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G20-Akkreditierungs-Skandal

Vorweg ...


... ging dieser Seite eine umfangreichere Dokumentation zum G20-Gipfel Anfang Juli 2017 in Hamburg:

https://wiki.freiheitsfoo.de/pmwiki.php?n=Main.G20-Gipfel-Hamburg-2017


13.7.2017 - freiheitsfoo.de: Kritische Presseberichterstattung zum G20-Gipfel unerwünscht: Lenkung, Beschränkung und eklatante Persönlichkeitsrechtsverstöße durch Polizeien und Geheimdienste


Quelle: https://freiheitsfoo.de/2017/07/13/g20-presseunterdrueckung/

Im Vor-Bundestagswahl-Getöse erscheint das aktuelle G20-Gipfel-Medienecho – wenig überraschend – ausgesprochen einäugig und tunnelblickartig. Ein Aspekt, der beispielsweise derzeit noch viel zu wenig in der Öffentlichkeit Beachtung erfährt ist die Frage, wie frei die Journalistinnen und Journalisten während des Gipfelgeschehens tatsächlich in ihrer Arbeit gewesen sind.

Vor allem:

Wie sehr ungesicherte und unüberprüfte Geheimdienst-Informationen oder -Behauptungen dazu geführt haben (können), dass kritische Berichterstattung unterbunden worden ist.


Schon im Vorfeld des eigentlichen Gipfels gab es einige Anzeichen dafür, wie sehr Polizeien und Geheimdienste bestimmen oder beeinflussen wollten, was als Gesamtbild des Hamburger G20-Gipfels in die Köpfe der meisten Menschen und in das inoffizielle Geschichtsbuch diktiert werden sollte: So mauerte die Hamburger Polizei frühzeitig zur Frage einer Demonstrationsverbotsverfügung, die Bundespolizei wollte sich auf Nachfragen zum Einsatz von Drohnen über G20-Hamburg nur „mit einem reduzierten Sprachgebrauch äußern“ und antwortete inhaltlich faktisch überhaupt nicht. (Anmerkung: Die Hamburger Polizei praktiziert eine solche pauschale Informationsverweigerung unter Vorbringung fraglicher Argumente heute ebenfalls.) Schließlich führte ein im Dezember 2016 veröffentlichtes Interview mit namentlich anonymisierten Gegen-G20-Aktivisten ein halbes Jahr später – perfekt orchestriert nur wenige Tage vor dem Gipfel – zu Hausdurchsuchungen bei den Interviewpartnern und einer fragwürdigen Zeugenvorladung bei einer Journalistin. Dieses staatliche Repressionsgebaren kann man nicht nur klar in die Kategorie „Einschüchterung kritischer Presse“ einsortieren, es wirft auch die berechtigte Frage auf, in welchem Umfang die Journalisten der Zeitung (in diesem Fall der „taz“) staatlich überwacht oder „abgeschöpft“ werden.


Während der insgesamt sehr hektischen Gipfel- und Vor-Gipfel-Tage folgten dann zahlreich dokumentierte Einschüchterungsversuche an Journalisten. Mehrfach wurde Pressevertretern nicht nur Gewalt angedroht sondern sogar zugefügt, von der Unterdrückung der ihnen zustehenden, besonderen Presserechte ganz zu schweigen. Die rechtswidrigen Über- und Angriffe seitens der Polizei auf Pressevertreter waren so schwerwiegend, dass sogar ein „BILD“-Reporter sich darüber beschwerte. Über diese Vorfälle ließe sich eine Menge schreiben oder verlinken, wir möchten uns mit diesem Beitrag hier allerdings auf etwas anderes konzentrieren. (Bei weiterem Interesse sei beispielhaft der unmittelbare Protest des Deutschen Journalisten-Verbands DJV und dessen Brief an den BKA-Präsidenten Münch genannt.)


Nach dem Gipfel mit seinen vielen sehr großen friedlichen Demonstrationen (über die leider nur sehr wenig gesprochen wird) und den gewalttätigen Ausschreitungen forderte der Hamburger SPD-Fraktionsvorsitzende Dressel die Einführung einer neuen Gaffer-Straftat im Zusammenhang mit Demonstrationen. Diese Forderung bedeutet in der Praxis konkret nichts anderes als der mit dem Strafgesetzbuch daherkommende Versuch, die Dokumentation von Polizeigewalt und staatlichen Fehlverhalten durch die allgemeine Öffentlichkeit ganz unterbinden zu wollen. Diejenigen Momente, in denen der Polizei in ihrem Handeln lieber nicht gefilmt werden möchte, werden kurzerhand zur „gafferfreien Zone“ erklärt und alle nicht direkt im Zeitgeschehen involvierten Menschen werden per Platzverweis oder Gefangennahme fortgeschafft. Dass die mitunter populistisch wirkende „Gaffer“-Diskussion einzelnen Menschen zum großen Problem werden kann, sei hier nur am Rande bemerkt.

Doch nach dem Gipfel offenbarte sich mit dem Bekanntwerden so genannter „schwarzer Listen“ mit den Namen von akkreditierten Pressevertretern, erstellt vom Bundeskriminalamt (BKA), auch eine noch ganz andere Untiefe des staatlichen Handelns im Vorfeld und während des Gipfeltreffens. Wurde bereits am ersten Gipfelfreitag erstmals darüber berichtet klärte ein Bericht der ARD-Tagesschau vom 11.7.2017 mit ergänzenden Details weiter auf:

„32 Journalisten wurde beim G20-Gipfel nachträglich die Akkreditierung entzogen. (…) Es war [] kein Problem, den Polizisten über die Schultern zu blicken und sich die alphabetisch sortierten Namen anzusehen. Man konnte die Liste auch ganz offen aus der Nähe filmen. Auf dem Drehmaterial des ARD-Hauptstadtstudios sind viele Namen gut lesbar. (…) Die beiden eng beschriebenen Seiten waren vielfach kopiert und offensichtlich in größerer Auflage verteilt worden – ob vom Bundespresseamt oder vom Bundeskriminalamt, ist noch ungeklärt. Jeder Polizist an den Kontrollpunkten besaß sein eigenes Exemplar. Die Beamten hatten nach eigener Auskunft weder Anweisung, sie diskret zu benutzen, noch sie nach Gebrauch überprüfbar zu entsorgen.
Experten, die sich mit den Abläufen befasst haben, sind entsetzt: Etwas Vergleichbares sei ihm während seiner zehnjährigen Tätigkeit im Amt nicht bekannt geworden, erklärt der frühere Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, gegenüber dem ARD-Hauptstadtstudio und wirft der Behörde von Regierungssprecher Steffen Seibert gleich eine ganze Liste von Rechtsverstößen und unerlaubten Eingriffen in Grundrechte vor. „Dem gesamten Akkreditierungsverfahren fehlt die verfassungsrechtlich gebotene Grundlage, wo es um die Sicherheitsüberprüfung von Journalisten geht“ (…)
Alarmiert zeigt sich der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar: „Sobald sich die Betroffenen namentlich auf entsprechenden Sperrlisten finden, die wie Handzettel quasi offen einsehbar kursieren, hat dies einen offen diskriminierenden Charakter,“ erklärte er gegenüber dem ARD-Hauptstadtstudio. Die Verantwortlichen seien verpflichtet gewesen, „technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, die eine Stigmatisierung Betroffener verhindern.“

Die Tagesschau bewertete das als „massiven Eingriff in die Pressefreiheit“ und „beispiellosen Verstoß gegen den Datenschutz.“

Zwar versuchte der Bundesregierungs-Sprecher Seibert die im Tagesschau-Bericht weiter aufgeführten Mutmassungen, dass die Listen zum Teil mittels Informationen von oder auf Druck türkischer Geheimdienste (konkrete benannt wurde der „MIT“) erstellt worden seien, mit einem sofortigen Dementi entgegenzutreten, aber der als erfahren geltende Grünen-Bundestagsabgeordnete sprach schon am Tag danach wieder von einem „begründeten Verdacht“, dass diese Unterstellung plausibel sein könne.

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Aber selbst diese Teil-Debatte versperrt den Blick auf die grundlegenden Probleme des polizeilichen Vorgehens. Im Detail:

Die Frage, woher die angeblich „gewichtigen zusätzlichen sicherheitsrelevanten Erkenntnisse“ des BKA stamm(t)en, die als Grund für kurzfristigen Ausschluss von 32 Journalisten angegeben werden, konnte zunächst nicht geklärt werden – die Bundesregierung verlor sich bei Nachfragen dazu in allgemein gehaltenen Antworten. Aufgrund des seit Jahren stetig immer weiter aufgeweichten und verwaschenen Trennungsgebots zwischen Polizeien und Geheimdienste und mit Blick auf das Dementi von Herrn Seibert, in dem er davon sprach, dass das Aussortieren von Journalisten aufgrund „eigener Erkenntnisse deutscher Behörden“ veranlasst worden sei, konnte man aber davon ausgehen, dass Geheimdienstinformationen eine wichtig Rolle bei dem Vorgang gespielt haben.

Gestern abend erst wurden dann genau diese Befürchtungen bestätigt: Denn es hat sich wohl herausgestellt, dass die Mutmaßungen vom Inlandsgeheimdienst „Verfassungsschutz“ stammen, der bekanntlich über gute Kanäle zu ausländischen Diensten und deren Folterkellern verfügt.

(Davon unabhängig und als zusätzliche Spitze berichtete eine Zeitung gestern übrigens auch noch außerdem, dass einige Journalisten während ihrer Arbeit auf G20- oder ähnlichen Ereignissen schon seit Jahren heimlich von BKA-Beamten „begleitet“, also polizeilich observiert werden!)

Das bedeutet im Klartext:

Ungesicherte, unbewiesene und aus strafrechtlicher Sicht haltlose Informationen der Geheimdienste sind dazu eingesetzt worden, um die Tätigkeit von Pressevertretern zu unterdrücken bzw. haben zum polizeilich exekutierten Ausschluss der Presse geführt!

Dass kritische Journalisten derart undurchsichtig und ohne eine Chance auf rechtzeitigen Rechtsschutz mittels Geheimdienst- und Polizei-Verdächtigungen nicht nur in Ihrer körperlichen Unversehrtheit sonder auch in der Pressefreiheit beschnitten werden, ist ein neuer negativer Höhepunkt in der Geschichte des Artikels 5 GG in Deutschland.

Der zudem fahrlässige und bezüglich des Reputationsverlustes nicht wieder gut zu machende Umgang der Polizei mit den „schwarzen Listen“ setzt dem noch die Krone auf.

Besonders perfide dabei: Den Datenschutzaufsichtbehörden sind durch den Willen und/oder die Unfähigkeit des Gesetzgebers weitgehend die Hände gebunden. Sie können gegen die verantwortlichen Stellen keine Bußgelder verhängen, allenfalls eine Rüge in Form einer Beanstandung ist möglich. Da bleibt nur zu hoffen, dass die Betroffenen auf zivilrechtlichem Wege gegen einzelne Beamte vorgehen.

Aber selbst in dieser Hinsicht eines eklatanten Umgangs mit Würde und Persönlichheitsrechten Einzelner scheint die Polizei nur dem schlechten Beispiel des Inlands-Geheimdienstes folgen zu wollen, der im Vorfeld des G20-Gipfels keine Scheu davor hatte, einige Anmelder bzw. Protagonistinnen von G20-Demonstrationen namentlich an seinen persönlichen Internet-Pranger zu stellen …


20.7.2017 - DLF-Beitrag über politisch gewollte grobe Fehler bei der Erstellung und Nutzung von Sicherheitsdateien


Sendungsausschnitt aus "Forschung Aktuell" des DLF vom 20.7.2017, 16:40: http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2017/07/20/g20_akkreditierungen_technisches_chaos_bei_den_dlf_20170720_1640_2f97ccd4.mp3 - Die Transkribierung erfolgte durch uns.

Uli Blumenthal im Gespräch mit Peter Welchering

Blumenthal: 32 Journalisten sind von der Berichterstattung des G20-Gipfels in Hamburg ausgeschlossen worden. Neun von ihnen wurde die Akkreditierung vor Ort wieder entzogen. Und seither wird viel über die Gründe dafür diskutiert und auch spekuliert. Ich bin jetzt mit Peter Welchering, unserem Fachautor für Computerfragen verbunden. Peter, sie haben die ganzen Akkreditierungsvorgänge noch einmal für uns recherchiert und darüber auch mit Sicherheitsexperten diskutiert und sie sagen nun, es sind technische Gründe für das Entziehen der Akkreditierung. Was heißt das genau?

Welchering: Das heißt, dass es in erster Linie um ein datenbanktechnisches Problem geht, allerdings um ein politisch gewolltes datenbanktechnisches Problem. Also die ganzen Vorgänge um die Akkreditierungen, die sind zurückzuführen auf den technischen Umgang mit den Sicherheitsdateien in den Behörden. Und das fängt an mit technisch falschen Eintragungen in eine Datei, die nennt sich bürokratisch PMK-Links-Z - das ist die Straftäterdatei Linksextremismus. Das geht dann weiter mit einem völligen Wildwuchs bei den Vorsorgedateien mit ihren Prüffällen, die das Bundeskriminalamt so anlegt, und das hört dann nicht mal auf bei den Anti-Terror-Dateien der Verfassungsschützer, bei denen eben massive Fehler bei der Verknüpfung von persönlichen Daten und anderen Rechercheergebnissen gemacht wurden und immer noch gemacht werden. Also kurz zusammengefasst: Die Daten der Sicherheitsbehörden, die sind in technischer Hinsicht ein gutes Stück außer Kontrolle geraten.

Blumenthal: Lassen Sie uns zunächst noch mal über den Akkreditierungsprozess und die Arbeit mit den Sicherheitsdateien sprechen. Wie läuft das bei so einem Gipfel wie in Hamburg konkret ab?

Welchering: Da schick ich als Journalist mein Akkreditierungsformular - das geht sogar inzwischen online, nicht nur per Fax - an das Bundespresseamt. Da steht drauf Name, Vorname, Geburtsdatum, Redaktion. Das Bundespresseamt leitet das weiter, in dem Fall an das Bundeskriminalamt, wenn so was auf Länderebene passiert eben an das Landeskriminalamt. Und dann gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen, je nach Kriminalamt. Beim Bundekriminalamt, da werden die Daten abgeglichen mit den Dateien der Polizeien des Bundes und der Länder, mit dem Verfassungsschutz und dem Bundesnachrichtendienst. Und geben diese Dateien einen Treffer, dann wird eben in der entsprechenden Datei nachgeschaut, was da eingetragen ist und diese Einträge die werden im Fall des G20-Gipfels oder wurden dann auch an das Bundespresseamt weitergegeben.

Blumenthal: Das klingt zum einen doch nicht sehr fehleranfällig, andererseits haben sie gesagt, es sei ein politisch gewolltes datenbanktechnisches Problem, das man in Kauf genommen hat. Wie kriegt man diese beiden Sachen jetzt zusammen?

Welchering: Ja, indem man sich die Dateien anschaut. Im Falle beispielsweise eines NDR-Kollegen aus dem Funkhaus Kiel, da lag eine Namensverwechslung vor. Und deshalb ist dem die Akkreditierung abgenommen worden. Und dahinter steckte eine Erkenntnis der Verfassungsschützer. Die durchsuchen nämlich ständig alle möglichen sozialen Netze und tummeln sich da so rum. Und das nennen die Open Source Intelligence. Und da haben die Facebook- und Blogeinträge mit dem Namensbezug Christian Wolf gefunden und dieses Material aus den sozialen Netzen mit diesem Namensbezug, das wies sogar einen Bezug zu den Reichsbürgern, zur so genannten Identitären Bewegung auf. Und als der namensgleiche NDR-Kollege für den G20-Gipfel überprüft wurde, da fand sich genau dieses Material aus den sozialen Netzen. Das ist da ohne jede weitere Quellenkritik einfach eingestellt worden, also ein grober technischer Fehler schon bei der Dateneinpflege.

Blumenthal: Für den sich das BKA, das sollte man auch festhalten, inzwischen entschuldigt hat. Wie sieht es denn bei den Entzügen der Akkrdetierungen aus, die wegen der Eintragung in der Straftäterdatei Linksextremismus bspw. erfolgt sind.

Welchering: Mindestens genau so schlimm. Auch da haben wir bei der Dateneinpflege technische Fehler, wie sie eigentlich keinen Datenbanker erfolgen dürfen. Das üble dabei: Die sind wirklich politisch gewollt, weil die ja so mit einer Errichtungsanordnung eingerichtet wurde. Also jeder Datenbanktechniker der müsste hier sagen, das geht so nicht. Und deswegen traut mindestens ein Landeskriminalamt den Einträgen in dieser Straftäterdatei Linksextremismus gar nicht mehr und macht da noch einmal eine eigene Analyse, wenn es denn da einen Treffer gibt.

Blumenthal: Und wie sieht denn dieser technische Fehler in der Dateneinpflege genau aus? Können Sie das ganz kurz beschreiben?

Welchering: Ja, in dieser Straftäterdatei, da landen Personen, die wegen einer Straftat verurteilt wurden oder gegen die ermittelt wird, aber da landen auch so genannte Prüffälle und Anmelder einer Demonstration und da werden aus gemeinsamen Projektdateien mit den Verfassungsschützern Personen und Daten übernommen. Und die Bundesdatenschützerin hat das mal überprüft, und da landeten etwa Teilnehmer an einer vollkommen friedlichen Demonstration gegen Kernkraft - die sind da einfach übernommen worden. Außerdem gehen dann beispielsweise bei den Vorsorgedateien mit Prüffällen, die das Bundeskriminalamt einrichtet, die Datenfelder so durcheinander, dass dann gar nicht mehr nachvollzogen werden kann, weshalb da ein bestimmter Eintrag vorgenommen wurde. Insgesamt kann man sagen, bei all diesen Sicherheitsdateien fehlt es häufig an der Protokollierung. Das haben die Datenschützer immer wieder bemängelt, aber das ist bisher nicht gerichtet worden.

Blumenthal: Diskussionen um die G20-Akkreditierungen von Journalisten - Peter Welchering über ein technisches Chaos bei den Sicherheitsdateien.


21.7.2017 - heute.de: G20-Akkreditierungen - Chaos bei den Sicherheitsdateien


Quelle: http://www.heute.de/diskussion-um-entzogene-journalisten-akkreditierungen-beim-g20-gipfel-chaos-bei-den-sicherheitsdateien-47607946.html

von Peter Welchering

Auf dem G20-Gipfel in Hamburg sind zahlreichen Journalisten die Akkreditierungen entzogen worden. Die Gründe dafür: Namensverwechslungen, technisch falsche Einträge in Sicherheitsdateien und massive methodische Fehler.

Auf dem G20-Gipfel in Hamburg hat sich eines deutlich gezeigt: Die Überwachungsdateien der Sicherheitsbehörden sind in technischer Hinsicht ein Stück weit außer Kontrolle. Das haben auch BKA-Beamte im Gespräch mit Journalisten bestätigt. Die Beamten wollen mit ihrer teils harschen Kritik anonym bleiben, weil sie berufliche Nachteile fürchten.

Die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff, hatte schon in ihrem letzten Tätigkeitsbericht gemahnt: "Daten werden im Ergebnis zur Verdachtsgenerierung gespeichert." Mitunter wird aus einem bloßen Verdacht dann ein sicherheitsrelevanter Hinweis, weil nicht mehr nachvollzogen werden kann, wie ein bestimmter Dateieintrag zustande gekommen ist. "So habe ich immer wieder auf die fehlende Protokollierung verschiedener Dateien hingewiesen", hebt Voßhoff hervor.

Solche Fehler haben letztlich dazu geführt, dass Polizisten Journalisten am Eingang zum Medienzentrum in Hamburg unzulässig die Akkreditierung abnahmen. So wurde dem NDR-Journalisten Christian Wolf die Akkreditierung aufgrund einer sogenannten "Open-Source-Intelligence" entzogen.

Sicherheitsdateien als Risiko

Die Verfassungsschützer durchsuchen ständig alle möglichen sozialen Netzwerke. In verschiedenen Blogeinträgen und auch auf Facebook haben sie daraufhin den Namen Christian Wolf mit Bezügen zu den sogenannten "Reichsbürgern" identifiziert. Dieses Material aus Social-Media-Plattformen ist dann einfach ohne weitere Quellenkritik in eine Sicherheitsdatei eingespeist worden. Und so wurde durch einen technisch bedingten Fehler bei der Dateneinspeisung aus dem NDR-Journalisten Christian Wolf der Reichsbürger Wolf. Das BKA hat sich inzwischen für diese "Namensverwechslung" entschuldigt.

Im Landeskriminalamt Baden-Württemberg scheinen die Beamten den Abfrageergebnissen aus den Dateien der Sicherheitsbehörden auf Bundesebene nicht mehr richtig zu trauen. Vor dem Besuch des britischen Prinzen William und seiner Frau in Heidelberg haben die LKA-Sachbearbeiter positiven Treffern bei Journalistenabfragen für die Akkreditierung nicht einfach vertraut - sondern noch einmal nachgeschaut und analysiert, was es mit den Treffern auf sich hat. Diese nochmalige Prüfung von sicherheitsrelevanten Einträgen unterbleibt aber allzu oft. Das Misstrauen gegen die Sicherheitsdateien von Bundeskriminalämtern, Verfassungsschützern und Bundesnachrichtendienst wächst. Und das zu Recht.

Einträge in Straftäterdateien für unbescholtene Journalisten

Ein weiteres Risiko: Die Sicherheitsdateien werden zu selten geprüft. "Solche Prüfungen sind zeit- und personalintensiv, weshalb sie nicht routinemäßig durchgeführt werden können", urteilt Volker Broo, Referatsleiter beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg. So ist die sogenannte Straftäterdatei Linksextremismus zuletzt im Jahr 2011 vom damaligen Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Peter Schaar, geprüft worden. Das Ergebnis: Einige tausend Einträge mussten gelöscht werden.

Nicht selten landen in dieser Straftäterdateien die Namen von völlig unbescholtenen Bürgern, die niemals wegen einer Straftat vor einem Gericht standen und gegen die auch kein Ermittlungsverfahren läuft. Dem liegt ein methodischer Fehler zugrunde. Zum einen werden sogar Anmelder von Demonstrationen und sogenannte "Prüffälle" in diese Straftäterdatei aufgenommen. Zum anderen werden auch Namen aus Projektdateien übernommen, die das Bundesamt für Verfassungsschutz gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt führt. "Dabei musste ich schwere Rechtsverstöße feststellen", urteilt Datenschützerin Andrea Voßhoff in ihrem Tätigkeitsbericht 2015/2016. Denn hier waren Personen gespeichert, die an einer vollkommen friedlichen Anti-Kernkraft-Demonstration teilgenommen hatten.

Fragwürdige politische Einschätzungen im Innenministerium

Im Bundesministerium des Inneren rechtfertigt man diese Vorgehensweise damit, dass die Teilnehmer an einer solchen Demonstration "die Nutzung der Kernkraft als Ausdruck des menschenverachtenden kapitalistischen Systems kritisieren und dementsprechend Kernkraftgegner dieses kapitalistische System überwinden wollten". So fasst die Bundesdatenschützerin Voßhoff die Argumentation des Innenministeriums zusammen. Darauf angesprochen, ob das Innenministerium diese Argumentation auch heute noch aufrecht erhalte, teilte die Pressestelle des Ministeriums mit: "Leider liegen diese Informationen im BMI nicht vor."

Noch schlimmer sieht es bei den sogenannten Vorsorgedateien mit Prüffällen im Bundeskriminalamt aus. Da geraten auch schon einmal Datenfelder bei Abfragen so durcheinander, dass gar nicht mehr nachvollzogen werden kann, weshalb ein bestimmter Eintrag vorgenommen worden ist. Außerdem wird die technisch notwendige und gesetzlich in vielen Fällen vorgeschriebene Protokollierung für alle Einträge in diesen Dateien in vielen Fällen einfach umgangen, nachträglich verändert oder einfach ausgeschaltet.


Probleme mit Sicherheitsdateien: Wie Sicherheitsabfragen ablaufen

Der Journalist schickt seinen Antrag auf Akkreditierung an die zuständige Pressestelle, im Fall des G20-Gipfels dementsprechend an das Bundespresseamt. Von dort werden die persönlichen Daten an das Bundeskriminalamt weitergeleitet. Das BKA fragt mit diesen Daten die Dateien der Polizeien des Bundes und der Länder, der Verfassungsschützer und des Bundesnachrichtendienstes ab. Ergeben sich Abfragetreffer, werden die Dateieinträge dem Bundespresseamt mitgeteilt. Die Aussagekraft dieser Einträge ist allerdings sehr unterschiedlich.

Wie es zu Namensverwechslungen kommt

Namensverwechslungen basieren häufig auf technischen Fehlern beim Umgang mit Sicherheitsdateien. Auf dem G20-Gipfel sorgte zum Beispiel ein Fehler beim Einpflegen von Daten aus sozialen Netzwerken für falsche Namensbezüge. Bei der Abfrage wurde dann nicht gegengecheckt, ob Mehrfachnennungen von Namen vorliegen. Datenanalysten kritisieren schon seit fast zehn Jahren, dass der technisch nicht korrekte Umgang mit sicherheitsrelevanten Daten zu falschen Ergebnissen führt.

Datennebel statt transparenter Dokumentenverwaltung

Das Bundeskriminalamt speichert zum Beispiel sogenannte Kontakt- und Begleitpersonen. Für diese Speicherung reicht schon aus, zur selben Zeit am selben Ort wie ein Verdächtiger gewesen zu sein. Erst durch weitere Dokumente, die im Fachjargon "Aktenrückhalt" genannt werden, ergibt sich, was es mit einem solchen Eintrag genau auf sich hat. In den Berichten der Datenschützer wird schon seit einigen Jahren immer wieder kritisiert, dass diese Dokumente aus dem "Aktenrückhalt" fehlen. So kann zu Beispiel beim Eintrag in eine Datei zum Thema Terrorismus gar nicht mehr festgestellt werden, weshalb die betreffende Person in die Datei eingetragen wurde.


10.8.2017 - taz.de: Entzogene Akkreditierungen bei G20 - 9 Reporter verklagen das Presseamt


Quelle: https://taz.de/Entzogene-Akkreditierungen-bei-G20/!5439162/

Beim G20-Gipfel wurde Dutzenden Journalist*innen nachträglich die Akkreditierung entzogen. Nun verklagen sie das Bundespresseamt.

Neun Journalist*innen haben gegen das Bundespresseamt Klage wegen des nachträglichen Entzugs ihrer Akkreditierung für den G20-Gipfel in Hamburg eingereicht. Dies bestätigte am Donnerstag ein Sprecher des Berliner Verwaltungsgerichts.

Das Bundespresseamt steht in der Kritik, die Pressefreiheit massiv eingeschränkt zu haben. „Ich halte dieses Vorgehen nach wie vor für beispiellos“, sagt Claudia Haß, Bun­desgeschäftsführerin der Deutschen-Journalisten-Union (dju) der taz. „Das ist ein Skandal, und wir sind sehr zuversichtlich, dass wir vor Gericht Erfolg haben werden.“ Die dju vertritt acht Kläger. Keiner von ihnen habe bisher stichhaltige Gründe genannt bekommen, warum seine Akkreditierung entzogen wurde, sagt Haß.

32 Namen standen auf einer Liste, die während des G20-Gipfels Anfang Juli an Polizeibeamte vor dem Pressezentrum ausgehändigt wurde. Diese 32 Personen sollten die Sicherheitszone nicht betreten dürfen und mussten ihre Akkreditierung abgeben. Neun Journalist*innen waren von dieser Maßnahme direkt betroffen, darunter ein freier Mitarbeiter von Spiegel Online, ein Fotograf des Weser Kuriers und der freie Fotograf Björn Kietzmann, der auch für die taz arbeitet. Die anderen 23 sind nicht am Pressezentrum erschienen. Insgesamt waren rund 4.800 Journalist*innen für den Gipfel akkreditiert.

Der Leiter des Bundespresseamtes Steffen Seibert begründete die Entziehung mit massiven Sicherheitsbedenken. Das Innenministerium erklärte, dass unter den betroffenen Journalist*innen „linksextreme Straftäter“ sowie ein mutmaßlicher „Reichsbürger“ sei. Bei Letzterem handelte es sich jedoch um einen NDR-Journalisten, dessen Name verwechselt worden war. Dass es sich um die Erkenntnisse ausländischer Geheimdienste handelte, wies Seibert zurück.


18.8.2017 - taz.de: Gesperrte Journalisten beim G20-Gipfel - Verleumdet vom Verfassungsschutz


Quelle: https://taz.de/Gesperrte-Journalisten-beim-G20-Gipfel/!5440251/

Ein Hamburger Polizeireporter wurde zu Unrecht vom G20-Gipfel ausgeschlossen, gibt nun das BKA zu. Der Verfassungsschutz machte falsche Angaben über ihn.

Das Bundeskriminalamt (BKA) hat eingeräumt, beim Entzug von G20-Akkreditierungen Fehler gemacht zu haben. Einem betroffenen Journalisten wurde mitgeteilt, dass es sich bei dem nachträglichen Entzug der Akkreditierung für den G20-Gipfel in Hamburg um einen Fehler der Behörden handelt. Das dreiseitige Schreiben an den Hamburger Polizeireporter Frank Bründel liegt dem NDR Medienmagazin „Zapp“ vor

Das BKA habe im Vorfeld des G20-Gipfels bei den Sicherheitsbehörden Erkenntnisse über die Journalisten angefordert, die sich akkreditieren wollten, hieß es. Das Hamburger Landesamt für Verfassungsschutz habe am 26. Juni fälschlicherweise mitgeteilt, dass Bründel als Teilnehmer einer linken Demonstration am 1. Mai 2017 festgenommen worden sei. Es gebe Anhaltspunkte dafür, „dass er einer gewaltbereiten Bewegung angehört oder diese nachdrücklich unterstützt“. Diese Informationen hat das BKA offenbar ungeprüft übernommen.

Erst nach dem Gipfel, so heißt es in dem Schreiben, habe der Verfassungsschutz auf Anfrage mitgeteilt, dass Bründel „entgegen der zunächst übermittelten Erkenntnislage doch nicht Teilnehmer“ der besagten Demonstration gewesen sei. Tatsächlich hatte der Polizeireporter die Demonstration am 1. Mai gefilmt und war dabei von der Polizei kontrolliert worden. Weiter heißt es: „Mit den nunmehr vorliegenden Informationen wäre eine Aufnahme nicht erfolgt.“

Während des Gipfels Anfang Juli in Hamburg wurden insgesamt 32 Journalisten die bereits genehmigten Akkreditierungen kurzfristig entzogen. Für das Akkreditierungsverfahren war das Bundespresseamt gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt zuständig. Die Journalisten wurden am Eingang zum Tagungsort von Sicherheitskräften abgewiesen, ihre Namen standen auf einer Liste. Als Grund wurden später „ernsthafte Sicherheitsbedenken“ genannt. Unter Medienleuten sorgte das Vorgehen für Empörung und sorgte für Fragen, weil der nachträgliche Entzug aufgrund der regelmäßigen Kontrollen im Vorfeld unüblich ist.


21.8.2017 - taz.de: Kommentar G20-Akkreditierungen - Risiko für die Meinungsfreiheit


Quelle: https://taz.de/Kommentar-G20-Akkreditierungen/!5440377/

Von keinem der vor dem G20-Gipfel beschuldigten Journalisten ging eine Gefahr aus. Von Bundespresseamt und BKA hingegen schon.

Je mehr bekannt wird, aus welchen Gründen Journalisten ihre Akkreditierung beim Hamburger G20-Gipfel entzogen wurde, desto absurder wird es. Sechs Wochen nach dem bizarren Treffen an der Alster haben sich zwar immer noch keine verurteilten Straftäter oder linksradikalen „Leiter von Schwarzen Blöcken“ finden lassen, die laut Bundesregierung angeblich auf der Schwarzen Liste gestanden hätten. Auch der von ihr behauptete rechtsextreme „Reichsbürger“ hat sich als Räuberpistole erwiesen. Dafür wird inzwischen immer offensichtlicher, wie höchst problematisch die Sicherheitsbehörden im Bund und in den Ländern mit Journalisten umgehen.

Es ist alleine schon ein Skandal, dass bis heute der Mehrzahl der 32 Betroffenen nicht mitgeteilt worden ist, was das Bundeskriminalamt konkret gegen sie an Staatsschutz“erkenntnissen“ zusammengetragen hat. Die wenigen Fälle, in denen bislang Auskunft gegeben wurde, zeichnen ein düsteres Bild: Namensverwechselungen, gerichtskundige Falschbeschuldigungen, fatale Fehlauskünfte, unrechtmäßig gespeicherte Daten – auf solch aberwitziger Basis hat das BKA dem Bundespresseamt empfohlen, Journalisten in ihren Arbeitsmöglichkeiten einzuschränken. Und das Bundespresseamt ist der Empfehlung eilfertig ohne eigene Prüfung gefolgt.

„Es ist nicht meine Rolle, mir einzelne Fälle anzuschauen“, hat dazu Regierungssprecher Steffen Seibert lapidar in der Bundespressekonferenz verkündet. Aber ebenso wenig kann und darf es der ehemalige ZDF-Redakteur als seine Aufgabe sehen, willfährig den Ruf und die berufliche Existenzgrundlage von Kollegen aufs Spiel zu setzen. Genau das ist jedoch geschehen.

Hätte ihm nicht auffallen müssen, dass sich auf der Schwarzen Liste des BKA auch Journalisten befunden haben, die seit Jahren anstandslos für den Bundestag akkreditiert sind und seit langem schon problemlos von diversen politischen Großereignissen berichtet haben? Kein Grund, genauer hinzuschauen? Kein Grund zur Nachfrage?

Aussitzen statt aufklären

Bis heute hat Bundespresseamtschef Seibert nicht verraten, welche „sehr ernsthaften Sicherheitsbedenken“ dazu geführt haben, dass er auf Geheiß des BKA unmittelbar vor Gipfelbeginn bereits akkreditierten Journalisten die Zulassung wieder entzogen hat. Völlig nebulös geblieben ist, warum die von ihm in Anschlag gebrachte „Neubeurteilung der Gesamtlage des Gipfels“ sie plötzlich zu auszuschließenden „Sicherheitsrisiken“ gemacht hat. Statt für Aufklärung zu sorgen, übt sich Seibert in der Kunst des Aussitzens.

Das ist nicht nur inakzeptabel, es könnte für ihn auch noch zum Problem werden. Schließlich kann als einzig gesicherte Erkenntnis derzeit nur gelten, dass in allen bislang bekannten Fällen keine nachvollziehbaren Argumente für den Entzug der Akkreditierung vorgebracht worden sind. Wenn also jemand im Zusammenhang mit dem Hamburger G20-Gipfel als „Sicherheitsrisiko“ eingeschätzt werden kann, dann neben dem Bundeskriminalamt wohl vor allem das Bundespresseamt mit seinem Leiter Seibert. Denn dessen fragwürdiges Agieren war und ist ganz sicher ein Risiko für die Presse- und Meinungsfreiheit.


22.8.2017 - freiheitsfoo.de: G20-De-Akkreditierungs-Skandal offenbart schlampigen und unzulässigen Umgang von Polizeien und Geheimdiensten mit „Sicherheitsdatenbanken“

Quelle: https://freiheitsfoo.de/2017/07/22/g20-sicherheitsapparat-moloch/

Der Journalist Peter Welchering hat im Detail recherchiert, wie die „schwarze Liste“ von Journalisten zustande gekommen ist, denen nachträglich in unzulässiger Weise (wie schon berichtet) die Akkreditierung zum G20-Gipfel entzogen worden ist.

Sein Fazit:

Die Gründe für den Akkreditierungsentzug sind von Fall zu Fall verschieden. Ursächlich ist jedoch ganz allgemein der maßlose sowie ungenaue und ungerechtfertigte Umgang mit polizeilichen und geheimdienstlichen „Sicherheitsdateien“ mit personenbezogenen Daten von zum Teil unschuldigen und lediglich auf ungeprüften Verdacht hin darin eingetragenen Menschen.

Peter Welchering spricht ausdrücklich von einem „politisch gewollten datenbanktechnischen Problem“ und macht das an konkreten Beispielen mit Daten aus der so genannten und umstrittenen Straftäterdatei Linksextremismus „PMK-Links-Z“

Peter Welchering: „In dieser Straftäterdatei, da landen Personen, die wegen einer Straftat verurteilt wurden oder gegen die ermittelt wird, aber da landen auch so genannte Prüffälle und Anmelder einer Demonstration (…) die Bundesdatenschützerin hat das mal überprüft, und da landeten etwa Teilnehmer an einer vollkommen friedlichen Demonstration gegen Kernkraft – die sind da einfach übernommen worden.„

sowie mit der Praxis der „Open Source Intelligence“ des Inlandsgeheimdienstes („Bundesamt für Verfassungsschutz“) deutlich:

Peter Welchering: „Die [Verfassungsschützer] durchsuchen nämlich ständig alle möglichen sozialen Netze und tummeln sich da so rum.“

Ergebnisse dieses Rumschnüffelns werden zum Teil ungefiltert, ungeprüft und frei von Quellenkritik in Dateien übernommen, aus denen sich das Bundeskriminalamt (Trennungsgebot adé!) dann wiederrum bedient.

Die Rechercheergebnisse Peter Welcherings wurden erstmals in einem Deutschlandfunk-Gespräch am Nachmittag des 20.7.2017 öffentlich. Die dazugehörige mp3-Datei lässt sich noch bis Januar 2018 beim DLF herunterladen, die Transkription dieses Beitrags haben wir erledigt – sie findet sich im zweiten Teil/Anhang dieses Beitrags.

Eine ausführlichere und systematischere Darstellung gibt es zudem mit dem lesenswerten Beitrag auf heute.de vom 21.7.2017.

Wir halten die Analyse Peter Welcherings für verbreitenswürdig und die beiden Beiträge für sehr hörens- bzw. lesenswert, beschreiben sie doch eine strukturelle Fehlentwicklung bei Polizei und Geheimdiensten, die über die konkrete Kritik zu den Vorfällen beim G20-Gipfel hinausgeht, deswegen aber nun endlich einmal ein wenig mehr in das öffentliche Blickfeld gerät.


Transkript des Gesprächs von Uli Blumenthal mit Peter Welchering im Deutschlandfunk vom 20.7.2017, 16:40 Uhr, als mp3-Datei hier bis zum 26.1.2018 zum Herunterladen.

Uli Blumenthal: 32 Journalisten sind von der Berichterstattung des G20-Gipfels in Hamburg ausgeschlossen worden. Neun von ihnen wurde die Akkreditierung vor Ort wieder entzogen. Und seither wird viel über die Gründe dafür diskutiert und auch spekuliert. Ich bin jetzt mit Peter Welchering, unserem Fachautor für Computerfragen verbunden. Peter, sie haben die ganzen Akkreditierungsvorgänge noch einmal für uns recherchiert und darüber auch mit Sicherheitsexperten diskutiert und sie sagen nun, es sind technische Gründe für das Entziehen der Akkreditierung. Was heißt das genau?
Peter Welchering: Das heißt, dass es in erster Linie um ein datenbanktechnisches Problem geht, allerdings um ein politisch gewolltes datenbanktechnisches Problem. Also die ganzen Vorgänge um die Akkreditierungen, die sind zurückzuführen auf den technischen Umgang mit den Sicherheitsdateien in den Behörden. Und das fängt an mit technisch falschen Eintragungen in eine Datei, die nennt sich bürokratisch PMK-Links-Z – das ist die Straftäterdatei Linksextremismus. Das geht dann weiter mit einem völligen Wildwuchs bei den Vorsorgedateien mit ihren Prüffällen, die das Bundeskriminalamt so anlegt, und das hört dann nicht mal auf bei den Anti-Terror-Dateien der Verfassungsschützer, bei denen eben massive Fehler bei der Verknüpfung von persönlichen Daten und anderen Rechercheergebnissen gemacht wurden und immer noch gemacht werden. Also kurz zusammengefasst: Die Daten der Sicherheitsbehörden, die sind in technischer Hinsicht ein gutes Stück außer Kontrolle geraten.
Blumenthal: Lassen Sie uns zunächst noch mal über den Akkreditierungsprozess und die Arbeit mit den Sicherheitsdateien sprechen. Wie läuft das bei so einem Gipfel wie in Hamburg konkret ab?
Welchering: Da schick ich als Journalist mein Akkreditierungsformular – das geht sogar inzwischen online, nicht nur per Fax – an das Bundespresseamt. Da steht drauf Name, Vorname, Geburtsdatum, Redaktion. Das Bundespresseamt leitet das weiter, in dem Fall an das Bundeskriminalamt, wenn so was auf Länderebene passiert eben an das Landeskriminalamt. Und dann gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen, je nach Kriminalamt. Beim Bundekriminalamt, da werden die Daten abgeglichen mit den Dateien der Polizeien des Bundes und der Länder, mit dem Verfassungsschutz und dem Bundesnachrichtendienst. Und geben diese Dateien einen Treffer, dann wird eben in der entsprechenden Datei nachgeschaut, was da eingetragen ist und diese Einträge die werden im Fall des G20-Gipfels oder wurden dann auch an das Bundespresseamt weitergegeben.
Blumenthal: Das klingt zum einen doch nicht sehr fehleranfällig, andererseits haben sie gesagt, es sei ein politisch gewolltes datenbanktechnisches Problem, das man in Kauf genommen hat. Wie kriegt man diese beiden Sachen jetzt zusammen?
Welchering: Ja, indem man sich die Dateien anschaut. Im Falle beispielsweise eines NDR-Kollegen aus dem Funkhaus Kiel, da lag eine Namensverwechslung vor. Und deshalb ist dem die Akkreditierung abgenommen worden. Und dahinter steckte eine Erkenntnis der Verfassungsschützer. Die durchsuchen nämlich ständig alle möglichen sozialen Netze und tummeln sich da so rum. Und das nennen die Open Source Intelligence. Und da haben die Facebook- und Blogeinträge mit dem Namensbezug Christian Wolf gefunden und dieses Material aus den sozialen Netzen mit diesem Namensbezug, das wies sogar einen Bezug zu den Reichsbürgern, zur so genannten Identitären Bewegung auf. Und als der namensgleiche NDR-Kollege für den G20-Gipfel überprüft wurde, da fand sich genau dieses Material aus den sozialen Netzen. Das ist da ohne jede weitere Quellenkritik einfach eingestellt worden, also ein grober technischer Fehler schon bei der Dateneinpflege.
Blumenthal: Für den sich das BKA, das sollte man auch festhalten, inzwischen entschuldigt hat. Wie sieht es denn bei den Entzügen der Akkrdetierungen aus, die wegen der Eintragung in der Straftäterdatei Linksextremismus bspw. erfolgt sind.
Welchering: Mindestens genau so schlimm. Auch da haben wir bei der Dateneinpflege technische Fehler, wie sie eigentlich keinen Datenbanker erfolgen dürfen. Das üble dabei: Die sind wirklich politisch gewollt, weil die ja so mit einer Errichtungsanordnung eingerichtet wurde. Also jeder Datenbanktechniker der müsste hier sagen, das geht so nicht. Und deswegen traut mindestens ein Landeskriminalamt den Einträgen in dieser Straftäterdatei Linksextremismus gar nicht mehr und macht da noch einmal eine eigene Analyse, wenn es denn da einen Treffer gibt.
Blumenthal: Und wie sieht denn dieser technische Fehler in der Dateneinpflege genau aus? Können Sie das ganz kurz beschreiben?
Welchering: Ja, in dieser Straftäterdatei, da landen Personen, die wegen einer Straftat verurteilt wurden oder gegen die ermittelt wird, aber da landen auch so genannte Prüffälle und Anmelder einer Demonstration und da werden aus gemeinsamen Projektdateien mit den Verfassungsschützern Personen und Daten übernommen. Und die Bundesdatenschützerin hat das mal überprüft, und da landeten etwa Teilnehmer an einer vollkommen friedlichen Demonstration gegen Kernkraft – die sind da einfach übernommen worden. Außerdem gehen dann beispielsweise bei den Vorsorgedateien mit Prüffällen, die das Bundeskriminalamt einrichtet, die Datenfelder so durcheinander, dass dann gar nicht mehr nachvollzogen werden kann, weshalb da ein bestimmter Eintrag vorgenommen wurde. Insgesamt kann man sagen, bei all diesen Sicherheitsdateien fehlt es häufig an der Protokollierung. Das haben die Datenschützer immer wieder bemängelt, aber das ist bisher nicht gerichtet worden.
Blumenthal: Diskussionen um die G20-Akkreditierungen von Journalisten – Peter Welchering über ein technisches Chaos bei den Sicherheitsdateien.


19.8.2017 - tagesschau.de: Entzogene G20-Akkreditierungen - Verwechslungen und Jugendsünden


Quelle: https://www.tagesschau.de/ausland/g20-journalisten-101.html

Sechs Wochen nach dem G20-Gipfel haben erste Journalisten Bescheid bekommen, warum ihre Akkreditierung entzogen wurde. Was beim Bundeskriminalamt an Daten über sie gespeichert war, erweist sich als toxisches Datengebräu.

Von Arnd Henze, ARD-Hauptstadtstudio

Die größte Peinlichkeit musste die Bundesregierung schon eine Woche nach dem Gipfel in Hamburg einräumen: Unter den Journalisten, die das BKA als Sicherheitsrisiko erkannt hatte, sei auch ein sogenannter Reichsbürger, hatte der Sprecher des Innenministeriums verbreitet.

Dabei hatte sich der angebliche Rechtsextremist zu diesem Zeitpunkt längst geoutet: Der NDR-Journalist Christian Wolf war durch eine schlichte Namensverwechslung auf die Schwarze Liste des BKA geraten. Er war nicht der Einzige, der durch pure Schlamperei von der Berichterstattung ausgeschlossen wurde.

Inzwischen haben mindestens zwei weitere Journalisten ein Entschuldigungsschreiben von der Bundesregierung bekommen. Eine offensichtliche Panne gab es auch beim Hamburger Polizeireporter Frank Bründel. Der Journalist, seit 28 Jahren im Beruf, soll nach Angaben des Hamburger Verfassungsschutzes bei der Demonstration am 1. Mai als Angehöriger einer "gewaltbereiten Bewegung" festgenommen worden sein - eine falsche Auskunft, die das BKA aber zunächst ungeprüft übernommen hatte.

Bundesregierung sprach von "etlichen Straftätern"

Die übrigen Betroffenen mussten lange rätseln, warum ihnen die Akkreditierung entzogen wurde. Viele hatten über Jahre ohne Problem von politischen Großereignissen wie dem G7-Gipfel in Elmau oder Staatsbesuchen in Berlin berichtet. Doch für Regierungssprecher Steffen Seibert stand fest: Die Sicherheitswarnungen des BKA seien so gravierend gewesen, dass es verantwortungslos gewesen wäre, die Akkreditierungen nicht nachträglich zu entziehen.

Das Innenministerium sprach von "etlichen Straftätern" unter den 32 Journalisten. Die Mehrzahl von ihnen wartet trotz gegenteiliger Versprechungen immer noch auf Auskunft. Zwei Bescheide aber liegen dem ARD-Hauptstadtstudio exklusiv vor. Die darin aufgelisteten Daten verstärken nach Auffassung von Experten die Zweifel, dass der Entzug der Akkreditierung rechtmäßig war.

Bei dem Berliner Fotografen Florian Boillot ist als einziger Vorgang ein Verfahren wegen Widerstands gegen Polizei-Vollzugsbeamte gespeichert - und zwar unter verschiedenen Aktenzeichen sowohl in der Datei "politische motivierte Kriminalität" als auch in der Datei "Gewalttäter Links". Dabei geht es, wie die Ermittlungsakten belegen, um einen eher banalen Vorgang: Im März 2016 hatte ihn eine Berliner Polizistin angezeigt, nachdem sie ihn zuvor bei einer Demonstration versehentlich gestoßen und er daraufhin mit einer Beschwerde beim Pressesprecher der Polizei gedroht hatte.

In den Ermittlungsakten wird ausdrücklich festgehalten, dass Boillot in der Situation mit seiner Kamera fotografiert und sich gegenüber der Polizistin weder aggressiv noch beleidigend verhalten hatte. Das Verfahren endete im Mai 2017 mit einem Freispruch "aus tatsächlichen Gründen", was umgangssprachlich einen "Freispruch erster Klasse" bedeutet.

Eintrag hätte längst gelöscht werden müssen

Der Bochumer Strafrechtsprofessor Tobias Singelnstein hält die weitere Speicherung der Daten ab diesem Moment eindeutig für rechtswidrig. Nach dem BKA-Gesetz hätte der Eintrag sofort gelöscht werden müssen. Stattdessen zeigt das Datenblatt des BKA, dass der Eintrag frühestens im Jahre 2026 auf eine mögliche Löschung überprüft werden soll. "Eine Löschung ist für den Fall eines Freispruchs ohne verbleibenden Tatverdacht zwar zwingend vorgeschrieben, geschieht aber in der Praxis häufig nicht oder nicht sofort", kritisiert der Jurist.

Der frühere Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, sieht darin einen eklatanten Verstoß gegen den Datenschutz. Er habe schon 2012 auf die Löschung einer großen Zahl unrechtmäßig gespeicherter Daten in den BKA-Dateien bestanden, erklärt er gegenüber dem ARD-Hauptstadtstudio: "Das Beispiel des Fotografen zeigt, dass immer noch viel zu selten überprüft wird, ob die gespeicherten Daten noch aktuell sind oder den rechtlichen Anforderungen entsprechen." Als Jugendlicher bei Robin Wood

Sehr viel ausführlicher ist der Bescheid für den Fotojournalisten Chris Grodotzki, der für Spiegel Online vom G20-Gipfel berichten sollte. Der Dateiauszug des BKA listet gleich acht Einträge aus verschiedenen Bundesländern aus. Doch auch in seinem Fall sind Experten alarmiert: Der älteste Eintrag stammt von 2007. Worum es dabei ging, weiß Grodotzki nicht. Denn aus den Unterlagen des LKA Mecklenburg-Vorpommern ist der Eintrag längst gelöscht, nicht aber aus der Datei "politisch motivierte Kriminalität" des BKA.

Erinnern kann sich Grodotzki aber an eine Plakataktion der Umweltorganisation Robin Wood ein Jahr später in Frankfurt. Das Verfahren wegen Hausfriedensbruchs wurde damals von einem Amtsrichter mit einer "Verwarnung mit Strafvorbehalt" beendet - die niedrigste Sanktion, die das deutsche Strafrecht kennt. Trotzdem ist das Delikt in der Verbunddatei "politisch motivierte Kriminalität" mit einem Aussonderungsdatum im Mai 2023 versehen worden - ein Zeitraum also von 15 Jahren. Delikt: "potenzielle Relevanz"

Grodotzki weist darauf hin, dass diese frühen Verfahren vor seinem Studium und vor Beginn seiner journalistischen Tätigkeit liefen. Journalistisch ist er erst seit 2012 tätig. In dieser Zeit wurden zwei Mal bei Protestaktionen seine Personalien festgestellt. Beide Male habe er daraufhin einen Anhörungsbogen beantwortet und seinen Presseausweis in Kopie geschickt, erzählt er dem ARD-Hauptstadtstudio. Danach habe er nie wieder etwas von den Behörden gehört und hielt die Sache für erledigt. Umso überraschter ist er nun, dass beide Vorgänge nun als "politische motivierte Kriminalität" abgespeichert worden sind.

 Noch mehr irritiert ihn, dass er in den Jahren 2012-2014 vom LKA Niedersachsen in einer Datei "potenzielle Relevanz" gespeichert wurde. Nach Auskunft des niedersächsischen Datenschutzbeauftragten müsse für einen solchen Eintrag nicht einmal ein konkreter Tatverdacht vorliegen. Näheres könne der Betroffene aber erst auf Nachfrage beim LKA erfahren.

Die Spur führt in die Türkei

Die einzige Datei, die das BKA selber angelegt hat, betrifft ausgerechnet das besonders brisante Thema Türkei. Nach dem Entzug der Akkreditierungen hatten mehrere Betroffene den Verdacht geäußert, ausländische Geheimdienste hätten auf den Entscheidungsprozess Einfluss genommen. Die Bundesregierung hatte das wiederholt bestritten. Aus dem Eintrag geht nun hervor, dass Grodotzki vom BKA selber erst als Linksextremist eingestuft wurde, nachdem dieser im Oktober 2014 zusammen mit weiteren Journalisten im türkischen Diabakyir für kurze Zeit festgenommen wurde.

Ausführlich und ohne jede Einordnung zitiert der Eintrag die Vorwürfe der türkischen Behörden und stellt dann lediglich fest, dass "den Journalisten kein strafbares Handeln nachgewiesen" werden konnte. Schon im nächsten Satz heißt es dann aber: "In diesem (!) Zusammenhang wurde folgende Bewertung vorgenommen: Er ist als Angehöriger der linksextremistischen Szene und Umweltaktivist bekannt".

Schaar fordert Auskunft

Das BKA erwähnt eine offizielle Anfrage der türkischen Behörden, die allerdings aus rechtlichen Gründen nicht beantwortet werden durfte. Datenschützer Schaar sieht in dem Dokument den Beleg, dass der Verdacht türkischer Einflussnahme noch längst nicht ausgeräumt ist.

Er fordert nun vor allem zu zwei Fragen Auskunft: Zum einen möchte er wissen, wann der Vermerk angefertigt wurde: "Weil in dem Eintrag kein Datum genannt wird, kann das vor Jahren, Monaten oder auch erst vor Wochen oder Tagen gewesen sein." Zum anderen müsse geklärt werden, welche Angaben aus der Türkei im Verlauf des Vorgangs gespeichert worden seien.

"Gefährlicher Automatismus"

Für Professor Singelnstein weisen die Fragen an die Sicherheitsbehörden weit über den Fall der 32 Journalisten hinaus. Der Entzug der Akkreditierung zeige wie in einem Brennglas, "wie gefährlich der Automatismus ist, der durch die Eintragung in einer Datei entsteht und welche massiven Folgen eine solche haben kann".

 Das gelte umso mehr, wenn auch Belanglosigkeiten oder unrichtige Vorwürfe Eingang in Dateien wie "gewaltbereite Straftäter" oder "politisch motivierte Kriminalität" fänden. Tatsächlich wurde einem der Journalisten kurz nach dem Gipfel vom Verteidigungsministerium auch die Akkreditierung zum Gelöbnis am 20. Juli im Bendlerblock verweigert. Eine Sprecherin des Ministeriums bestätigte entsprechende Recherchen des ARD-Hauptstadtstudios.

"Speicherung verletzt Verfassung"

Noch deutlicher wird der Datenschutz-Experte: "Wenn das als politische Kriminalität gespeichert wird, hat das stigmatisierende Wirkung", meint Peter Schaar. Das sei besonders kritisch, wenn die betroffene Person lediglich in Ausübung der Pressefreiheit an einer Demonstration teilgenommen habe. Die lange Speicherungsdauer widerspreche zudem verfassungsrechtlichen Vorgaben: "Das Bundesverfassungsgericht hat erst kürzlich festgestellt, dass hier sehr kurze Fristen gelten. Das beinhaltet die Verpflichtung, immer wieder zu prüfen, ob die Speicherung noch erforderlich sei - das kann ich hier überhaupt nicht erkennen."

Journalistenverband spricht von Skandal

Scharfe Kritik kommt auch von der Deutschen Journalistenunion: Es sei ein Skandal, dass mit dem Ruf und der Existenzgrundlage so umgegangen werde, heißt es in einer Erklärung. Für die noch ausstehenden Auskünfte an betroffene Journalisten verheiße das nichts Gutes.

Viele Kollegen von Boillot und Grodotzki sind untereinander im engen Austausch. Auch von ihnen sind schon viele gelegentlich bei einer Demonstration zwischen die Fronten geraten. "Das gehört zum Job eines Fotografen", meint ein Betroffener. Sie sind aber überzeugt, dass es auch bei Ihnen keine Belege für eine Einstufung als "Sicherheitsrisiko" gibt.

Einige sind sich sogar sicher, noch nie polizeilich auffällig geworden zu sein. Deren Auskünfte werden nun mit besonderer Spannung erwartet. Sie alle wollen um ihre Rehabilitierung kämpfen. Und sie wollen eine Entschuldigung von dem, der ihnen die Akkreditierung erst erteilt und dann wieder entzogen hat: Regierungssprecher Steffen Seibert.


Einschub: Ex-Verfassungsrichter kritisiert BKA

Der frühere Bundesverfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem hat die Speicherung von Journalistendaten in BKA-Dateien zu "politisch motivierter Kriminalität" und "linksradikale Gewalttäter" deutlich kritisiert. Gegenüber dem ARD-Hauptstadtstudio erklärte der Jurist: "Wenn Journalisten als kriminell bezeichnet oder sogar der politisch motivierten Kriminalität bezichtigt werden, dann muss man damit sehr vorsichtig sein. Und wenn es nicht einmal irgendeine strafrechtliche Verurteilung in diesem Zusammenhang gegeben hat, dann ist das skandalös, dies noch in den Dateien zu halten und zum Anlass für Maßnahmen gegenüber Journalisten zu nehmen."

Grundsätzlich seien die Verbunddateien verfassungsrechtlich unproblematisch, solange sie sich auf den Zweck der konkreten Gefahrenabwehr und Sicherheit der Bürger beschränkten. "Das Problem ist aber: Wer ist dafür verantwortlich, welche Daten eingespeist werden? Wer kontrolliert, ob sie da zu Recht aufgenommen sind? Hier gibt es ein erhebliches Defizit im Management solcher Dateien, das mich schon beunruhigt."


19.8.2017 - ARD-Hauptstadtstudio-Blog: Vom Fotojournalisten zum Sicherheitsrisiko


Quelle: http://blog.ard-hauptstadtstudio.de/vom-fotojournalisten-zum-sicherheitsrisiko/

Dem Berliner Fotografen Florian Boillot wurde beim G20-Gipfel der Zugang verwehrt. Der Grund? Er wollte nicht hinnehmen, dass ihn eine Polizistin angerempelt hatte. Die Hintergründe.

Ein Rempler mit weitreichenden Folgen

Der Tag, an dem Florian Boillot zum Sicherheitsrisiko wurde, ist ein kalter Samstag im März 2016. In Berlin demonstrieren rechte Gruppen unter der Parole „Merkel muss weg“. Die Stimmung ist aufgeheizt, um 17.06 Uhr rückt die Polizeikommissarin Melanie G. in voller Kampfmontur gegen eine Gruppe linker Gegendemonstranten vor.

Als sie beim Loslaufen kurz nach links zu ihrem Zugführer schaut, rennt sie aus Versehen den freiberuflichen Fotojournalisten um, der in diesem Moment in der Laufbahn stand. Es kommt zu einem kurzen Wortwechsel, indem Boillot ankündigt, sich beim Pressesprecher der Berliner Polizei zu beschweren. Das empfindet die Kommissarin als Drohung und kündigt im Gegenzug an, den Fotografen wegen „Widerstands gegen Polizeivollzugsbeamte“ anzuzeigen.

Laut Protokoll kein Journalist sondern ein “linker Szenefotograf”

Diese detaillierte Beschreibung der Situation findet sich ausführlich im Protokoll der „Strafanzeige gegen unbekannt“, die noch am selben Abend aufgenommen wird.

Die Polizistin bezeichnet den Journalisten dabei durchgängig als „linken Szenefotografen“, der ihr „von vielen linksmotivierten demonstrativen Aktionen und Einsätzen bekannt sei“.

Sie beschreibt den Mann als „sehr schlank mit hagerem Gesicht“. Im Übrigen sei er weder aggressiv, noch beleidigend aufgetreten. Er habe aber nach dem Rempler durch die Beamtin seine Arme schützend vor der Kamera verschränkt und sich nicht wegdrängen lassen, sondern den Wortwechsel mit ihr gesucht. Das sei eine Widerstandshandlung.

Florian Boillot erfährt über Monate nichts von der Anzeige. Auch nicht, dass der Staatschutz des Berliner LKA nun nach ihm fahndet und ihn anhand seines französischen Akzents identifizieren kann, auf den die Polizistin hingewiesen hatte. Boillot ist Franzose, arbeitet allerdings seit vielen Jahren in Berlin.

Plötzlich bleibt Boillot der Zugang verwehrt

Das irgendetwas nicht stimmt, fällt dem Fotografen erstmals im September auf, als sein Name plötzlich auf Akkreditierungslisten farblich markiert ist. Dabei hat er eine Jahresakkreditierung des Bundespresseamts, geht seit Jahren im Kanzleramt, dem Schloss Bellevue und in den Ministerien ein und aus. Bei einem Termin mit Angela Merkel wird ihm aber am 27.9.2016 sogar der Zugang durch das BKA verwehrt, verbunden mit dem Rat, er solle beim LKA Berlin doch einmal nachfragen, was gegen ihn vorliege. Zu diesem Zeitpunkt hatte das Ermittlungsverfahren gerade Fahrt aufgenommen, aus einem banalen – und nach Darstellung beider Seiten eher versehentlichen – Zusammenstoß, war ein aufwendiger Ermittlungsvorgang geworden, der sich am Ende über mehr als ein Jahr hinziehen sollte.

Doch der ermittelnde Kriminalkommissar zweifelt

Zwischenzeitlich kommen auch dem ermittelnden Kriminalkommissar H. Zweifel, die er der Berliner Staatsanwaltschaft ausdrücklich mitteilt:

„Die Schilderung der eingesetzten Polizeibeamtin lassen sowohl eine bewusste und gewollte Widerstandshandlung als möglich erscheinen, als auch lediglich die Ausübung seiner Tätigkeit als Pressefotograf.“

Doch die Staatsanwaltschaft lässt weiter ermitteln. Am Ende bekommt Florian Boillot einen Strafbefehl über 1200,- Euro, gegen den er Beschwerde einlegt.

Nach 15 Monaten “Im Namen des Volkes” freigesprochen

15 Monate nach dem unglücklichen Zusammenprall bei der „Merkel muss weg“-Demo, ist die Sache vor Gericht nach wenigen Minuten erledigt. Am 19.Mai 2017 wird der Pressefotograf vom Amtsgericht Tiergarten „Im Namen des Volkes“ freigesprochen – nicht aus Mangel an Beweisen, sondern ‚„aus tatsächlichen Gründen“.

Ein Freispruch erster Klasse also, weil vom Tatvorwurf für die Richterin nichts übrig blieb. Eine Woche später ist das Urteil rechtskräftig – rund sieben Wochen, bevor Boillots Name mit denen von 31 weiteren Journalisten auf der berüchtigten Schwarzen Liste beim G20 auftaucht.

Der Eintrag im BKA-Computer bleibt erst einmal – trotz Freispruch

Fast sieben Wochen musste der Fotograf warten, bis er vom BKA die Bestätigung für das bekam, was er von Beginn an vermutet hat: Hätte er im März 2016 nicht damit gedroht, sich beim Pressesprecher über die Kommissarin G. zu beschweren, wäre seine Name auch nicht in die Verbunddatei „Innere Sicherheit 1“ gekommen bei der es um die „Speicherung von Falldaten/Tatbeschreibungen im Bereich der politisch motivierten Kriminalität“ geht. Dann wäre sein Name auch nicht in der Datei „Gewalttäter Links“ gespeichert worden. Und Florian Boillot wäre deshalb wohl auch nicht vor dem G20-Gipfel als Sicherheitsrisiko auf die Schwarze Liste gekommen.

Da ist es für ihn auch nur ein schwacher Trost, dass die Speicherung in den BKA-Computern nach Paragraph 8, Abs.3 des BKA-Gesetzes spätestens seit Mai eindeutig rechtswidrig war. Stattdessen ist erst für August 2026 eine routinemäßige Prüfung der Speicherung eingetragen – ein Zeitraum, der um das Dreifache länger ist, als es die Verjährungsfrist im Strafrecht wäre.

Fotojournalisten werden als “linke Szenefotografen” stigmatisiert

Es gibt aber noch etwas, das Florian Boillot beunruhigt: die Stigmatisierung von Fotojournalisten als „linke Szenefotografen“ durch die Polizei.

„Wie sollen Polizisten die Pressefreiheit achten, wenn wir in ihren Augen gar kein Journalisten sind, sondern ein Teil des Protestes.“

Dabei erschien eines seines Fotos von der „Merkel muss weg“-Demo sogar in der zum Springerverlag gehörenden Berliner Boulevardzeitung „B.Z.“. Das ist nun wahrlich kein linkes Szeneblatt.

Florian Boillot will deshalb vor Gericht um seine Rehabilitierung kämpfen. „Es darf doch kein Verbrechen sein, meinen Job zu machen“ sagt er.


20.8.2017 - taz.de: Entzogene Akkreditierungen beim G20 - Schwarze Liste mit falschen Infos


Quelle: https://www.taz.de/Archiv-Suche/!5435473&s=g/

Das BKA entschuldigt sich bei JournalistInnen, denen in Hamburg die Akkreditierung entzogen worden war. Nicht alle haben bisher eine Aufkunft erhalten.

Knapp drei Dutzend JournalistInnen war unmittelbar vor Beginn des Hamburger G20-Gipfels Anfang Juli die Akkreditierung entzogen worden. Schon damals war die Begründung der Bundesregierung für die Aktion verblüffend. Unter den Betroffenen hätten sich „etliche Personen mit Straftaten und Verurteilungen“ befunden, verkündete seinerzeit ein Sprecher des Innenministeriums. Dabei seien auch welche gewesen, „über die es Erkenntnisse gab, dass sie Leiter von Schwarzen Blöcken auf Versammlungen gewesen sind, die sich dort vor Ort extrem gewalttätig verhalten haben“.

Außerdem hätte es über eine Person „verdichtete Erkenntnisse“ gegeben, „dass sie dem Reichsbürger-Spektrum zuzuordnen ist“. Sechs Wochen später haben nun die ersten JournalistInnen schriftlich vom Bundeskriminalamt (BKA) Auskunft bekommen, wie sie auf der Schwarze Liste gelandet sind – und sind, freundlich formuliert, verwundert.

So erfuhr der Polizeireporter Frank Bründel aus einem dreiseitigen Einschreiben, dass das Hamburger Landesamt für Verfassungsschutz dem BKA im Rahmen des Akkreditierungsverfahren mitgeteilt hatte, er sei bei der „Revolutionären 1. Mai-Demonstration“ in diesem Jahr in Hamburg festgenommen worden. Eine Falschauskunft, wie die Behörde jetzt einräumt.

Leider habe sich erst „im Nachgang zum G20-Gipfel“ herausgestellt, „dass Sie entgegen der zunächst übermittelten Erkenntnislage doch nicht Teilnehmer an der ‚Revolutionären 1. Mai-Demonstration‘ waren“, schreibt das BKA. Bründels Aufnahme in die Schwarze Liste habe also „auf einer unrichtigen Erkenntnislage“ beruht.

Ähnlich absurd verhält es sich im Fall des Berliner Fotografen Florian Boillot. Aufgrund eines Verfahrens wegen Widerstands gegen Polizeivollzugsbeamte findet sich sein Name unter verschiedenen Aktenzeichen sowohl in der Datei „politisch motivierte Kriminalität“ als auch in der Datei „Gewalttäter Links“.

Der Hintergrund: Während einer Demonstration im März 2016 in Berlin war der freiberufliche Fotojournalist von einer Polizeikommissarin angerempelt worden. Als ihr Boillot ankündigt, sich über sie zu beschweren, „revanchiert“ sich die Polizistin mit einer Anzeige wegen Widerstands. Das Verfahren endete im Mai 2017 mit einem Freispruch Boillots. Trotzdem blieb sein Name in den BKA-Computern gespeichert – obwohl das nach BKA-Gesetz rechtswidrig ist. Er ist empört: „Es darf doch kein Verbrechen sein, meinen Job zu machen“, sagte Boillot dem ARD-Hauptstadtstudio.

Plötzlich ein „Reichsbürger“

Mittlerweile haben mindestens drei weitere JournalistInnen Entschuldigungsschreiben erhalten, darunter auch der vermeintliche „Reichsbürger“: Der NDR-Reporter Christian Wolf war Opfer einer Verwechslung geworden, wie die Bundesregierung bereits in der Woche nach dem Gipfel hatte einräumen müssen. „Dem bedauerlichen Irrtum liegt eine Namensverwechslung zugrunde, die auf ein falsches Geburtsdatum zurückzuführen ist“, teilte der Einsatzleiter des BKA beim G20-Gipfel in Hamburg, Steffen Russ, dem Journalisten in einem persönlichen Brief mit. Er bedauere die „entstandenen Unannehmlichkeiten“.

Trotz gegenteiliger Versprechungen wartet die Mehrzahl der 32 Betroffenen bis heute auf eine Auskunft darüber, was ihnen vorgeworfen wird. Die JournalistInnengewerkschaften sind empört. „Es ist ein Skandal, dass mit dem Ruf und der beruflichen Existenzgrundlage von Journalisten so umgegangen wird“, sagte der stellvertretende Verdi-Vorsitzende Frank Werneke im Namen der Deutschen JournalistInnen-Union.

„Ich gehe davon aus, dass bald noch mehr Fälle bekannt werden, in denen sich Behördenchaos als der wahre Grund für den illegitimen Entzug von Akkreditierungen herausstellt“, sagte der Vorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbands, Frank Überall. „Wenn derart gedankenlos in Grundrechte wie die Pressefreiheit eingriffen wird, bekomme ich langsam Angst“, sagte er der taz. Deshalb sei es „so wichtig, dass endlich lückenlos aufgeklärt wird und dass Konsequenzen folgen, um das beschädigte Vertrauen in BKAund Co wiederherzustellen“.


21.8.2017 - taz.de: Kommentar G20-Akkreditierungen - Risiko für die Meinungsfreiheit


Quelle: https://www.taz.de/Archiv-Suche/!5440377&s=g/

Von keinem der vor dem G20-Gipfel beschuldigten Journalisten ging eine Gefahr aus. Von Bundespresseamt und BKA hingegen schon.

Je mehr bekannt wird, aus welchen Gründen Journalisten ihre Akkreditierung beim Hamburger G20-Gipfel entzogen wurde, desto absurder wird es. Sechs Wochen nach dem bizarren Treffen an der Alster haben sich zwar immer noch keine verurteilten Straftäter oder linksradikalen „Leiter von Schwarzen Blöcken“ finden lassen, die laut Bundesregierung angeblich auf der Schwarzen Liste gestanden hätten. Auch der von ihr behauptete rechtsextreme „Reichsbürger“ hat sich als Räuberpistole erwiesen. Dafür wird inzwischen immer offensichtlicher, wie höchst problematisch die Sicherheitsbehörden im Bund und in den Ländern mit Journalisten umgehen.

Es ist alleine schon ein Skandal, dass bis heute der Mehrzahl der 32 Betroffenen nicht mitgeteilt worden ist, was das Bundeskriminalamt konkret gegen sie an Staatsschutz“erkenntnissen“ zusammengetragen hat. Die wenigen Fälle, in denen bislang Auskunft gegeben wurde, zeichnen ein düsteres Bild: Namensverwechselungen, gerichtskundige Falschbeschuldigungen, fatale Fehlauskünfte, unrechtmäßig gespeicherte Daten – auf solch aberwitziger Basis hat das BKA dem Bundespresseamt empfohlen, Journalisten in ihren Arbeitsmöglichkeiten einzuschränken. Und das Bundespresseamt ist der Empfehlung eilfertig ohne eigene Prüfung gefolgt.

„Es ist nicht meine Rolle, mir einzelne Fälle anzuschauen“, hat dazu Regierungssprecher Steffen Seibert lapidar in der Bundespressekonferenz verkündet. Aber ebenso wenig kann und darf es der ehemalige ZDF-Redakteur als seine Aufgabe sehen, willfährig den Ruf und die berufliche Existenzgrundlage von Kollegen aufs Spiel zu setzen. Genau das ist jedoch geschehen.

Hätte ihm nicht auffallen müssen, dass sich auf der Schwarzen Liste des BKA auch Journalisten befunden haben, die seit Jahren anstandslos für den Bundestag akkreditiert sind und seit langem schon problemlos von diversen politischen Großereignissen berichtet haben? Kein Grund, genauer hinzuschauen? Kein Grund zur Nachfrage?

Aussitzen statt aufklären

Bis heute hat Bundespresseamtschef Seibert nicht verraten, welche „sehr ernsthaften Sicherheitsbedenken“ dazu geführt haben, dass er auf Geheiß des BKA unmittelbar vor Gipfelbeginn bereits akkreditierten Journalisten die Zulassung wieder entzogen hat. Völlig nebulös geblieben ist, warum die von ihm in Anschlag gebrachte „Neubeurteilung der Gesamtlage des Gipfels“ sie plötzlich zu auszuschließenden „Sicherheitsrisiken“ gemacht hat. Statt für Aufklärung zu sorgen, übt sich Seibert in der Kunst des Aussitzens.

Das ist nicht nur inakzeptabel, es könnte für ihn auch noch zum Problem werden. Schließlich kann als einzig gesicherte Erkenntnis derzeit nur gelten, dass in allen bislang bekannten Fällen keine nachvollziehbaren Argumente für den Entzug der Akkreditierung vorgebracht worden sind. Wenn also jemand im Zusammenhang mit dem Hamburger G20-Gipfel als „Sicherheitsrisiko“ eingeschätzt werden kann, dann neben dem Bundeskriminalamt wohl vor allem das Bundespresseamt mit seinem Leiter Seibert. Denn dessen fragwürdiges Agieren war und ist ganz sicher ein Risiko für die Presse- und Meinungsfreiheit.


21.8.2017 - heise.de: G20-Akkreditierungsentzug: Journalistenverbände beklagen Versagen und Willkür der Behörden


Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/G20-Akkreditierungsentzug-Journalistenverbaende-beklagen-Versagen-und-Willkuer-der-Behoerden-3808806.html

Verwechslungen und Jugendsünden haben nach ersten Entschuldigungsschreiben der Bundesregierung dazu geführt, dass Zugangsberechtigungen von Pressevertretern für den G20-Gipfel aufgehoben wurden.

Sechs Wochen nach dem G20-Gipfel sind erste Journalisten vom Bundespresseamt aufgeklärt worden, warum ihnen ihre zunächst gewährte Akkreditierung nach ersten Auseinandersetzungen zwischen Polizei und Demonstranten in Hamburg wieder entzogen wurde. Was insbesondere beim Bundeskriminalamt (BKA) an Informationen über sie gespeichert war und offenbar ist, hat sich laut ARD-Berichten vom Wochenende "als toxisches Datengebräu" erwiesen.

Grobe Verwechslungen und lässliche Jugendsünden – etwa die Teilnahme an einer Plakataktion der Umweltorganisation Robin Wood mit einem eingestellten Verfahren wegen Hausfriedensbruch – seien als Gründe für das ungewöhnliche Vorgehen genannt worden.

"Unrichtige Erkenntnislage"

Den NDR-Journalisten Christian Wolf hat das BKA für einen Reichsbürger gehalten, heißt es beim Hauptstadtstudio der ARD. Zum Hamburger Polizeireporter Frank Bründel habe die Polizeibehörde zunächst die falsche Auskunft übernommen, dass er bei einer Demo am 1. Mai als Angehöriger einer "gewaltbereiten Bewegung" festgenommen worden sei. Erst im Nachgang habe das Landeskriminalamt in Hamburg mitgeteilt, dass die Aufnahme auf die schwarze Liste "auf einer unrichtigen Erkenntnislage" des Landesamts für Verfassungsschutz beruht habe.

Dem Berliner Fotografen Florian Boillot soll zum Verhängnis geworden sein, dass er bei einer Protestkundgebung gegen Kanzlerin Angela Merkel (CDU) in Berlin im März 2016 mit einer Polizistin aneinandergeraten sei und sich über deren Verhalten habe beschweren wollen. Trotz "Freispruch erster Klasse" sei der einschlägige Eintrag beim BKA erst 2026 für eine Überprüfung vorgemerkt.

Im Visier

Das Netzwerk Recherche hat das damit dokumentierte "Versagen des Bundespresseamts, des Bundeskriminalamtes und anderer Sicherheitsbehörden" scharf kritisiert. Es würden Abgründe im Umgang der offiziellen Stellen mit den Rechten von Journalisten sichtbar sowie "ein erstaunliches Maß an Verachtung rechtsstaatlicher Prinzipien", beklagt die Vorsitzende des Vereins, Julia Stein. Es sei nicht hinnehmbar, dass sich die Behörden auf Verfahren bezögen, die von Gerichten eindeutig zugunsten der Kollegen entschieden worden seien: "In der Konsequenz bedeutet das, dass Journalisten sich nicht mehr gegen unrechtmäßiges Verhalten von Polizisten und Behörden wehren können – weil sie sonst Gefahr laufen, ins Visier der Behörden zu geraten."

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) forderte den Innenausschuss des Bundestags auf, sich mit den Einträgen von Pressevertretern in der BKA-Datei "politisch motivierte Kriminalität" zu befassen. Es handle sich dabei um "reine Behördenwillkür ohne Realitätsbezug", monierte der DJV-Chef Frank Überall. Es müsse endlich Schluss damit sein, "Journalisten mit Straftätern in einen Topf zu werfen".

Vor Gericht

Die Gewerkschaft ver.di rügte, dass "das skandalöse Vorgehen der Behörden um die Akkreditierungspraxis" beim G20-Gipfel nicht abreiße. Es handle sich um "unhaltbare Vorgänge", die aufzeigten, "auf welch fragwürdiger Grundlage die Behörden gearbeitet haben". Die Arbeitnehmervertretung hat in acht von insgesamt 32 Fällen Rechtsschutz gewährt und unterstützt betroffene Mitglieder mit einer sogenannten Fortsetzungsfeststellungsklage vor dem Verwaltungsgericht Berlin. Damit soll die Rechtmäßigkeit des Vorgehens durch das Bundespresseamt geklärt werden, das letztlich für den Entzug der Akkreditierungen verantwortlich ist. Die Mehrzahl der Betroffenen wartet trotz anders lautender Versprechungen weiter auf Auskunft.

Auch der frühere Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar, Ex-Bundesverfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem und der Bochumer Strafrechtsprofessor Tobias Singelnstein ziehen das Vorgehen der Behörden stark in Zweifel. Sie befürchten einen Wildwuchs in den einschlägigen Verbunddateien von Bund und Ländern, eine ungebührlich lange Speicherpraxis sowie eine mangelhafte Kontrolle des sensiblen Datenbestands. Die damit verknüpften Verstöße etwa gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung seien eklatant. Die Vorgänge zeigten, welcher Automatismus durch den Eintrag in eine Datei entstehe und welche massiven Folgen damit verknüpft sein könnten. Nicht ausgeräumt sei zumindest in einem Fall zudem der Verdacht der Einflussnahme türkischer Sicherheitsbehörden. (jk)


26.9.2017 - taz.de: Wegen Punk-Aufnäher kein Zutritt zu G20


Quelle: https://www.taz.de/Archiv-Suche/!5447814

PRESSEFREIHEIT Die juristische Aufarbeitung des G20-Gipfels ist noch lange nicht beendet. Nun klagt auch ein Fotograf des Bremer Weser-Kuriers gegen den Entzug seiner Akkreditierung

Noch lange sind die juristischen Aufräumarbeiten zum G20-Gipfel in Hamburg nicht beendet. Inzwischen hat auch der Fotograf des Bremer Weser-Kuriers, dem die Akkreditierung zum Gipfel entzogen worden war, Klage beim Verwaltungsgericht Berlin eingelegt. Der 27-jährige Student aus Hannover war vom BKA als „linksmotivierter Straftäter“ eingestuft worden, obwohl niemals ein Strafverfahren gegen ihn eröffnet wurde. Nun fürchtet er berufliche Nachteile.

Der Weser-Kurier hat den Fall nun detailliert dargelegt. Demnach war der Fotograf zunächst reibungslos akkreditiert worden, am Tag vor dem Gipfel-Wochenende hätten ihm Beamte des BKA die Akkreditierung abgenommen. Man habe ihn gebeten, nicht über den Vorfall zu berichten.

Die Einschätzung des BKA stützt sich auf zwei Vermerke in der Polizeiakte des Fotografen: Der eine bezog sich auf eine Jacke mit dem Aufnäher einer Punkband, der als Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation gewertet wurde. Nach Angaben des Fotografen gehörte die Jacke, die in seinem Rucksack gefunden wurde, nicht ihm selbst. Die Staatsanwaltschaft hat das dazugehörige Verfahren eingestellt.

Der zweite Vermerk bezieht sich auf einen mutmaßlichen Hausfriedensbruch vor drei Jahren in Hamburg. Der Fotograf erklärte dazu, dass er Fotos auf einer besetzten Brache gemacht habe. Als die Polizei die Menge aufgefordert habe, den Ort zu verlassen, habe er dies unmittelbar getan. Ein Verfahren gegen ihn ist danach nicht eingeleitet worden.

Nun muss das Berliner Gericht feststellen, ob das Bundespresseamt dem Fotografen aus Hannover die Akkreditierung zu Unrecht entzog. Neben ihm klagen außerdem acht andere JournalistInnen. Die Deutsche Journalisten-Union, die acht von ihnen vertritt, erinnert sich an einen Präzedenzfall vom G8-Gipfel in Heiligendamm: Damals bekam die klagende Fotografin recht.


3.10.2017 - tagesschau.de: Affäre um G20-Akkreditierungen - Das große Löschen


Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/g20-akkreditierungen-107.html

In der Affäre um den Entzug von Presse-Akkreditierungen beim G20-Gipfel entwickelt sich der nächste Skandal. Denn viele der Betroffenen fordern Aufklärung und haben geklagt - doch das LKA Berlin vernichtet Beweismittel.

Von Arnd Henze, ARD-Hauptstadtstudio

Als Po-Ming Cheung den Brief des Berliner Landeskriminalamtes las, traute er seinen Augen nicht: Von "besonders schwerem Landfriedensbruch" war darin die Rede, begangen bei einer Berliner Demonstration im Juli 2011. Cheung kann sich an den Abend erinnern: Als Pressefotograf hatte er über die Krawalle berichtet: "Ich hatte keine Ahnung, dass so ein Vorwurf jemals im Raum stand", versichert Cheung. "Ich renne doch nicht mit einer teuren Kamera auf eine Demo und mache Randale".

Weder wurden Cheungs Personalien an diesem Tag festgestellt noch wurde er dazu befragt. Dennoch war er in den Datenbanken des LKA sechs Jahre lang mit diesem Vorwurf gespeichert, zusammen mit zwei kleineren Vorgängen aus den Jahren 2005 und 2006, die ebenfalls nie zu einer Anklage geführt hatten.

Mit der Auskunft der Berliner Polizei kann sich Cheung nun auch erklären, warum ihn der Verfassungsschutz vor dem G20-Gipfel als "Mitglied eines gewaltbereiten oder gewaltbefürwortenden Beobachtungsobjekts" führte und warum ihm deshalb die Akkreditierung entzogen wurde. Wie viele seiner Kollegen hatte er nach dem Entzug seiner Akkreditierung zunächst beim Bundeskriminalamt und danach auch bei mehreren Landeskriminalämtern Auskunft über gespeicherte Daten verlangt.

LKA vernichtet Beweise

Das LKA Berlin teilte dem Fotografen nun mit, dass alle Datensätze vor kurzem gelöscht wurden. Eigentlich eine gute Nachricht für den Fotografen: "Es zeigt, dass an den Vorwürfen nichts dran war und mein Berufsverbot in Hamburg auf falschen Anschuldigungen beruhte."

Zugleich bedeutet die Löschung aber den nächsten schweren Rechtsbruch. Denn Cheung hat wie zahlreiche Kollegen gegen den Entzug der Akkreditierung geklagt und bei der Bundesdatenschutzbeauftragten Beschwerde eingelegt: "Wenn Daten gelöscht werden, um zu verhindern, dass die Rechtmäßigkeit ihrer Speicherung überprüft wird, handelt es sich um die Unterdrückung von Beweismitteln", kritisiert der frühere Bundesdatenschutzbeauftragte, Peter Schaar. Auch in der Berliner Datenschutzbehörde ist man alarmiert. Man könne den Vorgang wegen des laufenden Verfahrens allerdings nicht öffentlich kommentieren, heißt es.

Die Akte leert sich

In einem anderen Fall löschte auch das LKA Mecklenburg-Vorpommern mindestens einen fehlerhaften Datensatz vor einer möglichen Prüfung. Deshalb wird wohl auch Cheungs Kollege Chris Grodotzki nicht mehr erfahren, was da vor Jahren als "Hausfriedensbruch" den Weg in die Verbunddateien des BKA gefunden hat.

Die Liste seiner angeblichen Delikte ist inzwischen von acht auf zwei geschrumpft. So kündigte allein das LKA Hannover die Löschung von vier Datensätzen an, sobald die Prüfungen der Datenschützer sowie das Verfahren vor Gericht abgeschlossen seien. Auf die Auskunft zu zwei Einträgen des LKA Hessen wartet Grodotzki noch. Auch in diesen beiden Fällen sind sich Experten sicher, dass die Speicherung keinen Bestand haben wird.


3.10.2017 - taz.de: Skandal um Pressefreiheit bei G20-Gipfel - Beweismittel vernichtet


Quelle: https://www.taz.de/Archiv-Suche/!5451298

Das BKA löscht Daten im Skandal um die Presseakkreditierungen beim G20-Gipfel. Eine Rekonstruktion wird so erschwert.

BERLIN taz | Der Berliner Fotograf Po-Ming Cheung ist einer der 32 Journalist*innen, denen beim G20-Gipfel in Hamburg die Akkreditierung entzogen werden sollte. Doch wie sein Name auf die Liste des Bundeskriminalamts (BKA) gelangt ist, wird sich wohl nicht mehr rekonstruieren lassen: Bis vor wenigen Tagen wusste Cheung nicht einmal, was gegen ihn vorliegt. Und nun hat das Landeskriminalamt (LKA) Berlin die Datensätze gelöscht, wie die ARD berichtet.

Nach dem G20-Gipfel habe er Auskunftsersuchen ans BKA, LKA und ans Landesamt für Verfassungsschutz gestellt, sagte Cheung. Gleichzeitig erhoben er und acht andere Journalist*innen Klage gegen die Bundesregierung. Auch die Datenschutzbeauftragen von Bund und Ländern haben eine Prüfung der gespeicherten Datensätze eingeleitet.

„Der Staat darf keine Beweise unterdrücken, die der Bürger braucht, um eine rechtswidrige Datenspeicherung nachzuweisen. Das ist eindeutig rechtswidrig“, sagte der frühere Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix der ARD. Das LKA hatte Cheung auf seine Anfrage hin über drei angebliche Delikte informiert; eines davon „besonders schwerer Landfriedensbruch“, begangen angeblich bei einer Demonstration in Berlin im Jahr 2011. Cheung war damals als Fotograf vor Ort. Mit der Polizei hatte er weder während noch nach der Demonstration Kontakt, die offensichtlich falschen Anschuldigungen waren seitdem bei der Berliner Polizei gespeichert.

Man habe die Daten nun gelöscht, teilte das LKA Cheung mit, „da ihre weitere Speicherung für unsere Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich ist“. Das findet Cheung „ziemlich dreist“. Denn vermutlich war ebenjener Landfriedensbrucheintrag ursächlich dafür, dass Cheung vom Verfassungsschutz beobachtet wurde – und damit letztendlich der Grund für den Entzug der Akkreditierung.

In einem laufenden Prüfungsverfahren hätten die Daten eigentlich eingefroren werden müssen. So wie es laut ARD-Recherchen etwa im Fall eines anderen betroffenen Journalisten bei den Behörden in Hannover geschehen ist. Dadurch diskreditieren die Daten den Betroffenen nicht mehr. Es kann aber noch überprüft werden, wie es zu solchen falschen Einträgen überhaupt kommen konnte. Im Fall von Po-Ming Cheung ist das wohl nicht mehr möglich.


4.10.2017 - taz.de: Aufklärung zu G20-Akkreditierungen - Ups, Fehler, sorry, alles gelöscht!


Quelle: https://www.taz.de/Archiv-Suche/!5452170

Nachdem Journalisten beim G20 ausgeschlossen wurden, haben Behörden alle Daten gelöscht. Das ist rechtswidrig und verhindert eine Aufklärung.

Journalist*innen werden bei der Arbeit behindert. Ihnen wird die Akkreditierung entzogen. Wegen Daten, die die Polizeibehörden über sie gespeichert hatten – und das in zumindest einigen Fällen fälschlicherweise. Jetzt schnell die eigene Haut zu retten scheint in manchem Kriminalamt mehr Priorität zu haben, als die Ursachen zu finden.

Während des G20-Gipfels und der Proteste dagegen in Hamburg war veranlasst worden, 32 Journalist*innen nachträglich die Akkreditierungen zu entziehen – wegen angeblicher Sicherheitsbedenken.

Das Bundeskriminalamt (BKA) gestand irgendwann ein, man habe unter anderem einen Journalisten mit einem Reichsbürger selben Namens verwechselt, den Freispruch eines Journalisten übersehen und festgestellt, dass ein anderer Journalist „doch nicht Teilnehmer an der ‚Revolutionären 1. Mai-Demonstration‘„ – und deswegen dort auch nicht festgenommen worden – war.

Nun fragt man sich doch: Wie kann es sein, dass solche haltlosen Einträge über Journa­list*innen, die ihrer Arbeit nachgehen, in einer Datenbank der Polizeibehörden landen? Mehr noch: Wie kann es sein, dass sie dort über Jahre bleiben? Fragen, die sich anhand der aktuellen Fälle vielleicht beantworten ließen. Dem steht aber zumindest der vorauseilende Gehorsam des Berliner Landeskriminalamtes (LKA) entgegen. Denn das hat die Daten eines der Betroffenen, des Berliner Fotografen Po-Ming Cheung, kurzerhand gelöscht. Eigentlich ist es ja zu begrüßen

Auf sein Auskunftsersuchen hin teilte LKA Berlin Cheung mit, dass über ihn unter anderem „besonders schwerer Landfriedensbruch“ in den Akten vermerkt gewesen sei. Man habe aber alle Daten nun gelöscht, „da ihre weitere Speicherung für unsere Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich ist“. Das ist sie also, die beamtendeutsche Variante von „Tut uns leid, wir haben Mist gebaut“.

Eigentlich ist es ja zu begrüßen, dass fehlerhafte Daten erkannt und entfernt werden. Aber das LKA hätte die Daten einfrieren müssen, statt sie sofort zu löschen. So hätten sie Cheung nicht mehr belastet – aber sie stünden den Landesdatenschutzbeauftragten, die die Fälle untersuchen, für eine Rekonstruktion der Entstehungsgeschichte zur Verfügung. Das Löschen war rechtswidrig, sagen Datenschutzexperten.

Das LKA Berlin hat auf Anfragen bisher nicht geantwortet. Dabei wüsste man doch gerne, ob außer im Fall Cheung noch weitere Daten gelöscht wurden. Und: Wie viele Menschen, die mal auf (oder in der Nähe von) einer Demonstration waren, stehen noch als angebliche Straftäter in solchen Datenbanken?

Was es in dieser Situation braucht, ist weder ein Fokussieren auf die öffentlich gewordenen 32 Fälle allein noch eine eilige Löschung der falschen Daten durch die Behörden – es braucht eine umfassende Untersuchung der gesamten Datenbanken. Und zwar nicht hinter verschlossenen Türen. Und vor allem muss sichergestellt werden, dass sich solche Vorfälle in Zukunft nicht wiederholen.

Stattdessen ist zumindest die Hamburger Polizei momentan dabei, neue Datenberge anzuhäufen. Nach den G20-Protesten laufen bei der Sonderkommision „Schwarzer Block“ nun Vorbereitungen, um sage und schreibe 32.000 Bild- und Videodateien auf der Suche nach etwaigen Straftäter*innen auszuwerten – inklusive Gesichtserkennung und Geodatenauswertung. Das sei „Bildmaterial in einem Umfang, wie es ihn noch nie in der deutschen Kriminalgeschichte gab“, hatte Kriminaldirektor Jan Hieber angekündigt. Neben eventuellen Flaschenwerfer*innen finden sich auf diesen Bildern und Videos auch: friedliche Demonstrant*innen, zufällig vorbeikommende Pas­sant*in­nen, Journalist*innen.

Dass die Behörden aus den vergangenen Fällen gelernt haben, mit solchen Datenmengen verantwortungsvoll umzugehen, müssen sie erst noch unter Beweis stellen.


6.10.2017 - taz.de: Datensammelwut der Polizei - Big Data fürs BKA


Quelle: https://www.taz.de/Archiv-Suche/!545139

Berliner Polizei versorgt das Bundeskriminalamt mit Daten über linke und rechte „Tatverdächtige“. Linken-Politiker kritisiert die Praxis.

Auch von der Berliner Polizei wird die Datenbank des Bundeskriminalamts (BKA) kräftig gefüttert. Über 8.000 Tatverdächtige sind in der Zeit vom 1. Januar 2011 bis zum 15. September 2017 an die Bundeskriminalisten übermittelt worden. Das hat der Innenpolitiker der Linken, Niklas Schrader, in einer parlamentarischen Anfrage ermittelt. Das Ergebnis sei ein Riesenproblem, sagte Schrader am Donnerstag zur taz.

„Big Data im BKA“ lautet der Titel der Anfrage. Die Antwort liegt der taz vor, veröffentlicht worden ist sie noch nicht. Der Skandal beim G20-Gipfel im Juli in Hamburg hatte Schrader bewogen, bei der Senatsverwaltung für Inneres nachzufragen. Diversen Journalisten war in Hamburg seinerzeit die Akkreditierung entzogen worden, weil sie in der BKA-Datei als Tatverdächtige gespeichert waren. Im Nachgang kam heraus, dass die Sicherheitseinschätzungen zum Teil auf falschen, zum Teil sogar eindeutig rechtswidrigen Einträgen beruhten.

Das BKA betreibt in Zusammenarbeit mit den Ländern verschiedene Dateien, darunter eine zum sogenannten Phänomenbereich rechts und links. Bei den rund 8.000 Daten, die Berlin seit 2011 an die Bundesbehörde übermittelt hat, handelt sich ausschließlich um Fälle politisch motivierter Kriminalität (PMK). Unter „rechts“ sind 4.189 Fälle aufgelistet, „links“ 4.310. Die Zählung erfolge fallbezogen, heißt es in der Antwort. Sei ein Tatverdächtiger im angefragten Zeitraum zu mehreren Fällen bekannt geworden, würden seine Daten mehrfach an das BKA übermittelt. Rechtsgrundlage für die Übermittlung sei das BKA-Gesetz, das die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten regele.

Schrader bezeichnete die Datenbank des BKA am Donnerstag als Blackbox. Bestückt werde diese von den Landespolizeien, ohne zu wissen, was mit den Daten passiere. Auch gebe es keine automatischen Löschungsfristen. Die Gesetze, die diese Praxis ermöglichten, müssten dringend überarbeitet werden, forderte der Abgeordnete. Die große Zahl der gespeicherten Fälle deute darauf hin, dass es viele Karteileichen gebe. Soll heißen: Die Daten hätten gelöscht werden müssen, weil das Verfahren eingestellt sei. Darüber zu wachen sei auch Aufgabe der Landesdatenschutzbeauftragten.


6.10.2017 - taz.de: Entzogene Akkreditierungen beim G20 - Das BKA bedauert „Missverständnis“


Quelle: https://www.taz.de/Archiv-Suche/!5451671

Das Bundeskriminalamt entschuldigt sich bei einem Journalisten, dem der Zugang zum G20-Pressebereich verwehrt wurde.

Es soll wohl eine Art Entschuldigung sein: In einem Brief an den Hamburger Journalisten Adil Yiğit erklärt das Bundeskriminalamt (BKA), warum ihm die Akkreditierung zum G20-Gipfel entzogen wurde. Yiğit war einer der Journalist*innen, die erst zum Pressebereich am G20-Tagungsort zugelassen wurden, dann aber doch nicht rein durften, weil ihr Name auf einer Liste des BKA stand. Das behauptet nun, die Hamburger Polizei habe den Ausschluss zu verantworten. Es habe sich um ein Missverständnis gehandelt.

Das Schreiben des BKA erreichte Yiğit am Donnerstag. „Das Bundeskriminalamt bedauert die Ihnen entstanden Unannehmlichkeiten“, steht darin. Aus einem Eintrag sei zu entnehmen, „dass Sie zu Unrecht abgewiesen wurden“. Yiğit habe zu keinem Zeitpunkt zu den 32 Medienvertreter*innen gehört, denen die Akkreditierung entzogen werden sollte. Das „Missverständnis“ habe sich wie folgt zugetragen: Neben der Liste mit den 32 Journalist*innen gab es noch eine weitere mit 82 Namen. Das hat auch der Senat in einer Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion bestätigt.

Nicht nur Journalist*innen wurden vor dem Gipfel auf ein ominöses „Gefährdungspotenzial“ untersucht, sondern auch alle Logistik-Mitarbeiter*innen, Techniker*innen und Zuständige für Catering und Service am Tagungsort. So kamen 82 Namen von Personen zustande, gegen die das BKA Sicherheitsbedenken hatte, und die es unter „Arbeitsliste Personenüberprüfung“ speicherte.

Nach Darstellung des BKA hätte diese Liste aber nie bei den Kontrollstellen am Pressezentrum landen sollen. Vielmehr habe das BKA die Polizei Hamburg beauftragt, die Liste mit den 32 unerwünschten Journalist*innen an die Hotels weiterzugeben, in denen die Staatsgäste residierten. Aus Versehen habe das BKA der Polizei aber die falsche Liste mit den 82 Namen zur Verfügung gestellt. Das BKA bemerkte den Irrtum noch am selben Tag und holte die Listen zurück.

Darüber hinaus sollte die Hamburger Polizei die Kon­trollstellen am Messegelände über die unerwünschten Journalist*innen informieren – und griff hier, laut BKA, eigenmächtig auf die falsche Liste zu. Offenbar bemerkte das BKA diesen Irrtum erst jetzt und die Hamburger Polizei gar nicht. Deren Pressestelle konnte sich bis Redaktionsschluss nicht äußern. Auch beim BKA will niemand dazu zitiert werden.

Yiğit glaubt die Geschichte vom Missverständnis nicht. Er berichtet auf der Nachrichtenwebsite „Avrupa Postası“ kritisch über die Türkei. „Mein Ausschluss ist kein Zufall – ich bin dem türkischen Geheimdienst unbequem“, sagt er. „Warum sonst sollte es so lange gedauert haben, bis das BKA ihn informierte?“, fragt er. Und antwortet selbst: „Sie mussten sich erst eine Geschichte ausdenken.“

Der Jurist Wolfgang Kreider, der bei Ver.di für die entzogenen G20-Akkreditierungen zuständig ist, findet das Vorgehen des BKA „rechtlich höchst fragwürdig“. „Es ist völlig unklar, wer auf welcher Grundlage welche Entscheidungen getroffen hat“, sagt er. Gegen das Bundespresseamt läuft eine Sammelklage vor dem Verwaltungsgericht Berlin.


18.10.2017 - taz.de: Pannen der Polizei beim G20-Gipfel - „Dennoch durchgeführt“


Quelle: https://taz.de/Pannen-der-Polizei-beim-G20-Gipfel/!5456018/

Der Entzug von Akkreditierungen geschah anhand von Listen, die das BKA längst zurückgezogen hatte. Die Polizei merkte das zu spät.

Drei verschiedene Listen, anhand derer Polizeibeamte beim G20-Gipfel in Hamburg JournalistInnen nachträglich ihre Akkreditierung entzogen haben, hätten niemals zum Einsatz kommen sollen. Das wusste selbst das Bundeskriminalamt (BKA). Und zwar bereits an dem Tag, an dem es die Listen ausgegeben hat. Trotzdem wurden sie nicht sofort vernichtet.

Das geht aus dem Fall des Greenpeace-Mitarbeiters Karsten Smid hervor. Er war von Phoenix als Klimaexperte für ein Interview angefragt und akkreditiert worden. Smids Name landete auf einer Liste zusammen mit anderen, denen die Akkreditierung nachträglich entzogen werden sollte – laut Bundesregierung wegen „Sicherheitsbedenken“.

Smid beantragte später Auskunft bei den Behörden. Wie in anderen Fällen auch waren Daten über ihn bei der Polizei gespeichert – anscheinend ohne rechtliche Grundlage: In den Datenbanken finden sich ein Fall von Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte aus dem Jahr 2010, der wegen Geringfügigkeit eingestellt wurde, sowie ein Fall von Hausfriedensbruch aus dem Jahr 2017, bei dem Smid laut eigener Aussage das besagte Grundstück selbst nie betreten habe.

Smids Name stand allerdings nicht auf der viel besprochenen Liste mit mehr als 30 Namen – sondern auf einer von zwei weiteren Listen mit je 82 Namen. Diese drei Listen waren vom BKA an den Einsatzabschnitt Objektschutz der für den Gipfel eingerichteten „BAO Michel“ übergeben worden. In einem Dokument des Landeskriminalamts (LKA) Hamburg zu Smids Fall, das der taz vorliegt, heißt es, man habe am 7. Juli vom BKA die Liste und die Anweisung erhalten, „die ausgeschlossenen Personen abzuweisen und die Akkreditierung sicherzustellen“.

Dann sei deutlich geworden, „dass die Anfertigung der Liste nicht rechtskonform war“ – das BKA zog die Anordnung noch am selben Tag wieder zurück. Diese Anweisung galt für die kurze Liste ebenso wie für die beiden langen. Offensichtlich habe diese Meldung die „vor Ort eingesetzten Polizeibeamten aber nicht erreicht, so dass die o. g. Maßnahme dennoch durchgeführt worden war“.

Die Pressestelle der Hamburger Polizei bestätigte, dass es am Abend des 7. Juli eine Anweisung des BKA gegeben habe: Wegen „der fehlenden Einstufung des Dokuments als Versschlusssachenanweisung“ seien die Listen nicht mehr zu benutzen und zu vernichten. „In der Hochphase des Einsatzgeschehens […] gingen im Führungsstab täglich mehrere tausend Einsatzinformationen auf unterschiedlichen Kommunikationswegen ein, die allesamt innerhalb einer sehr kurzen Zeitspanne gesichtet und bewertet werden mussten“, sagte ein Pressesprecher. Deswegen sei die Anweisung „bedauerlicherweise nicht umfassend umgesetzt worden“. Wo bleibt die Entschuldigung?

Als am folgenden Tag bekannt geworden sei, dass die Listen „weiterhin irrtümlich“ benutzt wurden, habe der Führungsstab der Polizei Hamburg Anweisung gegeben, sie „umgehend zu vernichten“. Teilweise habe das BKA sie selbst vor Ort eingesammelt. Zu diesem Zeitpunkt war mehreren Personen die Akkreditierung schon entzogen worden. Das BKA will sich mit Verweis auf laufende Klageverfahren von Betroffenen nicht äußern.

Der Rückruf der Listen war bereits Ende August in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linken in der Hamburger Bürgerschaft thematisiert worden. Offensichtlich hielten es aber weder BKA noch andere Polizeibehörden für nötig, die Panne öffentlich aufzuklären.

Eigentlich hätten einige der Listen vernichtet werden sollen

„Das ist ein absolut dilettantisches Vorgehen“, sagt Smid. Auch sein Anwalt Michael Günther ist entsetzt: „Dass die Polizei dermaßen unprofessionell arbeitet, ist wirklich peinlich.“

Parallel zu dem Entzug der Akkreditierung wurde gegen Smid ein Verfahren wegen des Verdachts der Urkundenfälschung eingeleitet – wegen einer angeblich gefälschten Akkreditierungskarte. Das Verfahren wurde inzwischen auf Verfügen der Hamburger Staatsanwaltschaft eingestellt. „In den Akten findet sich absolut nichts, was auch nur einen Anfangsverdacht stützen würde“, sagt Rechtsanwalt Günther. Wie viele andere Betroffene wartet Kersten Smid bis heute auf die von Bundespressesprecher Steffen Seibert versprochene Entschuldigung.


19.10.2017 - tagesschau.de: Akkreditierungen bei G20 - BKA-Listen waren nicht rechtskonform


Quelle: http://faktenfinder.tagesschau.de/inland/g20-akkreditierungen-109.html

Beim G20-Gipfel in Hamburg wurde Journalisten rückwirkend die Akkreditierung entzogen. Basis für diese Maßnahmen waren Listen des Bundeskriminalamts. Doch diese Namenslisten waren nicht rechtskonform; das BKA zog sie deshalb selbst zurück.

Von Patrick Gensing, tagesschau.de

Bei den aberkannten Akkreditierungen beim G20-Gipfel Anfang Juli in Hamburg hat es eine weitere Panne gegeben. So hatte die Polizei Medienvertretern unter anderem den Zutritt zum G20-Medienzentrum verwehrt, was zu massiver öffentlicher Kritik geführt hat. Basis für diese Maßnahme waren Namenslisten, die allerdings gar nicht mehr genutzt werden durften, wie nun deutlich wird.

Insgesamt wurde 32 Journalisten, die bereits eine Akkreditierung für den G20-Gipfel erhalten hatten, diese Erlaubnis wieder entzogen. Dies geschah nach offiziellen Angaben kurzfristig aufgrund einer "Neubewertung der Sicherheitslage". Das Bundeskriminalamt (BKA) übergab der Polizei Hamburg am 7. Juli 2017 um 14.24 Uhr eine Liste mit 82 Personen und einer kürzeren Liste als Ausdruck in Papierform; im Anschluss erfolgte durch das BKA eine elektronische Übermittlung der beiden Listen. Das geht aus einer Antwort des Hamburger Senats hervor. Eine gute Stunde später, um 15.32 Uhr, übermittelte das BKA eine weitere Liste mit 82 Personen per E-Mail an die Hamburger Polizei. Auf diesen Listen befanden sich neben den Namen von 32 Medienvertretern offenkundig auch Namen von Mitarbeitern aus dem Service oder Catering-Bereich.

Listen werden wieder zurückgezogen

Lediglich zweieinhalb Stunden danach, um 18.00 Uhr, zog das BKA die Listen aber wieder zurück. So sei der Polizei telefonisch mitgeteilt worden, "dass die Listen nicht mehr zu benutzen sind, da diese nicht nach der Verschlusssachenanweisung eingestuft wurden", heißt es in der Antwort des Senats.

Der Umgang mit Verschlusssachen wird in den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften des Bundesinnenministeriums geregelt. Verschlusssachen sind Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse, die "im öffentlichen Interesse" als geheim eingestuft werden.

"Nicht rechtskonform"

In einem Vermerk des Landeskriminalamts Hamburg, der tagesschau.de vorliegt, heißt es dazu, dass die Anfertigung der Liste nicht rechtskonform gewesen sei. Daher habe das BKA diese zurückgezogen. Diese Information erreichte aber nicht die eingesetzten Polizisten am Medienzentrum. Die Beamten beschlagnahmten dort Akkreditierungen von Journalisten, einem wurde sogar Urkundenfälschung vorgeworfen.

Medienzentrum beim G20-Gipfel in Hamburg

Der "taz" teilte die Hamburger Polizei auf Anfrage dazu mit, in der Hochphase des Einsatzgeschehens […] gingen im Führungsstab täglich mehrere tausend Einsatzinformationen auf unterschiedlichen Kommunikationswegen ein, die allesamt innerhalb einer sehr kurzen Zeitspanne gesichtet und bewertet werden mussten". Deswegen sei die Anweisung des BKA "bedauerlicherweise nicht umfassend umgesetzt worden".

Fragen bleiben offen

Warum das BKA die Listen aber überhaupt umgehend wieder zurückzog, bleibt unklar. Das BKA wollte sich auf Anfrage nicht zu der Sache äußern - wegen derzeit laufender Klageverfahren. So fordern Journalisten und Fotografen auf dem Rechtsweg Aufklärung darüber, welche Informationen warum und wie lange von den Behörden gespeichert werden - und nun plötzlich gelöscht werden.


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Zuletzt geändert am 20.10.2017 12:34 Uhr