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VSabschaffen

Was ist das?


Der "Verfassungsschutz", in einem Bundesamt und in Landesämtern als 17fache Behörde vertreten, ist der Inlandsgeheimdienst in Deutschland.

Die Vergangenheit (nicht nur NSU- und NSA-Skandale!) hat gezeigt, dass dieser Geheimdienst selektive Interessen vertritt und vielfach nicht das getan hat, wozu er unter anderem eigentlich da ist, und weswegen sein Name "Verfassungsschutz" nicht anders als eupehmistisch ("schönredend") bezeichnet werden kann.

Wir sind der Meinung, dass sich diese Behörde nichts in einer freiheitlichen Gesellschaft zu suchen hat und unterstützen deswegen die von der Humanistischen Union angeschobene Kampagne "Verfassungsschutz abschaffen!"

Die Kampagne "Verfassungsschutz abschaffen!"


Die Humanistische Union hat mit einer Kick-Off-Veranstaltung am Wochenende vom 7.-9. Februar 2014 in Hannover für einen guten Start der für alle Unterstützenden offenen Kampagne gesorgt.

Im Rahmen dieses bundesweiten Treffens haben die Teilnehmer des Treffens, unterstützt von weiteren Menschen aus lokalen Gruppen, das "Niedersächsische Landesamt für Verfassungsschutz" symbolisch geschlossen.

Weitere Fotos von uns:

14.2.2014 Brief an den "Nds. Verfassungsschutz"


Wegen unserer bisherigen schlechten Erfahrungen mit dieser Behörde im Zusammenhang mit der unrechtmäßigen Videoüberwachung von friedlichen Demonstrationen und weil es erneut Anhaltspunkte dafür gibt, dass man die Demonstration vom 9. Februar 2014 rechtswidrig video-aufgezeichnet, vielleicht sogar belauscht hat, haben wir dem niedersächsischen "Verfassungsschutz" einen offenen Brief geschrieben. Wir möchten gerne wissen, was tatsächlich unternommen worden ist.

Sehr geehrte Damen und Herren,
ungeachtet unseres Briefes vom 13.1.2014 schreiben wir Ihnen nun bezüglich einer weiteren, am letzten Sonntag vor dem Gebäude des Niedersächsischen "Verfassungsschutz" stattgefundenen Versammlung (Art. 8 GG).
Auch diese Demonstration schien uns wieder von Ihrem Gebäude aus - aus unserer Sicht - rechtswidrig videoüberwacht worden zu sein. Aus diesen Gründen und zur weiteren Sachverhaltsaufklärung haben wir folgende Fragen an Sie und möchten Sie um Stellungnahme bitten:
1.) Wurde die am 9.2.2014 ab 11 Uhr im öffentlich zugänglichen Bereich vor dem Eingang des Niedersächsischen Landesamts für "Verfassungsschutz" (Hannover, Büttnerstraße 28) stattgefundene Demonstration mittels der auf dem Dach des Gebäudes befindlichen Überwachungskameras videoüberwacht?
2.) Fand eine Aufzeichnung der Demonstration statt und falls ja, auf welcher Rechtsgrundlage beruhte diese?
3.) Wie wurde mit den Bilder oder ggf. Aufzeichnungen verfahren? Wie wurden diese also ggf. verarbeitet oder gesichtet und wann fand eine Löschung dieser Daten statt?
Für den Fall einer Aufzeichnung von Kamerabildern:
4.a) Wurden Ergebnisse aus den Aufzeichnungen angefertigt und gespeichert?
4.b) Fanden Identifizierungen von an der Demonstration teilnehmenden Personen statt?
4.c) Wurden die Aufzeichnungen anderen Stellen (z.B. LKA) übermittelt.
5.) Fand eine Übermittlung von Daten der Versammlungsanzeige durch die PD Hannover oder durch die Versammlungsbehörde Hannovers an Sie statt und falls ja, in welchem Umfang und auf welcher Rechtsgrundlage beruhend?
6.) Wurden im Zusammenhang mit der o.g. Versammlungen Informationen in NADIS eingestellt oder von dort abgerufen.
Aufgrund des fernmündlichen Kontaktes mit einer Person innerhalb des Amts mittels der Sprechanlage am Eingang zur Behörde zu Beginn der Demonstration (vorgetragen wurde die Bitte zur verabredeten Übergabe der Anklageschrift der Humanistischen Union, die aber zurückgewiesen wurde) ist bekannt, dass diese auf zwei Stelen am Eingangsbereich angebrachte Anlage ohne Kenntlichmachung durch eine Lampe oder Leuchte in Betrieb gesetzt werden kann, also u.a. abgehört werden kann, was Personen in der Umgebung dieser Bereiche sprechen.
7.) In welchem Umfang wurde für den Zeitraum der o.g. Demonstration von dieser Möglichkeit des Mithörens via Sprechanlage Gebrauch gemacht und falls ja, auf welcher Rechtsgrundlage beruhend?
8.) Wurden in diesem Zusammenhang Audio-Aufzeichnungen vorgenommen und falls ja, auf welcher Rechtsgrundlage beruhend und wie wurde mit diesen Daten umgegangen?
Und davon unabhängig:
9.) Welche Reichweite und welche Fähigkeiten besitzen die Videoüberwachungskameras auf dem Dach der Behörde, wenn es darum geht, damit erfasste Personen u.U. identifizieren zu können? Anders gefragt: Werden die Kamerabilder automatisch verpixelt, sobald sie öffentlich zugängliche Bereiche außerhalb der Behörde erfassen oder nicht?
Dieser Brief an Sie ist ein öffentliches Anschreiben. Wir werden auch Ihre Rückmeldung hierzu der daran interessierten Öffentlichkeit aus Transparenzgründen zur Verfügung stellen.
Viele gute Grüße,
die Menschen von freiheitsfoo.

21.2.2014: Unser Brief ist eingegangen


Der niedersächsische "Verfassungsschutz" bzw. das nds. Innenministerium bestätigt uns den Eingang unsere Briefes.

29.4.2014: Noch immer keine Antwort! Wir haken nach.


Weil uns der niedersächsische Geheimdienst auch nach zweieinhalb Monaten noch immer keine Antworten, ja noch nicht mal eine gehaltvolle Rückmeldung gegeben hat, haken wir mit einem Brief noch einmal nach.

Immerhin stellt sich der Geheimdienst doch selber wie folgt dar:

"Der Verfassungsschutz in Niedersachsen präsentiert sich heute als ein modernes Dienstleistungsunternehmen zu Fragen der inneren Sicherheit für Staat und Gesellschaft. Nicht die Geheimhaltung seiner Arbeitsergebnisse, sondern die Information der Landesregierung, anderer Sicherheitsbehörden sowie der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes stehen im Mittelpunkt seiner Arbeit."

Und das passt mit seinem Hinhalten in diesem Fall nicht wirklich gut zusammen.

29.4.2014: Der Geheimdienst meldet sich - Überschneidung unserer Briefe


Nachdem der Nachhak-Brief raus war, ging am gleichen Tag ein Schreiben vom Geheimdienst ein:

Der Brief datiert vom 25.4.2014, der Briefumschlag wurde am 28.4.2014 abgestempelt. Es sieht also so aus, als hätten sich unsere Briefe überschnitten.

Wie auch immer: Wir warten auf die Beantwortung unserer Fragen im Mai.

30.5.2014: Antwort vom Nds. Inlandsgeheimdienst


Wie angekündigt erhalten wir (Ende) Mai 2014 eine sechsseitige Antwort des nds. Inlandsgeheimdienstes auf unsere Nachfragen:

Links


Kategorie(n): Aktion Versammlungsfreiheit Videoüberwachung

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Zuletzt geändert am 04.06.2014 08:30 Uhr