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VUE-HRG-HannoverHRG-Videoüberwachung in Hannover
Die HRG ist mittelbar überwiegend in öffentlicher Hand. Hier gibt es ein paar vereinzelte Infos zur von der HRG betriebenen Videoüberwachung am Raschplatz in Hannover.
Der HRG-Komplex
14.2.2017 - Private Auskunftsanfrage an die HRG zu deren Videoüberwachungsanlagen
hiermit beantrage ich Auskunft zu sämtlichen von der HRG direkt oder mittelbar betriebenen Videoüberwachungsanlagen öffentlichen oder halböffentlichen Raums. Gemäß § 4g Abs. 2 BDSG bitte ich um die Angaben aus § 4e S. 1 Nr. 1 bis 8 für jede dieser Anlagen: - Name oder Firma der verantwortlichen Stelle, - Inhaber, Vorstände, Geschäftsführer oder sonstige gesetzliche oder nach der Verfassung des Unternehmens berufene Leiter und die mit der Leitung der Datenverarbeitung beauftragten Personen, - Anschrift der verantwortlichen Stelle, - Zweckbestimmungen der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung, - eine Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien, - Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können, - Regelfristen für die Löschung der Daten, - eine geplante Datenübermittlung in Drittstaaten. Zudem bitte ich um Überprüfung der Situation der nach § 6b BDSG notwendigen Kennzeichnung derjenigen beiden Überwachungskameras der HRG, die sich a) auf der Hbf-Parkgarage, http://www.openstreetmap.org/?mlat=52.37813&mlon=9.74266#map=18/52.37813/9.74266 b) an der Einfahrt zum Raschplatz befinden. http://www.openstreetmap.org/?mlat=52.37877&mlon=9.74516#map=18/52.37877/9.74516 Bitte teilen Sie mir mit, ob und inwiefern Sie die Beschilderung hierfür ergänzt haben oder für ausreichend erachten. Vielen Dank für Ihre Mühe und viele gute Grüße,
4.3.2017 - Nachhaken, weil noch keine Antwort von der HRG
am 14.2.2017 bat ich um Mitteilung zu an "Jedermann" zu beauskunftende Informationen zu den von Ihnen betriebenen Videoüberwachungsanlagen. Können Sie mir mitteilen, ob und wann ich dazu von Ihnen Antwort erhalte? Vielen Dank und viele gute Grüße,
7.4.2017 - Nochmaliges Nachhaken
noch immer habe ich von Ihnen keinerlei Rückmeldung auf meine Anfrage vom 14.2.2017 und die dazugehörige Nachfrage vom 4.3.2017 erhalten. Bitte melden Sie sich doch einmal innerhalb der nächsten Woche zu meinem Auskunftsersuchen. Andernfalls werde ich mich mit diesem Anliegen an die Niedersächsische Landesdatenschutzbeauftragte wenden. Viele gute Grüße,
19.4.2017 - Beschwerde-Eingabe an die Nds. Datenschutzbehörde
Kategorie(n): Videoueberwachung |