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Taser-PresseanfragenNiedersachsen
9.1.2021 - Anfrage an die Grüne Landtagsfraktion NDS
bereits in 2018 haben Sie eine kleine Anfrage zum Einsatz von Taserwaffen bei den nds. SEKs gestellt: https://www.dragos-pancescu.de/fileadmin/docs/abgeordnete/dragos_pancescu/Antwort_LR_18-02002.pdf Am 1.10.2021 verstarb ein 39jähriger Mann aus Garbsen nach einem SEK-Einsatz. Dass dabei auch ein Taser eingesetzt worden ist, hat die Polizei Hannover zunächst verschwiegen. Zum derzeitigen Stand der Ermittlungen in diesem Fall will die Staatsanwaltschaft Hannover wichtige Fragen nicht beantworten. Und das Landespolizeipräsidium verweigert so gut wie jede Antwort auf nüchterne Fragen mit den Verweis auf "Geheimhaltungsbedürftigkeit". Man zitiert übrigens lediglich den Inhalt der Antwort zur Kleinen Anfrage aus 2018. In anderen Bundesländern werden Fragen zur Praxis des Tasereinsatzes dagegen öffentlich thematisiert. Ich möchte Sie darum bitten, sich dieser Fragen im Sinne einer informierten Öffentlichkeit anzunehmen und diese möglicherweise im Zuge einer weiteren kleinen Anfrage in den Landtag einzubringen. Die aus meiner Sicht wichtigen Fragen zum aktuellen Fall finden Sie in einem freiheitsfoo-Blogbeitrag zur Sache https://freiheitsfoo.de/2021/10/09/toedlicher-tasereinsatz-nds-geheimhaltungsbeduerftig/ und die vom LPP unbeantwortet gebliebenen Fragen hier: https://wiki.freiheitsfoo.de/pmwiki.php?n=Main.Taser-Todesfaelle-Deutschland#toc16 Würde mich freuen, von Ihnen dazu zu hören. So oder so aber viele gute Grüße,
12.10.2021 - Rückmeldung von Grüner Landtagsfraktion NDS
vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir stimmen innerhalb der Fraktion derzeit noch ab, ob und wie wir zu dem vorliegenden Fall aktiv werden. Leider sind offizielle Anfragen im Falle von laufenden Ermittlungen im Regelfall nicht sonderlich erfolgversprechend, wie Sie schon beschrieben haben. Mit freundlichen Grüßen
13.10.2021 - Nachhaken bei den Grünen
Danke für die flotte Rückmeldung! Würde mich freuen, von Ihnen dazu zu hören. Ich denke, zumindest zu den vom konkreten Fall losgelösten Fragen (also zum Umfeld der Taser-Praxis beim SEK) können die Antworten nicht mit Verweis auf die Ermittlungen unbeantwortet bleiben bzw. verweigert werden. Wenn andere Gründe gegen die Beantwortung sprechen, so sollte das MI diese gehaltvoll vortragen können. Sicher liegt Ihnen auch die aktuelle Meldung vor, wonach sich die Nds. DPolG nun mindestens einen Taser in jeden Streifenwagen wünscht [1]. Das und die merkwürdige Beteiligung des Taser-Konzerns bei der mündlichen Anhörung zum damals geplanten NGefAG am 17.11.2016 [2] begründen aus meiner Sicht eine umfangreiche Anfrage zum Themenkomplex der polizeilichen Taser-Bewaffnung. Es ist ja auch immer noch ungeklärt, warum es im Zuge der Entwürfe für das NPOG einen markanten Wechsel der Aufzählungsreihenfolge gab und die Taser-Waffe zuletzt bevorzugt aufgereiht worden ist [3, dort Punkt 2.1.]. So oder so Danke und viele gute Grüße,
3.11.2021 - Nachhaken bei den Grünen
Bezugnehmend auf Ihre Rückmeldung vom 12.10.2021: Gibt es schon eine Entscheidung zu der Frage, ob die Grünen-Fraktion im Nds. Landtag zum Thema Taser-Einsatz-Praxis und zum Fall des Gestorbenen aus Garbsen eine Anfrage im Landtag oder einen Antrag einbringen wird? Viele gute Grüße,
3.11.2021 - Vertröstende Antwort von den Grünen
nein, leider nicht. Da Frau Menge aufgrund ihrer kürzlich erfolgten Wahl in den 20. Deutschen Bundestag nächste Woche aus dem Niedersächsischen Landtag offiziell ausscheiden wird, wird der Themenbereich künftig von ihrer Nachfolgerin, Marie Kollenrott (Mailadresse siehe cc), bearbeitet. Aufgrund der erforderlichen Umorganisation innerhalb der Landtagsfraktion kann es sich noch etwas hinziehen, zumal das Thema dann wohl auch nochmal grundsätzlich diskutiert werden müsste. p.s. Ich werde dann in gleicher Funktion für Frau Kollenrott weiterarbeiten. Mit freundlichen Grüßen xxx
21.1.2022 - Nachhaken bei den Grünen NDS
zurückkommend auf unseren Mailverkehr vom Oktober/November 2021 (siehe unten): Halten Sie es für möglich, nun zur Sache parlamentarisch nachzuhaken? Zusammengefasst geht es um die Aufklärung der Ursachen und Hintergründe eines Todesfalls im Zusammenhang mit dem polizeilichen Einsatz einer Taserwaffe in Garbsen bei Hannover. Eine Aufklärung, der sich das LPP verweigert und die öffentlich/medial leider ebenfalls nicht weiter verfolgt und betrieben wird. Das verbunden mit politischen Forderungen (insbesondere der DPolG), den Einsatz von Taserwaffen in Niedersachsen deutlich auszuweiten. Inzwischen hat das Thema "Taser-Tote in Deutschland" immerhin ein wenig mehr allgemeine Aufmerksamkeit erhalten, siehe bspw. die entsprechenden Berichte von CILIP und netzpolitik.org https://polizeischuesse.cilip.de/taser und Wir würden uns über eine positive Rückmeldung sehr freuen! Viele gute Grüße,
21.1.2022 - Weiter vertröstende Rückmeldung von den Grünen NDS
der Sachstand ist mehr oder weniger unverändert. Das Thema steht weiterhin auf unserem Zettel. Mit freundlichen Grüßen Mitarbeiter von Mitglied des Niedersächsischen Landtages
10.2.2022 - Kleine Anfrage der Grünen im Nds. Landtag
Abgeordnete Marie Kollenrott (Bündnis 90/Die Grünen) Verwendung von Distanzelektroimpulsgeräten durch die niedersächsische Polizei – wohin steuert die Landesregierung? Anfrage der Abgeordneten Marie Kollenrott (Bündnis 90/Die Grünen) an die Landesregierung, eingegangen am Nach einer Pilotierungsphase wurden Distanzelektroimpulsgeräte (DEIGs, oder sog. Taser), ab Juni 2013 als Waffe zur Ausübung unmittelbaren Zwanges für den Gebrauch des Sondereinsatzkommandos Niedersachsen (SEK NI) zugelassen. Diese Geräte stehen im Verdacht bei Menschen mit psychischen Einschränkungen, Herzproblemen oder Rauschgiftkonsument*innen ein Versterben herbeiführen zu können. [https://freiheitsfoo.de/2021/10/09/toedlicher-tasereinsatz-nds-geheimhaltungsbeduerftig/] Der NDR veröffentlichte am 05.10.2021 einen Artikel mit dem Titel „SEK setzt Taser ein: 39- Jähriger stirbt nach Polizeieinsatz“. Demnach kam es am 01.10.2021 in Garbsen zu einem Polizeieinsatz, bei welchem auch eine SEK-Einheit hinzugezogen wurde. Nachdem die SEK- Einheit einen Mann mittels eines DEIGs überwältigte, verstarb dieser kurz darauf in ärztlicher Behandlung. [https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/SEK-setzt-Taser-ein-39-Jaehriger-stirbt-nach-Polizeieinsatz,taser102.html] Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie beurteilt die Landesregierung den möglichen Einsatz von DEIGs in der Gesamtheit der Polizei und insbesondere im normalen Streifendienst? Ist dbzgl. eine Ausweitung geplant? Wenn ja, wann und in welchem Umfang? 2. Für welche konkreten Einheiten, neben dem SEK, würde eine Ausstattung mit DEIGs ggf. in Betracht kommen? (bitte jeweils begründen) 3. Welche Ausbildungserfordernisse tun sich in materieller, personeller und finanzieller Hinsicht bei einer möglichen Ausweitung des Einsatzes von DEIGs auf andere Polizeikräfte auf? 4. Wie hoch schätzt die Landesregierung die Komplexität der Anwendung eines DEIG im Vergleich zur Schusswaffe ein? Ist der Trainingsaufwand vergleichbar? 5. Sieht die Landesregierung hinsichtlich der alternativen Einsatzmöglichkeit von Schusswaffe und DEIG rechtlichen Klarstellungsbedarf, um die Rechtssicherheit für die sie einsetzenden Polizeibeamt*innen zu erhöhen? Wie wird rechtlich und praktisch dem Erfordernis Rechnung getragen, bei staatlichem Handeln jeweils das mildeste, verhältnismäßige Mittel wählen zu müssen, wenn in einer realen Einsatzsituation Schusswaffe und DEIG zur Verfügung stehen? 6. Wie viele (mutmaßliche) Todesfälle und (schwerwiegende) Gesundheitsschädigungen hat es im Zusammenhang mit dem Einsatz von DEIGs seit der Einführung in Niedersachsen gegeben? (bitte nach Jahren, Todesfällen, Gesundheitsschädigungen und den jeweiligen Umständen aufschlüsseln) 7. Werden (mutmaßliche) Todesfälle und (schwerwiegende) Gesundheitsschädigungen im Zusammenhang mit dem Einsatz von DEIGs gesondert dokumentiert und ausgewertet? Wenn nein, warum nicht? 8. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die Anwendung von DEIGs in anderen Bundesländern und welche Schlüsse zieht sie daraus? 9. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über mögliche Risiken beim Einsatz von DEIGs an Menschen mit körperlichen und/oder psychischen Beeinträchtigungen vor? 10. Wie beurteilt die Landesregierung das Risiko möglicher Sekundärverletzungen im Zuge des Einsatzes von DEIGs bei den Betroffenen (Schürfwunden, Knochenbrüche, Herzinfarkte)? Erwächst zur Vermeidung/Minderung dieses Risikos bei Einsätzen ggf. zusätzlicher Personalaufwand auf Seiten der Polizei? 11. In wie vielen Fällen ist es beim Einsatz von DEIGs in Niedersachsen bisher zu Sekundärverletzungen gekommen? (bitte aufschlüsseln nach Jahren und Verletzungsart) Marie Kollenrott
Schleswig-Holstein
25.1.2022 - Presseanfrage an Herrn Peters und die Grüne Landtagsfraktion in SH
im Zuge der Diskussion und Verabschiedung des neuen Polizeigesetzes für Schleswig-Holstein gaben Sie im Zusammenhang mit den Fragen um Einführung und Einsatz von Taser-Waffen (sog. "Distanz-Elektroimpulsgeräte") für die Polizei an, dass diesbezüglich zunächst einmal nur ein 3-jähriger Modellversuch durch SEK und MEK stattfinden werde und dass das auf einer verbindlichen Vereinbarung der Koalitionspartner beruhe. Offiziell hatten Sie für die Grünen in SH zur Reformierung des Polizeirechts angeführt: "Außerdem haben wir scharfe Grenzen und Hürden für den Body-Cam Einsatz auf privatem Grund und Boden sowie den Einsatz von Distanz-Elektro-Impuls-Geräten gesetzt." In einem Beitrag der "Welt" vom 10.1.2022, ausgehend von einer dpa-Depesche heißt es nun auszugsweise: "Voraussichtlich ab Ende März/Anfang April sollen Polizisten in Schleswig-Holstein mit dem Test von Tasern im Einsatz beginnen. Insgesamt 35 Elektroschocker gingen dazu an Spezialeinsatzkräfte sowie jeweils ein Revier in den Polizeidirektionen Ratzeburg und Neumünster, wie ein Sprecher des Landespolizeiamts am Montag in Kiel sagte. Die Geräte sollen ein Jahr lang im Dienst getestet werden." Die früheren Aussagen stehen in einem offensichtlichen Widerspruch zu der noch relativ frischen dpa-Meldung. Wir werden zum Vorgang berichten und bitten in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgende Fragen innerhalb von fünf Werktagen: 1.) Welche Koalitionsvereinbarungen bezüglich dem Einsatz von Tasern wurden nun tatsächlich und im Detail getroffen? 2.) Wie steht die Grüne Landtagsfraktion Schleswig-Holsteins zu dem jetzt offensichtlich ausgeweiteten Modellprojekt? 3.) Welche konkreten Verordnungen existieren in Bezug auf den Taser-Einsatz und wie lauten diese im Detail? 4.) Wodurch wurden für den Einsatz von Tasern "scharfe Grenzen und Hürden" gesetzt? Und worin bestehen diese Hürden im Einzelnen? 5.) Worauf beruhte die Aussage, dass beim Modellversuch "nur" SEK und MEK Taser bekommen sollte? Und wie stellen Sie zu dem im Raum stehenden Vorwurf, diese sollte lediglich die Kritik am Polizeigesetzentwurf beruhigen? 6.) Wie wird der Modellversuch evaluiert? Welche Daten werden erfasst/gesammelt und welche Stelle wird diese auswerten? Und wann? 7.) Wie bewertet die Grüne Landtagsfraktion die Tatsache, dass der Hersteller der Taser-Waffen (heute firmierend unter "Axon") in der Vergangenheit sowohl der DPolG finanzielle Unterstützung hat zukommen lassen (Beispiel Rheinland-Pfalz https://www.mz.de/mitteldeutschland/elektroschocker-firma-taser-firma-sponsert-polizei-gewerkschaft-1136927 als auch von politischer Seite als offensichtlich nicht unabhängig bzw. nicht ohne eigenes Interesse agierender privatwirtschaftlicher Akteur in einer Anhörung im niedersächsischen Innenausschuss https://freiheitsfoo.de/2016/11/16/nds-polizeigesetz-heimlich-taser-und-bodycams/ bei der Polizeigesetzgebung seinen Einfluß ausüben konnte? Sind Ihnen solche oder ähnliche Einflußnahmen des Taserwaffen-Konzerns auch aus Schleswig-Holstein bekannt? 8.) Lange Zeit wurde behauptet, Taser-Waffen seien "non-lethal weapons (NLW)", ihre Wirkung also nicht-tödlich. Gar nicht neu dagegen die bittere Erkenntnis, dass es viele Todesfälle im Zusammenhang mit Taser-Einsätzen gibt, bei denen dem Taser aus medizinischer Sicht die tödliche Wirkung zugeschrieben werden kann. Auch in Deutschland gibt es inzwischen eine Reihe von belegten Todesfällen im Zusammenhang mit dem Einsatz von Taser-Elektroschockern durch die Polizeien https://polizeischuesse.cilip.de/taser . Beim Blick auf diese Statistik fällt auf, dass der Taser in allen Fällen in psychischen Ausnahmesituation bzw. im Zusammenhang mit Drogenkonsum durch den Getöteten eingesetzt wurde. Etwas, was durch die Dienstvorschriften für den Taser-Einsatz i.a. eigentlich verhindert werden sollte. Wie bewerten Sie diese tragischen Erfahrungen und inwiefern sind Sie der Meinung, dass derlei Todesfälle für den Einsatz von Tasern in Schleswig-Holstein ausgeschlossen werden können? Vielen Dank und viele gute Grüße,
4.2.2022 - Antwort aus dem Büro von Herrn Peters
1.) Welche Koalitionsvereinbarungen bezüglich dem Einsatz von Tasern wurden nun tatsächlich und im Detail getroffen?
Es wurde vereinbart, dass in einer zweiphasigen Erprobungsphase zunächst Spezialeinsatzeinheiten und dann aufgrund der dortigen Erfahrungen eine Erprobung im Polizeivollzugsdienst entschieden wird. Für die Erprobungsphase waren 3 Jahre vom Inkrafttreten bis Außerkrafttreten der Norm vorgesehen. 2.) Wie steht die Grüne Landtagsfraktion Schleswig-Holsteins zu dem jetzt offensichtlich ausgeweiteten Modellprojekt?
Wir Grüne stehen dem Einsatz von Tasern nach wie vor kritisch gegenüber. Wir werden das Modellprojekt aufmerksam begleiten und überprüfen, ob es zu ausreichend Trainingseinheiten kommt und ein Schusswaffeneinsatz effektiv verringert wird. Berichte über Tote nach Tasereinsatz und den Einsatz insbesondere gegenüber psychisch Kranken, Suizidalen und Personen unter Drogeneinfluss mahnen uns dabei zu besonderer Vorsicht. 3.) Welche konkreten Verordnungen existieren in Bezug auf den Taser-Einsatz und wie lauten diese im Detail?
Die Umsetzung für den Dienst liegt in der Verantwortung des MILIG. Zu konkreten Verordnungen oder Dienstanweisungen bitte ich direkt dort nachzufragen. 4.) Wodurch wurden für den Einsatz von Tasern "scharfe Grenzen und Hürden" gesetzt? Und worin bestehen diese Hürden im Einzelnen?
Die Evaluierungsfrist wurde gegenüber dem ersten Vorschlag wesentlich verlängert, um eine solide Bewertung der Einsätze und der Verwendung von Tasern zu erlangen. Es ist auch ein Verhandlungsergebnis, dass die Vorschrift über den Einsatz von Tasern nicht nur evaluiert wird, sondern zunächst außer Kraft tritt. Ein Wiederauflebenlassen benötigt daher die Zustimmung der kommenden Regierungsfraktionen. Mit den Formulierungen in den Absätzen 1 und 2 wird noch einmal deutlich für den praktischen Einsatz darauf hingewiesen, dass andere Mittel vorrangig verwendet werden müssen und der Einsatz des Tasers im Verhältnis stehen muss. Auch Absatz 3 nimmt ganze Personengruppen von dem Taser-Einsatz aus. Dies alles war mit dem Entwurf nicht so vorgesehen und schränkt den Einsatz von Tasern für SH ein. Es gilt, was ich bereits bisher gesagt hatte: Wir hatten nach den Anhörungen noch einen langen Änderungskatalog vorgelegt. Natürlich konnten wir uns nicht mit allem durchsetzen. Trotzdem freut es mich sehr, dass es an vielen Stellen gelungen ist, den Gesetzentwurf der Landesregierung noch zu verbessern. Die Wunschliste der Polizeigewerkschaften war noch länger. Es ist ähnlich wie beim Präventions-Paradoxon. Das wir viel abgewehrt haben, wird nicht von allen als Verhandlungserfolg verstanden, muss aber eingerechnet werden in das Gesamtergebnis. 5.) Worauf beruhte die Aussage, dass beim Modellversuch "nur" SEK und MEK Taser bekommen sollte? Und wie stellen Sie zu dem im Raum stehenden Vorwurf, diese sollte lediglich die Kritik am Polizeigesetzentwurf beruhigen?
Bereits in der Landtagsdebatte im November 2018, also noch vor der Reform des LVwG, hat das Innenministerium ein Modellprojekt für polizeiliche Spezialkräfte vorgesehen, liegt also zeitlich vor jeder Kritik am Polizeigesetzentwurf. Die damaligen Planungen bezogen sich ebenfalls auf einige Bundesländer, die auch nur den Einsatz von Spezialeinheiten vorgesehen haben. 6.) Wie wird der Modellversuch evaluiert? Welche Daten werden erfasst/gesammelt und welche Stelle wird diese auswerten? Und wann?
Wir werden zum gegebenen Zeitpunkt mit den regierungstragenden Fraktionen und dem MILIG SH die entsprechenden Rahmenbedingungen der Evaluation beraten. Dafür ist Voraussetzung, dass wir in der erforderlichen Stärke in die nächste Regierung gewählt werden. 7.) Wie bewertet die Grüne Landtagsfraktion die Tatsache, dass der Hersteller der Taser-Waffen (heute firmierend unter "Axon") in der Vergangenheit sowohl der DPolG finanzielle Unterstützung hat zukommen lassen (Beispiel Rheinland-Pfalz
als auch von politischer Seite als offensichtlich nicht unabhängig bzw. nicht ohne eigenes Interesse agierender privatwirtschaftlicher Akteur in einer Anhörung im niedersächsischen Innenausschuss
bei der Polizeigesetzgebung seinen Einfluß ausüben konnte? Sind Ihnen solche oder ähnliche Einflußnahmen des Taserwaffen-Konzerns auch aus Schleswig-Holstein bekannt?
Axon hat uns mehrfach – allerdings im Kontext anderer innenpolitischer Fragen – per Mail kontaktiert. Es ist davon auszugehen, dass ähnliche Gesprächsanfragen auch an andere Adressen gegangen sind. Unseres Wissens sind Firmen die Waffen, Sicherheitssysteme, Ausrüstung oder Software anbieten regelmäßig zu Gast auf Kongressen und Fachveranstaltungen der Gewerkschaften, z.B. https://www.europaeischer-polizeikongress.de/wp-content/uploads/2021/07/EPK_2021.pdf oder hier https://www.polizeitage.de/tagungsprogramm-online/ 8.) Lange Zeit wurde behauptet, Taser-Waffen seien "non-lethal weapons (NLW)", ihre Wirkung also nicht-tödlich. Gar nicht neu dagegen die bittere Erkenntnis, dass es viele Todesfälle im Zusammenhang mit Taser-Einsätzen gibt, bei denen dem Taser aus medizinischer Sicht die tödliche Wirkung zugeschrieben werden kann. Auch in Deutschland gibt es inzwischen eine Reihe von belegten Todesfällen im Zusammenhang mit dem Einsatz von Taser-Elektroschockern durch die Polizeien
. Beim Blick auf diese Statistik fällt auf, dass der Taser in allen Fällen in psychischen Ausnahmesituation bzw. im Zusammenhang mit Drogenkonsum durch den Getöteten eingesetzt wurde. Etwas, was durch die Dienstvorschriften für den Taser-Einsatz i.a. eigentlich verhindert werden sollte. Wie bewerten Sie diese tragischen Erfahrungen und inwiefern sind Sie der Meinung, dass derlei Todesfälle für den Einsatz von Tasern in Schleswig-Holstein ausgeschlossen werden können?
Diese Erkenntnisse sind uns bekannt. Dementsprechend hatten wir in die Beratungen eingebracht, dass Menschen, die erkennbar unter Betäubungsmitteleinfluss stehen, tatbestandlich unter §258a Absatz 3 ausgenommen werden. Damit konnten wir uns nicht durchsetzen. Wir erwarten, dass die Polizei gerade im Umgang mit psychisch Kranken, suizidalen und Menschen unter Betäubungsmitteleinfluss alle Möglichkeiten zur deeskalierenden Lösung der Einsatzsituation ausschöpft bevor sie zu unmittelbarem Zwang unter Zuhilfenahme des DEIG greift.
7.2.2022 - Nachfragen an Herrn Peters von den Grünen SH
(...) Danke für die Erläuterungen, wir haben die folgenden Nachfragen: xxx: 1.) Welche Koalitionsvereinbarungen bezüglich dem Einsatz von Tasern wurden nun tatsächlich und im Detail getroffen?
Es wurde vereinbart, dass in einer zweiphasigen Erprobungsphase zunächst Spezialeinsatzeinheiten und dann aufgrund der dortigen Erfahrungen eine Erprobung im Polizeivollzugsdienst entschieden wird. Für die Erprobungsphase waren 3 Jahre vom Inkrafttreten bis Außerkrafttreten der Norm vorgesehen.
Das widerspricht dem Inhalt der dpa-Meldung. Konkret gefragt: Wann werden die in der Agenturmeldung benannten Taser an "jeweils ein Revier in den Polizeidirektionen Ratzeburg und Neumünster" geliefert und dort eingesetzt? Bereits jetzt oder in Kürze? Falls das nicht: Wer entscheidet wann aufgrund welcher konkreten Grundlagen, ob eine Erprobung im Polizeivollzugsdienst erfolgt oder nicht und warum hat in diesem Fall die dpa falsch berichtet? 2.) Wie steht die Grüne Landtagsfraktion Schleswig-Holsteins zu dem jetzt offensichtlich ausgeweiteten Modellprojekt?
Wir Grüne stehen dem Einsatz von Tasern nach wie vor kritisch gegenüber. Wir werden das Modellprojekt aufmerksam begleiten und überprüfen, ob es zu ausreichend Trainingseinheiten kommt und ein Schusswaffeneinsatz effektiv verringert wird. Berichte über Tote nach Tasereinsatz und den Einsatz insbesondere gegenüber psychisch Kranken, Suizidalen und Personen unter Drogeneinfluss mahnen uns dabei zu besonderer Vorsicht.
Welche Daten werden erhoben bzw. welche Informationen sollen im Detail gewonnen werden, um sachlich-wissenschaftlich überprüfen zu können, ob es zu einer (signifikanten) Veränderung der Häufigkeit von Schusswaffeneinsätzen kommt? Und wie wird gewährleistet, dass andere Einflüsse jenseits der Varianten Taser-/Nicht-Taser-Einsatz dort nicht hineinspielen? 3.) Welche konkreten Verordnungen existieren in Bezug auf den Taser-Einsatz und wie lauten diese im Detail?
Die Umsetzung für den Dienst liegt in der Verantwortung des MILIG. Zu konkreten Verordnungen oder Dienstanweisungen bitte ich direkt dort nachzufragen.
Bedeutet das, dass Sie den konkreten Inhalt und die Formulierungen in den Dienstanweisungen zum Einsatz der Taserwaffe nicht kennen? Falls Ihnen diese aber vorliegen: Was spricht gegen eine Veröffentlichung? 4.) Wodurch wurden für den Einsatz von Tasern "scharfe Grenzen und Hürden" gesetzt? Und worin bestehen diese Hürden im Einzelnen?
Die Evaluierungsfrist wurde gegenüber dem ersten Vorschlag wesentlich verlängert, um eine solide Bewertung der Einsätze und der Verwendung von Tasern zu erlangen. Es ist auch ein Verhandlungsergebnis, dass die Vorschrift über den Einsatz von Tasern nicht nur evaluiert wird, sondern zunächst außer Kraft tritt. Ein Wiederauflebenlassen benötigt daher die Zustimmung der kommenden Regierungsfraktionen. Mit den Formulierungen in den Absätzen 1 und 2 wird noch einmal deutlich für den praktischen Einsatz darauf hingewiesen, dass andere Mittel vorrangig verwendet werden müssen und der Einsatz des Tasers im Verhältnis stehen muss. Auch Absatz 3 nimmt ganze Personengruppen von dem Taser-Einsatz aus. Dies alles war mit dem Entwurf nicht so vorgesehen und schränkt den Einsatz von Tasern für SH ein. Es gilt, was ich bereits bisher gesagt hatte: Wir hatten nach den Anhörungen noch einen langen Änderungskatalog vorgelegt. Natürlich konnten wir uns nicht mit allem durchsetzen. Trotzdem freut es mich sehr, dass es an vielen Stellen gelungen ist, den Gesetzentwurf der Landesregierung noch zu verbessern. Die Wunschliste der Polizeigewerkschaften war noch länger. Es ist ähnlich wie beim Präventions-Paradoxon. Das wir viel abgewehrt haben, wird nicht von allen als Verhandlungserfolg verstanden, muss aber eingerechnet werden in das Gesamtergebnis.
Wir setzen voraus, dass die Polizeigewerkschaften legislativ nicht bestimmend sind, was den Verweis auf deren "Wunschliste" obsolet macht. Die von Ihnen als Verhandlungserfolg dargestellten Details entsprechen weitgehend den Vorgaben zum polizeilichen Einsatz von Tasern in anderen Bundesländern, gehen in keinem Punkt (aus bürgerrechtlicher Perspektive) darüber hinaus, sondern bleiben sogar dahinter zurück, wenn noch nicht einmal vereinbart werden konnte, dass die Taser im Zusammenhang mit "erkennbar unter Betäubungsmitteleinfluss stehenden" Menschen nicht eingesetzt werden dürfen (s.u.)! Es sind ja genau solche Fälle, die die Chronik polizeilichen Einsatzes von Taserwaffen in Deutschland so tragisch bestimmen und dann auch zum Tode der Betroffenen geführt haben. Warum hat die Grünen-Fraktion im Landtag in SH dem Taser-Pilotprojekt überhaupt zugestimmt, wenn noch nicht einmal solche Mindeststandards gesetzt werden konnten und sie dem Polizeitaser überdies eigenen Angaben zufolge "kritisch gegenüber stehen"? Anders gefragt: Hing das Fortbestehen der Regierungskoaltion unter Beteiligung der Grünen davon ab, ob sie dem Taser als Polizeiwaffe zustimmen oder sich diesem verweigern? 5.) Worauf beruhte die Aussage, dass beim Modellversuch "nur" SEK und MEK Taser bekommen sollte? Und wie stellen Sie zu dem im Raum stehenden Vorwurf, diese sollte lediglich die Kritik am Polizeigesetzentwurf beruhigen?
Bereits in der Landtagsdebatte im November 2018, also noch vor der Reform des LVwG, hat das Innenministerium ein Modellprojekt für polizeiliche Spezialkräfte vorgesehen, liegt also zeitlich vor jeder Kritik am Polizeigesetzentwurf. Die damaligen Planungen bezogen sich ebenfalls auf einige Bundesländer, die auch nur den Einsatz von Spezialeinheiten vorgesehen haben.
Zu der Frage, wie Sie sich zum o.g. Vorwurf stellen haben Sie leider nicht geantwortet. Können Sie das noch nachholen? Dann bitten wir noch um Erläuterung des zweiten Satzes Ihrer Antwort: "Die damaligen Planungen bezogen sich ebenfalls auf einige Bundesländer, die auch nur den Einsatz von Spezialeinheiten vorgesehen haben." Was bedeutet das? Gab es zu dem Vorstoß des Innenministeriums vom November 2018 keine vorherige Abstimmung/Zustimmung innerhalb der Regierungskoalition? 6.) Wie wird der Modellversuch evaluiert? Welche Daten werden erfasst/gesammelt und welche Stelle wird diese auswerten? Und wann?
Wir werden zum gegebenen Zeitpunkt mit den regierungstragenden Fraktionen und dem MILIG SH die entsprechenden Rahmenbedingungen der Evaluation beraten. Dafür ist Voraussetzung, dass wir in der erforderlichen Stärke in die nächste Regierung gewählt werden.
Auch hier wurde unsere Frage nicht beantwortet. Wie - im Detail - läuft die Evaluation ab? Welche Daten werden erhoben und gesammelt? Welche Daten- und Zeit-Vergleichsbasen werden gewählt? Wer gestaltet die Ausführung, Organisation und die Details zu Rahmen und Konzept der Evaluation? Wer wertet aus? Welche unabhängige, wissenschaftliche Begleitung erfolgt und durch wen? Wird die Evaluation veröffentlicht und wird es eine öffentliche Diskussion oder Anhörung dazu geben? Wann ist der "gegebene Zeitpunkt"? All diese Fragen stellen sich deswegen, weil die Erfahrung mit Taser-Pilotprojekten in anderen Bundesländern gezeigt haben, dass die dortigen Pilotprojekt-Auswertungen allesamt keinen wissenschaftlichen Standards entsprechen sondern eher politisch beeinflusst waren und zur Scheinargumentation von über Pilotprojekten hinausgehenden gesetzlichen Taser-Waffen-Verankerungen missbraucht worden sind. Wenn nicht jetzt schon all die genannten Fragen geklärt sind und beantwortet werden können steht zu befürchten, dass auch Schleswig-Holstein diesem schlechten Beispiel folgen wird. 7.) Wie bewertet die Grüne Landtagsfraktion die Tatsache, dass der Hersteller der Taser-Waffen (heute firmierend unter "Axon") in der Vergangenheit sowohl der DPolG finanzielle Unterstützung hat zukommen lassen (Beispiel Rheinland-Pfalz
als auch von politischer Seite als offensichtlich nicht unabhängig bzw. nicht ohne eigenes Interesse agierender privatwirtschaftlicher Akteur in einer Anhörung im niedersächsischen Innenausschuss
bei der Polizeigesetzgebung seinen Einfluß ausüben konnte? Sind Ihnen solche oder ähnliche Einflußnahmen des Taserwaffen-Konzerns auch aus Schleswig-Holstein bekannt?
Axon hat uns mehrfach – allerdings im Kontext anderer innenpolitischer Fragen – per Mail kontaktiert. Es ist davon auszugehen, dass ähnliche Gesprächsanfragen auch an andere Adressen gegangen sind. Unseres Wissens sind Firmen die Waffen, Sicherheitssysteme, Ausrüstung oder Software anbieten regelmäßig zu Gast auf Kongressen und Fachveranstaltungen der Gewerkschaften, z.B. https://www.europaeischer-polizeikongress.de/wp-content/uploads/2021/07/EPK_2021.pdf oder hier https://www.polizeitage.de/tagungsprogramm-online/
Wir gehen davon aus, dass sich Axon dann - wenn nicht im Zusammenhang mit Tasern - im Zuge der BodyCam-Diskussion mit Ihnen in Verbindung gesetzt hat. Wie wurde auf die Mail-Anfragen reagiert? Gab es Gespräche, Treffen oder andersweitigen Austausch und welche Absichten hat Axon mit den Kontaktversuchen offen (oder auch nicht offen) verfolgt? 8.) Lange Zeit wurde behauptet, Taser-Waffen seien "non-lethal weapons (NLW)", ihre Wirkung also nicht-tödlich. Gar nicht neu dagegen die bittere Erkenntnis, dass es viele Todesfälle im Zusammenhang mit Taser-Einsätzen gibt, bei denen dem Taser aus medizinischer Sicht die tödliche Wirkung zugeschrieben werden kann. Auch in Deutschland gibt es inzwischen eine Reihe von belegten Todesfällen im Zusammenhang mit dem Einsatz von Taser-Elektroschockern durch die Polizeien
. Beim Blick auf diese Statistik fällt auf, dass der Taser in allen Fällen in psychischen Ausnahmesituation bzw. im Zusammenhang mit Drogenkonsum durch den Getöteten eingesetzt wurde. Etwas, was durch die Dienstvorschriften für den Taser-Einsatz i.a. eigentlich verhindert werden sollte. Wie bewerten Sie diese tragischen Erfahrungen und inwiefern sind Sie der Meinung, dass derlei Todesfälle für den Einsatz von Tasern in Schleswig-Holstein ausgeschlossen werden können?
Diese Erkenntnisse sind uns bekannt. Dementsprechend hatten wir in die Beratungen eingebracht, dass Menschen, die erkennbar unter Betäubungsmitteleinfluss stehen, tatbestandlich unter §258a Absatz 3 ausgenommen werden. Damit konnten wir uns nicht durchsetzen. Wir erwarten, dass die Polizei gerade im Umgang mit psychisch Kranken, suizidalen und Menschen unter Betäubungsmitteleinfluss alle Möglichkeiten zur deeskalierenden Lösung der Einsatzsituation ausschöpft bevor sie zu unmittelbarem Zwang unter Zuhilfenahme des DEIG greift.
Dazu siehe oben. Es ist bemerkenswert, dass Sie nun "erwarten", dass die die Polizei Taserwaffen (u.a.) nicht an Menschen unter Drogen einsetzt, nachdem das in den Koalitionsverhandlungen ausdrücklich nicht Konsens war und entsprechend keinen Eingang in die Verhandlungsergebnisse gefunden hat. Davon unabhängig: Über eine Antwort binnen vier Werktagen würden wir uns freuen. Danke für die Mühen und viele gute Grüße,
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