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VUE-Polizei-HH


10.6.2013 - Polizei Hamburg: Wir führen keine "regelhafte Videoüberwachung öffentlicher Plätze durch"


Siehe hier: http://www.devianzen.de/wp-content/uploads/2013/06/20130612rueckmeldung-polizei-hh.jpg

Kontext dazu:


2014 - Anfrage zur polizeilichen Nutzung von Ampelkameras


Siehe hier: https://wiki.freiheitsfoo.de/pmwiki.php?n=Main.Ampel-Kameras#toc2

Es ergab sich indirekt aus der Antwort auf eine Anfrage sowie aus weiteren uns zugetragenen Informationen:

  • Die Polizei Hamburg hat technisch die Möglichkeit, sich die Bilder der an den Ampeln Hamburgs angebrachten Kameras anzueignen bzw. auf diese zuzugreifen.
  • Eine rechtliche Grundlage, das auch zu tun hat die Polizei dazu jedoch im allgemeinen nicht.


24.10.2017 - Antworten des Hamburger Senats auf Fragen der Abgeordneten Christiane Schneider


Quelle: https://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/59591/g20-%E2%80%93-technische-%C3%BCberwachungsma%C3%9Fnahmen-iv-.pdf

Hervorhebungen durch uns!

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG

Drucksache 21/10692

21. Wahlperiode

24.10.17

Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 17.10.17

und

Antwort des Senats

Betr.: G20 – Technische Überwachungsmaßnahmen (IV)

Der Einsatz von verdeckten technischen Überwachungsmethoden durch Sicherheitsbehörden nimmt stetig zu. Auch vor und nach dem G20-Gipfel sind vermutlich verschiedene Methoden genutzt worden. Hierzu gehören Funkzellenabfragen, um festzustellen, wessen Mobiltelefon sich zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort befand, oder der Versand von Ortungsimpulsen („Stille SMS“), um Mobiltelefone beziehungsweise deren Besitzer nachzuverfolgen.

Behörden setzen sogenannte WLAN- und IMSI-Catcher ein, um Rechner oder Telefone zu orten und deren Gerätenummern zu ermitteln. Daraufhin können gegen die Inhaber/-innen der Geräte weitere Überwachungsmaßnahmen angeordnet werden, darunter das Abhören von Gesprächen oder das Einbringen von Schadsoftware („Trojaner“).

Verdeckte Ermittlungsmethoden müssen, besonders wenn sie nicht von der Staatsanwaltschaft, sondern zur Gefahrenabwehr angeordnet werden, für Parlament und Öffentlichkeit in gewissem Maße überprüfbar bleiben. In meinen vorangegangen Anfragen zum Thema konnte der Senat aus unterschiedlichen Gründen (noch) nicht oder nicht vollständig antworten. Drei Monate nach dem Geschehen kann davon ausgegangen werden, dass die Auswertung der Sicherheitsbehörden vorangeschritten ist. Zudem gibt es neuere Erkenntnisse.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Welche üblichen und welche besonderen verdeckten technischen Ermittlungsmaßnahmen hat die Hamburger Polizei als Strafverfolgungs- und Gefahrenabwehrbehörde beim G20-Gipfel eingesetzt? Falls die Frage nicht oder nur teilweise beantwortet wird, bitte genau begründen und nicht auf eine Vorbemerkung verweisen, die verschiedene Gründe anführt.

2. Wie viele Funkzellenabfragen wurden aufgrund welcher Rechtsgrundlagen durch welche Behörden mit Bezug zum G20-Gipfel vorgenommen (bitte differenzieren nach Informationsgewinnung, Gefahrenabwehr, Strafverfolgung und so weiter) und zu welchem Zweck wurden diese genutzt?

3. Sind Funkzellenabfragen auch im Zusammenhang mit politischen Demonstrationen und sonstigen Versammlungen erfolgt?

Siehe Drs. 21/9862. Es haben sich keine Änderungen beziehungsweise Ergänzungen zur bisherigen Antwort ergeben.

4. In wie vielen Fällen wurde den in Drs. 21/9862 erwähnten 38 Anträgen nach § 100g StPO auf Funkzellenabfrage durch das Amtsgericht Hamburg stattgegeben?

5. Wenn ja, auf welcher Grundlage, in Zusammenhang mit welchen Demonstrationen und Versammlungen, für und durch welche Behörden, wie häufig (bitte differenzieren nach Informationsgewinnung, Gefahrenabwehr, Strafverfolgung und so weiter)?

Eine Beantwortung der Fragen ist wegen Gefährdung des Untersuchungszwecks der Verfahren nicht möglich. Im Übrigen siehe Drs. 21/10111 und Drs. 21/9862.

6. Wie viele Ortungsimpulse („stille SMS“) wurden aufgrund welcher Rechtsgrundlagen in wie vielen Verfahren, für und durch welche Behörden mit Bezug zum G20-Gipfel vorgenommen und zu welchem Zweck wurden diese genutzt?

7. Wie viele Ortungsimpulse („stille SMS) wurden in Hamburg für und durch welche Behörden im Bereich der politisch motivierten Kriminalität mit Bezug zum G20-Gipfel eingesetzt und in welchen Phänomenbereichen und auf welcher Rechtsgrundlage kamen diese jeweils zur Anwendung (bitte differenzieren nach Informationsgewinnung, Gefahrenabwehr, Strafverfolgung und so weiter)?

Siehe Drs. 21/9862. Eine Auswertung konnte bisher nicht erfolgen, sodass detailliertere Angaben nicht vorliegen.

8. Wie viele Observationsmaßnahmen wurden unter Verantwortung der Polizei Hamburg mit Bezug zum G20-Gipfel angeordnet und in welchen Phänomenbereichen kamen diese zur Anwendung?

9. Inwiefern und in welchem Umfang hat die Polizei Hamburg mit Bezug zum G20-Gipfel technische Mittel zum Ausspähen von welchen Endgeräten und ihren Inhalten eingesetzt oder einsetzen lassen (zum Beispiel WLAN- und IMSI-Catcher, Trojaner et cetera) und wie viele Personen waren davon betroffen (bitte differenzieren nach Informationsgewinnung, Gefahrenabwehr, Strafverfolgung und so weiter)?

10. In welchem Umfang wurde mit Bezug zum G20-Gipfel die Telekommunikation überwacht (bitte differenzieren nach Festnetz/Mobilfunk/Internet)?

Siehe Drs. 21/9862. Es haben sich keine Änderungen beziehungsweise Ergänzungen zur bisherigen Antwort ergeben.

11. Inwiefern und in welchem Umfang haben welche Sicherheitsbehörden zum G20-Gipfel auch Mittel zum Ausspähen von nicht öffentlichen Accounts in sozialen Medien eingesetzt?

Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Hamburg hat Beschränkungsmaßnahmen nach dem Artikel 10 Gesetz vollzogen, siehe Drs. 21/9862. Darüber hat das LfV Hamburg dem Parlamentarischen Kontrollausschuss bereits in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 21. September 2017 berichtet. Im Übrigen siehe Drs. 21/9862.

12. Welche (Verkehrs-)Kamerastandorte gibt es in Hamburg? Bitte auflisten.

Verkehrskameras

 1  Alsterglacis [erneuert im Zuge der G20-Vorbereitungen!]

 2 Alsterkrug Chaussee / Flughafen 

 3 Altenwerder Damm / Köhlbrandbrücke 

 4 Anckelmannsplatz / Wallstraße 

 5 BAB (Bundesautobahn) 1 AS (Anschlussstelle) Billstedt 

 6 BAB - Kreuz Hamburg-Ost 

 7 BAB 1 / 7 AS Harburg 

 8 BAB 1 AS Moorfleet 

 9 BAB 24 / Rennbahnstraße 

 10 BAB 255 Elbbrücken 

 11 BAB 7 AS Bahrenfeld 

 12 BAB 7 AS Heimfeld 

 13 BAB 7 AS Schnelsen 

 14 BAB 7 AS Volkspark 

 15 BAB 7 Dreieck Nordwest 

 16 BAB-Dreieck Hamburg-Süd 

 17 Billhorner Brückenstraße 

 18 Bramfelder Chaussee / Steilshooper Allee 

 19 Bramfelder Straße / Habichtstraße 

 20 Budapester Straße (Millerntor Stadion) [erneuert im Zuge der G20-Vorbereitungen!]

 21 Deelböge 

 22 Deichtorplatz [erneuert im Zuge der G20-Vorbereitungen!]

 23 Domstraße [erneuert im Zuge der G20-Vorbereitungen!]

 24 Doormannsweg / Fruchtallee 

 25 Eidelstedter Platz 

 26 Eimsbütteler Marktplatz 

 27 Esplanade / Neuer Jungfernstieg [erneuert im Zuge der G20-Vorbereitungen!]

 28 Farnhornweg / Hellgrundweg   

 29 Ferdinandstor / Lombardsbrücke [erneuert im Zuge der G20-Vorbereitungen!]

 30 Finkenwerder Ring 

 31 Finkenwerder Straße 

 32 Hammer Straße 

 33 Hannoversche Straße / Buxtehuder Straße 

 34 Hoheluftchaussee / Breitenfelder Straße 

 35 Holsteiner Chaussee / Oldesloer Straße 

 36 Horner Rampe 

 37 Jahnring / Hindenburgstraße 

 38 Johannes-Brahms-Platz 

 39 Jungfernstieg [erneuert im Zuge der G20-Vorbereitungen!]

 40 Kennedybrücke / An der Alster 

 41 Köhlbrandbrücke 

 42 Königstraße / Reeperbahn / Holstenstraße 

 43 Krohnstieg / Niendorfer Straße 

 44 Lübecker Straße / Sechslingspforte 

 45 Ludwig-Erhard-Straße [erneuert im Zuge der G20-Vorbereitungen!]

 46 Luruper Chaussee / Elbgaustraße 

 47 Maienweg / Sengelmannstraße 

 48 Max-Brauer-Allee / Palmaille / Klopstockplatz 

 49 Millerntorplatz [erneuert im Zuge der G20-Vorbereitungen!]

 50 Mundsburger Damm 

 51 Neue Elbbrücken Ost 

 52 Neuer Pferdemarkt [erneuert im Zuge der G20-Vorbereitungen!]

 53 Niendorfer Marktplatz 

 54 Oldesloer Straße / Swebenweg 

 55 Papenreye 

 56 Rentzelbrücke [erneuert im Zuge der G20-Vorbereitungen!]

 57 Rossdamm / Köhlbrandbrücke 

 58 Saseler Chaussee / Stadtbahnstraße 

 59 Schnackenburgallee / Binsbarg 

 60 Sechslingspforte / An der Alster [erneuert im Zuge der G20-Vorbereitungen!]

 61 Siemersplatz 

 62 Sportplatzring / Kieler Straße 

 63 Steintorplatz [erneuert im Zuge der G20-Vorbereitungen!]

 64 Stephansplatz [erneuert im Zuge der G20-Vorbereitungen!]

 65 Sternbrücke [erneuert im Zuge der G20-Vorbereitungen!]

 66 Stresemannstraße / Kieler Straße 

 67 Tarpenbekstraße / Lokstedter Weg 

 68 Theodor-Heuss-Platz [erneuert im Zuge der G20-Vorbereitungen!]

 69 Veddeler Damm / Am Saalehafen 

 70 Wallringrunnel 6 [erneuert im Zuge der G20-Vorbereitungen!]

 71 Wallringtunnel 1 [erneuert im Zuge der G20-Vorbereitungen!]

 72 Wallringtunnel 2 [erneuert im Zuge der G20-Vorbereitungen!]

 73 Wallringtunnel 3 [erneuert im Zuge der G20-Vorbereitungen!]

 74 Wallringtunnel 4 [erneuert im Zuge der G20-Vorbereitungen!]

 75 Wallringtunnel 5 [erneuert im Zuge der G20-Vorbereitungen!]

 76 Wallringtunnel 7 [erneuert im Zuge der G20-Vorbereitungen!]

 77 Wandsbeker Markt 

 78 Wartenau / Landwehr 

 79 Wilhelmsburger Reichsstraße / Mengestraße

Heiligengeistfeld

 80 Heiligengeistfeld / U-Bahnhof Feldstaße [erneuert im Zuge der G20-Vorbereitungen!]

 81 Heiligengeistfeld 1 

 82 Heiligengeistfeld 2 [erneuert im Zuge der G20-Vorbereitungen!]

 83 Heiligengeistfeld 3 [erneuert im Zuge der G20-Vorbereitungen!]

 84 Heiligengeistfeld 4 

 85 Heiligengeistfeld 5 

Rathaus

 86 Rathausmarkt [erneuert im Zuge der G20-Vorbereitungen!]

Reeperbahn

 87 Reeperbahn / Große Freiheit 

 88 Reeperbahn / Beim Trichter [erneuert im Zuge der G20-Vorbereitungen!]

 89 Reeperbahn / Detlev-Bremer-Straße 

 90 Reeperbahn / Hamburger Berg 

 91 Reeperbahn / Hans-Albers-Platz 

 92 Reeperbahn / Hein-Hoyer-Straße 

 93 Reeperbahn / Talstraße 

 94 Reeperbahn/ Höhe Beim Trichter [erneuert im Zuge der G20-Vorbereitungen!]

 95 Spielbudenplatz  

 96 Spielbudenplatz / Davidstraße 

 97 Taubenstraße / Spielbudenplatz [erneuert im Zuge der G20-Vorbereitungen!]

Volkspark

 98 S-Bahnhof Stellingen 

 99 Stadion 1 

 100 Stadion  2  

 101 Lederstraße / Kehre [erneuert im Zuge der G20-Vorbereitungen!]

 102 Schnackenburgallee / Fußgängerbrücke 

 103  Stadionstraße  

 104  Statthalterplatz [erneuert im Zuge der G20-Vorbereitungen!]

 105 Sylvesterallee / Barclaycard Arena / Volksparkstadion 

Für den G20-Einsatz wurden zur Lageaufklärung Kameras an nachstehenden Standorten installiert. Die Kameras wurden bisher nicht abgebaut, aber für den Vollzug technisch aus dem Betrieb genommen, siehe auch Drs. 21/10062.

 106  Fernsehturm  (Heinrich-Hertz-Turm)  

 107 Jungfernstieg / Alsterhaus 

 108 Jungfernstieg / Ballindamm 

 109 Jungfernstieg / Streits Haus 

 110 Jungfernstieg / Neuer Jungfernstieg 

 111  Palmaille  

a. Welche sind seit dem 3. Quartal 2016 durch die Polizei erneuert worden oder neu hinzugekommen und wie hoch waren die Kosten insgesamt?

Die Kameras an den Standorten mit den laufenden Nummern 1, 20, 22, 23, 27, 29, 39, 45, 49, 52, 56, 60, 63, 64, 65, 68, 70 bis 76, 80, 82, 83, 86, 88, 94, 97, 101 und 104 wurden im erfragten Zeitraum erneuert, die Kameras an den Standorten mit den laufenden Nummern 106 bis 111 neu errichtet.

Die Kosten für die Erneuerung, Reparatur und Installation der Kameraanlagen belaufen sich auf circa 3.000.000 Euro, siehe auch Drs. 21/10062.

b. Welche davon bleiben bestehen und werden temporär genutzt? Wann?

c. Welche davon bleiben bestehen und werden dauerhaft genutzt?

Sämtliche Verkehrsbeobachtungsanlagen sind für den dauerhaften Betrieb ausgelegt, eine temporäre Nutzung ist nicht vorgesehen. Darüber hinaus werden Kameras temporär bei verschiedenen Einsatzanlässen genutzt, ein außer Betrieb nehmen von Kameras ist derzeit nicht vorgesehen. Im Übrigen siehe Antwort zu 12.

d. Zu welchem Zweck und mit welcher Reichweite und Auflösung wird auf dem Fernsehturm eine Kamera installiert?

Die Kameraanlage auf dem Fernsehturm arbeitet mit HD-Auflösung. Die Reichweite ist abhängig von Witterung, Lichtverhältnissen und benötigten Informationen, die über die Auswertung der Videobilder erhoben werden sollen. Im Übrigen siehe Antwort zu 12.


2.11.2017 - taz-Bericht über Ausbau polizeilicher Videoüberwachung im Rahmen des G20-Gipfels


Quelle: https://taz.de/G20-Ueberwachungstechnik-filmt-weiter/!5457108/

G20-Überwachungstechnik filmt weiter

Großer Bruder Telemichel

Zum G20-Gipfel baute die Hamburger Polizei die Überwachungsinfrastruktur aus. Nun ist klar: Damals installierte Kameras sollen weiter filmen.

HAMBURG taz | Wird Hamburg seit dem G20-Gipfel verstärkt überwacht? Die Linke in der Bürgerschaft befürchtet das – wobei ihr insbesondere eine hochauflösende HD-Kamera Sorgen macht, die zu Überwachungszwecken auf dem Fernsehturm installiert wurde. „Von dieser Position aus können weite Teile der Stadt kleinteilig überwacht werden“, sagt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion, Christiane Schneider, die zu dem Thema eine Kleine Anfrage an den Senat gestellt hat.

Aus der Antwort geht hervor, dass für den Gipfel sechs zusätzliche Kameras zur „Lageaufklärung“ installiert worden sind: neben der auf dem Fernsehturm vier auf dem Jungfernstieg und eine auf der Palmaille. Bisher seien sie „nicht abgebaut, aber für den Vollzug technisch außer Betrieb genommen worden“. „Technik die da ist, wird auch benutzt“

„Selbst wenn diese Möglichkeit heute nicht ständig genutzt wird, so zeigt die Erfahrung, dass einmal installierte Technik mit der Zeit verstärkt eingesetzt wird“, sagt Schneider. Was die Kamera auf dem Fernsehturm wirklich kann, ist allerdings unklar. „Solange die Stadt nicht sagt, um welchen Typ es sich handelt, kann man da nur spekulieren“, meint Michael Hirdes vom Chaos Computer Club CCC.

Klar ist allerdings, dass die Hamburger Innenbehörde die Videoüberwachung ausgebaut hat. Rund drei Millionen Euro wurden in Reparatur und Neuinstallation der Kameraanlagen investiert. Wo genau die Überwachungstechnik angebracht wurde, wollte die Polizei auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion jedoch nicht sagen – aus ermittlungstaktischen Erwägungen.

Angeblich abgeschaltet

Noch im August hatte die Polizei behauptet, die zum Gipfel neu installierten Kameras seien noch am 9. Juli abgestellt und demontiert worden. Nur an drei Standorten seien sie lediglich technisch außer Betrieb genommen worden.

Zwei Monate später musste die Innenbehörde nun zugeben, dass keine der sechs Kameras demontiert worden ist. „An bestimmten Örtlichkeiten wurde die installierte Kameratechnik nicht demontiert, um sie gegebenenfalls etwa bei Großveranstaltungen reaktivieren zu können“, sagt Hauke Carstensen von der Innenbehörde.

Sämtliche Videokameras werden also dauerhaft bestehen bleiben. Die Linksfraktion fordert daher den Abbau – einen Schritt, den auch die Hamburgische Datenschutzbehörde bevorzugen würde. Gegen Kameras, die nicht betrieben werden, bestünden allerdings keine datenschutzrechtlichen Bedenken, heißt es bei der Behörde.

Kaum Kontrolle

Genau das sei aber nicht immer ersichtlich, meint Schneider. Wann und wie häufig die Polizei die Videotechnik einsetze, unterliege kaum mehr einer Kontrolle. „Es geht nicht, dass das Parlament nicht weiß, was die Polizei tut“, sagt sie. „Wir als Fraktion fordern daher ein Parlamentarisches Kontrollgremium.“

In Hamburg liegt die datenschutzrechtliche Kontrolle der Polizei in den Händen des Landesdatenschutzbeauftragten Johannes Caspar. Der sieht keinen Bedarf für eine zusätzlichen Kontrollstelle, gibt aber zu, dass „die datenschutzrechtlichen Prüfungen bei der Polizei mittlerweile hohe personelle Kapazitäten binden“. Die Kontrolle könne darum „nicht in optimaler Weise erfolgen“.

Ob die Polizei die neuen Kameras nutzt oder nicht, an die Daten kommt sie auf jeden Fall, sagt Michael Hirdes vom CCC. „Die benutzen stumpf die hochempfindlichen Kameras, die in den Geschäften stehen.“ Bei einer Anfrage der FDP im Jahr 2015 kam heraus, dass in Hamburg rund 16.000 Überwachungskameras stehen – 13.500 davon im öffentlichen Raum.


9.11.2017 - Presseanfrage an die Polizei Hamburg


Sehr geehrte Damen und Herren,

wie aktueller Medien-Berichterstattung sowie der Drucksache 21/10692 der Hamburgischen Bürgerschaft zu entnehmen ist, betreibt die Hamburger Polizei derzeit mindestens temporäre Videoüberwachung öffentlichen Raums mittels stationärer Kameras. Im Rahmen der Vorbereitung einer Berichterstattung dazu haben wir folgende Fragen an Sie und bitten um deren Beantwortung:

1.) Wer ist bzw. sind die Betreiber der in der vorgenannten Drucksache aufgelisteten Überwachungskameras, die mit folgenden Begriffen in Gruppen kategorisiert worden sind und welches sind die Rechtsgrundlagen für die jeweiligen Bereiche? Verkehrskameras/Heiligengeistfeld/Rathaus/Reeperbahn/Volkspark

2.) Wie viele Kameras besitzt und betreibt die Polizei Hamburg über die in der Drucksache genannten 111 Stück hinaus, die fest installiert sind (stationäre Kameras) und die zumindest temporär und potentiell den öffentlichen Raum oder Teile davon erfassen (können)?

3.) Auf die Bilder oder Aufzeichnungen wie vieler weiterer Kameras, die den öffentichen Raum erfassen oder erfassen können, hat die Polizei Hamburg darüber hinaus Zugriff und um wessen Kameras (z.B. Hamburger Verkehrsbetriebe, Stadt Hamburg, Private, Unternehmen etc.) handelt es sich dabei im Einzelnen?

4.) Welches sind die Rechtsgrundlagen für den Zugriff auf Bilder oder Aufzeichnungen nicht-polizei-eigener Kameras?

5.) Werden die von den polizeieigenen stationären Kameras überwachten Bereiche des öffentlichen Raums bzgl. der polizeilichen Videoüberwachung gekennzeichnet? Falls ja, mittels welcher konkreter Maßnahmen und in welchem Umfang? Falls nein, warum nicht?

6.) Seit wann existieren die einzelnen polizeieigenen stationären Kameras im Einzelnen?

7.) In welchem Maße/Umfang wurde zu Existenz und Betrieb der Polizeikameras bislang Öffentlichkeitsarbeit betrieben?

8.) Gab es bislang Beschwerden, Klagen oder gerichtliche Verfahren gegen den Einsatz der polizeieigenen stationären Kameras oder aufgrund der bisherigen Nicht-Veröffentlichung derer Standorte?

9.) Welche der polizeieigenen stationären Kameras befinden sich derzeit in einem dauerhaften Betrieb, welche in einem temporären?

10.) Nach welchen konkreten Kriterien oder Richtlinien wird über die temporäre Aktivierung einer nicht dauerhaft betriebenen polizeieigenen stationären Kamera entschieden?

11.) Fertigen die jeweiligen polizeieigenen stationären Kameras Aufzeichnungen an? Falls ja: Welche der Kameras sind das und wie lang ist die reguläre Aufzeichnungsdauer bzw. wie sind die Löschfristen der Bildaufzeichnungen geregelt?

12.) Gibt es zu den polizeieigenen stationären Kameras ein Datenschutzkonzept und falls ja: Können Sie uns dieses zugänglich machen oder wo ist es nachlesbar?

13.) Wurde der Hamburger Datenschutzbeauftragte zu Fragen der Anschaffung und des Betriebs der polizeieigenen stationären Kameras (bspw. im Zuge der im G20-Vorfeld durchgeführten Erweiterung und Modernisierung) hinzugezogen und falls nein, warum nicht?

14.) Gibt es Erhebungen, Untersuchungen oder Statistiken zur Anzahl der Verwendung von Bildern oder Aufzeichnung polizeieigener stationärer Kameras im Zuge von Prävention und Strafverfolgung und deren erfolgreichen Anteils daran? Falls ja: Können Sie uns diese zugänglich machen?

15.) Wie hoch sind die jährlichen Kosten für Betrieb, Wartung, Reparatur und Instandhaltung der Überwachungskameras und der dazugehörigen technischen Infrastruktur für deren Nutzung und Betrieb?

16.) Erfolgten im Zuge der Versammlungen rund um den G20-Gipfel in Hamburg auch Funkzellenabfragen im Zuge von angekündigten Versammlungen oder solchen, die entsprechend Artikel 8 GG und im Sinne des Brokdorf-Beschlusses als solche zu bewerten sind?

17.) Fragen zu Anzahl und Rechtsgrundlage eingesetzter "stiller SMS" im Kontext des G20-Gipfels konnten in der o.g. Drucksache nicht beantwortet werden, weil "eine Auswertung bislang nicht erfolgen konnte." Aus welchen Gründen konnte diese nicht erfolgen und wann (ungefähr und aus heutiger Sicht) ist mit der Auswertung zu rechnen?

Vielen Dank und viele gute Grüße,


10.11.2017 - Eine Übersichtskarte Hamburgs der 111 bisher bekannten Polizeikameras



14.11.2017 - "Antwort" der Polizei Hamburg


Guten Tag Hr. xxx,

gem. ihrer Anfrage möchte ich Sie auf die u.a. Schriftlichen Kleinen Anfragen an den Senat der FHH hinweisen. Diese finden Sie auf der Parlamentsdatenbank der Stadt Hamburg. Ihre Fragen werden in den SKA´s beantwortet.

1) 21-749 Einsatz von Körperkameras („Body-Cams“) bei der Hamburger Polizei
2) 21-762 Einsatz von Schulterkameras bei der Polizei Hamburg
3) 21-2817 Schulterkameras bei der Polizei
4) 21-3737 Stand Videoüberwachung
5) 21-5810 Videoüberwachung von Hamburg
6) 21-6232 Herkunft von Überwachungskameras in Hamburg
7) 21-6824 Mehr Videoüberwachung zum OSZE- und G20-Gipfel
8) 21-8603 Videoüberwachungsverbesserungsgesetz – Wie steht der rot-grüne Senat zur Ausweitung der Videoüberwachung?
und 21-8737 Stellungnahme des Senats zum Ersuchen der Bürgerschaft vom 22. Januar 2015 „Entwurf des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei“ (Drucksache 20/14401)
9) 21-9213 Automatisierte biometrische Gesichtserkennung und Erfassung von Kennzeichen durch Videoüberwachung
10) 21-9862 G20 – Technische Überwachungsmaßnahmen zum G20-Gipfel
11) 21-10062 Mehr Videoüberwachung zum G20-Gipfel und danach?
12) 21-10082 Bericht des Innenausschusses über die Drucksache 21/8737: Stellungnahme des Senats zum Ersuchen der Bürgerschaft vom 22. Januar 2015 „Entwurf des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei“ (Drucksache 20/14401) (Senatsmitteilung)
13) 21-10102 Weiterer Einsatz von Schulterkameras („Bodycams“) bei der Polizei Hamburg
14) 21-10111 G20 – Technische Überwachungsmaßnahmen (III)
15) 21-10692 G20 – Technische Überwachungsmaßnahmen (IV)

Bei Rückfragen melden Sie sich unter der u.a. Telefonnummer.

Mit freundlichen Grüßen

Polizei Hamburg
Polizeipressestelle, PÖA 1


24.11.2017 - Nachfrage an die Polizei Hamburg


Sehr geehrte Damen und Herren,

können Sie uns mitteilen, in welcher einzelnen der von Ihnen genannten Drucksachen sich die Beanwortung unserer Fragen Nrn. 2, 3, 5, 12, 15 nachlesen lässt?

Über eine baldige Rückmeldung würden wir uns sehr freuen.

Viele gute Grüße,


10.12.2017 - Nachhaken bei der Polizei Hamburg


Sehr geehrter Herr xxx,
sehr geehrter Herr xxx,
sehr geehrte Damen und Herren,

können Sie uns mitteilen, wann wir mit Ihrer Antwort auf unsere Nachfrage vom 24.11.2017 rechnen können?

Vielen Dank und viele gute Grüße,


Kategorie(n): Videoueberwachung

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Zuletzt geändert am 10.12.2017 23:27 Uhr