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Reform-Polizeigesetz-Niedersachsen-2015

Worum geht's hier?


Wie die Polizeien der Bundesländer agieren, was die dürfen und welche technischen Befugnisse sie erhalten - das alles ist in den Polizeigesetzen der Länder geregelt.

In Niedersachsen heißt das Polizeigesetz umständlicherweise:

Niedersächsisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung ("Nds.SOG")

Die Änderungen der Polizeigesetze sind stets heißdiskutiert, in den letzten Jahren wurden die Gesetzesänderungen in vielen Bundesländern dazu missbraucht, um umstrittene Ermittlungs- und Überwachungsmethoden wie z.B. Staatstrojaner (behördliche Computerwanzen bzw. "Online-Durchsuchung"), Handyüberwachungen, Videoüberwachung oder die Zusammenarbeit mit Geheimdiensten neu einzuführen oder zu erweitern.

In Niedersachsen regieren nach einigen vorherigen "schwarz-gelben" Jahren seit Anfang 2013 SPD und Grüne. Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, das niedersächsische Polizeigesetz zu "reformieren".

Diese Wiki-Seite soll diesen Prozess grob begleiten.

UPDATE: Der Gesetzgebungsprozess wurde im Herbst 2016 angestoßen, dieser Prozess wurde auf einer eigenen Wikiseite festgehalten und dokumentiert.


1.4.2015 - Nachfrage zum Stand der Dinge an das nds. Justizministerium Innenministerium


Sehr geehrter Herr xxx,

können Sie uns in aller Kürze Informationen zum Stand der Reform des Nds. SOG geben?

1. Wann wird mit einem öffentlich verfügbaren und dann zu diskutierenen Gesetzentwurf gerechnet?

2. In welcher Form und in welchem Umfang wurden oder werden bei der Reform zivilgesellschaftliche Stimmen zu Rate gezogen oder gehört?

3. Sind öffentliche Anhörungen, Diskussionen oder Expertenforen zu dieser Reform geplant?

Mit freundlichen Grüßen

7.4.2015 - Antwort aus dem nds. Innenministerium


Sehr geehrter Herr xxx,

bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 2. April können wir Ihnen folgendes mitteilen:

1. Wann wird mit einem öffentlich verfügbaren und dann zu diskutierenen Gesetzentwurf gerechnet?

„Öffentlich verfügbar“ wird der Gesetzentwurf spätestens mit Beginn der Beratungen im Landtag. Bis dahin wird der vorliegende Referentenentwurf zweimal der Landesregierung zur Beschlussfassung vorgelegt, zunächst zur Freigabe zur Verbandsbeteiligung und anschließend zur Einbringung des Entwurfs in den Landtag. Dies geschieht voraussichtlich im laufenden Jahr. Zu den Beschlussfassungen der Landesregierung wird es voraussichtlich entsprechende Presseerklärungen geben.

2. In welcher Form und in welchem Umfang wurden oder werden bei der Reform zivilgesellschaftliche Stimmen zu Rate gezogen oder gehört?

Sowohl bei der Verbandsbeteiligung als auch bei den sich anschließenden Landtagsberatungen besteht die Möglichkeit, dass sich „zivilgesellschaftliche Stimmen“ zum Gesetzentwurf äußern können.

3. Sind öffentliche Anhörungen, Diskussionen oder Expertenforen zu dieser Reform geplant?

Anhörungen, Diskussionen und Expertenforen sind üblicherweise den Landtagsberatungen vorbehalten. Da das Nds. SOG umfassend überarbeitet wird, ist - wie bei ähnlich umfassenden Gesetzesvorhaben – damit zu rechnen, dass es im Verlauf des anstehenden Gesetzgebungsverfahrens zu breitangelegten Diskussionen kommen wird.

Freundliche Grüße,


Subjektive Interpretation/Zusammenfassung


  • Es gibt keine genauere Zeitangabe, wann mit dem neuen Gesetzentwurf zu rechnen ist: "Voraussichtlich im laufenden Jahr"
  • Unklar bleibt auch, wie genau man sich als Gruppe einbringen kann. Ist eine "Bewerbung" oder Meldung erforderlich? Nachfragen!
  • Es soll keine seitens der Landesregierung organisierte oder unterstützte öffentliche Diskussion zu diesem wichtigen Thema geben.

9.5.2015 - Uns wird bekannt: Das Verwaltungsgericht Hannover hat einen Vorentwurf des neuen Gesetzes bekommen ... und wird um Stellungnahme gebeten!


Überraschenderweise erhielten wir Kenntnis darüber, dass das nds. Innenministerium das Verwaltungsgericht Hannover angeschrieben hat und diesem einen aktuellen Gesetzentwurf zugeleitet und um Stellungnahme zur Neugestaltung des § 32 bzgl. polizeilicher Videoüberwachung im öffentlichen Raum gebeten hat.

Wir fragen uns, ob so ein Vorgang üblich ist.


11.5.2015 - Wir fragen bei der Pressestelle des nds. Innenministeriums nach


(...)
wie eben telefonisch besprochen hier noch einmal die Mail von Ihnen von Anfang April 2015.
Uns würde interessieren:
a.) Gibt es in inzwischen einen Gesetzentwurf?
b.) Stimmt es, dass das Verwaltungsgericht Hannover einen aktuellen Gesetzentwurf erhalten hat und um Stellungnahme gebeten worden ist? Falls ja: Handelt es sich hierbei um eine übliche Vorgehensweise?
c.) Auf welchem Wege kann sich eine - so wie freiheitsfoo z.B. - verbandslose Gruppe aus der Zivilgesellschaft am Zustandekommen und an den Beratungen des Gesetzes beteiligen? Ihre letztmonatliche Antwort zur damaligen Frage Nr. 2 (s.u.) hat uns dazu noch nicht weitergeholfen.
Über eine kurzfristige Rückmeldung würden wir uns freuen, weil wir hierzu eine kurze Veröffentlichung planen.
Vielen Dank für die Mühen und viele gute Grüße,


Uns wurde dann am gleich Tag der Eingang und die Weiterleitung unserer Anfrage "an die entsprechende Abteilung" bestätigt.


13.5.2015 - Wir bloggen darüber


Nachdem uns auch nach drei Tagen keine Rückmeldung aus dem Innenministerium gegeben worden ist, verbloggen wir das ganze:

https://freiheitsfoo.de/2015/05/13/polizeigesetz-reform-niedersachsen-schreiben-jetzt-die-gerichte-am-gesetzentwurf-mit-zivilgesellschaft-bleibt-aussen-vor/


20.5.2015 - Die "HAZ" berichtet über "ungewöhnliche Eile" beim neuen Polizeigesetz


Siehe hier: http://www.haz.de/Nachrichten/Politik/Niedersachsen/Ungewoehnliche-Eile-beim-Polizeigesetz

Text aus dem HAZ-Beitrag:

Im Innenministerium hat man aus dem Blick verloren, dass Teile der Gesetze befristet sind und am 1. Juli 2015 auslaufen, wenn der Landtag nicht noch im Juni-Plenum ihre Verlängerung beschließt. Betroffen sind die Auskunftsrechte zu Bestandsdaten von Handys und Computern. Anders als bei der Vorratsdatenspeicherung geht es nicht um Verbindungsdaten, sondern etwa um die Frage, wem ein Handy gehört und wo es sich gerade befindet. Diese Bestandsdaten werden zum Beispiel von der Polizei abgefragt, wenn es darum geht, eine suizidgefährdete oder vermisste Person aufzuspüren. In die gleiche Richtung, aber deutlich seltener angefordert, geht die Auskunft über PIN-Codes oder IP-Daten von Computern.
Im Herbst 2013 hat die Landesregierung in den beiden Gesetzen festgelegt, dass die Erlaubnis, diese Bestandsdaten abzufragen, automatisch am 1. Juli 2015 ausläuft. Hintergrund ist, dass SPD und Grüne sich ohnehin eine Reform des Polizeigesetzes und des Verfassungsschutzgesetzes vorgenommen hatten. „Da hat man wohl gedacht, dass sich die Befristung bis dahin erledigt haben wird“, heißt es bei den Fraktionen im Landtag.
Doch die Arbeit an den Gesetzen zieht sich in die Länge, auch weil SPD und Grüne nicht in allen Punkten einer Meinung sind. Das gilt auch für die Bestandsdaten. „Wir Grüne waren von Anfang an auch bei der Erfassung von Bestandsdaten skeptisch“, sagt der innenpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Belit Onay. Deshalb habe man sich vor zwei Jahren eine Evaluation vorgenommen, die aber noch nicht erfolgt sei. Auch dafür brauche man die Fristverlängerung.
SPD und Grüne wollen deshalb die Auskunftsrechte für Polizei und Verfassungsschutz um ein Jahr verlängern - in der Hoffnung, bis dahin endlich die beiden Gesetzesnovellen auf den Weg gebracht zu haben. FDP-Innenexperte Jan Christoph Oetjen ist skeptisch: „Wenn wir das jetzt um ein Jahr verlängern, werden wir dann immer noch kein neues Polizeigesetz haben.“ Es sei außerdem wenig glaubwürdig, wenn SPD und Grüne nun argumentierten, dass die Datenlage für eine Evaluation nicht ausreiche, denn die Daten seien alle seit Jahren vorhanden. „Das Innenministerium muss auf die Tube drücken. Wir reichen die Hand und sind bereit, einer Verlängerung um drei Monate zuzustimmen“, sagte Oetjen. In dieser Zeit müsse eine Auswertung möglich sein.


20.5.2015 - Antworten vom nds. Innenministerium


(...)
Ihre mit E-Mail vom 11.05.2015 gestellten Fragen möchte ich wie folgt beantworten:
a.) Gibt es in inzwischen einen Gesetzentwurf?
Es liegt ein Referentenentwurf vor, der sich in der Abstimmung mit anderen Ministerien befindet.
b.) Stimmt es, dass das Verwaltungsgericht Hannover einen aktuellen Gesetzentwurf erhalten hat und um Stellungnahme gebeten worden ist? Falls ja: Handelt es sich hierbei um eine übliche Vorgehensweise?
Von Seiten des MI wurde das VG Hannover nicht um Stellungnahme gebeten.
c.) Auf welchem Wege kann sich eine - so wie freiheitsfoo z.B. - verbandslose Gruppe aus der Zivilgesellschaft am Zustandekommen und an den Beratungen des Gesetzes beteiligen? Ihre letztmonatliche Antwort zur damaligen Frage Nr. 2 (s.u.) hat uns dazu noch nicht weitergeholfen.
Im Rahmen des weiteren Gesetzgebungsverfahrens (u. a. mögliche Anhörung durch den Innenausschuss) kann sich grds. jeder Bürger beteiligen. Es wird zum Gesetzentwurf auch eine Landtagsdrucksache geben, die öffentlich zugänglich ist. Damit besteht ebenfalls die Möglichkeit, dass sich jeder Bürger umfänglich über die beabsichtigten Änderungen informieren und sich hierzu gegenüber dem LT äußern kann.
Mit freundlichen Grüßen

Zur ergänzenden Information: Diese Antwort kam aus dem Landespolizeipräsidium als Unterstelle des nds. Innenministeriums.


20.5.2015 - Rückfragen an das nds. Innenministerium


Sehr geehrter Herr K.,
sehr geehrte Frau B.,
vielen Dank für die Rückmeldung.
Zwei Rückfragen dazu:
a.) Können Sie uns mitteilen, von wem dann - wenn nicht vom MI - der aktuelle Referententwurf an das VG Hannover geschickt und von wem um Stellungnahme gebeten worden ist?
b.) Welche Schritte müssen wir uns als offene Gruppe "freiheitsfoo" unternehmen, um im Rahmen der noch anstehenden Anhörung durch den Innenausschuss beteiligt zu werden?
Danke für Ihre Mühen und viele gute Grüße,


20.5.2015 - Anfrage an das Verwaltungsgericht Hannover


Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie teilten per o.g. Schreiben mit, dass Ihnen ein Gesetzesentwurf zur Reform des Nds.SOG mit der Bitte um Stellungnahme zugesendet worden ist.
Können Sie uns mitteilen,
a.) durch wen die Zusendung des Entwurfs und die Bitte um Stellungnahme erfolgt ist,
b.) wie das VG Hannover darauf reagiert hat oder reagieren wird?
Vielen Dank und viele gute Grüße,


22.5.2015 - Das Verwaltungsgericht Hannover antwortet schnell


Wir erhalten folgenden Brief vom Verwaltungsgericht Hannover (per Briefpost - eine sehr flotte Reaktion!):

Zusammengefasst:

  • Der Referentenentwurf des neuen Polizeigesetzes für Niedersachsen wurde an das Oberverwaltungsgericht Celle geschickt und gelangte von dort zum Verwaltungsgericht Hannover.
  • Wer die Anfrage um Stellungnahme gebeten hat, wird nicht eindeutig mitgeteilt, vermutlich aber ging diese Initiative vom (grün geführten) Justizministerium Niedersachsen aus, das ebenfalls in den Gesetzgebungsprozess eingebunden ist.
  • Das Verwaltungsgericht Hannover hat bereits Stellungnahme an das OVG abgegeben, diese sei dort in "den Bericht" eingeflossen.


24.5.2015 - Nachfragen an das niedersächsische Justizministerium


(...)
unseren Informationen zufolge hat das niedersächsische Justizministerium im Rahmen der Neuregelungen zum niedersächsischen Polizeigesetz (Nds.SOG) einen aktuellen Referentenentwurf an das Oberverwaltungsgericht Celle mit der Bitte um Stellungnahme oder Bericht geschickt. Dieses wiederrum hat das Verwaltungsgericht Hannover um eine Stellungnahme zum jetzigen § 32 NdsSOG gebeten, diese auch erhalten und in den Bericht an Sie eingearbeitet.
Dazu haben wir im Rahmen einer Berichterstattung folgende Fragen und bitten um kurzfristige Beantwortung:
1.) Können Sie den eben beschriebenen Sachverhalt bestätigen und falls nicht, was ist daran unrichtig oder unvollständig?
2.) Wo läßt sich der Bericht des OVG Celle zum Referentenentwurf einsehen oder abrufen oder können Sie uns diesen alternativ zugänglich machen?
3.) Wo läßt sich der aktuelle Referentenentwurf zum zukünftigen nds. Polizeigesetz einsehen oder abrufen?
4.) Wie lässt sich die Beteiligung niedersächsischer Gerichte im Zusammenhang mit einer Gesetzgebung aus Ihrer Sicht mit der Trennung von Iudikative und Legislative vereinbaren? Handelt es sich bei diesen Vorgängen um übliche Vorgehensweisen?
Vielen Dank im voraus und viele gute Grüße,


26.5.2015 - Antworten vom nds. Justizministerium


(...)
gerne beantworte ich Ihre Anfrage.
zu 1.:
Ende April 2015 hat das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport dem Niedersächsischen Justizministerium und einigen weiteren Ressorts den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung zur Kenntnis und mit der Gelegenheit zur Stellungnahme übersandt. Um eine Bewertung aus justizfachlicher Sicht vorzubereiten, wurde neben zahlreichen Referaten im Hause auch der Präsident des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg beteiligt. Ihm wurde das Anschreiben des Innenministeriums und der Gesetzentwurf übermittelt und Gelegenheit zur Äußerung aus Sicht der Verwaltungsgerichtsbarkeit gegeben. Seinerseits hat der Präsident des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts wiederum den einzelnen Verwaltungsgerichten Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf gegeben und die Rückmeldungen in seine Stellungnahme gegenüber dem Justizministerium aufgenommen.
Zu 2.:
Die Stellungnahme des Präsidenten des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts ist nicht öffentlich einsehbar oder abrufbar. Es handelt sich um ein internes Dokument.
Zu 3.:
Der Referentenentwurf befindet sich aktuell in der internen Abstimmung zwischen den Ressorts. In dieser Phase kann er nicht zugänglich gemacht werden. Eine Information wird erst möglich sein, wenn das Kabinett den Gesetzentwurf gebilligt und ihn zur Verbandsbeteiligung freigegeben hat.
Zu 4.:
Es ist üblich, dass zu eigenen Regelungsvorhaben sowie zu Regelungsvorhaben anderer Ressorts die jeweils fachlich betroffene Gerichtsbarkeit angehört wird. Dieses Vorgehen dient dem Ziel, in einem frühen Stadium Bedenken und Anregungen zu den geplanten Regelungen aus der gerichtlichen Praxis zu erhalten. Inwieweit diese dann in dem Regelungsentwurf beziehungsweise in der Stellungnahme gegenüber dem anderen Ressort berücksichtigt werden, ist eine Frage eigener fachlicher Bewertung.
Dieses Vorgehen ist mit dem Prinzip der Gewaltenteilung unproblematisch zu vereinbaren. Die Gerichte gehören dem Geschäftsbereich des Justizministeriums an. Sie werden von der Exekutive angehört, um ihre praktischen Erfahrungen mit der Materie für eine Neuregelung nutzbar machen zu können, haben aber keinerlei Entscheidungsbefugnis über den Inhalt des jeweiligen Entwurfs.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben. Für etwaige Rückfragen stehe ich selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüße
Im Auftrag


28.5.2015 - Wir haken noch einmal beim nds. Innenministerium nach


(...)
während sich die erste Frage inzwischen erledigt hat (hierfür war das hiesige Justizministerium verantwortlich, falls Ihnen das noch nicht bekannt ist), ist die zweite Frage von vergangener Woche noch offen.
Können wir hierzu noch mit einer Rückmeldung rechnen?
Danke und viele gute Grüße,


29.5.2015 - Antwort aus dem nds. Innenministerium


(...)
''zu Ihrer zweiten Frage kann ich Ihnen nur den Hinweis geben, dass die Fraktionen im Niedersächsischen Landtag darüber entscheiden, welcher Personenkreis sich in einer ggf. stattfindenden öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf äußern soll. Sie könnten sich also hinsichtlich Ihres Begehrens um Beteiligung an den Beratungen zum Gesetzentwurf an einzelne Abgeordnete oder Fraktionen des Niedersächsischen Landtages wenden.
Mit freundlichen Grüßen


29.5.2015 - Noch einmal beim nds. Innenministerium nachgehakt


(...)
Vielen Dank für die Rückmeldung!
Am 28.05.2015 um 08:49 schrieb xxx (MI):
zu Ihrer zweiten Frage kann ich Ihnen nur den Hinweis geben, dass die Fraktionen im Niedersächsischen Landtag darüber entscheiden, welcher Personenkreis sich in einer ggf. stattfindenden öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf äußern soll. Sie könnten sich also hinsichtlich Ihres Begehrens um Beteiligung an den Beratungen zum Gesetzentwurf an einzelne Abgeordnete oder Fraktionen des Niedersächsischen Landtages wenden.
Danke für die Erläuterung. Das hatte ich befürchtet, dass man nur auf diesem Wege und bei ausreichender Zuneigung durch irgendeine politische Partei sich einbringen kann.
Das passt allerdings nicht zu Ihrer Aussage aus der vorherigen Mail.
Am 20.05.2015 um 11:27 schrieb xxx (MI):
Im Rahmen des weiteren Gesetz->gebungsverfahrens (u. a. mögliche Anhörung durch den Innenausschuss) kann sich grds. jeder Bürger beteiligen. Es wird zum Gesetzentwurf auch eine Landtagsdrucksache geben, die öffentlich zugänglich ist. Damit besteht ebenfalls die Möglichkeit, dass sich jeder Bürger umfänglich über die beabsichtigten Änderungen informieren und sich hierzu gegenüber dem LT äußern kann.''
Denn nicht "grundsätzlich jeder Bürger" kann sich beteiligen, wenn es nur die heute von Ihnen aufgezeigte Möglichkeit gibt.
Zudem: Was meinten Sie mit damit, dass sich "jeder gegenüber dem Landtag äußern kann"? Sprechen Sie vom Petitionsrecht? (Das dürfte aus zeitlichen Gründen keine ernstgemeinte Variante sein) Wenn nicht, wovon dann?
Es würde uns angesichts der Äußerungen in der Präambel des rot-grünen Koalitionsvertrags interessieren, wie es sich mit der praktischen und konkreten Beteiligung von Bürgern oder zivilgesellschaftlichen Gruppen tatsächlich verhält und erbitten Ihre Antwort zu dieser Frage, denn in der Präambel heißt es ja:
*** 8< Schnipp ***
Wir setzen dagegen auf Gemeinwohlorientierung statt auf Klientelpolitik und wir glauben an die Gestaltungskraft der Zivilgesellschaft. Wir verstehen modernes Regieren als einen lebendigen Austausch zwischen Bevölkerung, Landesparlament und Landesregierung.
*** >8 Schnapp ***
Viele gute Grüße,


4.6.2015 - Zunächst abschließende Reaktion aus dem Innenministerium


(...) das Referat 22 des Niedersächsischen Innenministeriums ist im Rahmen seiner Zuständigkeit für das Polizei- und Ordnungsrecht gerne bereit, Fragen, die mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG) im Zusammenhang stehen, zu beantworten. Ich bitte jedoch um Verständnis, dass zu anderen Themen, wenn es z. B. um die Haltung der Regierungsfraktionen zur Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern oder zivilgesellschaftlichen Gruppen geht, keine Aussagen getroffen werden können.


9.9.2015 - CILIP berichtet schon im Januar 2015 vom Entwurf - nochmalige Nachfrage


Sehr geehrter Herr xxx,
wir möchten noch einmal nachfragen:
Gibt es jetzt einen öffentlich zugänglichen (und damit öffentlich verhandelbaren) Entwurf zum neuen Polizeigesetz für Niedersachsen?
Wie wir jetzt erst erfahren haben, scheinen bereits im Januar 2015 erste Entwürfe öffentlich, zumindest halb-öffentlich geworden zu sein, siehe den Beitrag in der "CILIP" hier:
Wie kann es sein, dass dort bereits eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem neuen geplanten Gesetz vonstatten geht, während anderen Interessierten der Zugang zu Referentenentwürfen verwehrt wird?
Wir würden uns für eine Antwort freuen, planen zur anstehenden Reform einen Blogbeitrag.
Vielen Dank für die Mühen und viele gute Grüße,


17.9.2015 - Antwort aus dem nds. Innenministerium


(...) der vorliegende Referentenentwurf zur Novellierung des Nds. SOG ist bisher ausschließlich im Geschäftsbereich des Innenministeriums sowie mit den betroffenen Fachministerien erörtert worden. Eine Veröffentlichung hat es seitens des Innenministeriums bisher nicht gegeben; diese erfolgt nach Abschluss des Verfahrens zur rechtsförmlichen Gestaltung von Gesetzen mit der Staatskanzlei frühestens mit der Verbandsbeteiligung, zu der der Gesetzentwurf durch die Landesregierung frei gegeben werden muss.
Welche Informationen dem Beitrag der "CILIP" zugrunde liegen und auf welchem Weg diese nach dort gelangt sind, entzieht sich unserer Kenntnis.
Mit freundlichen Grüßen


17.9.2015 - Noch eine kurze Nachfrage an das Innenministerium


(...) danke für die Rückmeldung!
Gibt es also gar keine grobe Ansage zum Veröffentlichungszeitpunkt?
Wenigstens grob: Geht es (vorraussichtlich) um Tage, Monate oder Jahre bis dahin?


23.9.2015 - Antwort aus dem nds. Innenministerium dazu


(...) mit der Verbandsbeteiligung ist voraussichtlich im Januar 2016 zu rechnen.


29.11.2015 - Wir fragen nach - wann kommt das Gesetz?


(...)

ist - aus heutiger Sicht - der Stand der Antworten aus der LT-DS 17/2263 vom 31.10.2014 noch gültig, wonach die Gesetzentwürfe für die Reform von NVersG und NdsSOG noch in 2015 an den Landtag übersendet werden?

Zur NdsSOG-Reform hatten Sie uns zuletzt mitgeteilt, dass eine "Verbandsbeteiligung" für den Januar 2016 vorgesehen sei.


7.12.2015 - Knappe Antwort vom nds. IM: Keine Gesetzeseinbringung mehr in 2015


(...)

aus heutiger Sicht ist eine Übersendung noch in 2015 nicht vorgesehen.


9.12./16.12.2015 - Nochmal nachgefragt ... und wieder keine inhaltlich genauere Antwort


Noch einmal mit der Bitte um genauere Informationen nachgefragt (9.12.):

(...) gibt es denn zu den beiden Gesetzesvorhaben eine ungefähre Vorstellung, wann die jeweiligen Entwürfe der allg. Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden?

Und eine Woche später (16.12.) noch immer die unklare Rückmeldung aus dem Innenministerium:

(...) wie bereits zuvor erwähnt, kann der genaue Zeitpunkt der Übersendung der o.g. Gesetzentwürfe zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beziffert werden. Sobald die Einbringung der Gesetzentwürfe durch die Landesregierung in den nds. Landtag erfolgt ist, fertigt die Landtagsverwaltung eine Drucksache, die im Internet auf der Homepage des Landtages einsehbar ist.


23.2.2016 - Aus anderer Quelle: Verabschiedung frühestens im 1. Halbjahr 2017



12.4.2014 - Verbandsbeteiligung angeblich begonnen - Landtagsoppsition weiß davon allerdings nichts -Presseanfrage an das nds. Innenministerium


Sehr geehrte Damen und Herren,

nach Angaben der Polizeidirektion Hannover, dort namentlich Herr xxx, hat die nds. Landesregierung zur Novellierung des NdsSOG am 22.3.2016 beschlossen, den Änderungsentwurf zur Verfahrensbeteiligung freizugeben, woraufhin das nds. Innenministerium am 23.3.2016 eine Verbandsbeteiligung eingeleitet und Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 13.5.2016 gegeben habe.

Zugleich erhielten wir aus den Reihen der Opposition im nds. Landtag die Information, dass der Änderungsvorschlag dem Parlament noch nicht überwiesen worden sei und noch gar keine Anhörung seitens des Innenausschusses geplant sei.

Das zugrundelegend haben wir folgende zwei Fragen und würden uns über eine kurzfristige Beantwortung sehr freuen:

1.) Sind die oben zitierten Angaben der PD Hannover insofern korrekt?

2.) Um was für eine Verfahrensbeteiligung handelt es sich und welche Personen und Gruppen haben diesbezüglich die zitierte Gelegenheit zur Stellungnahme?

3.) Wann wird bzgl. der Novellierung des nds. Polizeigesetzes nach derzeitigem Stand der Dinge mit den Landtagslesungen und wann mit der Beschäftigung im Innenausschuss zu rechnen sein?

Vielen Dank und viele gute Grüße,


18.4.2016 - Antwort des nds. Innenministeriums


Zu Frage 1 und 2:

In der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Landesregierung und der Ministerien in Niedersachsen (GGO) ist auch das zu beachtende Verfahren zur Vorbereitung gesetzlicher Vorschriften geregelt. Nach § 31 GGO ist nach der Beteiligung der betroffenen Ressorts und der Freigabe des Gesetzentwurfs durch die Landesregierung, eine Beteiligung von Verbänden und sonstigen Stellen durchzuführen. In § 31 Abs. 1 GGO sind ausdrücklich die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände nach § 104 (jetzt § 96) des Niedersächsischen Beamtengesetzes sowie die kommunalen Spitzenverbände benannt, soweit deren Belange berührt sind. Anderen Stellen kann Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden, soweit dies im öffentlichen Interesse geboten ist.

Im Stadium dieser Verbandsbeteiligung befindet sich der Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung und anderer Gesetze derzeit. Die Landesregierung hat den Gesetzentwurf am 22. März 2016 zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Mit Schreiben vom 22. März 2016 wurde die Verbandsbeteiligung eingeleitet. Beteiligt wurden insbesondere die in § 31 Abs. 1 GGO ausdrücklich benannten Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände (wie z.B. der Deutsche Richterbund, der Deutsche Gewerkschaftsbund und die Gewerkschaft der Polizei) sowie die kommunalen Spitzenverbände. Darüber hinaus wurde auch die Landesbeauftragte für den Datenschutz als sonstige Stelle beteiligt. Diesen Organisationen wurde eine Frist für die Stellungnahme bis zum 13.05.2016 eingeräumt.

Eine Einbringung in den Landtag findet zu diesem Zeitpunkt noch nicht statt. Der Landtag wird aber nach Artikel 25 Abs. 1 Satz 1 der Niedersächsischen Verfassung i.V.m. § 37 Abs. 2 GGO gleichzeitig mit der Verbandsbeteiligung unterrichtet. Dies ist mit Schreiben vom 22.03.2016 von Frau Ministerin Rundt in Vertretung des Ministerpräsidenten erfolgt.

Zu Frage 3:

Eine Einbringung in den Landtag mit den sich anschließenden Beratungen in den Ausschüssen kann erst nach der Verbandsbeteiligung und einer weiteren Entscheidung der Landesregierung über die Einbringung in den Landtag erfolgen. Damit ist frühestens nach den Parlamentsferien ab August 2016 zu rechnen.


Subjektive Zusammenfassung der Antwort

  • Die rot-grüne Landesregierung von Niedersachsen fragt um eine Stellungnahme zur Polizeigesetz-Reform bei folgenden Verbänden um eine Stellungnahme nach:
    • Deutscher Richterbund
    • Deutscher Gewerkschaftsbund
    • Gewerkschaft der Polizei
    • Kommunale Spitzenverbände
    • Landesbeauftragte für den Datenschutz
  • Es wird nicht eine einzige NGO um Stellungnahme angefragt!
  • Die Einbringung in den Landtag erfolgt frühestens ab August 2016.


20.4.2016 - Nachfrage zur Liste der um Stellungnahme Eingeladenen


(...) vielen Dank für die Information.

Ist die folgende Auflistung der um Stellungnahme gebetenen Gruppen bei der Verbandsbeteiligung vollständig und wenn nicht, welche weitere Gruppen gehören dazu?

  • Deutscher Richterbund
  • Deutscher Gewerkschaftsbund
  • Gewerkschaft der Polizei
  • Kommunale Spitzenverbände (welche im Detail?)
  • Landesbeauftragte für den Datenschutz

Vielen Dank für die Arbeit und viele gute Grüße,


29.4.2016 - Nds. Innenministerium: Komplette Liste der von der Rot-Grün NDS zur Stellungnahme Eingeladenen


(...) nachfolgend finden Sie die Liste der am Verfahren beteiligten Verbände:

  • Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens,
  • Niedersächsischer Richterbund Verwaltungsverein e.V.,
  • Verband der niedersächsischen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter e. V.,
  • Neue Richtervereinigung e. V. Landesverband Niedersachsen,
  • Deutscher Gewerkschaftsbund, Bezirk Niedersachsen - Bremen - Sachsen-Anhalt,
  • NBB, Deutscher Beamtenbund und Tarifunion, Landesbund Niedersachsen e. V.,
  • Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Niedersachsen,
  • Deutsche Polizeigewerkschaft im DBB, Landesverband Niedersachsen,
  • Bund Deutscher Kriminalbeamter, Landesverband Niedersachsen,
  • Landesbeauftragte für den Datenschutz,
  • Leiter des Kommissariats der katholischen Bischöfe in Niedersachsen.

Freundliche Grüße,


Fazit


Die Zusammenfassung vom 18.4.2016 trifft es nach wie vor:

  • Es wird nicht eine einzige NGO oder Bürgerinitiative zum Thema angesprochen. Eine Stimme der Bürger und Menschen in Niedersachsen sucht man in der Liste vergebens.
  • Richter- und Polizeiverbände werden dagegen vorrangig um Stellungnahme erbeten, obwohl gerade diese ihre Interessen schon bei der Erstellung des Gesetzestextes bevorzugt eingebracht haben, seitens der Justiz z.T. auf äußerst fragliche Art und Weise, die an der Unabhängigkeit bzw. Trennung von Legislative und Iudikative Zweifel aufkommen lässt.
  • Die nds. Landesregierung wird ihren im Koalitionsvertrag selber gesteckten Ansprüchen nicht gerecht. Dort hieß es noch in der Präambel auf Seite 4:
    • "Um den großen Herausforderungen gemeinschaftlich zu begegnen, wollen wir mehr Demokratie wagen. Demokratie lebt von kontinuierlicher Beteiligung und Transparenz. Viel zu lange wurde in Niedersachsen ein obrigkeitsstaatlicher Politikstil betrieben. Beteiligung wurde zu sehr auf die Stimmabgabe bei Wahlen reduziert. Wir setzen dagegen auf Gemeinwohlorientierung statt auf Klientelpolitik und wir glauben an die Gestaltungskraft der Zivilgesellschaft. Wir verstehen modernes Regieren als einen lebendigen Austausch zwischen Bevölkerung, Landesparlament und Landesregierung."


17.5.2016 - Zeitungsmeldung: Nds. Landesdatenschutzbehörde hat große Bedenken zum Entwurf des neuen Polizeigesetzes



19.5.2016 - Bericht der taz zum Thema


https://www.taz.de/Streit-um-Ueberwachung-in-Niedersachsen/!5302702/


2.8.2016 - Nds. Landesdatenschutzbehörde meldet die Veröffentlichung des Gesetzentwurfs


[Anmerkung: Nachfolgend die Pressemitteilung des LfD Nds. - Zum 2.8.2016 war jedoch nirgendwo der Gesetzentwurf im Netz verfügbar. Weder Landesregierung noch Innenministerium haben sich auf deren Portalen in irgendeiner Weise auch nur mit einem Wort dazu geäußert. :| ]

Pressemitteilung LfD Niedersachsen 2.8.2016

Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung

Neues Polizeigesetz mit datenschutzrechtlichen Mängeln

Die niedersächsische Landesregierung hat heute einen Gesetzentwurf vorgelegt, der darauf abzielt, das Polizeigesetz grundlegend zu reformieren. Datenschutzrechtlich war diese Novelle allein schon wegen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 20.04.2016 zum BKA-Gesetz zwingend erforderlich.

Der Gesetzentwurf setzt die Vorgaben des Verfassungsgerichts zu verdeckt durchgeführten Überwachungsmaßnahmen um. So wird der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung verbessert. Auch die Regelungen zur Datenübermittlung werden enger gefasst. Obwohl das Verfassungsgericht angesichts der aktuellen terroristischen Bedrohungslage die Online-Durchsuchung und die Quellen- Telekommunikationsüberwachung als grundsätzlich verfassungsgemäß angesehen hat, enthält der Gesetzentwurf diese Überwachungsinstrumente nicht. Auch das ist aus Sicht des Datenschutzes sehr erfreulich.

Allerdings weist der Gesetzentwurf einige Mängel auf. So sind nach dem Gesetzeswortlaut und entgegen der Gesetzesbegründung anlasslose Personenkontrollen und damit auch so genannte Moscheekontrollen nach wie vor möglich. Mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung sind verdachtsunabhängige Identitätsprüfungen aber nur schwerlich vereinbar.

Auch die Regelungen zur Einführung von so genannten Bodycams für Polizeibeamtinnen und -beamte sind datenschutzrechtlich problematisch, da nicht nur Bildaufnahmen, sondern auch Tonaufnahmen zulässig sein sollen. Besonders schwer wiegt, dass zudem Fristen für die Dauer der Speicherung fehlen.

Nach dem Gesetzentwurf soll zukünftig eine Fahndung mittels sozialer Netzwerke zulässig sein. Angesichts der damit verbundenen tiefen Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen (das Internet vergisst nicht!) wurde bedauerlicherweise versäumt, diese so genannte Facebook-Fahndung auf Fälle schwerster Kriminalität zu begrenzen.

Grundsätzlich ist schließlich zu bedauern, dass gerade die datenschutzrechtlichen Regelungen in dem Gesetzentwurf noch unübersichtlicher und damit unverständlicher geworden sind.

Es bleibt zu hoffen, dass die aufgezeigten Mängel in den nun folgenden parlamentarischen Beratungen behoben werden.

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Zuletzt geändert am 13.11.2016 19:00 Uhr