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Anhoerung-Polizeigesetzreform-LT-NDS

6.10.2016 - Einladung zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme an den Innenausschuss des nds. Landtags



Grundlage der Anhörung I: SPD-Grüner-Gesetzentwurf zur Neuregelung des nds. Polizeigesetzes, früher NdsSOG, jetzt NGefAG


Siehe die entsprechende Drucksache des Landtags.


Grundlage der Anhörung II: CDU-Entschließungsantrag zum sofortigen Einsatz von BodyCams bei der Polizei


Siehe die entsprechende Drucksache des Landtags.


Zeitplan


  • bis 7.11.2016: Abgabeschluß schriftliche Stellungnahme


Liste der zur schriftlichen Anhörung eingeladenen


  1. Herrn Prof. Dr. Hartmut Aden, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin
  2. Herrn Prof. Dr. Ralf Alleweldt, Fachhochschule der Polizei
  3. Amnesty International, Themenkoordinationsgruppe Polizei und Menschenrechte
  4. Frau Rechtsanwältin Ulrike Donath, Hamburg
  5. Herrn Rechtsanwalt Carsten Gericke, Republikanischer Anwältinnen- und Anwaltsverein
  6. Herrn Professor Hans Alexy, Bremen
  7. Bezirksverband Hannover e.V. im BDZ Gewerkschaft Zoll und Finanzen
  8. Frau Dr. Catharina Erps, Nds. Richterbund Hannover
  9. Herrn Prof. Dr. Felix Bernard, Katholisches Büro Niedersachsen, Hannover
  10. Freiheitsfoo
  11. Herrn Prof. Dr. Ipsen, Universität Osnabrück
  12. Herrn POR Heiko Arnd, Polizeiinspektion Frankenthal
  13. Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen
  14. Herrn Prof. Dr. Franz-Ludwig Knemeyer (emerit.), Universität Würzburg
  15. Herrn Prof. Dr. jur. Friedrich Schoch, Universität Freiburg
  16. Herrn Prof. Dr. Christoph Gusy, Universität Bielefeld
  17. Herrn Prof. Dr. Volkmar Götz (emerit.), Georg-August-Universität Göttingen
  18. Weißer Ring e.V, Landesbüro Niedersachsen
  19. Vereinigung Niedersächsischer und Bremer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V.


23.10.2016 - Anfrage an die CDU-Landtagsfraktion zu deren BodyCam-Entschließungsantrag


Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Landtags-Drucksache 17/5276 fordern Sie den Entschluss des Niedersächsischen Landtags zur Einsetzung eines Polizei-Body-Cam-Pilotprojekts.

Sie schreiben darin auszugsweise:

"Niedersachsens Polizeibeamtinnen und -beamte erleben in ihrem Dienstalltag den zunehmenden Verlust an Respekt gegenüber der Polizei. Darüber hinaus nehmen körperliche Angriffe gegen Polizeibeamtinnen und -beamte deutlich zu."

Und an etwas späterer Stelle:

"Einige deutsche Bundesländer haben in Pilotprojekten den Einsatz sehr erfolgreich erprobt und dauerhaft in den polizeilichen Alltag übernommen."

Da wir zur schriftlichen Stellungnahme zu diesem Entschließungsantrag aufgefordert worden sind, haben wir folgende Fragen an Sie und würden uns sehr über eine baldige Antwort freuen:

1.) Welche konkreten Zahlen, Studien oder Statistik-Auszüge untermauern die Aussage, dass die Polizei mit einem zunehmenden Respektverlust konfrontiert wird?

2.) Bitte bennenen Sie uns die Auszüge aus der PKS oder aus sonstigen Statistikquellen, die die Entwicklung der Anzahl körperliche Angriffe gegen Polizeibeamtinnen und -beamte innerhalb der letzten 10 Jahre darstellen.

3.) Welche Bundesländer haben Bodycams "erfolgreich erprobt und dauerhaft in den polizeilichen Alltag übernommen" und an welchen konkreten Evaluationen lässt sich der Erfolg jeweils belegen?

Vielen Dank für Ihre Mühe und viele gute Grüße,


30.10.2016 - Nachfrage an die CDU-Landtagsfraktion


Sehr geehrte Damen und Herren,

dürfen wir zu unserer Anfrage vom 23.10.2016 noch mit einer Rückmeldung rechnen? Auch wenn nicht, würden wir uns über eine kurze Nachricht freuen, um weiterplanen zu können.

Vielen Dank und viele gute Grüße,


31.10.2016 - Erst positive Rückmeldung und Ankündigung einer rechtzeitigen Beantwortung durch die CDU-Landtagsfraktion ...


Sehr geehrter Herr xxx,

selbstverständlich dürfen Sie noch mit einer Antwort auf Ihre Anfrage rechnen. Der für den Innen-Bereich zuständige Kollege ist allerdings zur Zeit krank, ich gehe davon aus, dass Sie im Verlauf dieser Woche eine Rückmeldung erhalten.

Mit freundlichen Grüßen


31.10.2016 - ... und dann doch eine Absage ... o_O


Sehr geehrter Herr xxx,

da der zuständige Referent leider erkrankt ist, können wir Ihnen erst später eine Antwort senden. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen


5.11.2016 - Unsere Stellungnahme an den nds. Landtag (auch als PDF-Dokument verfügbar)


Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die Gelegenheit, zu der geplanten Reform des nds. Polizeigesetzes (vormals NdsSOG, jetzt NGefAG) Stellung beziehen zu können.

Wir bedauern zugleich sehr, dass in der Zeit der Ausarbeitung dieses Gesetzentwurfs und vor allem in der Zeit der ersten internen Diskussion zivilgesellschaftliche und insofern tendentiell mitunter kritische Stimmen von der Beteiligung ausgeschlossen worden sind.

Alle sich bei freiheitsfoo engagierenden Menschen tun dieses in ihrer Freizeit, freiwillig und ohne Bezahlung. Mangels Kapazitäten und Beteiligung beschränken wir uns in unserer Stellungnahme auf ausgewählte Teile des Gesetzentwurfs und - vielmehr - im wesentlichen nur auf darin umgesetzte Änderungen des derzeitigen NdsSOG. Darüber hinaus gehende und aus unserer Sicht notwendige Kritik an unveränderten Teilen des niedersächsischen Polizeigesetzes führen wir hier nicht an, obwohl wir finden, dass wir eine Reihe anderer Punkte des jetzigen NdsSOG und des künftigen NGefAG (soweit im Lichte des Gesetzentwurfs von heute vorhersehbar) veränderungsbedürftig oder ganz zu streichen sind.

Hier also unsere Stellungnahme:


§32


Es ist nachvollziehbar und erfreulich, dass eine Änderung dieses Paragraphen vorgenommen werden soll. Das Verwaltungsgericht Hannover hat einen Teil des dritten Absatz des jetzt noch gültigen Paragraphen mehrfach als verfassungswidrig bewertet.

Die Änderungen, die hier geplant sind, halten wir jedoch für diskutabel bis unhaltbar. Im Einzelnen:


§32 (1) Satz 1 meint nicht auf Versammlungen im Sinne des Art. 8 GG zuzugreifen. Unserer Erfahrung nach ist diese gute Absicht unpraktikabel und verletzt eben dieses Versammlungsgrundrecht.

Begründung: Insbesondere bei Eil- und vor allem Spontanversammlungen im Sinne des Brokdorf-Beschlusses obliegt es den Polizeikräften vor Ort, eine Versammlung als solche formell anzuerkennen oder eben nicht. Unserer Erfahrung nach wird diese Befugnis mindestens in Einzelfällen eindeutig zum Nachteil der Versammelten ausgelegt und eine Demonstration oder ein Protest im Sinne des Grundgesetzes vor Ort nicht anerkannt. Somit unterliegen die Versammelten nicht dem Versammlungsgrundrechtsschutz. Eine Möglichkeit, gegen solche (absichtlichen oder versehentlichen) polizeilichen Fehleinschätzungen vor Ort rechtssicher zu intervenieren gibt es aber nicht!

Deswegen gehört der Absatz 1 ganz gestrichen - Einschränkungen der Versammlungsfreiheit gehören ins Versammlungsgesetz (NVersG), nicht aber in das Polizeigesetz.


§32 (3) Satz 1 ist schwammig formuliert. Was bedeutet "wiederholtes Begehen von Straftaten und nicht geringfügigen Ordnungswidrigkeiten" in der Lebenspraxis. So wie der Satz im Entwurf formuliert ist, dürfte er verfassungsrechtlich mindestens heikel sein.


'§32 (3) Sätze 2 und 3 werfen die Frage auf, ob in diesem Zusammenhang stationäre Überwachungskameras eingesetzt werden sollen oder nicht. Falls ja, wirken diese auch im nicht-aktivierten Zustand potentiell freiheitseinschränkend auf die Menschen im betroffenen öffentlichen Raum, was unzulässig ist.

Falls nein, so stellt sich die Frage, wie die in Anzahl und Positionierung datenschutzrechtlich notwendige Beschilderung praktisch umsetzbar wäre.

Hierzu ist weiter diskutabel, ob die genannte Bedingung zur Erlaubnis der Durchführung einer temporären polizeilichen Videoüberwachung des öffentlichen Raumes nicht praktisch fast einem Blankoscheck zum Einsatz solcher Überwachung gleichkommt und weiterhin, inwiefern Regierung und Polizeibehörden faktisch meinen nachweisen zu können, dass die Videoüberwachung in diesem Fall "erforderlich zur Verhütung von Straftaten und nicht geringen Ordnungswidrigkeiten" ist. Uns ist der fundierte Nachweis einer solchen Erforderlichkeit trotz mannigfachen Nachfragens in den vergangenen acht Jahren bislang jedenfalls nicht vorgelegt worden. Insofern ist sind diese Sätze ganz zu streichen.


§32 (4) Satz 2 stellt eine Öffnungsklausel zum Einsatz von Bodycams für Polizeistreifen dar, obwohl die bisherigen Einsätze solcher Kamerasysteme in anderen Bundesländern - anders als von den Bodycam-Befürwortern fälschlicherweise immer wieder öffentlich behauptet - überhaupt keinen Nachweis einen sinnvollen Einsatzes dieser Systeme erbracht haben.

Dass beispielsweise die Rahmenbedingungen des Pilotprojektes in Hessen derart unprofessionell gelegt worden sind, dass überhaupt keine Aussage über die Effekte von Bodycams getroffen werden kann, weil (unter anderem) die Polizeikräfte des Pilotprojektes im Vorfeld eine besondere Ausbildung in Sachen Deeskalation erhalten haben und sich somit ein Vergleich mit anderen Polizeistreifen nicht ziehen lassen kann, haben wir in unserer Stellungnahme an den schleswig-holsteinischen Landtag ausführlich dokumentiert.

Wir lehnen den Einsatz von Bodycams für Polizeikräfte ab und fordern die Streichung dieses Absatzes.


Anmerkung: An die CDU-Landtagsfraktion hatten wir zu deren Entschließungsantrag zum Thema Bodycams am 23.10.2016 drei Fragen gerichtet. Leider war die CDU nicht in der Lage, uns diese bis zur Abgabe unserer Stellungnahme zu beantworten. Begründet wurde dieses mit der Krankheit eines Referenten. Offenbar kann nur eine einzige Person innerhalb der CDU Niedersachsens begründen, anhand welcher konkreten Fakten oder Studien der Einsatz von Bodycams für Polizeiangehörige (angeblich) effektiv und verhältnismäßig sein soll ...


§32 (5) ist offensichtlich der Versuch, die bislang rechtswidrig betriebenen Polizei-Verkehrsüberwachungskameras nachträglich zu legalisieren zu versuchen. Dieses ist jedoch offenkundig verfassungsheikel bis -widrig, weil der mit der Videoüberwachung verbundene Eingriff in die Persönlichkeitsrechte dem genannten Grund bzw. der angeführten Notwendigkeit der Überwachung ("zur Lenkung und Führung des Straßenverkehrs") eindeutig zu schwer wiegt.

Außerdem ist es fraglich, ob diese Begründung juristisch zulässig ist.

Abschließend (aber nachrangig) halten wir die allzu lässige Formulierung "Auf die Beobachtung ist hinzuweisen" (genau so wie in Absatz 3 Satz 3!) für unzureichend: Hier wäre eine genauere Beschreibung der Anforderungen, wie z.B. das rechtzeitige, ein Ausweichen ermöglichende Hinweisen, notwendig.


§32 (6) soll das offenbar datenschutz- und persönlichkeitsschutzrechtlich von Anfang an wenig durchdachte Pilotprojekt der "Section Control" legalisieren. Mindestens persönlichkeitsrechlich bleiben hierzu aber viele Fragen offen. Der Einsatz von Section Control Anlagen ist alleine deswegen fragwürdig, weil weniger grundrechtsinvasive Maßnahmen ganz außer Acht gelassen werden.

Das im §3a BDSG festgeschriebene Gebot der Datensparsamkeit wird bei Section Control Anlagen mit den Füßen getreten.

Wer daran glaubt, dass Section Control IT-Systeme penetrationsresistent seien und die darin wenn auch nur temporär, dafür aber massenhaft erfassten personenbezogenen Daten sicher vor Abgriff oder Manipulation sind, der hat aus den rasant zunehmenden Bekanntwerden der Nicht-Integrität von IT-Systemen nichts gelernt.


§35


Dass der Einsatz "verdeckter technischer Mittel" zur Überwachung von Menschen (u.a. auch Lauschangriffe) noch immer nicht wenigstens nachfolgend richterlich angeordnet oder überprüft werden muss, halten wir für einen großen Fehler.

Ganz grundsätzlich sind wir der Meinung, dass richterliche Genehmigungen nicht generell durch das vor Ort ansässige Amtsgericht vorzunehmen sind. Hierfür sollten - insbesondere in Gebieten, in denen solche Richterfreigaben eher selten anfallen - gerichtliche Schwerpunktstellen mit ausreichender Sachkenntnis und genügender personeller Ausstattung eingerichtet werden.


§36/36a


Den Einsatz von Polizeispitzeln lehnen wir aus ethischen Gründen grundsätzlich ab.

An dieser Haltung ändert sich nichts, wenn man diese Spitzel (um nicht von staatlich bezahlten Lügnern oder gar Verbrechern zu sprechen) als "Vertrauenspersonen" bezeichnet, wie im NdsSOG aber auch immer noch im NGefAG zu lesen ist. Ein Paradebeispiel für einen Euphemismus, einer menschlichen und sachlich-orientierten Politik unwürdig.

Bei diesen "Vertrauenspersonen" handelt es sich ja gerade um Menschen, die im staatlichen Auftrag und mit staatlicher Bezahlung oder Entlohnung das Vertrauen, das andere Menschen Ihnen entgegenbringen, missbrauchen. Diese Praxis gehört auf den Scheiterhaufen der Demokratiegeschichte.


§38/39


Die hier vorgesehenen Gesetzesänderungen dienen der Abwendung negativer Folgen aus einem anhängigen Gerichtsprozess zur Frage, warum die niedersächsische Polizei eine (derzeit) unzlässige Speicherung personenbezogener Daten von unschuldigen Bürgern über viele Jahre hinweg betreibt.

Ob die mit den Änderungen erzielte Legalisierung dieses Verhaltens verfassungsrechtlich zu rechtfertigen ist, müsste ggf. ebenfalls gerichtlich überprüft werden.

Wir raten zu einer Gesetzesänderung, die das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung für unbescholtene Bürger höher stellt als bürokratische Scheinbegründungen, die mit der "Nachvollziehbarkeit behördlichen Handelns" zu argumentieren versuchen.

Wollte man diese Argumentationslinie ernsthaft und ehrlich weiter verfolgen, wäre eine größere allgemeinere Transparenz bei Polizei und ihrem Handeln zuallererst vonnöten. Unsere bisherigen Erfahrungen z.B. im Zusammenhang mit Anfragen unserer Gruppe oder unserer Redaktion lassen eine solche Tendenz bislang nicht erkennen.

Insofern fordern wir eine deutliche Restriktion bzgl. der Erfassung und Speicherung personenbezogener oder personenbeziehbarer Daten bei der niedersächsischen Polizei, so wie das Verwaltungsgericht auch jüngst erst Datenlösungen im NIVADIS-System verfügt hat. (Dieses Verfahren wird aufgrund der polizeilich eingelegten Berufung nun vor dem OVG Lüneburg weiter verhandelt und dort vermutlich nicht sein Ende finden.)


Kennzeichnungspflicht für Polizisten und Polizistinnen


Wir vermissen im Zusammenhang mit diesem Gesetzentwurf die seitens der derzeitigen Regierungskoalition angekündigte Regelung zur Kennzeichnung von Polizeibeamten und verweisen in diesem Fall gerne auf eine Verlautbarung der aktuellen CDU-SPD-Bundesregierung:

"Offene Kommunikation ist prägend für das Zusammenleben in einer freiheitlichen demokratischen Gesellschaft." (Quelle: Referentenentwurf der Bundesregierung zur Einführung eines Verschleierungsverbots für Beamte)

Das sollte auch für Polizeibeamte und -beamtinnen bei der Begegnung mit den Bürgern und Menschen in diesem Bundesland gelten, wie wir finden.

Die eindeutige Kennzeichnung von Polizeibeamtinnen und -beamten sollte unserer Ansicht nach in ausschließlich pseudonymisierter Form erfolgen, um die Persönlichkeitsrechte der Beamtinnen und Beamten zu schützen und diesen Menschen keinen Zwang zur namentlichen Kenntlichmachung zu unterwerfen. Wenn die Pseudonyme dann auch noch in zum Beispiel monatlichen Rhytmus rollieren/rotieren, wird der berechtigten Sorge der Polizeikräfte vor Verfolgung oder sonstiger Nachstellung wirksam begegnet.

Sofern die Regierungskoaliton der Ansicht ist, dass derlei Regelungen nicht in das Polizeigesetz gehört, können wir dieses nachvollziehen, würden uns aber eine zügige Umsetzung in anderer Form sehr wünschen.


5.11.2016 - Anfragen an Karsten Becker, SPD-Landtagsabgeordneter im Innenausschuss des nds. Landtags zu seiner Haltung bei Videoüberwachung i.A. und BodyCams


Sehr geehrter Herr Becker,

Ende letzten Monats haben Sie sich in den "Schaumburger Nachrichten" sehr abwägend über die CDU-Forderung zum Ausbau der Videoüberwachung im öffentlichen Raum geäußert (Anhang), was uns sehr freut.

Gibt es hierzu eine öffentliche, im Internet abrufbare Stellungnahme?

Nur einige Wochen zuvor (zum 2.8.2016) haben Sie sich in einer Mitteilung auf Ihrer Homepage

http://karstenbecker.info/aktuelles/mitteilungen/2016/487376.php?y=&m=&tid=&page=1

dagegen für den Einsatz von Bodycams für Polizeibeamtinnen und -beamte ausgesprochen:

"Mit der Einführung einer Rechtsgrundlage für den Einsatz von sogenannten Body-Cams trage das neue Gesetz auch den verstärkten Bemühungen zum Schutz von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten ausdrücklich Rechnung, macht Becker deutlich."

Können Sie uns mitteilen, anhand welcher Fakten Sie der Überzeugung sind, dass Bodycams die Polizisten schützen und dass dessen Einsatz in diesem Zusammenhang verhältnismäßig ist?

Vielen Dank und viele gute Grüße,


6.11.2016 - Versand der Stellungnahme an den Landtag und drei Fragen dazu


Sehr geehrte Frau xxx,

vielen Dank für die Gelegenheit zur Stellungnahme zum geplanten NGefAG, die Sie anliegend erhalten.

Ich möchte - auch im Namen der Redaktion des Blogs freiheitsfoo.de - bei dieser Gelegenheit gerne noch drei Fragen an Sie richten und würde mich über eine Beantwortung freuen:

1.) Können Sie uns mitteilen, wie viele und welche der 19 zur schriftlichen Stellungnahme Eingeladenen von dieser Gelegenheit Gebrauch gemacht haben?

2.) Können Sie uns weiter mitteilen, ob und wann eine mündliche Anhörung zu Entschließungsantrag und Gesetzentwurf beabsichtigt ist (schon am 17.11.2016?) und welche Personen und Gruppen hierzu eingeladen worden sind oder eingeladen werden?

3.) Stimmt unsere Annahme, dass schriftliche Stellungnahmen, wie z.B. in diesem Kontext vom Innenausschuss eingeholt, grundsätzlich erst einmal nicht veröffentlicht werden?

Vielen Dank für Ihre Arbeit und viele gute Grüße,


7.11.2016 - Ausführliche Antwort von Karsten Becker (SPD) auf unsere Nachfrage


Sehr geehrter Herr xxx,

ich bedanke mich für Ihre Anfrage und das dahinterstehende Interesse an den von mir vertretenen Positionen. Der in den Schaumburger Nachrichten veröffentlichte Artikel beruht auf meiner Rede im Plenum des Niedersächsischen Landtags, die ich zu einem auf die Ausweitung der Videoüberwachung zielenden Antrag der CDU-Fraktion gehalten habe. Ich habe mein Büro gebeten, Ihnen das Manuskript dieser Rede, beziehungsweise einen Auszug aus dem vorläufigen Plenarprotokoll (sofern das bereits vorliegen sollte) zu übersenden.

Meiner in der Gesamtabwägung letztlich befürwortenden Haltung gegenüber den sogenannten bodycams liegt die Tatsache der zunehmenden Gewaltanwendung gegenüber Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten zugrunde. Untersuchungen anderer Landespolizeien deuten darauf hin, dass bodycams in dieser Hinsicht deeskalierend, beziehungsweise gewalthemmend auf potentielle Angreifer wirken können. Um diese Wirkung entfalten zu können, ist es (über die datenschutzrechtlichen Anforderungen hinaus) allerdings bereits systemisch unabdingbar, dass auf die Tatsache einer Videoaufzeichnung unmissverständlich erkennbar hingewiesen wird.

Das Problem der unmittelbaren Auswirkungen auf die Handlungsautonomie betroffener Person sehe ich auch; allerdings ist zu konstatieren, dass diese im Hinblick auf drohende Gewaltanwendungen ja auch gewünscht sind.

Noch schwerer wiegen für mich allerdings die Auswirkungen einer bodycam auf das Erscheinungsbild der Polizei in der Öffentlichkeit. Die beste Prävention vor Gewalt gegenüber Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten sehe ich immer noch darin, dass der "Mensch" in der Uniform erkennbar ist und bleibt. Eine weitergehende "Technisierung" des Erscheinungsbildes von Polizei in der Öffentlichkeit läuft diesem Ziel natürlich zuwider.

Leider muss aber auch ich zur Kenntnis nehmen, dass einzelne Menschen auf diese Prinzipien eines transparenten, bürgerschaftlich orientierten Auftretens von Polizei eben nicht durch Zurückhaltung, sondern nichtsdestotrotz mit unvermittelt aggressiver Gewaltanwendung reagieren und das viel zu häufig in Alltagssituationen, in denen auch Polizistinnen und Polizisten nicht damit rechnen.

In einer Gesamtabwägung erscheint mir der mit dem Einsatz von bodycams verbundene Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gegenüber dem Anspruch von Polizistinnen und Polizisten auf den Schutz ihres Rechtes auf körperliche Unversehrtheit letztlich ausgewogen und verhältnismäßig. In der Praxis wird es darauf ankommen, dieses Instrument maßvoll und im o.a. Sinne zweckgerichtet einzusetzen, woran ich angesichts des hohen Ausbildungsniveaus und der (auch) darauf basierenden berufsethischen Grundhaltung der niedersächsischen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten allerdings keine Zweifel habe.

Abschließend erlaube ich mir den Hinweis, dass die Aufzeichnungen von bodycams natürlich auch das Handeln von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten dokumentieren und damit im Gesamtzusammenhang ggf. bewertbar machen.

Mit freundlichen Grüßen

Karsten Becker


Auszug aus dem Plenarprotokoll vom 28.10.2016, Rede von Herrn Becker (SPD)


Plenarsitzung am 28.10.2016: Redemanuskript von MdL Karsten Becker zu "Videoüberwachung ist ein wertvolles Instrument für mehr Sicherheit – Die Landesregierung muss es stärker nutzen und bessere rechtliche Voraussetzungen schaffen!“ (Antrag der Fraktion der CDU – Drs. 17/6682)

Es gilt das gesprochene Wort.


Anrede,

ich greife den Titel Ihres Antrags auf: „Videoüberwachung ist ein wertvolles Instrument für mehr Sicherheit!“ Dem Begriff „Instrument“ stimme ich zu. Mit dem Rest ist das nicht so einfach. Ein multifunktionales Mittel mit durchschlagender Wirkung gegen den Terrorismus ist die Videoüberwachung aber sicher nicht.

Und über alle Euphorie sollten wir nicht vergessen, dass sie einen empfindlichen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung darstellt.

Ich finde, mit diesen Aspekten gehen Sie in der Begründung Ihres Antrags ein bisschen sehr oberflächlich um, wenn Sie ohne tragfähige Begründung feststellen, dass der Staat bei seiner Verpflichtung, die Menschen zu schützen, durch überzogene Datenschutzregelungen behindert werde.

Ich wäre jedenfalls daran interessiert, wie das Bundesverfassungsgericht Ihre hingeworfene Begründung werten würde, das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung entspreche der Vorstellung der 80er-Jahre und sei nicht mehr zeitgemäß. Da machen Sie es sich entschieden zu einfach.

Aber im Timing sind Sie wirklich gut, meine Damen und Herren von der CDU.

Wenn Ihr Antrag als Begleitmusik zu der Video-Überwachungsoffensive von Bundesinnenminister de Maizière gedacht war, hätten Sie ihn terminlich kaum besser platzieren können. Und bei Herrn de Maizière können wir uns dafür bedanken, dass er offensiver und prägnanter deutlich gemacht, wie die CDU das Spannungsfeld zwischen Überwachung und Informationeller Selbstbestimmung zu gestalten gedenkt.

Videoüberwachung an öffentlichen Orten, wie Einkaufszentren, Sportstätten, Parkplätzen sowie in Bussen und Bahnen soll es im Kampf gegen den Terrorismus jetzt also richten. Unterstützt von Technik zur automatischen Gesichtserkennung. Das ist es ja wohl, was Sie im Forderungsteil Ihres Antrags mit „modernen Formen der intelligenten Videoüberwachung“ umschreiben.

Anrede,

es wäre grundfalsch, den Herausforderungen der terrorostischen Bedrohung mit schlichter Ignoranz zu begegnen.

Ich bin auch sehr dafür, neue technische Überwachungsmöglichkeiten auf ihre Eignung für den Einsatz gegen Kriminalität und Terrorismus zu untersuchen. Aber den Anspruch, nicht nur alten Wein in neue Schläuche zu füllen, sollten wir schon haben.

Welche Wirkungen wir von der Videoüberwachung erwarten dürfen, können wir schon heute recht präzise beschreiben.

„Verhinderung von Straftaten“, „Ermittlung von Tätern“, und die „Verbesserung des Sicherheitsempfindens“,

sind die wesentlichen Erwartungen, die mit Videoüberwachung verbunden werden.

Erwartungen, die jedoch nur eingeschränkt auf die Ergebnisse der bisherigen Erfahrungen gestützt werden können.

  • Ich will mal mit der Unterstützung bei der „Ermittlung von Tätern“ beginnen: Dass Kameras bei der Ermittlung von Straftätern wirkungsvoll unterstützen können, hat sich in der Vergangenheit praktisch bestätigt. Es ist allerdings auch niemals überprüft worden, wie viele Taten auch ohne Videobilder hätten aufgeklärt werden können.
  • Die Hoffnung, das „Sicherheitsempfinden“ deutlich zu verbessern, hat sich hingegen nicht bestätigt. Wenn überhaupt, nimmt das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung durch Videoüberwachung nur kurzzeitig zu. Außerdem tauchen Fragen nach den (unterstellten) Sicherheitsdefiziten einer Örtlichkeit auf, an denen Videoüberwachung durchgeführt wird.

Und ich sage Ihnen aus eigener Erfahrung: Wer sich die überdimensionalen Hinweise auf Videoüberwachung in den britischen Städten angesehen hat, kann das auch recht gut nachvollziehen. Lawinenartige Wohlfühleffekte löst da jedenfalls nicht aus.

  • "Abschreckungseffekte zur Verhinderung von Straftaten“ sind ebenfalls zweifelhaft. Erfahrungen aus Großbritannien weisen zwar einen moderaten Rückgang der Kriminalitätsrate aus. Allerdings hauptsächlich in Parkhäusern. Vergleichbare Untersuchungen aus den USA haben hingegen keinen vergleichbaren Effekt festgestellt.

Wie gehen wir jetzt mit den bisherigen Erkenntnissen aus der Videoüberwachung im Hinblick auf die aktuellen Bedrohungsszenarien um?

Ignoranz – ich sagte es schon – wäre der schlechteste Weg.

Jubelnde Begeisterung über neue technische Möglichkeiten – meine Damen und Herren von der CDU – ist aber auch nicht viel besser.

Es ist nämlich keine schöne Vorstellung, dass ein den Überwachungskameras nachgeschalteter selbstlernender Algorithmus einen Menschen, der sich in einem Bahnhof oder Flughafen bewegt, von Raum zu Raum, von Stockwerk zu Stockwerk, beobachtet, sein Aussehen und/oder sein Verhalten bewertet und die Situation völlig autonom als „normal“ oder „außergewöhnlich“ bewertet und dementsprechende Alarmierungen oder weitergehende Maßnahmen auslöst.

Dass Sie in Ihrem Antrag „hohe Standards der technischen Datensicherheit gegen den Zugriff durch Unbefugte“ fordern, ist nicht mehr als eine Selbstverständlichkeit.

Das Grundproblem ist viel weitergehender!

Bereits das Bewusstsein, beobachtet zu werden, führt zu einem veränderten Verhalten der Menschen. Auch wenn diese Prozesse auf der Ebene des Unterbewusstseins ablaufen, müssen wir doch den dahinterstehenden Eingriffscharakter anerkennen und konstatieren, dass man hier mit bloßen Überlegungen zur technischen Datensicherheit viel zu kurz springt.

Unser Auftrag wird es jedenfalls sein, sehr genau zwischen den Sicherheitsgewinnen einer weitergehenden Videoüberwachung und den damit verbundenen Einschränkungen der individuellen Freiheit abzuwägen.

Und ich wäre sehr dankbar, wenn ich von Argumenten wie: „wer sich nichts zu Schulden kommen lässt, den stört die Überwachung auch nicht“ verschont bleiben könnte.


10.11.2016 - Antwort der CDU auf unsere Nachfragen zu deren Bodycam-Entschließungsantrag


Sehr geehrter Herr xxx,

herzlichen Dank für Ihre Schreiben mit der Bitte um Informationen zu den Studien, die unserem Antrag für ein Pilotprojekt von Bodycams für die niedersächsische Polizei zu Grunde liegen.

Inzwischen haben Sie dem Landtag bereits eine Stellungnahme übermittelt. Leider war uns eine schnellere Stellungnahme nicht möglich. Weil Sie dies in ihrer Stellungnahme ansprechen, möchten wir darauf hinweisen, dass sich ihre Anfrage an die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag richtete und nicht an die CDU in Niedersachsen. Das ist ein erheblicher rechtlicher und tatsächlicher Unterschied. Tatsächlich ist unser Mitarbeiterstab für die Themen der Inneren Sicherheit und Justiz nicht größer, als sie glauben wollen. Auch wir Abgeordneten sind nicht alle hiermit befasst und sind nicht permanent in Hannover, sondern vor allem im Land unterwegs, um mit den Menschen zu sprechen.

In diesen Gesprächen mit Polizistinnen und Polizisten, aber auch Mitarbeitern der Rettungsdienste und Feuerwehr hören wir aber immer wieder, dass die Respektlosigkeiten, Beleidigungen und sogar Angriffe gegen sie zunehmen. Die deutliche Mehrheit spricht sich dabei für Bodycams aus. Dies ist keine wissenschaftliche Studie, sondern praktische Erfahrung aus unseren Gesprächen.

Selbstverständlich gibt es auch weitere Studien die die Einführung von Bodycams stützen. Aus Ihrer Stellungnahme entnehme ich, dass diese Ihnen auch alle bekannt sind. In unserem Entschließungsantrag nehmen wir allerdings nur Bezug auf die erfolgreichen Pilotprojekte in anderen Bundesländern. Tatsächlich haben Hessen, Rheinland-Pfalz, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Bremen und auch die Bundespolizei aus ihren Pilotprojekten positive Schlüsse gezogen.

In Ihrer Stellungnahme kritisieren Sie die Struktur dieser Pilotprojekte oder ihrer Evaluation. Das nehmen wir außerordentlich ernst und sind der Ansicht, dass dies bei den vom uns geforderten Pilotprojekt berücksichtigt werden sollte.

Grundsätzlich sind wir der Meinung, dass unabhängig davon, ob die Bodycams einen präventiven Effekt haben, zumindest die Dokumentation der Einsätze verbessert wird und dadurch auch die nachträgliche Beurteilung und Auswertung von Einsätzen deutlich erleichtert wird. Selbstverständlich können aber auch Bodycams keine völlig objektive Beurteilung der von Polizeieinsätzen garantieren, sie erleichtern diese nur.

Wir fordern daher zunächst ein Pilotprojekt zum Einsatz von Bodycams und nicht mehr. Wir begrüßen daher, dass die Landesregierung in ihrem Gesetzentwurf zum niedersächsischen Polizeirecht immerhin eine rechtliche Grundlage hierzu schaffen möchte, auch wenn wir den Großteil der anderen Änderungen klar ablehnen. Diskutiert werden muss auch, ob die Einschränkung der Nutzung von Bodycams auf den öffentlichen Bereich ausreicht.

Unser Schwerpunkt liegt klar auf der Gewährleistung der körperlichen Unversehrtheit und persönlichen Freiheit von Bürgerinnen und Bürgern, aber auch Polizistinnen und Polizisten.

Mit freundlichen Grüßen

Angelika Jahns
Innenpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion [Niedersachsen]


10.11.2016 - Nachfragen an Herrn Becker von der SPD


Sehr geehrter Herr Becker,

vielen Dank für das ausführliche und geduldige Eingehen auf unsere Nachfragen zum Thema Videoüberwachung des öffentlichen Raums und zur Frage des Einsatzes von Bodycams bei Polizeibeamtinnen und -beamten.

Für mich selber als Teil der Redaktion sprechend kann ich Ihre Argumentationskette zum Thema Bodycam sachlich nachziehen, wenn ich auch selber nicht für den Einsatz von Bodycams bin.

Meine Gründe für diese Haltung werden u.a. vielleicht an folgenden Nachfragen deutlich, die ich Ihnen gerne im Namen der Redaktion stellen möchte:


Am 07.11.2016 um xxx schrieb Karsten Becker:

Meiner in der Gesamtabwägung letztlich befürwortenden Haltung gegenüber den sogenannten bodycams liegt die Tatsache der zunehmenden Gewaltanwendung gegenüber Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten zugrunde.

Können Sie uns zu der Entwicklung von Gewaltanwendung gegenüber Polizeikräften innerhalb der letzten 12 Jahre Zahlen und Fakten mitteilen oder uns darüber informieren, an welcher Stelle wir diese im Detail recherchieren können?


Untersuchungen anderer Landespolizeien deuten darauf hin, dass bodycams in dieser Hinsicht deeskalierend, beziehungsweise gewalthemmend auf potentielle Angreifer wirken können.

Welche Untersuchungen meinen Sie damit? Das hessische Pilotprojekt samt der vom hessischen Innenministerium verfassten (und gerne der Presse zur Herausgabe verweigerten) Evaluierung bietet bekanntermaßen keine Sachbasis für eine tatsächlich fundamentierte Beurteilung pro oder contra einer Bodycam-Polizei-Ausrüstung. Die Ergebnisse der jüngsten Untersuchung aus Rheinland-Pfalz sind ähnlich fragwürdig. Können Sie uns andere Untersuchungen aus anderen Landespolizeien benennen oder mitteilen, wo wir diese nachlesen können?


Das Problem der unmittelbaren Auswirkungen auf die Handlungsautonomie betroffener Person sehe ich auch; allerdings ist zu konstatieren, dass diese im Hinblick auf drohende Gewaltanwendungen ja auch gewünscht sind.
Noch schwerer wiegen für mich allerdings die Auswirkungen einer bodycam auf das Erscheinungsbild der Polizei in der Öffentlichkeit. Die beste Prävention vor Gewalt gegenüber Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten sehe ich immer noch darin, dass der "Mensch" in der Uniform erkennbar ist und bleibt. Eine weitergehende "Technisierung" des Erscheinungsbildes von Polizei in der Öffentlichkeit läuft diesem Ziel natürlich zuwider.

Es stellt sich die Frage, ob die gewünschte Wirkung (weniger Angriffe gegenüber Polizeikräften bzw. weniger Verletzungen bei diesen) nicht auf andere, weniger grundrechtsinvasive Art und Weise erzielt werden kann. Denkbar wäre u.U. eine erweiterte Schulung und regelmäßige Fortbildungen zu Deeskalationsstrategien und deren praktische Anwendung.

Bodycams werden zu einer weiteren (mindestens gefühlten) Distanzbildung zwischen den Polizeibeamten und den Menschen, die Ihnen begegnen, führen. Vor allem beruht der Einsatz von Bodycams auf dem Prinzip der Repression durch Kameraüberwachung. Das bedeutet einerseits, dass die Bodycams keine oder nur geringe Wirkung gegenüber Personen ausüben, die triebgesteuert, unter Einfluß von Drogen oder aus anderen Gründen bewußtseinseingeschränkt agieren. Andererseits stellt sich die (unseres Wissens nach bislang unbehandelte und unbeantwortete) Frage, inwiefern eine derartige Aufrüstung der Polizeistreifen aufgrund des repressiven Charakters nicht sogar zum gegenteiligen Effekt, nämlich zur Erhöhung eines Aggressionspotentials beitragen und im schlimmsten Fall zu hinterhältigen Angriffen auf Menschen in Polizeiuniformen führen.

Wir haben diese und andere Bedenken in unserer Stellungnahme zum Thema an den schleswig-holsteinischen Landtag aufgeführt, diese können Sie bei Interesse hier nachlesen:

https://wiki.freiheitsfoo.de/uploads/Main/20160427Stellungnahme-Bodycams-SchleswigHolstein-anon.pdf


Abschließend erlaube ich mir den Hinweis, dass die Aufzeichnungen von bodycams natürlich auch das Handeln von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten dokumentieren und damit im Gesamtzusammenhang ggf. bewertbar machen.

Das würde voraussetzen, dass etwaige Aufzeichnungen in allen Fällen (!) und unabhängig von singulären oder partei-ergreifenden Interessen zur Verfügung stehen. Inwiefern haben Sie die in diesem Zusammenhang stehenden Fragen zur Datensicherung, -verschlüsselung und Regelung von Zugriffsrechten behandelt und geklärt?


Eine abschließende Frage:

Dürfen wir Ihre Rückmeldung im selbstverständlichen vollständigen Wortlaut und Kontext veröffentlichen?

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und viele gute Grüße,


10.11.2016 - Telefonanruf von Herrn Becker (SPD) ...


... und darin wurde eine ausführlichere schriftliche Stellungnahme seitens Herrn Becker angeboten und angenommen, die wir nach Eingang hier oder an anderer Stelle ungekürzt veröffentlichen werden.


11.11.2016 - Antwort vom Landtag auf unsere drei Nachfragen


Am 11.11. erhielten wir das folgende mit 9.11.2016 datierte Schreiben:

Zusammengefasst:

1.)

Folgende Gruppen/Personen haben eine schriftliche Stellungnahme eingereicht:

  1. Amnesty International, Themenkoordinationsgruppe Polizei und Menschenrechte (Geantwortet: Stellungnahme veröffentlicht)
  2. Bezirksverband Hannover e.V. im BDZ Gewerkschaft Zoll und Finanzen (Geantwortet: Stellungnahme soll nicht veröffentlicht werden)
  3. Nds. Richterbund (Geantwortet: Stellungnahme soll nicht veröffentlicht werden)
  4. Katholisches Büro Niedersachsen, Hannover (Geantwortet: Stellungnahme soll nicht veröffentlicht werden)
  5. freiheitsfoo (Stellungnahme veröffentlicht)
  6. Herrn POR Heiko Arnd, Polizeiinspektion Frankenthal (Geantwortet: Stellungnahme soll nicht veröffentlicht werden)
  7. Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen (Geantwortet: Stellungnahme veröffentlicht)

Folgende Gruppen/Personen haben Stellungnahmen abgegeben, obwohl sie im Verteiler gar nicht aufgetaucht sind:

  1. Herr Dr. Dennis-Kenji Kipker (Universität Bremen, Fachbereich Rechtswissenschaft) (Geantwortet: Stellungnahme veröffentlicht)

Folgende Gruppen haben (zum Zeitpunkt der Beauskunftung am 9.11.2016) trotz Aufforderung keine Stellungnahme abgegeben:

  1. Herrn Prof. Dr. Hartmut Aden, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin
  2. Herrn Prof. Dr. Ralf Alleweldt, Fachhochschule der Polizei
  3. Frau Rechtsanwältin Ulrike Donath, Hamburg
  4. Herrn Rechtsanwalt Carsten Gericke, Republikanischer Anwältinnen- und Anwaltsverein
  5. Herrn Professor Hans Alexy, Bremen
  6. Herrn Prof. Dr. Ipsen, Universität Osnabrück
  7. Herrn Prof. Dr. Franz-Ludwig Knemeyer (emerit.), Universität Würzburg
  8. Herrn Prof. Dr. jur. Friedrich Schoch, Universität Freiburg
  9. Herrn Prof. Dr. Christoph Gusy, Universität Bielefeld
  10. Herrn Prof. Dr. Volkmar Götz (emerit.), Georg-August-Universität Göttingen
  11. Weißer Ring e.V, Landesbüro Niedersachsen
  12. Vereinigung Niedersächsischer und Bremer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V.

2.)

Oh ja, es stimmt, was wir zufällig erfahren haben: Am 17.11.2016 wird der Innenausschuss eine mündliche Anhörung zum Thema durchführen.

Eingeladen dazu sind folgende exquisit ausgewählte Gruppen und Personen:

  1. Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsen (Geantwortet: Stellungnahme soll nicht veröffentlicht werden) (Geantwortet: Dann doch ... :) )
  2. Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen (Geantwortet: Stellungnahme soll nicht veröffentlicht werden)
  3. Herr Dr. habil. Nils Zurawski (Universität Hamburg, Institut für kriminologische Sozialforschung) (Geantwortet: Stellungnahme veröffentlicht)
  4. Nds. Anwalt- und Notarverband (Geantwortet: Stellungnahme veröffentlicht)
  5. Taser International Europe SE (!) (Geantwortet: Stellungnahme soll nicht veröffentlicht werden)
  6. Bund Deutscher Kriminalbeamter (Bislang noch nicht geantwortet)
  7. Deutsche Polizeigewerkschaft im DBB (Bislang noch nicht geantwortet)
  8. Gewerkschaft der Polizei Niedersachsen (Bislang noch nicht geantwortet)

3.)

Und ja, es stimmt leider auch unsere Befürchtung/Mutmassung: Die schriftlichen und mündlichen Stellungnahmen sollen der Öffentlichkeit vorenthalten werden.

Siehe dazu auch unsere aktuelle Petition.


11.11.2016 - Drei Nachfragen an den Landtag Niedersachsen


Sehr geehrte Frau xxx,
sehr geehrte Damen und Herren,

zu Ihrem Schreiben von heute (datiert mit dem 9.11.2016) haben wir noch folgende drei Nachfragen:

1.) Wie kommt es, dass Herr Dr. Dennis-Kenji Kipker eine Stellungnahme abgegeben hat, ohne dazu aufgefordert worden zu sein?

2.) Aus welchem Grund wurde das Unternehmen Taser International Europe SE zur mündlichen Anhörung zur Polizeigesetzreform eingeladen und wer bzw. welche Fraktion hat diese Einladung veranlasst?

3.) Wie ist die Auswahl der zur mündlichen Anhörung am 17.11.2016 Eingeladenen zustandegekommen und welche der eingeladenen Gruppen und Personen wurde durch welche Fraktionen eingeladen bzw. zur Einladung vorgeschlagen?

Vielen Dank für Ihre Arbeit und Mühen und viele gute Grüße,


13.11.2016 - Anschreiben an die Menschen und Gruppen, die schriftliche Stellungnahmen abgegeben haben mit der Bitte um Veröffentlichung der Stellungnahmen


Sehr geehrte Damen und Herren,

nach Auskunft durch die Verwaltung des Niedersächsischen Landtags haben Sie dem Innenausschuss des Landtags eine schriftliche Stellungnahme zum Gesetzentwurf für ein neues Polizeigesetz in Niedersachsen (NGefAG) zukommen lassen.

Leider ist der Landtag in Hannover nicht bereit, diese Stellungnahme der Allgemeinheit zum Abruf bereitzustellen.

Wären Sie bereit, Ihre Stellungnahme zum NGefAG-Entwurf zu veröffentlichen oder uns diese zur ungekürzten Bereitstellung für die daran interessierte Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen?

Wir würden uns im Sinne einer offenen und öffentlichen Diskussion über das Gesetzvorhaben sehr darüber freuen.

Viele gute Grüße,

[UPDATE: Am darauf folgenden Tag haben wir zusätzlich auch alle die Gruppen und Personen gleicherart angeschrieben, die nach Auskunft der Landtagsverwaltung zur mündlichen Anhörung eingeladen worden sind.]


13.11.2016 - Antwort von Dr. Dennis-Kenji Kipker, Universität Bremen - Veröffentlichung seiner Stellungnahme


Hallo Herr xxx,

haben Sie vielen Dank, sehr gern:

https://wiki.freiheitsfoo.de/uploads/Main/Stellungnahme-Dennis-Kenji-Kipker-LT-NDS-Drs17-6232.pdf

Einen schönen Sonntag weiterhin!

Dennis Kipker


Auszug aus der 6seitigen Stellungnahme (V. Zusammenfassung und Fazit)


Soweit eine Geeignetheit der Body-Cam als technisches Mittel zur Deeskalation im Polizeieinsatz bejaht wird, ist auch die Erforderlichkeit der Maßnahme gegeben, da mildere, gleich wirksame Einsatzmethoden nicht ersichtlich sind. Gleichwohl ist zu beachten, dass die Bild- und Tonaufzeichnung einen erheblichen Eingriff in die informationellen Grundrechte des Betroffenen zur Folge hat. Dementsprechend sind hohe Anforderungen an die verfassungsrechtliche Rechtfertigung des Body-Cam-Einsatzes anzulegen, deren Ausprägungen im Einzelnen aufgezeigt wurden. Bedauerlicherweise hat sich in zahlreichen vergangenen Gesetzgebungsverfahren gezeigt, dass auf die Wahrung der informationellen Selbstbestimmung nur verhältnismäßig wenig Rücksicht genommen wird. Dies ist nicht nur aus verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten, sondern auch aus demjenigen des staatlichen Selbstverständnisses bedauerlich. Für ein funktionierendes Gemeinwesen ist es mehr denn je notwendig, auch den Bürger stärker in die Wahrnehmung der ihm zustehenden Rechte miteinzubeziehen. Diese Herausforderung sollte der Gesetzgeber annehmen.


13.11.2016 - Antwort von Herrn Heiko Arnd von der Polizei Rheinland-Pfalz - Nicht-Veröffentlichung seiner Stellungnahme


Sehr geehrte Herr xxx,

vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an der in Rede stehenden Thematik. Meine Stellungnahme habe ich dem Landtag in Niedersachsen übermittelt. Es obliegt den dortigen Entscheidungsträgern, diese zu veröffentlichen. Diesbezüglich bitte ich um Ihr Verständnis. Ich habe allerdings auch eine Stellungnahme zu einem Gesetzgebungsvorhaben in NRW abgefasst, die öffentlich zugänglich ist.

https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/Webmaster/GB_I/I.1/aktuelle_drucksachen/aktuelle_Dokumente.jsp?docTyp=ST&wp=15&dokNum=Drs+16%2F12121

Zudem stehe ich Ihnen gerne für ein (Telefon)Interview zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Heiko Arnd
Leiter der Polizeiinspektion Mainz 1
Leiter der Arbeitsgruppe Body-Cam der Polizei Rheinland-Pfalz


Anmerkung:


Der von Herrn Arnd angegebene Link funktionierte bei uns leider nicht. Im NRW-Landtags-Dokumentensystem fanden wir dagegen 12 andere Stellungnahmen zum Thema Body-Cam aus dem Januar 2015:

https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/Webmaster/GB_I/I.1/aktuelle_drucksachen/aktuelle_Dokumente.jsp?docTyp=ST&wp=15&dokNum=schulterkameras&searchDru=suchen


13.11.2016 - Rückmeldung an Herrn Arnd mit Nachfragen


Sehr geehrter Herr Arnd,

vielen Dank für die so schnelle Rückmeldung.

Der von Ihnen angegebene Link funktioniert (bei uns) leider nicht. Im Dokumentensystem des Landtags von NRW konnten wir dagegen 12 andere Stellungnahmen zum Thema aus dem Januar 2015 finden.

Handelte es sich bei Ihrer Stellungnahme um eine in diesem Zusammenhang? Haben Sie evtl. ein Stichwort, nach dem wir im Suchsystem konkret suchen können/müssen?

Wir hätten gerne Ihre Stellungnahme an den Landtag in Hannover veröffentlicht, sind dabei der Meinung, dass Ihnen als Urheber und Verfasser dieser Stellungnahme frei steht darüber zu entscheiden, an wen Sie diese weiter reichen oder auch nicht.

Aber selbstverständlich akzeptieren wir Ihre Entscheidung zur Nicht-Veröffentlichung, wenn Sie gerne dabei bleiben möchten.

So oder so:

Viele gute Sonntagsgrüße aus Hannover,


14.11.2016 - Rückmeldung durch Herrn Nils Zurawski - Ankündigung der Veröffentlichung seiner Stellungnahme


Lieber xxx,

ich denke, dass ist möglich. Wie hätte Sie es denn gern am liebsten. Ich schreibe die Stellungnahme erst morgen oder Mittwoch, von daher kann ich auch dann erst etwas liefern.


14.11.2016 - Antwort des Niedersächsischen Richterbundes - Nicht-Veröffentlichung seiner Stellungnahme


Sehr geehrter Herr xxx,

der Niedersächsische Richterbund hat gegenüber dem Innenministerium zu dem Gesetzgebungsverfahren förmlich Stellung genommen. Sofern das Innenministerium und der Landtag nicht bereit sind, diese Stellungnahme, die in einem vertraulichen Verfahren abgegeben worden ist, zu veröffentlichen, wird auch von unserer Seite davon abgesehen, diese Stellungnahme der Presse zur Verfügung zu stellen.

Ich darf Sie höflich um Verständnis für diese Vorgehensweise bitten und bedauere, Ihnen im Moment keine günstigere Nachricht geben zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. xxx

Geschäftsführerin des NRB


14.11.2016 - Anruf und darauf folgende Mail-Presseanfrage an das niedersächsische Innenministerium zum Thema Taser-Elektroschockwaffen und Staatstrojaner


Sehr geehrte Frau xxx,
sehr geehrte Damen und Herren,

wie eben telefonisch besprochen, hier unsere drei aktuellen Fragen zum Entwurf des NGefAG:

1.) Weder die geplante Änderung des § 69 (4) noch dessen Begründung lassen eindeutig erkennen, ob es dabei bleiben soll, dass Taserwaffen zukünftig "nur" für die SEK's der Polizei vorgehalten und dort eingesetzt werden sollen, oder ob überlegt oder gar schon geplant wird, den Einsatz von Taser-Elektroschockpistolen auf andere Teile der Polizei in Niedersachsen auszuweiten. Können Sie uns hierzu etwas sagen?

2.) Aus welchen Gründen soll ein Vertreter (oder eine Vertreterin) des Taser-Herstellers in der mündlichen Anhörung zum NGefAG am kommenden Donnerstag vortragen? Was ist die Intention dieser außergewöhnlichen Einladung und wer hat diese vorgeschlagen?

3.) Wird die am 7.11.2016 in Kiel verabschiedete "Norderstedter Erklärung" der SPD-Innenminister Konsequenzen für das laufende Gesetzverfahren in Niedersachsen haben? Genauer: Wird anders, als bislang vorgesehen, bspw. evtl. noch ein Passus zur expliziten Zulässigkeit des Einsatzes von Staatstrojanern auf Landespolizeiebene eingefügt oder über diese Möglichkeit derzeit nachgedacht?

Wir würden uns aufgrund der Aktualität freuen, möglichst noch heute von Ihnen etwas dazu zu hören.

Viele gute Grüße,


14.11.2016 - Antwort des Katholischen Büros Niedersachsen - Nicht-Veröffentlichung seiner Stellungnahme


Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Das Niedersächsische Gefahrenabwehrgesetz befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Dies beinhaltet unseres Erachtens ein hinreichendes Maß an Öffentlichkeit und Transparenz. Wenn nun der Landtag davon absieht, Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, so wird es hierfür berechtigte Gründe geben.

Gerne verweisen wir auf die entsprechenden Landtagsdrucksachen, in denen zu gegebener Zeit das Ergebnis der Anhörung veröffentlicht wird.

Wir können Ihnen an dieser Stelle jedoch so viel mitteilen, dass wir in unserer Stellungnahme die Gewährleistung eines hinreichenden Schutzes des Beicht- und Seelsorgegeheimnisses im neuen Nds. Gefahrenabwehrgesetz sehr begrüßt haben.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. xxx

Katholisches Büro Niedersachsen


14.11.2016 - Rückmeldung an Frau Jahns von der CDU-Landtagsfraktion


Sehr geehrter Herr xxx,
sehr geehrte Frau Jahns,

vielen Dank für Ihr ausführliches Antwortschreiben, das wir ungekürzt veröffentlicht haben.

Ich möchte - in diesem Fall als Vertreter der Redaktion freiheitsfoo.de und nicht der Initiative freiheitsfoo, was beides voneinander zu trennen ist! - nicht in einen Diskurs per E-Mail eintreten, freue mich aber, dass Sie bzgl. der Wartezeit auf unsere Nachfrage eine neue Perspektive eröffnen konnten.

Ich persönlich sehe Menschen im Dienste der Polizei gleichermaßen wie andere als Menschen, da bin ich ganz bei Ihnen. Mir fehlt jedoch nach wie vor ein sachlicher Beleg für die Behauptung, dass und in welchem Maße die Gewalt gegenüber Polizeibeamten und -beamtinnen zugenommen hat.

Dass das Ihr persönlicher - ich füge hinzu: subjektiver - Eindruck ist, das glaube ich Ihnen selbstverständlich. Sicherlich sind meine eigenen Erfahrungen in vielerlei Hinsicht ebenfalls sehr subjektiv und unter Berücksichtigung der eigenen Lebenswelt-Blase zu betrachten und zu bewerten.

Um den Einsatz von BodyCams aber begründen zu können und in einem Landesgesetz zu verankern, reicht mir eine solche gefühlte Zunahme von Gewalt nicht aus. Und selbst das wäre ja nur nur ein Teilaspekt der gesamten Diskussion im Pro und Contra bei BodyCams.

Ich selber sehe darin lediglich ein (fragwürdig wirksamer) Versuch, Symptome zu bekämpfen anstelle sich den Ursachen von Entwicklungen zu widmen. Entwicklungen, die selber zunächst erst einmal gründlich und sachlich analysiert gehören.

Aber die vier vorherigen Absätze schildern - noch einmal - lediglich meine eigene, einzelne und persönliche Meinung und nicht die unserer Redaktionsgruppe oder gar der gesamten Initiative freiheitsfoo.

Also nochmals vielen Dank für Ihre Mühe mit der Antwort an uns und viele gute Grüße,

Michael Ebeling, Hannover
Redaktion freiheitsfoo.de


15.11.2016 - Telefonische Nachfrage beim nds. Innenministerin zur Beantwortung unserer drei Fragen von gestern ...


... mit folgendem Ergebnis als Gespräch mit einer der Pressesprecherinnen des nds. Innenministeriums:

  • Man arbeite an einer Beanwortung, die Antworten auf die drei Fragen zu geben sei in diesem Fall nicht möglich, es müsse "zugearbeitet" werden, Informationen seien einzuholen.
  • Außerdem begründete man die bisherige Nichtbeantwortung mit einem anderen aktuellen Anlaß ("Salafisten-Razzien, u.a. auch in Niedersachsen"), das derzeit viel Kraft in der Pressestelle binden würde.
  • Man wird uns die Fragen beantworten, sobald das möglich ist.


15.11.2016 - Antwort der Landtagsverwaltung auf unsere Fragen vom 11.11.2016


Zusammengefasst:

1.) Herr Kipker wurde einzeln zu einer Stellungnahme ausschließlich zum Thema BodyCams eingeladen und taucht deswegen nicht auf der Liste derjenigen auf, die zu allen Teilaspekten um Meinung angefragt worden sind.

2.) Diese Frage wurde nicht beantwortet: "Aus welchem Grund wurde das Unternehmen Taser International Europe SE zur mündlichen Anhörung zur Polizeigesetzreform eingeladen und wer bzw. welche Fraktion hat diese Einladung veranlasst?"

3.) Diese Frage ist nicht im Detail, nur allgemein und wenig aussagekräftig beantwortet worden: "Wie ist die Auswahl der zur mündlichen Anhörung am 17.11.2016 Eingeladenen zustandegekommen und welche der eingeladenen Gruppen und Personen wurde durch welche Fraktionen eingeladen bzw. zur Einladung vorgeschlagen?"


15.11.2016 - Antwort von Taser - Nicht-Veröffentlichung derer Stellungnahme


Die Anhörung im Landtag Niedersachsen am Donnerstag ist öffentlich, also wenn Sie Infos brauchen, können Sie an der Anhörung teilnehmen.

xxx
VP Strategic Communications

TASER | Axon
Protect Life. Protect Truth.


16.11.2016 - Antwort des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen e.V. (KFN) - Veröffentlichung dessen Stellungnahme


Sehr geehrter Herr xxx,

anbei sende ich Ihnen die Stellungnahme des KFN zum Modellprojekt "Bodycams" bei der Polizei des Landes Niedersachsen.

Mit besten Grüßen
Thomas Bliesener

Prof. Dr. Thomas Bliesener | Direktor
Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen e.V.


17.11.2016 - Antwort der Gewerkschaft Zoll und Finanzen (Bezirksverband Hannover e.V. im BDZ) - Nicht-Veröffentlichung derer Stellungnahme


Sehr geehrter Herr xxx,

eine Veröffentlichung der Stellungnahme ist nicht vorgesehen.

Mit freundlichen Grüßen
Holger Schoneveld
Stv. Vorsitzender
BDZ Bezirksverband Hannover e.V.


17.11.2016 - Innenausschuss Sitzung zum NGefAG


Zeitplan


Rahmenbedingungen: Beginn 10:15 Uhr, Raum 1105, ca. 35 Zuhörer und Vortragende neben dem Innenausschuss anwesend bzw. zu Gast. Darunter (grob geschätzt) 10 Personen vom Innenministerium, 3 Personen vom NDR-Fernsehteam, 1 HAZ-Reporter (Herr Wallbaum), 5-8 Personen von der Arbeitsgemeinschaft kommunaler Spitzenverbände Niedersachsens, 3 Personen von amnesty international, eine Handvoll Personen vom LfD Nds.

In der mündlichen Anhörung (terminiert von 10:15 bis 13:00 Uhr) ging es zunächst die erste halbe Stunde um die Mitteilung, dass die rot-grüne Landesregierung nur knapp drei Tage vor diesem Termin eine Änderung des Gesetzentwurfs veröffentlicht hatte.

Demnach soll der §12 (6) im Vergleich zur aktuellen Version des Absatzes im aktuellen NdsSOG weitgehend beibehalten werden, was der Forderung der CDU und der Polizeiinteressenvertreter entspricht. Festgehalten wird das in der LT-DS 17/6878. Inhaltlich geht es - grob gesagt - darum, dass die Polizeibeamte und -beamtinnen auch weiterhin anlaßlos und ohne vorherige Beauftragung Personen anhalten, deren Identitäten abfragen und überprüfen und diese Menschen (mitsamt aller mitgeführten Sachen und Fahrzeugen!) durchsuchen können dürfen. Die Gesetzesgrundlage entspräche nach ihrer Änderung in großen Teilen dem vielfach kritisierten Ist-Zustand des aktuellen Polizeigesetzes unter CDU und FDP veranwortet. Neu sei lediglich der allgemeine Verweis auf Lageerkenntniss und Straftaten mit internationalen Bezug.

Die zuvor zur schriftlichen Stellungnahme eingeladenen Personen und Gruppen konnten hierzu keine Stellung beziehen, weil die Änderung erst über eine Woche nach Einsendeschluß veröffentlicht worden ist. Selbst die mündlich Vortragenden heute hatten diese Änderung zum Teil noch nicht berücksichtigt und haben ad hoc Stellung dazu bezogen oder auch nicht.


Kurz vor Sitzungsbeginn

Bemerkenswert: Die Geschäftsordnung des Innenausschusses sieht eigentlich vor, dass mindestens drei Tage zwischen Veröffentlichung von Gesetzentwürfen/Beschlüssen und deren mündlicher Behandlung in den Ausschüssen liegen müssen. Das ist in diesem Fall nicht so gewesen. (Veröffentlicht: angeblich am Montag um 14:20 Uhr. Behandelt: am darauffolgenden Donnerstag ab 10:15 Uhr.) Diese Ausnahme wurde kurzerhand zur Abstimmung gebracht und mittels Regierungskoalitionsmehrheit abgesegnet.

Für das dazugehörige parteipolitische Geplänkel gingen insgesamt ca. 20 Minuten verloren, die man sinnvoller für inhaltliche Diskussionen um das neue Polizeigesetz hätte aufwenden können. Entsprechend bat der Innenausschuss-Vorstitzende (CDU) zu Beginn der mündlichen Anhörung um 10:45 Uhr, dass sich die Vortragenden bitte kurz halten sollten, das Vorzutragende möglichst straffen möchten. Man wolle spätestens zu 13 Uhr fertig sein, denn um 14 Uhr stände bereits der nächste Tagestermin auf dem Arbeitsplan.

Man könnte auch sagen: Genug Zeit für die Mittagspause war wichtiger als die inhaltliche Anhörung.

Im folgenden stichwortartige Auszüge aus den mündlichen Stellungnahmen:


Arbeitsgemeinschaft kommunaler Spitzenverbände Niedersachsens (6 Minuten)


  • Keine Stellungnahme zu BodyCams oder anderen Dingen, die die Polizeiarbeit berühren
  • Beklagen/Kritisieren den Wegfall des Begriffs der "öffentlichen Ordnung" aus dem Gesetz
  • In Gesetzesbegründung heißt es: "In der neuen Nummer 1 wird der Begriff der „öffentlichen Ordnung“ gestrichen. Das Schutzgut der „öffentlichen Ordnung“ ist für die Abwehr von Gefahren ohne praktische Relevanz. Die ursprüngliche Funktion der Ergänzung einer lückenhaften Rechtsetzung ist mit der heutigen engmaschigen Durchnormierung aller Lebensbereiche - insofern greift stets das Schutzgut „öffentliche Sicherheit“ - abhandengekommen." Das sehe man ganz anders.
  • Durch den Wegfall könnten viele Dinge nicht mehr geahndet werden. Beispiele:
    • Neonazis nutzen Volkstrauertag zum Kranzniederlegen, nachdem offizielle Trauerfeier zu Ende ist. Das sei nur mit dem aktuellen Gesetz zu unterbinden.
    • Im öffentlichen Straßenraum abgestellte, unangemeldete Autos seien schwieriger zu entfernen.
    • Betteln könne nicht mehr verboten werden.
    • Auf die "Trinkerszene" kann nicht mehr eingewirkt werden.
    • "Notdurft im öffentlichen Straßenraum" sei nicht mehr zu verfolgen.
    • Ebenso könne man das Hissen der "Reichskriegsflagge" nicht mehr verbieten.
  • Der Verweis auf alternative Anwendbarkeit des § 118 OWiG ("Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.") sei nicht zutreffend.
  • Der Begriff der "öffentlichen Ordnung" tauche in vielen Gesetzen (u.a. NVersG) und Veröffentlichungen auf und deswegen sei es unmöglich, diesen Begriff an dieser Stelle zu tilgen.
  • Die Fristverkürzung des § 61 (Außerkrafttreten von Verordnungen) von 20 auf 10 Jahre wird kritisiert.

Nachfragen:

  • keine


LfD Niedersachsen (20 Minuten)


  • Grundsätzlicher Verweis auf die schriftliche Stellungnahme. Mündliche Ausführungen nur punktuell, exemplarisch.
  • Befungnisnormen sollten grundsätzlich evaluiert werden.
  • BKA-BVerfG-Urteil wurde eingearbeitet, zum Teil (u.a. bei Berufsgeheimnisträgern) übererfüllt, zum Teil aber diskussionswürdig
  • Zu § 12 (6):
    • Verfassungsrechtliche Bedenken an anlaßloser Identitätsfeststellung und Durchsuchung von Menschen
    • Es gibt keine Grundlage dafür, dass Menschen ohne Grund ihre Identität im öffentlichen Raum bekannt geben müssen.
    • Beispiel Mecklenburg-Vorpommern: Dort funktioniert ein solcher Gesetzespassus ohne Probleme in einer beschränkten Form.
    • Verweis auf Landesverfassungsgericht (welches Bundesland? nicht notiert!) Urteil aus 1999: Der Ausnahmecharakter einer solchen Polizeibefugniss muss deutlich gemacht werden, sie darf nicht als Blaupause polizeilicher Alltagspraxis werden.
    • Zitiert den SPD-Innenausschuss-Politiker Becker aus dem Landtags-Plenumprotokoll einer Sitzung vom 17.8.2016 zum §12(6): "Ihre Praxis der Trichterfahndung, meine Damen und Herren von der CDU, bei der der Trichter eher der Form eines Fallrohres gleicht, wollen wir jedenfalls nicht. Wir wollen, dass diese Norm so angewandt wird, wie sie immer gedacht war, als eine Maßnahme, die auf der Grundlage kriminalistischer Erfahrungen und faktenbasierter Analyse des Kriminalitätsaufkommens anlasslose Kontrollen rechtfertigt, weil mit einer erhöhten Wahrscheinlichkeit grenzüberschreitend agierende Täter erkannt werden können. Das setzt aber voraus, dass verdachts- und ereignisunabhängigen Kontrollen auch immer eine differenzierte Lageanalyse vorausgeht. Wir haben es in diesen Fällen also bereits prinzipbedingt mit Zeitlagen zu tun, in denen eben gerade nicht von jetzt auf gleich entschieden werden muss. Insofern ist eine Zuweisung der Anordnungsbefugnis auf die Ebene der Behördenleitung mit der Delegationsmöglichkeit auf die nach A 12 eingestufte Dienstabteilungsleiterebene eben auch keine tatsächliche praktische Hürde, jedenfalls nicht, wenn man die Zielrichtung des Gesetzes ernst nimmt. Und wir, meine Damen und Herren, nehmen sie ernst. Wir wollen keine schrankenlosen Kontrollen von Menschen, die mit ihrem Verhalten dafür keinen Anlass gegeben haben." Und führt damit die rot-grüne Kehrtwende in dieser Frage ad absurdum ...
  • Zur Neuregelung polizeilicher Videoüberwachungen in § 32:
    • Wir vom LfD sind nicht per se gegen Videoüberwachung - das wird uns immer wieder zu Unrecht vorgeworfen. Wir verlangen aber einen intelligenten und auf den Einzelfall bezogenen Einsatz von Kameraüberwachung.
    • Vor dem Verwaltungsgericht ist bspw. deutlich geworden, dass die PD Hannover den Einsatz ihrer Kameras nicht begründen bzw. nachzuweisen. Deswegen mussten 11 Kameras abgeschaltet werden.
    • Wenn man den Sinn der Videoüberwachung begründet, dass deren Vorhandensein gefahrenabwehrend auf mögliche Straftäter wirkt, dann kann das auf verdeckte Videoüberwachung nicht zutreffen. Der § 32 (2) ist unserer Ansicht nach deswegen ganz zu streichen.
    • Es fehlen zu allen Videoüberwachungsvorschriften Lösch-Vorschriften. Diese müssen dringend und auf die einzelnen Fälle bezogen ergänzt und eingeführt werden. Das ist in sehr vielen anderen Bundesländern besser, richtig geregelt.
  • BodyCams:
    • Gut: Bodycams sollen nur zur Identitätsfeststellung genutzt werden, nicht aber bei Streifenpolizisten.
    • Es ist in diesem Zusammenhang aber nicht nachvollziehbar, warum eine Audioaufzeichnung erfolgen soll. Auf diese Anwendung hin ist das überflüssig und sollte geändert werden.
    • Kennzeichnung/Hinweis ist unbedingt nötig - Erkennbarkeit der VÜ muss gewährleistet werden.
    • Unklar und noch zu regeln: Aufbewahrungs- und Auswertebedingungen für die BodyCam-Aufzeichnungen.
    • Forderung: Schaffung einer neutralen Stelle zur Verwaltung und Auswertung der BodyCam-Bildaufzeichnungen. Audioaufzeichnungen verbieten.
    • Bislang gibt es keine belastbaren Studien zum Wirken/Nutzen von BodyCams. Deswegen: Evaluierungsvorschrift in das Gesetz einfügen.
    • Löschfristen nicht definiert, derzeit greift nur §38 in allgemeiner und unspezifizierter Form.
  • Begrüßt die Regelungen zur SectionControl-Verkehrsüberwachung.

Nachfragen durch:

  • Herrn Oetjen (FDP)


Universität Hamburg, Institut für kriminologische Sozialforschung (16 Minuten)


Zum Thema BodyCam:

  • USA-Vorbild, wie in CDU-Antrag genannt, ist falsch: Dort wurden BodyCams aus ganz anderen Gründen eingeführt (z.T. durch libertäre Organisationen wie u.a. ACLU begrüßt), vorwiegend wegen Polizeigewalt-Prävention. US-Polizei anders gestrickt als in Deutschland.
  • Auch das CDU-Argument, bei der Kölner Silvesternacht hätte der Einsatz von BodyCams etwas geändert, ist sehr fraglich. Dort gab es genügend Kameras. Vielleicht haben dort andere Gründe für die Eskalation gesorgt oder diese erst möglich gemacht.
  • Was passieren könnte bei BodyCam-Einsatz: Bürger filmen mehr und mehr zurück.
  • Hessen-"Studie" ist nicht nur aufgrund der geringen Fallzahlen statistischer Unsinn und hat keine wissenschaftliche Grundlage.
  • "Es gibt keine Studie, die die Präventionswirkung von BodyCams klar indiziert."
  • Das besondere bei der Betrachtung des Einsatzes von BodyCams ist der Nahbereich in der Begegnung von Polizeibeamten und Bürgern.
  • Es ist bekannt, dass die Polizeigewerkschaften gerne auf technische Neuerungen zugreifen möchten. Aber vielleicht handelt es sich bei dem angesprochenen Problem von angeblich mehr Gewalt an Polizeibeamten um etwas, dem nicht mit technischen Mitteln zu begegnen ist.
  • Der Polizist mit einer BodyCam kann selber entscheiden, ob und wann er die BodyCam aktiviert (oder auch nicht). Das kann ein Problem sein.
  • Zu dem müssten vorher genaue Regelungen geschaffen werden.
  • Nebenbei: Jede Anzeige an Polizeibeamte erzeugt erfahrungsgemäß eine Gegenanzeige von einem oder gleich mehreren Polizeibeamten. Das muß beim Anstieg von Fällen von Gewalt gegenüber Polizeibeamten beachtet werden, wie auch das weitere genaue Zustandekommen dieser Statistikergebnisse.

Nachfragen durch:

  • Herrn Oetjen (FDP). (Regelungssituation in Hamburg ist nur grob, nicht sehr detailliert ausgeführt. Bei Betrunkenen, wie z.B. Reeperbahn: Auf die wirken BodyCams mitunter nicht oder nur eingeschränkt.)
  • Herrn Onay (Grüne). (Aufzeichnungen dürfen nicht einfach verschwinden. Daraus folgt: Polizei darf keine Verfügungsgewalt über die BodyCam-Aufzeichnungen erhalten. Neutrale Stelle dafür ist nötig, wäre eine vertrauensbildende Maßnahme.)
  • Herrn Becker (SPD). (Tatsächlich lässt sich aus Hessen-Pilotprojekt gar keine Aussage ableiten. Nicht nur wegen geringer Fallzahlen. Auch wegen völlig unterschiedlicher Randbedingungen beim Vergleich mit Fallzahlen von Einsätzen ohne BodyCams.)
  • Herrn Oetjen (FDP). (Evaluierungsforderung muss her, besser noch eine Ausstiegsklausel. Denn bekanntermaßen bringen Evaluierungen bei grundrechtsinvasiven Gesetzesteilen nicht unbedingt etwas: Instrumente, einmal zur Verfügung gestellt, werden nur äußerst ungern wieder abgegeben.)
  • Herrn Adasch (CDU). (Auf allgemeines, wenig konkretes Ansprechen von Herrn Zurawski griff dieser u.a. die Formulierung von Herrn Adasch auf und meinte: "Ich würde persönlich davon absehen, vom "polizeilichen Gegenüber" zu sprechen. Das ist auch nicht das Bild, das man in der polizeilichen Ausbildung verwenden sollte und nicht das Bild, das meiner Meinung nach das ideale Miteinander von Polizei und Bürgern beschreibt.")


Nds. Anwalt- und Notarverein (7 Minuten)


  • Grundsätzlicher Verweis auf schriftliche Stellungnahme.
  • Kritisiert ebenfalls das Entfernen des Begriffs der "öffentlichen Ordnung" aus dem Gesetz.
  • Warnt bzgl. § 12 (6) vor racial profiling. Artikel 3 Grundgesetz ("Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.") wird durch anlaßlose Identitätskontrollen angegriffen.
  • BodyCams: Schulung der Polizeibeamten nicht nur in Technik, sondern auch in Datenschutz nötig. Genaue Regelungen zum Umgang mit Aufzeichungen und Einsatz der BodyCams fehlen.

Nachfragen:

  • keine


Taser International (10 Minuten)


  • Wird sich nur zum Thema BodyCams äußern. [Anmerkung: Lt. Zeitplan hat Taser eine schriftliche Stellungnahme eingereicht, die das Unternehmen und die der Landtag aber nicht veröffentlichen möchten...]
  • Verweis auf eine Studie aus Cambridge vom August 2016 zum Thema BodyCams:
    • Einschaltzeitpunkt der BodyCam hat deutliche Auswirkung auf danach folgende oder nicht-folgende Polizeigewalt
    • Empfiehlt: BodyCam möglichst frühzeitig aktivieren.
    • Wirkung eines in der BodyCam integrierten Bildschirms konnte nicht belegt werden.
  • Technischer Hinweis: PreRecording - Akkulaufzeit muss für eine komplette Schichtzeitlänge ausreichen. [Versteckte Werbung für Taser-Produkte? - PreRecording und dessen grundrechtsrelevante Auswirkung wurde inhaltlich gar nicht behandelt und auch nicht nachgefragt ...]
  • Hinweis auf Entstehung von Datenvolumen: Typischerweise (angeblich) 60 Minuten Aufzeichnung pro Schicht, davon 5-10 Minuten relevant. Das ergibt 0,5 GB Datenvolumen pro Tag und bei entsprechend vielen Geräten 5000 GB Daten pro Tag bzw. 35 TB Daten pro Woche.
  • Deswegen unbedingt automatisiertes Datenmanagement vonnöten, inklusive Löschungsautomatismen.

Nachfragen von:

  • Herrn Onay (Grüne). (Erläuterung des PreRecording-Prinzips.)
  • Herrn Focke (CDU). (Daten werden in Anschluß an Schichtende sofort kategorisiert und entsprechenden automatischen Löschvorschriften zugeordnet. London Metropolitan Police hat vor 2 Jahren Großversuch mit 500 BodyCams gestartet und dann bald gemerkt, dass die Auswertung der Daten aufwendig ist. Wurde dann outgesourced. Es sind erhebliche administrative Aufwendungen nötig.


Bund Deutscher Kriminalbeamter (15 Minuten)


  • Verweis auf ausführliche schriftliche Stellungnahme.
  • § 12 (6) wäre in der "alten" Version "praktisch nicht durchführbar" gewesen. [Widerspruch zu Aussage LfD mit Bezug auf Praxis in Mecklenburg-Vorpommern.]
  • In der Aufzählung der Straftaten, bei denen § 12 (6) angewendet werden soll, fehlt Einbruchskriminalität.
  • Pro BodyCams
  • "Mißtrauen gegenüber der Polizei lehnen wir ab."
  • Gegen die Streichung des Ordnungsbegriffs
  • Neuer § 12a (Gefährderansprache) ist gut, Beschränkungen auf die Form der Ansprache (in deren Wohnung oder per Schreiben) sei jedoch praxisfremd.
  • Neuer § 21a (Möglichkeit der Kontrolle von Gewahrsamseinrichtungen durch Parlamentsabgeordnete) wird aus praktischen Gründen abgelehnt.
  • Streichung des alten § 32 (5) (KFZ-Kennzeichen-Scanning) erzeugt beim BDK nur Kopfschütteln.
  • Änderung in § 36 bereitet Sorge, dass via Menschen im Amtsgericht Identitätsdaten von "Vertrauensleuten" [Polizeispitzeln] bekannt werden könnten.

Nachfragen durch:

  • Herr Adasch (CDU). (Terminus "internationaler Bezug" bei § 12 (6) bedeutet Einschränkung der polizeilichen Möglichkeiten.)
  • Herrn Becker (SPD). (Pöbeln und Urinieren lassen sich auch ohne Ordnungsbegriff ahnden. Einschalten einer BodyCam soll auch auf Bitten/Verlangen des/der Kontrollierten möglich sein. BDK: "Dazu haben wir uns noch gar keine Gedanken gemacht. Wir haben in der Polizei nichts zu verbergen.")


Gewerkschaft der Polizei (5 Minuten)


  • Heute sei ein "historischer" Tag: "Jahrestag" der Terrordrohungen bei einem Fußballspiel in Hannover. Unter diesem Gesichtspunkt muss man auch die Gesetzgebung betrachten. [Hyper hyper]
  • Zum § 12 (6) haben wir uns ja im Vorfeld intensiv öffentlich geäußert. Der "internationale Bezug" gehört aber auch in der neuen Fassung noch unbedingt gestrichen.
  • Ordnungsbegriff kann ruhig weg, notfalls Bezug zum § 118 OWiG nehmen.
  • Keine großen Bedenken zur Gefährderansprache.
  • Besuchtsrecht von Parlamentarier in Gefängnissen: Das ist nicht die Aufgabe von Parlamentariern, sondern der polizei-hierarchie-eigenen Kontrollstellen.
  • Wir vertreten 14.500 Polizeibeamte in Niedersachsen.
  • BodyCam:
    • Zunahme von Gewalt an Polizeikräften: 2013: 886, 2014: 934, 2015: 1081 (Angriffe auf Polizeibeamte)
    • Hessische GdP hat die niedersächsische GdP ausführlich informiert. [!]

Nachfragen:

  • keine


Deutsche Polizeigewerkschaft (12 Minuten)


  • "Ich habe zum heutigen Jahrestag der Terrordrohungen schon viele Interviews gegeben, war damals Führer einer Einsatzhundertschaft." [Hyper hyper]
  • "Ich bin froh, dass das Gesetz nicht Polizeikontrollgesetz heißt."
  • BodyCams: Uns reichen die Erfahrungen aus Hessen, um einen breiten Einsatz von Bodycams zu fordern. Ein Pilotprojekt ist unnötig.
  • Froh, dass der § 12 (6) noch einmal geändert wurde.
  • Anlaßlose Identitätskontrolle ist sogar von Vorteil für den normalen Bürger. Deswegen kann von flächendeckender Überwachung abgesehen werden. [!]
  • "Ich war neulich zu einem Symposium einer Polizeiakadamie. Da ging es um "rational profiling" wie ich zuerst immer gedacht habe, bis ich begriffen habe, dass es um "racial profiling" ging. (...) So etwas gibt es in der niedersächsischen Polizei nicht. (...) Wir sind bei der niedersächsischen Landespolizei und nicht in Ghana. [!]"
  • Wir erkennen keine Anwendungslücke durch die Streichung des Ordnungsbegriffs.
  • "Man muss doch erkennen: Diese Gesellschaft ist im Wandel. Da braucht die Gesellschaft Schutzplanken."

Nachfragen durch:

  • Herrn Adasch (CDU). (Ohne weiteren Gehalt.)


Ende gegen 12:22 Uhr. [Also noch eine gute halbe Stunde mehr Zeit gehabt, wenn man gewollt hätte ...]


17.11.2016 - Angebot der Landtagsverwaltung zur Abgabe einer ergänzenden Stellungnahme


Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom 05.10.2016 habe ich Sie im Namen des Ausschusses für Inneres und Sport des Nds. Landtages um eine schriftliche Stellungnahme zu den LT-Drs.

a) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung und anderer Gesetze - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 17/6232

b) Einsatz von Body-Cams sofort ermöglichen - Polizisten schützen, Beweise sichern, Strafverfolgung sicherstellen! - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/5276

gebeten.

Für die eingegangenen Rückmeldungen bedanke ich mich.

In dieser Woche hat die Landesregierung Modifizierungen zu § 12 Abs. 6 (sogenannte verdachts- und ereignisunabhängige Kontrollen der Polizei) in den Landtag eingebracht. Der neue Gesetzentwurf wurde als LT-Drs. 17/6878 verteilt. Zu Ihrer Information übersende ich den neu eingebrachten Entwurf mit der Bitte um Kenntnisnahme und der Gelegenheit ggf. bis zum 21.12.2016 ergänzend Stellung zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen
xxx

Niedersächsischer Landtag - Landtagsverwaltung - Referat 7 - Plenum, Ausschüsse, Eingaben, Drucksachen


18.11.2016 - Informationen von Nils Zurawski, Universität Hamburg, zu seiner Stellungnahme


Herr Zurawski hat uns auf folgende zwei von ihm erstellte Stellungnahmen zum Thema BodyCam hingewiesen, in denen wesentliche Aspekte seiner Haltung hierzu dokumentiert werden, die gleichermaßen für die Überlegungen der nds. Landesregierung gelten:

Unsere Protokollierung im Wiki sei ergänzend dazu hilfreich und soweit inhaltlich in Ordnung.

Weiterhin gab uns Herr Zurawski noch den Link zu der von dem Taser-Vertreter erwähnten Studie aus Cambridge:

Und noch eine Leseempfehlung:


18.11.2016 - Antworten des nds. Innenministeriums


1.) Weder die geplante Änderung des § 69 (4) noch dessen Begründung lassen eindeutig erkennen, ob es dabei bleiben soll, dass Taserwaffen zukünftig "nur" für die SEK's der Polizei vorgehalten und dort eingesetzt werden sollen, oder ob überlegt oder gar schon geplant wird, den Einsatz von Taser-Elektroschockpistolen auf andere Teile der Polizei in Niedersachsen auszuweiten. Können Sie uns hierzu etwas sagen?

Wie der Gesetzesbegründung entnommen werden kann, dient die Aufnahme des Elektroimpulsgerätes in § 69 Abs. 4 NGefAG-E in die Aufzählung der zugelassenen Waffen der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit. Weitere Ausführungen zum Einsatz dieser Geräte sind in einer gesetzlichen Regelung nicht erforderlich. Ebenfalls ist der Gesetzesbegründung zu entnehmen, dass die sog. "Taser 2013" für den polizeilichen Gebrauch ausschließlich in Einsätzen des Spezialkommandos Niedersachsen zugelassen wurden. Dies gilt unverändert.

2.) Aus welchen Gründen soll ein Vertreter (oder eine Vertreterin) des Taser-Herstellers in der mündlichen Anhörung zum NGefAG am kommenden Donnerstag vortragen? Was ist die Intention dieser außergewöhnlichen Einladung und wer hat diese vorgeschlagen?

Die Benennung von Organisationen und Personen, die in den parlamentarischen Beratungen angehört werden, obliegt ausschließlich den Mitgliedern des Landtagsausschusses. Informationen dazu sind hier nicht vorhanden.

3.) Wird die am 7.11.2016 in Kiel verabschiedete "Norderstedter Erklärung" der SPD-Innenminister Konsequenzen für das laufende Gesetzverfahren in Niedersachsen haben? Genauer: Wird anders, als bislang vorgesehen, bspw. evtl. noch ein Passus zur expliziten Zulässigkeit des Einsatzes von Staatstrojanern auf Landespolizeiebene eingefügt oder über diese Möglichkeit derzeit nachgedacht?

Welchen Verlauf die Gesetzesberatungen im Landtag nehmen werden, kann nicht prognostiziert werden.


18.11.2016 - Nachfragen an das nds. Innenministerium zum Thema Taser und Staatstrojaner


Sehr geehrte Frau xxx,
sehr geehrte Damen und Herren.

Vielen Dank für die Beantwortung unserer Fragen. Wir haben dazu folgende Nachfragen:

Am 18.11.2016 um xxx schrieb xxx (MI):

Ebenfalls ist der Gesetzesbegründung zu entnehmen, dass die sog. "Taser 2013" für den polizeilichen Gebrauch ausschließlich in Einsätzen des Spezialkommandos Niedersachsen zugelassen wurden. Dies gilt unverändert.

Danke für diese nochmalige Klarstellung und Positionierung.

a.) Können Sie uns mitteilen, mittels welcher Zulassung, Verordnung oder Verfügung der Einsatz des "Tasers" (die "2013" bezog sich im Text der Begründung auf das Jahr des Erlasses) diese Beschränkung verfügt wurde bzw. können Sie uns den Inhalt diesen Erlass und das Datum dessen Inkrafttretens mitteilen?

b.) Welche Stelle (im Ministerium oder in den Polizeibehörden) besitzt die Verfügungsgewalt, diesen Erlass ggf. zu verändern oder neu abzufassen? Anders gefragt: Ist für eine solche theoretisch denkbare Änderung (Rückzug oder Erweiterung der Zulassung) die Zustimmung von Landtag, Landesregierung oder Innenminister erforderlich?

3.) Wird die am 7.11.2016 in Kiel verabschiedete "Norderstedter Erklärung" der SPD-Innenminister Konsequenzen für das laufende Gesetzverfahren in Niedersachsen haben? Genauer: Wird anders, als bislang vorgesehen, bspw. evtl. noch ein Passus zur expliziten Zulässigkeit des Einsatzes von Staatstrojanern auf Landespolizeiebene eingefügt oder über diese Möglichkeit derzeit nachgedacht?
Welchen Verlauf die Gesetzesberatungen im Landtag nehmen werden, kann nicht prognostiziert werden.

c.) Selbstverständlich können Sie keine Prognosen zum Verlauf der Gesetzesberatungen im Landtag erstellen. Können Sie uns jedoch mitteilen, ob es innerhalb des Innenministeriums in Hannover Überlegungen oder Pläne gibt, die in der Norderstedter Erklärung verfassten Absichten der SPD-Innenminister noch im Rahmen der derzeitigen Novelle zum niedersächsischen Polizeigesetz einfließen zu lassen?

Vielen Dank für Ihre Arbeit und viele gute Grüße,


19.11.2016 - Presseanfrage an das nds. Justizministerium zur Anzahl von Angriffen auf Polizeibeamte in Nds.


Sehr geehrte Frau xxx,
sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen der Anhörung des Innenausschusses des Nds. Landtags sagte der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei Nds., Herr Schilff, am vergangenen Donnerstag, dass die Anzahl der "Angriffe auf Polizeibeamte" im Jahr 2013 886, im Jahr 2014 934 und im Jahr 2015 1081 betrug.

Für das Jahr 2014 berichtete die "HAZ" am 17.4.2016 etwas anderes http://www.haz.de/Nachrichten/Der-Norden/Uebersicht/Zahl-der-Angriffe-auf-Polizisten-in-Niedersachsen-deutlich-gestiegen und sprach für dieses Jahr von 1191 Angriffen.

Hierzu haben wir im Rahmen einer geplanten Berichterstattung folgende Nachfragen:

1.) Welche der beiden Zahlen für das Jahr stimmt?

2.) Wie lauten die vergleichbaren Werte für die Jahre 2000 bis 2012?

3.) Aus welcher Datenbasis entstammen diese Angaben? Aus den Tabellen und Veröffentlichungen der PKS konnten wir die Daten bis jetzt nicht entnehmen/wiederfinden?

4.) Wie wird der genannte Begriff "Angriff auf Polizeibeamte" juristisch bzw. strafrechtlich definiert?

Vielen Dank für Ihre Arbeit und viele gute Grüße,


19.11.2016 - Presseanfrage an den Vorsitzenden der GdP Nds., Herrn Schilff zur Informationsveranstaltung der GdP Hessen zum Thema BodyCams


Sehr geehrter Herr Schilff,

im Rahmen der Anhörung im Innenausschuss des Nds. Landtags am vergangenen Donnerstag teilten Sie mit, dass die "Kollegen und Kolleginnen der GdP Hessen" eine Informationsveranstaltung für die GdP Niedersachsen und für den GdP-Bundesvorstand zum Thema BodyCam durchgeführt hat.

Wir haben im Rahmen unserer Berichterstattung zum Thema folgende Nachfragen und würden uns über eine Beantwortung sehr freuen:

1.) Wann und wo haben die Informationsveranstaltungen der GdP Hessen jeweils stattgefunden?

2.) Gab es im Rahmen dieser Veranstaltungen Hinweise oder Diskussionen dazu, dass die seitens der hessischen Polizei durchgeführten Bewertung des hessischen BodyCam-Pilotprojekts hinsichtlich der stochastischen Signifikanz, vor allem aber bezüglich der unterschiedlichen Rahmenbedingungen beim Zustandekommen der Vergleichswerte erhebliche Schwächen aufweist? Falls ja: Wie wurden diese Mängel in den Diskussionen bewertet?

3.) Wie bewerten Sie bzw. die GdP Niedersachsen die Zuverlässigkeit der Aussagen aus dem Abschlussbericht des Polizeipräsidiums Ffm. vom 1.10.2014?

Inhaltlich davon abseits:

4.) Sie nannten im Rahmen der Anhörung die Zahl von 934 Angriffen auf Polizeibeamte und -beamtinnen für das Jahr 2014. Die "HAZ" schrieb im April 2016 für dieses Jahr von 1191 Angriffen: http://www.haz.de/Nachrichten/Der-Norden/Uebersicht/Zahl-der-Angriffe-auf-Polizisten-in-Niedersachsen-deutlich-gestiegen Welche Zahl ist richtig? Wo können die Werte für die Anzahl solcher Angriffe auch für vorherige Jahre nachgelesen werden?

Vielen Dank für Ihre Arbeit und viele gute Grüße,

xxx
Redaktion freiheitsfoo.de

PS: Dürfen wir noch auf eine Antwort auf unsere Anfrage zum Thema Pfefferspray vom 2.8.2016 hoffen?


19.11.2016 - Nachfrage an Taser International


Sehr geehrter Herr xxx,
sehr geehrte Damen und Herren,

Taser Press:

Die Anhörung im Landtag Niedersachsen am Donnerstag ist öffentlich, also wenn Sie Infos brauchen, können Sie an der Anhörung teilnehmen.

Wir haben an der Anhörung teilgenommen. Ihr Mitarbeiter Herr xxx hat sich in seinen mündlichen Äußerungen zum Thema BodyCams geäußert, zugleich aber betont, dass es eine schriftliche Stellungnahme Ihres Unternehmens gibt, die über das mündlich Vorgetragene hinausgeht.

Können Sie uns diese schriftliche Stellungnahme zur Verfügung stellen?

Inwiefern geht die schriftliche Stellungnahme auch auf Fragen und Aspekte rund um Taser-Elektroschockwaffen ein?

Vielen Dank und viele gute Grüße,


19.11.2016 - Antwort von amnesty international - Stellungnahme ist bereits veröffentlicht


Sehr geehrter Herr xxx,

wir haben unsere Stellungnahme bereits auf unserer Homepage veröffentlicht. Sie finden diese unter folgendem Link:

http://amnesty-polizei.de/schriftliche-stellungnahme-zur-aenderung-des-niedersaechsischen-sog/

Für weitere Fragen stehen ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
xxx

xxx
Sprecher der Themenkoordinationsgruppe Polizei & Menschenrechte

[UPDATE 21.11.2016]

amnesty international hat auch eine Stellungnahme zu BodyCams eingereicht.


20.11.2016 - Nachhaken bei allen Gruppen, die bislang noch nicht auf unsere Frage zur Veröffentlichung derer Stellungnahme geantwortet haben.


Es handelt sich dabei um folgende Gruppen und Personen:

  1. Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsen
  2. Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
  3. Nds. Anwalt- und Notarverband
  4. Bund Deutscher Kriminalbeamter
  5. Deutsche Polizeigewerkschaft im DBB
  6. Gewerkschaft der Polizei Niedersachsen

Wir haben wie folgt nachgefragt:

Dürfen wir noch mit einer Rückmeldung auf unsere Anfrage vom 14.11.2016 rechnen?


20.11.2016 - Anschreiben durch den Landtag mit dem Angebot einer erweiterten schriftlichen Stellungnahme


Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom 05.10.2016 habe ich Sie im Namen des Ausschusses für Inneres und Sport des Nds. Landtages um eine schriftliche Stellungnahme zu den LT-Drs.

a) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung und anderer Gesetze - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 17/6232

b) Einsatz von Body-Cams sofort ermöglichen - Polizisten schützen, Beweise sichern, Strafverfolgung sicherstellen! - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/5276

gebeten.

Für die eingegangenen Rückmeldungen bedanke ich mich.

In dieser Woche hat die Landesregierung Modifizierungen zu § 12 Abs. 6 (sogenannte verdachts- und ereignisunabhängige Kontrollen der Polizei) in den Landtag eingebracht. Der neue Gesetzentwurf wurde als LT-Drs. 17/6878 verteilt. Zu Ihrer Information übersende ich den neu eingebrachten Entwurf mit der Bitte um Kenntnisnahme und der Gelegenheit ggf. bis zum 21.12.2016 ergänzend Stellung zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen
xxx

Niedersächsischer Landtag - Landtagsverwaltung - Referat 7 - Plenum, Ausschüsse, Eingaben, Drucksachen


21.11.2016 - Rückmeldung von der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen - Nicht-Veröffentlichung derer Stellungnahme ...


... das teilte uns das LfD Niedersachsen auf unsere Nachfrage hin mit.


21.11.2016 - Antwort des Niedersächsischen Städtetags im Nahmen der AG Kommunaler Spitzenverbände - Nicht-Veröffentlichung ihrer Stellungnahme


Sehr geehrter Herr Ebeling,

leider muss ich Ihnen mitteilen, dass wir unsere Stellungnahmen nur den Adressaten (hier dem Niedersächsischen Landtag) und unseren Mitgliedern zuleiten, wenn diese um einen Übersendung bitten.

Gegenüber Dritten kommunizieren wir über Presseinformationen. In diesem Zusammenhang darf ich Sie auf die anliegenden Pressinformation verweisen.

Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung

xxx
Geschäftsführer


22.11.2016 - Antwort vom Niedersächsischen Anwalt- und Notarverband - Veröffentlichung dessen Stellungnahme


Sehr geehrter Herr xxx,

anbei die Stellungnahme.

Mit freundlichen Grüßen

xxx
Rechtsanwalt & Mediator
PRÄSIDENT, Vorsitzender der Landesverbandskonferenz, Mitglied im Vorstand des DAV


22.11.2016 - Antwort vom Nds. Städte- und Gemeindebund - Nun doch: Veröffentlichung der Stellungnahme der AG kommunaler Spitzenverbände Nds. !


Sehr geehrter Herr xxx,

anliegend übersende ich Ihnen die angeforderte Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage:
xxx

Nds. Städte- und Gemeindebund


23.11.2016 - Antworten des Nds. Justizministeriums auf unsere Anfrage zu Statistiken zu "Angriffen gegen Polizisten"


Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte:


1.) Welche der beiden Zahlen für das Jahr stimmt?

Hier ist nicht bekannt, auf welcher Quelle die Ihren Angaben zufolge von dem Vorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei Niedersachsen im Ausschuss für Inneres und Sport des Niedersächsischen Landtages erfolgten Äußerungen beruhen. Die genannten Zahlen stimmen aber mit den auf einer polizeilichen Statistik beruhenden Angaben der Landesregierung im Rahmen der Beantwortung der Mündlichen Anfrage Nr. 34 der Abgeordneten Dr. Genthe, Oetjen und Dr. Birkner des Aprilplenums diesen Jahres überein.

Die Beantwortung dieser Mündlichen Anfrage erfolgte, nach Beteiligung des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport durch das Justizministerium namens der Landesregierung.

Insoweit war auf die Frage 3 der vorbezeichneten Mündlichen Anfrage

„Wie hoch war die Anzahl der Angriffe auf Polizistinnen und Polizisten in den letzten drei Jahren (Aufschlüsslung nach den einzelnen Jahren)?“

geantwortet worden:


„Siehe nachfolgende Übersicht

Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamte (PVB)

2013

2014

2015


Widerstand gegen Polizeivollzugsbeamte (ohne Körperverletzung)

Fälle: 1.760
Aufklärungsquote AQ: 99,20 %

Fälle: 1.584
AQ: 99,43 %

Fälle: 1.392
AQ: 98,85 %


Rohheitsdelikte

Fälle: 1.132
AQ: 88,43

Fälle: 1.191
AQ: 95,05

Fälle: 1.319
AQ: 96,21


Körperverletzung

Fälle: 886
AQ: 85,89

Fälle: 934
AQ: 94,43

Fälle: 1.081
AQ: 95,56


Im staatsanwaltschaftlichen Aktenverwaltungssystem web.sta wird der Beruf der / des Geschädigten regelmäßig nicht erfasst. Die Anzahl der „Angriffe auf Polizeibeamte“ könnte deshalb nur durch eine sehr zeitintensive händische Auswertung der einzelnen Verfahren ermittelt werden.

Angegeben werden kann aber die Anzahl der wegen des Tatvorwurfs „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ (§ 113 StGB) bei den niedersächsischen Staatsanwaltschaften eingetragenen Verfahren. Im Jahr 2014 wurden insgesamt 2033 Verfahren wegen des Tatvorwurfs „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ bei den niedersächsischen Staatsanwaltschaften eingetragen.

Worauf genau die von Ihnen zitierten Zahlen aus dem HAZ-Artikel („1191 Angriffen“ auf Polizisten) beruhen, ist hier nicht bekannt. Auffällig ist allerdings, dass die im Artikel der HAZ genannten Zahlen sich ebenfalls in der o.g. Antwort der Nds. Landesregierung auf die vorbezeichnete Mündliche Anfrage Nr. 34 wiederfinden (1081 Fälle von Körperverletzung zum Nachteil von Polizeivollzugsbeamten im Jahr 2015, 886 Fälle von Körperverletzung zum Nachteil von Polizeivollzugsbeamten im Jahr 2013 sowie 1191 Fälle von Roheitsdelikten (Anm.: hier dürfte wohl eine Verwechslung im HAZ-Artikel, der von 1191 Fällen der Körperverletzung 2014 spricht, vorliegen) zum Nachteil von Polizeivollzugsbeamten im Jahr 2014.


2.) Wie lauten die vergleichbaren Werte für die Jahre 2000 bis 2012?

Bei den niedersächsischen Staatsanwaltschaften wurden in den Jahren 2000 bis 2015 die nachfolgend genannte Anzahl von Verfahren wegen des Tatvorwurfs „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ eingetragen:

Jahr / Anzahl Verfahren wegen des Tatvorwurfs Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

2000 / 766

2001 / 729

2002 / 966

2003 /1071

2004 / 1145

2005 / 1534

2006 / 1893

2007 / 2032

2008 / 2137

2009 / 2138

2010 / 1971

2011 / 2090

2012 / 2122

2013 / 2074

2014 / 2033

2015 / 2132


3.) Aus welcher Datenbasis entstammen diese Angaben? Aus den Tabellen und Veröffentlichungen der PKS konnten wir die Daten bis jetzt nicht entnehmen/wiederfinden?

Die dem Niedersächsischen Justizministerium vorliegenden Daten wurden über das staatsanwaltschaftliche Aktenverwaltungssystem web.sta erhoben.

Bei der PKS handelt es sich nicht um eine Justiz-, sondern um eine polizeiliche Statistik. Wegen diesbezüglicher Nachfragen erlaube ich mir, Sie an das insoweit zuständige Ministerium für Inneres und Sport zu verweisen.


4.) Wie wird der genannte Begriff "Angriff auf Polizeibeamte" juristisch bzw. strafrechtlich definiert?

Einen strafrechtlichen Tatbestand „Angriff auf Polizeibeamte“ gibt es nicht. Wie bereits oben ausgeführt, existiert der Straftatbestand des § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Daneben werden „Angriffe“ auf Polizeibeamte in Form von Körperverletzungsdelikten etc., ebenso wie „Angriffe“ auf andere Personen, nach den allgemeinen Vorschriften des Strafgesetzbuches, insbesondere nach § 223 StGB (Körperverletzung) bestraft.


Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

xxx

Pressesprecherin Niedersächsisches Justizministerium


24.11.2016 - Zwei Nachfragen zur Polizeigewaltstatistik an das Justizministerium


Sehr geehrte Frau xxx,

vielen Dank für die schnelle und so umfangreiche Beantwortung und für die Arbeit damit - das hilft uns schon viel weiter!

Wir haben noch zwei Nachfragen dazu:

1.) In den Stenografischen Berichten zu den April-Plenen 2016 (13./14./15.4.2016) konnten wir die Mündliche Anfrage und deren Beantwortung nicht finden. Können Sie uns - nur falls es nicht zu viel Arbeit bereitet - einen Link zum parlamentarischen Dokument mitteilen, in dem die Mündliche Anfrage mit den Antworten dokumentiert ist?

2.) Für die Jahre 2013-2015 liegen konkrete Zahlen für die Anzahl von Körperverletzungen gegen Polizeivollzugsbeamte vor. Ebenso für die Anzahl der Verfahren wegen des Tatvorwurfs Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte für die Jahre 2000 - 2015. Interpretieren wir die Gesamtheit der Antwort richtig, dass Angaben über die Anzahl von verurteilten Körperverletzungen gegen Polizeibeamte für die Jahre 2000 - 2012 nicht vorliegen? Wo könnten wir hierzu ggf. noch an anderer Stelle (MI?) nachfragen?

Danke für Ihre Arbeit und viele gute Grüße,


26.11.2016 - Weiter-Nachfragen nun beim nds. Innenministerium zum Thema Gewalt an Polizeibeamten


Sehr geehrter Herr xxx,
sehr geehrte Damen und Herren,

mit Verweis auf die vorherige Kommunikation mit der Pressestelle des Nds. Justizministeriums haben wir eine Frage an Sie:

Für die Jahre 2013-2015 liegen konkrete Zahlen für die Anzahl von Körperverletzungen gegen Polizeivollzugsbeamte vor. Ebenso für die Anzahl der Verfahren wegen des Tatvorwurfs Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte für die Jahre 2000 - 2015.

Gibt es Zahlenmaterial, das die Anzahl der Widerstandshandlungen gegen Polizeivollzugsbeamte ohne und mit Körperverletzung für die Jahre 2000 bis 2012 darstellt? Falls ja: Können Sie uns die Zahlen mitteilen oder uns darauf hinweisen, wo wir diese einsehen können?

Vielen Dank für Ihre Arbeit und viele gute Grüße,


29.11.2016 - Antwort des nds. Innenministeriums auf unsere Fragen vom 18.11.


Sehr geehrter Herr xxx,

die Antworten auf Ihre Fragen finden Sie direkt darunter (gelb markiert).

Freundliche Grüße,

xxx
_________________________________
Pressesprecherin
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und Landesveranstaltungen


a.) Können Sie uns mitteilen, mittels welcher Zulassung, Verordnung oder Verfügung der Einsatz des "Tasers" (die "2013" bezog sich im Text der Begründung auf das Jahr des Erlasses) diese Beschränkung verfügt wurde bzw. können Sie uns den Inhalt diesen Erlass und das Datum dessen Inkrafttretens mitteilen?

Der Einsatz von Distanzelektroimpulsgeräten ("Taser") ist erstmals mit Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport vom 04.06.2013 geregelt worden. Dieser Erlass erlaubt den Einsatz von "Tasern" ausschließlich durch Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte des Sondereinsatzkommandos Niedersachsen.


b.) Welche Stelle (im Ministerium oder in den Polizeibehörden) besitzt die Verfügungsgewalt, diesen Erlass ggf. zu verändern oder neu abzufassen? Anders gefragt: Ist für eine solche theoretisch denkbare Änderung (Rückzug oder Erweiterung der Zulassung) die Zustimmung von Landtag, Landesregierung oder Innenminister erforderlich?

Der o. a. Erlass vom 04.06.2013 kann nur durch den Erlassgeber selbst verändert werden.


3.) Wird die am 7.11.2016 in Kiel verabschiedete "Norderstedter Erklärung" der SPD-Innenminister Konsequenzen für das laufende Gesetzverfahren in Niedersachsen haben? Genauer: Wird anders, als bislang vorgesehen, bspw. evtl. noch ein Passus zur expliziten Zulässigkeit des Einsatzes von Staatstrojanern auf Landespolizeiebene eingefügt oder über diese Möglichkeit derzeit nachgedacht?

c.) Selbstverständlich können Sie keine Prognosen zum Verlauf der Gesetzesberatungen im Landtag erstellen. Können Sie uns jedoch mitteilen, ob es innerhalb des Innenministeriums in Hannover Überlegungen oder Pläne gibt, die in der Norderstedter Erklärung verfassten Absichten der SPD-Innenminister noch im Rahmen der derzeitigen Novelle zum niedersächsischen Polizeigesetz einfließen zu lassen?

Der Entwurf ist dem Niedersächsischen Landtag zur Beschlussfassung zugeleitet worden. Änderungen an dem Gesetzentwurf können nur von den Fraktionen im Rahmen des parlamentarischen Beratungsverlaufs kommen.


29.11.2016 - Nachfragen an das nds. Innenministerium zu Überlegungen über weitere Änderungen im Polizeigesetzentwurf


Sehr geehrte Frau xxx,
sehr geehrte Damen und Herren,

danke für die Beantwortung unserer Fragen.

Können Sie uns den Wortlaut des Erlasses vom 4.6.2013 mitteilen?

Der letzten Frage sind Sie in der Beantwortung ausgewichen. Selbstverständlich gehen wir davon aus, dass der Innenminister nicht ohne gemeinsame Absprache in der Regierungsfraktion handelt. Die Frage war jedoch, ob es angesichts der "Norderstedter Erkläerung" Überlegungen oder Pläne gibt, das derzeit in der Verhandlung befindliche Polizeigesetz für Niedersachsen doch noch einmal zu erweitern oder zu verändern - z.B. bzgl. der expliziten Zulässigkeit von staatlichen Computerwanzen ("Staatstrojaner") durch niedersächsische Behörden. Können Sie uns diese Frage beantworten?

Vielen Dank und viele gute Grüße,


29.11.2016 - Antworten des nds. Innenministeriums zum Thema Gewalt an Polizeibeamten


Sehr geehrter Herr xxx,

vor dem Hintergrund, dass die Erfassungsmodalitäten in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) im Kontext "Gewalt gegen Polizei" letztmalig 2010 modifiziert wurden, ist ein entsprechender Fallzahlenvergleich erst seit dem Berichtsjahr 2011 möglich. Hierzu verweise ich auf die Pressemitteilung zur Präsentation der PKS 2015 durch Herrn Minister Pistorius vom 15.02.2016 unter :

http://www.mi.niedersachsen.de/aktuelles/presse_informationen/pistorius-weiterhin-werden-weniger-menschen-in-niedersachsen-opfer-von-straftaten-140953.html

Im Zusammenhang mit Ihrer Fragestellung kann ich Ihnen darüber hinaus mitteilen, dass nach den bundesweit einheitlichen PKS-Richtlinien bei mehreren Rechtsgutverletzungen diejenige erfasst wird, die mit der höchsten Strafe bedroht ist. Dementsprechend ist bei einer Widerstandshandlung mit Körperverletzung immer die Körperverletzung als PKS-Delikt zu erfassen. Anzumerken ist, dass eine Körperverletzung mit einem Opfer "Polizeivollzugsbeamte" jedoch nicht in jedem Einzelfall eine Widerstandshandlung voraussetzt.

Vor diesem Hintergrund existieren keine Deliktschlüssel für Widerstandshandlungen zum Nachteil von Polizeivollzugsbeamten mit Körperverletzungen, so dass hier keine Zahlen im Sinne der Fragestellung vorliegen.

Freundliche Grüße,
xxx
_________________________________
Pressesprecherin

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und Landesveranstaltungen


29.11.2016 - Nachfragen an das nds. Innenministerium zu Statistikzahlen zu "Gewalt an Polizeibeamten"


Sehr geehrte Frau xxx,
sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die flotte Rückmeldung!

Für uns bleiben die folgenden Punkte unklar:

vor dem Hintergrund, dass die Erfassungsmodalitäten in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) im Kontext "Gewalt gegen Polizei" letztmalig 2010 modifiziert wurden, ist ein entsprechender Fallzahlenvergleich erst seit dem Berichtsjahr 2011 möglich. Hierzu verweise ich auf die Pressemitteilung zur Präsentation der PKS 2015 durch Herrn Minister Pistorius vom 15.02.2016 unter :

Wenn ein Fallzahlenvergleich unter gleichen Bedingungen ab Berichtsjahr 2011 möglich ist: Können Sie uns die äquivalenten Zahlen für 2011 und 2012 bzgl. Körperverletzungen an Polizeivollzugsbeamten (2013:886, 2014:934, 2015:1081) mitteilen oder uns kurz darüber informieren, wo wir diese Zahlen in den öffentlich verfügbaren PKS-Datenmaterial finden können?

In der verlinkten Pressemitteilung konnten wir keinen Bezug zu unseren Fragen bzw. zum Thema Gewalt/Körperverletzung an Polizisten/Polizistinnen finden.

Vor diesem Hintergrund existieren keine Deliktschlüssel für Widerstandshandlungen zum Nachteil von Polizeivollzugsbeamten mit Körperverletzungen, so dass hier keine Zahlen im Sinne der Fragestellung vorliegen.

Interpretieren/rezitieren wir das insofern richtig, als dass es belastbare Zahlen zu "Angriffen auf Polizeibeamte" (so der in der öffentlichen Debatte häufig verwendete Terminus) aufgrund der derzeitigen PKS-Richtlinien nicht gibt, zumindest aber nicht für Körperverletzungen an Polizeibeamten im Zusammenhang mit Widerstandshandlungen gegenübern diesen?

Welche anderen - möglichst über viele Jahre vergleichbar hinweg nachvollziehbaren - PKS-Daten kann man - falls unsere Interpretation von eben soweit stimmt - ansonsten vorlegen, um die Darstellung der ständig und bedeutsam zunehmenden "Gewalt gegenüber Polizeibeamten/-beamtinnen" zu untermauern?

Viele gute Grüße,


1.12.2016 - Antworten/Rückmeldung der GdP auf unsere Anfragen vom 2.8.2016, 13.10.2016, 14.11.2016 und 19.11.2016 - Nichtveröffentlichung ihrer Stellungnahme


Sehr geehrter Herr xxx,

zunächst bitte ich um Nachsicht, dass wir die von Ihnen an die GdP gesandten E-Mails erst heute beantworten können.

1. Zu Ihren Fragen in Bezug auf die „Bodycams“ kann ich Ihnen mitteilen, dass die von Ihnen angesprochenen verschiedenen Unterrichtungen der GdP Hessen in den Gremien der GdP im Laufe der Jahre 2015 und 2016 stattgefunden haben. Daraus resultierten dann die Positionen und Informationen der GdP Bund und der GdP Niedersachsen, die Sie auf den Homepages nachlesen können (selbstverständlich auch die der hessischen GdP auf deren Homepage).

2. Die von Ihnen genannten Zahlen zu Angriffen auf Polizeivollzugskräfte in Niedersachsen sind beide richtig: 2014 waren es insgesamt 1.191 Rohheitsdelikte, davon 934 Körperverletzungen. 2015 erhöhten sich diese Zahlen weiter auf 1.319 / 1.081. Somit hat sich die Zahl der erlittenen Körperverletzungen von 2011 (538) bis 2015 verdoppelt. Alle Angaben entstammen der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik Niedersachsen 2015.

3. In Bezug auf Ihren Wunsch, Stellungnahmen der GdP, die gegenüber dem Niedersächsischen Landtag erfolgen, zu erhalten, darf ich Ihnen Folgendes mitteilen: Die GdP Niedersachsen wird als größte Interessenvertretung der Polizeibeschäftigten (und auch als Teil des DGB) häufig zu Anhörungen des Niedersächsischen Landtags sowie seiner Ausschüsse und Fraktionen geladen. Schriftlich dem Landtag vorzulegende Stellungnahmen stellen wir dem Landtag im Rahmen des parlamentarischen Procederes zur Verfügung. Darüber hinaus veröffentlichen wir Positionen daraus anlassbezogen durch unsere Pressemitteilungen der GdP Niedersachsen, so dass die Öffentlichkeit informiert wird.

4. Durch die Rücknahme des sogenannten Wiegebeschlusses zum Reizgas hat sich eine Stellungnahme dazu aus unserer Sicht derzeit erledigt.

Mit freundlichen Grüßen

xxx
Pressesprecher / Gewerkschaftssekretär
Gewerkschaft der Polizei Niedersachsen


5.12.2016 - Weitere Zahlen vom Nds. Innenministerium zu Gewalt an Polizisten


Guten Morgen Herr xxx,

in der Anlage zu dem Ihnen bereits mitgeteilten Link ( http://www.mi.niedersachsen.de/aktuelles/presse_informationen/pistorius-weiterhin-werden-weniger-menschen-in-niedersachsen-opfer-von-straftaten-140953.htm ) finden Sie die entsprechenden Daten auf Folie Nr. 17.

Demnach ergeben sich aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) folgende Fallzahlen für die Berichtsjahre 2011 und 2012

Bekannt gewordene Fälle

2011 / 2012

Widerstand

2150 /1.927

Körperverletzung

538 / 855

In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden alle der Polizei bekannt gewordenen Straftaten einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche registriert. Ich weise in diesem Zusammenhang darauf hin, dass nach den bundesweit einheitlichen PKS-Richtlinien bei mehreren Rechtsgutverletzungen diejenige erfasst wird, die mit der höchsten Strafe bedroht ist. Dementsprechend ist bei einer Widerstandshandlung mit Körperverletzung immer die Körperverletzung als PKS-Delikt zu erfassen. Vor dem Hintergrund, dass die Erfassungsmodalitäten in der PKS im Kontext "Gewalt gegen Polizei" letztmalig 2010 modifiziert wurden, ist ein entsprechender Fallzahlenvergleich erst seit dem Berichtsjahr 2011 möglich.

Darüber hinaus weise ich zu Ihrer Information auf das Bundeslagebild 2015 "Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamtinnen/ -beamte" des Bundeskriminalamtes unter folgendem Link hin:

https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Lagebilder/GewaltGegenPVB/gewaltGegenPVB_node.html

Freundliche Grüße,
xxx

Pressesprecherin

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und Landesveranstaltungen


7.12.2016 - Antwort des nds. Innenministeriums auf unsere Anfrage vom 29.11.2016


Sehr geehrter Herr xxx,

den Inhalt des Erlasses können wir Ihnen nicht übermitteln. Darüber hinaus können wir nicht mehr sagen wie schon in unserer ersten Antwort: Der Entwurf liegt aktuell beim Niedersächsischen Landtag. Es ist jetzt Sache der Abgeordneten, diesen zu bewerten und zu beraten, mit einem Beschluss am Ende des parlamentarischen Verfahrens.

Freundliche Grüße,


7.12.2016 - Nachfrage an das nds. Innenministerium, warum der Taser-Erlaß nicht veröffentlicht werden darf


Sehr geehrte Frau xxx,
sehr geehrte Damen und Herren,

können Sie uns noch mitteilen, welche Gründe die Veröffenlichung des Wortlauts des Erlasses vom 4.6.2013 zum Einsatz von Distanzelektroimpulsgeräten ("Taser") verhindern?

Vielen Dank und viele gute Grüße,


15.12.2016 - Nachtrag zu unserer Stellungnahme an den Nds. Landtag


Sehr geehrte Damen und Herren,

Danke für die zusätzlich eingeräumte Gelegenheit, zum Gesetzentwurf des NGefAG, insbesondere der Neufassung des § 21 (6) Stellung beziehen zu können.

Wir werden diese Gelegenheit zugleich nutzen, um zu einigen Aussagen und Behauptungen Stellung zu beziehen, die im Rahmen der mündlichen Behandlung des NGefAG im Innenausschuss am 17.11.2016 gefallen bzw. aufgestellt worden sind.

Im Einzelnen und mit Bezug auf die Paragraphen des Gesetzentwurfs zum NGefAG:

1.) Zum § 21 (6)

Die öffentlich erst zur mündlichen Innenausschusssitzung bekannt gewordenenen Pläne der Landesregierung zur Rücknahme der Einschränkungen in der polizeilichen Befugnis zur anlaßlosen Identitätskontrolle halten wir für einen Fehler. Die seitens der Polizeigewerkschaften (sie bildeten drei von acht mündlich Angehörten in der Sitzung vom 17.11.2016!) aufgestellte Behauptung, die vorherige Regelung sei "praktisch nicht durchführbar" (so die Vertreterin des BDK) steht im diametralen Widerspruch zur polizeilichen Praxis in Mecklenburg-Vorpommern, auf die seitens des LfD-Vertreters ausdrücklich hingewiesen worden ist.

Wir fordern dazu auf, dieses Nachgeben auf öffentlichen Druck durch die Polizeilobby rückgängig zu machen.

Bild: Unzulässige, anlaßlose Personenkontrolle vor Beginn einer Demonstration gegen die hannoversche Pegida am 4.4.2016, Aufnahme vom Steintorplatz.

In diesem Zusammenhang bewerten wir den Auftritt des DPolG-Vertreters als skandalös, der zunächst die riskante Behauptung aufstellte, in Niedersachsen gäbe es generell kein racial profiling unter den Angehörigen der Polizei, um wenig später mit der Aussage zu brillieren: "Wir sind bei der niedersächsischen Landespolizei und nicht in Ghana." Das zu kommentieren und zu bewerten überlassen wir den nüchternden Verstand derjenigen, die diese Stellungnahme durchlesen.

2.) Zum § 21a

Dieser neue Paragraph, der Landtagsabgeordneten das Recht einräumen soll, Ingewahrsamsmaßnahmen unangekündigt einsehen zu dürfen, stand ebenfalls unter heftiger Kritik der Polizeigewerkschaften. Ausdrücklich möchten wir dasjenige Beispiel, dass die Vertreter von GdP und DPolG zur Untermauerung ihrer Meinung anführten, hier sinngemäß und ähnlich dem Originalzitat vom GdP-Vertreter wiedergeben:

"Das muß man sich doch mal praktisch vorstellen: Da kommt am Wochenende des Nachts ein Parlamentarier auf die mit nur einer Person besetzten Wache auf eine Polizeistation auf dem flachen Land und dann soll dieser Beamte dort eine Rundführung durchführen? Wie soll er das denn bewerkstelligen?"

Ergänzt wurde dieses absurde Beispiel durch die versteckte Drohung des Vertreters der DPolG, Parlamentarier müssten ggf. damit rechnen, dass sie durchsucht werden würden und "ihre Gürtel" abgeben müssten, wollten sie einen Blick in die Gewahrsamsstellen werfen.

Diese Schilderungen klingen unehrlich und versuchen die eigentliche, gute Intention des neuen Paragraphen in den Hintergrund der Debatte zu vedrängen. Es erscheint merkwürdig, dass kein Vertreter der Regierungsopposition auf die unredliche Einseitigkeit der Schilderungen der Polizeigewerkschaftler hingewiesen und auf andere sehr viel wahrscheinliche Szenarien zur Anwendung dieser Befugnis als von uns vermuteten Ausgangspunkt für die neue Regelung verweisen konnte. Wir möchten das anhand zweier konkreter "Lagen" und Vorfälle hier nachholen:

a.) Beispiel Castor-Transporte

Im Rahmen der Anti-Atomkraft-Demonstrationen der vergangenen Jahre und Jahrzehnte wurden große, unüberdachte, temporäre Gewahrsamseinrichtungen geschaffen. Oft waren das von Polizeifahrzeugen gebildete Kessel, in die die zahlreichen von Schienenblockaden weggetragene Demonstranten verbracht worden sind.

Die Durchführung dieser Ingewahrsahmsnahmen (genauer: Inhaftierungen unter offenen Himmel) wurden im Nachhinein regelmäßig gerichtlich untersucht und in ebenso regelmäßiger Weise aufgrund verschiedenster Umstände rechtskräftig als unzulässig verurteilt. Für die Demonstranten und Eingesperrten kamen die Urteile zu spät: Ihr Recht auf Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Rechtsschutz und körperliche Unversehrtheit war dahin und konnte mit den Urteilen auch nicht wieder geheilt werden.

Bild: Das innere des großen Ingewahrsams-Polizeikessels bei Harlingen im Wendland im November 2011, die Freiheitsentziehung wurde gerichtlich im Nachhinein als in Teilen rechtswidrig verurteilt.

Dieses Szenario ist ein "Paradefall" für die Anwendung des neuen § 21a. Großereignisse dieser Art (wie z.B. politische Gipfeltreffen, andere umstrittene Großveranstaltungen) sind denkbar und werden aller Voraussicht auch die Polizei in Niedersachsen beschäftigen. Dafür ist es gut, ein parlamentarisches Kontrollrecht zu installieren.

Es gibt eigene Erfahrungen, wie die Anwesenheit von Presse oder Parlamentsabgeordneten faktisch dafür sorgt, dass sich die Polizisten (deren Aufgabenerfüllung mitunter sehr schwierig und anstrengend ist - das soll hier auf keinen Fall unter den Tisch gekehrt werden!) so verhalten, wie sie sich im Idealfall und entsprechend der Regeln und Gesetze zu verhalten haben. Leider trift manchmal aber auch das Entgegengesetzte zu.

b.) Beispiel Langzeit-Gefangennahmen im Rahmen von Sportereignissen

Erst vor einigen Tagen kam es im Vorfeld eines Fußballspiels in Braunschweig zu einer Verabredung von rivalisierenden Fußballfanclub-Anhängern zu einer Schlägerei auf dem Parkplatz eines Baumarktes im Industrieaußenbereich von Hildesheim.

Noch bevor es dazu kam, griff die Polizei zu und inhaftierte mindestens 170 dort angetroffene Menschen. 108 Menschen wurden unter fragwürdiger Begründung über rund zwei Tage lang gefangen gehalten, ein so genannter "Langzeitgewahrsam" wurde verfügt. Für diesen Zeitraum wurde den Betroffenen u.a. ihre Handys abgenommen, ob also eine ungehinderte Kontaktaufnahme zu Anwälten und Verteidigern möglich war, ist von außen betrachtet nicht zu beurteilen.

Während der Vorfall medial umfangreich behandelt wurde fand eine kritische Hinterfragung der Anwendbarkeit der dazugehörigen Rechtsgrundlage für die Inhaftierung der Menschen genauso wenig statt wie eine nüchterne Beleuchtung oder Untersuchung der Zustände der Gefangennahmen und die Umstände der Inhaftierungen.

Es wäre an dieser Stelle der Demokratie und den ggf. zu Unrecht Festgehaltenen zugute gekommen, wenn sich ein oder mehrere Parlamentarier die Situation vor Ort angeschaut und ggf. interveniert hätten.

Wir begrüßen diese Neuregelung des § 21 also sehr.

3.) Zum § 32 (4)

Zur neu geplanten Befugnis, BodyCams inklusive des Rechts auf Audioaufzeichnungen einsetzen zu dürfen, haben wir bereits Stellung genommen. Ergänzend (und auch mitunter mit Bezug auf die Diskussion im Innenausschuss) möchten wir dem folgende Aspekte und Punkte hinzufügen:

a.) Die Bibliothek des Niedersächsichen Landtags hat ein sehr aktuelles Buch zum Thema BodyCams in seinem Bestand:

Jens Zander: "Body-Cams im Polizeieinsatz", Verlag für Polizeiwissenschaft, Frankfurt am Main 2016 (Landtags-Bibliotheks-Signatur 2016.0454)

Wir empfehlen allen Mitgliedern der Ausschusses die Lektüre dieser überschaubar dicken Schrift und zitieren hier zum einen aus dem Teil zur Untersuchung der Wissenschaftlichkeit der hessischen Studie und aus dem Fazit des Verfassers, der selber Polizeibeamter ist:

Jens Zander zur Validität der so vielfach und repetierend veröffentlichten Erfolgsmeldungen des Hessischen Pilotprojekts in Frankfurt:

"Dass der Abschlussbericht bislang nicht direkt veröffentlicht wurde, sondern dass stattdessen positive Pressemeldungen des Hessischen Innenministeriums über das erfolgreiche Pilotprojekt dominieren, sollte insichtlich der Objektivität aufhorchen lassen. (...) Der Verdacht einer bewusst möglichst positiven Darstellung ohne Interesse an einer wirklichen Evaluation drängt sich auf. (...) Wie eingangs erwähnt, ist das Pilotprojekt [der Polizei Hessen] nicht zuletzt aufgrund des Einsatzes von nur drei Kameras in Alt-Sachsenhausen methodisch nicht in der Lage, gesicherte Erkenntnisse zu erlangen. Das Projekt auf dem Niveau 2 [im möglichen Niveaubereich 1 bis 5] der MSMS eignet sich auch nach Hinzuziehung weiterer Daten weder als Nachweis für oder gegen die Wirksamkeit der Body-Cam."

Jens Zanders Schlußbemerkung in seinem Buch:

"Eingangs wurde erwähnt, dass es sich bei Body-Cams um wahre Wundermittel zu handeln scheint. Nach umfangreicher Beschäftigung mit Body-Cams im Polizeieinsatz komme ich zu dem Schluss, dass diese anfangs erwähnte begeisterten Erwartungen gedämpft werden müssen. Body-Cams entpuppen sich nicht als Wundermittel, sondern als technische Neuerung, die vergleichsweise wenig und dürftig erforscht ist. Bei näherer Betrachtung der Güte der vorhandenen Studien weicht die anfängliche Euphorie eher Ernüchterung. Zwar deuten sich einige Effekte an, die aber eher unspektakulär sind, zumal bei keiner Forschung die Übertragbarkeit auf Deutschland gewährleistet und der Langzeiteffekt berücksichtigt werden kann. Im Zuge der Einfiihrung der Body-Cam kann gleichfalls beobachtet werden, was andere Autoren vor Jahren schon zu herkömmlicher Videoüberwachung angemerkt haben. Töpfer schrieb dazu passend vor acht Jahren:
„Wesentliche[s] Element der Anziehungskraft von Videoüberwachung sind die Faszination für neue Technik und der naive Glaube an die einfache Lösung komplexer sozialer Probleme []. Genährt werden solch technologische Allmachts- und Machbarkeitsfantasien durch die oberflächlichen Hochglanz-Versprechen von Entwicklern und Herstellern und ihren Marketingabteilungen und Lobbyisten. “ (Töpfer 2007: S. 38)
Diese Einschätzung lässt sich abschließend treffend auf Body-Cams im Polizeieinsatz übertragen. Bislang scheint die Diskussion über die Einführung von Body-Cams in Deutschland eher vom Glauben an deren Wirksamkeit geprägt zu sein, als von wissenschaftlichen Erkenntnissen."

Dass der Innenausschuss den Vertreter eines Unternehmens zur Herstellung von BodyCams und Elektroschock-Waffen zur mündlichen Anhörung in den Innenausschuss eingeladen hat, Vertreter zivilgesellschaftlichen Gruppen an dieser Stelle hingegen außen vor gelassen worden sind, bewerten wir als ein anschauliches Beispiel für eine solche erfolgreiche Lobby- und Marketingstrategie der Überwachungs- und Waffenindustrie, in diesem Fall der Taser International.

b.) Wie in der mündlichen Anhörung deutlich geworden ist, ist die Einrichtung einer neutralen Stelle zur Sammlung und Auswertung der BodyCam-Aufzeichnungen eine der Mindestanforderungen, um die Polizeibeamte nicht der Gefahr auszusetzen, dass diese willkürlich oder gar auf den eigenen Vorteil zielend BodyCam-Aufzeichnungen der Öffentlichkeit, den Strafverfolgungsbehörden oder den Betroffenen Aufzeichnungen löschen oder nur diejenigen weiterreichen würden, die ihnen selber nicht zum Nachteil gereichen können. Ebenso wie die Verpflichtung zur Einrichtung einer solchen Stelle fehlen sämtliche Vorgaben zu Regelung der Fragen, wann und auf wessen Entscheidung hin die BodyCam-Aufzeichnung aktiviert wird, wie die Daten behandelt und gegen Missbrauch und Manipulation gesichert werden und ob von der Aufzeichnung Betroffene ein Recht auf Herausgabe der Daten haben und wie sie dieses umsetzen können.

c.) Die Frage, inwiefern in Niedersachsen ein PreRecording der BodyCams erfolgen soll und welche Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte damit verbunden sind, wurde gar nicht diskutiert und taucht im Gesetzentwurf und dessen Begründungstext nicht auf.

d.) Eine Begründung für die auf Wunsch der rot-grünen Koalition gesetzlich zulässig werdende Audioaufzeichnung beim Einsatz von BodyCams fehlt ebenso. Die Diskussion zu diesem erweiterten Grundrechtseingriff - eine Art Lauschangriff im öffentlichen Raum - vermissen wir schmerzlich.

e.) Für ein etwaiges Pilotprojekt in Niedersachsen fehlen sämtliche Vorgaben für eine Evaluation im Forschungsdesign hohen fachlichen Niveaus, wie es eine unabhängige und sachliche Untersuchung verlangen würde, damit aussagekräfte und belastbare Ergebnisse erzielt werden können.

f.) Erstaunlich fanden wir an der mündlichen Anhörung, dass keiner der gewerkschaftlichen Interessenvertreter von Polizeibeamten die Frage angesprochen hat, inwiefern die die BodyCam einsetzenden Polizeibeamte selber unter dieser Technik ggf. zu leiden haben - sei es aufgrund des damit neu hinzukommenden subjektiven Überwachungsdrucks, sei es aufgrund der ggf. mit der Einführung erfolgenden "Aufrüstung" auf der Seite der von der Polizei-Videoaufzeichnung Betroffenen ("Gegenfilmen"). Und auch die Fragen des betrieblichen Daten- und Persönlichkeitsschutzes der Polizeibeamten kamen leider gar nicht zur Sprache.

g.) Wir begrüßen den Vorschlag von Prof. Nils Zurawski von der Universität Hamburg, im Falle der Einführung einer BodyCam-Einsatzbefugnis diese unbedingt mit einer Ausstiegsklausel zu versehen. Das wäre eine vertrauensbildende Maßnahme.

Aufgrund der bisherigen negativen Erfahrungen mit Pilotprojekten zu BodyCam-Einsätzen in Deutschland (Unwissenschaftlichkeit, Grundlage zur Ausdehnung dieses Mittels unabhängig vom Ergebnis der Pilotversuche) lehnen wir grundsätzlich jegliche Allgemeinbefugnis zum Einsatz von BodyCams ab.

4.) Zum § 69 (4)

Mit der Einfügung eines einzelnen Wortes erteilt das NGefAG der niedersächsischen Polizei eine Allgemeinbefugnis zum Führen und Einsetzen von Elektroschockwaffen, im weiteren als "Taser" bezeichnet. Die in der Begründung mehr oder weniger klar formulierte Ansage, dass deren Einsatz "nur" für die SEK-Einheiten der nds. Polizei zur Anwendung kommen sollen überzeugt nicht, kann in der Zukunft kurzerhand und ohne parlamentarische Beteiligung ausgeweitet werden, ja wir lehnen den Einsatz von Taser-Waffen als LLW ("Less-lethal Weapon") generell ab.

Die Anmerkungen, dass "erkennbar schwangeren Frauen, herzvorgeschädigten Personen oder Personen unter Drogeneinfluss" nicht damit angegriffen werden würden, erscheint uns als bitterer Zynismus unter Ausblendung der (auch polizeilicher) Lebenspraxis.

Aus unserer Sicht war es ein schwarzer Tag in der niedersächsischen Parlamentsgeschichte, dass - wie schon zuvor beschrieben - ein Vertreter des Taser-Unternehmens zu einer wenig versteckten Bewerbung der Produkte seines Unternehmens zur mündlichen Anhörung in den Innenausschuss eingeladen wurde und vortragen durfte!

Dessen schriftliche Stellungnahme wird - ebenso wie prinzipiell alle anderen Stellungnahmen zum neuen Polizeigesetz auch! - seitens des Landtags geheim gehalten. Weder Landtag noch der Taser-Konzern teilten bislang mit, ob in dieser Stellungnahme auch Bezug auf Elektroschockwaffen genommen wird. (Überhaupt verschließt sich der Taser-Konzern einer kritischen Pressenachfrage ganz, reagiert auf eine solche sogar überhaupt nicht.)

Mit dieser Geheimhaltungspraxis des Landtags wird eine öffentliche Debatte auf inhaltlich gleicher Augenhöhe mit den Parlamentariern aktiv verhindert. Das ist nicht nur undemokratisch, es trägt auch im Besonderen zum Misstrauen der Bürger gegenüber dem parlamentarischen Betrieb im Niedersächsischen Landtag bei. Aus diesem Grunde haben wir eine Petition zur Abstellung dieses Mangels initiiert.


12.12.2016 (allerdings erst später wahrgenommen, leider) - Die Polizei Hannover setzt auch ohne Rechtsgrundlage die ersten 20 Bodycams ein


... das zumindest berichtet die "HAZ" am 12.12.2016.

Ein Auszug daraus:

Mit tragbaren Mini-Kameras, sogenannten Body Cams, will das Niedersächsische Innenministerium Polizisten künftig die Arbeit im Streifendienst erleichtern. Bevor sie allerdings flächendeckend eingeführt werden, soll ein Feldversuch zeigen, ob die Kameras tatsächlich den Schutz der Beamten erhöhen und einen Beitrag zur Aufklärung von Straftaten leisten.

Dafür wurde die Polizeiinspektion (PI) Mitte ausgesucht, deren Beamte seit Montag 20 der kleinen Kameras im Streifendienst nutzen. Der Streit um die datenschutzrechtliche Grundlage tobt indessen weiter.

(...)

800 Euro kostet ein Gerät.

(...)

Dass sie filmen, müssen die Beamten, die eine Body Cam bei sich haben, mit einer gelben Warnweste deutlich machen. Die Kamera wird auf Schulterhöhe befestigt und zeigt das Einsatzgeschehen aus der Sicht des Polizisten. Ansehen kann dieser sich das Material allerdings nicht. Nur ein ranghöherer Beamter kann die Speicherkarte an einem eigens dafür eingerichteten Computer auslesen. Für die Strafverfolgung relevante Passagen werden markiert und müssen innerhalb von 21 Tagen archiviert werden. Ohne Markierung löschen sich die Aufnahmen nach 24 Stunden. Bis Ende März soll der Versuch laufen, in einer abgeschwächten Version. Die Kameras nehmen weder Ton auf, noch senden sie die Bilder live in die Wache.

Rechtlich sind die Body Cams noch immer umstritten. Pistorius beruft sich beim Testeinsatz auf Artikel 32 Absatz 4 des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Dieser besagt, dass Polizisten im öffentlichen Raum zur Eigensicherung Videoaufnahmen machen dürfen.

Das reiche als Rechtsgrundlage aber nicht aus, findet die Datenschutzbeauftragte, Barbara Thiel: „Die Norm ist für den Einsatz von Body Cams zu unbestimmt und deshalb völlig unzureichend.“ Zudem sei die Benutzung der Kameras ein schwerwiegender Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, denn es werde unter anderem direkt in das Gesicht der Betroffenen gefilmt. „Der Schutz von Polizeibeamten ist kein Freifahrtschein für so bedeutsame Eingriffe ins Grundrecht.“


31.12.2016 - Nachfrage an Herrn Becker von der SPD, ob wir noch eine Antwort erhalten, wie am 10.11.2016 versprochen, oder nicht


Sehr geehrter Herr Becker,

als Reaktion auf unsere Nachfrage vom 10.11.2016 (siehe Anhang) riefen Sie mich freundlicherweise noch am gleichen Tag dazu an. Im Verlauf des Gespräches kündigten Sie an, uns eine ausführliche Antwort bzw. eine weitere Ausführung Ihres Standpunktes zum Thema polizeilicher BodyCams zukommen zu lassen.

Zwar habe ich Ihnen seinerzeit zugeredet, sich deswegen keine Eile selbst aufzuerlegen, aber wir sprachen trotzdem über einen Zeitraum von ein bis zwei Wochen, nach dem wir mit einer Rückmeldung von Ihnen rechnen dürften.

Nun sind über sieben Wochen ohne Antwort von Ihnen vergangen und erstaunlicherweise hat die niedersächsische Polizei laut einer Zeitungsmeldung vom 12.12.2016 inzwischen sogar ohne Bestehen einer Rechtsgrundlage mit einem Pilotprojekt von BodyCams bei der PI Mitte begonnen, was Ihren Ankündigungen nach einem wissenschaftlich neutral begleiteten und einer aussagefähigen Evaluation zuwider läuft. (An diesem Pilotprojekt ließen sich aber auch noch eine Reihe ganz anderer Kritikpunkte festmachen!)

Unsere Frage:

Können wir noch mit einer Antwort oder Stellungnahme von Ihnen rechnen und falls ja, innerhalb welches (groben!) Zeitraums?

Ihnen und Ihren Angehörigen wünschen wir einen frohen Jahreswechsel und alles gute für das anstehende Jahr 2017!

Viele gute Grüße,


31.12.2016 - Prompte Rückmeldung von Herrn Becker


Sehr geehrter Herr Ebeling,

vielen Dank für die netten Neujahrswünsche.

Ich habe unsere Absprache auch nicht vergessen und selbstverständlich erhalten Sie den zugesagten Beitrag.

Ich möchte allerdings gern aktuelle Daten verwenden. Das betrifft einerseits den noch nicht veröffentlichten Erfahrungsbericht der Polizei Rheinland-Pfalz und andererseits die aktuellen Daten zur Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte (das schien mir ja auch ein zentraler Punkt Ihres Interesses zu sein). Da die Kriminalstatistik nicht unterjährig veröffentlicht wird, kann ich bedauerlicherweise auch nicht mit Quartalszahlen argumentieren.

Die nds. Kriminalstatistik wird i.d.R. im Februar veröffentlicht. Unmittelbar danach würde ich Ihnen eine Stellungsnahe zuleiten (vielleicht liegt dann ja aus RP auch zitierfähiges Material vor). Ist das mit Ihren zeitlichen Vorstellungen kompatibel?

Für die unterbliebene Abstimmung über konkrete Fristen bitte ich um Nachsicht - das hatte ich zum Zeitpunkt unseres Telefonats auch nicht so konkret auf dem Schirm (eine Absprache über ein bis zwei Wochen ist mir allerdings auch nicht in Erinnerung).

Ich wünsche Ihnen und Ihren Angehörigen ebenfalls ein glückliches neues Jahr und verbleibe mit besten Grüßen

Karsten Becker


1.1.2017 - Presseanfrage an das nds. Innenministerium zum überraschenden Pilotprojekt für BodyCams in Hannover


Sehr geehrte Damen und Herren,

am 12.12.2016 wurde in einer Zeitungsnachricht der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung über einen Piloteinsatz von 20 Stück BodyCams bei Streifenpolizeieinsätzen der PI Hannover-Mitte berichtet, obwohl sich der Entwurf zum neuen Polizeigesetz, das NGefAG, das den Einsatz solcher Videoüberwachungstechnik regeln soll, noch im Gesetzgebungsverfahren befindet.

Dazu haben wir folgende Fragen und würden uns aufgrund der Aktualität (siehe z.B. Bundespolizei-BodyCam-Vorstoß des BMI vom 21.12.2016) sehr über eine kurzfristige Antwort freuen:

1.) Wann ist die Entscheidung zur Durchführung des BodyCam-Pilotprojektes gefallen und durch wen wurde sie getroffen?

2.) In welcher Form und durch welche Stellen soll eine Evaluation des BodyCam-Pilotprojekts durchgeführt werden? Welche weitere Informationen können Sie uns zur Evaluation mitteilen?

3.) Wie viele Polizeibeamte und -beamtinnen wurden in die Bedienung der angeschafften BodyCams bislang eingewiesen und in welchem Umfang findet eine solche Einweisung statt?

4.) Welche BodyCam-Modelle welches Herstellers werden eingesetzt?

5.) Wird ein PreRecording durchgeführt und falls ja, über welchen zeitlichen Umfang?

6.) Wie hoch ist die Akkukapazität der jeweiligen Modelle?

7.) Mit welcher Auflösung (Anzahl der Pixel in Breite und Höhe) zeichnen die Bodycam-Modelle jeweils auf und wie hoch ist die Anzahl der aufgezeichneten Bilder pro Sekunde?

8.) Auf welcherart Speichermedium werden die Daten abgelegt und wie funktioniert die Datenübertragung der aufgezeichneten Bilder von den Bodycams bzw. deren Speichermedien an Dritte bzw. auf andere IT-Systeme?

9.) Wie hoch ist die interne und/oder externe Kapazität der eingesetzten Speichermedien?

10.) In welcher Form werden die Daten im Rahmen der Aufzeichnung verschlüsselt und wie sind die Zugriffsmöglichkeiten und -bestimmungen auf derlei verschlüsselte Daten praktisch geregelt?

11.) Welcher Verschlüsselungsalgorithmus wird eingesetzt und welche Entropie haben die verwendeten Schlüssel?

12.) Existiert ein spezifisches IT-Sicherheitskonzept?

13.) Nach Angaben des HAZ-Beitrags findet keine Audio-Aufzeichnung statt. Ist die Funktionalität hierfür jedoch davon unabhängig vorhanden und falls ja, wie kann diese aktiviert oder deaktiviert werden?

14.) Welche Zweckbindung ist für die mit polizeilichen Bodycams erhobenen personenbezogenen Daten festgelegt?

15.) Wo (örtlich) und auf welche Art werden die Daten der Bodycams auf weitere IT-Systeme übertragen? Welche Voraussetzungen müssen für eine Nutzung der Aufnahmen vorliegen?

16.) Wie stehen Sie dem denkbaren Szenario gegenüber, dass die lokale Speicherung der Aufzeichnungen im BodyCam-Gerät dazu führen könnte, dass von der Aufzeichnung betroffene Straftäter oder andere Menschen dazu angeregt werden könnten, die Bodycam dem Polizisten zu entreissen, um dem aufgezeichnete Bildmaterial habhaft werden zu können? Halten Sie es für denkbar, dass die geplante Einsatzpraxis derlei Gewalt erst entstehen lassen könnte?

17.) Wie werden Passanten auf die Tatsache der Videoüberwachung durch Bodycams hingewiesen?

18.) Wodurch kann von Passanten erkannt oder festgestellt werden, ob die Bodycams eingeschaltet sind, also aufzeichnen, oder eben nicht?

19.) Wie werden die Auskunftsrechte gemäß § 19 NDSG der Betroffenen beachtet und umgesetzt? Ist eine Einsichtnahme in die gespeicherten Aufzeichnungen durch die davon betroffenen/erfassten möglich?

20.) Wie hoch sind die voraussichtlichen Anschaffungskosten für Bodycam, Monitore und dazugehöriger Infrastruktur je Bodycam?

21.) Wurde die Landesdatenschutzbeauftragte bei der Planung des Einsatzes von Bodycams hinzugezogen bzw. eingebunden und was war und ist ihre Haltung zu diesem Vorhaben?

22.) Nach der Ansicht des Innenministers Pistorius (lt. HAZ-Beitrag) soll der § 32 (4) NdsSOG als Rechtsgrundlage ausreichend sein. Wenn dieses der Fall ist, warum soll dann im Entwurf zum NGefAG eine eigene Rechtsgrundlage für den polizeilichen Einsatz von BodyCams (im NGefAG im neuen Satz 2 des § 32 Abs. 4) eingeführt werden?

23.) Wie häufig bzw. in welchem Umfang wurden in der Silvesternacht von 2016 nach 2017 Aufzeichnungen mit den dort eingesetzten BodyCams angefertigt und wie viel davon wurde aus Gründen der Strafverfolgung für die weitere Verwendung gesichert?

Vielen Dank für Ihre Mühe mit unseren Fragen und viele gute Grüße,


1.1.2017 - Antwort an Herrn Becker von der SPD


Lieber Herr Becker,

vielen Dank für Ihre so prompte am Silvesterabend verfasste Rückmeldung!

Einer unserer Gedanken bei der Sache ist und war, Ihre Stellungnahme im Kontext mit dem Gesetzgebungsverfahren zum NGefAG, das den Einsatz der BodyCams legitimieren soll, bzw. mit der dazugehörigen öffentlichen Diskussion dazu zu veröffentlichen.

Vermutlich wird das NGefAG bis Februar/März verabschiedet sein, zumindest aber nicht mehr im öffentlichen Diskurs stehen.

Nun hat das nds. Innenministerium unabhängig davon überraschend und unangekündigt einen Pilotversuch zu polizeilichen BodyCams gestartet, was der ministerialen Ignorierung öffentlicher und parlamentarischer Diskussionen gleichkommt.

Also und in kurz: Wir freuen uns, wenn Sie uns eine Stellungnahme zukommen lassen und versprechen eine ungekürzte Veröffentlichung. Wenn das erst im Februar oder März ist, dann eben auch erst dann.

Viele gute Grüße und einen guten Anfang für 2017 wünschend,

Michael Ebeling, Hannover
Redaktion freiheitsfoo.de


Auslagerung der BodyCam-Niedersachsen-Informationen und -Anfragen auf eine eigene Wikiseite


Aufgrund der Zunahme der Materialien zu diesem Spezialthema innerhalb der NGefAG-Gesetzgebung lagern wir das Thema in eine eigene Wikiseite aus.


1.3.2017 - Rot-Grün rudert zurück in Sachen Verkürzung der Dauer von "Präventivhaft"


Siehe hier: http://www.haz.de/Nachrichten/Der-Norden/Uebersicht/Bei-Terrorverdacht-gibt-es-weiterhin-zehn-Tage-Praeventivhaft

Unser Blogbeitrag dazu: https://freiheitsfoo.de/2017/03/02/polizeigesetz-nds-extrascharf/


9.3.2017 - Presseanfrage an die nds. FDP zu deren Haltung


Sehr geehrter Herr Oetjen,

in einem Bericht der "HAZ" vom 1.3.2017 http://www.haz.de/Nachrichten/Der-Norden/Uebersicht/Bei-Terrorverdacht-gibt-es-weiterhin-zehn-Tage-Praeventivhaft heißt es u.a.:

+++ 8< Schnipp +++

Nach dem Fall der beiden Gefährder aus Göttingen, die wegen Terrorverdachts abgeschoben werden sollen, wollen SPD und Grüne jetzt auf eine umstrittene Änderung im Polizeigesetz verzichten. Demnach soll die Präventivhaft bei terroristischen Straftaten doch nicht von zehn auf vier Tage verkürzt werden. Das kündigten Innenminister Boris Pistorius und die Sprecher der Koalitionsfraktionen gestern im Landtag an. (...) FDP-Innenexperte Jan-Christoph Oetjen kritisierte den rot-grünen Ansatz als „völlig aus der Zeit gefallen“, distanzierte sich aber auch vom Gesetzentwurf der Union: „Bis zu 18 Monate Präventivhaft, dagegen haben wir schwere verfassungsrechtliche Bedenken“, sagte Oetjen.

+++ >8 Schnapp +++

Aus dieser Berichterstattung geht leider im Detail nicht hervor, welches Ihre Haltung zu diesem Thema ist, bzw. wie die niedersächsische FDP sich dazu stellt.

Können Sie uns erläutern, was Sie

a) mit der Kommentierung "völig aus der Zeit gefallen" im Detail gemeint haben und

b) wie sich die FDP zum Thema "Präventivhaft" bzw. "Unterbindungsgewahrsam" stellt und diesbezüglich fordert?

Vielen Dank und viele gute Grüße,


9.3.2017 - Flotte Antwort von der FDP


Hallo Herr Ebeling,

wie sie einer Berichterstattung einige stage vorher sowie aus einem Positionspapier zur inneren Sicherheit, das ich Ihnen zur Lektüre empfehle, entnehmen können fordern wir Freien Demokraten die Beibehaltung der 10-Tage-Regelung.

Freundliche Grüße
Jan-Christoph Oetjen


9.3.2017 - Nachhaken bei der FDP


Hallo Herr Oetjen,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Doch was ist mit Ihrer Kommentierung des "völlig aus der Zeit gefallen" zum Entwurf des NGefAG? Was haben Sie damit im Detail gemeint oder hat die HAZ dieses Zitat aus dem Zusammenhang gerissen?

Viele gute Grüße,


9.3.2017 - Erneut schnelle Rückmeldung von Herrn Oetjen


(...)

das war im Bezug auf die ursprünglich vorgesehenen Änderungen in 12,6 und zur Verkürzung der Präventivhaft.

(...)


10.3.2017 - Nachfragen zu weiteren Positionen der "Inneren Sicherheit" der FDP


Hallo Herr Oetjen,

hmm, also im Klartext:

Die (ursprünglich) von Rot-Grün vorgesehenen Änderungen in Sachen anlaßloser Identitätsfeststellung und die Reduzierung der "Präventivhaft" von 10 auf 4 Tage halten Sie für "völlig aus der Zeit gefallen".

Hierzu habe ich diesen, Ihren Beitrag gefunden:

http://www.fdp-nds.de/fdp-aktuell/news/news/jan-christoph-oetjenminister-pistorius-muss-aus-dem-fall-der-goettinger-gefaehrder-konsequenzen-z.html?tx_news_pi1[controller]=News&tx_news_pi1[action]=detail&cHash=3a68db6cb0dc8005914236a9e7bceb10

Handelt es sich bei dem von Ihnen erwähnten "Positionspapier zur inneren Sicherheit" um das folgende?

https://www.fdp-fraktionen.de/app/download/14579661325/FraVoKo-Beschluss%20Rechtsstaat%20sch%C3%BCtzen%2018.10.2016.pdf?t=1486370240

Es ist jenes vom 18.10.2016, in dem die FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz:

  • einen "starken Staat" fordert,
  • trotz aller Sachkritik den Probeeinsatz von BodyCams anregt,
  • ebenfalls einen Probeeinsatz von Taser-Waffen für Streifenpolizisten verlangt,
  • elektronische Fußfessel, Meldeauflagen und "Näherungsverbote" für "Gefährder" wünscht,
  • für eine Stärkung aller deutschen Geheimdienste eintritt,
  • den personellen und strukturellen Ausbau von Frontex erwartet,
  • sich für die Einrichtung einer EU-Exekutive ("Europäisches FBI", "europäische Polizeibehörde") einsetzt,
  • das "EU-Anti-Terror-Zentrum" stärken möchte,
  • für eine engere Vernetzung "nachrichtendienstlicher Datenbanken aller EU-Staaten" eintritt und
  • die Ausweitung der "automatischen Analyse eines 'Background-Checks' von polizeilich bzw. strafrechtlich auffälligen Personen zwischen Polizeien" der EU fordert.

Ist dieses Positionspapier das, von dem Sie sprachen und hinter das Sie sich inhaltlich stellen wollen und können?

Auf meiner Suche nach dem Positionspapier bin ich u.a. auf diese Seite der FDP gestoßen:

https://www.fdp.de/position/innere-sicherheit

Ich will bei dieser Gelegenheit wenigstens kurz darauf hinweisen, das zwei der dort aufgeführten "5 Fakten zur Inneren Sicherheit" gar keine Fakten sind.

:)

Vielen Dank und viele gute Grüße,

Michael Ebeling, Hannover
Redaktion freiheitsfoo.de


11.3.2017 - Sehr schnelle Antwort von Herrn Oetjen auf einem Samstag


Hallo Herr Ebeling!

ad1) ja

ad2) nein, aber hinter diesem Positionspapier stehe ich auch.

ad3) das Positionspapier das ich meine finden Sie auf der Homepage der FDP-Landtagsfraktion Niedersachsen und beschäftigt sich hauptsächlich mit landespolitischen Fragestellungen.

Freundliche Grüße
Jan-Christoph Oetjen

[Anmerkung der Redaktion: Das von Herrn Oetjen erwähnte Positionspapier findet sich hier: http://fdp-fraktion-nds.de/wp-content/uploads/2017-02-15-Positionspapier-Innere-Sicherheit.docx ]


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Zuletzt geändert am 28.08.2018 01:03 Uhr