Aktuelle Änderungen - Suchen:

Wichtige Seiten

Hilfestellungen

Externe Links

Alle Inhalte dieses Wikis, soweit nicht anders angegeben, unter Creative Commons CC-BY-SA

Demoauflagen-Mailversand

Worum geht's?


Wenn Demonstrationen anstehen muss man diese zwar nicht genehmigen lassen, man muss sie aber (leider) "anzeigen". "Ankündigen" könnte man das auch nennen. Die Information über einen geplanten Protest oder eine "Versammlung" (so der juristische Begriff für das alles) ist die so genannte "Versammlungsbehörde".

Meistens erhält man von dieser daraufhin mindestens eine Bestätigung darüber, dass die Information eingegangen ist. (Das ist aber nicht zwangsweise so!)

Leider fast genau so häufig erhält man aber einen so genannten Auflagenbescheid, in dem Beschränkungen der Demo formuliert und begründet werden.

Dieser wird bspw. von der Polizei Berlin, die in Berlin die Versammlungsbehörde ist, per Post versendet, aus Datenschutzgründen aber nicht per (unverschlüsselter) Mail.

In Hannover (auch dort ist die Versammlungsbehörde Teil der dortigen Polizeidirektion) ist das anders: Die oft mehrseitigen Bescheide samt zahlreicher personenbezogener Daten werden unverschlüsselt als PDF-Dokument an den oder die Demo-Anmelder gemailt.

Ein unhaltbarer Zustand, wie wir finden. Wir haben uns deswegen an die niedersächsische Landesdatenschutzbehörde gewandt. Und für den gesamten Vorgang diese Wikiseite angelegt.


17.1.2016 - Schreiben/verschlüsselte Mail an das nds. Landesamt für Datenschutz


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchten wir Sie auf die Praxis der Versammlungsbehörde Hannover hinweisen bzw. uns darüber beschweren, Auflagen- bzw. Beschränkungsbescheide zu angekündigten Versammlungen mitsamt darin enthaltener personenbezogener Daten grundsätzlich per unverschlüsselter Mail an die Anmelder von Versammlungen zuzusenden.

Aus unserer Sicht ist es unzulässig, das so ohne ausdrückliche Erlaubnis derjenigen Personen, zu denen Daten in diesen Bescheiden enthalten sind, zu praktizieren.

Andere Versammlungsbehörden, wie z.B. die Versammlungsbehörde der Stadt Berlin

https://wiki.freiheitsfoo.de/pmwiki.php?n=Main.20151106-Protest-Bundesrat-neue-VDS#toc19

sehen das genau so wie wir und unterlassen derlei ungesicherte Datenübertragung personenbezogener Daten.

Wir würden uns freuen, wenn Sie diese Praxis untersuchen und bewerten und ggf. bei der Versammlungsbehörde Hannover intervenieren würden.

Vielleicht könnte man der Versammlungsbehörde izudem noch den Rat oder Hinweis erteilen, für die von Ihr für die Kontaktaufnahme durch Versammlungsanmelder angebotene E-Mail-Adresse

versammlungsrecht@pd-h.polizei.niedersachsen.de

(siehe hier: http://www.pd-h.polizei-nds.de/wir_ueber_uns/service/versammlungsrecht/versammlungsrecht-1042.html )

auch noch eine PGP-Verschlüsselung zu ermöglichen. Aus unserer Sicht ist ansonsten die Gefahr gegeben, dass personenbezogene Daten unverschlüsselt und damit ungeschützt gegen Abgriff und Manipulation via Web übertragen werden.

Über jede Rückmeldung zu diesen Punkten freuen wir uns - gerne auch kritische Anmerkungen oder Hinweise, ob wir so eine Beschwerde aus Ihrer Sicht besser auf anderem Wege oder in anderer Form hätten vorbringen sollen oder können.

Vielen Dank für Ihre Arbeit und viele gute Grüße,

die Menschen von freiheitsfoo.

Bearbeiten - Versionen - Druckansicht - Aktuelle Änderungen - Suchen
Zuletzt geändert am 17.01.2016 21:45 Uhr