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G20-Gipfel-Hamburg-201710.4.2017 - Presseanfrage an Polizei und Versammlungsbehörde Hamburg
in aktueller Internet-Berichterstattung ist die Rede von einer für die Dauer des anstehenden G20-Gipfels geplante Demonstrationszone in Hamburg: Was können Sie uns über den derzeitigen Stand der Dinge zum genauen Verlauf bzw. zu der Ausdehnung dieses auch als "blaue Zone" bezeichneten Gebiets mitteilen und in welchem Umfang soll hier die Versammlungsfreiheit beschränkt werden? Viele gute Grüße,
10.4.2017 - Antwort von der Hamburger Polizei
die Informationen, die seitens des Anmelders des Aufzugs vom 08.07.2017 am vergangenen Freitag öffentlich gemacht wurden, stammen aus laufenden Verhandlungen im Rahmen der stattfindenden Kooperationsgespräche zwischen der Versammlungsbehörde der Polizei und dem Anmelder. Die Polizei hat in diesem Gespräch ihre sicherheitsbezogenen Überlegungen dargestellt. Es gab einen offenen Meinungsaustausch mit dem Anmelder. Die Diskussion wird nun ausgewertet und abgewogen. Es wird Folgegespräche geben. Entschieden wurde am vergangenen Freitag nichts. Mit freundlichen Grüßen xxx, Polizei Hamburg / Polizeipressestelle (Tel.: 040/4286-56210)
10.4.2017 - Nachhaken bei der Polizei Hamburg
vielen Dank für die schnelle Rückmeldung! Uns ist klar, dass am vergangenen Freitag keine Einigung bzw. keine endgültige Entscheidung bzgl. der Demonstrationsverbotszone erzielt bzw. gefällt worden ist. Können Sie uns aber mitteilen - und darauf zielte unsere Frage ab - welche Zone Sie in diesen Gesprächen als Demonstrationeverbotszone vorgestellt haben und welche genauen Einschränkungen in die Versammlungsfreiheit in dieser Zone - nach diesem, sicher nicht endgültigen Stand der Planungen - vorgesehen sind? Bei dieser Gelegenheit noch eine weitere Frage: Gibt es schon eine Verabredung zu einem Folgegespräch mit den Demonstrationsanmeldern? Vielen Dank für Ihre Arbeit und viele gute Grüße,
10.4.2017 - Nochmalige Nicht-Antwort der Polizei Hamburg
diese Informationen werden wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht kommunizieren - eben aus dem von mir geschilderten Grund. Wir befinden uns mitten in einem laufenden Prozess und werden diesbezüglich keine "Wasserstandsmeldungen" abgeben. Ich bitte um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen xxx, Polizeipressestelle
10.4.2017 - Nachfragen beim G20-Demo-Bündnis
nachdem uns die Polizei Hamburg keinerlei Infos zukommen lassen möchte https://wiki.freiheitsfoo.de/pmwiki.php?n=Main.G20-Gipfel-Hamburg-2017 die drei Fragen nun an euch: Gibt es Details (eine Karte oder so) zu der beim Kooperationsgespräch am letzten Freitag von der Polizei vorgestellten Demonstrationsverbotszone? Gab es darüber hinaus weitere Infos, wie genau das Demonstrationsverbot ausformuliert gewesen ist oder ausformuliert werden soll? Gibt es schon einen neuen Gesprächstermin mit der Polizei? Vielen Dank und viele gute Grüße,
2.5.2017 - Bündnis für Versammlungsfreiheit formiert sich
Bündnis-Erklärung (Erstversion)
Versammlungsfreiheit schützen – der Inszenierung des Ausnahmezustandes entgegentreten! Am 7. und 8. Juli 2017 treffen sich die Staats- und Regierungschefs aus 19 Industrie- und Schwellenländern sowie der Europäischen Union zum G 20-Gipfel in Hamburg. Vielfältige Aktionen und Demonstrationen sind in Planung, beginnend mit der G20-Protestwelle am 2. Juli 2017 bis hin zur Großkundgebung „Grenzenlose Solidarität statt G20“ am 8. Juli 2017. Lange vor diesen Kundgebungen, die sich kritisch zu den G20 und ihrem Treffen in Hamburg positionieren, übertreffen sich größere Teile der Politik, Medien und Polizeigewerkschaften darin, Gefahren an die Wand zu malen, die von den Versammlungen ausgingen. Konkrete Anhaltspunkte werden kaum genannt für Behauptungen von Tausenden „gewaltbereiten Linksextremisten“, von „Angriffen auf die Infrastruktur der Stadt“, davon, dass Hamburg in „Schutt und Asche“ gelegt werde. Diese einseitige Beschwörung von Gewalt soll einschüchtern und abschrecken; sie stellt Zehntausende Teilnehmer_innen an Protestaktionen unter Generalverdacht und rechtfertigt den Ausnahmezustand, den die Sicherheitsbehörden vorbereiten. Schon im Vorfeld des Gipfels ist deutlich, dass die politisch Verantwortlichen für die Inszenierung des Gipfels das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit aussetzen wollen. Um den großen Delegationen der Staats- und Regierungschefs jederzeit freie Bahn zu schaffen, sollen große Teile der Innenstadt gesperrt und in ein einziges Gefahrengebiet verwandelt werden. Die Sicherheitsbehörden verweigern den Großdemonstrationen am 2. und 8.7. das in der Nähe des Tagungsorts gelegene Heiligengeistfeld für die Abschlusskundgebung. Sie drohen mit vollständigem oder teilweisem Verbot von Demonstrationen und Versammlungen. Camps für auswärtige Versammlungsteilnehmer_innen soll es nicht geben dürfen. Verstärkte Grenzkontrollen und Einreiseverbote sind in Vorbereitung. Eine Gefangenensammelstelle für mehr als 400 Personen wird bereitgehalten, die Untersuchungshaftkapazitäten werden erweitert. Das Aufgebot an Polizei und Einsatzmitteln in der dicht besiedelten und belebten Großstadt droht alles bisher Dagewesene in den Schatten zu stellen. Wir appellieren daher an die Verantwortlichen in Hamburg: Versammlungsfreiheit ist ein Grundrecht! Das Recht, friedlich und ohne Waffen seine Meinung öffentlich zu äußern, gehört zur Grundsubstanz unserer Demokratie. Versammlungen „enthalten ein Stück ursprünglich-ungebändigter unmittelbarer Demokratie, das geeignet ist, den politischen Betrieb vor Erstarrung in geschäftiger Routine zu bewahren“, so das Bundesverfassungsgericht im „Brokdorf-Beschluss“ (14.05.1985, 1 BvR 233/81). Wir sagen: Dabei soll es bleiben! Wer die G20 in die Stadt holt, darf sich dies nicht auf Kosten der Versammlungsfreiheit erkaufen. Wir fordern den Senat der Freien und Hansestadt Hamburg auf, die öffentliche und vielfältige Kritik an den G20 als einen wichtigen Bestandteil des G20-Gipfels anzusehen und der Grundrechtsausübung friedlicher Demonstrant_innen höchstmögliche Priorität einzuräumen.
Veranstaltungsankündigung für den 7.6.2017 in Hamburg
- Drei Beispiele aus den Ländern Schleswig-Holstein, Berlin und Hamburg - Seit der Föderalismusreform haben die Bundesländer die Möglichkeit, auf Landesebene Versammlungsgesetze einzuführen. Die rot-grüne Regierung in Schleswig-Holstein hat davon im Jahr 2015 Gebrauch gemacht. Das Gesetz trägt den wohlklingenden Namen „Versammlungsfreiheits-gesetz“. Ob das Gesetz hält, was es verspricht, wird Dr. Patrick Breyer, Mitglied der Piratenfraktion, darstellen. In Berlin ist die Große Koalition 2013 den Weg gegangen, nur einen Teilbereich zu regeln und Übersichtsaufnahmen von Versammlungen zu ermöglichen. Dagegen formierte sich breiter Widerstand. Die rot-rot-grüne Koalition verspricht nun, dass sie „ein Berliner Versammlungsgesetz erlassen wird, das als deutschlandweites Vorbild für ein demokratieförderndes und grundrechtsbezogenes Versammlungsrecht dienen kann“. N.N. von der Humanistischen Union wird uns darüber informieren, was genau in Berlin geplant ist. Hamburg hat schließlich den Weg gewählt, das Versammlungsrecht nicht neu zu regeln. Aber die Versammlungsfreiheit wird ja nicht nur auf Gesetzesebene geschützt bzw. eingeschränkt, sondern die Praxis von Versammlungsbehörde und Polizei trägt entscheidend dazu bei, ob die Versammlungsfreiheit verwirklicht wird. Das zeigt sich auch in zahlreichen Gerichtsentscheidungen. Die Welt schaut auf Hamburg als Stadt des G20-Gipfels 2017. Dabei geht es keinesfalls nur um einen reibungslosen Gipfelverlauf, sondern auch und vor allem um das Demonstrationsrecht. Mit Blick auf die Praxis werden wir mit Dr. Elke Steven, erfahrene Beobachterin von Demonstrationen vom Grundrechtekomitee, und Christian Woldmann, Rechtsanwalt, der sich am Anwaltsnotdienst während des G20-Gipfels beteiligt, diskutieren. Während des G20-Gipfels droht ein Ausnahmezustand in Hamburg, der die Gründung eines Bündnisses für Versammlungsfreiheit dringend erforderlich. Machen Sie mit – für eine starke Demokratie! Fachgespräch am Mittwoch, 07. Juni 2017, 18.00 Uhr, Rathaus, Raum 151, Rathausmarkt 1, 20095 Hamburg 18.00 – 18.05 Uhr Begrüßung Christiane Schneider, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft 18.05 – 18.45 Uhr Das Versammlungsfreiheitsgesetz Schleswig-Holstein, Dr. Patrick Breyer, Piratenfraktion Schleswig-Holstein 18.45 – 19.25 Uhr Ein modernes Versammlungsrecht für Berlin, N. N., Humanistische Union e. V. 19.25 – 19.45 Uhr Pause 19.45 – 21.00 Uhr Die Versammlungsfreiheit in der Hamburger Praxis, Dr. Elke Steven, Komitee für Grundrechte und Demokratie e. V., Christian Woldmann, Rechtsanwalt
Bündnis-Erklärung (überarbeitete Version)
Wir wollen unsere Grundrechte nicht zum G20-Gipfel abgeben! Der G20-Gipfel verändert Hamburg. Die Stadt ist Gastgeberin für die Mächtigen der Welt und bereits lange zuvor wird ein Ausnahmezustand heraufbeschworen: Erst 4.000, dann 8.000 gewaltbereite Linksextremisten werden von Senat, Polizei und Medien an die Wand gemalt. Das muss als Begründung herhalten, um große Teile der Innenstadt zu einer demonstrationsfreien „blauen Zone“ zu erheben. Camps für Menschen, die hierher kommen, um ihre Meinung kundzutun, soll es nicht geben dürfen, weil sie für die „Selbstorganisation des militanten Widerstands“ da seien. Massive Polizeipräsenz und -kontrollen im Umfeld des Veranstaltungsortes Messehallen erzeugen ein Bild der Abschreckung, das sich zum G20-Gipfel noch steigern wird – mit hoch aufgerüsteten Polizeikräften von Land und Bund, Sicherheitskräften der Staatsgäste, Bundeswehr und Spezialeinsatzkommandos. Innensenator Grote warnt sogar davor, dass ausländische Sicherheitskräfte schon Sitzblockaden als eine solche Bedrohung einschätzen würden, die sie zum Schusswaffengebrauch veranlassen könnte. So etwas wolle man verhindern. Das lässt erahnen, wie die Polizei gegen Protestierende vorgehen wird: Höchste Eskalationsstufen mit Versammlungsverboten, Festnahmen, Pfefferspray, Wasserwerfern, Einkesselungen etc. sind zu befürchten. Sicherheit ist der alles dominierende Maßstab. Es herrscht eine Ordnung nach Maßgabe der Polizei in der Stadt. Wer will angesichts dieser Szenarien – ergänzt durch eine groß angelegte Gefangenensammelstelle – an den Protesten teilnehmen!? Viele Hamburgerinnen und Hamburger wollen sogar während der G20-Tage die Stadt verlassen. Die Versammlungsfreiheit bleibt bei all dem auf der Strecke. Dabei hat das Bundesverfassungsgericht im Brokdorf-Beschluss 1985 den Verantwortlichen ins Stammbuch geschrieben, was das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ausmacht: die Möglichkeit der Einflussnahme auf den ständigen Prozess der politischen Meinungsbildung, die sich in einem demokratischen Staatswesen frei, offen und grundsätzlich „staatsfrei“ vollziehen müsse. Als ein Stück „ursprünglich-ungebändigter unmittelbarer Demokratie“ sei sie „ein politisches Frühwarnsystem, das Kurskorrekturen der offiziellen Politik“ möglich mache. Wir erwarten vom Hamburger Senat, dass er sich im Umgang mit den vielfältigen geplanten Aktionen und Kundgebungen zum G20-Gipfel für alle Meinungen gleichermaßen daran ausrichtet. Wir wollen, dass Senat und Polizei das Recht, ohne Angst und unversehrt an Demonstrationen teilzunehmen, schützen und die Versammlungsfreiheit unterstützen – statt abzuschrecken und ein Klima der Angst zu schaffen. Die Welt zu Gast in Hamburg: das sind nicht nur die G20, sondern auch Demonstrierende aus aller Welt, die hier kostengünstige Unterkünfte brauchen. Von Hamburg muss ein echtes Signal für Grundrechte und Demokratie ausgehen mit Demonstrationen ohne polizeiliche Kontrolle und Behinderung. Wir wollen keinen Ausnahmezustand, keine Polizeistaatstage in der Stadt. Mögen die G20 sich in den Messehallen treffen – Hamburg bleibt unsere Stadt!
9.6.2017 - Der Hamburger Senat verfügt formelle eine große Demonstrationsverbotszone für den 7. und 8. Juli 2017
Quelle: http://www.polizei.hamburg/transferkorridor/ Von uns nachvollzogen und als Grafik zur Verfügung gestellt:
Bruchstückhafter Pressespiegel
Hinweis: Eine weitere Sammlung von Links incl. gesicherter Textinhalte zum Thema G20-DeAkkreditierungs-Skandal findet sich an anderer Stelle, nämlich hier.
30.6.2017 - Presseanfrage zum Einsatz von Drohnen durch die Bundespolizei
einem Bericht zufolge darf die Bundespolizei im Zuge des G20-Gipfel per "Sondergenehmigung" Überwachungsdrohnen einsetzen. Dazu haben wir folgende Fragen und bitten angesichts der Aktualität um kurzfristige Beantwortung: 1.) Wie lautet die "Sondergenehmigung" im Wortlaut bzw. wo ist diese nachzulesen? 2.) Welche Art/Typen Drohnen stehen der Bundespolizei zur Verfügung und welche Typen werden zum Einsatz in Hamburg angedacht? 3.) Sollen die Drohnen auch im Zuge bzw. im Zusammenhang mit Versammlungen eingesetzt werden? 4.) Stehen der Bundespolizei in diesem Kontext auch nicht-bundespolizei-eigene Drohnen zur Verfügung (z.B. im Zuge der Amtshilfe) und falls ja, um welche Art/Type Drohnen handelt es sich und welche Stelle/Behörde leistet eine solche Unterstützungshilfe? 5.) Wird es zum Einsatz von Drohnen Öffentlichkeitsarbeit geben und falls ja, nur im Nachhinein oder auch bereits im Vorfeld, soweit im Einzelfall möglich? Vielen Dank für die Arbeit mit dieser Anfrage und viele gute Grüße,
30.6.2017 - Nicht-Antwort der Bundespolizei
Betr.: Öffentlichkeitsarbeit Bundespolizei Sehr geehrter Herr xxx, haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen für das Bundespolizeipräsidium wie folgt beantworte: Die Bundespolizei setzt anl. des G20-Gipfels Drohnen ein. Ich bitte um Verständnis, dass ich Ihnen aus einsatztaktischen Gründen über Anzahl und Örtlichkeiten und andere Details keine weiteren Informationen mitteilen kann. Mit freundlichen Grüßen xxx Bundespolizeipräsidium | Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
30.6.2017 - Nachfrage an die Bundespolizei
vielen Dank für die schnelle Reaktion! Können Sie nicht wenigstens mitteilen, in welcher Form, mittels welchen formellen Beschlusses und durch welches Gremium die im Beitrag der FAZ genannte "Sondergenehmigung" erteilt worden ist? Ist dieses Dokument nicht öffentlich? Viele gute Grüße,
3.7.2017 - Veröffentlichung einer Informationssammlung zum Recht auf Demonstrieren und Meinung-Sagen beim G20
3.7.2017 - Nachhaken bei der Bundespolizei
dürfen wir noch mit einer Antwort von Ihnen rechnen? Viele gute Grüße,
3.7.2017 - Die Bundespolizei bittet um Rückruf ...
Zur Erinnerung: Es ging uns (nach der vollständigen Verweigerung der Beantwortung einer Reihe von Fragen) lediglich noch um die Frage, welches Gremium (Bundesregierung, BMI, irgendein Bundestagsausschuss?) die so genannte "Sondergenehmigung" zum G20-Einsatz von Drohnen durch die Bundespolizei erteilt hat, ja überhaupt erteilen darf.
3.7.2017 - Wir veröffentlichen einen Demo-Ratgeber zum G20-Gipfel
4.7.2017 - Blogbeitrag zum Thema "Drohnen über G20"
5.7.2017 - Blogbeitrag zum Thema "Drohnenabwehr beim G20"
Unkommentierte (und erneut bruchstückhafte) Presse-Nachlese
8.7.2017 - Hamburger SPD-Fraktionschef fordert neuen "Demo-Gaffer-Straftatbestand"
"Mich hat es zum Beispiel wirklich sehr sehr gestört, dass es offenbar ja viele Partygänger gestern abend gegeben hat, die gesagt habe, ich gehe heute abend mal nicht ins Kino, geh nicht in die Kneipe, ich geh ans Schulterblatt und filme das ganze Spektakel mit dem Handy. Ich finde zum Beispiel sollte man darüber nachdenken, wenn wir jetzt eine Gaffer-Regelung haben für Verkehrsunfälle - ich finde, wer in dieser Art und Weise sich als Gaffer bei Polizeieinsätzen, bei so gefährlichen Polizeieinsätzen betätigt, der muss eigentlich auch rechtlich insofern zur Verantwortung gezogen werden, dass man sagt, du gehst jetzt bitte mal nach Hause, das heißt, Platzverweise und solche Sachen, das muss man sicherlich sagen, das hat den Einsatz noch gefährlicher und schwieriger gemacht, dass da so viele Unbeteiligte am Einsatzgeschehen rumgelaufen sind." Quelle: http://www.mdr.de/mediathek/infothek/audio-428428.html
8.7.2017 - CDU-Niedersachsen-Pressemitteilung
„(...) Die jetzt stattfindende Debatte über eine angebliche Teilschuld der Polizei an der zeitweisen Eskalation gestern und heute ist ein Schlag ins Gesicht der polizeilichen Einsatzkräfte. Die Gewalt und eindeutige Verstöße gegen ein bestehendes Vermummungsverbot gingen von Kriminellen und Linksterroristen aus. (...) Die schlimmen Vorgänge in Hamburg waren ein gezielter und gewollter Schlag gegen unsere Demokratie. (...) Wenn aus einem sogenannten Protest-Camp heraus Linksextremisten agieren, ist dies eine bedrohliche Gefahr für alle Teilnehmer, ob nun friedliche Demonstranten oder Polizeikräfte. Zudem sollte der Hamburger Senator schnellstmöglich aufklären, ob tatsächlich festgenommene Gefährder, statt diese in mehrtägiges Polizeigewahrsam zu nehmen, nach kürzester Zeit wieder auf freiem Fuß waren. Letztlich müssen die Veranstalter bis hin zu Bundestagsabgeordneten der Linken möglichst zur Verantwortung gezogen werden. (...) Vielmehr haben unsere Polizeikräfte unter Einsatz ihrer Gesundheit und ihres Lebens unter sehr schwierigen Bedingungen für Sicherheit und Ordnung gesorgt. Die Verantwortung für die Eskalation liegt nach meiner Einschätzung der Lage vor Ort bei den linksautonomen Gewalttätern und kriminellen Straftätern, die unter dem Vorwand des Grundrechts auf freie Demonstration in Hamburg anarchische Zustände herstellen wollten. Wenn wir da jetzt nicht konsequent einschreiten und für die Zukunft vorsorgen, wird sich dies wiederholen. An jedem Ort in Deutschland muss ein solcher Gipfel möglich sein. (...) Die Gefahr von links ist genauso groß wie die von rechts.“ "(...) Den linksextremistischen Keimzellen in Hamburg oder in Niedersachsen müssen wir mit allen rechtsstaatlichen Mitteln entgegen treten. Die Entscheidung der Hamburger Justiz, zur Nicht-Ingewahrsahmnahme von kriminellen Gefährdern wird auch in Niedersachsen ein parlamentarisches Nachspiel haben. Und auch das Zulassen des Protest-Camps hat sich einmal mehr als völlige Fehleinschätzung der politisch Verantwortlichen in Hamburg gezeigt. (...) Vor dem Hintergrund der notwendigen Einsatzkräfte der niedersächsischen Polizei bleibt die Entscheidung, die Bereitschaftspolizei in unserem Bundesland zu schwächen, falsch. Wir brauchen starke und bereit stehende Einsatzkräfte“, so der CDU -Landtagsabgeordnete Adasch
9.7.2017 - Kommentar der "Bild am Sonntag" ihrer Chefredakteurin Marion Horn
Als meine Tochter vor ein paar Tagen aufgeregt vor mir stand und „Mama, Mama, in Hamburg ist Krieg!“ schrie, weil sie das bei „Radio Teddy“ gehört hatte, ahnte ich nicht, wie recht sie behalten würde. Ja, in Hamburg war Krieg. Tausende gewaltgeile „Kapitalismus-Kritiker“ haben die Stadt und ihre Bürger terrorisiert. Bürger, die vorher herumjammerten, ob so viel Polizei wegen G20 wirklich nötig sei. Jetzt zeigen die Ausschreitungen, dass eben nicht genug getan wurde. Dass man sich auf den Schutz der G20-Spitzen—Politiker konzentrierte und die Sicherheit der Bürger opferte. Ich kann vor Wut kaum noch atmen, weil Kanzlerin Merkel und der Hamburger Bürgermeister Scholz die brutalen Ausschreitungen verharmlosend „nicht zu akzeptieren“ und „für niemanden akzeptabel“ nennen. Denn ganz offenkundig und für die ganze Welt sichtbar wurden die Gewaltexzesse ja akzeptiert. Ich lerne: Wenn linke Terroristen beschließen, unseren Rechtsstaat plattzumachen, dann hält sie niemand auf. Und für mich komplett schockierend: Am Straßenrand standen Bürger, die das augenscheinlich cool finden und zu feixen scheinen, dass die „Bullen“ mal richtig auf die Mütze kriegen. Zehntausende haben in Hamburg friedlich demonstriert. Sie wünschen sich eine bessere Welt. Das ist schön. Wer tut das nicht. Wenn sie in der Schule aufgepasst hätten, dann wüssten sie, dass die G20-Politiker sich genau deshalb in Hamburg getroffen haben. Dass der ach so miese Kapitalismus wahrlich nicht perfekt ist, aber eben das einzige bisher bekannte System, das Freiheit garantiert und unsere Welt seit Jahren jeden Tag ein bisschen besser macht. Gegen was demonstrieren die denn, zum Teufel? Gegen den Versuch von Politikern, gemeinsam Probleme zu lösen? Gegen Im-Gespräch—bleiben, statt Kriege anzuzetteln? Dagegen, dass der Kapitalismus es geschafft hat, echte Armut in der Welt mehr als zu halbieren? Und das Ziel hat, sie bis 2030 auf null zu reduzieren? Dagegen, dass sich kapitalistische Länder um die Erhaltung der Welt kümmern? Umweltschutz gibt’s weder im Kommunismus noch im Sozialismus. Und dann das Genöle, dass unser Planet kein Wachstum mehr aushalten könne. Die Weltbevölkerung wird bis 2050 von heute 7,5 auf dann 10 Milliarden wachsen. Wie sollen diese Menschen ohne Wachstum ein würdiges Leben führen? Glaubt wirklich noch irgendjemand, dass „gefesselte Märkte“ irgendwas irgendwo jemals besser gemacht hätten? Wenn meine Tochter mich heute fragt, ob die „Chefin von Deutschland“ diese „bösen Menschen“, die in Hamburg Krieg gemacht haben, denn jetzt ins Gefängnis gesteckt habe, dann werde ich ihr sagen müssen: Nur wenige. Die Polizisten konnten die meisten nicht fangen. Aber die, die diese schlimme Sache nicht verhindert haben, werden ihren ]ob verlieren oder abgewählt werden. Denn wir leben in einem guten Land. Quelle: "Bild am Sonntag" vom 9.7.2017, Seite 2
10.7.2017 - DLF - Thomas de Maiziere über "verachtenswerte" Menschen
Das seien keine Demonstranten gewesen, sondern kriminelle Chaoten, sagte er in Berlin. Der CDU-Politiker sprach von verachtenswerten Extremisten, genauso wie es Neonazis und islamistische Terroristen seien. Ähnlich äußerte sich SPD-Chef Schulz.
11.7.2017 - DLF - Thomas de Maiziere: "Demonstranten müssen sich von Vermummten demonstrieren"
Der CDU-Politiker sagte auf einer Veranstaltung im hessischen Bad Orb, er erwarte von jedem Demonstranten, dass er sich von Vermummten distanziere. Wer Chaoten Deckung biete, mache sich mitschuldig, betonte de Maizière. Angesichts der Zerstörungen und Plünderungen forderte der Minister, Linksextremisten keine Rückzugsräume zu geben.
11.7.2017 - DLF - Verharmlosung der Verletzten und Beschädigten auf Seiten friedlicher Demonstranten
11.7.2017 - DLF - BKA: Nur vier linksextreme Gefährder in Deutschland
Lediglich vier Personen aus dem linksextremen Spektrum würden als Gefährder eingestuft, denen jederzeit schwere Gewalttaten zugetraut werden, schreibt die Zeitung "Die Welt". Weitere rund 120 stufe das BKA als sogenannte "relevante Personen" ein, die innerhalb der Szene als Logistiker oder Unterstützer tätig seien.
14.7.2017 - Aus einer Morgenandacht, gesendet im DLF
Quelle: http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2017/07/14/gedanken_zur_woche_dlf_20170714_0635_6048b27d.mp3 (Autor: Martin V.)
12.7.2017 - Presseanfrage an die Luftfahrtbehörde Hamburgs zum Einsatz von Drohnen
einem Bericht im Vorfeld des vergangenen G20-Gipfels zufolge wurde der Bundespolizei (oder aber der Hamburger Polizei) eine Sondergenehmigung zum Einsatz von Drohnen im Luftraum über der Stadt Hamburg während des G20-Gipfels erteilt. Dazu haben wir folgende Fragen und würden uns aufgrund einer dazu geplanten Berichterstattung über eine baldige Antwort sehr freuen: 1.) Können Sie die Erteilung einer solchen Genehmigung durch Ihre Behörde bestätigen und falls ja, wie lautet die formelle Betitelung dieser Genehmigung und wie lautet sie im Wortlaut? 2.) Wann und durch wen ist diese Genehmigung beantragt worden? 3.) Wann ist die Genehmigung erteilt worden? 4.) Ist Ihrerseits weiteren Stellen bzw. Dritten eine solche oder ähnliche Genehmigung zum Einsatz von Drohnen (UAV) über dem Luftraum Hamburgs während des G20-Gipfels erteilt worden? 5.) Welche Typen an Drohnen wurden während des G20-Gipfels eingesetzt? 6.) Kam es während des G20-Gipfels - soweit Ihnen bekannt - zu Verletzungen oder Zuwiderhandlungen des/zu dem von Ihnen ausgesprochenen "strengen und ausnahmslosen" Einsatzes von Drohnen und falls ja, in welchem Umfang und in welchem konkreten Zusammenhang? 7.) War der bundespolizeiliche Einsatz von Drohnen eine Ausnahme von diesem pauschalen Drohnen-Nutzungs-Verbot? Vielen Dank für Ihre Mühe und viele gute Grüße,
12.7.2017 - Presseanfrage an die Hamburger Polizei zum Einsatz von Drohnen
im Nachgang zum vergangenen G20-Gipfel haben wir folgende Fragen an Sie und würden uns aufgrund einer in diesem Zusammenhang geplanten Berichterstattung über eine kurfristige Antwort sehr freuen: 1.) Hat die Hamburger Polizei während der Tage des G20-Gipfels und in der Zeit der dazu stattfindenden Versammlungen und Proteste direkt oder mittels Inanspruchnahme von Amtshilfe Drohnen (UAV) eingesetzt und falls ja, welchen Typs und in welchem Ausmaß, also wie viele Flugeinsätze mit welcher Flugzeit? 2.) Zu welchen Zwecken wurden im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel Drohnen über Hamburg eingesetzt? 3.) Welche Behörde ist bzw. welche Behörden sind zuständig für die Genehmigung solcher Drohnen-Einsätze? 4.) Zu welchen Zwecken (Gefahrenabwehr, Strafverfolgung, Personen- oder Objektschutz etc.) wurden die Drohnen jeweils eingesetzt und welches waren die konkreten Rechtsgrundlagen für die Einsätze? 5.) Sind Drohnen im Zusammenhang mit Versammlungen eingesetzt worden und falls ja, in welcher genauen Art waren diese mit der Übertragung oder Aufzeichnung von Videobildern oder Audio-Signalen verbunden (Auflösung der eingesetzten Kamerasysteme in Pixel, Brennweiten, Aufzeichnungsdauer, Löschfristen) und im Zusammenhang mit welchen einzelnen Versammlungen kam der Einsatz bzw. kamen die Einsätze zustande? 6.) Kam es während des G20-Gipfels - soweit Ihnen bekannt - zu aus Ihrer Sicht widerrechtlichen Nutzung von Drohnen und falls ja, in welchem Umfang und in welchem konkreten Zusammenhang? Vielen Dank für Ihre Mühe und viele gute Grüße,
13.7.2017 - Bundespolizei will nicht antworten
Die Polizei Hamburg befindet sich derzeit in der Erhebung von Daten zur Vorbereitung auf eine parlamentarische Befassung. Ihre Anfrage berührt zudem polizeieinsatztaktische Belange und kann daher von uns nicht beantwortet werden. Mit freundlichen Grüßen
20.7.2017 - Hamburger Luftfahrtbehörde antwortet ... und hat keine Sondergenehmigung erteilt
vielen Dank für Ihre Anfrage. Frau Dr. xxx bat mich, Ihnen zu schreiben. Die Antworten unserer Behörde habe ich in Ihren Text eingefügt. Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen / Best regards xxx Dienststellenleiter Luftaufsicht
1.) Können Sie die Erteilung einer solchen Genehmigung durch Ihre Behörde bestätigen und falls ja, wie lautet die formelle Betitelung dieser Genehmigung und wie lautet sie im Wortlaut?
Seitens der Luftfahrtbehörde wurde keine entsprechende Genehmigung erteilt. Gemäß §21a (2) LuftVO ist auch keine Erlaubnis der Luftfahrtbehörde erforderlich für Behörden, wenn der Drohneneinsatz zur Erfüllung ihrer Aufgaben stattfindet, und für Organisationen im Zusammenhang mit Not- und Unglücksfällen sowie Katastrophen. 2.) Wann und durch wen ist diese Genehmigung beantragt worden?
- entfällt - 3.) Wann ist die Genehmigung erteilt worden?
- entfällt - 4.) Ist Ihrerseits weiteren Stellen bzw. Dritten eine solche oder ähnliche Genehmigung zum Einsatz von Drohnen (UAV) über dem Luftraum Hamburgs während des G20-Gipfels erteilt worden?
Nein. 5.) Welche Typen an Drohnen wurden während des G20-Gipfels eingesetzt?
Aufgrund der Antwort zu 1.) ist uns nicht bekannt, ob und welche Geräte eingesetzt wurden. 6.) Kam es während des G20-Gipfels - soweit Ihnen bekannt - zu Verletzungen oder Zuwiderhandlungen des/zu dem von Ihnen ausgesprochenen "strengen und ausnahmslosen" Einsatzes von Drohnen und falls ja, in welchem Umfang und in welchem konkreten Zusammenhang?
Bislang sind bei uns keine Anzeigen eingegangen. 7.) War der bundespolizeiliche Einsatz von Drohnen eine Ausnahme von diesem pauschalen Drohnen-Nutzungs-Verbot?
Ob es einen solchen Einsatz gegeben hat, ist uns nicht bekannt.
20.7.2017 - DLF-Beitrag über politisch gewollte grobe Fehler bei der Erstellung und Nutzung von Sicherheitsdateien
Sendungsausschnitt aus "Forschung Aktuell" des DLF vom 20.7.2017, 16:40: http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2017/07/20/g20_akkreditierungen_technisches_chaos_bei_den_dlf_20170720_1640_2f97ccd4.mp3 - Die Transkribierung erfolgte durch uns. Uli Blumenthal im Gespräch mit Peter Welchering Blumenthal: 32 Journalisten sind von der Berichterstattung des G20-Gipfels in Hamburg ausgeschlossen worden. Neun von ihnen wurde die Akkreditierung vor Ort wieder entzogen. Und seither wird viel über die Gründe dafür diskutiert und auch spekuliert. Ich bin jetzt mit Peter Welchering, unserem Fachautor für Computerfragen verbunden. Peter, sie haben die ganzen Akkreditierungsvorgänge noch einmal für uns recherchiert und darüber auch mit Sicherheitsexperten diskutiert und sie sagen nun, es sind technische Gründe für das Entziehen der Akkreditierung. Was heißt das genau? Welchering: Das heißt, dass es in erster Linie um ein datenbanktechnisches Problem geht, allerdings um ein politisch gewolltes datenbanktechnisches Problem. Also die ganzen Vorgänge um die Akkreditierungen, die sind zurückzuführen auf den technischen Umgang mit den Sicherheitsdateien in den Behörden. Und das fängt an mit technisch falschen Eintragungen in eine Datei, die nennt sich bürokratisch PMK-Links-Z - das ist die Straftäterdatei Linksextremismus. Das geht dann weiter mit einem völligen Wildwuchs bei den Vorsorgedateien mit ihren Prüffällen, die das Bundeskriminalamt so anlegt, und das hört dann nicht mal auf bei den Anti-Terror-Dateien der Verfassungsschützer, bei denen eben massive Fehler bei der Verknüpfung von persönlichen Daten und anderen Rechercheergebnissen gemacht wurden und immer noch gemacht werden. Also kurz zusammengefasst: Die Daten der Sicherheitsbehörden, die sind in technischer Hinsicht ein gutes Stück außer Kontrolle geraten. Blumenthal: Lassen Sie uns zunächst noch mal über den Akkreditierungsprozess und die Arbeit mit den Sicherheitsdateien sprechen. Wie läuft das bei so einem Gipfel wie in Hamburg konkret ab? Welchering: Da schick ich als Journalist mein Akkreditierungsformular - das geht sogar inzwischen online, nicht nur per Fax - an das Bundespresseamt. Da steht drauf Name, Vorname, Geburtsdatum, Redaktion. Das Bundespresseamt leitet das weiter, in dem Fall an das Bundeskriminalamt, wenn so was auf Länderebene passiert eben an das Landeskriminalamt. Und dann gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen, je nach Kriminalamt. Beim Bundekriminalamt, da werden die Daten abgeglichen mit den Dateien der Polizeien des Bundes und der Länder, mit dem Verfassungsschutz und dem Bundesnachrichtendienst. Und geben diese Dateien einen Treffer, dann wird eben in der entsprechenden Datei nachgeschaut, was da eingetragen ist und diese Einträge die werden im Fall des G20-Gipfels oder wurden dann auch an das Bundespresseamt weitergegeben. Blumenthal: Das klingt zum einen doch nicht sehr fehleranfällig, andererseits haben sie gesagt, es sei ein politisch gewolltes datenbanktechnisches Problem, das man in Kauf genommen hat. Wie kriegt man diese beiden Sachen jetzt zusammen? Welchering: Ja, indem man sich die Dateien anschaut. Im Falle beispielsweise eines NDR-Kollegen aus dem Funkhaus Kiel, da lag eine Namensverwechslung vor. Und deshalb ist dem die Akkreditierung abgenommen worden. Und dahinter steckte eine Erkenntnis der Verfassungsschützer. Die durchsuchen nämlich ständig alle möglichen sozialen Netze und tummeln sich da so rum. Und das nennen die Open Source Intelligence. Und da haben die Facebook- und Blogeinträge mit dem Namensbezug Christian Wolf gefunden und dieses Material aus den sozialen Netzen mit diesem Namensbezug, das wies sogar einen Bezug zu den Reichsbürgern, zur so genannten Identitären Bewegung auf. Und als der namensgleiche NDR-Kollege für den G20-Gipfel überprüft wurde, da fand sich genau dieses Material aus den sozialen Netzen. Das ist da ohne jede weitere Quellenkritik einfach eingestellt worden, also ein grober technischer Fehler schon bei der Dateneinpflege. Blumenthal: Für den sich das BKA, das sollte man auch festhalten, inzwischen entschuldigt hat. Wie sieht es denn bei den Entzügen der Akkrdetierungen aus, die wegen der Eintragung in der Straftäterdatei Linksextremismus bspw. erfolgt sind. Welchering: Mindestens genau so schlimm. Auch da haben wir bei der Dateneinpflege technische Fehler, wie sie eigentlich keinen Datenbanker erfolgen dürfen. Das üble dabei: Die sind wirklich politisch gewollt, weil die ja so mit einer Errichtungsanordnung eingerichtet wurde. Also jeder Datenbanktechniker der müsste hier sagen, das geht so nicht. Und deswegen traut mindestens ein Landeskriminalamt den Einträgen in dieser Straftäterdatei Linksextremismus gar nicht mehr und macht da noch einmal eine eigene Analyse, wenn es denn da einen Treffer gibt. Blumenthal: Und wie sieht denn dieser technische Fehler in der Dateneinpflege genau aus? Können Sie das ganz kurz beschreiben? Welchering: Ja, in dieser Straftäterdatei, da landen Personen, die wegen einer Straftat verurteilt wurden oder gegen die ermittelt wird, aber da landen auch so genannte Prüffälle und Anmelder einer Demonstration und da werden aus gemeinsamen Projektdateien mit den Verfassungsschützern Personen und Daten übernommen. Und die Bundesdatenschützerin hat das mal überprüft, und da landeten etwa Teilnehmer an einer vollkommen friedlichen Demonstration gegen Kernkraft - die sind da einfach übernommen worden. Außerdem gehen dann beispielsweise bei den Vorsorgedateien mit Prüffällen, die das Bundeskriminalamt einrichtet, die Datenfelder so durcheinander, dass dann gar nicht mehr nachvollzogen werden kann, weshalb da ein bestimmter Eintrag vorgenommen wurde. Insgesamt kann man sagen, bei all diesen Sicherheitsdateien fehlt es häufig an der Protokollierung. Das haben die Datenschützer immer wieder bemängelt, aber das ist bisher nicht gerichtet worden. Blumenthal: Diskussionen um die G20-Akkreditierungen von Journalisten - Peter Welchering über ein technisches Chaos bei den Sicherheitsdateien.
7.8.2017 - Presseanfrage an die Staatsanwaltschaft Hamburg
heutigen Berichten zufolge laufen in Ihrer Behörde im Kontext mit den Vorfällen rund um den G20-Gipfel derzeit 109 Verfahren gegen namentlich bekannte Beschuldigte udn 53 weitere gegen Unbekannte. Können Sie uns mitteilen, wie viele dieser Verfahren die Untersuchung eines möglichen Verstoßes gegen den § 113 StGB beinhalten, wie viele die eines möglichen Verstoßes gegen den § 114 StGB und wie viele die eines möglichen Verstoßes gegen den § 115 StGB? Vielen Dank und viele gute Grüße,
7.8.2017 - (Nicht)Antwort von der Staatsanwaltschaft Hamburg
die genauen Tatvorwürfe könnten nur im Wege einer Durchsicht sämtlicher 162 Verfahrensakten ermittelt werden. Dies ist leider nicht zu leisten. Hierfür bitte ich um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen xxx
Kategorie(n): Versammlungsfreiheit |