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Bodycam-FaktenDiese Wiki-Seite ...
11.7.2016 - Presseanfrage an die Deutsche Bahn AG zu derer Ankündigung der Einführung von Bodycams
mit Bezug auf Pressemeldungen von gestern https://www.tagesschau.de/inland/bodycam-bahn-101.html haben wir für eine zum Thema "Bodycams" geplante Berichterstattung folgende Fragen und bitten um Beantwortung: 1.) Wie viele DB-Sicherheitskräfte setzen bereits zum jetzigen Zeitpunkt eine Bodycam ein? 2.) In welchen räumlichen Bereichen (Bahnhöfe, Bahnhofsvorplätze, Gleisanlagen, Züge) werden die 3.700 Sicherheitskräfte der Deutschen Bahn üblicherweise eingesetzt? 3.) Wo befinden sich die Monitore, an die die Bilder der Bodycams übertragen werden, wer sichtet diese Bilder und wie sind die Regeln zur Aufzeichnung und Löschung dieser Bilder im Detail ausgestaltet? 4.) Wie hoch sind die Anschaffungskosten für Bodycam, Monitore und dazugehöriger Infrastruktur je Bodycam? 5.) Wurden DB- und Bundesdatenschutzbeauftragte bei der Planung des Einsatzes von Bodycams hinzugezogen bzw. eingebunden und was war und ist deren Haltung zu diesem Vorhaben? 6.) Wie hat sich die Anzahl der Angriffe auf Bahn-Bedienstete in den letzten sechs Jahren im Detail zahlenmäßig entwickelt/verändert? 7.) Der DB-Sicherheitschef Hans-Hilmar Rischke wird wie folgt zitiert: "Erste Erfahrungen zeigen: Die Mini-Monitore der Bodycam schrecken Täter ab." Auf welchen Zahlen und Erfahrungen fußt diese Aussage im Detail? Vielen Dank für Ihre Mühen mit unseren Fragen und viele gute Grüße,
11.7.2016 - Rückmeldung der DB mit Verweis auf anstehende Pressekonferenz
wir machen am Donnerstag in Berlin einen Pressetermin zum Thema Bodycams. Da werden sich alle Ihre Fragen beantworten. Gerne können wir im Nachgang telefonieren, wenn Sie eine Teilnahme nicht einrichten können. Schicke Ihnen gerne morgen die Einladung und am Donnerstag die PI dazu. Grüße xxx Deutsche Bahn AG
14.7.2016 - Infos von der Pressekonferenz in Berlin zum Thema
Pressemitteilung der DB
Bahn und Bundespolizei testen Körperkameras zur Reduzierung von Gewalt gegen Mitarbeiter und Beamte • Minimonitor zur Abschreckung von Angreifern • Aufzeichnung nur in Konfliktsituationen Die Deutsche Bahn (DB) testet Bodycams für ihre Sicherheitskräfte an Berliner Bahnhöfen. „Wir versuchen mit allen Mitteln, Angriffe gegen unsere Mitarbeiter zu verhindern. Von Bodycams versprechen wir uns einen Rückgang der Gewalt gegen unsere Mitarbeiter“, sagt DB-Sicherheitschef Hans-Hilmar Rischke. Im ersten Halbjahr 2016 sind bundesweit 950 DB-Mitarbeiter angegriffen worden, 10 Prozent mehr als im gleichen Zeitraum 2015. Schwere Verletzungen sind zum Glück die Ausnahme, mehr als zwei Drittel der Angriffe betreffen Sicherheitskräfte. Neben erweiterten Schulungsangeboten setzt die DB auf technische Unterstützung zum Schutz der Mitarbeiter. DB Sicherheit testet Bodycams „Die Bundespolizei testet seit Februar 2016 den Einsatz von Körperkameras. Die Akzeptanz bei den Beamten, das positive Interesse der Bevölkerung an dieser Technologie und erfolgreiche präventiv-polizeiliche Einsätze sprechen ganz klar für Bodycams", sagt Thomas Striethörster, Präsident der Bundespolizeidirektion Berlin. Sicherheitskräfte der DB tragen Bodycams auf der Brust, die Bilder sind live auf einem Monitor am Gerät zu sehen. Ein Angreifer sieht sich also während des Angriffs selbst. In Konfliktsituationen können die Sicherheitskräfte die Bilder auf Knopfdruck abspeichern. Im Gegensatz zu den Videokameras in den Bahnhöfen geht es bei den Bodycams nicht nur um die Sicherung von Beweismaterial im Falle von Straftaten, sondern vor allem um die Abschreckung von Angreifern. Der Test ist bis zum Jahresende an den Bahnhöfen Ostbahnhof, Alexanderplatz und Zoologischer Garten geplant. Bewährt sich die Technik, können rasch weitere Stationen bundesweit folgen. Dann werden Bodycams auch im Fußball-Fanreiseverkehr sowie bei der An- und Abreise zu Volksfesten oder Veranstaltungen getestet. Alle Regeln des Datenschutzes für Kunden und Mitarbeiter sind bereits im Testbetrieb berücksichtigt. Strenge Regeln reduzieren den Umfang des aufgezeichneten Videomaterials, sichern die Verschlüsselung sowie den Datenzugriff, der ausschließlich durch die Polizeibehörden möglich ist. Es wird kein Ton aufgezeichnet. Mitarbeiter mit Bodycams sind am Schriftzug „Videoüberwachung“ zu erkennen. Bundesweit sind 5.000 Bundespolizisten und 3.700 Sicherheitskräfte der DB im Einsatz. Die DB investiert in diesem Jahr 160 Millionen für die Sicherheit von Kunden und Mitarbeitern. Bereits heute sind in Deutschland etwa 700 Bahnhöfe mit rund 5.000 Kameras ausgerüstet. Weitere 27.000 Kameras sind in Zügen des Regional- und S-Bahnverkehrs installiert. Bis 2023 geben DB und Bundespolizei gemeinsam 85 Millionen für den Ausbau der Videoüberwachung an Bahnhöfen aus. Quelle: https://www.deutschebahn.com/de/presse/pressestart_zentrales_uebersicht/11882546/c20160714.html
Subjektive Kommentierung der DB-PM
Bericht des DLF dazuDeutsche Bahn erprobt Einsatz von Körperkameras Angesichts der zunehmenden Gewalt gegen Mitarbeiter erprobt die Deutsche Bahn den Einsatz von Körperkameras. Bis Ende des Jahres werden zunächst Sicherheitskräfte an drei Berliner Bahnhöfen ausgestattet. Die Kameras, die im Brustbereich an der Uniform befestigt werden, zeichnen nicht nur Bilder auf, sondern diese sind für den Angreifer auch auf einem Bildschirm zu sehen. Der Sicherheitschef des Unternehmens, Rischke, sagte in Berlin, man erhoffe sich davon vor allem Abschreckung in Konfliktsituationen. Nach der Testphase werde über einen bundesweiten Einsatz entschieden. - Die Deutsche Bahn verzeichnete nach eigenen Angaben im ersten Halbjahr dieses Jahres 950 Angriffe auf Bahnbedienstete. Wie Rischke betonte, handelte es sich meist um Anrempeln oder Anspucken. Schwere Verletzungen seien die Ausnahme gewesen. ["Anrempeln oder Anspucken" ... o_O]
Bilder von der Pressekonferenz bzw. der Präsentation auf dem Berliner Regionalbahnhof Alexanderplatz
17.7.2016 - Aktualisierte Presseanfrage an die DB
wir kommen auf Ihr Angebot zur Beanwortung verbleibender Fragen nach der Pressekonferenz vom vergangenen Donnerstag zurück und übersenden Ihnen für eine geplante Berichterstattung zum Thema Bodycams eine Reihe von Fragen. Wir würden uns sehr freuen, diese von Ihnen beantwortet zu bekommen und erbitten eine schriftliche Antwort bzw. eine Antwort per E-Mail, so wie wir unsere Presseanfragen üblicherweise beantwortet bekommen. 1.) Wie viele DB-Sicherheitskräfte setzen bereits zum jetzigen Zeitpunkt eine Bodycam ein bzw. wie viele Bodycam-Geräte befinden sich akutell im Einsatz und seit wann? 2.) Welche Modelle welches Herstellers werden eingesetzt bzw. sollen eingesetzt werden? Auf der Pressekonferenz vom 14.7.2016 wurden drei verschiedene Modelle präsentiert, die Bundespolizei-Beamten trugen noch ein weiteres viertes, noch ganz anderes Modell. Um welche Typen oder Modelle handelt es sich jeweils und gibt es bereits eine Entscheidung zur Wahl des Gerätes für die DB-Sicherheitskräfte? 3.) Welche Funktionalität sehen die jeweiligen Modelle für ein Pre-Recording vor? 4.) In welchem zeitlichen Umfang führen die DB-Bodycams ein Pre-Recording durch? 5.) Wie hoch ist die Akkukapazität der jeweiligen Modelle? 6.) Mit welcher Auflösung (Anzahl der Pixel in Breite und Höhe) zeichnen die DB-Bodycam-Modelle jeweils auf und wie hoch ist die Anzahl der aufgezeichneten Bilder pro Sekunde? 7.) Auf welchem Speichermedium werden die Daten abgelegt und wie funktioniert die Datenübertragung der aufgezeichneten Bilder von den Bodycams bzw. deren Speichermedien an Dritte bzw. auf andere IT-Systeme? 8.) Wie hoch ist die interne und/oder externe Kapazität der eingesetzten Speichermedien? 9.) In welcher Form werden die Daten im Rahmen der Aufzeichnung verschlüsselt und wie sind die Zugriffsmöglichkeiten und -bestimmungen auf derlei verschlüsselte Daten praktisch geregelt? 10.) Welcher Verschlüsselungsalgorithmus wird eingesetzt und welche Entropie haben die verwendeten Schlüssel? 11.) Existiert ein spezifisches IT-Sicherheitskonzept? 12.) Findet eine Audioaufzeichnung statt? Nach Angaben auf der Pressekonferenz besitzen die Modelle zwar die Fähigkeit zur Audio-Aufzeichnung, diese soll jedoch nicht zum Einsazt kommen. Falls dem so ist: Kann die Audioaufzeichnung manuell von den die Bodycams tragenden Sicherheitskräften aktiviert werden? 13.) Welches ist die genaue Rechtsgrundlage für den Einsatz der Bodycams? Nach Informationen der Pressekonferenz soll das das Hausrecht sein. Vermutlich beziehen Sie sich dabei auf den § 6b BDSG. Stimmt diese Mutmassung oder können Sie die Rechtsgrundlage weiter konkretisieren? 14.) Welche Zweckbindung ist für die mit DB-Bodycams erhobenen personenbezogenen Daten festgelegt? 15.) Wo (örtlich) und auf welche Art werden die Daten der DB-Bodycams auf weitere IT-Systeme übertragen? Welche Voraussetzungen müssen für eine Nutzung der Aufnahmen vorliegen? 16.) Wo befinden sich die Monitore, an die die Bilder der Bodycams übertragen werden, wer sichtet diese Bilder und wie sind die Regeln zur Aufzeichnung und Löschung dieser Bilder im Detail ausgestaltet? Nach Angaben von der Pressekonferenz ist mit "Monitor" die Bodycam selber gemeint, die mit einem kleinen Bildschirm ausgerüstet ist. Falls dem so ist: Es findet dann also keine Übertragung der Daten in Echtzeit an eine andere Stelle statt? 17.) Wie stehen Sie in diesem Fall (Aufzeichnung der Bilder nur im Bodycam-Gerät selber) dem denkbaren Szenario gegenüber, dass diese Konstellation dazu führen könnte, dass von der Aufzeichnung betroffene Straftäter oder andere Menschen dazu angeregt werden könnten, die Bodycam dem DB-Sicherheitsangestellten zu entreissen, um dem aufgezeichnete Bildmaterial habhaft werden zu können? Halten Sie es für denkbar, dass die geplante Einsatzpraxis derlei Gewalt erst entstehen lassen könnte? 18.) Wie werden Passanten auf die Tatsache der Videoüberwachung durch Bodycams hingewiesen? Genauer: Bleibt es bei den auf der Pressekonferenz vorgestellten Schildern und Emblems auf den Uniformen der Sicherheitskräfte oder wird es diesbezüglich noch eine Veränderung oder Variation geben? 19.) Wodurch kann von Passanten erkannt oder festgestellt werden, ob die Bodycams des DB-Sicherheitspersonals eingeschaltet sind, also aufzeichnen, oder eben nicht? 20.) Wie werden die Auskunftsrechte gemäß § 34 BDSG der Betroffenen beachtet und umgesetzt? Ist eine Einsichtnahme in die gespeicherten Aufzeichnungen möglich? 21.) In welchen räumlichen Bereichen (Bahnhöfe, Bahnhofsvorplätze, Gleisanlagen, Züge) werden die 3.700 Sicherheitskräfte der Deutschen Bahn üblicherweise eingesetzt? 22.) Wie hoch sind die voraussichtlichen Anschaffungskosten für Bodycam, Monitore und dazugehöriger Infrastruktur je Bodycam? 23.) Wurden DB- und Bundes- oder Landesdatenschutzbeauftragte bei der Planung des Einsatzes von Bodycams hinzugezogen bzw. eingebunden und was war und ist deren Haltung zu diesem Vorhaben? 24.) Wie hat sich die Anzahl der Angriffe auf Bahn-Bedienstete in den letzten sechs Jahren im Detail zahlenmäßig entwickelt/verändert? 25.) Auf welche Bereiche bzw. Positionen verteilt sich das in der Presseinformation angegebene Budget von 160 Mio. Euro/jährlich für "Sicherheit von Kunden und Mitarebitern"? 26.) Beim Presse- und Fototermin am 14.07.2016 haben drei Personen die DB-Bodycams im Bahnhof Alexanderplatz vorgeführt. Sind diese Personen wirklich Mitarbeiter der Testgruppe der DB-Sicherheit? 27.) In einer DLF-Meldung vom 14.7.2016 heisst es: "Die Deutsche Bahn verzeichnete nach eigenen Angaben im ersten Halbjahr dieses Jahres 950 Angriffe auf Bahnbedienstete. Wie Rischke betonte, handelte es sich meist um Anrempeln oder Anspucken. Schwere Verletzungen seien die Ausnahme gewesen." Unsere Frage dazu: Bei wie vielen der 950 Angriffen ging es um "Anrempeln", bei wie vielen um "Anspucken" und wie teilen sich die verbleibenden Angriffe auf andere Formen von Angriffen auf? 28.) Der DB-Sicherheitschef Hans-Hilmar Rischke wird wie folgt zitiert: "Erste Erfahrungen zeigen: Die Mini-Monitore der Bodycam schrecken Täter ab." Auf welchen Zahlen oder Erfahrungen fußt diese Aussage im Detail? Vielen Dank für Ihre Mühe mit unseren Fragen und viele gute Grüße,
31.8.2016 - Nachfrage am die Deutsche Bahn ob der unbeantworteten Fragen
dürfen wir noch mit einer Beantwortung unserer Fragen rechnen? Falls Sie mit der einen oder anderen Frage Schwierigkeiten bei der Beantwortung haben, freuen wir uns auch darüber, wenn die anderen Fragen dann zumindest eine Beantwortung finden. Bitte geben Sie uns doch bitte eine kurze Rückmeldung dazu. Vielen Dank und viele gute Grüße,
11.11.2016 - Nochmalige Nachfrae an die DB!
am 17.7.2016 haben wir Ihnen die untenstehende Presseanfrage zugesendet, am 31.8.2016 noch einmal um deren Beantwortung nachgefragt. Nun sind wir im November und noch immer haben wir nichts von Ihnen gehört. Wir möchten gerne wissen, ob Sie uns unsere Fragen noch beantworten und falls nicht, warum nicht. Zur Erinnerung: Der Blog von freiheitsfoo.de wird seit dem 1.9.2015 als “Presseorgan” im Sinne der derzeit gültigen Gesetze betrieben. https://freiheitsfoo.de/kontakt/ Bitte geben Sie uns Bescheid, wie Sie mit unserer Anfrage weiter verfahren möchten. Viele gute Grüße,
11.11.2016 - Rückmeldung, aber keine Antwort von der Deutschen Bahn
Wenn ich mich richtig erinnere, haben wir am Rande des Pressetermins am Alexanderplatz im Juli vereinbart, dass Sie mich bei weiteren Nachfragen anrufen. Wir waren uns doch einig, dass ein Gespräch über das Thema für beide Seiten mehr Nutzen bringt, als das bloße beantworten Ihrer Fragen. Nachdem sie sich nicht mehr gemeldet haben, ging ich davon aus, dass Ihre Fragen mit dem Pressetermin beantwortet wurden. Wenn sie weiterhin Gesprächsbedarf haben, rufen Sie mich doch bitte nächste Woche einmal an. Herzliche Grüße xxx Deutsche Bahn AG
18.12.2016 - Pressemitteilung der DB
Bahn weitet Test auf Züge aus Keine Angriffe, weniger Pöbeleien und zuverlässiges Beweismaterial: Die Deutsche Bahn zieht eine positive Zwischenbilanz zum Einsatz von Körperkameras bei ihren Sicherheitskräften in Bahnhöfen. Der Pilotversuch war Anfang August auf den drei Berliner Bahnhöfen Zoologischer Garten, Alexanderplatz und Ostbahnhof gestartet. DB-Sicherheitschef Hans-Hilmar Rischke: „Unsere Sicherheitskräfte sind sich einig: mit der Bodycam wird nicht nur Beweismaterial bei Straftaten gesichert, sie schreckt auch Angreifer ab.“ Gegen die Sicherheits-Teams mit Bodycams wurden seit Beginn des Tests in den Bahnhöfen keine Angriffe und deutlich weniger Pöbeleien registriert. Rischke weiter: „Wegen des klaren Erfolgs testen wir die Kameras jetzt auch bei Sicherheitskräften in Zügen.“ In 10 Fällen hat die Bundespolizei aufgezeichnetes Videomaterial aus den Bodycams für Ermittlungen ausgewertet. Die Kameras schützen so nicht nur die Sicherheitskräfte, sondern unterstützen auch die Arbeit der Polizei. Im Rahmen des Tests wurden bislang rund 3.500 Einsatzstunden absolviert. 12 Sicherheitskräfte der DB erproben die etwa handgroßen Geräte. Die Sicherheitskräfte aktivieren die Körperkameras, wenn ein Konflikt eskaliert oder eine Straftat beobachtet wird. Neben der Aufzeichnungsfunktion ist vor allem der eingebaute Monitor sehr wirkungsvoll. Ist er eingeschaltet, erkennen sich Angreifer auf dem Bild selbst und – so die Erfahrung der Sicherheitskräfte – lassen von ihren Taten ab. Auch gegenüber aggressiven Bettlern oder betrunkenen Jugendlichen wirkt die Kamera durch den Monitor. Nach Abschluss des Trageversuchs will die DB ab Frühjahr 2017 die Körperkameras auch Sicherheitskräften in anderen Regionen bereitstellen. Vor allem stark frequentierte Bahnhöfe, Fußball-Fanreiseverkehr sowie Volksfeste und Großveranstaltungen stehen im Fokus. Hierbei kommt es immer wieder zu Angriffen auf DB-Mitarbeiter, meist sind die Angreifer alkoholisiert. Neben Deeskalations- und Verteidigungstrainings sowie neuen Einsatzkonzepten sind die Bodycams ein wichtiges Instrument der DB, um Angriffe auf ihre Mitarbeiter zu reduzieren. Die Erprobung findet in enger Abstimmung mit Arbeitnehmervertretern und unter Beachtung aller Regeln des Datenschutzes statt. 1.1.2017 - Wir fragen noch einmal nach und bitten um Antworten
zwar trügt Sie Ihre Erinnerung - weder war ich damals in Berlin selber vor Ort noch hat ein anderes Redaktionsmitglied so etwas mit Ihnen vereinbart. Bei unserer Recherchearbeit ist es üblich, dass wir schriftliche Antworten einfordern. Aber wenn das bei Ihnen in diesem Fall nicht möglich sein sollte, rufe ich Sie gerne an. Bitte teilen Sie mir doch mit, wann Sie innerhalb der nächsten ein bis zwei Wochen eine halbe Stunde Zeit für so ein Gespräch haben. Vielen Dank und viele gute Grüße für das neue Jahr 2017!
5.1.2017 - Antworten von der Deutschen Bahn, endlich!
Hier unsere Antworten auf Ihre Fragen: 1.) Wie viele DB-Sicherheitskräfte setzen bereits zum jetzigen Zeitpunkt eine Bodycam ein bzw. wie viele Bodycam-Geräte befinden sich akutell im Einsatz und seit wann? Der Pilotversuch in Berlin läuft von Anfang August 2016 bis März 2017. Beteiligt sind 12 Sicherheitskräfte und 6 Bodycams. 2.) Welche Modelle welches Herstellers werden eingesetzt bzw. sollen eingesetzt werden? Auf der Pressekonferenz vom 14.7.2016 wurden drei verschiedene Modelle präsentiert, die Bundespolizei-Beamten trugen noch ein weiteres viertes, noch ganz anderes Modell. Um welche Typen oder Modelle handelt es sich jeweils und gibt es bereits eine Entscheidung zur Wahl des Gerätes für die DB-Sicherheitskräfte? Wir testen Geräte der Hersteller Reveal (mit Monitor), Motorola (mit Monitor) und Axon (ohne Monitor). ERste Erfahrungen sprechen für Geräte mit Monitor. EIne Entscheidung über den künftigen Einsatz treffen wir nach Abschluss der Testphase. 3.) Welche Funktionalität sehen die jeweiligen Modelle für ein Pre-Recording vor? 4.) In welchem zeitlichen Umfang führen die DB-Bodycams ein Pre-Recording durch? Es werden jeweils 10 Sekunden in einer Schleife aufgezeichnet und sofort wieder überschrieben. Erst mit der Auslösung der Aufzeichnungsfunktion, die dem Gegenüber angekündigt wird, werden die letzten 10 Sekunden als Datei abgespeichert. 5.) Wie hoch ist die Akkukapazität der jeweiligen Modelle? Die Akkulaufzeit ist u.a. abhängig von Umgebungstemperatur, vorgewählter Bildauflösung und Nutzung der Monitorfunktion. 6.) Mit welcher Auflösung (Anzahl der Pixel in Breite und Höhe) zeichnen die DB-Bodycam-Modelle jeweils auf und wie hoch ist die Anzahl der aufgezeichneten Bilder pro Sekunde? Je nach Modell und Modus 480 bis 1080 Pixel bei 25 bis 30 Bildern pro Sekunde. 7.) Auf welchem Speichermedium werden die Daten abgelegt und wie funktioniert die Datenübertragung der aufgezeichneten Bilder von den Bodycams bzw. deren Speichermedien an Dritte bzw. auf andere IT-Systeme? Die Bilddaten werden auf nicht entnehmbaren Gerätespeicher abgelegt und über eine Dockingstation verschlüsselt auf einen Server übertragen. DB-Mitarbeiter können die Bilder nicht ansehen, sondern Videodaten nur anhand von Datum und Uhrzeit verwalten. Nur ausgewählte Beamte der Bundespolizei können die Bilddaten auslesen. Die Entnahme der Bilddaten ist nur im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen zulässig. Alle nicht von der Polizei angeforderten Datensätze werden nach den Regeln des jeweiligen Landesdatenschutzgesetzes umgehend gelöscht. 8.) Wie hoch ist die interne und/oder externe Kapazität der eingesetzten Speichermedien? Die internen Speichermedien sind je nach Kameratyp bis zu 64 GB groß. 9.) In welcher Form werden die Daten im Rahmen der Aufzeichnung verschlüsselt und wie sind die Zugriffsmöglichkeiten und -bestimmungen auf derlei verschlüsselte Daten praktisch geregelt? Die Daten werden verschlüsselt von der Bodycam auf einen separaten Server übertragen. DB-Mitarbeiter haben keinen Zugriff auf die Videobilder. Sie können die Videodaten nur anhand von Datum und Uhrzeit verwalten und so auf polizeiliche Anfrage das Vorliegen von Material ggf. bestätigen. Ein auslesen der Daten ist nur ausgewählten Beamten der Bundespolizei im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungen möglich. 10.) Welcher Verschlüsselungsalgorithmus wird eingesetzt und welche Entropie haben die verwendeten Schlüssel? 11.) Existiert ein spezifisches IT-Sicherheitskonzept? Ja. Es berücksichtigt sowohl gesetzliche als auch unternehmensinterne Anforderungen. 12.) Findet eine Audioaufzeichnung statt? Nach Angaben auf der Pressekonferenz besitzen die Modelle zwar die Fähigkeit zur Audio-Aufzeichnung, diese soll jedoch nicht zum Einsazt kommen. Falls dem so ist: Kann die Audioaufzeichnung manuell von den die Bodycams tragenden Sicherheitskräften aktiviert werden? Die Audio-Aufzeichnung ist bei allen von der DB eingesetzten Geräten deaktiviert und kann von Mitarbeitern der DB nicht aktiviert werden. 13.) Welches ist die genaue Rechtsgrundlage für den Einsatz der Bodycams? Nach Informationen der Pressekonferenz soll das das Hausrecht sein. Vermutlich beziehen Sie sich dabei auf den § 6b BDSG. Stimmt diese Mutmassung oder können Sie die Rechtsgrundlage weiter konkretisieren? Korrekt. 14.) Welche Zweckbindung ist für die mit DB-Bodycams erhobenen personenbezogenen Daten festgelegt? Zugang zu den Daten ist ausschließlich durch ausgewählte Polizeibeamte im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen zulässig und nur nach spezieller Authentifizierung möglich. 15.) Wo (örtlich) und auf welche Art werden die Daten der DB-Bodycams auf weitere IT-Systeme übertragen? Welche Voraussetzungen müssen für eine Nutzung der Aufnahmen vorliegen? s.o. 16.) Wo befinden sich die Monitore, an die die Bilder der Bodycams übertragen werden, wer sichtet diese Bilder und wie sind die Regeln zur Aufzeichnung und Löschung dieser Bilder im Detail ausgestaltet? Nach Angaben von der Pressekonferenz ist mit "Monitor" die Bodycam selber gemeint, die mit einem kleinen Bildschirm ausgerüstet ist. Falls dem so ist: Es findet dann also keine Übertragung der Daten in Echtzeit an eine andere Stelle statt? Es findet keine Datenübertragung außer dem verschlüsselten Auslesen an der Dockingstation statt. 17.) Wie stehen Sie in diesem Fall (Aufzeichnung der Bilder nur im Bodycam-Gerät selber) dem denkbaren Szenario gegenüber, dass diese Konstellation dazu führen könnte, dass von der Aufzeichnung betroffene Straftäter oder andere Menschen dazu angeregt werden könnten, die Bodycam dem DB-Sicherheitsangestellten zu entreissen, um dem aufgezeichnete Bildmaterial habhaft werden zu können? Halten Sie es für denkbar, dass die geplante Einsatzpraxis derlei Gewalt erst entstehen lassen könnte? Dieser Aspekt ist vorab bewertet worden und Teil der Schulung der Mitarbeiter. Zum einen ist das Auslesen der Bodycams nicht ohne Weiteres möglich. Das beschrieben Szenario würde als Angriff auf zu bewerten sein und zu angemessenen Notwehrmaßnahmen führen. 18.) Wie werden Passanten auf die Tatsache der Videoüberwachung durch Bodycams hingewiesen? Genauer: Bleibt es bei den auf der Pressekonferenz vorgestellten Schildern und Emblems auf den Uniformen der Sicherheitskräfte oder wird es diesbezüglich noch eine Veränderung oder Variation geben? Mitarbeiter mit Bodycam sind von vorne und hinten mit entsprechenden Schriftzügen bzw. Piktogrammen gekennzeichnet. Die Bahnhöfe, an denen Bodycams eingesetzt werden, enthalten zudem gut sichtbar Hinweise auf Videoüberwachung. 19.) Wodurch kann von Passanten erkannt oder festgestellt werden, ob die Bodycams des DB-Sicherheitspersonals eingeschaltet sind, also aufzeichnen, oder eben nicht? Die Aufzeichnung darf nur in definierten Fällen und nach direkter Ansprache des Gegenübers aktiviert werden. 20.) Wie werden die Auskunftsrechte gemäß § 34 BDSG der Betroffenen beachtet und umgesetzt? Ist eine Einsichtnahme in die gespeicherten Aufzeichnungen möglich? Aufzeichnungen werden ausschließlich im Kontext von strafrechtlichen Vorgängen gefertigt. Sind die Daten an die Polizei übergeben, sind sie Beweismittel im Strafverfahren. Andernfalls werden sie umgehend gelöscht. 21.) In welchen räumlichen Bereichen (Bahnhöfe, Bahnhofsvorplätze, Gleisanlagen, Züge) werden die 3.700 Sicherheitskräfte der Deutschen Bahn üblicherweise eingesetzt? In eben diesen genannten Bereichen. 22.) Wie hoch sind die voraussichtlichen Anschaffungskosten für Bodycam, Monitore und dazugehöriger Infrastruktur je Bodycam? Je nach Ausführung etwa 500 Euro pro Gerät. 23.) Wurden DB- und Bundes- oder Landesdatenschutzbeauftragte bei der Planung des Einsatzes von Bodycams hinzugezogen bzw. eingebunden und was war und ist deren Haltung zu diesem Vorhaben? Vorbereitung und Durchführung des Tests finden in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden sowie den internen und externen Datenschutzbeauftragten statt. 24.) Wie hat sich die Anzahl der Angriffe auf Bahn-Bedienstete in den letzten sechs Jahren im Detail zahlenmäßig entwickelt/verändert? Von rund 650 Fällen im Jahr 2011 über 1200 Fälle 2013 auf 1800 Fälle im Jahr 2015 25.) Auf welche Bereiche bzw. Positionen verteilt sich das in der Presseinformation angegebene Budget von 160 Mio. Euro/jährlich für "Sicherheit von Kunden und Mitarebitern"? Die Kosten umfassen technische und personelle Security des DB Konzerns (nicht enthalten sind Kosten für technische Sicherheit des Systems Bahn). 26.) Beim Presse- und Fototermin am 14.07.2016 haben drei Personen die DB-Bodycams im Bahnhof Alexanderplatz vorgeführt. Sind diese Personen wirklich Mitarbeiter der Testgruppe der DB-Sicherheit? Selbstverständlich! Alle sind bei der DB zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit ausgebildet und im Rahmen ihrer Einsätze täglich mit den Bodycams auf Berliner Bahnhöfen unterwegs. 27.) In einer DLF-Meldung vom 14.7.2016 heisst es: "Die Deutsche Bahn verzeichnete nach eigenen Angaben im ersten Halbjahr dieses Jahres 950 Angriffe auf Bahnbedienstete. Wie Rischke betonte, handelte es sich meist um Anrempeln oder Anspucken. Schwere Verletzungen seien die Ausnahme gewesen." Unsere Frage dazu: Bei wie vielen der 950 Angriffen ging es um "Anrempeln", bei wie vielen um "Anspucken" und wie teilen sich die verbleibenden Angriffe auf andere Formen von Angriffen auf? 91% der Angriffe gegen DB-Mitarbeiter sind einfache Körperverletzungen, 9% gefährliche oder schwere Körperverletzungen. Die Zahl der schweren Körperverletzungen hat sich gegenüber dem Vorjahr (Januar bis Juni) auf unter 100 etwa halbiert. 28.) Der DB-Sicherheitschef Hans-Hilmar Rischke wird wie folgt zitiert: "Erste Erfahrungen zeigen: Die Mini-Monitore der Bodycam schrecken Täter." Auf welchen Zahlen oder Erfahrungen fußt diese Aussage im Detail? siehe beil. Presseinfo vom 18. Dezember [2016].
Herzliche Grüße xxx
6.1.2016 - Nachfragen an die Deutsche Bahn, u.a. auch zu der geplanten Ausweitung des BodyCam-Einsatzes
vielen Dank für die Antworten auf die vielen Fragen. Wir haben dazu Nachfragen, hauptsächlich mit Blick auf Ihre Pressemitteilung vom 18.12.2016. Am 05.01.2017 um 18:02 schrieb xxx@deutschebahn.com: Wir testen Geräte der Hersteller Reveal (mit Monitor), Motorola (mit
Monitor) und Axon (ohne Monitor). ERste Erfahrungen sprechen für Geräte mit
Monitor.
a.) Welches Modell von welchem Gerätehersteller soll für die am 18.12.2016 angekündigte Ausweitung des Einsatzes von BodyCams Verwendung finden? (Mutmaßlich aufgrund Ihrer Bewertung des Monitor-Effekts entweder ein Gerät von Reveal oder Motorola.) b.) Mit welcher Bildauflösung werden die zusätzlich angeschafften Geräte aufzeichnen? Die Daten werden verschlüsselt von der Bodycam auf einen separaten Server
übertragen. DB-Mitarbeiter haben keinen Zugriff auf die Videobilder. Sie
können die Videodaten nur anhand von Datum und Uhrzeit verwalten und so auf
polizeiliche Anfrage das Vorliegen von Material ggf. bestätigen. Ein
auslesen der Daten ist nur ausgewählten Beamten der Bundespolizei im Rahmen
von strafrechtlichen Ermittlungen möglich.
(...)
13.) Welches ist die genaue Rechtsgrundlage für den Einsatz der Bodycams?
Nach Informationen der Pressekonferenz soll das das Hausrecht sein.
Vermutlich beziehen Sie sich dabei auf den § 6b BDSG. Stimmt diese
Mutmassung oder können Sie die Rechtsgrundlage weiter konkretisieren?
Korrekt.
(...)
Zugang zu den Daten ist ausschließlich durch ausgewählte Polizeibeamte im
Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen zulässig und nur nach spezieller
Authentifizierung möglich.
c.) Es scheint sich hier ja um eine Mischform bezüglich der Zuständigkeiten bzw. um eine Aufgabenteilung zu handeln. Die DB AG (oder eine ihrer Tochterunternehmen) betreibt die Geräte und fertigt die Aufzeichnungen an, überlässt diese dann allerdings in toto der Bundespolizei. Muss neben dem § 6b BDSG (anwendbar für die Datenerzeugung durch die DB) nicht auch das Bundespolizeigesetz Anwendung finden, wenn die Bundespolizei Verarbeiter der Aufzeichnungen/Daten ist? (Zum Beispiel der § 29 BPolG https://www.gesetze-im-internet.de/bgsg_1994/__29.html ?) 19.) Wodurch kann von Passanten erkannt oder festgestellt werden, ob die
Bodycams des DB-Sicherheitspersonals eingeschaltet sind, also aufzeichnen,
oder eben nicht?
Die Aufzeichnung darf nur in definierten Fällen und nach direkter Ansprache
des Gegenübers aktiviert werden.
d.) Das dürfte - aus praktischer Sicht in manchen Einzelfällen schwierig bis unmöglich sein. Gibt es eine Anzeige oder ähnliches an/auf der BodyCam, aus der dem Gegenüber klar ersichtlich und deutlich wird, dass die Aufzeichnungsfunktion der BodyCam aktiviert worden ist? 20.) Wie werden die Auskunftsrechte gemäß § 34 BDSG der Betroffenen
beachtet und umgesetzt? Ist eine Einsichtnahme in die gespeicherten
Aufzeichnungen möglich?
Aufzeichnungen werden ausschließlich im Kontext von strafrechtlichen
Vorgängen gefertigt. Sind die Daten an die Polizei übergeben, sind sie
Beweismittel im Strafverfahren. Andernfalls werden sie umgehend gelöscht.
e.) Die Aufzeichnungen werden sicherlich auch manchmal ohne einen strafrechtlichen Kontext angefertigt, sollen dann nur keine Verwendung finden, wenn wir den Ablauf richtig verstanden haben. Wer entscheidet, ob von den DB-Mitarbeitern angefertigten Aufzeichnungen an die Bundespolizei übergeben werden und in welchem Dokument ist dieses dokumentiert und wo ist das nachzulesen? 23.) Wurden DB- und Bundes- oder Landesdatenschutzbeauftragte bei der
Planung des Einsatzes von Bodycams hinzugezogen bzw. eingebunden und was
war und ist deren Haltung zu diesem Vorhaben?
Vorbereitung und Durchführung des Tests finden in enger Abstimmung mit den
zuständigen Behörden sowie den internen und externen
Datenschutzbeauftragten statt.
f.) Welche Datenschutzbehörden des Bundes oder der Bundesländer sind konkret im Vorfeld eingebunden worden? g.) Wie ist das mit der Zuständigkeit? Gilt für den Einsatz von BodyCams auf einem Bahnhof bspw. das jeweilige Landesdatenschutzgesetz, gilt generell das hessische oder Berliner Landesdatenschutzgesetz, weil die für den Einsatz der BodyCams zuständige DB-Unternehmenstochter in Frankfurt/Main oder in Berlin ihren Hauptsitz hat, oder gilt generell die Zuständigkeit der Bundesdatenschutzbehörde, weil die Bildaufzeichnungen ja an die Bundespolizei übergeben werden? 24.) Wie hat sich die Anzahl der Angriffe auf Bahn-Bedienstete in den
letzten sechs Jahren im Detail zahlenmäßig entwickelt/verändert?
Von rund 650 Fällen im Jahr 2011 über 1200 Fälle 2013 auf 1800 Fälle im
Jahr 2015
h.) Handelt es sich hierbei um DB-intern ermittelte Fallzahlen oder lassen sich die Zahlen der PKS (und welcher PKS) entnehmen? 27.) In einer DLF-Meldung vom 14.7.2016 heisst es: "Die Deutsche Bahn
verzeichnete nach eigenen Angaben im ersten Halbjahr dieses Jahres 950
Angriffe auf Bahnbedienstete. Wie Rischke betonte, handelte es sich meist
um Anrempeln oder Anspucken. Schwere Verletzungen seien die Ausnahme
gewesen." Unsere Frage dazu: Bei wie vielen der 950 Angriffen ging es um
"Anrempeln", bei wie vielen um "Anspucken" und wie teilen sich die
verbleibenden Angriffe auf andere Formen von Angriffen auf?
91% der Angriffe gegen DB-Mitarbeiter sind einfache Körperverletzungen, 9%
gefährliche oder schwere Körperverletzungen. Die Zahl der schweren
Körperverletzungen hat sich gegenüber dem Vorjahr (Januar bis Juni) auf
unter 100 etwa halbiert.
i.) Wenn Herr Rischke sagt, dass es sich "meist um Anrempeln oder Anspucken" handelt, müsste Herr Rischke doch eine weitere Aufschlüsselung der Zahlen zur Verfügung haben. Können Sie uns die bereits genannten Prozentzahlen (insbesondere die 91% "einfacher Körperverletzungen") noch weiter aufsplitten? Aus Ihrer Pressemitteilung vom 18.12.2016: "Rischke weiter: „Wegen des klaren Erfolgs testen wir die Kameras jetzt auch bei Sicherheitskräften in Zügen.“" j.) Bleibt es dabei bei den 6 Probe-BodyCams und falls nicht, wie viele zusätzliche BodyCams werden für den Einsatz in Zügen eingesetzt? k.) Um welche Zugstrecken handelt es sich im konkreten? Ebenfalls aus o.g. Pressemitteilung: "Nach Abschluss des Trageversuchs will die DB ab Frühjahr 2017 die Körperkameras auch Sicherheitskräften in anderen Regionen bereitstellen." l.) Welche andere Regionen sollen vom erweiterten Einsatz der BodyCams im Detail abgedeckt werden? Nach welchen Kriterien werden diese Regionen ausgewählt? m.) Ab wann genau sollen die weiteren BodyCams zum Einsatz kommen? Vielen Dank für die Mühe mit unseren Fragen und viele gute Grüße,
6.1.2016 - Sehr schnelle Antworten von der DB
Grüße xxx Am 05.01.2017 um 18:02 schrieb xxx@deutschebahn.com: Wir testen Geräte der Hersteller Reveal (mit Monitor), Motorola (mit
Monitor) und Axon (ohne Monitor). ERste Erfahrungen sprechen für Geräte mit
Monitor.
a.) Welches Modell von welchem Gerätehersteller soll für die am 18.12.2016 angekündigte Ausweitung des Einsatzes von BodyCams Verwendung finden? (Mutmaßlich aufgrund Ihrer Bewertung des Monitor-Effekts entweder ein Gerät von Reveal oder Motorola.) Alle im Test genutzten Geräte sind auch bei der Ausweitung im Einsatz. b.) Mit welcher Bildauflösung werden die zusätzlich angeschafften Geräte aufzeichnen? Wie bisher. Die Daten werden verschlüsselt von der Bodycam auf einen separaten Server
übertragen. DB-Mitarbeiter haben keinen Zugriff auf die Videobilder. Sie
können die Videodaten nur anhand von Datum und Uhrzeit verwalten und so auf
polizeiliche Anfrage das Vorliegen von Material ggf. bestätigen. Ein
auslesen der Daten ist nur ausgewählten Beamten der Bundespolizei im Rahmen
von strafrechtlichen Ermittlungen möglich.
(...)
13.) Welches ist die genaue Rechtsgrundlage für den Einsatz der Bodycams?
Nach Informationen der Pressekonferenz soll das das Hausrecht sein.
Vermutlich beziehen Sie sich dabei auf den § 6b BDSG. Stimmt diese
Mutmassung oder können Sie die Rechtsgrundlage weiter konkretisieren?
Korrekt.
(...)
Zugang zu den Daten ist ausschließlich durch ausgewählte Polizeibeamte im
Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen zulässig und nur nach spezieller
Authentifizierung möglich.
c.) Es scheint sich hier ja um eine Mischform bezüglich der Zuständigkeiten bzw. um eine Aufgabenteilung zu handeln. Die DB AG (oder eine ihrer Tochterunternehmen) betreibt die Geräte und fertigt die Aufzeichnungen an, überlässt diese dann allerdings in toto der Bundespolizei. Muss neben dem § 6b BDSG (anwendbar für die Datenerzeugung durch die DB) nicht auch das Bundespolizeigesetz Anwendung finden, wenn die Bundespolizei Verarbeiter der Aufzeichnungen/Daten ist? (Zum Beispiel der § 29 BPolG https://www.gesetze-im-internet.de/bgsg_1994/__29.html ?) Die DB fertigt die Aufnahmen in ausschließlicher eigener Verantwortung und stellt sie im Falle von Ermittlungen den Behörden als Beweismittel zur Verfügung. 19.) Wodurch kann von Passanten erkannt oder festgestellt werden, ob die
Bodycams des DB-Sicherheitspersonals eingeschaltet sind, also aufzeichnen,
oder eben nicht?
Die Aufzeichnung darf nur in definierten Fällen und nach direkter Ansprache
des Gegenübers aktiviert werden.
d.) Das dürfte - aus praktischer Sicht in manchen Einzelfällen schwierig bis unmöglich sein. Gibt es eine Anzeige oder ähnliches an/auf der BodyCam, aus der dem Gegenüber klar ersichtlich und deutlich wird, dass die Aufzeichnungsfunktion der BodyCam aktiviert worden ist? Die Aufzeichnungsbeginn wird in jedem Einzelfall mündlich angekündigt. Im Display ist die Aufzeichnung an einem roten Punkt sowie an der laufenden Zeit zu erkennen. 20.) Wie werden die Auskunftsrechte gemäß § 34 BDSG der Betroffenen
beachtet und umgesetzt? Ist eine Einsichtnahme in die gespeicherten
Aufzeichnungen möglich?
Aufzeichnungen werden ausschließlich im Kontext von strafrechtlichen
Vorgängen gefertigt. Sind die Daten an die Polizei übergeben, sind sie
Beweismittel im Strafverfahren. Andernfalls werden sie umgehend gelöscht.
e.) Die Aufzeichnungen werden sicherlich auch manchmal ohne einen strafrechtlichen Kontext angefertigt, sollen dann nur keine Verwendung finden, wenn wir den Ablauf richtig verstanden haben. Wer entscheidet, ob von den DB-Mitarbeitern angefertigten Aufzeichnungen an die Bundespolizei übergeben werden und in welchem Dokument ist dieses dokumentiert und wo ist das nachzulesen? Alle rechtlich relevanten Reglungen und Anweisungen sind in einem Handbuch fixiert. In der Regel folgt einer Situation, in der die Aufzeichnung aktiviert wurde, unmittelbar ein Polizeieinsatz. Andere Fälle sind bisher nicht aufgetreten und nur schwer denkbar. Unsere Mitarbeiter sind verpflichtet, bei Straftaten gegen Anlagen und Mitarbeiter der DB die Polizei zu rufen. f.) Welche Datenschutzbehörden des Bundes oder der Bundesländer sind konkret im Vorfeld eingebunden worden? Für den Testbetrieb der Landesdatenschutzbeauftragte des Landes Berlin. Analog verfahren wir bei der Ausweitung des Einsatzes auf andere Länder. g.) Wie ist das mit der Zuständigkeit? Gilt für den Einsatz von BodyCams auf einem Bahnhof bspw. das jeweilige Landesdatenschutzgesetz, gilt generell das hessische oder Berliner Landesdatenschutzgesetz, weil die für den Einsatz der BodyCams zuständige DB-Unternehmenstochter in Frankfurt/Main oder in Berlin ihren Hauptsitz hat, oder gilt generell die Zuständigkeit der Bundesdatenschutzbehörde, weil die Bildaufzeichnungen ja an die Bundespolizei übergeben werden? Es gilt das jeweilige Landesdatenschutzgesetz. 24.) Wie hat sich die Anzahl der Angriffe auf Bahn-Bedienstete in den
letzten sechs Jahren im Detail zahlenmäßig entwickelt/verändert?
Von rund 650 Fällen im Jahr 2011 über 1200 Fälle 2013 auf 1800 Fälle im
Jahr 2015
h.) Handelt es sich hierbei um DB-intern ermittelte Fallzahlen oder lassen sich die Zahlen der PKS (und welcher PKS) entnehmen? Die Zahlen sind aus Meldungen der DB und der Statistik der Bundespolizei konsolidiert. i.) Wenn Herr Rischke sagt, dass es sich "meist um Anrempeln oder Anspucken" handelt, müsste Herr Rischke doch eine weitere Aufschlüsselung der Zahlen zur Verfügung haben. Können Sie uns die bereits genannten Prozentzahlen (insbesondere die 91% "einfacher Körperverletzungen") noch weiter aufsplitten? Diese Aufschlüsselung unterscheidet nach einfacher und schwerer Körperverletzung. Die Beispiele für einfache Körperverletzung sind exemplarisch zu verstehen. Aus Ihrer Pressemitteilung vom 18.12.2016: "Rischke weiter: „Wegen des klaren Erfolgs testen wir die Kameras jetzt auch bei Sicherheitskräften in Zügen.“" j.) Bleibt es dabei bei den 6 Probe-BodyCams und falls nicht, wie viele zusätzliche BodyCams werden für den Einsatz in Zügen eingesetzt? Die Zahl bleibt bis zum Ende des Tests gleich. k.) Um welche Zugstrecken handelt es sich im konkreten? Inbesondere die Strecken, die die Bahnhöfe des Testbetriebs berühren. Ebenfalls aus o.g. Pressemitteilung: "Nach Abschluss des Trageversuchs will die DB ab Frühjahr 2017 die Körperkameras auch Sicherheitskräften in anderen Regionen bereitstellen." l.) Welche andere Regionen sollen vom erweiterten Einsatz der BodyCams im Detail abgedeckt werden? Nach welchen Kriterien werden diese Regionen ausgewählt? m.) Ab wann genau sollen die weiteren BodyCams zum Einsatz kommen? Beides entscheiden wir in Abstimmung mit Datenschützern und Arbeitnehmervertretern nach Abschluss des Testbetriebs in Berlin.
8.1.2017 - Eine Nachfrage noch zur Ermittlung der Gewaltfallzahlen
eine Nachfrage noch: xxx@deutschebahn.com:
h.) Handelt es sich hierbei um DB-intern ermittelte Fallzahlen oder
lassen sich die Zahlen der PKS (und welcher PKS) entnehmen?
Die Zahlen sind aus Meldungen der DB und der Statistik der Bundespolizei
konsolidiert.
Können Sie uns dieses Verfahren der Konsolidierung noch etwas genauer erläutern? Offenbar handelt es sich um eine Misch-Statistik: Welcherart "DB-Meldungen" fließen in die o.g. Zahlenwerte bzw. deren Ermittlung ein? Müssten sich die Zahlen nicht direkt aus der KS der Bundespolizei entnehmen lassen oder sind dort auch Vorfälle mitgezählt, die strafrechtlich von der Bundespolizei gar nicht erfasst worden sind. Viele gute Grüße,
9.1.2016 - Antwort der DB zur "Konsolidierung" der Fallzahlen
29.6.2017 - Presseanfrage an die Bundespolizei
wenn die Angaben eines Artikels der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 27.6.2017 stimmen, dann setzt die Bundespolizei im Rahmen ihrer Tätigkeit am Hauptbahnhof Hannover derzeit drei Bodycams praktisch ein. Dazu haben wir folgende Fragen: 1.) Können Sie das soweit bestätigen und falls ja: 2.) Seit wann werden Bodycams bei der Bundespolizei Hannover und dort am/im Hauptbahnhof Hannover eingesetzt? 3.) Wo werden (außer an den Bahnhöfen in Berlin und Hannover) von der Bundespolizei derzeit Bodycams eingesetzt und wie viele Geräte sind es pro Einsatzstandort? 4.) Gibt es darüber hinaus Planungen, Bodycams an weiteren Stellen, in weiterem Umfang oder in größerem Umfang als bisher einzusetzen und falls ja, wo sollen seitens der Bundespolizei diesen Planungen zufolge weitere Bodycams eingesetzt werden, wie viele Bodycams sollen entsprechend angeschafft oder eingesetzt werden, an welchen Einsatzorten soll die Anzahl eingesetzter Bodycams aufgestockt werden und um welche Anzahl? 5.) Stimmt die Angabe des HAZ-Beitrags, wonach die Bundespolizei-Bodycams auch Audio-Aufzeichnungen vornehmen? 6.) Ist die PreRecording-Funktion der derzeit eingesetzten BodyCams aktiviert und falls ja, welche Vorlaufzeit ist dazu eingestellt? Vielen Dank und viele gute Grüße,
3.7.2017 - Antworten von der Bundespolizei
Betr.: Öffentlichkeitsarbeit in der Bundespolizei Sehr geehrter Herr xxx, vielen Dank für Ihre erneutes Interesse an der Arbeit der Bundespolizei. Ihre Fragen beantworte ich im Einzelnen wie folgt: 1.) Können Sie das soweit bestätigen und falls ja: Das ist richtig. 2.) Seit wann werden Bodycams bei der Bundespolizei Hannover und dort am/im Hauptbahnhof Hannover eingesetzt? Polizeibeamte der Bundespolizeiinspektion Hannover sind seit Dezember 2016 mit Bodycams ausgestattet. 3.) Wo werden (außer an den Bahnhöfen in Berlin und Hannover) von der Bundespolizei derzeit Bodycams eingesetzt und wie viele Geräte sind es pro Einsatzstandort? Außer in Hannover und Berlin setzt die Bundespolizei Polizeibeamte mit Bodycams in Hamburg, Dortmund, Düsseldorf, Köln, Frankfurt-Main, Stuttgart und München ein. 4.) Gibt es darüber hinaus Planungen, Bodycams an weiteren Stellen, in weiterem Umfang oder in größerem Umfang als bisher einzusetzen und falls ja, wo sollen seitens der Bundespolizei diesen Planungen zufolge weitere Bodycams eingesetzt werden, wie viele Bodycams sollen entsprechend angeschafft oder eingesetzt werden, an welchen Einsatzorten soll die Anzahl eingesetzter Bodycams aufgestockt werden und um welche Anzahl? Der Einsatz von Bodycams erfolgt aktuell im Rahmen einer Erprobung. Die Planung für eine mögliche Beschaffung von Bodycams und deren Einsatz in der Bundespolizei ist noch nicht abgeschlossen. 5.) Stimmt die Angabe des HAZ-Beitrags, wonach die Bundespolizei-Bodycams auch Audio-Aufzeichnungen vornehmen? Das ist richtig. Mit der Novellierung des § 27a BPolG vom 15. Mai 2017 ist die rechtliche Grundlage für Video- und Audio-Aufzeichnungen gegeben. 6.) Ist die PreRecording-Funktion der derzeit eingesetzten BodyCams aktiviert und falls ja, welche Vorlaufzeit ist dazu eingestellt? Die Prerecording Funktion ist bei den eingesetzten Bodycams aktiviert. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Bundespolizeipräsidium | Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
3.7.2017 - Zwei Nachfragen an die Bundespolizei
vielen Dank für die weitreichende Beantwortung unserer Fragen. Lediglich eine Nachfrage noch dazu: presse@polizei.bund.de: 3.) Wo werden (außer an den Bahnhöfen in Berlin und Hannover) von der Bundespolizei derzeit Bodycams eingesetzt und wie viele Geräte sind es pro Einsatzstandort?
Außer in Hannover und Berlin setzt die Bundespolizei Polizeibeamte mit Bodycams in Hamburg, Dortmund, Düsseldorf, Köln, Frankfurt-Main, Stuttgart und München ein.
Wie viele Geräte an den jeweiligen Orten derzeit in Benutzung? 6.) Ist die PreRecording-Funktion der derzeit eingesetzten BodyCams aktiviert und falls ja, welche Vorlaufzeit ist dazu eingestellt?
Die Prerecording Funktion ist bei den eingesetzten Bodycams aktiviert.
Welche Vorlauf-Aufnahmezeit ist im Zusammenhang mit dme Prerecording eingestellt, also wie viel Sekunden vor der Aktivierung der dauerhaft speichernden Aufzeichnung werden zwischengespeichert? Vielen Dank und viele gute Grüße,
3.7.2017 - Und noch zwei Nachfragen ...
bitte entschuldigen Sie die Stückhaftigkeit, aber zu den vorhergenden zwei (!) Nachfragen haben sich nun noch zwei weitere ergeben: Werden die BodyCams in den genannten Städten nur an den Bahnhöfen eingesetzt oder auch an Flughäfen? Von wann bis wann läuft die "Erprobung" der BodyCams, in welcher Weise und durch wen wird diese Erprobung evaluiert und ist aus heutiger Sicht absehbar, wann (ungefähr!) die Planungen für eine weitere Beschaffung von BodyCams abgeschlossen sein werden? Vielen Dank für Ihre Arbeit und viele gute Grüße,
4.7.2017 - Bundespolizei: Eine Antwort auf vier Fragen
StSt ÖA - 21 03 01 - 739 Sehr geehrter Herr xxx, Die Bodycams werden nicht an den Flughäfen eingesetzt. Wie in Ihrem Blog bereits zutreffend formuliert, wird über Art und Umfang eines möglichen dauerhaften Einsatzes der mobilen Videoüberwachung nach Abschluss der Erpobungsphase entschieden. Darüber hinaus bitte ich um Verständnis, dass ich aus einsatztaktischen Gründen keine weiteren Angaben machen kann. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Bundespolizeipräsidium | Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
4.7.2017 - Noch einmal Nachhaken bei der Bundespolizei
danke für die schnelle Rückmeldung! Wenigstens die Angabe zur PreRecording-Vorlaufzeit sollte ohne die Verletzung einsatztaktischer Vorbehalte möglich sein. Wir denken, dass es das gute Recht der z.T. von dem Einsatz der BodyCams betroffenen Bevölkerung ist, über dieses Punkt informiert zu werden. Denn das PreRecording greift direkt in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen ein. Können Sie uns dazu also evtl. doch noch etwas sagen? Vielen Dank und viele gute Grüße,
4.7.2017 - Antwort von der Bundespolizei (Betreff: PreRecording)
gerne teile ich Ihnen hierzu noch mit, dass die Vorlaufzeit 30 Sekunden beträgt. Mit freundlichen Grüßen
8.10.2020 - Presseanfrage an die Bundespolizeidirektion Hannover - Festgestellter Einsatz der Bodycams ohne Kennzeichnung
beim Einsatz von Bodycams durch Bundespolizeibeamte und -beamtinnen wurde seitens der Bundespolizei bislang öffentlich der Eindruck vermittelt, dass diese Geräte nur bei gleichzeitiger Kenntlichmachung eingesetzt werden würden. So hieß es in einer Pressemitteilung der BP von Januar 2016 anlässlich des Pilotprojektes in Düsseldorf und Köln: "An den Funktionswesten ist deutlich sichtbar die Aufschrift "Videoüberwachung" angebracht." Auch im Zuge der Pressekonferenz der Deutschen Bahn AG im Juli 2016 anlässlich des DB-Bodycams-Piloteinsaztes präsentierte die Bundespolizei Bodycam-tragende Mitarbeiter mit einer solchen Kenntlichmachung: Uns ist nun zugetragen und durch eigene Beobachtung verifiziert worden, dass zumindest im Hauptbahnhof Hannover derart Kennzeichnungen gänzlich fehlen. Wir möchten dazu berichten - können Sie uns dazu eine Stellungnahme zukommen lassen? Ist es inzwischen bspw. nicht mehr üblich, den Einsatz von Bodycams wie beschrieben zu kennzeichnen? Handelt es sich bei der Nicht-Kennzeichnung um Einzelfälle? Wie ist die Haltung des BfDI zur Sache und was gibt die Rechtslage her? Vielen Dank und viele gute Grüße,
9.10.2020 - Antwort von der Bundespolizeidirektion Hannover
Sehr geehrter Herr xxx, vielen Dank für Ihre Anfrage und dem damit verbundenem Interesse an der Bundespolizei. Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:
Das Aktivieren der Aufnahmefunktion der Bodycam wird grundsätzlich angekündigt, ist optisch durch eine rote LED an der Kamera zu erkennen und wird im Display dem polizeilichen Gegenüber sichtbar gemacht. Eine zusätzliche Kennzeichnung, bspw. an der Uniform der BeamtInnen, ist nicht erforderlich.
Ich möchte Sie um Ihr Verständnis bitten, dass ich mich zu der Haltung anderer Behörden nicht äußern kann. Diesbezüglich wenden Sie sich bitte an die dortige Stelle. Der Einsatz und die Anwendung ist gesetzlich in § 27 a Bundespolizeigesetz geregelt. Die Aufnahmefunktion wird im konkreten Einzelfall immer nur dann aktiviert, wenn dies zum Schutz von Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei oder Dritten gegen eine Gefahr für Leib, Leben, Freiheit oder Eigentum oder zur Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten von auch im Einzelfall erheblicher Bedeutung erforderlich ist (§ 27a (1) Nr.1 und 2 BPolG).
Bundespolizeidirektion Hannover, Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit, Beschwerdestelle, Möckernstraße 30, 30163 Hannover
10.10.2020 - Nachfragen an die Bundespolizeidirektion Hannover
vielen Dank für die flotte Antwort! Am 09.10.2020 um 10:09 schrieb DHPostOeffentlichkeitsarbeit@polizei.bund.de: Ist es inzwischen bspw. nicht mehr üblich, den Einsatz von Bodycams wie beschrieben zu kennzeichnen? Handelt es sich bei der Nicht-Kennzeichnung um Einzelfälle?
Das Aktivieren der Aufnahmefunktion der Bodycam wird grundsätzlich angekündigt, ist optisch durch eine rote LED an der Kamera zu erkennen und wird im Display dem polizeilichen Gegenüber sichtbar gemacht. Eine zusätzliche Kennzeichnung, bspw. an der Uniform der BeamtInnen, ist nicht erforderlich.
Ihre Antwort interpretieren wir derart, dass eine Kennzeichnung der Bodycam-tragenden Polizeibeamt*innen mittels "Videoüberwachung"-Aufnäher nicht mehr durchgeführt wird. 1.) Seit wann ist das so und warum wurde diese Praxis geändert? Tatsächlich wird bei den BP-Bodycams ja ein 30 Sekunden langes Pre-Recording durchgeführt. Das bedeutet, dass die Kamera auch dann schon ständig in Betrieb ist, wenn weder die rote LED leuchtet und kein eingeschaltetes Display feststellbar ist - wenn wir die Sachlage richtig kennen und deuten. 2.) Ist angesichts dieser Tatsache nicht eine Kennzeichnung bspw. mittels Aufnäher erforderlich, um § 27a (2) Satz 2 BPolG zu genügen? https://www.gesetze-im-internet.de/bgsg_1994/__27a.html 3.) Können Sie uns schließlich mitteilen, wie und in welchem Umfang bzw. unter welchen Bedingungen die von einer erfolgten Bodycam-Aufzeichnung betroffenen Personen Zugang zu dem Bildmaterial erhalten können? Viele gute Grüße,
15.10.2020 - Antworten von der Bundespolizeidirektion Hannover
Ihre Nachfragen habe ich erhalten und beantworte diese wie folgt: 1.) Seit wann ist das so und warum wurde diese Praxis geändert? Seit März diesen Jahres wurde vor dem Hintergrund des bestehenden § 27a (2) Satz 2 BPolG und der darin enthaltenen Verpflichtung zum Hinweis umgesetzt, so dass eine weitere Kennzeichnung nicht erforderlich ist. Da es sich um eine bundesweite Praxis handelt, möchte ich Sie bitten, sich für diesbezügliche weitergehende Informationen an das Bundespolizeipräsidium zu wenden. 2.) Ist angesichts dieser Tatsache nicht eine Kennzeichnung bspw. mittels Aufnäher erforderlich, um § 27a (2) Satz 2 BPolG zu genügen? Die Bodycam unterstützt die Betriebsarten Standard und Bereitschaft. Im Standard-Modus ist das sog. Pre-Buffering aktiviert. Das bedeutet, dass bereits 30 Sekunden Zeit vor Auslösung der Aufnahme am Gerät im Zwischenspeicher der Kamera aufgezeichnet werden. Da die "nachhaltige" Speicherung erst mit der Ankündigung gem. § 27a (2) Satz 2 BPolG durchgeführt wird, wird entsprechend gesetzeskonform gehandelt. Somit genügen die Hinweise der Bundespolizisten und entsprechen folglich den gesetzlichen Vorgaben. Ein weiterer Hinweis in Form eines Aufnähers ist nicht erforderlich. 3.) Können Sie uns schließlich mitteilen, wie und in welchem Umfang bzw. unter welchen Bedingungen die von einer erfolgten Bodycam-Aufzeichnung betroffenen Personen Zugang zu dem Bildmaterial erhalten können? Betroffenen gemäß §27a Abs. 4 Nr. 3 BPolG wird auf Antrag die Möglichkeit der Einsichtnahme gegeben. Eine Herausgabe von Aufzeichnungsdaten gemäß §27a Abs. 4 Nr. 3 BPolG direkt an den Betroffenen ist im Einzelfall möglich, sofern dies rechtlich geboten ist. Mit freundlichen Grüßen Bundespolizeidirektion Hannover
15.10.2020 - Anfrage an die Bundespolizeidirektion
die Bundespolizeidirektion Hannover teilte uns auf Nachfrage hin mit, dass die Kennzeichnung von Bodycams mittels Textilaufnäher oder -aufdruck an den Uniformen der Beamt*innen, so wie es seit 2016 öffentlich dargestellt worden ist seit März 2020 nicht mehr durchgeführt wird. Stimmt diese Information soweit? Was waren die Gründe für diese Änderung? Wurde diese Änderung mit dem BfDI abgesprochen? Ist angesichts der Tatsache des praktizierten Pre-Recordings nicht eine Kennzeichnung bspw. mittels Aufnäher erforderlich, um § 27a (2) Satz 2 BPolG zu genügen? Viele gute Grüße,
15.10.2020 - Anfrage an den BfDI
die Bundespolizeidirektion Hannover teilte uns auf Nachfrage hin mit, dass die Kennzeichnung von Bodycams mittels Textilaufnäher oder -aufdruck an den Uniformen der Beamt*innen, so wie sie seit 2016 öffentlich dargestellt worden ist seit März 2020 nicht mehr durchgeführt wird. Wurde diese Änderung mit dem BfDI abgesprochen und welche Haltung nimmt das BfDI dazu ein? Ist angesichts der Tatsache des praktizierten Pre-Recordings nicht eine Kennzeichnung bspw. mittels Aufnäher erforderlich, um § 27a (2) Satz 2 BPolG zu genügen? Viele gute Grüße,
19.10.2020 - Antwort vom BfDI
vielen Dank für Ihre Anfrage an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Gerne lasse ich Ihnen folgende Antwort auf Ihre Frage zukommen: Ein Abweichen von einer bei der Bundespolizei geübten Praxis, das Tragen von Bodycams mittels Textilaufnäher oder -aufdruck beziehungsweise Warnwesten zu kennzeichnen, wurde nicht mit dem BfDI besprochen. Das Pre-recording ist in § 27a Abs. 3 BPolG geregelt ("Bereitschaftsbetrieb"). Die Hinweispflicht aus § 27a Abs. 2 bezieht sich jedoch nur auf Abs. 1. Somit ist für das Pre-Recording im BPolG keine Hinweispflicht vorgegeben. Bezüglich der Hinweisplicht auf eine Aufzeichnung nach § 27a Abs. 1 BPolG gibt das Gesetz in Abs. 2 vor, dass der Hinweis "in geeigneter Form" zu erfolgen habe. Bei Gefahr im Verzug kann der Hinweis unterbleiben. Grundsätzlich ist ein mündlicher Hinweis geeignet, damit erkennbar wird, zu welchem Zeitpunkt die Aufzeichnung nach Abs. 1 beginnt. Zusätzlich zu der mündlichen Ankündigung sendet die Bodycam bei Aktivierung der Aufzeichnung nach Abs. 1 ein akustisches Signal. Die laufende Aufnahme wird durch eine rote LED an der Bodycam angezeigt und über den Bildschirm gespiegelt. Falls Sie aus der Antwort zitieren wollen, können Sie sich gerne auf mich als Sprecher berufen. Mit freundlichen Grüßen xxx Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
21.10.2020 - Nachhaken bei der Bundespolizei-Zentrale ob der offenen Anfrage
wir möchten gerne zur Sache berichten. Können Sie uns nitteilen, wann wir mit Antworten auf unsere Fragen rechnen können? Vielen Dank und viele gute Grüße,
22.10.2020 - Vertröstende Rückmeldung von der Bundespolizei-Zentrale
LS 2 - 21 03 01 - 0015 - 1085 Betr.: Öffentlichkeitsarbeit in der Bundespolizei Sehr geehrter Herr xxx, vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich Ihnen mitteilen kann, dass diese sich bereits in der Bearbeitung befindet. Die Beantwortung Ihrer Fragen nimmt mehr Zeit in Anspruch als erwartet. Dafür bitten wir um Ihr Verständnis. Sobald mir die Informationen vorliegen, werde ich Ihnen die Antworten übersenden. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Bundespolizeipräsidium|Leitungsstab 2
23.10.2020 - Antwort von der Bundespolizei
Das Tragen der Bodycam unterliegt keiner speziellen Kennzeichnungspflicht. Sie wird offen getragen und ist daher als solche erkennbar. Die Aktivierung der Aufzeichnung ist dem Adres- saten gemäß § 27a BPolG grundsätzlich in geeigneter Weise mündlich anzukündigen. Die aktive Aufzeichnung wird bei Aktivierung mittels akustischem Signal angekündigt. Die laufende Aufnahme wird durch eine gut wahrnehmbare rote LED an der Bodycam ange- zeigt sowie über den Bildschirm gespiegelt. Die gesetzliche Regelung des § 27a Bundespolizeigesetz (BPolG) sieht eine Hinweispflicht auf das gemäß § 27a Abs. 3 BPolG zulässige Pre-Recording nicht vor. Weitere Informationen können Sie der BT-Drucksache 19/14620 entnehmen.
23.10.2020 - Nachfrage an die Bundespolizei
vielen Dank. Ein Teil unserer Fragen wurde allerdings nicht beantwortet: die Bundespolizeidirektion Hannover teilte uns auf Nachfrage hin mit, dass die Kennzeichnung von Bodycams mittels Textilaufnäher oder -aufdruck an den Uniformen der Beamt*innen, so wie es seit 2016 öffentlich dargestellt worden ist
seit März 2020 nicht mehr durchgeführt wird.
Stimmt diese Information soweit?
Was waren die Gründe für diese Änderung?
Wurde diese Änderung mit dem BfDI abgesprochen?
Können Sie also die Angabe der BPD Hannover bestätigen? Wichtig für uns die Klärung der Frage, wann und warum die anfänglich kommunizierte und öffentlich demonstrierte Kennzeichnungspraxis mittels Aufnäher/Aufdruck an der Uniform beendet worden ist. Vielen Dank und viele gute Grüße,
28.10.2020 - Und wieder: Nachhaken bei der Bundespolizei
können Sie uns zu unserer Nachfrage vom 23.10.2020 noch etwas mitteilen? Viele gute Grüße,
5.11.2020 - Antwort - merkwürdigerweise nun wieder von der Bundespolizeidirektion Hannover
Bundespolizeidirektion Hannover Hannover, 05.11.2020 Sehr geehrter Herr xxx, Ihre Nachfrage zum Einsatz der Bodycam bei der Bundespolizei und insbesondere, weswegen zwischenzeitlich auf eine gesonderte Kennzeichnung verzichtet wird, beantworte ich wie folgt: Die Verwendung einer – lediglich in der ersten Erprobung genutzten – zusätzlichen Kennzeichnung der eingesetzten Beamten mittels einer Geräteweste, ist mit Blick auf den eingeschränkten Zugriff auf die weitere mitgeführte Ausstattung verworfen worden. Die Einsatzkräfte der Bundespolizei führen eine Vielzahl persönlicher Ausstattung wie Funkgerät, Handschuhe, Handschellen, Pfefferspray und Schusswaffe mit. Eine Weste, die über den Gürtel hinausreicht, erschwert im Fall der Fälle den Zugriff auf diese wichtige Ausstattung. Bei der Bewertung einer zusätzlichen Kennzeichnung an der Uniform hat die Bundespolizei auf Anfragen aus der Politik (Kleine Anfragen) auf die gesetzliche Grundlage des § 27a BPolG und die technischen Möglichkeiten der Bodycam in der Bundespolizei hingewiesen. Im Ergebnis ist die zusätzliche Kennzeichnung zum Einsatz der Bodycam aus der Anwendererprobung auf Grundlage der gesetzlichen Norm, zugunsten der damit verbesserten Handlungssicherheit bei der Anwendung der mitgeführten Führungs- und Einsatzmittel im polizeilichen Einsatz, angepasst worden. Mit freundlichen Grüßen Bundespolizeidirektion Hannover, Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit, Beschwerdestelle
7.11.2020 - Nachfragen an die Bundespolizeidirektion Hannover
vielen Dank für die Antwort. Drei Nachfragen dazu: Am 05.11.2020 um 08:59 schrieb DHPostOeffentlichkeitsarbeit@polizei.bund.de: Im Ergebnis ist die zusätzliche Kennzeichnung zum Einsatz der Bodycam aus der Anwendererprobung auf Grundlage der gesetzlichen Norm, zugunsten der damit verbesserten Handlungssicherheit bei der Anwendung der mitgeführten Führungs- und Einsatzmittel im polizeilichen Einsatz, angepasst worden.
1.) Wann genau ist das geschehen und gibt es dazu eine Anweisung oder eine Richtlinie, die das bechreibt? 2.) Unsere Anfrage ging - auf Ihr Anraten hin - an das Bundespolizeipräsidium. Wie kommt es, dass Sie als BPD Hannover nun wieder für die Beantwortung zuständig sind? 3.) Wir werden zur Sache berichten und würden den Bericht gerne mit einem Bild der aktuellen Ausstattung mit Bodycams versehen. Sollen bzw. dürfen wir dazu eine*n Bundespolizist*in mit Bodycam vor Ort (am HBF Hannover) ansprechen und fotografieren oder wünschen Sie einen Ortstermin für so eine Aufnahme? So oder so gewährleisten wir die Anonymisierung des Bildes, so dass das Persönlichkeitsrecht der/des Polizist*in geschützt wird. Viele gute Grüße,
13.11.2020 - Antwort von der Bundespolizeidirektion Hannover
Sehr geehrter Herr xxx, vielen Dank für Ihre erneute Anfrage und das damit verbundene Interesse an der Bundespolizei. Zu Ihren Fragen antworte ich wie folgt: Im Ergebnis ist die zusätzliche Kennzeichnung zum Einsatz der Bodycam aus der Anwendererprobung auf Grundlage der gesetzlichen Norm, zugunsten der damit verbesserten Handlungssicherheit bei der Anwendung der mitgeführten Führungs- und Einsatzmittel im polizeilichen Einsatz, angepasst worden.
1.) Wann genau ist das geschehen und gibt es dazu eine Anweisung oder eine Richtlinie, die das bechreibt? Antwort: 2.) Unsere Anfrage ging - auf Ihr Anraten hin - an das Bundespolizeipräsidium. Wie kommt es, dass Sie als BPD Hannover nun wieder für die Beantwortung zuständig sind? Antwort: 3.) Wir werden zur Sache berichten und würden den Bericht gerne mit einem Bild der aktuellen Ausstattung mit Bodycams versehen. Sollen bzw. dürfen wir dazu eine*n Bundespolizist*in mit Bodycam vor Ort (am HBF Hannover) ansprechen und fotografieren oder wünschen Sie einen Ortstermin für so eine Aufnahme? So oder so gewährleisten wir die Anonymisierung des Bildes, so dass das Persönlichkeitsrecht der/des Polizist*in geschützt wird. Antwort: https://www.bundespolizei.de/Web/DE/Service/Presse/03Pressebilder/pressebilder_node.html Diese gelten auch für Video/Filmaufnahmen, welche mit der Quellenangabe „Bundespolizei“ zu versehen sind. Mit freundlichen Grüßen
14.11.2020 - Nachfragen an die Bundespolizeidirektion Hannover
vielen Dank für die Antworten. a) Können Sie uns die Dienstanweisung vom Anfang des Jahres 2020 zugänglich machen? Falls nein: Können Sie uns den Inhalt der Anweisung bezüglich des Einsatzes der Bodycams mitteilen? Und falls auch das aus Ihrer Sicht nicht möglich sein sollte: Welche Gründe sprechen dagegen? b) Welches Datum trägt diese Dienstanweisung und zu welchem Datum wurde diese gültig? c) Wenn in Sachen Auskunftsanspruch die BP-Direktion Hannover für uns zuständig ist, warum wurden wir dann zwischenzeitlich an das Bundespolizeipräsidium verwiesen? d) Aus welchen Gründen ist kein Fototermin möglich?
Wir werden dann - wie angekündigte - eine Bundespolizei-Streife im Dienst am Hauptbahnhof Hannover ansprechen und um eine Aufnahmeerlaubnis bitten. Selbstverständlich vorausgesetzt, dass 1. die Situation in diesem Moment dieses zulässt und 2. dass die von uns erstellten Bilder nicht ohne die notwendige Anonymisierung aller auf dem Bild abgebildeten Personen weitere Verwendung und Verbreitung finden. Falls Sie es für nötig halten bitten wir um entsprechende Informierung Ihrer Kolleginnen und Kollegen. Vielen Dank und viele gute Grüße,
27.11.2020 (Keine neuen) Antworten von der Bundespolizeidirektion Hannover
Sehr geehrter Herr xxx, vielen Dank für Ihre erneute Anfrage und das damit verbundene Interesse an der Bundespolizei. Zu Ihren Fragen antworte ich wie folgt: Frage: b) Welches Datum trägt diese Dienstanweisung und zu welchem Datum wurde diese gültig? Die Fragen a) und b) werden im Kontext beantwortet. Frage: Antwort: Mit freundlichen Grüßen
30.11.2020 - Telefonischer Rückruf der Pressestelle der Bundespolizeidirektion Hannover
Kategorie(n): Videoueberwachung |