalten an einem Instrument aus der Mottenkiste der Sicherheitspolitik, dessen Nutzen für die Strafverfolgungsbehörden bis heute empirisch nicht nachgewiesen werden konnte, ebnet die Bundesregierung weiter den Weg in den Präventivstaat, der seine Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht stellt. Die Einführung dieser schwarz-roten Vorratsdatenspeicherung wäre ein rechtsstaatlicher Dammbruch, denn sie widerspricht dem Grundsatz der Unschuldsvermutung.
Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs werden völlig unzureichend berücksichtigt. So mag zwar sowohl die marginale Reduzierung der Speicherdauer als auch die Differenzierung zwischen verschiedenen Datenarten einzelne Aspekte der beiden Urteile aufgreifen, gleichzeitig bleiben grundlegende Bedenken der Grundrechtskompatibilität der Vorschläge bestehen, beispielsweise sowohl bezüglich des effektiven Schutzes von BerufsgeheimnisträgerInnen als auch hinsichtlich der Anlasslosigkeit. Das geplante Verwertungsverbot für Daten von BerufsgeheimnisträgerInnen verfehlt sein Ziel. Denn die Verunsicherung in den Verhältnissen zwischen den GeheimnisträgerInnen und ihren MandantInnen, PatientInnen und KlientInnen tritt bereits ein, wenn die Daten gespeichert und erstmalig ausgewertet werden und damit der potentiellen Kenntnisnahme durch Dritte offenstehen. Dass Bundesjustizministerium und Bundesinnenministerium dieses Problem über längst bestehende gerichtliche Beweisverwertungsverbote gelöst sehen wollen, ist billige Augenwischerei und eine Unverschämtheit gegenüber den höchsten Gerichten.
Auch verstößt der Vorschlag der Bundesregierung gegen das vor einem Jahr ergangene Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung, nach der eine komplett anlasslose Speicherung von persönlichen Daten grundsätzlich nicht mit dem EU-Grundrecht auf Datenschutz vereinbar ist. Danach muss es zumindest irgendeinen Bezug zwischen den durch die Speicherungspflicht gesammelten Daten und konkreten Verdachts- oder Risikomomenten für Straftaten geben. Diese Anforderung wird angesichts der unterschiedslos vorgeschriebenen Speicherung ebenfalls nicht eingehalten.
Auch die Ausführungen zur Datensicherheit sind unzureichend. Keinesfalls genügt es, allein darauf zu verweisen, dass die Daten in Deutschland verarbeitet werden.
Die entstehenden Datenberge mit Milliarden sensibler Kommunikationsverkehrs- und Bewegungsdaten werden ein hochattraktives Ziel für illegale Abgriffe und Nutzungen, sei es durch ausländische Nachrichtendienste, organisierte Kriminalität oder den Missbrauch in Unternehmen.
Wir GRÜNE und Bund und Ländern erklären unseren Widerstand gegen die Pläne der Bundesregierung zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung und werden auch weiterhin auf allen Ebenen und mit allen demokratischen Mitteln dafür kämpfen, diesen massiven Eingriff in unsere Grundrechte zu verhindern. Gemeinsam mit einer aktiven Zivilgesellschaft werden wir auf die Straße gehen und auch einen erneuten Gang vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe intensiv prüfen, sobald ein Gesetz vorliegt. Wir haben schon einmal erfolgreich gegen die Vorratsdatenspeicherung einer großen Koalition geklagt und sind zuversichtlich bei den Erfolgsaussichten einer erneuten Klage, sollte das Gesetz so kommen, wie es jetzt angekündigt ist.
Dass die beiden zuständigen Minister angekündigt haben, dass an dem gefundenen Kompromiss im Deutschen Bundestag keinerlei Änderungen vorgenommen werden dürften, ist ein Affront gegenüber dem Parlament als Gesetzgeber und dokumentiert das fortschreitende, hochproblematische Bedürfnis nach großkoalitionären Hegemonie.
Statt die notwendigen bürgerrechtlichen Konsequenzen aus den Enthüllungen der vergangenen zwei Jahre zu ziehen, setzt die Bundesregierung weiterhin auf anlasslose Massenüberwachung und höhlt Grundrechte aus.
2. Wie wird die von Ihnen in Teilen mitgebildete und -getragene Landesregierung abstimmen bzw. wie wird sie sich verhalten, falls eine diesem Leitfaden entsprechende Gesetzgebung zur Abstimmung in den Bundesrat eingebracht wird? Genauer: Wird sich die rot-grüne Hamburger Vertretung im Bundesrat für die Berufung eines Vermittlungsausschusses und darin für eine Ablehnung der Gesetzesänderungen für eine neue Vorratsdatenspeicherung aussprechen, oder wie anders verhalten?
Vorab: Es ist nicht davon auszugehen, dass ein auf der Grundlage der veröffentlichten Leitlinien erarbeitetes Gesetz der Zustimmung des Bundesrats bedürfen wird, sondern dass es sich um ein bloßes Einspruchsgesetz handeln wird. Ein etwaiger Einspruch würde die Anrufung des Vermittlungsausschusses voraussetzen. Es ist jedoch unwahrscheinlich, dass es gelingt, die Hamburger SPD zu einer aktiven Gegnerschaft gegenüber ihrem eigenen Bundesjustizminister zu bewegen:
Die SPD/Union-geführten Länder kommen im Bundesrat mit insgesamt 24 Stimmen auf keine eigene absolute Mehrheit (hierfür wären 35 von insgesamt 69 Stimmen erforderlich).
Dennoch muss davon ausgegangen werden, dass eine kritische Stellungnahme zum Gesetzesentwurf im Bundesratsplenum keine Aussicht auf Erfolg haben würde, da sich auch die Koalitionsregierungen mit Beteiligung von GRÜNEN mit Blick auf den zu erwartenden Dissens voraussichtlich überwiegend werden enthalten müssen (das ist der übliche Weg in Koalitionen, wenn sich beide Partner nicht einig sind, wird sich enthalten. Im Bundesrat wirkt eine Enthaltung wie ein NEIN. Leider eben auch im Falle eines Einspruchs.


Ergebnisse/Zusammenfassung


Die Haltungen der grün-mitregierten Bundesländer im Falle des Einbringens einer neuen VDS-Gesetzgebung in den Bundestag, soweit uns Auskunft erteilt worden ist:

  • Baden-Württemberg:
    • Man kann oder will sich nicht festlegen, es gibt Streit innerhalb der Koalition, der Minderheiten-Koalitionspartner SPD will die VDS
  • Bremen:
    • Enthaltung im Falle der Uneinigkeit mit Koalitonspartner, aber unklar, wer nach 10. Mai in Bremen regiert!
  • Hamburg:
    • Noch keine Antwort erhalten ... allerdings auch erst sehr spät angefragt!
  • Hessen:
    • Enthaltung
  • Niedersachsen:
    • Unklare Angaben: Einerseits klare Haltung im Koalitionsvertrag, andererseits ein VDS-befürwortender SPD-Innenminister
  • Nordrhein-Westfalen:
    • Keine Festlegung, aber Enthaltung für den Fall, dass sich Grüne und SPD uneinig sein sollten
  • Rheinland-Pfalz:
    • Ausweichende Antworten, man will sich nicht festlegen
  • Schleswig-Holstein:
    • Ablehnung der VDS im Bundesrat
  • Thüringen:
    • Ablehnung der VDS im Bundesrat


Oder als Grafik im Gesamtzusammenhang:


Was während und nach der Befragung weiterhin geschah


25.4.2015 - Die Grünen legen einen gemeinsamen Beschluß auf Bundes- und Landesebene vor


Während unsere Anfragen z.T. noch unbeantwortet geblieben waren, sorgte Malte Spitz für einen Entschluß im Rahmen eines Kleinen Parteitags der Grünen am 25.4.2015 in Berlin zum Thema.

Im positiv verabschiedeten Eilantrag heißt es u.a.:

Wir GRÜNE erteilen der geplanten Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung durch die schwarz-rote Bundesregierung eine klare Absage. Die vorgestellten Leitlinien von Bundesjustizminister Heiko Maas, die in Verhandlungen mit Bundesinnenminister Thomas de Maizière einvernehmlich entstanden sind, sind der durchsichtige und von Vornherein zum Scheitern verurteilte Versuch die anlasslose Massenüberwachung per Vorratsdatenspeicherung äußerlich umzuetikettieren. Auch die nun vorgelegten Leitlinien stellen einen unverhältnismäßigen Eingriff in unsere Grundrechte dar und führen die bürgerrechtsfeindliche Politik der Großen Koalition fort. Das Grundproblem der anlasslosen Speicherung der Kommunikationsverkehrsdaten großer Teile der digitalen Kommunikation aller Bürgerinnen und Bürger, bleibt bestehen. (...)
Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs werden völlig unzureichend berücksichtigt. So mag zwar sowohl die marginale Reduzierung der Speicherdauer als auch die Differenzierung zwischen verschiedenen Datenarten einzelne Aspekte der beiden Urteile aufgreifen, gleichzeitig bleiben grundlegende Bedenken der Grundrechtskompatibilität der Vorschläge bestehen, beispielsweise sowohl bezüglich des effektiven Schutzes von BerufsgeheimnisträgerInnen als auch hinsichtlich der Anlasslosigkeit. Das geplante Verwertungsverbot für Daten von BerufsgeheimnisträgerInnen verfehlt sein Ziel. (...)

Von einer dezidierten Haltung der grün-mitregierten Landesregierungen ist leider kein Wort zu finden.

Via Twitter dazu von jemand Drittem genau darauf hin angesprochen weist Malte Spitz darauf hin, daß die VDS im Bundesrat vermutlich nicht zustimmungspflichtig sei. Nicht erwähnt er die Möglichkeit der (wenn auch eher symbolischen) Einschaltung eines Vermittlungsausschusses. Dessen Ablehnung müsste dann vom Bundestag immerhin überstimmt bzw. übergangen werden. Auch das wäre wenigstens ein gewisses Signal ...


29.4.2015 - Wir fragen außerdem noch in Hamburg an


Etwas verspätet nehmen wir auch die noch frische rot-grüne Koalition des Hamburger Senats in die Liste der Befragten auf und bitten um Stellungnahme.


1.5.2015 - Wir veröffentlichen unsere Ergebnisse bzw. Einschätzungen


https://freiheitsfoo.de/2015/05/01/neue-vds-im-bundesrat/


3.5.2015 - Weitere Anfrage an die Linksfraktion in Brandenburg


Auf eine berechtigte kritische Nachfrage via Twitter hin haben wir ergänzend auch noch die Links-Fraktion der SPD-DieLinke-geführten Landesregierung in Brandenburg um Stellungnahme angeschrieben.


Kategorie(n): Vorratsdatenspeicherung

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Zuletzt geändert am 22.05.2015 22:42 Uhr