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KFZ-Kennzeichen-Scanning-auf-Parkplaetzen

About


Hier werden Erfahrungen mit privater/privatwirtschaftlich betriebenem KFZ-Kennzeichen-Scannings, zumeist im Zuge von Parkplätzen und Parkhäusern an Supermärkten/Konsumtempeln/Bahnhöfen etc.

Hauptbahnhof Hannover, Oktober 2020 - In Hannover wird das erste Parkhaus mit automatisierter KFZ-Kennzeichen-Erfassung ausgestattet ...


... und entsprechend mit Berichten der Lokalpresse "gewürdigt".

Zu dieser Anlage gibt es eine eigene Wikiseite: https://wiki.freiheitsfoo.de/pmwiki.php?n=Main.KFZ-Kennzeichen-Scanning-Parkhaus-HBF-Hannover


REWE-Markt in Hannover-Limmer


Situation


Position Kamera (Punkt links) und Ein- und Ausfahrt zum Parkdeck (Pfeil rechts)


12.6.2021 - Brief an die Parkdepot GmbH


Sehr geehrte Damen und Herren,

die von Ihnen gemäß obigen Az. angeforderte Summe von 25 Euro habe ich heute zur Überweisung angewiesen – dieses allerdings – wie auch in der Überweisung ausdrücklich vermerkt – vorbehaltlich!

Vorbehaltlich deswegen, weil ich zu jener Zeit (31.5.2021) nicht Führer meines Fahrzeugs war und nicht nachvollziehen kann, ob Ihre Behauptung zur angeblichen Überschreitung zulässiger Parkdauerzeiten stimmt oder nicht.

Aus diesem Grunde erbitte ich zum Abschluß des Vorgangs belastbaere Beweisdokumente, die Ihre Behauptung belegen. Bei Nichtvorlage solcher Dokumente werde ich mittels Anfechtung ihrer Forderung juristisch gegen diese vorgehen.

Für die Vorlage von Beweisdokumenten setze ich Ihnen eine Frist von zwei Wochen nach Eingang dieses Schreibens.

Zugleich erbitte ich von Ihnen

1.) Auskunft darüber, mittels welcher Informationen durch welche Stellen Sie an die auf meine Person bezogenen Daten gelangt sind und welches die Rechtsgrundlage für diese Datenverarbeitung ist, sowie

2.) die Erledigung eines Auskunftsersuchens nach Art. 15 DSGVO. Ich erwarte eine inhaltlich lückenlose Auskunft über alle auf meine Person bezogenen und bei Ihnen gespeicherten Daten, wie beispielhaft in Absatz 1 des Artikels aufgelistet. Insbesondere erwarte ich Beauskunftung darüber, wann welche meiner Daten an Dritte übertragen worden sind und welches die Rechtsgrundlage dafür ist. Für das alles setze ich eine Frist von vier Wochen.

Viele gute Grüße,


10.7.2021 - Nichts passiert: Noch ein Brief an die Parkdepot GmbH


Sehr geehrte Damen und Herren,

auf mein Schreiben vom 12.6.2021 haben Sie nicht geantwortet, die von mir gesetzte 4- Wochen-Frist verstreichen lassen.

Ich fordere Sie hiermit letztmalig auf,

1. mir zu mittels Dokumenten die mir zur Last gelegte Verletzung der Parkordnung zu belegen und

2. den von mir gestellten Auskunftsersuchen (u.a. mit Bezug auf Art. 15 DSGVO) nachzukommen.

Dafür setze ich Ihnen nunmehr eine letzte Frist bis zum 19.7.2021.

Mit freundlichen Grüßen,


21.7.2021 - Noch immer nichts passiert: Anruf bei der Parkdepot GmbH


Gedächtnisprotokoll zum Wichtigsten des Telefonats mit einer Mitarbeiterin der Parkdepot GmbH

  • Die Mitarbeiterin konnte nach Angabe des KFZ-Kennzeichens Daten zum Vorgang des Bußgeldes für zu langes Parken einsehen.
  • Angeblich ist keiner der beiden Briefe dort eingegangen und im System eingepflegt (eingescannt) worden.
  • Mitarbeiterin empfiehlt (unverschlüsselten!) E-mail-Kontakt - "das ginge dann schneller und würde flotter bearbeitet als ein Postbrief" ...
  • Auf die Frage "Wie lange werden meine Daten bei Parkdepot gespeichert?" folge die Antwort "Das haben wir uns neulich auch mal gefragt". Eigentlich 20 Jahre, aber bei einer firmeninternen Diskussion neulich war man sich nicht sicher: Wenn Bußgeld bezahlt ist, ist die Speicherung eigentlich nicht weiter nötig.
  • Auf die Frage, woher stammen meine Daten zur Zuordnung meiner Person zum KFZ-Kennzeichen: "Die kriegen wir vom BKA! Das hört sich jetzt schlimmer an als es ist, aber es geht ja um eine Straftat."
  • Und ja, die Beweisfotos liegen vor und würden auf Anfrage selbstverständlich zugesendet werden.


22.7.2021 - E-Mail (unverschlüsselt) an die Parkdepot GmbH


Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Brief vom 12.6.2021 bat ich um Auskunftsersuchen sowie um Übersendung von Fotos, die ein Überschreiten der Parkdauer mit meinem Auto belegen sollen.

Ich erhielt keine Antwort von Ihnen.

Mit Schreiben vom 10.7.2021 erinnerte ich Sie deswegen nochmals daran und setzte eine Frist bis zum 19.7.2021.

Auch dazu erhielt ich keine Nachricht von Ihnen.

Gestern, am 21.7.2021 telefonierte ich deswegen mit Ihrer Kundenhotline. Dort sei keiner meiner Briefe angekommen bzw. im System eingescannt worden.

o_O

Ich sollte eine E-Mail schreiben, was ich hiermit nun tue.

Beide Briefe hänge ich hier nun noch einmal als Dokumente dieser Mail an und erwarte nunmehr eine Rückmeldung und Beauskunftung innerhalb der nächsten Woche, also bis zum 29.7.2021.

Sollte ich bis dahin erneut nichts von IHnen hören, werde ich weitere Schritte einleiten.

Viele gute Grüße,


22.7.2021 - Automatisierte Eingangsbestätigung zur E-Mail


Guten Tag,

Vielen Dank, dass Sie unser Online-Formular ausgefüllt haben.

Ihr Anliegen mit der Fallnummer #2021xxxxxx wurde erfolgreich übermittelt und nach Möglichkeit zeitnah von unserem Kundenservice bearbeitet.

Je nach Auslastung kann die Beantwortung ihres Anliegen noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Parkdepot-Team


28.7.2021 - Rückmeldung, aber nur wenig Antworten von der Parkdepot GmbH, per unverschlüsselter E-Mail


Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihren Anruf, Ihre Nachricht und Ihre Geduld.

Wir bitten um Verständnis, dass wir Sie an dieser Stelle auf die vor Ort geltenden Bestimmungen aufmerksam machen möchten.

Mit Einfahrt begeben Sie sich auf das Grundstück unseres Auftraggebers und stimmen somit den ausgeschilderten Parkbedingungen zu. Unsere Zulassung ist durch die Erlaubnis des Parkplatzbetreibers und die Ausschilderung vor Ort gegeben. Unser Parkraummanagement basiert auf einer digitalen Aufzeichnung des amtlichen Kennzeichens bei der Ein- sowie Ausfahrt, somit ist weder die Auslage einer Parkscheibe noch der Einsatz von Kontrolleuren erforderlich.

Per Anhang senden wir Ihnen die angefragten Belegbilder.

Wir haben Ihre Zahlung bereits erhalten und empfehlen Ihnen bei Ihrem nächsten Aufenthalt auf der Parkfläche die erlaubte Höchstparkdauer einzuhalten.

Unter Bezugnahme auf Ihr Auskunftsbegehren gemäß Art. 15 DS-GVO teilen wir Ihnen Folgendes mit:

1. Zu Ihrer Person haben wir folgende Daten gespeichert:
Name, Vorname, Anschrift

2. Verarbeitungszwecke:
Wir nutzen Ihre oben stehenden Daten ausschließlich zum Zwecke der Wahrung des Hausrechts und der Gewährleistung des Eigentums verarbeitet. Insbesondere soll durch die Ermittlung vertragsbrüchiger Kontrahenten einer Zweckentfremdung der zur Verfügung gestellten Parkplätze entgegengewirkt werden. Unseren Kunden entstehen durch die vertragswidrige Belegung von Parkplätzen durch Dauerparker ein empfindlicher wirtschaftlicher Schaden. Dieser ist darauf zurückzuführen, dass anderen (potentiellen) Kunden nicht ausreichend Parkplätze zur Verfügung stehen und sie infolgedessen von einem Einkauf absehen.

3. Datenkategorien:
Wir verarbeiten in folgende Kategorien personenbezogener Daten:

Name, Vorname, Wohnort

4. Datenempfänger:
Empfänger bzw. Kategorien von Empfängern, die diese Daten bereits erhalten haben oder künftig noch erhalten werden,
ParkDepot GmbH, Kraftfahrtbundesamt

5. Speicherdauer:
Unsere Technologie erfasst bei Ein- und Ausfahrt von Fahrzeugen lediglich ein Standbild des Kennzeichens (inkl. Zeitstempel) durch eine installierte Kamera. Die Daten werden im Normalfall, dass die Vertrags- und Einstellbedingungen, d.h. die Höchstparkdauer von zwei Stunden, eingehalten werden, unmittelbar (spätestens nach 48 Stunden) gelöscht. Liegt indes ein Verstoß gegen die Vertrags- und Einstellbedingungen vor, werden mithilfe des ermittelten Kennzeichens sämtliche zur Beitreibung der verwirkten Vertragsstrafe sowie ggfs. zur Geltendmachung weiterreichender Besitzschutz- und Eigentumsrechten, insbesondere von Unterlassungsansprüchen, relevanten personenbezogenen Daten des KFZ-Halters vom Kraftfahrt-Bundesamt sowie ggfs. des KFZ-Führers vom KFZ-Halter angefordert und ausschließlich zu diesem Zweck gespeichert, verarbeitet und ggfs. an Dritte (Rechtsanwälte) weitergegeben. Wir erheben, berechnen oder übermitteln keinerlei Scorewert und legen auch keine Profile von parkenden Fahrzeugen an. Die Daten werden sodann gelöscht, sobald keine Aufbewahrungsfristen bestehen und diese nicht mehr benötigt werden.

6. Betroffenenrechte (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch):
Sie haben bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ein Recht auf Berichtigung oder Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Einschränkung der Verarbeitung und auf Widerspruch gegen die Verarbeitung.

7. Beschwerderecht gegenüber der Aufsichtsbehörde:
Sie haben gemäß Art. 77 der Datenschutz-Grundverordnung das Recht, sich insbesondere bei der für uns zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Meinung sind, dass wir Ihre personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig verarbeiten. Die Anschrift der für uns zuständigen Aufsichtsbehörde lautet:

Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA)
Promenade 18, 91522 Ansbach.

8. Herkunft der Daten:
Unsere Technologie erfasst bei Ein- und Ausfahrt von Fahrzeugen lediglich ein Standbild des Kennzeichens (inkl. Zeitstempel) durch eine installierte Kamera. Die Daten werden im Normalfall, dass die Vertrags- und Einstellbedingungen, d.h. die Höchstparkdauer von zwei Stunden, eingehalten werden, unmittelbar (spätestens nach 48 Stunden) gelöscht. Liegt indes ein Verstoß gegen die Vertrags- und Einstellbedingungen vor, werden mithilfe des ermittelten Kennzeichens sämtliche zur Beitreibung der verwirkten Vertragsstrafe sowie ggfs. zur Geltendmachung weiterreichender Besitzschutz- und Eigentumsrechten, insbesondere von Unterlassungsansprüchen, relevanten personenbezogenen Daten des KFZ-Halters vom Kraftfahrt-Bundesamt sowie ggfs. des KFZ-Führers vom KFZ-Halter angefordert und ausschließlich zu diesem Zweck gespeichert, verarbeitet und ggfs. an Dritte (Rechtsanwälte) weitergegeben. Wir erheben, berechnen oder übermitteln keinerlei Scorewert und legen auch keine Profile von parkenden Fahrzeugen an.

9. Automatisierte Entscheidungsfindung:
Eine automatisierte Entscheidungsfindung im Sinne des Art. 22 DS-GVO, die Ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet, findet nicht statt.

10. Übermittlung in Drittstaaten:
Eine Übermittlung Ihrer oben genannten personenbezogenen Daten in Drittstaaten findet nicht statt.

Wir haben uns bemüht, Ihren Auskunftsanspruch vollständig und richtig zu erfüllen, und hoffen, dass diese Angaben für Sie hilfreich sind.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Frau xxx
Customer Care | ParkDepot GmbH

Anhänge [nachgeliefert in kurz daraufhin folgender Ergänzungsmail]:


28.7.2021 - Nachfragen an Parkdepot (unverschlüsselte E-Mail)


Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die nun endlich erfolgte Rückmeldung. Allerdings habe ich folgende Nachfragen:

1.) Warum habe ich erst jetzt auf meine letzte Mail hin von Ihnen Rückmeldung erhalten und warum - so weiter - waren meine vorherigen beiden Briefe bei Ihnen nicht angekommen bzw. nicht im System eingepflegt, so wie es mir fernmündlich beauskunftet worden ist?

2.) Warum wurde mir - ebenfalls telefonisch - mitgeteilt, dass die Daten zum Halter der erfassten KFZ-Kennzeichen vom BKA und nicht, wie in Ihren Schreiben behauptet, vom Kraftfahrtbundesamt abgerufen worden sind?

3.) Welches ist die konkrete Rechtsgrundlage für das Abrufen dieser Daten?

4.) Sie haben mir zwar kategorisch mitgeteilt, welche Daten Sie pauschal erheben und verarbeiten, allerdings haben Sie vergessen mir mitzuteilen, welche konkreten Daten zu meiner Person bei Ihnen vorliegen und wie sich die konkreten Speicherfristen für diese verhalten. Ich bitte um kurzfristige Nachlieferung dieser Beauskunftung bzw. endlich um Erledigung des Auskunftsersuchens!

5.) Die Wahrnehmung und die inhaltliche Auseinandersetzung mit ihren "Parkbedingungen" ist in Praxis erst möglich, nachdem bereits Fahrzeugdaten mittels VÜ erfasst und verarbeitet worden sind. Das widerspricht geltender Rechtssprechung, wonach in ausreichender Weise vor einer solchen Datenverarbeitung auf diese hingewiesen und somit die Möglichkeit zum Ausweichen gegeben werden muss. Wieso erfüllen Sie in der Praxis nicht diese Vorgaben bzw. wie stellen Sie sich zu diesem Vorwurf?

6.) Sie haben mir bislang nicht mitgeteilt, wann welche der auf meine Person bezogenen Daten von Ihnen an welche Dritte weitergegeben worden sind (auch z.B. im Zuge von Auftragsdatenverarbeitungen) und welches die Rechtsgrundlagen für die jeweiligen Datenübermittlungen gewesen sind. Bitte holen Sie auch diese noch fehlende Beauskunftung nach?

7.) Sind Sie in der Lage, PGP-verschlüsselte E-Mail-Kommunikation zu betreiben?

Für die Erfüllung meines Auskunftsersuchens stelle ich Ihnen eine Frist von zwei Wochen ab heutigem Datum. Ich bitte angesichts des umfangreichen Vorlaufs meinerseits (Auskunftsersuchen vom 12.6.2021) um entsprechendes Verständnis.

Danke für die Arbeit mit mir und viele gute Grüße,


16.8.2021 - Vertröstende Rückmeldung von Parkdepot (unverschlüsselte E-Mail)


Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihre Geduld.

Da die Bearbeitung Ihrer komplexen Anfrage aufgrund der Notwendigkeit von Abstimmungen etwas mehr Zeit in Anspruch nimmt, behalten wir uns das Recht zur Fristverlängerung nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO vor. (Diese Frist kann in komplexen Fällen um zwei Monate verlängert werden. Über Fristverlängerungen ist die betroffene Person unter Angabe der für die Verzögerung verantwortlichen Gründe innerhalb eines Monats nach Eingang ihres Antrags zu informieren.)

Mit freundlichen Grüßen
Frau yyy
Customer Care | ParkDepot GmbH


16.8.2021 - Teilanworten von Parkdepot (unverschlüsselte E-Mail)


Sehr geehrter Herr xxx,

gerne möchten wir Ihnen die ersten drei Fragen im Vorfeld beantworten. Zu den übrigen Fragen benötigen wir noch Zeit, weshalb wir Ihnen heute eine Mitteilung zur Fristverlängerung geschickt haben.

1.) Warum habe ich erst jetzt auf meine letzte Mail hin von Ihnen Rückmeldung erhalten und warum - so weiter - waren meine vorherigen beiden Briefe bei Ihnen nicht angekommen bzw. nicht im System eingepflegt, so wie es mir fernmündlich beauskunftet worden ist?

Die Bearbeitung der schriftlichen Anfragen dauert derzeitig länger, was zum einen daran liegt, dass wir sehr viele und auch komplexe Anfragen erhalten und zum anderen, dass durch die Urlaubszeit nicht alle nötigen Ansprechpartner direkt zur Verfügung stehen.

Weshalb uns bisher nur einer Ihrer Briefe über den Postweg zugestellt wurde, können wir Ihnen nicht beantworten. Alle Postalisch an uns gerichteten Anfragen werden umgehend in unser System hochgeladen und gleichfalls bearbeitet. Ihre Anfrage vom 10.07.21 und vom 22.07.21 wurde am 28.07.21 von Frau xxx ausführlich beantwortet.

2.) Warum wurde mir - ebenfalls telefonisch - mitgeteilt, dass die Daten zum Halter der erfassten KFZ-Kennzeichen vom BKA und nicht, wie in Ihren Schreiben behauptet, vom Kraftfahrtbundesamt abgerufen worden sind?

Die Halterabfrage erfolgt stehts über das Kraftfahrtbundesamt.

3.) Welches ist die konkrete Rechtsgrundlage für das Abrufen dieser Daten?

Unser Parkraumbewirtschaftungssystem dient zum einen der Einhaltung von Vertrags- und Einstellbedingungen und damit Vertragszwecken (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) insbesondere im Verhältnis zu den Parkenden, die die Parkflächen der Einzelhandelsunternehmen nutzen. Zudem stützt sich die Datenverarbeitung auf die Wahrung berechtigter Interessen nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO, auf die Wahrung des Hausrechts (§ 4 BDSG) sowie die Gewährleistung der grundrechtlich geschützten Eigentumsfreiheit (Art. 14 GG). Das von unserem Auftraggeber verfolgte Interesse umfasst dabei unter anderem das Interesse an einer präventiven Vermeidung von Vertragsbrüchen sowie der Beweissicherung zur Aufklärung und Ahndung von Vertragsbrüchen, die Wahrung des Hausrechts, die Gewährleistung des Eigentums sowie letztlich die Bereitstellung ausreichenden Parkraums für Kunden der ansässigen Einzelhandelsunternehmen durch Maßnahmen gegen eine Zweckentfremdung durch Dauerparker.

Mit freundlichen Grüßen
Frau yyy
Customer Care | ParkDepot GmbH

15.9.2021 - Neue Teilantworten von Parkdepot (per unverschlüsselter Mail)


Sehr geehrter Herr xxx,

vielen dank für Ihre Geduld.

Zu Ihren noch offenen Fragen möchten wir wie folgt Stellung nehmen:

4.) Sie haben mir zwar kategorisch mitgeteilt, welche Daten Sie pauschal erheben und verarbeiten, allerdings haben Sie vergessen mir mitzuteilen, welche konkreten Daten zu meiner Person bei Ihnen vorliegen und wie sich die konkreten Speicherfristen für diese verhalten. Ich bitte um kurzfristige Nachlieferung dieser Beauskunftung bzw. endlich um Erledigung des Auskunftsersuchens!

Zu Ihrer Person haben wir folgende Daten gespeichert: Name, Vorname, Anschrift

Speicherdauer: Unsere Technologie erfasst bei Ein- und Ausfahrt von Fahrzeugen lediglich ein Standbild des Kennzeichens (inkl. Zeitstempel) durch eine installierte Kamera. Die Daten werden im Normalfall, dass die Vertrags- und Einstellbedingungen, d.h. die Höchstparkdauer eingehalten wird, unmittelbar gelöscht. Liegt indes ein Verstoß gegen die Vertrags- und Einstellbedingungen vor, werden mithilfe des ermittelten Kennzeichens sämtliche zur Beitreibung der verwirkten Vertragsstrafe sowie ggfs. zur Geltendmachung weiterreichender Besitzschutz- und Eigentumsrechten, insbesondere von Unterlassungsansprüchen, relevanten personenbezogenen Daten des KFZ-Halters vom Kraftfahrt-Bundesamt sowie ggfs. des KFZ-Führers vom KFZ-Halter angefordert und ausschließlich zu diesem Zweck gespeichert, verarbeitet und ggfs. an Dritte (Rechtsanwälte) weitergegeben. Wir erheben, berechnen oder übermitteln keinerlei Scorewert und legen auch keine Profile von parkenden Fahrzeugen an. Die Daten werden sodann gelöscht, sobald keine Aufbewahrungsfristen bestehen und diese nicht mehr benötigt werden. Grundsätzlich werden Ihre Daten nach Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist (in der Regel 3 Jahre, falls Handels- und/oder Geschäftsbriefe oder sonstige Steuerrechtliche Unterlagen vorhanden sein sollten (in der Regel 6-10 Jahre)) gelöscht.

5.) Die Wahrnehmung und die inhaltliche Auseinandersetzung mit ihren "Parkbedingungen" ist in Praxis erst möglich, nachdem bereits Fahrzeugdaten mittels VÜ erfasst und verarbeitet worden sind. Das widerspricht geltender Rechtssprechung, wonach in ausreichender Weise vor einer solchen Datenverarbeitung auf diese hingewiesen und somit die Möglichkeit zum Ausweichen gegeben werden muss. Wieso erfüllen Sie in der Praxis nicht diese Vorgaben bzw. wie stellen Sie sich zu diesem Vorwurf?

Die videogestützte Aufzeichnung der in den gekennzeichneten Parkbereich ein- und ausfahrenden Fahrzeuge stellt keine unzulässige Videoüberwachung dar. Es fehlt bereits an einem Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der potentiell betroffenen Personen. Die eingesetzten Kameras dienen dazu, vertragsbrüchige Nutzer zu identifizieren und zeichnen zu diesem Zweck einzig die Kennzeichen der ein- und ausfahrenden Fahrzeuge auf. Bei der von uns eingesetzten Technologie handelt es sich mithin nicht um eine Videoüberwachung, sondern lediglich um eine videotechnologiebasierte Kennzeichenerkennung. Es werden ausschließlich Standbilder der KFZ-Kennzeichen aufgezeichnet.

Bitte beachten sie das Kamerasymbol auf unserem Hinweisschild mit dem Datenschutzhinweisen (siehe Anhang).

6.) Sie haben mir bislang nicht mitgeteilt, wann welche der auf meine Person bezogenen Daten von Ihnen an welche Dritte weitergegeben worden sind (auch z.B. im Zuge von Auftragsdatenverarbeitungen) und welches die Rechtsgrundlagen für die jeweiligen Datenübermittlungen gewesen sind. Bitte holen Sie auch diese noch fehlende Beauskunftung nach?

Datenempfänger: Empfänger bzw. Kategorien von Empfängern, die diese Daten bereits erhalten haben oder künftig noch erhalten werden, ParkDepot GmbH, Kraftfahrtbundesamt

Rechtsgrundlage: Unser Parkraumbewirtschaftungssystem dient zum einen der Einhaltung von Vertrags- und Einstellbedingungen und damit Vertragszwecken (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) insbesondere im Verhältnis zu den Parkenden, die die Parkflächen der Einzelhandelsunternehmen nutzen. Zudem stützt sich die Datenverarbeitung auf die Wahrung berechtigter Interessen nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO, auf die Wahrung des Hausrechts (§ 4 BDSG) sowie die Gewährleistung der grundrechtlich geschützten Eigentumsfreiheit (Art. 14 GG). Das von unserem Auftraggeber verfolgte Interesse umfasst dabei unter anderem das Interesse an einer präventiven Vermeidung von Vertragsbrüchen sowie der Beweissicherung zur Aufklärung und Ahndung von Vertragsbrüchen, die Wahrung des Hausrechts, die Gewährleistung des Eigentums sowie letztlich die Bereitstellung ausreichenden Parkraums für Kunden der ansässigen Einzelhandelsunternehmen durch Maßnahmen gegen eine Zweckentfremdung durch Dauerparker.

7.) Sind Sie in der Lage, PGP-verschlüsselte E-Mail-Kommunikation zu betreiben?

Zu Ihrer letzten Frage warten wir noch auf Antwort unseres Anbieters und melden uns sobald uns hierzu die nötige Information vorliegt bei Ihnen zurück.

Mit freundlichen Grüßen
Frau xxx
Customer Care | ParkDepot GmbH


REWE- und dm-Markthaus in Hannover-Vahrenwald


12.7.2021 - Beschwerde und Auskunftsersuchen an REWE


Sehr geehrte Damen und Herren,

bei meinem heutigen Besuch in der REWE-Filialie in der Philipsbornstraße 2a in Hannover bzw. bei der Benutzung der dazugehörigen Parkgarage stellte ich mit Erstaunen fest, dass auf dem von der Einfahr-Parkschranke ausgedruckten Parkticket das Kfz-Kennzeichen meines Wagens abgedruckt war (H-xx xxx).

Mir war nicht bewusst, dass die Benutzung der Parkgelegenheit beim REWE (und auch für den benachbarten dm-Drogeriemarkt) mit der Erfassung der Kfz-Kennzeichen einhergeht.

Auch, dass dieses Parkticket dann an der Kasse des REWE-Marktes "eingelöst" oder in irgendeiner Form eingelesen werden muss und insofern unweigerlich eine Verknüpfung der Daten meines Einkaufs mit meinem Fahrzeug-Kennzeichen möglich macht, hat mich verwundert und geärgert.

Daher diese Mail an Sie.

Bitte klären Sie mich umfangreich über die o.g. Erhebung der Daten, etwaigen Verknüpfungen mit Einkaufsdaten, Nutzung und Speicherung dieser Daten sowie Weitergabe an Dritte auf. Wie lange werden diese Daten an welchen Stellen gespeichert und an wen alles weiter gegeben?

Ergänzend stelle ich hiermit Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO, da mit der Erhebung des Kfz-Kennzeichens auf meine Person beziehbare Daten erhoben und gespeichert worden sind. Und das ohne meine explizite Zustimmung.

Sollten Sie für diese Beauskunftungen nicht oder nur in Teilen zuständig oder in der Lage sehen bitte ich um im weiteren unaufgeforderte Weiterleitung an die zuständige Stelle bzw. an das zuständige Unternehmen.

Ich bitte um Beauskunftung innerhalb von vier Wochen.

Für den Fall, dass Sie mich per E-Mail beauskunften möchten hänge ich Ihnen meinen öffentlichen PGP-Schlüssel an.

Viele gute Grüße,


28.7.2021 - Rückmeldung von REWE, aber keine Antworten oder Beauskunftung


Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihr Schreiben.

Zunächst herzlichen Dank für das Vertrauen, das Sie uns mit Ihrem Einkauf in unserem Markt ausgesprochen haben. Wir haben Ihr Anliegen an die regionale Fachabteilung weitergeleitet. Diese teilte uns mit, dass die REWE nur Mieter in dem Gebäude ist und Sie sich an die Vermietung des Parkraums wenden sollen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen wir keine Daten an Dritte abgeben. Am besten schauen Sie nach Beschilderung oder einem Aushang im Parkhaus. Dort sollten auch Kontaktdaten und die AGB’s zu finden sein.

Wir würden uns freuen, Sie auch weiterhin in unseren REWE Märkten begrüßen zu dürfen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr REWE-Kundenmanagement

REWE Markt GmbH
Domstr. 20, 50668 Köln
Telefon: +49 221 / 177 39 777


28.7.2021 - Rückmeldung an REWE


Sehr geehrte Damen und Herren,

Danke für Ihre Rückmeldung zu meinem Auskunftsersuchen vom 12.7.2021.

Allerdings ist das für mich damit nicht befriedigend erledigt. Im Detail:

1.) Mein Auskunftsersuchen war an Sie, also an die REWE gerichtet und hat nach wie vor Bestand. Immerhin verarbeitet der REWE-Markt mittels Vorzeigen und Einscannen-Lassen des mit dem KFZ-Kennzeichen meines Wagens versehenen Parktickets auch auf meine Person bezogene Daten. Ich bitte also um Erledigung des Auskunftsersuchens in der gegebenen Frist.

2.) Ungeklärt bleibt weiterhin meine Nachfrage bzw. Unsicherheit, ob und inwiefern die eben genannten Daten mit Daten zu meinem Einkauf verknüpft oder sonstwie verarbeitet und gespeichert werden. Auch dazu erbitte ich umfassende Auskunft.

3.) Ich möchte Sie bitten, mir die zuständige bzw. verantwortliche Stelle des "Parkraum-Vermieters" zu benennen, damit ich dort mein weiteres Auskunftsersuchen stellen kann und nicht von mir zu verlangen, mich selbst noch einmal zum Markt zu begeben. Aus der Schilderung des unter 1.) genannten Sachverhalts wird zwangsläufig deutlich, dass es ja eine Zusammenarbeit des REWE-Markts mit dem Unternehmen geben muss. Mich dann derart "abzuspeisen" empfinde ich - um es noch freundlich auszudrücken - nicht als besonders service- und kundenorientiert.

Zur Ihrer Information habe ich (ganz am Ende dieser Mail) meine Mail vom 12.7.2021 nochmals angehängt.

Viele gute Grüße,


30.7.2021 - Erneut Verweigerung der Beauskunftung


Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihr Schreiben.

Wir möchten Ihnen nochmals mitteilen, dass die REWE Group nur Mieter des Gebäudes ist und wir über etwaige Dienstleister keinerlei Handlungsanspruch haben. Zudem dürfen wir keinerlei Daten von Dritten herausgeben.

Wir würden uns freuen, Sie auch weiterhin in unseren REWE Märkten begrüßen zu dürfen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr REWE-Kundenmanagement


30.7.2021 - Rückmeldung an REWE


Sehr geehrte Damen und Herren,

dann möchte ich Ihnen nochmals mitteilen, dass ich ein Auskunftsersuchen an Sie gerichtet habe, das bislang unbeantwortet geblieben ist. Warum ich annehmen kann, dass Sie auf meine Person bezogene Daten verarbeitet haben, das habe ich bereits zwei mal erklärt.

Ich bitte um Erledigung innerhalb der nächsten zwei Wochen und werde mich andernfalls an den/die zuständige LfD wenden.

Auch die anderen Fragen darüber hinaus sind bislang unbeantwortet geblieben und ich bitte um Stellungnahme dazu.


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Zuletzt geändert am 18.09.2021 08:23 Uhr