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Gefahrengebiete

Worum geht es hier?


Manche Polizeien (z.B. Hamburg, Berlin, Schleswig-Holstein und Sachsen) sind nach ihrer Interpretation der jeweiligen Polizei- und Sicherheitsgesetze dazu befugt, so genannte "Gefahrengebiete", auch als "Gebiete mit erhöhter Kriminalität" oder "kriminalitätsbelastete Gebiete" bezeichnet, zu definieren.

In diesen "Gefahrengebieten" erhalten die Polizeibehörden deutlich ausgeweitete Befugnisse, die sehr stark in die Persönlichkeits- und Freiheitsrechte der sich dort aufhaltenden und lebenden Menschen eingreifen ... oder nehmen sich solche Befugnisse auch ohne Rechtsgrundlage heraus (siehe z.B. Berlin - Rigaer Straße 2015/16).

Diese Wikiseite kann als Sammelbecken zu Informationen über "Gefahrengebiete" dienlich sein.


Links


Hamburg



Berlin



Schleswig-Holstein



Länder-unabhängige Beiträge



Kommunikation mit der Berliner Polizei zum Thema


20.2.2016 - Presseanfrage an die Berliner Polizei


PRESSEANFRAGE

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen der derzeitigen Diskussion um "Gefahrengebiete" in Berlin (u.a. Berlin-Friedrichshain, Rigaer Straße) haben wir folgende Fragen:

1.) Welches ist die Rechtsgrundlage für die Errichtung bzw. Markierung eines räumlichen Bereiches von Berlin zum Gefahrengebiet?

2.) Welche Befugniserweiterungen für Polizeibeamte und -beamtinnen sind damit konkret und im Einzelnen verbunden?

3.) Warum wird die Anzahl und die genaue Ausdehnung der aktuellen, von Ihnen zu Gefahrengebieten erklärten Zonen in Berlin geheim gehalten?

Mit Bezug zur letzten Frage:

4.) Welche Rechtsmittel kann ein von anlaßlosen Identitätsfeststellungen und Durchsuchungen Betroffener einlegen, wenn ihm zwar seitens der agierenden Polizeibeamten erklärt wird, dass diese Maßnahmen aufgrund des Sich-Befindens in so einem Gefahrengebiet rechtens seien, ihm aber nicht erklärt wird, wo dieses Gefahrengebiet endet?

5.) In welchem Maße/Umfang haben Bürger das Recht, sich nach Namen oder Dienstnummer (oder sonst einer pseudonymisierenden Nummer) von Polizeibeamten zu erkundigen und diese Frage auch beantwortet zu bekommen?

Wir würden uns für eine kurzfristige Beantwortung im Rahmen einer geplanten Veröffentlichung auf unserem Blog sehr freuen.

Vielen Dank für Ihre Arbeit und viele gute Grüße,

(...) von der Redaktion freiheitsfoo.de


22.1.2016 - Die Berliner Pressestelle verlangt eine Presseausweiskopie "gerne per Mail"


(...) Ihre Anfrage ist zuständigkeitshalber der Pressestelle der Polizei Berlin zugeleitet worden und hier unter der der Nummer 0178/2016 registriert.

Da Sie bisher nicht mit uns kommuniziert haben, bitte ich um Zusendung einer Kopie Ihres Presseausweises - gerne per Mail.

Vielen Dank, mit freundlichen Grüßen

(Eine nahezu gleichlautende Mail erreichte uns auch noch einmal am 25.1.2016)


26.1.2016 - Wir antworten der Polizei Berlin auf deren Presseausweis-Verlangen


(...) zu Ihrer Nachricht per E-Mail vom 22.1.2016 9:18 bzw. 25.1.2016 13:59:

Ich bin Teil des Autorenkollektivs des Blogs freiheitsfoo.de

https://freiheitsfoo.de/ ,

dort sogar der entsprechend § 5 TMG presserechtlich für den Inhalt desBlogs Verantwortliche, siehe hier:

https://freiheitsfoo.de/kontakt/

Wenn Sie darüber hinaus dazu vergewissern möchten, dürfen Sie gerne das Autorenkollektiv selber dazu anfragen. Dessen Mail-Adresse lautet:

redaktion@freiheitsfoo.de

Als Internet-Weblog erfüllen wir alle rechtliche Anforderungen eines als Presseorgans im Sinne des Niedersächsischen Pressegesetzes und verweisen Sie gerne - davon unabhängig - zusätzlich auf den in Artikel 5 GG manifestierten freien Zugang zum Journalismus.

Wir bitten daher noch einmal um möglichst kurzfristige Beantwortung unserer Fragen vom 20.1.2016.

Wir halten wir es für datenschutzrechtlich unzulässig, personenbezogene Daten wie etwa in Form der Kopie eines Presseausweises per unverschlüsselter Mail zu übertragen. Eine Meinung, die ansonsten auch in Ihrem Hause so vertreten wird, siehe hier:

https://wiki.freiheitsfoo.de/pmwiki.php?n=Main.20151106-Protest-Bundesrat-neue-VDS#toc19

Sollten Sie die Möglichkeit besitzen, PGP-verschlüsselt zu kommunizieren, übersende ich Ihnen auf diesem Wege gerne eine - datenschutzrechtlich konform geschwärzte - Scan meines freiheitsfoo-Presseausweises. Dazu wären wir von der Redaktion über die Übermittlung oder Verlinkung Ihres öffentlichen Schlüssels dazu sehr dankbar, der meinige hängt dieser Mail an.

Schließlich möchten wir auch Sie bei dieser Gelegenheit noch kurz darauf hinweisen, dass der Link zur "Pressearbeit" auf der folgenden Seite des Internetauftritts der Berliner Polizei defekt ist:

http://www.berlin.de/polizei/polizeimeldungen/

Vielen Dank für Ihre Arbeit und viele gute Grüße,

xxx
Redaktion freiheitsfoo.de


1.2.2016 - Antworten von der Polizei Berlin



5.2.2016 - Nachfragen an die Polizei Berlin


Sehr geehrte Frau xxx,

vielen Dank für Ihre Mail vom 1.2.2016 zu unserer vorherigen Presseanfrage.

Wir haben dazu folgende Nachfragen und würden uns über eine Rückmeldung dazu freuen:

1.) Zu unserer vorherigen Frage Nr. 2 ist uns noch nicht ganz klar geworden: Besitzen die in einem "Gefahrengebiet" handelnden Polizeibeamten also neben dem Recht auf anlaßlose Identitätsfeststellungen gem. § 21 Abs. 2 Satz 1 ASOG keine weitere Befugniserweiterungen? Oder, ergänzend zur vorherigen Frage: Gibt es erweiterte Rechte bezüglich der Durchsuchung von Personen (§ 34 ASOG) und deren Gepäckstücke (§ 35 ASOG) oder bezüglich von Haus-/Wohungsdurchsuchungen (§ 36 ASOG) oder "Begehungen" oder in sonstiger Art?

2.) Wie oder wo wird der Begriff der "Begehung" definiert?

3.) Worin unterscheidet sich ganz grundsätzlich die "Begehung" von einer Durchsuchung gem. §§ 36/37 ASOG?

4.) Was hat die umstrittene, in der Rigaer Straße 94 am 13.1.2016 durchgeführte "Begehung" von einer Durchsuchung im Sinne des § 36 ASOG unterschieden?

5.) Wodurch war die "Begehung" des Hauses und einzelner Wohnungen der Rigaer Strae 94 begründet?

6.) Warum wurde am 13.1.2016 erst mit über 8stündiger Verspätung die "Begehung" durchgeführt anstelle nach dem Vorfall mit einem Streifenpolizisten sofort im Zuge der Strafverfolgung die mutmasslichen Täter im Haus zu stellen?

7.) Wie viele Beamte waren zur "Begehung" der Rigaer Straße 94 am 13.1.2016 insgesamt im Einsatz?

8.) Um welche Art und Anzahl "gefährlicher Gegenstände" handelt es sich, von denen Sie im Rahmen Ihrer Berichterstattung (u.a. über Twitter) berichten und nach welchem Maßstab, Katalog oder nach welcher Richtlinie wird eine wie hier titulierte "Gefährlichkeit" definiert/bewertet?

Sie begründen die Nicht-Veröffentlichung der Anzahl und Lagen von "Gefahrengebieten" in Berlin wie folgt:

a.) Die Benennung sei nicht vorgesehen.

b.) Die Einstufung in Gefahrengebiete unterliege einem stetigen Wandel.

c.) Mit der Bekanntgabe der Gefahrengebiete würde das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung negativ beeinflusst werden.

d.) Die Gefahrengebiete würden öffentlich stigmatisiert werden.

Zu den Argumenten haben wir folgende Nachfragen:

9a.) Eine "nicht vorgesehene Benennung" der "Gefahrengebiete" bedeutet nicht, dass diese verboten ist. Es zeigt lediglich die formelle Nicht-Regelung zur Frage der Transparenz in diesem Zusammenhang an. Existiert eine Regelung, Anweisung oder ein sonstiger formeller Grund, warum die Gefahrengebiete in Anzahl und Umfang nicht "benannt" werden dürften?

9b.) Sind Sie der Meinung, dass eine tagesaktuelle Veröffentlichung der polizeilich als "Gefahrengebiete" bewerteten Zonen technisch nicht möglich ist? Oder welche andere technischen oder organisatorischen Gründe sprächen dagegen, so eine Transparenz z.B. mittels Veröffentlichung auf den Internetseiten der Berliner Polizei herzustellen? Andere Meldungen oder Fahndungen aktualisieren Sie auf Ihren eigenen Internetseiten schließlich auch zum Teil im Minutentakt: http://www.berlin.de/polizei/polizeimeldungen/

9c.) Es gibt zahlreiche Bürger, die sich gerade durch die Nicht-Veröffentlichung der Gefahrengebiet oder aber durch überraschende und grundlose Polizeikontrollen stark verunsichert fühlen. Inwiefern und nach welchem Maßstab haben Sie diese Verunsicherung der Bevölkerung gegen jene Versunsicherung der Menschen abgewogen, die Sie meinen durch die Intransparenz verhindern zu können?

9d.) Die aktuelle Berichterstattung über die Geschehnisse in der Rigaer Straße (egal in welchen Medien) hat selber zu einer besonderen Stigmatisierung dieses Viertels geführt. Sie führen an, Stigmatisierungen von bestimmten Stadtteilen Berlins verhindern zu wollen. Warum wird die Ausdehnung des Gefahrengebiets um die Rigaer Straße nicht veröffentlicht, wenn diese Stigmatisierung doch durch die Medien längst zur Tatsache geworden ist?

Vielen Dank für Ihre Arbeit und viele gute Grüße,

Redaktion freiheitsfoo.de


11.2.2016 - Antworten der Berliner Polizei


Ihre Folgeanfrage beantworte ich Ihnen wie folgt:

1. Zu unserer vorherigen Frage Nr. 2 ist uns noch nicht ganz klar geworden: Besitzen die in einem "Gefahrengebiet" handelnden Polizeibeamten also neben dem Recht auf anlaßlose Identitätsfeststellungen gem. § 21 Abs. 2 Satz 1 ASOG keine weitere Befugniserweiterungen? Oder, ergänzend zur vorherigen Frage: Gibt es erweiterte Rechte bezüglich der Durchsuchung von Personen (§ 34 ASOG) und deren Gepäckstücke (§ 35 ASOG) oder bezüglich von Haus-/Wohungsdurchsuchungen (§ 36 ASOG) oder "Begehungen" oder in sonstiger Art?

Ja.

2. Wie oder wo wird der Begriff der „Begehung“ definiert?

Die Polizei Berlin hat keine eigene Definition des Begriffs.

3. Worin unterscheidet sich ganz grundsätzlich die "Begehung" von einer Durchsuchung gem. §§ 36/37 ASOG?
4. Was hat die umstrittene, in der Rigaer Straße 94 am 13.1.2016 durchgeführte "Begehung" von einer Durchsuchung im Sinne des § 36 ASOG unterschieden?

Die Begehung von Hausfluren ist im ASOG nicht genannt und stellt entweder keinen Eingriff dar oder erfolgt nach der Generalklausel. Die Durchsuchung von Wohnungen ist in §36 ASOG geregelt.
Die Begehung findet in den Teilen des Hauses statt, für die der Hauseigentümer das Hausrecht hat (Hof, Flure, Dach, Kellerflure). Wohnungen können nur unter den Voraussetzungen des §36 ASOG durchsucht werden.

Auch so eine Art Steindepot ...

5. Wodurch war die "Begehung" des Hauses und einzelner Wohnungen der Rigaer Strae 94 begründet?

Dort wurden durch Polizeibeamte Steindepots gesehen. Da in der Rigaer Straße häufig Polizeibeamte mit Steinen angegriffen wurden, haben wir entschieden, gefährliche Gegenstände zur Gefahrenabwehr sicherzustellen. Die Wohnungen wurden betreten, um blendende Lichtquellen auszuschalten.

6. Warum wurde am 13.1.2016 erst mit über 8stündiger Verspätung die "Begehung" durchgeführt anstelle nach dem Vorfall mit einem Streifenpolizisten sofort im Zuge der Strafverfolgung die mutmasslichen Täter im Haus zu stellen?

Entgegen Ihrer Darstellung sind direkt nach dem Vorfall Polizeibeamte vor dem Haus gewesen, um die Täter zu stellen. Da das Haus verbarrikadiert war, konnten die Beamten nicht in das Haus gehen, sondern nur bis in den Hof sehen. Dort sahen sie die Steindepots.

7. Wie viele Beamte waren zur "Begehung" der Rigaer Straße 94 am 13.1.2016 insgesamt im Einsatz?

Es waren ca. 550 Beamte im Einsatz, davon ca. 200 im Haus und im unmittelbaren Umfeld. Ca. 350 waren in der weiteren Umgebung, um eventuelle Demonstrationen betreuen zu können.

8. Um welche Art und Anzahl "gefährlicher Gegenstände" handelt es sich, von denen Sie im Rahmen Ihrer Berichterstattung (u.a. über Twitter) berichten und nach welchem Maßstab, Katalog oder nach welcher Richtlinie wird eine wie hier titulierte "Gefährlichkeit" definiert/bewertet?

Es wurden große Mengen Steine, Stahlstangen, Krähenfüße, Feuerlöscher und gestohlene Verkehrsschilder sichergestellt. Weitere Gegenstände, z.B. Kohle zunächst sichergestellt, wurde jedoch am nächsten Morgen zur Abholung freigegeben.
Eine Richtlinie für gefährliche Gegenstände liegt der Polizei nicht vor. In der Rigaer Straße wurden Polizeibeamte mehrfach mit Steinen angegriffen und verletzt.

9. Sie begründen die Nicht-Veröffentlichung der Anzahl und Lagen von "Gefahrengebieten" in Berlin wie folgt:
a.) Die Benennung sei nicht vorgesehen.
b.) Die Einstufung in Gefahrengebiete unterliege einem stetigen Wandel.
c.) Mit der Bekanntgabe der Gefahrengebiete würde das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung negativ beeinflusst werden.
d.) Die Gefahrengebiete würden öffentlich stigmatisiert werden.

Zu den Argumenten haben wir folgende Nachfragen:

9a. Eine "nicht vorgesehene Benennung" der "Gefahrengebiete" bedeutet nicht, dass diese verboten ist. Es zeigt lediglich die formelle Nicht-Regelung zur Frage der Transparenz in diesem Zusammenhang an.

Existiert eine Regelung, Anweisung oder ein sonstiger formeller Grund, warum die Gefahrengebiete in Anzahl und Umfang nicht "benannt" werden dürften?

Die Information über die kriminalitätsbelasteten Orte ist als Verschlusssache eingestuft. Verschlusssachen werden nicht veröffentlicht. Im Jahre 2012 führte eine Zeitung eine Klage gegen die Polizei mit dem Ziel, dass wir die Orte veröffentlichen. Das Gericht, in erster und in zweiter Instanz, folgte der Argumentation der Polizei.

9b. Sind Sie der Meinung, dass eine tagesaktuelle Veröffentlichung der polizeilich als "Gefahrengebiete" bewerteten Zonen technisch nicht möglich ist? Oder welche andere technischen oder organisatorischen Gründe sprächen dagegen, so eine Transparenz z.B. mittels Veröffentlichung auf den Internetseiten der Berliner Polizei herzustellen? Andere Meldungen oder Fahndungen aktualisieren Sie auf Ihren eigenen Internetseiten schließlich auch zum Teil im Minutentakt:

http://www.berlin.de/polizei/polizeimeldungen/

Der Grund für die Nichtbekanntgabe ist, dass wir keine Bereiche in Berlin stigmatisieren wollen und das Vorgehen gegen Täter erschwert wäre, wenn sie die genauen Bereiche kennen würden.
Die technische Machbarkeit spielt keine Rolle.

9c. Es gibt zahlreiche Bürger, die sich gerade durch die Nicht-Veröffentlichung der Gefahrengebiet oder aber durch überraschende und grundlose Polizeikontrollen stark verunsichert fühlen. Inwiefern und nach welchem Maßstab haben Sie diese Verunsicherung der Bevölkerung gegen jene Versunsicherung der Menschen abgewogen, die Sie meinen durch die Intransparenz verhindern zu können?

Der Polizei ist eine Verunsicherung der Bürger nicht bekannt.

9d. Die aktuelle Berichterstattung über die Geschehnisse in der Rigaer Straße (egal in welchen Medien) hat selber zu einer besonderen Stigmatisierung dieses Viertels geführt. Sie führen an, Stigmatisierungen von bestimmten Stadtteilen Berlins verhindern zu wollen. Warum wird die Ausdehnung des Gefahrengebiets um die Rigaer Straße nicht veröffentlicht, wenn diese Stigmatisierung doch durch die Medien längst zur Tatsache geworden ist?

Die Polizei hat auf die Art der Berichterstattung der Medien keinen Einfluss.
Im Übrigen: Siehe 9b.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

xxx
Pressesprecher der Polizei Berlin


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Zuletzt geändert am 28.04.2016 23:52 Uhr