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NPOG-Demobeobachtung-20180908

6.9.2018 - Pressemitteilung der Polizei Hannover


POL-H: Versammlung gegen das neue Polizeigesetz am Samstag in Hannover

Hannover (ots) - Am kommenden Samstag, 08.09.2018, findet in der hannoverschen City eine Demonstration gegen das neue, im Gesetzgebungsverfahren befindliche Polizeigesetz statt. Die Polizei geht von mehreren tausend Teilnehmern aus und weist auf zu erwartende Verkehrsbehinderungen hin.

Eine Privatperson hatte den Aufzug für kommenden Samstag in der Zeit von 11:00 bis 18:00 Uhr bereits im Juni bei der Versammlungsbehörde angezeigt. Mittlerweile haben sich etwa 130 Bündnispartner, darunter unter anderem etliche Organisationen und Verbände, dem Aufruf zur Teilnahme an der Demonstration angeschlossen.

Aktuellen Erkenntnissen zufolge rechnet die Polizeidirektion Hannover mit einer Teilnehmerzahl im oberen vierstelligen Bereich, darunter auch Ultragruppierungen niedersächsischer Fußballvereine sowie Personen aus dem linksautonomen Spektrum.

In einem sogenannten Kooperationsgespräch zwischen dem Anzeigenden und der Versammlungsbehörde wurde einvernehmlich folgende Route festgelegt: Nach dem Sammeln der Teilnehmer ab 11:00 Uhr auf dem Ernst-August-Platz vor dem Hauptbahnhof und einer Auftaktkundgebung, soll sich der eigentliche Aufzug ab 13:00 Uhr in Bewegung setzen.

Der weitere Weg führt dann über die Kurt-Schumacher-Straße - Goseriede - Otto-Brenner-Straße - Brühlstraße -Königsworther Straße - Braunstraße - Goetheplatz - Humboldtstraße -Gustav-Bratke-Allee - Lavesallee - Friederikenplatz - Friedrichswall und Karmarschstraße bis zum Platz der Göttinger Sieben in unmittelbarer Nähe zum Landtag. Hier soll die Versammlung mit einer Abschlusskundgebung beendet werden.

Die Polizeidirektion Hannover weist ausdrücklich darauf hin, dass es am Samstag im Zusammenhang mit der Demonstration und dem im Tagesverlauf parallel stattfindenden Maschsee Triathlon im gesamten innerstädtischen Bereich zu erheblichen Verkehrsbehinderungen mit temporären und dauerhaften Sperrungen kommen wird.

Die Behörde bittet deshalb Besucher der City, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen.

Die Polizei merkt in diesem Zusammenhang an, dass der an der Waterloostraße liegende Ein- und Ausgang der Stadtbahnhaltestelle "Waterloo" sowie der Fußgängertunnel in diesem Bereich gesperrt sein werden. Die Station bleibt aber weiter über den nahe gelegenen Zugang an der Straße Am Waterlooplatz erreichbar.

Aufgrund der zu erwartenden großen Anzahl an Versammlungsteilnehmern und der Sperrmaßnahmen bittet die Polizei Hannover ferner darum, die vor dem Hauptbahnhof befindlichen Fahrradständer nicht zu benutzen.

Der Leitende Polizeidirektor Uwe Lange betont: "Dieser Einsatz ist aufgrund der Zusammensetzung der Versammlungsteilnehmer für die eingesetzten Polizistinnen und Polizisten eine Besonderheit, weil erstmals so viele unterschiedliche Gruppierungen gemeinsam für ein Thema auf die Straße gehen. Wir gehen nach aktuellem Stand von einem friedlichen Verlauf der Demonstration aus. Wie bei Versammlungen in der Größenordnung üblich, werden wir auch den Aufzug am Samstag mit Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten begleiten und an unterschiedlichen Örtlichkeiten Absperrgitter aufstellen. Eine Besonderheit ergibt sich zudem für den Bereich an der Lavesallee, an der sich die Routen der Demonstration und des Triathlons berühren. Hier werden sowohl aufgestellte Gitter als auch Einsatzkräfte und Polizeifahrzeuge die Strecken voneinander trennen", so Lange weiter.

Die Behörde weist abschließend darauf hin, dass sie über die Einsatzmaßnahmen am Samstag auch unter #noNPOG über ihren Twitterkanal Polizei_H informieren wird./ schie, pu, wol

Link zur Presseinformation der Landeshauptstadt Hannover anlässlich des Maschsee Triathlons: https://presse.hannover-stadt.de/pmDetail.cfm?pmid=10024


6.9.2018 - Ankündigung einer freiheitsfoo-Demonstrationsbeobachtung an Polizei und Versammlungsbehörde Hannover


Per E-Mail an:
- Versammlungsbehörde Hannover
- Polizeidirektion Hannover

Sehr geehrte Damen und Herren,

am kommenden Samstag, den 8.9.2018 wird es eine erwartbar große Versammlung bzw. einen Aufzug in der Kernstadt von Hannover im Zuge der geplanten Polizeigesetzreform geben.

Seitens der freiheitsfoo-Gruppe werden wir diese Versammlung beobachten, begleiten und dokumentieren.

Die freiheitsfoo-Demobeobachter werden keine Teilnehmer der Versammlung sein.

Wir werden mittels frei und offen hängenden Umhängeausweisen als unabhängige Demobeobachter gekennzeichnet sein.

Bitte informieren Sie die vor Ort tätigen Beamten und Beamtinnen über diese Demonstrationsbeobachtung, so dass es zu keinen unnötigen Irritationen kommt.

Weiterhin fordern wir die Leitung der Versammlungsbehörde Hannover dazu auf, die Demonstrationen mit eigenem Personal zu begleiten, um bei aktuell auftauchenden Fragen/Streitigkeiten in Sachen Auslegung bzw. Praktizierung der Versammlungsfreiheit kompetent zur Verfügung stehen zu können.

Wir werden die Versammlungen aufsuchen und begleiten, nicht aber die Versammlungen beeinflussen bzw. darin eingreifen oder mitgestalten.

Polizeihandlungen werden wir beobachten und dokumentieren, nicht aber einschreiten oder gar behindern. Die Befragung von Polizeibeamten oder Polizeiführern bei gegebenen Anlaß oder zu bestimmten Handlungen behalten wir uns allerdings ausdrücklich vor.

Selbstverständlich werden wir sorgsam mit den von uns gewonnenen Informationen und Bildmaterial umgehen und die Persönlichkeitsrechte von Polizisten, Polizistinnen, Versammlungsteilnehmern und allen anderen Menschen achten und wahren.

Viele gute Grüße,

Für die Menschen vom freiheitsfoo:

xxx


7.9.2018 - Rückmeldung von der Polizei Hannover


Polizeidirektion Hannover
Vorbereitungsstab BAO "#noNPOG"
D 12.1 – 12319 - 02/18
Hannover, 07.09.2018

Sehr geehrter Herr xxx,

Ihre nachstehende E-Mail ist mir heute zugegangen. Ich nehme dazu in gleicher Weise wie bei der BAO Parteitag (meine damalige Mail vom 29.11.2017 an Sie) wie folgt Stellung:

Klarstellend führe ich zunächst aus, dass ab Versammlungsbeginn die Einsatzleitung der Polizei die zuständige Versammlungsbehörde ist (vgl. § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Nds. Versammlungsgesetz).

Zur Vermeidung von Missverständnissen stelle ich zudem klar, dass Personen, welche sich in eine Versammlung hineinbegeben, solange als Versammlungsteilnehmer angesehen werden, wie sie nicht optisch deutlich sichtbar als Pressevertreter zu erkennen sind. Im Übrigen hat auch ein als solcher gekennzeichneter Pressevertreter keinen Anspruch auf Zutritt zu allen von der Polizei abgesperrten Bereichen. Darauf weise ich explizit hin.

Es steht jedem Bürger sowie Pressevertretern frei, Fragen an im Einsatz befindliche Polizeibeamtinnen und -beamte zu richten. Einen Rechtsanspruch auf eine Antwort haben sie indes nicht. Genauso wenig haben sie einen Anspruch darauf, mit dem polizeilichen Einsatzleiter oder Einheitsführern zu sprechen.

Pressevertreter können sich an die bekannte Rufnummer unserer stationären Pressestelle (0511-109-1041) oder an ggf. anwesende Polizeipressesprecher am Einsatzort wenden.

Ihre freiwillig angegebene Handynummer ist für unseren Einsatz nicht von Relevanz und wird daher aus hiesiger Sachakte gelöscht.

Mit freundlichem Gruß,
im Auftrage


7.9.2018 - Rückmeldung an die Polizei Hannover


Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für die Rückmeldung.

Ebenfalls wie Sie kann ich auf Ihre Informationen nur wie damals im November 2017 reagieren. Der Einfachheit halber hänge ich Ihnen den Inhalt der E-Mail an, die ich stellvertretend für das damalige freiheitsfoo-Beobachterteam am 30.11.2017 an Sie versendet hatte und bitte um inhaltliche Beachtung der darin aufgeführten Punkte. Sie treffen inhaltlich nun genau so wie damals auf die anstehende Situation zu.

Auch die an die Versammlungsbehörde Hannover darin gestellte Fragen halten wir nach wie vor für aktuell und würden uns über eine Antwort dazu sehr freuen.

Viele gute Grüße und auf einen friedlichen und allerseits provokationsfreien Ablauf der morgigen Proteste,

xxx, Hannover
für das freiheitsfoo-#noNPOG-Demobeobachterteam am 8.9.2018


++ ANHANG-BEGINN ++


1.)

Zum einen ist uns aufgefallen, daß Sie in dieser überhaupt keinen Bezug auf das Faktum der angekündigten Demobeobachtung nehmen und diesen Begriff kein einziges mal verwenden, stattdessen auf presserechtliche Aspekte verweisen.

Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass eine aus Bürgertum und Zivilgesellschaft entstehende, unabhängige, beobachtende und nicht in das Versammlungsgeschehen eingreifende Demonstrationsbeobachtung rechtlich wie sachlich fundamentiert ist. Nationalrechtlich beispielsweise in diverser Rechtssprechung deutscher Gerichte bis hin zu Bundesverwaltungs- und Bundesverfassungsgericht, aber auch international wie u.a. jüngst erst durch die OSZE/ODIHR nochmals schriftlich fixiert.

Wir zitieren beispielhaft aus dem OSZE-Dokument vom 16.12.2016 ("Report: Monitoring of Freedom of Peaceful Assembly in Selected OSCE Participating States", Quelle: http://www.osce.org/odihr/289721?download=true ), dort die Punkte Nrn. 69-71 der Seiten 17/18:

+++ >8 Schnipp +++

On access and restrictions for journalists and assembly monitors
69. To expressly recognize and actively facilitate independent monitoring, recording and reporting on assemblies by international and local observers or NHRIs, including by:
- routinely notifying NHRIs or other relevant independent oversight or monitoring bodies (such as NGOs working in the area of freedom of assembly) of anticipated assemblies;
- providing information and access to the media and observers that enables them to monitor all aspects of an assembly and by communicating consistently with them before, during and after the assembly;
- not imposing undue limitations on monitoring activities, but ensuring that monitors can operate effectively in the context of assemblies;
- engaging with monitors in light of their findings and recommendations, and following their assessment of the facilitation of assemblies by the state authorities in order to feed into the institutional lessons-learned process;
70. To ensure that both traditional and citizen journalists are able to provide coverage of public assemblies, including the actions of law-enforcement personnel, without official hindrance, except under rare circumstances where resources, such as time and space, are limited; in particular, to ensure that access is provided to the greatest extent possible to assembly monitors and journalists to all locations where they may carry out their activities;
71. To ensure that assembly participants, observers, media representatives or bystanders are able to photograph or otherwise record actions and activities at public assemblies, including law-enforcement operationsor individual law-enforcement officialsand that such recordings can be accepted as evidence in relevant disciplinary, administrative or criminal proceedings.

+++ 8< Schnapp +++

Das Verhalten der Polizei Hannover und der weiteren, ihr unterstellten Kräfte am folgenden Wochenende werden wir an diesen Maßstäben und Standards bemessen und bewerten.


2.)

Zum anderen schreiben Sie, "dass ab Versammlungsbeginn die Einsatzleitung der Polizei die zuständige Versammlungsbehörde ist (vgl. § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Nds. Versammlungsgesetz)."

Wir gehen nach wie vor davon aus, dass es sich bei der Versammlungsbehörde Hannover um eine eigenständige und unabhängige Stelle handelt, selbst wenn sie organisatorisch und technisch in den Apparat der Polizeidirektion Hannover eingebunden und dort räumlich verortet ist. Diese Unabhängigkeit wurde uns gegenüber immer wieder betont, u.a. auch seitens des Dezernats 12 und dessen Leiters, Herrn xxx, aus Ihrem Hause.

Mit Bezug darauf gehen wir weiter davon aus, dass Ihre Rückmeldung nicht die eigenständige Reaktion der Versammlungsbehörde auf unsere Ankündigung ersetzt und Ihr Verweis dieses auch nicht bedeuten sollte.

Der Versammlungsbehörde möchten wir hiermit die Frage stellen, welche rechtlichen Gründe unserer Forderung entgegenstehen, "die Demonstrationen mit eigenem Personal zu begleiten, um bei aktuell auftauchenden Fragen/Streitigkeiten in Sachen Auslegung bzw. Praktizierung der Versammlungsfreiheit kompetent zur Verfügung stehen zu können."

Hintergrund:

Es hat sich immer wieder gezeigt (und wurde mitunter gerichtlich belegt), dass die Polizei in Ausübung ihrer Versammlungsbehördenfunktion bezüglich der praktischen Umsetzung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit Fehler begangen und rechtswidrige Entscheidungen gefällt sowie dann (zum Teil unter Androhung oder Einsatz physischer Gewalt) durchgesetzt hat. Ein beratender Beistand besonders geschulter Mitarbeiter der Versammlungsbehörde wäre insofern ein Gewinn für die Durchsetzung des Grundrechts nach Art. 8 GG.


3.)

Drittens und letztens fordern wir die Polizeidirektion Hannover dazu auf, sämtliche für die Lage des kommenden Wochenendes eingesetzten und geführten Kräfte so zu kennzeichnen, dass etwaige Probleme mit oder Kritik an Polizeikräften im Nachhinein personenbezogen verfolgt und untersucht werden können. Wir raten Ihnen aus Persönlichkeitsrechtsgründen zu einer pseudonymisierten, damit jedoch jeden Polizisten und Polizistin zumindest polizeiintern identifizierbaren Kennzeichnung.

Ihnen dürfte dazu die noch frische Rechtssprechung des Europäischen Menschengerichtshofs bekannt sein ( http://hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-178381 ), die sehr deutlich die Forderung zur Identifizierbarkeit von behelmten und ansonsten nicht auseinander zu haltenden Polizei-Einsatzkräften fordert. Wir zitieren aus diesem Urteil als höchstrichterliche Bekräftigung unserer Forderung die Absätze 91 bis 93:

+++ >8 Schnipp +++

91. The Court reiterates that where the competent national authorities deploy masked police officers to maintain law and order or to make an arrest, those officers should be required to visibly display some distinctive insignia, such as a warrant number. The display of such insignia would ensure their anonymity, while enabling their identification and questioning in the event of challenges to the manner in which the operation was conducted. The consequent inability of eyewitnesses and victims to identify officers alleged to have committed ill-treatment can lead to virtual impunity for a certain category of police officers.
92. In the Court’s previous cases concerning the effectiveness of investigations against masked police officers the acts of ill‑treatment had been clearly attributable to one of the deployed officers. In the present case, however, the Court was, based on the evidence before it, unable to reach a different conclusion than the national authorities and establish that the applicants’ injuries were a direct result of the conduct of one or more of the deployed police officers. Therefore, the deployment of helmeted officers with no identifying individual insignia could not – by itself – render the subsequent investigation ineffective.
93. However, in the absence of such identifying insignia for helmeted officers, the investigative measures open to the authorities to establish the identities of the persons responsible for the alleged use of excessive force causing ill-treatment became increasingly important.

+++ 8< Schnapp +++

Und auch der oben zitierte OSZE-Report fordert die OSZE-Mitgliedsstaaten - also auch die Bundesrepublik Deutschland - dazu auf, Polizeikräfte entsprechend zu kennzeichnen:

+++ >8 Schnipp +++

66. To ensure that those who violate and/or abuse the rights of individuals to freedom of peaceful assembly are held fully accountable; to this end, to ensure that law-enforcement officers are easily and clearly identifiable at all times while policing assemblies (including when wearing protective or other special gear);

+++ 8< Schnapp +++

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit in für Sie sicherlich nicht einfachen sondern arbeitsreichen Tagen der Vorbereitung für das kommende Wochenende,

xxx, Hannover,
für die Menschen vom freiheitsfoo.

++ ANHANGE-ENDE ++


7.9.2018 - Pressemitteilung der Polizeidirektion Hannover


POL-H: Demonstration gegen das neue Polizeigesetz am Samstag in Hannover Erreichbarkeit der Pressestelle der Polizeidirektion Hannover

Hannover (ots) - Sehr geehrte Damen und Herren,

für Nachfragen rund um den Polizeieinsatz anlässlich der Versammlung gegen das neue Polizeigesetz am Samstag in Hannover ist die Pressestelle der Polizeidirektion für etwaige Rückfragen besetzt.

Darüber hinaus befinden sich mobile Presseteams im Stadtgebiet, die über die Pressestelle konsultiert werden können. Sie erreichen die Kolleginnen und Kollegen unter den Ihnen bekannten Rufnummern

0511 109-1041 und 1042

ab zirka 09:00 Uhr bis Einsatzende.

Mit freundlichen Grüßen

xxx

OTS: Polizeidirektion Hannover
newsroom: http://www.presseportal.de/blaulicht/nr/66841
newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/dienststelle_66841.rss2


8.9.2018 - Bilder von der Demo und dessen "Rändern"


Wenige, ausgewählte Bilder als Ergebnis der freiheitsfoo-Demobeobachtung:


8.9.2018 - Pressemitteilung des #noNPOG-Bündnisses (17:00)


Sehr erfolgreiche Großdemo gegen das niedersächsische Polizeigesetz

Das Bündnis #noNPOG veranstaltete heute eine Groß-Demo in Hannover, um sich gegen das neue Polizei- und Ordnungsbehördengesetz zu richten. Der Demozug startetet am Ernst-August-Platz und und endete mit einer Abschlusskundgebung vor dem niedersächsischen Landtag.

Von Jungen Liberalen bis zur radikalen Linken, von den Fußballfans bis zu den Atomkraftgegner*innnen kamen alle zusammen. Es waren 15 000 Menschen auf der Straße, die gemeinsam gegen das neue Polizeigesetz protestierten.

Die Landesregierung wird aufgefordert, das Gesetz zurückzunehmen. Das Bündnis wird weiter auf die Straße gehen. "Kleine Änderungen, wie sie Boris Pistorius ankündigt", sagt Bündnissprecherin Juana Zimmermann, "reichen uns nicht." Im November und Dezember wird es weitere große Protestaktionen geben.


8.9.2018 - Pressemitteilung der Polizei Hannover (17:44)


POL-H: Hannover: Versammlung gegen das neue Polizeigesetz verläuft friedlich

Hannover (ots) - Die heute im Stadtgebiet von Hannover durchgeführte Versammlung gegen das neue Polizeigesetz in Niedersachsen ist störungsfrei verlaufen. So lautet das Fazit der Polizeidirektion Hannover.

An der heutigen Versammlung, die von einer Privatperson angezeigt worden war und dessen Aufruf rund 130 Bündnispartner unterstützt hatten, schlossen sich laut Schätzung der Polizei in der Spitze etwa 8 300 Teilnehmer an.

Unter ihnen befanden sich auch zirka 1 000 Angehörige der Fanszenen unterschiedlicher, vornehmlich niedersächsischer Fußballvereine sowie mehrere hundert Personen aus dem linken Spektrum.

Nachdem sich die Teilnehmer ab etwa 11:00 Uhr auf dem Ernst-August-Platz versammelt hatten, setzte sich der Aufzug gegen 13:45 Uhr in Bewegung. In der Folge nahm die Demonstration ihren im Kooperationsgespräch mit dem Anzeigenden vereinbarten Verlauf durch die Innenstadt bis zum Platz der Göttinger Sieben in der Nähe des Landtages.

Der Versammlungsleiter beendete gegen 17:30 Uhr die dort durchgeführte, ebenfalls friedliche Abschlusskundgebung, an der nach Schätzung der Polizei zu Beginn und mit abnehmender Tendenz noch rund 6 400 Personen teilnahmen.

Der Leitende Polizeidirektor Uwe Lange zieht ein positives Fazit.

"Bis auf das vereinzeltes Zünden von Pyrotechnik und Nebeltöpfen im Verlauf der Aufzugsstrecke, ist die Versammlung absolut friedlich verlaufen. Hierfür hat sicherlich auch das von mir vorgegebene, defensive Einsatzkonzept sowie das zurückhaltende und besonnene Auftreten unserer Einsatzkräfte gesorgt", betont der Einsatzleiter abschließend.


8.9.2018 - Presseanfrage an die Polizeidirektion Hannover


Sehr geehrte Damen und Herren,

im Nachgang zur heutigen Demonstration in Hannover (siehe auch Ihre dazugehörige Pressemiteilung von heute um 17:42 Uhr https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/66841/4055882 ) haben wir folgende Nachfragen und würden uns über eine kurzfristige Antwort sehr freuen:

1.) Wie bzw. nach welcher Methode wurde die Spitzenteilnehmerzahl von 8.300 Personen ermittelt, wann und wo ist das erfolgt und wer (Versammlungsbehörde/Polizei) war die/der Zählende?

2.) Wie viele Polizisten und Polizistinnen waren im Zusammenhang mit dieser Demonstration im Einsatz?

3.) Wie viele Wasserwerfer wurden zur Demonstration vorgehalten bzw. standen im Stadtgebiet Hannovers zur Verfügung?

4.) Waren Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen der Versammlungsbehörde bei den Protesten am Wochenenden persönlich vor Ort präsent oder standen diese während der Proteste in Kontakt mit der Polizei Hannover und den Ihnen unterstellten Kräften?

5.) Wie viele Polizeibeamte oder -beamtinnen wurden insgesamt verletzt?

6.) Wurden durch die Polizei oder andere Behörden IMSI-Catcher eingesetzt?

7.) Hat im Zusammenhang mit den Veranstaltungen oder Vorfällen eine Funkzellenabfrage stattgefunden?

Vielen Dank für Ihre Arbeit und viele gute Grüße,


8.9.2018 - Presseanfrage an das #noNPOG-Bündnis


Hallo,

könnt Ihr uns mitteilen,

1.) wie bzw. nach welcher Methode wurde die Teilnehmerzahl von 15.000 Personen ermittelt worden ist,

2.) wann und wo die Zählung zu dieser Zahl vorgenommen worden ist,

3.) wie oft Zählungen durchgeführt worden sind,

4.) ob es auf Seiten der Demonstranten heute Verletzte gegeben hat (falls ja, wie viele),

5.) ob es polizeiliche Identitätsfesstellungen von Demonstranten oder Anreisenden oder gar Ingewahrsamnahmen gegeben hat?

Danke für eure Arbeit und viele gute Grüße,


9.9.2018 - Antwort vom #noNPOG-Bündnis


1.) Also es wurde einmal von einer höheren Position mit Klicken gezählt und jemand 2. hat daneben so gezählt. Die sind auf min 11k gekommen. Deshalb auch die erste Zahl.

xxx ist den kompletten demozug von anfang bis ende vorbeigegangen, 100 leute abgezählt, um einen eindruck zu bekommen, dann aber festgestellt, dass es sehr unterschiedliche formationen gab (eng und weiter) und dann zu 10- er reihen zählen übergegangen. so kamen 15.000 zustande. yyy hat an der selben stelle gezählt und kam auf über 13.000.

Dann standen auch bereits Leute bereits aufm Platz.

2. Siehe 1.

3. Siehe 1.

4. nein

5. nein


10.9.2018 - Antworten von der Polizei Hannover


Polizeidirektion Hannover
D 12.1 – 12319
Hannover, 10.09.2018

Sehr geehrter Herr xxx,

Zu 1.)
Ab Beginn der Versammlung ist die Polizei die zuständige Versammlungsbehörde (vgl. § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Nds. Versammlungsgesetz) und seitens der Polizei wurde in der Herschelstraße und in der Nähe des Innenministeriums eine Ablaufzählung durchgeführt.

Zu 2.) und zu 3.)
Keine Angaben.

Zu 4.)
Ab Versammlungsbeginn ist die Polizei die zuständige Versammlungsbehörde (vgl. § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Nds. Versammlungsgesetz). Die Polizei war vor Ort.

Zu 5.)
Es gab zwei verletzte Polizeibeamte. Diese Verletzungen stehen aber nicht in direktem Zusammenhang mit dem Versammlungsgeschehen.

Zu 6)
Seitens der Polizeidirektion (PD) Hannover wurde kein IMSI Catcher eingesetzt.

Zu 7)
Durch die PD Hannover nein.

Mit freundlichem Gruß,
im Auftrage

xxx
Dezernent Einsatz


10.9.2018 - Nachfragen an die Polizei Hannover


Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für die flotte Antwort!

Wir haben folgende Nachfragen:

Zu 1.) - Können Sie in kurzen Worten erläutern, wie so eine "Ablaufzählung" praktisch durchgeführt wird?

Zu 2.) und 3.) - Können Sie uns mitteilen, warum Sie zu diesen Fragen keine Angaben möchten?

Zu 4.) - Heißt das, dass niemand von der zuvor zuständigen Versammlungsbehörde vor Ort gewesen ist?

Zu 5.) - Können Sie beschreiben, wie sich diese Verletzungen zugetragen haben bzw. um welcherart Verletzungen es sich im Einzelnen handelt?

Zu 6.) und 7.) - An wen müssen wir uns wenden, wenn es um die Frage geht, ob überhaupt IMSI-Catcher eingesetzt worden sind oder Funkzellenabfragen durchgeführt worden sind?

Vielen Dank und viele gute Grüße,


11.9.2018 - Antworten der Polizei Hannover


Polizeidirektion Hannover
D 12.1 – 12319
Hannover, 11.09.2018

Sehr geehrter Herr xxx,

sehr gerne. Zu Ihren weiteren Nachfragen kann ich Ihnen folgendes mitteilen:

1.)
Eine Ablaufzählung läuft i.d.R. so ab, dass bei sich in Bewegung setzen des Aufzugs zunächst ein Block von beispielsweise 100 Personen gezählt wird. Dann wird die Länge des 100er Blocks als Maßstab für den weiteren Aufzug genommen, es sei denn die Personendichte ändert sich. In diesem Falle würde erneut ein 100er Block abgezählt werden. Wenn der gesamte Aufzug dann an dem Zählenden vorbei gezogen ist, ergibt die Anzahl der 100er Blöcke die Gesamtteilnehmerzahl. Diese Methode ist relativ genau, wenngleich es sich nach wie vor um eine Schätzung handelt.

2.) und 3.)
Die Beantwortung Ihrer Fragen würde dazu führen, dass polizeiliche Taktiken offengelegt werden.

4.)
Richten Sie diese Frage bitte an die vor Versammlungsbeinn zuständige Versammlungsbehörde. Dies ist das Dez. 22 der Polizeidirektion Hannover, erreichbar u.a. unter versammlungsrecht@pd-h.polizei.niedersachsen.de .

5.)
Da die Verletzungen keinen Bezug zur Versammlung haben, werden wir keine Detailangaben hierzu machen.

6.)
Zur Verdeutlichung: Die Polizeidirektion Hannover hat keine Kenntnis davon, dass während der Versammlung ein IMSI-Catcher zum Einsatz kam.

Mit freundlichem Gruß,
im Auftrage

xxx
Dezernent Einsatz


11.9.2018 - Noch zwei Nachfragen an die Polizei Hannover


Sehr geehrter Herr xxx,

nochmals Dank und Ankerkennung für die prompten Antworten!

"Nur" noch zwei Nachfragen:

Zu 5.) - Können Sie uns zumindest etwas über die Schwere der Verletzungen mitteilen?

Zu 6.) - Trifft Ihre Aussage auch auf die Durchführung von Funkzellenabfragen zu?

Danke für Mühe&Geduld mit uns und viele gute Grüße,


12.9.2018 - Prompte Antwort von der Polizei Hannover


Polizeidirektion Hannover
D 12.1 – 12319
Hannover, 12.09.2018

Sehr geehrter Herr xxx,

beide Kollegen wurden lediglich leicht verletzt. Und ja, meine Aussage betrifft auch Funkzellenabfragen. Wir haben keine Kenntnis davon, dass solch eine Maßnahme durchgeführt wurde.

Mit freundlichem Gruß,
im Auftrage

xxx
Dezernent Einsatz


18.10.2018 - Der Versammlungsleiter erhält via Polizei eine Reinigungsrechnung der Stadt Hannover über ca. 500 Euro


Siehe hier: http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Demo-gegen-Polizeigesetz-Anmelder-soll-knapp-500-Euro-Reinigungskosten-zahlen


21.10.2018 - Presseanfrage an die Stadt Hannover


Sehr geehrte Damen und Herren,

in Sachen Inrechnung-Stellung von Reinigungskosten des öffentlichen Raums rund um den Platz der Göttinger Sieben im Zuge der Demonstration gegen das geplante neue Polizeigesetz für Niedersachsen seitens der Stadt Hannover und der dazugehörigen Berichterstattung der HAZ vom 18.10.2018

http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Demo-gegen-Polizeigesetz-Anmelder-soll-knapp-500-Euro-Reinigungskosten-zahlen

haben wir folgende Fragen und würden uns angesichts der Aktualität des Vorgangs über eine kurzfristige Beantwortung sehr freuen:

1.) Wie setzt sich die Rechnungssumme von "knapp 500 Euro" im Detail zusammen?

2.) Gab es in vergangener Zeit vergleichbare Fälle, bei denen den Anmeldern oder Leitern von Versammlungen im Sinne des Art. 8 GG vergleichbare Reinigungskosten in Rechnung gestellt worden sind und falls ja, um welche Demonstrationen handelte es sich dabei (beispielsweise) und welches waren die jeweiligen Gründe für die Inrechnungstellung?

3.) Inwiefern war die "Verkehrssicherheit der Fläche des Platzes der Göttinger Sieben" konkret beeinträchtigt bzw. gefährdet?

4.) Die Reinigung sei laut Bericht "in Absprache mit der Polizei" in Auftrag gegeben worden. Mit welcher Stelle (Polizei und Versammlungsbehörde) und mit welcher Person wurde diese Absprache im Detail getroffen?

5.) Worin bestand die Absprache inhaltlich bzw. wie lautete diese im Einzelnen?

6.) Wer bzw. welche Stelle ist der Adressat Ihrer Rechnung?

7.) Warum wurde nicht mit dem Versammlungsleiter Rücksprache gehalten?

Vielen Dank und viele gute Grüße,


21.10.2018 - Presseanfrage an die Versammlungsbehörde Hannover


Sehr geehrter Herr xxx,

mit Blick auf die aktuelle Diskussion um Inrechnungstellung von Reinigungskosten des Platzes der Göttinger Sieben nach der Demonstration vom 8.9.2018 gegen das geplante neue Polizeigesetz für Niedersachsen

http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Demo-gegen-Polizeigesetz-Anmelder-soll-knapp-500-Euro-Reinigungskosten-zahlen

haben wir nun aber im Kontext mit Ihrer Antwort vom 1.10.2018 folgende Fragen und würden uns angesichts der Aktualität der Sache in diesem Fall über eine kurzfristige Antwort sehr freuen:

1.) Ist die Versammlungsbehörde bzgl. der im HAZ-Bericht erwähnten "Absprache mit der Polizei" involviert gewesen und falls ja, in welcher Art und in welchem Umfang?

2.) Ist die Versammlungsbehörde bzgl. der Weiterleitung der Rechnung an den Versammlungsleiter der Demonstration involviert gewesen und falls ja, in welcher Art und in welchem Umfang?

3.) Ist die umstrittene Inrechnungstellung aus Ihrer Sicht mit dem, was Sie uns am 1.10.2018 zur Antwort gegeben haben bzw. mit den Aussagen des Brokdorf-Beschlusses zu vereinbaren?

4.) Planen Sie angesichts dieses Falls, die im April 2018 aufgegebene Nennung des von uns kritisierten Passuses in Versammlungsverfügungen wieder aufzunehmen?

Vielen Dank und viele gute Grüße,


23.10.2018 - Antwort von der Stadt Hannover


Sehr geehrter Herr xxx,

Ihre Fragen zu den Kosten der Reinigung im Zusammenhang mit der #noNPOG-Demonstration beantworten wir wie folgt. Dabei bitte ich um Verständnis, dass aus Datenschutzgründen die Namen einzelner Personen nicht veröffentlicht werden.

Generell ist zu sagen, dass für die Anzeige und Bearbeitung von Versammlungen / Demonstrationen die Polizei als Versammlungsbehörde zuständig ist. Die Stadt Hannover hat zu überprüfen, ob die Verkehrssicherheit im öffentlichen Straßenraum gewährleistetet ist.

Nach Rücksprache mit der Versammlungsbehörde können wir mitteilen:

Grundsätzlich ist jede/r Anzeigende einer Versammlung / Demonstration dafür zuständig, Beschränkungen und Hinweise, die mit der Anzeige bzw Durchführung der Versammlung / Demonstration verbunden werden, einzuhalten. Dazu zählt auch die Reinigung bei übermäßiger Verschmutzung, das heißt, bei Verschmutzung, die die Verkehrssicherheit auf den von der Versammlung genutzten öffentlichen Flächen gefährdet (beispielsweise durch Glasbruch, Demonstrationsmaterial). Generell werden Anzeigende von Versammlungen / Demonstrationen mit dem Bescheid auf diese Pflicht hingewiesen.

Im konkreten Fall wurde die für die Demonstration gesperrte Straßenfläche nach Beendigung der Veranstaltung durch die VeranstalterInnen nicht gereinigt, so dass die Verkehrssicherheit der Fläche nicht gegeben war und diese für den Kraftfahrzeugverkehr nicht freigegeben werden konnte. Die Stadt Hannover hat daher in Absprache mit der Polizei im Rahmen der Versammlungsleitung im Führungsstab die Reinigung bei aha in Auftrag gegeben. Die Rechnung von aha bezieht sich auf den zeitlichen Einsatz der Kehrmaschine und die Menge des angefallenen Abfalls.

Anzeigende von Demonstrationen sind der Stadt Hannover aus Datenschutzgründen nicht namentlich bekannt. Die Rechnung von aha wurde daher von der Stadt über die Polizei als Versammlungsbehörde an den Anzeigenden weitergeleitet.

Das Verfahren - Beauftragung von aha durch die Stadt bei übermäßiger Verschmutzung nach Demonstrationen und Weiterleitung an die Anzeigenden - ist üblich und wurde zum Beispiel in jüngerer Zeit im Rahmen des Newroz-Festes angewandt."

Schönen Gruß
xxx


23.10.2018 - Nachfragen an die Stadt Hannover


Sehr geehrte Frau xxx,

vielen Dank für Ihre Nachricht und die darin enthaltenen Antworten.

Folgende fünf Fragen unserer Anfrage wurden noch nicht beantwortet - können Sie dazu noch etwas sagen und falls nein, warum nicht:

1.) Wie setzt sich die Rechnungssumme von "knapp 500 Euro" im Detail zusammen?

3.) Inwiefern war die "Verkehrssicherheit der Fläche des Platzes der Göttinger Sieben" konkret beeinträchtigt bzw. gefährdet?

4.) Die Reinigung sei laut Bericht "in Absprache mit der Polizei" in Auftrag gegeben worden. Mit welcher Stelle (Polizei und Versammlungsbehörde) und mit welcher Person wurde diese Absprache im Detail getroffen?

5.) Worin bestand die Absprache inhaltlich bzw. wie lautete diese im Einzelnen?

6.) Wer bzw. welche Stelle ist der Adressat Ihrer Rechnung?

Zu 4.) haben wir Verständnis, dass keine Namensnennung erfolgen darf. Bitte teilen Sie uns aber die Stelle der Polizei oder Versammlungsbehörde mit und den Rang der dort kontaktierten Person mit.

Wir möchten darauf hinweisen, dass die Polizei keineswegs die Versammlungsbehörde ist, selbst wenn letztere räumlich und organisatorisch an diese angegeliedert ist. Die Polizei nimmt lediglich für den Zeitraum der Demonstration einige Aufgaben der ansonsten eigenständigen Versammlungsbehörde wahr.

Insofern ist die Frage schon von Bedeutung, mit welcher Behörde nun die - wie auch immer im Detail lautende - Absprache erfolgt ist. Und auch (als ergänzende Frage):

7.) An welche Behörde (Polizeidirektion Hannover oder Versammlungsbehörde Hannover) wurde Ihre Rechnung zugestellt?

Schließlich haben wir noch eine weitere zusätzliche Frage.

Sie schreiben:

"Grundsätzlich ist jede/r Anzeigende einer Versammlung / Demonstration dafür zuständig, Beschränkungen und Hinweise, die mit der Anzeige bzw Durchführung der Versammlung / Demonstration verbunden werden, einzuhalten. Dazu zählt auch die Reinigung bei übermäßiger Verschmutzung, das heißt, bei Verschmutzung, die die Verkehrssicherheit auf den von der Versammlung genutzten öffentlichen Flächen gefährdet (beispielsweise durch Glasbruch, Demonstrationsmaterial). Generell werden Anzeigende von Versammlungen / Demonstrationen mit dem Bescheid auf diese Pflicht hingewiesen."

Uns liegt der 16seitige Auflagenbescheid der Versammlungsbehörde vom 6.9.2018 zur hier behandelten Versammlung vom 8.9.2018 vor. Darin heißt es auf Seite 14:

"Ich weise außerdem darauf hin, dass für den Fall einer der Veranstalterin oder dem Veranstalter zurechenbaren außerordentlichen Verschmutzung des Versammlungsortes gegebenenfalls eine kostenpflichtige Reinigung des Versammlungsortes durch die Landeshauptstadt Hannover erfolgen kann."

8.) Anhand welcher Umstände gehen Sie davon aus, dass eine durch viele Versammlungsteilnehmer jeweils kleinteilig verursachte Verschmutzung dem einzelnen Versammlungsleiter und/oder -anmelder zuzurechnen sind bzw. - auch mit Blick auf das Versammlungsgrundrecht - diesem aufgebürdet werden dürfen?

Vielen Dank für die Mühe mit uns und viele gute Grüße,


23.10.2018 - Nachhaken bei der Versammlungsbehörde Hannover


Sehr geehrter Herr xxx,

auf eine Presseanfrage in dieser Sache an die Stadt Hannover erhielten wir von dieser heute Rückmeldung mit dem Hinweis, dass diese in Rücksprache mit Ihrer Behörde erfolgt sei.

Vorsichtshalber nachgefragt: Bedeutet dieser Hinweis möglicherweise, dass wir von Ihnen keine Antwort mehr auf unsere Anfrage vom 21.10.2018 erhalten werden?

So oder so würden wir uns sehr über eine baldige Antwort freuen.

Danke für die Arbeit damit und viele gute Grüße,


24.10.2018 - Die Stadt Hannover möchte nicht weiter antworten


Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir verweisen noch einmal auf unsere bereits gegebene Antwort. Sie enthält als Fließtext alle gewünschten Einzelantworten, soweit wir sie geben können.

Für alles weitere möchte ich Sie bitten, sich an die Pressestelle der Polizeidirektion Hannover zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen
xxx
Pressesprecherin
Landeshauptstadt Hannover


25.10.2018 - Nochmaliges Nachhaken bei der Stadt Hannover


Sehr geehrte Frau xxx,

können Sie uns dann wenigstens noch etwas dazu mitteilen, warum die Stadt Hannover die offengebliebenen Fragen jeweils nicht beantworten möchte?

Viele gute Grüße,


25.10.2018 - Zwischen-Rückmeldung von der Versammlungsbehörde


Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Sie haben bei der Versammlungsbehörde der Polizeidirektion Hannover Ihre Fragen eingereicht und erhalten von hier selbstverständlich eine eigene Antwort.

Bitte haben Sie noch etwas Geduld. Eine schriftliche Rückmeldung wird Ihnen noch vor dem Reformationstag zukommen.

Mit freundlichen Grüßen
i.A.

xxx

Polizeidirektion Hannover
Dezernat 22
- Versammlungsbehörde -


25.10.2018 - Presseanfrage an das noNPOG-Bündnis


Hallo,

zur Inrechnungstellung von Reinigungskosten für die Demonstration vom 8.9.2018 haben wir ein paar Fragen - wir möchten gerne dazu berichten:

1.) Könnt ihr uns die Schreiben bzw. die Rechnung zur Sache - gerne auch in Teilen anoymisiert - zur Verfügung stellen oder ist die schon irgendwo im Netz zu finden?

2.) Geht Timon Dzienus oder geht das Bündnis gegen diese Inrechnungstellung rechtlich vor und falls ja, wie und wie ist der aktuelle Stand der Dinge dazu?

3.) Gab es im Nachgang zur Berichterstattung zur Sache Kontakte mit Stadt, Polizei oder Versammlungsbehörde und falls ja, was wurde da besprochen oder abgemacht?

4.) An wen ist die Rechnung adressiert, von welcher Stelle (Polizei oder Versammlungsbehörde) wurde die Rechnung aus an Timon weitergeleitet?

5.) Gibt es irgendwelche Hinweise darauf, inwiefern genau die "Verkehrssicherheit" gefährdet oder beeinträchtigt gewesen sein soll?

6.) Gab es während der Demo oder nach der formelle Beendigung der Versammlung irgendwelche Hinweis der Polizei auf die Verschmutzung?

7.) Gibt es Pläne/Datum für eine weitere Demonstration gegen das NPOG?

Danke und viele gute Grüße,


28.10.2018 - Presseanfrage an die HAZ


[Anmerkung: Versendet via HAZ-Kontaktformular https://formulare.haz.de/kontakt ]

Sehr geehrte Damen und Herren,

ihr Bericht vom 18.10.2018 über die Inrechnungstellung von rund 500 Euro Reinigungsgebühren an den Anmelder und Leiter der Versammlung gegen das geplante neue Polizeigesetz ist anders als üblich nicht mehr online abrufbar. Der Link zu diesem Beitrag lautete:

http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Demo-gegen-Polizeigesetz-Anmelder-soll-knapp-500-Euro-Reinigungskosten-zahlen

Wir möchten weiter zu dieser "Geschichte" berichten und haben in diesem Zusammenhang zwei Fragen an Sie und würden uns über eine kurzfristige Beantwortung sehr freuen:

1.) Ist der o.g. Beitrag unter anderem Link oder an anderer Stelle abrufbar und falls ja, wo genau?

2.) Warum ist der bisherige Link nicht mehr gültig und der Beitrag unter diesem verfügbar und was waren die Gründe für diesen Schritt?

Vielen Dank und viele gute Grüße,


28.10.2018 - Antwort vom noNPOG-Bündnis


Hallo xxx,

ich antworte in der Mail. Timon ist in cc und sollte gerne ergänzen.

Grüße
xxx

1.) Könnt ihr uns die Schreiben bzw. die Rechnung zur Sache - gerne auch in Teilen anoymisiert - zur Verfügung stellen oder ist die schon irgendwo im Netz zu finden?

Im Anhang.

2.) Geht Timon Dzienus oder geht das Bündnis gegen diese Inrechnungstellung rechtlich vor und falls ja, wie und wie ist der aktuelle Stand der Dinge dazu?

Er hat mit dem Anwalt Paulo Dias kontaktiert und rechtliche Schritte waren angedacht. Doch durch die Rücknahme hat sich das nun erledigt.

3.) Gab es im Nachgang zur Berichterstattung zur Sache Kontakte mit Stadt, Polizei oder Versammlungsbehörde und falls ja, was wurde da besprochen oder abgemacht?

Ja, das kann Timon besser wiedergeben.

4.) An wen ist die Rechnung adressiert, von welcher Stelle (Polizei oder Versammlungsbehörde) wurde die Rechnung aus an Timon weitergeleitet?

Die Rechnung ist gar nicht adressiert (s. Brief) und wurde über die Versammlungsbehörde, die in Hannover ja die Polizei ist, weitergeleitet.

5.) Gibt es irgendwelche Hinweise darauf, inwiefern genau die "Verkehrssicherheit" gefährdet oder beeinträchtigt gewesen sein soll?

Soweit ich weiß nicht, aber angeblich gibt es Fotos.

6.) Gab es während der Demo oder nach der formelle Beendigung der Versammlung irgendwelche Hinweis der Polizei auf die Verschmutzung?

Nein, nicht das ich wüsste.

7.) Gibt es Pläne/Datum für eine weitere Demonstration gegen das NPOG?

Ja, am 8. Dezember. Werden wir aber erst im Laufe der Woche öffentlich bekannt geben. Dazu werden weitere kleine Protestaktionen kommen.


29.10.2018 - Antwort von der HAZ


Hallo Herr xxx,

danke für Ihre Mail. Der Link funktioniert einwandfrei. Vielleicht gab es kurzzeitig technische Probleme, aber jetzt läuft es wieder.

Grüße

xxx
Redakteur Lokales


29.10.2018 - Nachfrage an die HAZ


Hallo Herr xxx,

danke! Der Beitrag war allerdings mehrere Tage offline.

Merkwürdig erscheint mir, dass der Beitrag nun mit 28.10.2018 datiert ist (und nicht wie im Original vom 18.10.2018) und (erneut) hinter der Paywall steht. Gibt es dafür einen bestimmten Grund?

Auf jeden Fall nochmals Danke und viele gute Grüße,

[Anmerkung/Information: Unsere erste Anfrage an die HAZ erfolgte am Morgen des 28.10.2018 (ca. 9 Uhr). Die Seite wurde am Nachmittag des gleichen Tages (15 Uhr) wieder neu eingestellt, der Gehalt des Beitrags verborgen hinter der Paywall, obwohl dieser zuvor ca. drei Tage nach Erstveröffentlichung vom 18.10.2018 offen lesbar gewesen ist. Das ist nun auch wieder der Fall seit dem Abend des 29.10.2018, nachdem wir am gleichen Tag zuvor die vorherige Nachfrage gestellt hatten.]


1.11.2018 - Nachfrage an die Versammlungsbehörde


Sehr geehrter Herr xxx,

eine schritliche Rückmeldung ist bislang leider nicht eingetroffen. Eine Beantwortung per E-Mail wäre aus unserer Sicht völlig ausreichend. Doch wie auch immer: Können wir noch mit einer Beantwortung unserer Fragen noch vor dem nächsten Wochenende rechnen?

Wie auch immer - viele gute Grüße und Danke für Ihre Arbeit,


2.11.2018 - Antwort von der Versammlungsbehörde


Sehr geehrter Herr xxx,

den zeitlichen Verzug bitte ich zu entschuldigen. Hinsichtlich Ihrer Anfrage möchte ich Ihnen nun zu den einzelnen Fragen Folgendes mitteilen:

zu 1. und 2.:
Die Versammlungsbehörde der PD Hannover hat die von dem Unternehmen arh (Abfallentsorgungsgesellschaft Region Hannover mbH) erstellte Kostenrechnung für die am 08.09.2018 im Nachgang der Versammlung „noNPOG“ vollzogenen Reinigungsarbeiten an den Veranstalter mit einem Begleitschreiben weitergereicht.

Konkret wurde die am 04.10.2018 von arh erstellte Kostenrechnung für die erbrachte Reinigungsleistung in Höhe von 491,00 € an die Stadt Hannover und von dieser am 08.10.2018 an die Versammlungsbehörde weitergeleitet.

Die Rechnung wurde von hier dann, wie oben beschrieben, an den Veranstalter gesendet.

Hintergrund für diese Verfahrensweise ist u.a. der hier praktizierte sensible Umgang mit den Daten von Versammlungsanzeigenden gewesen, welche von hier weder der Stadtverwaltung noch der arh zur Verfügung gestellt wurden.

Eine Beauftragung zur Reinigung vonseiten der Versammlungsbehörde fand nicht statt.

Im Nachgang zu der Versammlung fand zwischen der Versammlungsbehörde der PD Hannover und der Stadtverwaltung lediglich ein Austausch über die Machbar- und Zulässigkeit einer Heranziehung des Versammlungsveranstalters bei einer außerordentlichen Verschmutzung von Versammlungsflächen statt.

zu 3.:
Die von der Versammlungsbehörde der PD Hannover erstellten versammlungsrechtlichen Verfügungen (wie damit auch jene an den Versammlungsveranstalter der #noNPOG-Versammlung) enthalten unter dem Punkt „allgemeine Hinweise“ folgende Formulierung:

„Ich weise außerdem darauf hin, dass für den Fall einer der Veranstalterin oder dem Veranstalter zurechenbaren außerordentlichen Verschmutzung des Versammlungsortes gegebenenfalls eine kostenpflichtige Reinigung des Versammlungsortes durch die Landeshauptstadt Hannover erfolgen kann.“

Grundlage dieses Hinweises ist u.a. die Entscheidung des BVerwG vom 06.09.1988 (Az.: BVerwG 1 C 71.86), aus der hervorgeht, dass grundsätzlich straßen- und wegerechtliche Vorschriften des Bundes und der Länder über die Reinigungs- und Kostenerstattungspflicht durch das Versammlungsgesetz nicht verdrängt werden, sobald eine Straßenverunreinigung (als Folge einer Versammlung) über das übliche Maß hinaus vorliegt. Auch schließe das Grundrecht der Versammlungsfreiheit nach Art. 8 Abs. 1 GG nicht von vornherein die Inanspruchnahme des Veranstalters einer Versammlung für die durch die Versammlung eingetretene Straßenverunreinigung aus.

Nach den hier vorliegenden Informationen wird sowohl in Niedersachsen als auch bundesweit bei den Versammlungsbehörden mit ähnlichen Formulierungen in den Verfügungen gearbeitet.

Nach hiesiger Auffassung ist die Verfahrensweise der Inrechnungstellung von Reinigungskosten bei einer außerordentlichen Verschmutzung von Versammlungsflächen, eines damit verbundenen erhöhten Reinigungsaufwandes sowie einer von Veranstalterseite unterbliebenen eigenverantwortlichen und hinreichenden Säuberung der genutzten Versammlungsflächen unter Bezugnahme auf die o.g. Rechtsprechung legitim.

Abgrenzend zu meinen Ausführungen anlässlich Ihrer Anfrage zu der Thematik „Haftungsfragen von Versammlungsanmeldern bei Schäden in Folge einer Versammlung“ sei darauf hingewiesen, dass Verunreinigungen von Versammlungsflächen als Folge von Kundgebungen und / oder Demonstrationen oftmals vorhersehbar sind. Insbesondere trifft dies dann zu, wenn bei diesen Versammlungen Handzettel, Flyer und auch Plakate ausgegeben werden, die sich nach Versammlungsende auf dem Boden liegend wiederfinden. Es ist nicht praxisfremd, vom Versammlungsveranstalter einzufordern, diese Begleiterscheinungen der Versammlungsdurchführung mit einzuplanen und demensprechend gegenzusteuern, um einer über das übliche Maß hinausreichenden Straßenverunreinigung entgegenzuwirken.

Von Versammlungsteilnehmern verursachte Schäden zählen hingegen nicht zu den Folgen, mit denen ein Versammlungsveranstalter zu rechnen hat, erst recht nicht, wenn diese Schäden von den Teilnehmern absichtlich herbeigeführt wurden. Anders als bei (nicht absichtlichen) Verunreinigungen kann von dem Veranstalter nicht verlangt werden, von Teilnehmern verursachte Schäden durch (einfache) selbst getroffene Vorkehrungen wieder in Ordnung zu bringen. Bei Verunreinigungen wäre dies z.B. durch eine eigene Reinigungsaktion mit Müllsäcken nach Versammlungsende relativ einfach möglich.

zu 4.:
Aus den genannten Gründen ist es von hier nicht beabsichtigt, den „Schadens-Passus“ wieder in versammlungsrechtliche Verfügungen mit aufzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen
i.A.

xxx

Polizeidirektion Hannover
Dezernat 22
- Versammlungsbehörde -


2.11.2018 - Nachhaken beim noNPOG-Bündnis


hallo xxx,

ihr habt vermutlich viel um die ohren, trotzdem: können wir noch mit baldigen antworten auf die offenen fragen rechnen? wir möchten gerne darüber berichten und eure ist die einzige noch (in teilen) unbeantwortet anfrage.

viele gute grüße,


5.11.2018 - Nochmaliges Nachhaken beim noNPOG-Bündnis


hallo xxx,

könntet ihr noch etwas zu der anfrage mitteilen? falls nicht, bitte möglichst auch kurz bescheid geben, damit wir wissen, ob wir bloggen können oder nicht.

viele gute grüße,


5.11.2018 - Kurze Rückmeldung vom Versammlungsleiter


Hey xxx, mist, ich habe das bei dem ganzen sonstigen Stress die letzten Tage immer vergessen bzw nicht geschafft. Ruf doch bitte bei Gelegenheit an: xxx

LG xxx


6.11.2018 - Nochmaliges Nachhaken beim noNPOG-Bündnis nach erfolglose Anfrufversuch


hallo xxx,

zugegebenermaßen heute nur einmal probiert und dir auf AB gesprochen, zur vereinfachung auch noch mal per e-mail die offenen fragen kurz und knapp zusammengefasst:

1.) wann wurde die rechnung zurückgezogen?

2.) durch wen?

3.) in welcher form (schriftlich/mündlich)? und falls schriftlich: können wir das veröffentlichen?

4.) wie weit wart ihr schon mit juristischer zur-wehr-setzung?

vielleicht ergänzend:

5.) sollen trotzdem noch schritte gegen den vorgang eingeleitet werden?

6.) warum ist das noch nicht öffentlich gemacht worden, dass die rechnung zurückgezogen worden ist?

viele gute grüße,


9.11.2018 - Letzter Nachhakversuch beim noNPOG-Bündnis


hallo xxx,

als letzter versuch:

kannst du die fragen unten bitte baldmöglichst beantworten? gerne auch sehr kurz und formlos.

viele gute grüße,


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Zuletzt geändert am 09.11.2018 21:34 Uhr