Wichtige Seiten
Hilfestellungen
Externe Links
Alle Inhalte dieses Wikis, soweit nicht anders angegeben, unter Creative Commons CC-BY-SA
|
Videoueberwachung
Die Idee
Wer sich mit dem Thema "Videoüberwachung" beschäftigt, wird früher oder später feststellen, dass die gesetzlichen Regelungen nicht funktionieren, um unser Recht auf informationelle Selbstbestimmung effektiv und ausreichend durchzusetzen.
Angelehnt an das Prinzip des zivilen Ungehorsams soll mit dem Ansatz "öffentlicher und feierlicher Kameraverhüllungen" punktuell Abhilfe geschaffen werden.
Auf dieser Seite soll versucht werden, einen gemeinsamen Handlungs-Standard dafür zu entwickeln.
Bedingung
Bedingung für eine öffentliche und feierliche Kameraverhüllung in unserem Sinne:
- Die Videoüberwachungskamera (oder Kameraattrappe) verletzt unser Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.
Information der Akteure
Vor der eigentlichen Kameraverhüllung ist ein Vorlauf nötig, der derjenigen, die aus rechtlicher Sicht aktiv einschreiten können, Informationen und Zeit gibt, selber tätig zu werden:
- Der Landesdatenschutzbeauftragte wurde mindestens einem Monat vor der Verhüllung angeschrieben und darum gebeten, für eine Änderung der Situation einzutreten. Eine Ankündigung der ansonsten von uns geplanten Kameraverhüllung erfolgt an die Behörde ausdrücklich nicht, um die dort arbeitenden Menschen nicht in eine rechtliche Bredouille zu bringen.
- Der Betreiber oder die Betreiberin (sofern bekannt) wurde mindestens einen Monat vor der Verhüllung angeschrieben und dazu aufgefordert, die Kamera abzubauen oder die Situation so zu verändern, dass die Grundrechte der von ihr potentiell betroffenen Menschen geachtet und geschützt werden. Gleichzeitig wird angekündigt, andernfalls die Kamera öffentlich und feierlich zu verhüllen. Ein Datum für diese Verhüllung wird nicht mitgeteilt.
Kameraverhüllung
Sollten sowohl Betreiber*in als auch Landesdatenschutzbehörde nicht dafür sorgen, dass die Grundrechtsverletzung beendet wird, kann es zur Kameraverhüllung kommen.
- Wo und wann eine Kameraverhüllung durchgeführt wird, wird in der Gruppe der Mitmachenden und Unterstützenden gemeinsam und offen besprochen und abgemacht.
- Interessierte, Freunde und Presse werden über den Verhüllungstermin vorab informiert.
- Die Kameraverhüllung soll öffentlich und feierlich sein.
- Kamerverhüllung bedeutet, dass die Kamera verhüllt wird. Kameraverhüllung bedeutet nicht, dass die Kamera beschädigt wird.
- Etwaig folgende Buß- oder Strafgelder werden in Kauf genommen. Die Durchführenden verabreden und einigen sich vorher, ob und wie diese gemeinsam geschultert werden können.
Kandidaten
Nr. | Name | Beschreibung | Bild | Position | Betreiber*in informiert? | LfD informiert? | Verhüllung erfolgt? |
1 | Uni Hannover | Domkamera im öffentlichen Raum vor der Hauptuni, unverhältnismäßig und ohne Kennzeichnung | Bild | Karte | Ja, 2.2.2014 | Ja, 13.3.2014 und BfDI am 18.3.2014 | Noch nicht |
2 | Bahndamm Kleefelder Straße | Zwei Kameras im öffentlichen Raum bewachen ein mehr oder weniger schönes Wandbild, unverhältnismäßig und ohne Kennzeichnung | Bild | Karte | Zunächst unbekannt, LfD-Nds sagt: Bundespolizei, Bundespolizeidirektion Hannover angemailt am 18.3.2014, die antwortet aber am 21.3., dass es nicht ihre Kamera ist. | Ja, 28.2.2014 und am 23.3. nochmals. LfD meldet am 23.4.14 zurück, dass Kennzeichnung nachgerüstet werde. Wer der Betreiber ist, wird nicht erzählt. Ebenfalls unberücksichtigt bleibt die Essenz der BVerfG-Entscheidung vom 23.2.2007. | Noch nicht |
3 | Szenelokal 11A | Eine Kamera, die seit Jahren auf einen öffentlichen Ruheraum samt Spielgeräten zeigt, unverhältnismäßig und ohne Kennzeichnung | Bild | Karte | Ja, schon vor Jahren (2011) und umfangreich, allerdings ohne Verhüllungsankündigung | Ja, 28.2.2014 - als Reaktion darauf haben die Inhaber irgendwann im April 2014 ein Kunstfilter vor die Linse geklebt und meinen, mit dieser Rotlichtfolie da Grundrechtsproblem beseitigt zu haben. | Noch nicht |
4 | DZ-Bank | Außenbereich eines Bankgebäudes mehrere Kameras, die u.a. unzulässig öffentlichen Bürgersteig videoüberwachen, ohne ausreichende Kennzeichnung | Bild | Karte | Ja, 13.3.2014 | Ja, 28.2.2014 | Noch nicht |
5 | Domkamera Hbf/Raschplatz | Domkamera oben am Hauptbahnhof plaziert, die potentiell den gesamten Raschplatz überwachen kann, unzulässig und ohne Kennzeichnung | Bild | Karte | Zunächst unbekannt, LfD-Nds sagt: Bundespolizei, Bundespolizeidirektion Hannover angemailt am 18.3.2014, die antwortet aber am 21.3., dass es nicht ihre Kamera ist. Durch eigene Recherche (und "Kontakt" mit privaten Sicherheitspersonal von Protec): Kamera gehört der HRG. Die am 23.3.2014 angemailt und informiert. | Ja, 28.2.2014 und BfDI am 18.3.2014. LfD nochmals am 23.3. angeschrieben. | Noch nicht |
6 | Jack-the-Rippers am Kröpcke | Privat betriebene Überwachungskamera, auf den öffentlichen Raum am Kröpcke ausgerichtet, unzureichende Kennzeichnunge erst nach Intervention beim LDSB angebracht, aus unserer Sicht ohne Verhältnismäßigkeit | Bild, siehe auch NDR-Video ab 0'15" | Karte | Betreiber direkt sachlich angesprochen. War völlig abweisend und nicht in der Lage, ernsthaft darüber zu sprechen. Zitat: ""Die Kamera wird gar nicht von uns, sondern von der NSA betrieben." | Ja, LDSB am 22.7.2014 angeschrieben. | Noch nicht |
x | | | | | | | |
Praxis
Bislang keine.
Kategorie(n): Aktion Videoueberwachung
|